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Messages - tiefenbass

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Erstsemester-Unterstützung / Abkürzungen auf dem Stundenplan
« on: October 22, 2014, 07:09:38 am »
Nicht jede Veranstaltung deiner Vertiefung wird von dem zuständigen Institut gehalten. Daher tummeln sich auch andere Institute in deinem Stundenplan.

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Fachveranstaltungen / Exkursionen WS2013/14
« on: October 15, 2014, 10:25:49 pm »
Bonding macht demnächst eine Exkursion nach Unilever, Anmeldeschluss ist der 11.11.

Man kann auch selbst Initiative ergreifen: Ziel ausmachen und anfragen (z.B. eine Firma), zusammenrotten, einen Professor (am besten jemand, der auch fachlich der Thematik zuordbar ist) um Unterstützung bitten (es kann auch mal ein Mitarbeiter als Betreuer fungieren) und ab geht der Lernspaß. Finanzielle Unterstützung könnt ihr beispielsweise beim FSR beantragen ^^

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Mhh, ich glaube nicht dass die Fristenregelungen für Nebenhörer gelten, da sie ja keinen Abschluss erlangen können, sondern gemäß Imma-Ordnung nur Leistungen ablegen dürfen, die für das Direktstudium förderlich sind..

wenn doch:
Da ja mittlerweile Teilzeitstudium möglich ist und in den aktuellen DPOs integriert wurde, kann als Nebenhörer ja ebenfalls die doppelte Fristlänge erreicht werden.
Man darf in Teilzeit dann halt maximal die Hälfte der vorgesehenen Leistungen erbringen. Dafür ist auch der Wechsel zum Vollzeit-Studium und zurück mit der Rückmeldung problemlos möglich, da es dieselben Studiendokumente und damit derselbe Studiengang ist. Man bleibt im selben Studiengang in seinen originären Studiendokumenten.

Davon mal abgesehen ist ein Fernstudium im Gegensatz zur Nebenhörerschaft mit Semester-Gebühren zu bezahlen.

LG, Matthias

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"Dritthörer" gibt es im dem Sinne nicht, was du meinst ist eine Nebenhörerschaft (Bezeichnung bezieht sich auf eine oder mehrere Immatrikulationen neben einem bestehenden Direktstudium).

Die Ordnungen der Studentenschaft (Link) kennt nur drei Arten von Studenten: Studenten (hierzu zählen Direktstudenten im Vollzeit oder Teilzeitstudium, die Studenten in Nebenhörerschaften sowie die Promotionsstudenten), Fernstudenten sowie die Rechtlosen (aus der Studentenschaft ausgetretene Studenten).

Die Ordnungen der Universität (Link) gibt es eine detailliertere Untergliederung der Statusgruppe der Studenten, hierzu zählen beispielsweise Promotionsstudenten, Direktstudenten, beurlaubte Studenten, Nebenhörer sowie Fernstudenten (diese Aufzählung ist ohne Gewähr und wahrscheinlich gar unvollständig). Weiterhin gibt es noch nach diesen Ordnungen die Gasthörer (Gasthörer haben keinen Studentenstatus).

Deine Rechte und Pflichten an der Uni und in der Studentenschaft orientieren sich an dem, was du letztlich immatrikulierst bzw. anmeldest. Hier ein paar Beispiele:
  • als Fernstudent kannst du nicht das Semesterticket (Link) von VVO und DB Regio Südost nutzen
  • als Nebenhörer dagegen darfst du es nachträglich erwerben
  • als Gasthörer werden dir bis auf das Recht, die beantragten Lehrveranstaltungen zu besuchen, keine weiteren Rechte und auch nicht der Studentenstatus an der TU Dresden eingeräumt
  • Wenn du ausschließlich als Fernstudent an einer anderen Hochschule in Deutschland bist, kannst du nur Rechte der Fernstudenten im Sinne der Ordnungen der Studentenschaft erlangen.
  • Solange du als Student nicht aus der Studentenschaft aus trittst, darfst du Beratungsangebote, Veranstaltungen und auch Service-Angebote der Fachschaftsräte und des Studentenrates nutzen.
Je nachdem, was du letztlich machst, wirst du also entsprechende Rechte (Leistungen der Studentenschaft wie beispielsweise das Semesterticket) und Pflichten (beispielsweise unterschiedliche Gebühren und zusätzliche Entgelte in Abhängigkeit deines Status) haben.

