Wenn du jetzt MAT 1 eine 4 und in MAT 2 eine 5 hast, hast du im Modul eine 4,5 , was heißt, dass du das Modul nicht bestanden hast. Da darfst du nur die Teile wiederholen, die du nicht bestanden hast, d.h. also MAT 2. (das steht ja in §13)
Die E-Mail an den Prof- Klöden bitte über die Studienberatung (Jutta.Friedrich@mailbox.tu-dresden.de) schicken.
Und ja wenn du einen schlechten Tag hattest, steht das am Ende im Diplom und geht in die Berechnung mit ein (da muss jeder durch).
Habe nochmal ne Frage zu den Antrag auf Verlängerung des Grundstudiums. Da steht er wird nur genehmigt in Aussicht auf Erfolg. Weiß jemand was das genau heißt? Meinetwegen eine fehlende Prüfungsvorleistung oder so.?
Fristen für Vordiplom und Diplom
Wenn die Prüfungen des Vordiploms nicht in der Regelstudienzeit von 4 Semestern angetreten worden sind, ist ein formloser Antrag auf Verlängerung der Frist zum Ablegen des Vordiploms zu stellen, damit der Prüfungsanspruch erhalten bleibt. Eine Verlängerung um 2 Semester wird nur dann gewährt, wenn die Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss des Vordiploms besteht. Einschließlich der Zeit von 2 Semestern für Wiederholungsprüfungen ist dann das Vordiplom bis zum Ende des 8. Semesters zu erreichen. Verlängerungen über das 8. Semester hinaus sind nur in ganz besonders begründeten Aus-nahmefällen möglich.
meine diesen Antrag Nyphis bin DPO 2003.
Was dort steht wird noch mal überprüft. Der Text ist ja schon etwas älter der dort steht... und da die Studienordnungen genau so beständig sind wie das Wetter :) muss das noch mal überprüft werden.
Da ich gerade in der finalen Phase meiner Diplomarbeit bin wird die Antwort etwas dauern, außer es muss sofort geklärt werden, dann bitte ne Nachricht an mich schicken.
MFG Paul
Wäre nicht schlecht bald ne Antwort zu haben, weil ich gerade mit dne gedanken spiele mich beurlauben zu lassen damit ich kene Fristprobleme bekomme und auf Nummer sicher zu gehen. Nicht das ich den Antrag nicht genehmigt bekomme und dann ab Ende nächstes semester wenn ich Pech hab geext werde.
damit ist doch gemeint, wenn du noch nicht alle prüfungen zumindest einmal mitgeschrieben hast musst du diesen antrag stellen. ansonsten kannst du einfach weiter machen, also mit prüfungen nachschreiben. ich glaube so war es zumindest bei meinen kommilitonen. ansonsten kannst du ja einfach beim prüfungsamt nachfragen.
Hallo...ich habe auch mal ne wichtige Frage!
Ich studiere im 3. Semester Maschinenbau (Immajahr 2005). Evtl. habe ich ein konkretes Problem durch die Technische Mechanik A Prüfung. "Blöderweise" habe ich die Technische Mechanik A Prüfung im Sommersemester geschoben und Sie nun dieses Semester nachgeschrieben. Nun kam mir plötzlich der Gedanke, was passieren würde, wenn ich Sie aus welchem Grund auch immer nicht bestehe. Dadurch würde ich im 4. Semester ja nicht zur Technischen Mechanik B Prüfung zugelassen werden. Nun darf man mit einer offenen Prüfungsleistung ja trotzdem ins Hauptstudium.
Mein Problem ist nun, ob eine im Grundstudium NICHT geschriebene Prüfung auch als offene Prüfungsleistung gezählt wird? Und was würde passieren, wenn ich im 4. Semester dann zusätzlich duch eine weitere Prüfung fallen würde. Könnte ich 2 Urlaubssemester nehmen und die im 4. nicht bestandene Prüfung nachschreiben und dann im Hauptstudium die TM B Prüfung schreiben?
Wär schön, wenn mir jemand helfen könnte...bei der Studienberatung war heute niemand anzutreffen...erst Montag wieder.
als offene Prüfungsleistung gilt alles, was Du nicht bestanden hast ... also auch nicht geschriebene Prüfungen ... in einem Urlaubssemester darfst Du keine neuen Prüfungen schreiben - Du darst nur Prüfungen wiederholen - also solche die Du nicht bestanden hast bzw. in denen Du krank warst ...
Hallo zusammen,
ich hab da mal ne wichtige Frage bitte, ich stehe vor dem Problem, das ich Wahrscheinlich drei 2. Wdhl Prüfungen brauche!!!!!! :wallbash: Ich hab dazu schon eine Mail an den Fachschaftsrat geschickt.
Ist dies überhaupt möglich, ich meine 3 x 2. Wdhl zu bekommen ?????
Und wenn ja bzw nein was muss ich dann machen wegen Meldung bzw wegen Anträgen wann und wohin bzw Form ???
Vielen Dank
Hallo zusammen,
ich hab da mal ne wichtige Frage bitte, ich stehe vor dem Problem, das ich Wahrscheinlich drei 2. Wdhl Prüfungen brauche!!!!!! :wallbash: Ich hab dazu schon eine Mail an den Fachschaftsrat geschickt.
Ist dies überhaupt möglich, ich meine 3 x 2. Wdhl zu bekommen ?????
Und wenn ja bzw nein was muss ich dann machen wegen Meldung bzw wegen Anträgen wann und wohin bzw Form ???
Vielen Dank
Halt nicht zu schnell hier......
Eine zweite W wird genehmigt... Zwei Zweite W in der Regel auch aber das ist dann nicht mehr so einfach.... die dritte zweite W ist extrem schwierig aber nicht unmöglich...
Das Ergänzungsgespräch gibt es nicht mehr... das gab es nur früher, hängt davon ab nach welcher Studienordnung du studiert. Wenns drinn steht dann nimm es wahr. Du hast ein Recht darauf.
