Author Topic: zwei Workshopeinladungen aus dem StuRa  (Read 3292 times)

Allesfresser

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zwei Workshopeinladungen aus dem StuRa
« on: September 15, 2008, 08:52:45 pm »
Hier eine Mail vom Referent Ausländische Studierende:

Hallo,

anbei zwei Workshops zum Themen:
1: Was zu tun wenn Nazis unsere Veranstaltungen zu stören versuchen.
2: Was ist zu tun als Zeuge bzw. Opfer einer Rechtsextremen Straftaten.
Hoffentlich werdet Ihr das Gelernte nie anwenden müsst, aber falls doch,
Wissen schadet nie!


1.
Das Kulturbüro des Akademischen Auslandsamtes der TU Dresden und das
Kulturbüro Sachsen informieren am Montag, den 06.10.2008 zwischen 14:00 und
16:30 Uhr über die Möglichkeiten des präventiven Schutz von
VeranstalterInnen gegen strategische Störungen durch Rechtsextreme. Der
Workshop bietet eine inhaltliche und praktisch-organisatorische Vorbereitung
für OrganisatorInnen von Veranstaltungen, die potentiell von Rechtsextremen
als Podium zur Selbstinszenierungen missbraucht werden können. Dabei soll
deutlich werden, dass es wichtig ist, RechtsextremistInnen die öffentliche
Debatte zu verweigern.

Wann? 06.10.2008; 14:00 – 16:30 Uhr
Wo? Barkhausen-Bau; Helmholzstr. 18; BAR/218/U
Partner Danilo Starosta - Kulturbüro Sachsen e.V.


2.
Das Kulturbüro und RAA Sachsen - Opferberatung (Regionale Arbeitsstellen
für Bildung, Integration und Demokratie e. V.) informieren am 07.10.2008
zwischen 14:00 und 16:30 Uhr im Hörsaalzentrum über die rechtlichen
Aspekte der Zivilcourage. Es wird ein sogenanntes Verhaltenstraining für
mögliche Situationen als Zeuge bzw. Opfer einer rechtsextremen Straftat
angeboten. Außerdem werden Fragestellungen und Stimmungsbilder zur
Situation vor Ort in Bezug auf rechtsextreme Tendenzen dargestellt und
Möglichkeiten für ein demokratisches Miteinander aufgezeigt. Hieraus
ergeben sich Diskussionen zu Vorurteilen und zur kritischen
Selbsthinterfragung.

Wann? 07.10.2008; 14:00-16:30 Uhr
Wo? HSZ, Bergstr. 64, Raum E03
Partner Marianne Thum - RAA Sachsen e.V. - Opferberatung


Gruß,

Victor


*Ausgeschlossen von der Veranstaltung sind Personen, die rechtsextremen
Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder
bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische,
antisemitische oder sonstige Menschen verachtende Äußerungen in Erscheinung
getreten sind. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht
Gebrauch zu machen und diesen Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu
verwehren oder von dieser zu verweisen.