Bombentrichter
Archiv => Fachschaftsrat => Topic started by: Lasse Bierström on January 22, 2010, 03:24:02 pm
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Hallo,
ich hab nen kleines Problem. Ich habe Mitte Febraur Diplomabgabe. Die Verteidigung ist ja dann laut Studienordnung spätestens 8 Wochen danach. Das wäre dann Mitte April und somit schon im neuen Semester. Eigentlich würde ich ja schon eher verteidigen, aber das kommt ja immer auch ein bissl auf die Termine des Profs an.
Meine Frage ist nun, ob ich im Falle keiner Rückmeldung am 1.4. zum Semesterbeginn automatisch geext werde und somit lieber erstmal den Semesterbeitrag zahlen sollte (kann man sich ja soviel ich weiß wiederholen) oder ob ich mir das sparen kann?!
Danke schon mal
Viele Grüße
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Hier das Antrag für Rückerstattung des Semester-Tickets, ist ja mit 106 Euro der größte Posten
Semesterticket Rückerstattung (http://www.stura.tu-dresden.de/webfm_send/476)
vielleicht es weiter.
Link zum Stundentenwert Dresden betreff Semesterbeitrag
Semesterbeitrag Studentenwert (http://www.studentenwerk-dresden.de/wirueberuns/beitraege.html)
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Danke erstmal dafür. Den werd ich dann brauchen, falls ich mich rückmelde. Bei den Gründen ist auch die Exma im laufenden Semester vorgesehen...aber ich weiß jetzt eben nicht, ob ich es überhaupt erst bezahlen muss, weil sichs ja nur so knapp überschneidet...
PS: Die möglichen Gründe hätte man mal eher wissen müssen^^ dann hätte man sich schon paar mal was zurückholen können :pinch: Naja, sehen wirs als Spende an den StuRa, bspw. für die vielen Ausweishüllen, die ich gebraucht hab :laugh:
Edit: So...also den Teil vom Studentenwerk würd ich nich mal wieder bekommen...
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Schau dir mal §20, Absatz 5 des SächsHG an - möglicherweise kannst du mit dem argumentieren, dir die Kosten erstatten zu lassen. Kannst ja unter Vorbehalt überweisen.
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Druck bekommst du erst zum 30. April (da kommt dann die Androhung, dass sie dich exmatrikulieren, zu welchem Datum, müsste ich erst nachschauen). Kann aber sein, dass sie dich wenn du im April erst verteidigst zum 30.06.2010 exmatrikulieren. Kenne es von Leuten, die im Oktober (oder November) verteidigt haben, dass sie zum 31.12. exmatrikuliert wurden (Smester wurde aber auch bezahlt).
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So...da mir das Imma-amt da nicht weiterhelfen konnte, hab ich beim P-Amt nachgefragt, und Frau Damm meinte, dass man sich mit Abgabe der Arbeit exmatrikulieren lassen könne. Zur Verteidugung muss man dann nicht mehr immatrikuliert sein.