Damit soll überprüft werden, ob deinDurchfallen an deinem mangelnden Wissen oder an der Prüfungsform (mündlich/schriftlich) lag.
Beantrage NIEMALS alle 2te Ws auf einmal. Dann werden sie abgelehnt.
Wenn du 1-2 benantragst die bestehst dann ist es nicht so leicht für den Prüfungsausschuß ne 3te abzulehnen. -- > DEr Prüfungsausschuß arbeitet nicht gegen die Studenten sonder für die Studenten auch wenn es nicht immer so scheint :)
Naja und falls du trotzdem durchfällst ... na dann hat es sich ja eh erledigt.
Vielen Dank erstmal für die ganzen Info`s !!
Aber, bei dem nicht alle 2.Wdlg auf einmal schicken, das verstehe ich nicht.
Weil da is doch dann noch die Frist von 4 Wochen!?! Soll heißen, mal angenommen ich hab echt 3 verhauen, dann stelle ich ein Antrag auf zwei 2.Wdlg, wegen der Frist von 4 Wochen. So weit so gut, mal angenommen ich bekomme die zwei Zweiten!
So weit komme ich mit, nur dann hab ich ja noch das Problem mit der dritten 2. Wdhl Prüfung, weil die soll ich ja nun nicht stellen weil dies dann komplett abgelehnt würde !!!!
Die dritte 2.Wdlg-Prüfung würde ich ja auch nur dann bekommen wenn es meine allerletzte Prüfung wäre vorm Vordiplom+ich die anderen dem entsprechend bestanden hätte+ich einen haufen guter Gründe anführe Warum? und Wieso?+ich dazu noch en haufen Glück hab.
Aber bis dahin sind es doch mehr als 4 Wochen, sprich die Frist wäre doch dann vorbei und ich hätte keinen Anspruch mehr darauf, zumal ich ja davon ausgehe das die Prüfungen dann für mich ebenfalls in die "normale" Prüfungszeit vom SS 07 fallen werden.
Ich brauche ja auch bis Ende des 6.Semesters das Vordiplom und bin zur Zeit 5. Semester!
Könnt ihr mir da mal bitte etwas Licht in`s Dunkle bringen ?!
Mhh das mit dem Antrag in 4 Wochen stimmt muss ich dir Recht geben. Wir hatten so einen ähnlichen Fall vor dem Prüfungsausschuß gehabt, aber da waren die Umstände etwas anders. Ich meine bis jetzt sind die Ergebnisse ja noch nicht raus. Falls du wirklich 3 2te W hast dann würde ich an deiner Stelle zu Frau Friedrich gehen (Studienberatung). Es ist schwierig das so jetzt per Ferndiagnose zu beurteilen. Aber ich würde nicht gleich aufgeben sondern erst mal es versuchen. Wegen dem Ergänzungsgespräch, kann ich leider nicht sagen für welche Jahrgänge das noch gilt .... auch hier wieder am besten Frau Friedrich fragen.
kannste abessen ... mehr als zwei 2. W's gibt's nicht ... um an die zweite 2. W zu kommen muss man sich schon ganz schön bemühen ...
Also ich kann das nicht bestätigen, hatte auch 2 2.Ws im Grundstudium, beide formlos beantragt (nicht gleichzeitig), war kein Problem, kann nat. sein, dass es jetzt verschärft wurde. Ein Mitstudent von mir hatte sogar 3 2.Ws und auch genehmigt bekommen, is dann nur nicht mehr dazu gekommen zur 3., weil er wegen Mathe rausgeflogen ist.
Ich wollte fragen wie man am besten vorgeht, wenn man aus welchen Gründen auch immer nach dem 4.Semester mehr als eine offene Leistung haben sollte? Man darf dann offiziell keine Prüfungen mitschreiben, hatte hier aber gelesen dass es bei manchen Profs doch möglich ist?
Fall jemand bescheid weiß:
Wie viele Prüfungen schreibt man normalerweise im 5.Semester Luft-und Raumfahrt? Weiß jemand aus Erfahrung wie viele man davon mitschreiben darf?
Die Prüfungen die man nicht mitschreiben darf, kann man die dann auch im 6.Semester machen oder gibts sowas nur im Grundstudium?
Praktika und Testate dürfen auch ohne Vordiplom mitgeschrieben werden oder?
...... oder ist es insgesamt besser mit dem Hauptstudium erst ein Jahr später zu beginnen, auch wenn nur 2 Leistungen fehlen???
Freue mich über jede Antwort
Kurz und knapp, ich würde dir empfehlen ein Jahr später anzufangen, da LRT-er im 5. und 6. Semester sehr viel zu tun haben, 8 Prüfungen jeweils. Die Prüfungen sind insgesamt recht anspruchsvoll, also nicht zu unterschätzen. Wenn du dazu noch mehr als eine Leistung offen hast wird das mit Sicherheit kein Zuckerschlecken.
Möglich ist es grundsätzlich, die Profs der LRT sind da sehr zugänglich. Du schreibst die Klausur dann mit und die Note wird erst bei vorhandenem Vordiplom an das PAmt weitergeleitet. Testate gibt es keine mehr, Praktika darf man bei MAT wohl mitmachen, Prüfung mitschreiben erlaubt das Amt nicht, auch wenn es der prof wollte.
Letztlich ist es aber auch meist so, dass eben 2 entscheidene Prüfungsleistungen fehlen. Fehlt dir zum Beispiel Mathe, TM oder STRL, dann wirst du im Hauptstudium meiner Meinung auch nicht viel Spaß haben.
[EDIT: Fullquote entfernt. Der Beitrag steht doch zwei obendrüber. @Maschinenwesen hätte auch gereicht :glare: --nyphis (http://www.bombentrichter.de/member.php?u=9)] Ist aber mal einfach weniger Arbeit. Wenn du das Grundstudium nicht in Regelzeit schaffst würd ich dir von LRT sowieso abraten. Diese offenen Leistungen sind ja in der Regel Mathe, Strömungslehre, TM oder Thermodynamik. Und wenn da das Verständnis für fehlt siehts einfach mal finster aus im Hauptstudium LRT. Würd dann eher zu Leichtbau raten. Über die Schiene kannst du auch in die Luft/Raumfahrt.
