Bombentrichter
Archiv => Fachschaftsrat => Topic started by: troublegum on March 14, 2012, 09:40:25 am
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ich habe mal eine weitere frage.
und zwar habe ich grad mit der kindergeldstelle telefoniert. mir wurde gesagt, dass man im urlaubssemester kein kindergeld mehr bekommt, außer man erbringt einen nachweiß dass man klausuren nachholt. den hätte ich dann bei der kindergeldstelle einzureichen.
hat jemand damit schon erfahrungen was die genau sehen wollen? reicht eine kopie des antrags der uni mti eben diesem besagten kreuz "zur prüfungsvorbereitung" oder muss ich da am ende des Semesters einen nachweis erbringen dass ich klausuren mitgeschrieben haben und das geld nachträgliclh einfordern?
weiß jemand wie das läuft?
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Hallo,
Ich wollte für das kommende Semester den Urlaubsantrag abgeben. Als Begründung werde ich Vorbereitung auf eine Prüfung angeben. Allerding steht in Klammern dahinter, ich solle dafür einen Nachweis beifügen.
Aber was soll ich nachweisen wenn ich die Prüfung(en) noch nicht geschreiben habe? Wird der Antrag dann überhaupt bewilligt, oder abgelehent?
Bekommt man ein Urlaubssemster einfach so?
MfG
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Es reicht wenn du kurz deine Situation beschreibst, ein Nachweis ist dafür nicht erforderlich. Beim ersten Antrag gibt's eigentlich nie Probleme, du solltest es also genehmigt bekommen.
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Ich hab für nächstes Semester auch Urlaub beantragt und hab einfach "Vorbereitung auf eine Prüfung" angekreuzt. Hab gar nichts weiter dazu geschrieben, keine Begründung oder so. Ist schon alles genehmigt worden.
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Habe das gleiche gemacht. War auch extra im Imma-Amt um wegen der Begründung zu fragen. Solltest du noch keine U-Sem gemacht haben, reicht das Kreuz bei "Vorbereiten auf Prüfung" auf dem Antrag vollkommen aus. Eine extra Begründung ist nicht notwendig.
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Habe meinen Antrag heute in diesen Fristenbriefkasten geworfen. Der war total überfüllt. Naja ich hoffe es kommt im Imma Amt an. Das hatte heute zu...
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Kümmere dich vorher darum! Du bist nämlich rechtlich während des Urlaubssemesters in einer Ausbildungsunterbrechung (unabhängig vom Grund). Und du solltest eine weitere Quelle bezüglich Kindergeld im Urlaubssemester heranziehen (z.B. Gewerkschaften, Anwalt (http://www.stura.tu-dresden.de/beratung), etc.), da Mitarbeiterrinnen von Ämtern leider bei pauschalen Anfragen zu pauschal positiven Antworten neigen, es jedoch dann der konkreten Antrag dann "leider" nicht zur pauschalen Aussage passt und somit in die Röhre schaut bzw mit Widerständen seitens des Amtes zu rechnen ist.
Versuch es erst einmal mit den Antragsunterlagen und dem Bescheid vom Imma-Amt Das Prüfungsamt wird dir wohl kaum etwas bestätigen, was sie selbst nicht auf Papier haben (Anmeldung ist ja erst im Juni).
LG, Matthias
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Ich möchte das aktuelle Semester nachträglich als Urlaubssemester beantragen, habe das aber selbst zu verantworten (und nicht wie eigentlich gefordert Krankheit oder ähnliches), da ich erst jetzt gemerkt habe, dass ich mich auch "auf Prüfungen vorbereiten" muss. Ich will wirklich welche schreiben, kann aber wirklich nur diesen Grund angeben. Geht das noch? Wird da ein Auge zugedrückt, wenn es das erste Urlaubssemester ist?
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Da müsstest Du mal beim Imma-Amt nachfragen, ob die ein Auge zudrücken. Ich habe damit leider keine Erfahrung. Ich hoffe für dich, dass die das machen!
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Hallo, ich suche nach der Immatrikulationsordnung 01.04.1991, kann diese jedoch nirgends im Internet finden. In den amtlichen Bekanntmachungen der TUD ist nur die neue vom 01.06.2012 zu finden.
Hat zufällig jemand die alte Immatrikulationsordnung und kann diese hochladen oder weiß wo man sie finden kann? Ansonsten muss ich eben demnächst mal im Imma-Amt nachfragen.
Danke
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Im StuRa gibt es eine Papier-Version. Am Montag bitte mal zum Service-Büro tippeln und mit Frau Lippmann sprechen.
