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Archiv => 3./4. Semester => Belege 3./4. Semester => Topic started by: Diablo on May 24, 2008, 01:12:10 pm

Title: Belegnote und Bewertungsänderung der Modulnote / bestehen der Belege pflicht?
Post by: Diablo on May 24, 2008, 01:12:10 pm
Es gibt ja momentan ordentlich Diskussion über die Bewertung der Belege im Zusammenhang mit der Modulnote ME.
 
Definitiv fakt ist: die Prüfungsordnung wurde dahingehend geändert, das jetzt die Belege und Testatnote nur noch 1/5 der Gesamnote ME ausmacht und die Prüfung 4/5. Das wurde uns soweit bestetigt. Demnächst wird die Modulbeschreibung verändert, momentan steht noch die alte im Netz.
 
Meine Frage:
 
Inwiefern muß man die Belege bestehen bzw. kommt es nur auf den Schnitt der Belegnote an?
 
Dazu habe ich bisher nur wiedersprüchliche Aussagen gehört, von nur Belegnote zählt bis alle 3 Belege müssen bestanden sein. Fragt also mal bitte eure Übungsleiter danach.
Title: Belegnote und Bewertungsänderung der Modulnote / bestehen der Belege pflicht?
Post by: nook1e on May 24, 2008, 01:43:10 pm
also unsere übungsleiterin meinte das alle 3 belege bestanden werden müssen, aber intern ziemlich oft die regel gilt, dass 2 von 3 bestanden sein müssen. kommt also auf die kulanz der ÜL an, entweder 3 oder halt nur 2, sprich alle 3 zusammengerechnet=bestanden.
Title: Belegnote und Bewertungsänderung der Modulnote / bestehen der Belege pflicht?
Post by: Litschki on May 25, 2008, 10:19:39 am
und was ist mit den Testaten?
Müssen die nicht zwingend bestanden sein?!
Title: Belegnote und Bewertungsänderung der Modulnote / bestehen der Belege pflicht?
Post by: gefluegelschere on May 25, 2008, 11:16:55 am
Schön, dass ihr alle des Lesens mächtig seid.
Bildung der Endnote (http://www.me.tu-dresden.de/lehre/maschel/pdf/H5_Endnote2008.pdf)
Beleg (http://www.me.tu-dresden.de/lehre/maschel/pdf/h3.pdf)
Leistungskontrollen (http://www.me.tu-dresden.de/lehre/maschel/pdf/h2.pdf)
Schönes Restwochenende
Title: Belegnote und Bewertungsänderung der Modulnote / bestehen der Belege pflicht?
Post by: Bommis on May 25, 2008, 11:51:00 am
Mir fällt da auch noch eine Frage zu ein: In dem Übungsplan ist die Rede von einem Testat in der Woche vom 09.06 - 13.06. Weiter unten gibt es aber auch noch eine Leistungskontrolle 2.  Aus den Hinweisen zur Bewertung im Fach Maschinenelemente ist ja zu entnehmen, dass 2 leistungskontrollen geschrieben werden. Aber worum handelt es sich dann bei dem Testat?
Title: Belegnote und Bewertungsänderung der Modulnote / bestehen der Belege pflicht?
Post by: merlin3 on May 25, 2008, 12:18:12 pm
das 'testat' heißt, du sollst zu deinem Beleg (Kegelrad) in dieser Woche in der Übung eine Zeichnung oder Skizze vorlegen - Bei uns reicht eine Skizze, damit man sieht, man hat sich damit beschäftigt
Aber das würde ich mit deinem Übungsleiter absprechen, was er genau da sehen will - kann ja sein er fordert schon ein paar rechnungen, oder eine vorläufige Zeichnung..
Title: Belegnote und Bewertungsänderung der Modulnote / bestehen der Belege pflicht?
Post by: Diablo on May 25, 2008, 12:43:42 pm
Quote from: gefluegelschere
Schön, dass ihr alle des Lesens mächtig seid.
Bildung der Endnote (http://www.me.tu-dresden.de/lehre/maschel/pdf/H5_Endnote2008.pdf)
Beleg (http://www.me.tu-dresden.de/lehre/maschel/pdf/h3.pdf)
Leistungskontrollen (http://www.me.tu-dresden.de/lehre/maschel/pdf/h2.pdf)
Schönes Restwochenende