Ich hab noch eine Frage
Ist es möglich einfach 2 Prüfungen jetzt im 4.Sem. nicht mitzuschreiben, die dann im 5. Semester nachzuholen, hoffen dass man Vordiplom bekommt und mit dem Hauptstudium dann ein Jahr später weiterzumachen?
Oder müsste ich alle Prüfungen des 4.Semesters erst einmal mitschreiben und darf dann im 5. Sem nur die Wiederholungen schreiben?
hi
ich konnte nirgens eine antwort auf meine frage finden und wäre daher sehr glücklich wenn mir hier wieder jemand helfen könnte:
die modulnote wird ja aus den gewichteten einzelnoten berechnet, oder? ich habe aber nicht einmal inder diplomprüfungsordnung eine genau rechenregel dafür gefunden. könnte mir daher jemand anhand eines beispiels erklären wie die modulnote aus den noten, die im hisqis stehen errechnet wird? - ich weiß, dass die module irgendwann im hisqis stehen aber die vom hisqis haben es noch nicht geschafft sie online zu stellen.
mit freundlichem gruß banny
hi banny, hier mal der link zu den modulbeschreibungen: http://www.tu-dresden.de/mw/dokumente/ordnung_2004/SO_MB_Module.pdf da steht bei jedem modul unter "Noten" wie die teilnoten gewichtet werden
die modulnote wird ja aus den gewichteten einzelnoten berechnet, oder? ich habe aber nicht einmal inder diplomprüfungsordnung eine genau rechenregel dafür gefunden. Schau mal in die Anlage zur DPO (http://www.tu-dresden.de/mw/dokumente/ordnung_2004/DPO_MB_Anlage.pdf). Dort findest du die Berchnungen aller Modulnoten. Die meisten werden nach den jeweiligen SWS gewichtet.
die modulnote wird ja aus den gewichteten einzelnoten berechnet, oder? ich habe aber nicht einmal inder diplomprüfungsordnung eine genau rechenregel dafür gefunden.
Du guckst ja auch in der falschen Ordnung! Zumindest bei uns stand das alles in der Studienordnung, dieses grüne, etwas dickere Heftchen. Bei manchen Modulen steht eine Formel zur Berechnung dazu, bei manch anderen nur der Hinweis darauf, dass sie nach den SWS gewichtet werden. Letzteres solltest Du hinbekommen können.
Tschüs, Tim
@Maschinenwesen ...
so wie Du das beschreibst, sollte es auf jeden Fall gehen ... ich hab's ähnlich gemacht ...
hatte leider auch zwei offene Leistungen und hab' im 5. Semester nur Scheine und Praktika mitgemacht ... den Rest erst dann geschrieben, als ich mein Vordiplom hatte ...
sorry,wenn das hier nicht hingehört wollte dafür aber kein neues thema eröffnen mich würde einfach mal interessieren ob jemand eine vorstellung hat wieviel prozent an der tu dresden so ca. das vordiplom pünktlich bekommen und wieviele ein jahr warten müssen bis sie ins hs dürfen könnte bei mir vielleicht grade noch so alles gut gehen, muss aber nicht... würd mich gerne mal einordnen, wäre ich ein totaler loser wenn mein vordiplom 1 jahr länger dauern würde oder ist das gar die regel? was trifft eher zu?
38% bekommen wohl ihr Vordiplom, wurde uns zumindest von Dr. Heller zu Beginn von Strömungslehre I mitgeteilt. Er wollte uns sicherlich motivieren damit. :flower:
edit nach Hinweis von Tim: Die 38% sind die mit fertigem Diplom!
solche Sachen stehen im Lehrbericht der TU ... am Mittwoch ist wieder StuKo und da wird der aktuelle Lehrbericht abgesegnet ... denke mal, danach kann ich Dir dann genaueres sagen ...
Du darfst nur den Teil wiederhohlen, den du nicht bestanden hast (also der schlechter als 4 ist). Falls das beide Teile sind, kannst du auch beide Teile wiederholen. Dazu steht auch irgendwas in der Studien- oder Prüfungsordnung. Hab aber keinen Elan da jetzt noch zu suchen.
Guten Abend,
wollte mal fragen wie das is wenn nen modul das aus sagen wir mal zwei prüfungen besteht und man durch beide durchfällt. Darf man dann beide wiederholen oder nur eine wenn man die erste wiederholungsprüfung mit besser als 3 besteht. Oder noch mal kurzgefasst, wenn man ein modul nich besteht, muß man dann dieses komplett wiederholen??????
hallo
ich habe vor ein paar wochen einen antrag auf meine dritte 2. wdh gestellt und hab nun einen brief bekommen das ich bei der sitzung des prüfungausschuss eingeladen bin.
was wird dort von mir verlangt, wie kann ich mich vorbereiten und welche kleidung sollte man tragen???
ich wäre für antworten dankbar
petze
Wenn Du zum Prüfungsausschuss geladen bist, heißt das, dass Deine dritte 2.W nicht einfach so genehmigt wird. Man wird von Dir wissen wollen, warum Du nun doch noch eine dritte 2.W brauchst. Die wollen wissen wie das Gesamtbild aussieht - ist zu erwarten, dass Du die Prüfung bestehst und dann wird alles gut oder ist das nur ein Schritt zur nächsten 2.W?
Als Vorbereitung würde ich sagen, schau Dir Deine Noten mal genau an - vielleicht kannst Du sie ja überzeugen, dass das die letzte 2.W ist, die Du brauchst - wenn Du sonst alles bestanden hast sollte das auf jeden Fall gehen. Wenn die Noten im Allgemeinen gut aussehen, dass ist das Fach vielleicht nur ein (weiterer) Ausrutscher.