LG, Matthias
PS: Im Gegensatz zu den Prüfungs- und Studienordnungen gilt eine neue Imma-Ordnung stets für alle immatrikulierten Studenten, da der Student sich jeweils nur für ein Semester immatrikuliert (also entweder durch Neuimmatrikulation oder Immatrikulation durch Rückmeldung)
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Er ging persönlich zu einer Mitarbeiterin und die sagte direkt: "Ohne einen Vertrag (sprich Praktikumsvertrag o.ä.) brauche er erst gar nicht seinen Antrag abgeben. Das Praktikum darf zudem nicht im Zusammenhang mit einer Uni-Studienleistung stehen (z.B. Fachpraktikum).
Wenn er einen Antrag stellen möchte, dann sollte er ihn auch abgeben, unabhängig was jemand meint. Wenn der Antrag nicht gestellt wird, dann heisst es später "hätten sie den Antrag gestellt, dann könnten sie sich darauf berufen, aber so leider nicht".
Wenn ein Antrag abgelehnt wird, dann ist auch ein Widerspruch möglich. Und wenn kein Antrag existiert.... Genaues siehe unten.
Gibt es denn keine Ausnahmeregelung für welche, die seit IJ 2007 an der Uni sind??? Ist doch eine Frechheit das einfach abzuschaffen und es so manchen Studenten nun extra schwierig zu machen, da er unter Zeitdruck steht. :cry:
Grundsätzlich zählt die im Rückmeldezeitraum gültige Immatrikulationsordnung (rechtlich immatrikuliert man sich ja immer nur für ein Semester), ist also unabhängig vom Jahr- und Studiengang. Die Imma-Ordnung findest du hier (http://www.verw.tu-dresden.de/AmtBek/PDF-Dateien/2012-03/immao01.06.2012.pdf).
Ich zitiere mal aus dem § 12:
(2) Als wichtiger Grund im Sinne des Absatzes 1 gelten Umstände, die das Studium zeitweilig erheblich beeinträchtigen und vom Studierenden nicht zu vertreten sind oder die einer Förderung des Studiums dienen. Dies sind insbesondere:
1. eigene Krankheit des Studierenden, durch die er an der ordnungsgemäßen Durchführung seines Studiums während eines gesamten Semesters oder jedenfalls in einem Umfang gehindert ist, der einem vollständigen Ausfall des Studiums während des betroffenen Semesters gleich kommt; ausgeschlossen sind Erkankungen, die dauerhaft bestehen,
2. gesetzlicher Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit,
3. Betreuung eines eigenen Kindes bis zu dessen 14. Lebensjahr, sofern nicht bereits eine Beurlaubung nach Nr. 2 vorliegt,
4. ein dem Studium dienendes Praktikum,
5. Studienaufenthalt im Ausland.
(4) Der förmliche Antrag auf Beurlaubung ist innerhalb der Rückmeldefrist zu stellen; eine rückwirkende Beurlaubung ist in der Regel ausgeschlossen. Der Beurlaubungsgrund ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Die Ablehnung der Beurlaubung erfolgt durch rechtsmittelfähigen Bescheid.
Was haben wir hier also jetzt: - Die reguläre Frist für SoSe 2013 lief am 05.03. ab
- Steht nix drin mit Prüfungen nachholen.
- Praktikum wäre wohl ok gewesen.
Ich persönlich würde mich nicht abschrecken lassen von und den Antrag grundsätzlich stellen, vor allem, da das übergeordnete Gesetz (hier sächsHSFG) lediglich festlegt, dass Studenten sich aus wichtigen Grund beurlauben lassen können und explizit keine "Liste" der Gründe aufführt. ich empfehle dir, mal den Herrn Groschek hierzu zu konsultieren (Rechtsberatung des StuRa (http://www.stura.tu-dresden.de/beratung))
Und noch ein Tipp: Wenn ein Amtsmitarbeiter (egal ob Imma-Amt, StuWe, AA uswusf.) einen Antrag nicht annehmen will, dann reicht diesen entweder gegen Quittierung an der Rezeption ein oder schickt ihn mit der Post. In der Regel sind die annahmeunwilligen Mitarbeiter nicht die Entscheidungsträger bei nicht glasklaren Sachverhalten, sondern deren Vorgesetzte ;)
LG, Matthias
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Ich habe vor für das kommende SS einen Antrag auf Beurlaubung wegen Prüfungsvorbereitung zu stellen. Allerdings steht dies nicht mehr als Graund auf dem offiziellen Antragsformular mit dabei (falls er da mal stand). Kann es sein dass diese Begründung neuerdings nicht mehr anerkannt wird?
