Author Topic: BAföG  (Read 3062 times)

M-bauer

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BAföG
« on: August 16, 2006, 10:57:51 am »
Hi,

weiß jemand wie sich das mit dem BAfög nach dem 2. Semester verhält (beim mir auf'm Zettel vom Amt steht von 1.10.05 - 30.9.06 genehmigt)? Muss ich da jetzt wieder irgendwas hinschicken oder verlängert sich das Automatisch?
Vielleicht könnt ihr mir da ja ein wenig auf die Sprünge helfen und sagen was da zu tun wäre.

Danke!

Brühe

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BAföG
« Reply #1 on: August 16, 2006, 11:05:50 am »
du musst das bafög neu beantragen.

also neuen antrag ausfüllen, zusammen mit imma-bescheinigung beim bafögamt abgegben und druaf warten, wann es geld gibt...

am besten jetzt schon beantragen


hier gibts die bafög-anträge
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Kessel

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BAföG
« Reply #2 on: August 16, 2006, 12:09:42 pm »
Jup du darfst nochmal das gleiche ausfüllen, wie dass Jahr davor. Auch deine Eltern (das Jahr für den Einkommennachweis ändert sich). Das geht nach jedem Jahr so. Nach dem 4. Semester darfst du zusätzlich einmalig das Formblatt 5 ausfüllen.
schöne Grüße,
Martin Keßler

Klick dich nicht weg!

M-bauer

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BAföG
« Reply #3 on: August 16, 2006, 02:52:37 pm »
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Originally posted by Kessel@16.8.2006 - 12:09
Jup du darfst nochmal das gleiche ausfüllen, wie dass Jahr davor. Auch deine Eltern (das Jahr für den Einkommennachweis ändert sich). Das geht nach jedem Jahr so. Nach dem 4. Semester darfst du zusätzlich einmalig das Formblatt 5 ausfüllen.
Erstmal danke für die schnelle Antwort!

Kann ich die Blätter für das BAföG dann auch gleich direkt beim Amt vorbeibringen oder muss ich sie auch erst wieder in den Brierfkasten werfen.
Wär doch eigentlich günstig, denn dann könnten die mir doch gleich sagen was noch alles fehlt und ich spare mir das Porto.

mfg

Brühe

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BAföG
« Reply #4 on: August 16, 2006, 03:00:29 pm »
ja, kannst du machen. du guckst einfach, welche bearbeiterin für dich zuständig ist, gehst zu der und gibst die zettel ab. die frau sagt dir dann auch, ob was fehlt.

du kannst den antrag aber auch am studentenwerk in briefkasten werfen, dann musst du nicht die vier etagen hochlaufen.  :D
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Maschinen-Wesen

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BAföG
« Reply #5 on: August 16, 2006, 03:46:25 pm »
Und Porto musst du in diesem Falle auch nciht bezahlen, wenn du den Brief einwirfst...

Aber Treppen steigen soll ja auch nicht schaden.
Wenn der Klügere nachgibt, hat der Dümmere das Sagen!