Meine Empfehlung: wenn du zusätzlich zu deinem Direktstudium an der TU Dresden studieren möchtest, dann hol dir eine Nebenhörerschaft. Damit steht dir das maximale Spektrum an wahrnehmbaren Rechten an dieser Uni offen (z.B.  das Wahlrecht oder dem optionalen Nachkauf eines Semestertickets), da du die hier erworbenen Leistungen offensichtlich für einen anderen Abschluss anrechnen lassen möchtest.

LG, Matthias

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Quote

Der Stifterverband ruft in Kooperation mit dem Hochschulforum Digitalisierung und der Initiative "Was bildet ihr uns ein?" junge Leute dazu auf, in einem Essay sich mit dem Bildungsbegriff in einer von digitalen Medien geprägten Gesellschaft auseinanderzusetzen.

Preise
1. Platz: Preisgeld 1.000 Euro
2. Platz Preisgeld 750 Euro
3. Platz Preisgeld 500 Euro

1. bis 12. Platz Veröffentlichung der Essays im Blog "Bildung heute" des Hochschulforums Digitalisierung sowie Publikation in einem Sammelband

Die Auswahl der Gewinner erfolgt durch eine vom Stifterverband einberufene Jury aus externen Expertinnen und Experten. Die Preisverleihung der ersten drei Plätze findet am 2. Februar 2015 im Rahmen einer Veranstaltung des Hochschulforums Digitalisierung statt.

Teilnahmebedingungen
Die Ausschreibung richtet sich an alle Interessierten bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.
Die Essays dürfen eine Länge von 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen, aber ohne ggf. Literaturverzeichnis) nicht überschreiten. Fußnoten sind sparsam zu verwenden. Literaturnachweise sind nach gängigen Methoden anzugeben.
Die Texte müssen in einem der folgenden Formate eingereicht werden:
*.doc, *.pdf, *.odt, *.txt.
Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2014.


Link Ausschreibung

LG, Matthias

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Veranstaltungstipps / Parties / Anglerstammtisch der HSG des AAVD
« on: September 22, 2014, 11:16:04 am »
Petri Heil,

die Hochschulgruppe des Akademischen Anglervereins Dresden veranstaltet seinen ersten offenen Anglerstammtisch am 25.09.14 ab 20 Uhr im Studentenclub Wu5.

Wenn du gern angelst, dich für die Fischerei in Dresden und Umgebung interessierst oder allgemein mehr über das angeln erfahren möchtest, dann bis du bei uns genau richtig!

Die Hochschulgruppe des AAVD ist der Zusammenschluss angelbegeisterter Studenten Dresdens. Nähere Infos über die Hochschulgruppe sowie über den AAVD findest du unter aavd.de Link.

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Erstsemester-Unterstützung / Freischaltung der Onlinefunktionen
« on: September 16, 2014, 01:30:26 pm »
Sie sollte sich mit dem HelpDesk der Uni in Verbindung setzen, um diese Angelegenheit zu klären:
0351 463 40000

Da in den letzten Monaten an der IT-Verzahnung zwischen ZIH und Imma-Amt sich etliches geändert hat, kann es durchaus sein dass die Erfahrungen alter Jahrgänge hier nicht weiterhelfen werden.

LG, Matthias

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Prüfungen/Testate 7./8. Sem. / Nichttechnische Whalpflichtfächer
« on: August 26, 2014, 04:58:08 pm »
Quote from: Toboggan
Die Modulnote ergibt sich dann aus dem arithmetischen Mittel der Fächer.

nene, wär ja toll... die Modulnote setzt sich aus den SWS-gewichteten Einzelnoten zusammen.

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noch besser: so ein Teil kann man bequem bei Amazon erwerben - allein die Kundenrezensionen sind hier nochmals eine Erwähnung wert :D
Beispiel:
Quote
Leider wurde vergessen, einen Ueberspannungsschutz in dieses Produkt  einzubauen. Eines Nachts hat meine Katze auf dem Akkumulator geschlafen  und dabei soviel Energie abbekommen, dass sie im Wohnzimmer explodierte.  Sauerei!

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Fachschaftsrat / Krankheit - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
« on: August 01, 2014, 08:51:36 pm »
Jepp, der Schein für den Arbeitgeber (das ist der ohne Diagnose-Befund) reicht aus. Die Prüfungsämter anderer Fakultäten bewegen sich mit der Forderung nach der Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht und der Offenlegung der konkreten Diagnose rechtlich auf seeehr dünnem Eis.

LG, Matthias

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Marktplatz / NoMagic Magic Draw / Cameo Systems Modeller
« on: July 28, 2014, 06:52:45 pm »
Wenn du es kostenlos abgibst und du es nicht bei irgend wem verstauben lassen möchtest: du kannst diese Software ja dem FSR überlassen.