Bzw steht dafür aber als letzte Ankreuzmöglichkeit: "sonstige das Studium fördernde Gründe (Erklärung und geeignete Nachweise)"
Ich hoffe dort kann ich meinen Prüfungsvorbereitungsgrund mitunterbringen?! Wenn ja, reicht dann ein beigelegter Zettel mit der Begründung Prüfungsvorbereitung aus oder müssen noch weitere Nachweise erbracht werden..sind ja auch noch allerhand Prüfungen offen... :pinch:
Danke
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Ich habe vor für das kommende SS einen Antrag auf Beurlaubung wegen Prüfungsvorbereitung zu stellen. Allerdings steht dies nicht mehr als Graund auf dem offiziellen Antragsformular mit dabei (falls er da mal stand). Kann es sein dass diese Begründung neuerdings nicht mehr anerkannt wird?
Bzw steht dafür aber als letzte Ankreuzmöglichkeit: "sonstige das Studium fördernde Gründe (Erklärung und geeignete Nachweise)"
Ich hoffe dort kann ich meinen Prüfungsvorbereitungsgrund mitunterbringen?! Wenn ja, reicht dann ein beigelegter Zettel mit der Begründung Prüfungsvorbereitung aus oder müssen noch weitere Nachweise erbracht werden..sind ja auch noch allerhand Prüfungen offen... :pinch:
Danke
Hallo, ich hatte auch schon mal eine ähnliche Anfrage und hab leider keine Antwort erhalten:
Kann es sein, dass man aus Gründen wie Studienleistungen aufholen/nachholen kein Urlaubsemester mehr anerkannt bekommt?
Hab was davon gehört, dass man nur noch ein Betriebspraktikum mit Vertrag und nicht in Verbindung mit Fachpraktikum als anerkannter Grund zählt??? Das wäre schlecht für mich im 11. Semester, der noch 2 Belege schreiben muss.
http://www.bombentrichter.de/showthread.php?p=177841#post177841 (http://www.bombentrichter.de/showpost.php?p=177841&postcount=749)
Also ein Studienkommilitone hatte folgendes Erlebnis:
Er ist mit dem neuen Formular zum Imma-Amt. Er hat als Begründung "Prüfungsleistung nachholen/aufholen" und "Arbeit um Lebensunterhalt zu sichern" angegeben.
Er ging persönlich zu einer Mitarbeiterin und die sagte direkt: "Ohne einen Vertrag (sprich Praktikumsvertrag o.ä.) brauche er erst gar nicht seinen Antrag abgeben. Das Praktikum darf zudem nicht im Zusammenhang mit einer Uni-Studienleistung stehen (z.B. Fachpraktikum).
Gibt es denn keine Ausnahmeregelung für welche, die seit IJ 2007 an der Uni sind??? Ist doch eine Frechheit das einfach abzuschaffen und es so manchen Studenten nun extra schwierig zu machen, da er unter Zeitdruck steht. :cry:
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Also Fachpraktikum zählt definitiv als Grund und meine DA schreibe ich jetzt auch in einem Urlaubssemester und habe keinen Vertrag eingereicht...
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Also Fachpraktikum zählt definitiv als Grund und meine DA schreibe ich jetzt auch in einem Urlaubssemester und habe keinen Vertrag eingereicht...
Wann hast du den Antrag abgegeben? Monat reicht mir schon :)
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Wann hast du den Antrag abgegeben? Monat reicht mir schon :)
Februar
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Also Fachpraktikum zählt definitiv als Grund und meine DA schreibe ich jetzt auch in einem Urlaubssemester und habe keinen Vertrag eingereicht...
Wärest du so nett und sagst mir, welche Gründe du angeführt hast? Von mir aus auch per PN oder sonstwie :) Danke dir!
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Folgender Sachverhalt besteht:
Ich habe mich ordnungsgemäss innerhalb der Frist für das kommende Semester zurückgemeldet.
Da ich derzeit mein Fachpraktikum absolviere, meine interdisziplinäre Projektarbeit schreibe und im Anschluss noch meine Diplomarbeit hier in der Schweiz anfange, habe ich für das kommende Wintersemester 2013/14 ein Urlaubssemester beantragt.
Der Antrag zur Beurlaubung mit Nachweis und der dafür fällige Semesterbeitrag von 76.10€ wurden innerhalb der Frist übermittelt.
