Author Topic: Prüfungen aus neuem Studiengang mitschreiben/ Studiengangswechsel  (Read 7473 times)

Motte

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Hallo,

ich hoffe ich bin hier richtig und dass es das Thema nicht schon gibt, es ist aber sehr speziell:

Ich kenne jemanden, der gerne vom Studiengang Physik zu Werkstoffwissenschaft wechseln möchte. Das Problem dabei ist, das Semester hat schon angefangen und er ist in Physik 3 mal durch eine Prüfung gefallen, was er jetzt erst erfahren hat (Dank des schnellen Prüfungsamtes...). Er hat aber auch schon einige Prüfungen, die man sich wahrscheinlich im neuen Studiengang anrechnen lassen könnte (Mathe, Physik, AQua, Anorganische Chemie, Info...). Da das Imma-Amt und die Studienberaterin aber meinten, der Wechsel geht nicht, weil er noch bis September im Studiengang Physik immatrikuliert sein würde. Da es nun keinen Sinn mehr macht Prüfungen aus Physik zu schreiben, gibt es eine Möglichkeit, sich trotzdem für Prüfungen an der Fakultät MW anzumelden und diese sich dann im WS anrechnen zu lassen?
Wär ziemlich blöd, ein ganzes Semester nichts machen zu können, weil es an der Bürokratie scheitert. Werde mich diese Woche auch noch mal beim Prüfungsamt erkundigen, aber vielleicht habt ihr ja auch noch Ideen, oder könnt mir helfen.

Vielen Dank im Voraus!

Motte

DraonArukas

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Prüfungen aus neuem Studiengang mitschreiben/ Studiengangswechsel
« Reply #1 on: April 26, 2016, 11:15:17 pm »
Hallihallo
Ich versuche mal eine erste Antwort zu geben, bin mir aber nicht sicher, inwieweit das alles rechtlich korrekt ist (Bitte daher um Hilfe :happy:). Zunächst: In welchem Fachsemester und Hochschulsemester ist dein Bekannter? (Wichtig für gewisse Fristen und Sonderregelungen)

Du könntest deinem Kommilitonen raten, sich bei den einzelnen Profs aus WW zu melden und auf Kulanzbasis einige Prüfungen mitzuschreiben.

Dann muss er sowieso zu den einzelnen Lehrverantwortlichen, um sich die Leistungen anerkennen zu lassen, dass ließe sich schön verbinden.

Er könnte ein Zweitstudium aufnehmen (Nebenhörerschaft) in WW, sich aus Physik exmatrikulieren (den Studiengangswechsel bekommt er sowieso) und dann quasi ab dem WiSe 16/17 "normal" weiterstudieren.
Bei welcher Studienberatung war er? Fak. MW oder Fak. Physik?

soweit meine ersten Gedanken

mafg
mafg

Florian Brückmann

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Motte

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Prüfungen aus neuem Studiengang mitschreiben/ Studiengangswechsel
« Reply #2 on: April 27, 2016, 09:06:28 am »
Erst mal Danke für die Antwort :)

Er ist im 8. Fachsemester, hat aber noch keinen Bachelor. Er war bei der Studienberaterin für Werkstoffwissenschaft. Die Idee mit dem Zweitstudium kam mir auch, aber kann man sowas im laufenden Semester anmelden? Mit den Profs zu reden, wird er demnächst machen.

DraonArukas

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Prüfungen aus neuem Studiengang mitschreiben/ Studiengangswechsel
« Reply #3 on: April 27, 2016, 11:38:04 am »
Okay, dann empfehle ich ein Gespräch mit Frau Friedrich Studienberatung MW zu vereinbaren.
Das Zweitstudium kannst du jederzeit aufnehmen, soweit ich weiß.
Musst dich dann nur um Kurse eine Einführungsveranstaltungen (Praktika, Belege, Belehrungen) kümmern.
mafg

Florian Brückmann

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Motte

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Prüfungen aus neuem Studiengang mitschreiben/ Studiengangswechsel
« Reply #4 on: April 28, 2016, 10:18:22 am »
Das klingt ja schon mal gut.
Bei der Frau war er schon, aber da kann man ja das Zweitstudium noch mal ansprechen. Und wenn gar nichts hilft, kann man mir den Profs ja immer noch reden.
Das klingt ja erst mal nach einem Plan, ich kann mich ja hier melden, wenn was dabei rauskommt.
Danke für deine Antworten, bei den ganzen Ämtern die es gibt, die alle was anderes erzählen, kann man da schon Hilfe gebrauchen. :)

Motte

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Prüfungen aus neuem Studiengang mitschreiben/ Studiengangswechsel
« Reply #5 on: April 28, 2016, 10:39:44 am »
Noch eine Frage zum Zweitstudium: wäre das dann nicht eher ein Parallelstudium, für ein Zweitstudium braucht man doch einen Hochschulabschluss? Oder meinen wir dasselbe?

DraonArukas

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Prüfungen aus neuem Studiengang mitschreiben/ Studiengangswechsel
« Reply #6 on: May 02, 2016, 07:14:06 pm »
Hast Recht, ja, ist ein Parallelstudium/Nebenhörerschaft m.E. im Juristen- Deutsch.^^

Wir meine aber dasselbe :P
mafg

Florian Brückmann

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