Vielleicht liegt es bei Dir ja auch an der Stresssituation "schriftliche Prüfung" ... wenn Du irgendwie glaubhaft machen kannst, dass das in einer mündlichen alles besser läuft, dann hast Du auch schon gute Karten.
Ich würde aber davon abraten, irgendwelche Geschichten (à la "Meine Omma ist gestorben") zu erfinden. Versuche lieber sachlich zu erklären, wo Deiner Meinung nach das Problem für das "häufige" Durchfallen liegt.
Ich würde Dir auch raten vorher mal zur Studienberatung (Frau Friedrich - ZEU/213) zu gehen - vielleicht kann die Dir auch noch ein paar Tipps geben und weiter Licht ins Dunkel bringen.
Ich selber sitze nicht im Prüfungsausschuss - aber vielleicht bekomme ich ja vor der nächsten Sitzung vom P-Ausschuss noch einen der zwei Studenten dazu, dass sie mal ihre Tipps dazu aufschreiben.
Ansonsten wünsch' ich Dir schon mal viel Erfolg für die Sitzung.
@Petze: 3 2.W sind natürlich nicht ohne, und dementsprechend ernsthaft argumentieren. Da würde ich mich Nyphis anschließen. Worum es letztendlich geht ist, dass du glaubhaft vermitteln solltest, warum du die Prüfung diesmal bestehen wirst und das es dir mit dem Studium also ab sofort noch ernster ist.
Wenn da also bei dir ein eindeutiger guter Wille zu erkennen ist, solltest du einen positiven Bescheid erhalten. Zur Beruhigung: Dem Prüfungsausschuss geht es definitiv nicht darum, künstlich Härte bei solchen grenzwertigen Fällen zu zeigen.
hab mal ne frage,
und zwar hab ich im 3. semester Energielehre geschrieben und nicht bestanden...konnte dann im 4. Wärmeübertragung wegen Krankheit nicht mit schreiben....hab also im 5. Semester Energielehre wiederholt (ohne das ich WÜ bislang geschrieben hab). Da ich das irgendwie net wußte, dass i Energielehre gar nicht hätte schreiben können, steht jez bei mir in der Notenübersicht NZ und natürlich keine note :-(
heißt das jez ich hab Energielehre umsonst geschrieben, oder wird die Prüfung dann anerkannt, wenn i jez im Sommer WÜ schreibe???
Ich würde das so sehen:
Schreibst du jetzt in Währmeübertragung (WÜ) eine Note <=3, hast du in der Summe bestanden (mit 4 oder besser).
Schreibst du aber eine Note>=3, hast du nicht bestanden und die Note aus Energielehre dürfte wohl anerkannt werden. Ob du in diesem Fall nochmal WÜ nachschreiben darfst enzieht sich meiner Kenntniss... :whistling:
Ich hab vor zum Wintersemester an die HTW zu wechseln, ob ich angenommen werden erfahre ich ja vorraussichtlich erst im August. Ich will also noch die Prüfungen von diesem Semester mitschreiben.
Meine Frage nun ist, wo ich meinen Antrag zur "Notenübersicht" abgebe?? Im Prüfungsamt? und wenn ja , wann sollte ich ihn am besten abgeben und ist dies eher ein formloser Antrag?!
ich weiß, dass man in anderen Fakultäten einfach so zum Prüfungsamt rennt und danach fragt - ohne extra Antrag daher würde ich dir empfehlen, dass du auch einfach so hingehst und falls du deine Noten online siehst, kannst du dir schon vorher den Ausdruck machen, damit die netten Damen vom P-Amt das nur noch abstempeln müssen
und viel Erfolg mit der HTW :)
Hallo,
hab mal eine Frage zu einer Hauptstudiumsprüfung im "Modul MT5 - Kraftfahrzeuge".
Bin Imma-Jahr 2003 und hab im Modulplan stehen, dass die drei Fächer "Längsdynamik", "Quer- und Vertikaldynamik" und "Konstruktion und Berechnung KFZ" alle zusammen in einer Komplexprüfung geprüft werden.
Da die ersten beiden Fächer im 8.Sem und das dritte im 9.Sem angeboten wird, will der Prof. jetzt alle 3 Fäche getrennt prüfen und dies jeweils nur in den Semestern, wenn die Vorlesungen stattfinden.
Dies wäre ja nicht weiter schlimm, wenn ich mich nicht im 8.Sem befinden würde und jetzt etwa einen Monat vor den Prüfungen erst davon erfahre. Längsdynamik hab ich schon im 6.Sem gemacht, weil es laut Modulplan so empfohlen wird und im 6.Sem wurde uns noch von der Komplexprüfung im 9.Sem erzählt, die es jetzt natürlich nicht mehr gibt. Weiterhin wird dann die gute Abstimmung der Prüfungstermine zwischen den Modulen Verbrennungsmotoren und Kraftfahrzeugtechnik hinfällig, das heißt fast alle Prüfungen der Module konzentrieren sich damit im 8.Semester.
Nun zur eigentlichen Frage: Kann der Professor sich so einfach über den Modulplan hinwegsetzen und statt einer Komplexprüfung die ausdrücklich im Modulplan steht, mehrere Prüfungen schreiben??? Außerdem würde mich interessieren, ob eine Prüfung jedes Semester angeboten werden muss, sonst würde mich das auf jedenfall ein Semester mehr kosten, da ich aufgrund der wenigen Zeit bis zur Prüfung kaum eine Möglichkeit sehe, diese erfolgreich zu bestehen...
Ich hoffe es kann mir da jemand helfen.
MfG Wuddelman
Prüfungen müssen nicht jedes Semester angeboten werden.
Nun zum Ändern des Prüfungsrahmens: Kann sein dass ich mich jetzt ein wenig aus dem Fenster lehne. Also mit vorsich genießen.