Ich habe nun am 19.September den Bescheid erhalten, dass mein Antrag auf Beurlaubung abgelehnt wurde, da ich schon zwei Urlaubssemester absolviert habe. Weitere Urlaubssemester sind unteranderem dann möglich, wenn der Zweck „Studieninhalt im Ausland“ vorliegt.
Ich bin davon ausgegangen, dass das Fachpraktikum, die interdisziplinäre Projektarbeit und meine Diplomarbeit (alles in der Schweiz) als Studieninhalt im Ausland zählen und habe daher einen weiteren Antrag auf Beurlaubung gestellt.
Jetzt weisst ich nicht, warum dieser abgelehnt wurde.
Und wenn doch kein weiteres Urlaubsemester mehr möglich ist. Was sollte ich denn nun tun, damit ich weiter eingeschrieben bleibe an der TU Dresden, da die Rückmeldefrist am 05.September endete?
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Ich habe nun am 19.September den Bescheid erhalten, dass mein Antrag auf Beurlaubung abgelehnt wurde, da ich schon zwei Urlaubssemester absolviert habe. Weitere Urlaubssemester sind unteranderem dann möglich, wenn der Zweck „Studieninhalt im Ausland“ vorliegt.
Das Imma-Amt bezieht sich auf $ 20 (2) SächsHSFG:
Auf Antrag können Studenten aus wichtigem Grund vom Studium beurlaubt werden. Eine Beurlaubung soll die Zeit von insgesamt 2 Semestern nicht überschreiten; dies gilt nicht für die Beurlaubung zum Zwecke eines Studienaufenthalts im Ausland.[...]
Als Studienaufenthalt wird vom Imma-Amt wohl eher die Immatrikulation an einer ausländischen Hochschule verstanden, ist allerdings auch nirgends genauer definiert.
Dass das Imma-Amt dir diesen Grund nicht anerkennen, könnte auch an der Begründung zu deinem Urlaubsantrag liegen: hast du in der schriftlichen Begründung angegeben, dass du aufgrund Auslandsaufenthalt dich beurlauben lassen möchtest?
Unabhängig davon empfehle ich dir folgende Strategie:[LIST=1]
- Zahl' den fehlenden Betrag für die Rückmeldung an die Uni, damit du erst einmal immatrikuliert bist. Falls dir Verwaltungskosten aufgebrummt wurden: setze ein Schreiben auf, in dem du Widerspruch gegen die Gebühren einlegst mit der Begründung, dass du dich im Rückmeldezeitraum unter Annahme der Annahme deines Urlaubssemesterantrages den passenden Betrag zahltest und du erst am xx.xx.xx (Datum, wo du die Ablehnung erhieltest) über die Ablehnung des Antrages in Kenntnis gesetzt wurdest.
- Stelle einen Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets beim Studentenrat.
- unabhängig von den oberen Punkten steht es dir dann noch frei, grundsätzlich gegen den Bescheid vorzugehen und in diesem Widerspruch detailliert auf die Sache mit dem Studienaufenthalt einzugehen. Lohnt allerdings nur, wenn du den Fachsemesterzähler anhalten willst.
Kannst natürlich komplett auf Konfrontation gehen und nur den Widerspruch einlegen ohne den Differenzbetrag zu zahlen, dann wirst du jedoch wahrscheinlich nicht immatrikuliert zum WS, und dies wiederum könnte sich auf Krankenversicherung, Kindergeld, etc auswirken.
Ich bin davon ausgegangen, dass das Fachpraktikum, die interdisziplinäre Projektarbeit und meine Diplomarbeit (alles in der Schweiz) als Studieninhalt im Ausland zählen und habe daher einen weiteren Antrag auf Beurlaubung gestellt.
Das wirst du nicht in einem Semester machen können. Andernfalls kann sowohl Diplomarbeit als auch Fachpraktikum wegen dem zeitlichen Aspekt infrage gestellt werden.
LG, Matthias
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Kurz zum Sachverhalt:
Ich habe eine Beurlaubung für das WS beantragt da mein Kind im Semester zur Welt kommen wird. Als Nachweis diente hier der Mutterpass mit dem voraussichtlichen Geburtstermin. Ich habe vorher noch kein Urlaubssemester genommen.
Der Antrag wurde abgelehnt, da das Urlaubssemester männlichen Studenten nur gewährt wird, wenn eine Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt wird. Diese bekommt man aber erst nach der Geburt, der Antrag muss aber vor dem Semester gestellt werden. Eine Nachfrage im Immaamt brachte leider auch nur ein "Das ist leider so, da muss das Kind eben in den Semesterferien geboren werden, anders geht das nicht.".