LG, Matthias

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Know-how / Wasserzeichen in der pdf
« on: July 27, 2014, 01:52:13 am »
Mit Acrobat oder mit Inkscape lässt sich das Wasserzeichen aus der PDF entfernen.

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Fachschaftsrat / Drittversuch - Krankheit?
« on: July 22, 2014, 11:52:17 pm »
Quote from: emerica
Bekomme ich den Antrag vor Ort?
Auf der Homepage habe ich nämlich nichts gefunden...

Schau mal auf der TU Seite beim Prüfungsamt MW rein, da ist im Menü links ein Submenü "Formulare und Infos" auf, wo du dieses fesche minimalistische Formblatt benutzen kannst und du dort nur noch nach dem Ausfüllen das Attest (das Teil, was für den Arbeitgeber bestimmt ist) anheften brauchst... darfst natürlich trotzdem noch formlos ein paar Zeilen extra dazu schreiben... müssen tust du es nicht ;)

wenn du partout keine Formulare magst: kannst auch hingehen und dich vor Beginn der Prüfung von der Aufsicht in das Prüfprotokoll als Krank eintragen lassen (Attest  musst du trotzdem noch dem Prüfungsamt zeitnah zukommen lassen).

Begründete Rücktritte sind wie normale Rücktritte, das P-Amt macht da keinen Unterschied, außer eben dem Begründungen einsammeln.

die Fristenregelung bleiben daher unberührt:
  • wenn es dein 1. Versuch ist, dann kannst du die schreiben, wenn du dich dafür wieder anmeldest
  • ist es dein 2. Versuch, so solltest du spätestens nach einem Jahr nach dem ersten Fail die Wiederholung schreiben. wenn das Jahr verstrichen ist und du z.B. wegen Krankheit nicht in der Jahresfrist geprüft werden kannst, dann gilt automatisch der nächstbeste (reguläre) Termin.
  • ist es dein 3. Versuch, dann trittst du automatisch zum nächstmöglichen Prüfungs-Termin an
Quote from: DraonArukas
Der Antrag ist eigentlich formlos zu  verfassen, frag aber nochmal nach, falls sich daran etwas geändert  hat.
Eigentlich muss die Wiederholungsprüfung seit 2009 nicht mehr gesondert beantragt werden (ist ein Ritual aus vergangen Zeiten, als Wiederholungsprüfungen wie Weihnachtsgeschenke nur an artige Studenten verteilt wurden), da seit der Novelle des Hochschulgesetzes von Dez. 2008 grundsätzlich für alle Prüfungen (übrigens auch für die Diplomprüfung) zwei Wiederholungsmöglichkeiten eingeräumt werden müssen und somit die Rechtsgrundlage für einen derartigen Antrag entfallen ist.

I.d.R. bedeutet das also im worst case: nächste Chance ist in einem Jahr (wenn die Prüfung eben nur 1x im Jahr angeboten wird)

Meist passt dies mit den Fristen, da das Prüfungsamt auf die Einhaltung der Kernprüfungszeit besteht... bei den Mündlichen kriegst du - wenn du mit dem Prof. redest - auch mal außerhalb der Kernprüfungszeiten einen Termin.

LG, Matthias

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Erstsemester-Unterstützung / Lernplätze auf dem Hauptcampus?
« on: July 22, 2014, 11:20:34 pm »
und noch ein paar (sehr kühle) Plätzchen mit Stühlen und Tischen:
  • Potthof-Bau, in den Fluren (z.B. im Keller Richtung U-Boot)
  • Willers-Bau, Flure, dort ist vor allem der Kellergang ein "Geheimtipp"
  • Im Barkhausen-Bau gibt es sehr kleine Seminar-Räume, die selten zur Prüfungszeit belegt sind
  • Beyer-Bau, insbesondere 1. OG an den Treppenaufgängen Nord und Ost
  • im Schumannbau, viele kleinere unbelegte Seminarräume
LG, Matthias

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Wissenswertes / Cloudstore TU Dresden
« on: July 18, 2014, 02:59:34 pm »
Hi Leute,
das ZIH der TU Dresden bietet Studenten und Mitarbeitern einen Cloudspeicher an. Im Gegensatz zu Skydrive, Dropbox und Co tretet ihr mit der Nutzung von diesem Dienst nicht die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Betreiber ab.

Nähere Infos hierzu findet ihr unter tu-dresden.de/die_tu_dresden/zentrale_einrichtungen/zih/dienste/datenmanagement/cloudstore.

LG, Matthias

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