Das gewissen Änderungen in Studienablauf passieren und die nicht in den entpsrechenden Ordnungen auftauchen ist normal.
Warum hast du das erst jetzt mitbekommen? Hat er es nicht zeitig genug gesagt?
Ansonsten würde ich erstmal sagen: Er müsste für eueren Jahrgang noch die Komplexprüfung anbieten, da ihr zum Teil schon im 6.Semester angefangen habt (unter der Vorraussetzung Komplexprüfung). Ich will ihn jetzt nicht verbieten, die Prüfungssachen zu optimieren. Aber dann muss das rechtzeitig bekannt gegeben werden und eine Rücksprache mit der Studienkommission oder dem Studiendekan wäre sinnvoll. Des weiteren würde ich dafür doch gern mal eine Begründung haben, warum er das jetzt auf einmal ändert.
Ich würde dem Herrn Prof. Mischke doch mal deine Einwände sagen (ihr habt im 6. Angefangen unter der Prämisse 2h Komplex-Prüfung) und das du doch die auch gerne hättest (Laut Studienordnung hast du da Meiner Meinung nach auch ein Recht darauf, nur gleich mit dem Anwalt drohen ist nun nicht eine optimale Verhandlungsbasis). Falls du den Herrn Prof. Mischke (Laut DPO lesender Professor) noch bis vor Mittwoch 18:30 triffst, kannst du uns per E-Mail (fachschaftsrat@fsr.mw.tu-dresden.de) die Ergebnisse schicken. Da können wir das in die FSR-Sitzung gleich mit einfließen. Ansonsten können wir vom FSR mal versuchen mit Herrn Professor Mischke und Prof. Rödel (Studiendekan) das telefonisch zu klären.
Hallo,
also der Prof. will die Komplexprüfung abschaffen, damit die Prüfungen zu den einzelnen Fächern zeitnah stattfinden können. Das ist an sich auch super, wenn man nur das eine Modul betrachtet und Verbrennungsmotoren nicht sieht... Ich denk mal, dass 95% der Maschinenbauer mit Vertiefung Kraftfahrzeuge auch Verbrennungsmotoren machen. Deshalb sind die Prüfungen auch abgestimmt. Wenn nun Kraftfahrzeuge einzeln geprüft wird, müsste das bei Verbrennungsmotoren auch passieren, damit nicht 90% der Prüfungen im 8.Sem sind, oder seh ich das falsch?
Als wir den Prof. darauf angesprochen haben, meinte er dass es ja keine zeitlichen Überschneidungen von Vorlesungen/Prüfungen gibt.
Und ich war übrigens nicht der einzige, der erst diese Woche davon erfahren hat. Ich weiß nicht ob er es in Längsdynamik schon eher erwähnt hat - bin da ja schon im 6.Sem gewesen und deshalb nicht nochmal jetzt im 8. - in Querdyn. hat er es jedenfalls erst diese Woche bei der Prüfungsankündigung erwähnt.
Aber um Missverständnisse auszuschließen werd ich mit dem Modulplan nochmal bei ihm nachfragen, ob er nicht doch im 9.Sem eine Komplexprüfung anbieten will. (bis Mi 18:30 Uhr sollte kein Problem sein)
Außerdem werd ich mal beim Prüfungsamt nachfragen, denn es scheint so als ob es eine Änderung vom Institut war, und praktisch dann eine Gesamtnote ans Prüfamt gemeldet wird, aber da bin ich noch nicht sicher...
Danke erstmal für die rasche Antwort...
MfG Wuddelman
Was aus zu beachten wäre, ist die Prüfungslänge. Die Komplexprüfung hat lauf Modulplan eine Länge von 120 Minuten. Wenn er jetzt 3 einzelne Machen will, darf die Summe nicht darüber. ( 120/3 sind 40min Pro Prüfung). Ansonsten sind kurz aufeinander folgende Prüfungen genauso bescheiden wie Überschneidungen (find das Argument sinnlos, weil trivial :blink:). Eine genauere Anzahl von Studenten wäre auch mal gut (Masse ist ein gutes Druckmittel). Ich persönliche sehe es noch nicht ein, warum ihr jetzt 2 Prüfungen schreiben sollt, wenn es zeitlich nicht mehr rein passt (und ihr im 9. Semester mehr Zeit habt) und 1 Monat vor Prüfung ist auch ein wenig spät (wie groß war eigentlich die Spanne zur Prüfungsankündigung? 4 Wochen oder mehr?)
Vielleicht kannst du auch einfach mal Mi. 18:30 im Zeu222a zur Sitzung vorbeikommen (nimm dir noch einen Kommilitonen mit, den es auch betrifft.) und stellt das Problem doch mal allen vor. Macht sich besser, wenn Probleme aus erster Hand berichtet werden.
Hallo Meine Frage ist sicher nicht neu aber mich interessiert seit Abschluss der heutigen WÜ-Prüfung was passiert wenn ich nach dem 4. Semester 2 offene Leistungen hab? Hier stand mehrmals, dass man dann im HS halt nur Praktika und Testate machen darf und Vordiplom erst im 5. Sem. bekommt warum steht dann aber hier: http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/fsr/fsr/kf-dateien/Kolbenfresser_ESE_2006.pdf auf Seite 34 unter Nachholeklausur, dass die auch oft zu Beginn des Semesters angeboten werden? Ich hab so etwas noch nie gehört. Weiß jemand ob es beimr Prof. Huhn sowas gibt? Das wäre zu schön. Ich hoffe zwar dass es bei mir nur bei WÜ bleibt aber bei Mathe, TM :wacko: und den ganzen Fächern kann man ja nie wissen... und im 5. Semester darf man defitiv nur mit einer oder keiner offenen Leistung Prüfung schreiben? Oder gibt es Ausnahmen?
