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Fachschaftsrat / Studienrichtung Technisches Design - gestrichen?
« on: June 01, 2006, 12:33:34 pm »
Hallo!
In den besagten Sitzungen hat sich nur ergeben, dass die Fakultät sich durchaus dessen bewusst ist, dass es für die sofortige Einstellung der Studienrichtung keine Grundlage gibt. Man hält aber trotzdem an dieser Entscheidung fest, da es keine Kapazitäten fpr die Afrechterhaltung des Lehrangebots auf dem bisherigen Niveau gebe.
Ich habe mich noch einmal mit der Mitarbeiterin der Universitätsleitung unterhalten, die die Studiendokumente rechtlich prüft. Die hat mir ganz klar gesagt, dass es durchaus rechtens ist, die geänderte Studienordnung auf Studenten anzuwenden, die bei Inkrafttreten in Hauptstudium kommen (also die Jahrgänge 04 und 05), VORAUSGESETZT das wird in der Änderungssatzung auch explizit formuliert. In den Änderungen, die die Fakultät bislang vorgelegt hat, war das, wie gesagt, nicht der Fall. Es ist aber im Prinzip noch möglich, dass dem Senat eine Version vorgelegt wird, in der solch ein kritischer Satz dann drinsteht, denn der "Beschluss" des Fakultätsrates ist in diesem Fall offenbar kein richtiger Beschluss, sondern nur eine Stellungnahme. Eigentlich sollten sich die inhalte zwischen denInstanzen natürlich nicht ändern, aber hier sollte man sich auf solche Grundsätze besser nicht mehr verlassen.
Das interessante ist, dass die im Senat zu beschließende und von der Universitätsleitung auszufertigende Änderungssatzung bislang weder dem einen noch der anderen vorliegt.
Die Situation ist also nach wie vor eindeutig unklar. Es gibt keine rechliche Grundlage für die sofortige Abschaffung der Studienrichtung, es liegt auch KEINEM Entscheidungsgremium eine solche Grundlage zur baldigen Entscheidung vor, aber wir wissen, dass die Fakultät sich dieses Ziel gesetzt hat und das auch umzusetzen gedenkt, wie den zahlreichen mündlichen Ankündigungen von Prof. Huhn zu entnehmen war.
In den besagten Sitzungen hat sich nur ergeben, dass die Fakultät sich durchaus dessen bewusst ist, dass es für die sofortige Einstellung der Studienrichtung keine Grundlage gibt. Man hält aber trotzdem an dieser Entscheidung fest, da es keine Kapazitäten fpr die Afrechterhaltung des Lehrangebots auf dem bisherigen Niveau gebe.
Ich habe mich noch einmal mit der Mitarbeiterin der Universitätsleitung unterhalten, die die Studiendokumente rechtlich prüft. Die hat mir ganz klar gesagt, dass es durchaus rechtens ist, die geänderte Studienordnung auf Studenten anzuwenden, die bei Inkrafttreten in Hauptstudium kommen (also die Jahrgänge 04 und 05), VORAUSGESETZT das wird in der Änderungssatzung auch explizit formuliert. In den Änderungen, die die Fakultät bislang vorgelegt hat, war das, wie gesagt, nicht der Fall. Es ist aber im Prinzip noch möglich, dass dem Senat eine Version vorgelegt wird, in der solch ein kritischer Satz dann drinsteht, denn der "Beschluss" des Fakultätsrates ist in diesem Fall offenbar kein richtiger Beschluss, sondern nur eine Stellungnahme. Eigentlich sollten sich die inhalte zwischen denInstanzen natürlich nicht ändern, aber hier sollte man sich auf solche Grundsätze besser nicht mehr verlassen.
Das interessante ist, dass die im Senat zu beschließende und von der Universitätsleitung auszufertigende Änderungssatzung bislang weder dem einen noch der anderen vorliegt.
Die Situation ist also nach wie vor eindeutig unklar. Es gibt keine rechliche Grundlage für die sofortige Abschaffung der Studienrichtung, es liegt auch KEINEM Entscheidungsgremium eine solche Grundlage zur baldigen Entscheidung vor, aber wir wissen, dass die Fakultät sich dieses Ziel gesetzt hat und das auch umzusetzen gedenkt, wie den zahlreichen mündlichen Ankündigungen von Prof. Huhn zu entnehmen war.