Gibt es hier zufällig Studenten bei denen der Mutterpass ausgereicht hat? Vielleicht liegt es ja nur an meiner Sachbearbeiterin...
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Musst du noch ein paar Prüfungen wiederholen? Vielleicht funktioniert es ja, wenn du angibst, dass du diese nachholen willst und nicht an aktuellen Vorlesungen teilnimmst.
Ist das dein erstes Urlaubssemester? Seit wann ist es eigentlich so schwierig ein Urlaubssemester gewährt zu bekommen? Aus Sicht der deutschen Bürokratie kann ich das schon nachvollziehen, warum dein Grund nicht zählt, weil ja deine Freundin das Kind zur Welt bringt und nicht du, aber aus sozialer Sicht ist das natürlich wieder totaler Quatsch.
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Wenn's dein erstes ist, versuch es mit einer anderen Begründung noch mal. Eigentlich sollten jedem Studenten zwei Semester ohne besondere Umstände zugestanden werden.
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Hat jemand Erfahrung, ob es möglich ist, auch nach Ablauf der Rückmeldefrist ein Urlaubssemster zu beantragen bzw. dieses genehmigt zu bekommen?
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Hat jemand Erfahrung, ob es möglich ist, auch nach Ablauf der Rückmeldefrist ein Urlaubssemster zu beantragen bzw. dieses genehmigt zu bekommen?
Soweit ich weiß, darfst du noch bis ins Semester hinein (maximal bis November) den Antrag auf ein Urlaubssemester stellen.
Da hätte ich aber auch mal eine Frage: Darf ich in der Zeit während meiner Diplomarbeit ein Urlaubssemester nehmen, sodass das Semester für die Diplomarbeit eben als Urlaubssemester gilt?
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Hallo, hatte vor das kommende Sommersemester 2014 ein Urlaubssemster zunehmen. Das wäre mein erstes Urlaubsemester. Ich bin bereits im 13. Semester und hatte durch ungünstige Umstände Verzögerungen bei meinen Belegen :( Wie schaut es denn aus, wie lang darf ich denn überhaupt die Regelstudienzeit OHNE Urlaubssemester überschreiten? (Brauch noch 2 Semester)
Ich hab hier gelesen, einfach so ein Urlaubssemseter zu bekommen ist schwierig... Kann mir da jemand Tipps geben? Ich mein ich hab alle Prüfungen weg und es fehlen mir nur noch der große Beleg und die Dipl.-Arbeit...
Viele Grüße
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Urlaubssemester einzulegen ist in deinem Fall eine gute Idee.
Die Regelstudienzeit kann max. 4 Semester überschritten werden. Falls du mehr benötigst, stell bitte einen Antrag auf Verlängerung beim Prüfungsausschuss.
Solltest du die 14 Fachsemester überschreiten dürfen, musst du 500 € Studiengebühren zusätzlich zahlen.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort:)
Eigentlich würde mir das eine Urlaubssemester reichen, wäre dann ja mit dem 14. Fachsemester fertig.
Dennoch wie bekomme ich das Urlaubssemester? hat da jemand Tipps?
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Wenn du die Diplom-Arbeit in einer Firma schreibst, kannst du dafür nen Urlaubsantrag stellen, weil du ja in Stadt XY bist und dort quasi arbeitest. Ähnlich ist es gerade bei mir, ich bin im Fachpraktikum und habe dadurch ein Urlaubssemester eingelegt.
Und wenn ich mir das richtig gemerkt habe, kannst du am Ende des nächsten Semesters deine DA anmelden. Für Bearbeitung und Verteidigung musst du gar nicht mehr immatrikuliert sein. Wär dann wohl die zweite Möglichkeit.
Und wenn alle Stränge reißen: Kreuze "sonstige das Studium fördernde Gründe" an und gib als Begründung Bearbeitung großer Beleg oder DA oder beides an.
Ich lass mich gern korrigieren.
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Danke :) Wenn ich das Urlaubssemester bekomme ist ja alles super ;) Werde einfach "sonstige Gründe" angeben und schreiben dass ich meinen großen Beleg schreiben werde. Hoffe mal die akzeptieren das...