genau, und da steht nirgends was davon das die Belege bestanden sein müssen. Ist also die Frage ob die Übungsleiter hier absichtlich Falschinformationen verbreiten...
Title: Belegnote und Bewertungsänderung der Modulnote / bestehen der Belege pflicht?
Post by: Jule on May 25, 2008, 01:33:18 pm
Quote from: gefluegelschere
Bildung der Endnote (http://www.me.tu-dresden.de/lehre/maschel/pdf/H5_Endnote2008.pdf)
Also ehrlich gesagt finde ich es nicht grad legitim, mitten im laufenden Bewertungssystem die Eckpunkte zu ändern. Mal schnell 1/3 auf 1/5 setzen, auf welcher Grundlage dürfen sie das denn?
Title: Belegnote und Bewertungsänderung der Modulnote / bestehen der Belege pflicht?
Post by: Bommis on May 25, 2008, 08:50:39 pm
Das kommt mir eigentlich auch nicht ganz koscher vor... aber ich nehme mal an, dass die Leute davon ausgehen, dass sich sowieso niemand beschweren wird.
Title: Belegnote und Bewertungsänderung der Modulnote / bestehen der Belege pflicht?
Post by: starKI on May 25, 2008, 09:59:07 pm
Weiß denn überhaupt jemand schon sicher, dass die Regelung schon für unseren Immatrikulationsjahrgang gilt? Ich habe da nämlich mal Gegenteiliges gehört (also erst ab IJ 2007). Ist aber nicht aus sicherer Quelle.
Title: Belegnote und Bewertungsänderung der Modulnote / bestehen der Belege pflicht?
Post by: Ledan on May 25, 2008, 11:03:20 pm
Unsere Übungsleiterin meinte, diese Regelung trifft für uns als IJ 2006 100% zu und somit wird unsere DPO geändert. Auf WT wirkt sich das auch aus. Es wäre mal interessant zu wissen, ob sich das auf die schon fertigen Noten auswirkt.
Title: Belegnote und Bewertungsänderung der Modulnote / bestehen der Belege pflicht?
Post by: Litschi on May 26, 2008, 10:41:52 am
und was ist dann bitteschön mit Info2, ET und Physik?
zählt das auch nur noch 1/5 oder was?
Title: Belegnote und Bewertungsänderung der Modulnote / bestehen der Belege pflicht?
Post by: Diablo on May 26, 2008, 10:50:49 am
Nein, da bleibt alles beim alten nach aktuellen Kenntnisstand. Frag mich nicht nach der Logik dahinter.
 
Aber nochmal die Frage: nach Unterlagen gibt es KEINE Pflicht die Belege zu bestehen, jedenfalls konnte ich bisher nirgends gegenteiliges finden. Andererseits gibts (offensichtliche) Falschaussagen von Übungsleitern das die Belege bestanden werden müssen, was wiederum früher wohl so war aber auf uns eigentlich nicht mehr zutrifft.
 
Im Endeffekt wird da wohl nur ein Gang zu prof. Schlecht was bringen um Klarheit zu bekommen.
Title: Belegnote und Bewertungsänderung der Modulnote / bestehen der Belege pflicht?
Post by: Rumael on May 26, 2008, 02:33:26 pm
Die Frage dich sich mir stellt, falls so wie von den Übungsleitern gesagt, die Belege bestanden werden müssen oder wenigstens 2 von 3... was ist wenn eben dies nicht der Fall ist? Welche Möglichkeiten gibt es denn die Belege und/oder Leistungskontrolle nachzuholen?