auf Seite 34 unter Nachholeklausur, dass die auch oft zu Beginn des Semesters angeboten werden? Ich hab so etwas noch nie gehört. Weiß jemand ob es beim Prof. Huhn sowas gibt? Das wäre zu schön. Ja, so etwas gab es insbesondere von Prof. Huhn:sorcerer: , dem man an dieser Stelle auch mal ein Dankeschön sagen muss, nämlich eine WÜ Anfang November. Letzten Herbst war das so. Vorletzes Jahr gab es auch TTEL und WÜ. Vielleicht, so ist zu hoffen, dass es auch diesen Herbst eine WÜ gibt. Von anderen Fächern, insbesondere den brisanteren war in den letzten Jahren kein "außergewöhnlicher" Prüfungstermin. Leider. Es hat im Osten noch keiner begriffen, dass man dadurch schneller, effizienter und besser studieren könnte. Grüße DIGIT :limes_0:
Werden diese Termine auch öffentlich angegeben oder muss man selbst höflich beim Prof.nachfragen? hier... http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/itdtga/wsueb/studium/vorlesung/waermeuebertragung/Pruefankuend_WUE_07.pdf ... steht ja leider dass die nächste erst wieder im im Feb. 2008 stattfindet. Heißt das also vorher keine??? Geht der gute Prof. Huhn nicht dieses Jahr in Rente? Vielleicht war er ja wirklich der einzigste der sowas angeboten hat, schade:(
Werden diese Termine auch öffentlich angegeben oder muss man selbst höflich beim Prof.nachfragen? hier... http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/itdtga/wsueb/studium/vorlesung/waermeuebertragung/Pruefankuend_WUE_07.pdf ... steht ja leider dass die nächste erst wieder im im Feb. 2008 stattfindet. Heißt das also vorher keine??? Geht der gute Prof. Huhn nicht dieses Jahr in Rente? Vielleicht war er ja wirklich der einzigste der sowas angeboten hat, schade:( Dass Prüfungen nur in den PPs angeboten werden dürfen steht in irgendeinem sächsischen (ergo naturgemäß zweifellos sinnvollen) Verwaltungsrichtlinienzeux. Prof. Huhn:flower: ist halt ein alter, kampferbrobter und studentenfreundlicher Praktiker. Also ersmals wirklich Danke sagen, dass er es bisher gemacht hat!! Dann zweitens höflich nachfragen, ob er sich denn nicht diesen Herbst nochmal vorstellen könnte......so einmal noch... so zum allerletzenmal...weils ja immer so schön hilfreich war... Und dann Augen und Ohren offenhalten, die Regentage im Oktober schon WÜ machen, so ewig lang vorher wird das nicht angekündigt (wenns dann doch ist). Grüße DIGIT :limes_0:
Ich hab auch mal einige Fragen an euch. Die Prüfungen jetzt im 4 Semster sind so ziemlich mal der Hammer. Ich denke nicht das ich die alle bestehe. Selbst WÜ war deutlich schwerer als erwartet.
Nun da ich vom. 3 Sem. noch ET nacholen muss drängelt sich die Prüfung in den schon eh engen Prüfungszeitplan. Gerade Mathe macht mir sorgen. Aber so wie es verstanden habe muss man alle Prüfungen versucht haben um ins Hauptstudium zu gelangen um dann die fehlenden im 5. Sem nachzuschreiben?
Nun lese ich immer das man nicht mehr wie 2 offene Prüfungsleistungen haben darf. Angenommen ich bestehe jetzt ET(so dass ich die ersten 3 Sem. komplett fertig hab), aber 3 Prüfungen nicht aus dem 4 Semester. Was ist dann?
zudem bin ich noch auf Bafög angewiesen. Wie sieht es dort aus? Irgendwie fehlt mir der Durchblick.
Ich hab die Klausur letztes Jahr im November nachgeschrieben. Ich war der Meinung das die Klausur von Herrn Meinert erstellt und auch betreut wurde. Aufsicht hat er auf jeden Fall gemacht und den Theorieteil korrigiert, denke mal er wird das auch nächstes Semester wieder machen. Falls ich mich irre egal welcher Prof. find es trotzdem klasse das man mitten im Semester ne Klausur wiederholen kann dadurch spart man ne Menge Zeit.
Angenommen ich bestehe jetzt ET(so dass ich die ersten 3 Sem. komplett fertig hab), aber 3 Prüfungen nicht aus dem 4 Semester. Was ist dann? zudem bin ich noch auf Bafög angewiesen. Wie sieht es dort aus? also in dem Fall sieht es ziemlich dunkel aus ... auch die Bestätigung für's BAFöG bekommt man - meines Wissens - vom P-Amt nur mit max. 1 fehlenden Leistung ... also wenn Du Dich nicht reinhängst dann bekommst Du richtige Probleme ...
wie, verstehe ich nicht richtig...wenn man nach dem 4. Semester mehr als 3 offene Prüfungsleistungen hat is man weg vom Fenster?
versteh ich das richtig?
also in dem Fall sieht es ziemlich dunkel aus ... auch die Bestätigung für's BAFöG bekommt man - meines Wissens - vom P-Amt nur mit max. 1 fehlenden Leistung ... also wenn Du Dich nicht reinhängst dann bekommst Du richtige Probleme ...
Also wenn ich nur eine fehlende Leistung ins 5. Sem. mitbringe bekomme ich Bafög und kann auch normal die Prüfungen des Haupstudiums mitschreiben? Ich muss mich dann nur darum kümmern die eine Prüfung zu bestehen und somit das Vordiplom zu bekommen?
Bei 2 nichtbestanden Prüfungen bekomme ich kein Bafög und kann auch nicht die Prüfungen des Hauptstudiums mitschreiben? Aber die Praktikas und Testate sind möglich? Wäre jetzt die Frage wenn ich dann im 5. Sem die 2 Prüfungen nachschreibe, diese bestehe, kann ich erst im 6 Sem. die Prüfungen des 5. schreiben? Wie würde es dann um die Prüfungen des 6. Sem. aussehen? Ist die Überlegung so richtig?
