Author Topic: Fernstudium steuerlich absetzen (Werbungskosten oder Sonderausgaben)  (Read 16199 times)

m1ra

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Fernstudium steuerlich absetzen (Werbungskosten oder Sonderausgaben)
« Reply #15 on: December 02, 2013, 09:00:51 pm »
Ja, jenachdem, welche Kosten tatsächlich angefallen sind, also z.B. Flug-/Zugtickets. Wenn mit privat PKW, dann 0,30 Euro/km in jeder Richtung.

Die pauschale Absetzbarkeit (0,30 Euro aber nur eine Richtung), egal ob Fußgänger oder Pkw-Fahrer, gilt bei Fahrten zum Arbeitsstelle.

Kamikater

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Fernstudium steuerlich absetzen (Werbungskosten oder Sonderausgaben)
« Reply #16 on: December 07, 2013, 01:51:30 pm »
Wow, danke für die Info! Ich dachte bisher das kann man nur in einer Richtung abrechnen.

Noch eine Frage an die Allgemeinheit aus aktuellem Anlass: Telefonkosten fallen da ja auch an. Wie reicht Ihr diese beim Finanzamt ein? Mit genauem Gesprächsnachweis?

Grüße,
Tim

m1ra

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Fernstudium steuerlich absetzen (Werbungskosten oder Sonderausgaben)
« Reply #17 on: April 21, 2015, 03:28:56 pm »
Quote from: OlegOSNA
Wie gestaltet es sich mit dem Nachweis von Lerntreffen mit Kommilitonen?

Das solltest du beweisen können, wenn Nachfragen kommen, z.B. durch Bestätigungen deiner Kommilitonen, mit denen du dich zum Lernen getroffen hast. So etwa empfiehlt es auch Konz!

Noch eine Bemerkung zur Eingangsfrage: Ich habe inzwischen meine Kosten für das Fernstudium als Werbungskosten absetzen können, wobei ich die Kosten zuvor als Sonderausgaben abgesetzt hatte. Es ist also möglich, die Art der Kosten zu ändern (mit Begründung).

TopGun

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Fernstudium steuerlich absetzen (Werbungskosten oder Sonderausgaben)
« Reply #18 on: April 21, 2015, 09:40:50 pm »
Mal so nebenbei, was die Kosten betrifft:
Sollte man bei der Bundeswehr längere Zeit gedient haben, hat man Anspruch auf Berufsförderung nach der Dienstzeit.
Wenn aus dem Budget noch etwas übrig sein sollte, so kann man dies bei der Wehrbereichsverwaltung geltend machen. Das betrifft Fahrkosten, Kosten für die Unterkunft und Auslagen für Studienbriefe und Bücher.
Das gilt auch für Soldaten, die während der Dienstzeit ein Fernstudium absolvieren.

Charmin

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Fernstudium steuerlich absetzen (Werbungskosten oder Sonderausgaben)
« Reply #19 on: December 09, 2015, 06:09:15 pm »
Quote from: m1ra
Aber sicher kenne ich die Voraussetzungen, unter denen man ein Zimmer als häusliches Arbeitszimmer im steuerlichen Sinne bezeichnet. Siehe z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszimmer

Was das jetzt mit "Bibliothek" oder "Home Office" zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.

Wieso ist es zweifelhaft, ein häusliches Arbeitszimmer geltend zu machen? Wenn, dann ist es zweifelhaft, ob das Finanzamt das anerkennt. Und genau deswegen habe ich ja diesen Thread hervorgekramt.


... und wenn du einfach mal beim Finanzamt anrufst?
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m1ra

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Fernstudium steuerlich absetzen (Werbungskosten oder Sonderausgaben)
« Reply #20 on: February 19, 2016, 08:27:27 pm »
Falls sich jemand für das Ergebnis interessiert: mein Finanzamt hat das Arbeitszimmer anerkannt :shifty: