Author Topic: Rücktritt von Prüfungen  (Read 32881 times)

Miri

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #30 on: February 25, 2008, 08:33:11 pm »
da die frau höfer die frau vom praktikantenamt ist, wage ich zu bezweifeln, dass ein prüfungsrücktritt an sie zu schicken ist...

ist es schon zu spät um dich online abzumelden???
ansonsten würde ich es an deiner stelle an die dame schicken, die für dich zuständig ist. wenn die zeit schon etwas knapper ist, würde ich es evtl sogar faxen, mit den vermerk, dass du es so schnell wie möglich im original zukommen lässt...

€: und vergiss nicht das formular hier:
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pa_formulare_informationen
(bzw das dort angegebene)
----------------------------------
„Ein Schweigen dringt an mein Ohr.
Dein Schweigen auf meine stumme Frage.
Warum du nichts sagtest,
als ich dir meine Liebe verschwieg.“
-Faltsch Wagoni-

foo

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #31 on: February 25, 2008, 08:41:55 pm »
Wieso sthet unter Frau Höfer aber Maschinenbau Alle ab IJ 05 und bei den anderen nur bis IJ 05
eof.

Miri

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #32 on: February 25, 2008, 10:41:45 pm »
ui, da hast du recht... muss neu sein...
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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #33 on: February 25, 2008, 11:16:44 pm »
Quote
Stand: 07.02.2008 10:51                      
                      Autor:                                                 Rudolf J. Fischer
is bestimmt neu :D
eof.

nyphis

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #34 on: February 26, 2008, 01:30:56 am »
bei der Adresse bitte die Straße weglassen!

die Uni hat eine "Großkundenpostleitzahl" - da braucht man keine Straße angeben ...

also entweder die "offizielle" Adresse:
Quote
TU Dresden
Fakultät Maschinenwesen
Prüfungsamt
01062 Dresden

oder die stinknormale Postadresse mit der PLZ für die Südvorstadt ...
Quote
TU Dresden
Fakultät Maschinenwesen
Prüfungsamt
Georg-Bähr-Str. 3c
01069 Dresden

wobei ich aber die erstere empfehlen würde ...




aso ... und ich würde auch keine bestimmte Person draufschreiben - die sollten alle in der Lage sein, eine Krankschreibung zu bearbeiten ... nicht, dass dann wieder eine im Urlaub ist und das dauert bis ins nächste Jahr ...
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
[/align]
 
[/INDENT]

Luise

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #35 on: April 05, 2008, 06:11:07 pm »
Ich hab auch ne Frage:
 
Ich habe mich von der Informatikprüfung erfolgreich abgemeldet, wenn ich jetzt allerdings in die Notenübersicht reinschaue, steht da, dass meine Prüfung vorhanden ist und bei "Versuche" steht "1". Was hat das zu bedeuten?
 
Und wie läuft das eigentlich mit "Konstruktion und Fertigung"? Zählen da die FT-Testate UND TD rein? Ist das ein Modul?
 
Und außerdem steht in der Notenübersich 2 mal Mathe I. Und beide male mit "Prüfung vorhanden". Ich hab ja aber nur das erste Testat geschrieben...
:blink: :blink: :blink:
 
Vielen Dank im Voraus.

mermaid

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #36 on: April 05, 2008, 06:26:50 pm »
Du hast dir bestimmt diew html-Übersicht angesehen. Wenn du dir dagegen den pdf-Kontoauszug ansiehst, wirst du dort ein "RR" für "regulärer Rücktritt" finden. Bei der html-Version gibt es leider immer wieder die gleichen Anzeige-Probleme.

DieModulbeschreibungen, also was gehört zusammen, etc., findet man bei all den anderen Studiendokumenten auf der Fakultätsseite.

Bei Mathe steht die eine Zeile für das Testat und die andere für das angefangene Modul, welches ja erst mit der Mathe-I-Prüfung abgschlossen ist.