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ich schließe mich hier mal an, da bei mir das gleiche ansteht. ich bin aktuell 13. semester und fange anfang märz DA an. ich überlege aber trotzdem auch ein urlaubssemester zu zücken, um einfach puffer zu haben.
was ist günstiger? jetzt urlaubssemester und dann letztes fachsemester oder einfach weitermachen und notfalls urlaubssemester hinten dran hängen? rechnerisch sollte ich die DA bis ende des 14.semesters (31.9.2014) zwar schaffen, aber man weiß ja nie.
falls ich urlaubssemester beantrage, welche argumente sind die stichhaltigsten? ich bin in dresden am IWS, somit zieht das argument "nicht vor ort" wohl nicht. müsste ich dann auf "sonstige gründe" plädieren?
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"Schreibe DA" solte doch reichen. Du bist halt nicht an der Uni.
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Servus,
darf man im Urlaubssemester seine Diplomarbeit schreiben (wenn man in DD ist)?
Gruß!
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Ich hab folgendes Problem und brauch mal einen Rat:
Ich schreibe zur Zeit meine Diplomarbeit und werde diese Mitte März abgeben. Ich habe aber leichte Bedenken, dass aus bestimmten Gründen meine Verteidigung erst ins nächste Semester fällt. Ich bin im 11. Semester und würde ungern auf meinem Diplomzeugnis 12 Semester stehen haben, nur weil ich ein paar Tage später verteidigen konnte.
Ich habe schon mit einer Beurlaubung oder Exmatrikulation geliebäugelt, allerdings bin ich nicht sicher was für mich die beste Alternative wäre. Bin für alle Tipps dankbar!
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Ich hab folgendes Problem und brauch mal einen Rat:
Ich schreibe zur Zeit meine Diplomarbeit und werde diese Mitte März abgeben. Ich habe aber leichte Bedenken, dass aus bestimmten Gründen meine Verteidigung erst ins nächste Semester fällt. Ich bin im 11. Semester und würde ungern auf meinem Diplomzeugnis 12 Semester stehen haben, nur weil ich ein paar Tage später verteidigen konnte.
Ich habe schon mit einer Beurlaubung oder Exmatrikulation geliebäugelt, allerdings bin ich nicht sicher was für mich die beste Alternative wäre. Bin für alle Tipps dankbar!
soweit ich weiß kann man sich ab dem abgabedatum exmatrikulieren lassen. frag einfach mal im Imma-Amt nach. du musst dich für die Verteidigung jedenfalls nicht rückmelden.
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Hallo, ich bin im 12. Semester und möchte gern mein erstes Urlaubssemester einlegen und habe auch schon einen Antrag eingereicht. Mit der Begründung "sonstige das Studium fördernde Gründe". Als nähere Begründung habe ich angegeben, das ich die Zeit brauche um restliche Prüfungen abzulegen. Leider habe ich gerade die Rückmail erhalten das dies nicht ausreicht. Was könnt ihr mir raten? Ich möchte ungern das Diplom im 14. Semester schreiben.
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Früher war "Wiederholen von Prüfungen" mal ein anerkannter Grund. Früher hat man auch zwei Urlaubssemester mit 'nem Wischi-Waschi-Grund bekommen.
Versuchs mal damit, dass du deinen großen Beleg schreiben möchtest und damit nicht an der Uni bist. Oder im nächsten Semester mit DA schreiben begründen.
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Kann man während eines Urlaubssemesters eigentlich als SHK beschäftigt werden?
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Urlaubssemester einzulegen ist in deinem Fall eine gute Idee.
Die Regelstudienzeit kann max. 4 Semester überschritten werden. Falls du mehr benötigst, stell bitte einen Antrag auf Verlängerung beim Prüfungsausschuss.
Solltest du die 14 Fachsemester überschreiten dürfen, musst du 500 € Studiengebühren zusätzlich zahlen.
Grüße,
kann mir das hier vielleicht nochmal jemand bestätigen? Ich habe immer gedacht, dass man nach dem 14. Semester automatisch exmatrikuliert wird und bis dahin dementsprechend fertig sein MUSS. Ich bin zwar erst im 9. und habe noch kein Urlaubssemester genommen, doch wäre es ggf. doch interessant zu wissen wie genau da die Vorgaben sind. 500€ Studiengebühren zusätzlich zahlen ist sicher nicht schön aber definitiv einer Exmatrikulation vorzuziehen.
Danke schonmal
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Kann mir hier jemand verraten wo ich den Antrag fürs Urlaubssemester finde.. Im Selma aufjedenfall bei mir nicht....:blink:
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Kommt vielleicht erst am 15. mit Beginn der Rückmeldephase.