Wenn sie bestenden werden müssen, muss es da ja eine Möglichkeit geben? Im nächsten Jahr nochmal die neuen Belege machen und LK`s mitschreiben oder wie? Und dann müssten ja die alten Noten gelöscht werden.. also alles in allem sehr undurchsichtig!
Title: Belegnote und Bewertungsänderung der Modulnote / bestehen der Belege pflicht?
Post by: Caipiranha on May 26, 2008, 08:00:31 pm
Quote from: starKI
Weiß denn überhaupt jemand schon sicher, dass die Regelung schon für unseren Immatrikulationsjahrgang gilt?
So, damit ihr wisst, was auf euch zukommt, habe ich heute mal mit Prof. Klöden gesprochen und kann euch nun folgendes berichten:
Title: Belegnote und Bewertungsänderung der Modulnote / bestehen der Belege pflicht?
Post by: SCAR(ed) on May 27, 2008, 10:46:09 am
und selbst wenn jemand meint: tja,wenn ich die belege eh nicht bestehen muss, dann mach ich sie einfach nicht: es ist ja nicht nur die reine note. die belege sind auch übungen.

in der klausur müsst ihr konstruieren, im 5. semester gibts einen konstruktionsbeleg (nicht für alle, aber IIRC für allgem. MB, Kfz und Landtechnik).

und auch so ist zu erwarten, dass ein ingenieur hin und wieder mal ne kosntruktion machen muss. spätestems dann ist es doch ein wenig hilfreich, wenn man schonmal gesehen hat, wie sowas ausschaut und sich da selber dran versucht hat ...

ach ja: und mit einer note 5 in den belegen (keine gemacht ...:wacko:) kriegt man selbst mit einer glatten eins in der prüfung (und das muss man erstmal schaffen - ich erinnere an der konstruktionsteil ...) nur noch ne zwei als fachnote.
Title: Belegnote und Bewertungsänderung der Modulnote / bestehen der Belege pflicht?
Post by: Diablo on May 28, 2008, 01:40:48 pm
Das moralische Gewissen....
 
Jeder der einen Beleg ordentlich gemacht hat weiß, das er 80% der Zeit nichts lernt sondern sich mit SW und Mathcad rumschlägt bzw. versucht den persönlichen Geschmack des ÜL zu treffen.
 
Am Ende zählt in erster Linie die Regelstudienzeit und von einem dritten Beleg mit ner 2.0 kann man sich nichts kaufen wenn die Klausur nicht bestanden wird, weil man eine Woche der Vorbereitungszeit in einen Beleg versenkt hat, statt gezielt für die MA ELE Klausur zu lernen.
Title: Belegnote und Bewertungsänderung der Modulnote / bestehen der Belege pflicht?
Post by: Jule on May 28, 2008, 02:36:23 pm
Mal eine Frage zu der Übungsnote. Diese ergibt sich ja aus 2/3 Belegnote + 1/3 LK-Note. Sind die Belegnote dann (B1+B2+B3)/3 und die LK-Note (L1+L2)/2, oder gibt es da auch nochmal unterschiedliche Wichtungen?
Title: Belegnote und Bewertungsänderung der Modulnote / bestehen der Belege pflicht?
Post by: Wills on May 28, 2008, 05:26:11 pm
nein die sind alle ebenbürtig- deshalb zählt so ein beleg gerade mal zu einem 1/22.5 tel in die gesamtnote...dazu muss ich jetzt nix weiter sagen
Title: Belegnote und Bewertungsänderung der Modulnote / bestehen der Belege pflicht?
Post by: Caipiranha on May 29, 2008, 12:50:37 pm
Quote from: Wills
deshalb zählt so ein beleg gerade mal zu einem 1/22.5 tel in die gesamtnote...
Läßt sich nun mal nicht anders lösen. Außerdem sind diese Belege eine gute Vorbreitung auf eure zukünftigen Aufgaben - Die Note sollte also eher nebensächlich sein.
Title: Belegnote und Bewertungsänderung der Modulnote / bestehen der Belege pflicht?
Post by: Diablo on June 20, 2008, 12:09:18 am
Wollte nur mal anmerken das Prof. Schlecht in der letzten Vorlesung, wenn auch nur im Nebensatz, bestetigt hat das es KEINE Pflicht gibt die Belege zu bestehen um das Modul zu bestehen. Es kommt nur auf die errechnete Gesamtnote an.