Selli

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #37 on: August 09, 2009, 02:50:33 pm »
Hab da auchmal ne Frage zu Rücktritt von Prüfung wegen Krankheit.
Und zwar hab ich mir gestern das Schlüsselbein gebrochen und hätte morgen Prüfung, wird nu allerdings nix.
Wo kann ich denn den Krankenschein + das Formular persönlich abgeben?

tiefenbass

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #38 on: August 09, 2009, 03:57:24 pm »
Persönlich: Prüfungsamt!

Ich würde diesbezüglich auch nicht woanders hingehen/abgeben (z.b. die die die Prüfung durchführen), da ev. nicht gesichert ist, dass die Krankmeldung im Prüfungsamt (da muss die nämlich hinne) auch ankommt.

LG, Matthias
[align=center]Füllhöhe des Textes technisch bedingt!

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Matthias Zagermann
Jünger der polyphonen PVC/PVAc-Scheiben

[/align]
 
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Jede Entscheidung ist der Tod von Milliarden von Möglichkeiten

Selli

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #39 on: August 09, 2009, 05:07:34 pm »
Alles klar, da werd ich das morgen mal machen.
Dankeschön.

Quickley

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #40 on: June 28, 2010, 11:38:14 am »
Moin Moin,

wie isn das, wenn ich mich in eine mündliche Prüfung im Hisqis eingetragen habe. Gilt dann da auch die 3-Werktage-Rücktrittsfrist? Ich habe da so richtig nichts in den Ordnungen finden können. Falls es doch drinne steht, wäre ich für jeden Hinweis dankbar. ;)

Grüß

Quickley

Schmali

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #41 on: June 28, 2010, 05:24:46 pm »
die Frist gilt in diesem Fall genauso, da sich diese Regel nicht speziell auf schriftliche Leistungen beschränkt, sondern allgemein gilt. Du solltest aber auch mit deinem Prüfer darüber reden! Vielleicht findet sich ja auch ein Ersatztermin.

DPO §4

Quote
(2) Der Kandidat hat sich für jede Prüfungsleistung in der vom Prüfungsausschuss festgelegten Form beim Prüfungsamt der Fakultät Maschinenwesen anzumelden. Dabei ist der Nachweis der jeweils geforderten Prüfungsvorleistungen und weiteren fachlichen Zulassungsvoraussetzungen (§ 25 und 27) zu belegen. Der Anmeldungszeitraum beträgt mindestens zwei Wochen und wird vom Prüfungsausschuss spätestens 4 Wochen vorher bekannt gegeben. Überschreitet der Kan-didat den Anmeldungszeitraum aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen, so entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag über eine Nachmeldung. Der Kandidat kann durch Streichen der Anmeldung bis drei Arbeitstage vor dem Prüfungstermin von der Prüfung zurücktreten.

JoRo

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #42 on: July 16, 2010, 01:50:27 pm »
weiß jemand wie lange es dauert bis die manuell angemeldeten Prüfungen im HISQUIS stehen?

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #43 on: July 16, 2010, 02:31:40 pm »
gute frage, eigentlich hätten sie schon drin stehen sollen...wer weiss mehr?
Wirklich unabhängige Berichterstattung:

http://www.heise.de/tp/

http://www.nachdenkseiten.de/

personalmarkus

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Rücktritt von Prüfungen
« Reply #44 on: July 16, 2010, 06:14:48 pm »
Hey,
 
zählt der Rückttritt einer Prüfung nun eigentlich in irgendeiner Form als Versuch? Sprich; bin ich verpflichtet nach dem Rücktritt von einer Prüfung diese spätestens ein Jahr nach der ersten Einschreibung anzutreten oder kann ich von Prüfungen konsequenzenlos bis ans Ende meiner Studienzeit (waren doch irgendwas mit 14 oder 16 Semester richtig?) zurücktreten?