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Krankheit - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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Schnizzl:
Hallo, ich hätte mal eine dringende Frage:

Und zwar geht es darum, dass ich mir eine Sommergrippe zugezogen habe und am Montag eine Klausur schreiben muss. Vom Arzt habe ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt bekommen. Ich bin mir nun aber nicht sicher, ob diese ausreicht um von der Prüfung am Montag befreit zu werden oder ob ich mich nochmal rausquälen muss, um mir ein Attest zu besorgen. Ich habe nun schon viele verschiedene Meinungen gehört und dass das von den Prüfungsämtern der Unis immer unterschiedlich gehandhabt wird. Wäre echt super, wenn mir da jemand Klarheit verschaffen und weiterhelfen könnte...

Vielen Dank schon mal im voraus!

Liebe Grüße

Black Dragon:
Du füllst das Formblatt aus und reichst es zusammen mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Prüfungsamt ein.

Schnizzl:
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

tiefenbass:
Jepp, der Schein für den Arbeitgeber (das ist der ohne Diagnose-Befund) reicht aus. Die Prüfungsämter anderer Fakultäten bewegen sich mit der Forderung nach der Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht und der Offenlegung der konkreten Diagnose rechtlich auf seeehr dünnem Eis.

LG, Matthias

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