Du sagst es sieht bei 3 nicht bestandenen Prüfungen dunkel aus. Was heißt das genau? Sollte ich dann das 3 und 4 Sem. wiederholen? Das 3.wäre dann doch eigentlich überflüssig wenn man von dort alle Prüfungen hat?
Fragen über Fragen, wäre aber schön wenn ich das mal erläutert bekomme was im Fall des Falles zu tun ist und was passiert.
Das ich mich reinhänge steht außer Frage. Nur ist das manchmal ziemlich doof. Man lernt, lernt, übt ...usw. und dann kommt ne total dämliche Prüfung und alles war fürn A... So gings mir in ET im 3 Semester.
ruhig bleiben
also, mit bafög is dass so:
Wenn du zum Bafög-Amt gehst mit Formblatt 5 und mehr als 1 Prüfung (sprich 2 oder mehr) fehlen bzw. als offene leistungen dort vermerkt worden sind; dann bekmmt man kein Bafög mehr (da man ja auch kein Vordiplom vorweisen kann bzw. kein`s vom Prüfungsamt bekommt) ! Allerdings muss man dann nachhaken nach dem para. 48.2 wo sinngemäß drin steht dass man: BEIM ERSTMALIGEN NICHTBESTEHEN VON PRÜFUNGSLEISTUNGEN FÜR DAS NÄCHSTE SEMESTER NOCH GEFÖRDERT WIRD. allerdings nur erstmal dieses eine und dann muss man alles geschafft haben.
ACHTUNG! : Problem an der ganzen sache is dass das mit dem geld zwar geregelt is, man allerdings dann damit leben muss evtl. keine prüfungen vom hauptstudium mitschreiben zu können. (praktika und belege kann man aber machen)
wenn noch was offen is einfach fragen
tschau checker
das würde ich auch gern wissen, was is, wenn man mehr als 2 offene Leistungen hat nachm 4. Semester...
erlischt da der Prüfungsanspruch? also droht da die Exmatrikulation?
Ah ok. Also wenn ich jetzt die Wiederhoung von ET bestehe, aber jetzt halt mehr wie 1 Prüfung nicht schaffe aus dem 4, so bekomme ich noch das Geld für das 5 Sem., da ich diese erst einmal versucht habe?
Wenn ich diese dann im 5. bestehe, müsste ich ja sozusagen das Vordiplom bekommen und kann erst im 6. Sem die Prüfungen des 5 Sem. schreiben. So würde ich doch immer um 1 Semester hinterherhängen?
Sind das dann nicht immer die Widerholungsprüfungen die man dann mitschreibt?
Naja, werd ich erstmal mein Bestes geben und wenns soweit kommt muss ich halt weitersehen.
@ darthwader
da droht erstmal nix, außer en haufen rennerei und stress und ärger eben wegen den verpatzten prüfungen, aber wie gesagt kein ge`EX`e
ach so ja..........natürlich rückmelden zum semester nich vergessen ;-)
Also wenn ich nur eine fehlende Leistung ins 5. Sem. mitbringe bekomme ich Bafög und kann auch normal die Prüfungen des Haupstudiums mitschreiben? Ich muss mich dann nur darum kümmern die eine Prüfung zu bestehen und somit das Vordiplom zu bekommen? japp ... richtig ...
Bei 2 nichtbestanden Prüfungen bekomme ich kein Bafög und kann auch nicht die Prüfungen des Hauptstudiums mitschreiben? Aber die Praktikas und Testate sind möglich? japp ... auch richtig ...
Wäre jetzt die Frage wenn ich dann im 5. Sem die 2 Prüfungen nachschreibe, diese bestehe, kann ich erst im 6 Sem. die Prüfungen des 5. schreiben? Wie würde es dann um die Prüfungen des 6. Sem. aussehen? Ist die Überlegung so richtig? wenn Du die Prüfungen aus'm Grundstudium bestanden hast (das kann ja u.U. auch schon im 5. Semester nachschreibbar sein), kannst Du alle Prüfungen aus'm Hauptstudium schreiben ... soll heißen im 6. Semester schreibst Du ganz einfach alles, was ansteht (wenn Du das schaffst und alle Vorraussetzungen, Belege, Praktika, etc. hast) ...
Du sagst es sieht bei 3 nicht bestandenen Prüfungen dunkel aus. Was heißt das genau? Sollte ich dann das 3 und 4 Sem. wiederholen? Das 3.wäre dann doch eigentlich überflüssig wenn man von dort alle Prüfungen hat? das war vielleicht ein bissl harrsch formuliert ... das war vor allem auf das BAFöG bezogen ... und bezieht sich auf alles was mehr als eine fehlende Leistung ist ...
Das ich mich reinhänge steht außer Frage. Nur ist das manchmal ziemlich doof. Man lernt, lernt, übt ...usw. und dann kommt ne total dämliche Prüfung und alles war fürn A... So gings mir in ET im 3 Semester. das ging mir auch so (ich hab' mich ein bissl an Energielehre aufgehalten) ... und jetzt bin ich doch schon fast beim Diplom ... was man auf jeden Fall noch versuchen sollte: man sollte versuchen, mal mit den Vorlesenden zu reden, ob man die Prüfung doch mit schreiben kann ... manche Profs lassen da mit sich reden und halten das Prüfungsergebnis dann so lange zurück, bis Du die Prüfung "offiziell" mitschreiben darfst ... das machen allerdings nur wenige Profs - und ich schätze mal, dass das auch keine großen Vorlesungen (MAT, AWI, BWL) sein dürfen (da wäre der Aufwand einfach zu groß) - aber probieren sollte man das auf jeden Fall ... ____________________________________________
das würde ich auch gern wissen, was is, wenn man mehr als 2 offene Leistungen hat nachm 4. Semester... erlischt da der Prüfungsanspruch? also droht da die Exmatrikulation? scroll mal nach oben ... klick auf Seite 1 ... und dann fängst Du nochmal an den ganzen Thread zu lesen ... das haben wir alles schon lang und breit diskutiert ... Du darfst im Hauptstudium keine Prüfungen mitschreiben ... so einfach kann man das umreißen ...
