Bombentrichter

Archiv => 5./6. Semester => Prüfungen/Testate 5./6. Sem. => Topic started by: Black Angel on January 04, 2010, 11:38:04 pm

Title: Verlängerung Grundstudium
Post by: Black Angel on January 04, 2010, 11:38:04 pm
Weiß nicht obs schon alle wissen also vorsichtshalber nochmal die Info:

Wer mehr als eine Prüfung offen hat und ein Modul noch nicht angefangen hat, z.B. Mathe2 im 4. Semester geschoben muss nen Antrag auf Verlängerung seines Grundstudiums oder der Vordiplomsprüfungszeit oder so ähnlich stellen, damit die das freischalten können und man sich für die Prüfungen einschreiben kann. Wenn man jetzt z.B. Mathe 2 nur verhaun hat im 4. Semester is das überflüssig.
Auch wer nur eine offene Prüfungsleistung hat mussn Antrag stellen, damit er die Prüfungen mitschreiben kann das is aber glaub ich bekannt...

Grüße
Title: Verlängerung Grundstudium
Post by: Der_Elch on January 05, 2010, 12:06:04 am
Und wenn ich die Prüfung erst im Sommer schreiben will reicht der Antrag dann oder gibts ohne Antrag nachm Ws nen Exma-bescheid?
Title: Verlängerung Grundstudium
Post by: Black Angel on January 05, 2010, 01:34:04 pm
puh, keine ahnung, musste ma beim FSR oder Prüfungsamt nachfragen!
Title: Verlängerung Grundstudium
Post by: Der_Elch on January 05, 2010, 01:53:10 pm
Des ist ganz schön Tricky, war heut beim Prüfungsamt.
Wenn man nur Prüfungen offenhat die man noch nicht versucht hat, muss man nen Antrag schreiben.
Sollte man aber noch eine Prüfung wiederholen müssen wo man ne 5 hat neben der noch nicht versuchten brauch man keinen Antrag stellen.
So hat mir das die gute Frau heute zumindest erklärt.
Title: Verlängerung Grundstudium
Post by: Jule on January 05, 2010, 03:57:42 pm
Das ist nicht tricky, das ist prüfungsordnungskonform. Denn laut dieser hat man für das Vordiplom (und damit für entsprechende Leistungen) 2 Jahre Zeit. Fällt man irgendwann irgendwo durch, bekommt man automatisch eine neue Frist von 1 Jahr gesetzt, um diese erstmalig zu wiederholen (für die 2. W dann glaub ich 1 Semester nach 1. W). Für unversuchte Leistungen/Module muss man eine Fristverlängerung beantragen, wenn die 2 Jahre vorüber sind. Und zwar mit namentlicher Aufführung. Auch wenn eine Wiederholung am Laufen ist - das hast du bestimmt falsch verstanden. Diese wird dann nur nicht mit im Antrag berücksichtigt.
Title: Verlängerung Grundstudium
Post by: Der_Elch on January 05, 2010, 06:13:52 pm
Die Dame sagte mir explizit auch auf meine Nachfrage hin, dass ich keinen Antrag stellen müsste.
Title: Verlängerung Grundstudium
Post by: question mark on January 06, 2010, 11:02:05 am
der Antrag ist formlos (nicht Form los ;) ) und in 5 Minuten geschrieben
stell ihn einfach, man bricht sich nix damit ab, hat es weg und vergisst es nicht! :innocent:
und ehrlich gesagt: bevor sie dich vllt. falsch verstanden hat und deswegen was in die hose geht: MACH ES EINFACH
Title: Verlängerung Grundstudium
Post by: Körperklaus on January 06, 2010, 11:13:30 am
hab ich mir gestern auch gedacht und es einfach abgegeben.