Bombentrichter
Archiv => Fachschaftsrat => Topic started by: Brühe on July 07, 2009, 02:22:01 pm
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Hallo FSRler,
ab wann ist man nach erfolgreichem Ende des Studiums offiziell kein Student mehr? Ab dem Tag der Verteidigung? Bzw. wann wird man denn exmatrikuliert?
Wäre interessant zu wissen, damit die netten Damen von der Arbeitsagentur ihren Frieden haben.
Danke
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Man beantragt in diesem Fall selbst seine Exmatrikulation und gibt dort ein Datum an:
Exma-Antrag (http://tu-dresden.de/studium/organisation/exmatrikulation/Ex-Antrag-neu-Netz1.pdf)
Lies dir einfach mal die Infos der Uni durch:
http://tu-dresden.de/studium/organisation/exmatrikulation
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es kann hinterher aber probleme geben. das amt, welches das kindergeld vergibt, hat sich jetzt zum beispiel mit meinen eltern gezankt. auf meiner exmatriuklationsbescheinigung stand der 31.12.2008 und das amt meinte, das gilt nicht, es gilt zeugnis mit datum etc. naja, wir haben denen jetzt die urkunde vom mai gegeben und jetzt haben sie sich nicht wieder gemeldet... glaube ich gerade...
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es kann hinterher aber probleme geben. das amt, welches das kindergeld vergibt, hat sich jetzt zum beispiel mit meinen eltern gezankt. auf meiner exmatriuklationsbescheinigung stand der 31.12.2008 und das amt meinte, das gilt nicht, es gilt zeugnis mit datum etc. naja, wir haben denen jetzt die urkunde vom mai gegeben und jetzt haben sie sich nicht wieder gemeldet... glaube ich gerade...
Also wurdest du nicht zum Tag der Verteidigung geext, sondern zu einem späteren Datum? Das ist ja das, was ich möchte :)
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genau...
das deine prüfer müssen das ja alles erst mal weiter melden und dann muss das ja noch von der fakultät bestätigt werden etc...
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Hi,
vielleicht hilft euch dies hier (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinder-in-Ausbildung.html#d1.10) weiter:
Beginn und Ende des Studiums
Die Hochschulausbildung beginnt mit offiziellem Beginn des Semesters; sie endet mit dem offiziellen Semesterende, es sei denn dem Kind wird vor diesem Zeitpunkt das festgestellte Gesamtergebnis der Prüfung offiziell schriftlich mitgeteilt oder es wird zum gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst einberufen. Zur Hochschulausbildung gehört auch die Ablegung des Examens. Das Examen ist abgelegt, wenn dem Prüfungsteilnehmer das festgestellte Gesamtergebnis der Prüfung offiziell schriftlich mitgeteilt wird. Verzögert sich die Unterrichtung über das Prüfungsergebnis in unangemessener Weise, wird als Beendigung des Studiums der Zeitpunkt der Ableistung des letzten Prüfungsteils zugrunde gelegt. In jedem Fall ist das Studium beendet, wenn das Kind bereits vor dem offiziellen Ende eine Erwerbstätigkeit im angestrebten Beruf aufnimmt.
Demnach bist du an dem Tag exmatrikuliert, wenn dir das Ergebnis schriftlich mitgeteilt wurde. Wenn es erst im Mai war, dann solltest du über deine der Kindergeldkasse mal auf die Füsse treten ^^
LG, Matthias
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dh der schriftliche schriebs, den man zur verteidigung bekommt gilt. auch wenn man noch kein zeugnis vorzuweisen hat und sich danach noch nicht dipl.-ing. nennen darf? auf dem zeugnis steht übrigens der tag der letzten prüfungsleistung, also der verteidigung (bei mir im oktober). allerdings hatte ich das zeugnis auch erst im februar (oder ende januar) in den händen...
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Um das Thema nochmal aufzugreifen. Ich stehe jetzt auch kurz vor der Abgabe meines Diploms und der anschließenden Verteidigung.
Wann werde ich denn nun genau geext oder besser was zählt als "Gesamtergebnis der Prüfung offiziell schriftlich mitgeteilt"?
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das offiziell schriftlich mitgeteilte gesamtergebnis der prüfung wird dir mir dem zeugnis mitgeteilt. ich habe vor kurzem meine exma mitte september bekommen (verteidigung war am 11.07.):
Hiermit werden Sie gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 Sächsisches Hochschulgesetz vom 10.12.2008 zum 30.09.2011 exmatrikuliert.
das kam ganz automatisch. man muss sich nicht selber exen. die meldung geht vom p-amt direkt ans imma-amt.
der wisch, den man sich mehr oder weniger direkt nach der verteidigung abholen kann bestätigt ja nur, dass du es bestanden hast, enthält aber noch keine note. Für die KV zählt der schriftliche nachweis über die note. das steht zumindest bei mir direkt so drin (IKK classic). für die kindergeldkasse sollte das analog gelten. wenn man allerdings vor ende des semesters ein arbeitsverhältnis beginnt, fällt man raus.
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Und wenn ich möglichst nah nach der Verteidigung exmatrikuliert werden will, stell ich selbst den Antrag?
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stellt sich mir die frage warum. gibts nen wichtigen grund dafür? kannst ja auch so irgendwo anfangen. dann bekommt (falls noch in dem alter) die kindergeldkasse eine kopie des arbeitsvertrages und die stud. KV kannst du auch entsprechend kündigen, weil du dann "direkt" in die kasse über den lohn/gehalt mehr als genug einzahlst. lässt dir einfach ein schreiben zuschicken, dass du bei krankenkasse xyz versichert bist und dich dein arbeitgeber melden soll. das ding gibts du mit dem einstellungsbogen ab und gut ist :huh:
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Nur zur Info, man muss kein Student (immatrikuliert) sein um die Diplomarbeit zu verteidigen!
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Und wenn ich möglichst nah nach der Verteidigung exmatrikuliert werden will, stell ich selbst den Antrag?
§ 21
Exmatrikulation
(2) Ein Student ist zu exmatrikulieren, wenn
[...]
2. er die Abschlussprüfung bestanden hat und nicht in einem anderen Studiengang immatrikuliert ist,
[...]
heißt also, nachdem Du die Note der Diplomarbeit erfahren hast, bist Du kein Student mehr.
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was ist, wenn die verteidigung am letzten Tag de Semesters ist?
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Hey Leute,
kurze Frage an die Absolventen unter euch. Wie lief das bei euch in der Übergangszeit von der Diplomarbeit zum Arbeitsbeginn ab? Mich würde interessieren, ob ihr vor dem offiziellen Ende (Verteidigung) bereits euren Arbeitsvertrag hattet und gearbeitet habt. War hierfür irgendein Nachweis von der Uni erforderlich?
Danke schonmal!
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gearbeitet vorher: ja
nachweis: nein
ups, ich sollt mal ne kopie vom zeugnis nachreichen ^^