Bei 2 nichtbestanden Prüfungen bekomme ich kein Bafög Wenn ich bis zum 5. Semester 2 offene Leistungen haben sollte, bekomme ich dann nie wieder Bafög???
also bafög sachen lassen sich besser beurteilen wenn man angibt was nach einem semester is(zb. offene prüfungen usw.) aber bitte nich bis und so was, verwirrt doch ganz schön
also, "blümelienchen" was is denn nun die genaue frage: etwa, was is wenn ich nach dem 4.semester noch 2 prüfungen offen hab oder wie ?
immer bitte so genau wie nur möglich fragen, weil (spreche jetzt für mich) man sonst nix sagen kann und will (wegen evtl. falschauskunft usw. nur weil eine winzigkeit gefehlt hat) und man außerdem nur ewig lange rumpostet bis alles geklärt ist.
wenn`s jetzt um 2 prüfungen geht brauche ich ne angabe wie oft du die prüfung schon versucht hast
P.S.: wer sich nich so ganz preis geben will, geht auch über PN, besser is aber ihr macht`s gleich hier für alle, was ja sinn von nem forum is
also bitte mal mit dran denken
danke checker
gut also etwas genauer: - es ist echt nicht unwahrscheinlich, dass ich durch WÜ gefallen bin - dann hab ich noch vor mathe2 schiss also es ist nicht unwahrscheinlich, dass ich 2 offene leistungen haben werde (nach dem 4. Semester) Nach dem 5. Semester sollte ich dann aber Vordiplom haben, da bin ich mir jetzt mal relativ sicher Macht es denn einen Unterschied ob ich mich aus Mathe wieder austrage oder einmal durchfalle?? Meine Frage ist jetzt, ob ich ab dem 5.semester mit 2 offenen leistungen noch bafög bekomme hier stand irgendwo im 5. noch auf jeden fall aber wie siehts im 6. Semester aus (wenn ich bis dahin Vordiplom habe)
arrrrrrrrrrrrrrrrrrrggggggggggggghhhhhhhhhhh
frauen und ihre doppelten verneinungen
na egal
also: mal angenommen du bist durch WÜ durchgefallen und fällst auch noch durch mathe2 durch, dann hast du zwei offene leistungen......so.
nun nehme ich mal an das dann diese leistungen für dich deine ersten versuche waren in den jeweiligen fächern, dass bedeutet dann das du nach para. 48.2 für dein 5. fachsemester BEIM ERSTMALIGEN NICHTBESTEHEN VON PRÜFUNGEN, für das 5. fachsemester gefördert wirst. dann musst du zum 31.03.08 die leistungen nachgeholt haben, sprich dieses datum muss unbedingt auf deinem formblatt 5 stehen welches du zum 5 fachsemester dann nachreichen musst zu deinem antrag
erstmal klar soweit?
und wenn ich dann nach dem 5. Semester Vordiplom habe, wie sieht es dann mit Bafög aus? macht es einen Unterschied ob ich durch Mathe einmal durchgefallen bin oder mich austrage?
Wenn du zum Bafög-Amt gehst mit Formblatt 5 und mehr als 1 Prüfung (sprich 2 oder mehr) fehlen bzw. als offene leistungen dort vermerkt worden sind; dann bekmmt man kein Bafög mehr (da man ja auch kein Vordiplom vorweisen kann bzw. kein`s vom Prüfungsamt bekommt) ! Allerdings muss man dann nachhaken nach dem para. 48.2 wo sinngemäß drin steht dass man: BEIM ERSTMALIGEN NICHTBESTEHEN VON PRÜFUNGSLEISTUNGEN FÜR DAS NÄCHSTE SEMESTER NOCH GEFÖRDERT WIRD. allerdings nur erstmal dieses eine und dann muss man alles geschafft haben. Ich kann das nur bestätigen. Hatte im 4. Semester 3 Prüfungen verhauen. Man füllt dann noch ein Extra-Blatt aus, in dem steht seit wann man die Fehlleistungen hat, welchen Grund es für die Fehlleistungen gibt und wann man die Fehlleistungen das nächste mal nachschreiben kann. Danach muss man dann im 5. Semester dann nochmal ein Formblatt 5 abgeben. Da gabs bei mir irgend ein Hickhack wegen dem Semester (also für welches Semester ich das haben will, brauchte das wohl für das 5. und hab es erst im 6. beantragt). Fragt am besten, was eure Bafög-Beraterin da sehen will. Danach wollten die nie wieder ein Formblatt sehen.
nun mit mathe is so ne sache, will dir da jetzt nix falsches sagen, aber der 48.2 mist is so wie ich es verstanden habe auf erstmaliges nicht bestehen ausgelegt, also würde ich es an deiner stelle schreiben, wenn du nach dem 5 fachsemester dein vordiplom vorweisen kannst dann hast du ruhe musst keine formblätter 5 mehr bringen
die damen und herren vom bafögamt begründen ja auch meist ihre vergabe mit fleiß und so, also macht sich da en ja ich hab halt die nich mitgeschrieben wegen einem schlechten gefühl und so nicht gut, was auch nich zählt is, ich hab mich ausgetragen um ne andere zu bestehen oder so was in der art
@Blümchen ... ich formulier' es mal kurz ... wenn Du nachweisen kannst, dass Du ein Vordiplom hast (also Formblatt 5) dann kannst Du auch wieder BAFöG beantragen ... und das kann auch erst im 9. Semester sein ... also wenn Du nach dem 5. Semester kein BAFöG mehr bekommst, dann musst Du das Formblatt 5 (mit Bestätigung auf Vordiplom) neu einreichen ... und dann geht's wieder ...
@ nyphis: Das stimmt so nicht ganz, du musst im Formblatt 5 alle bis zum jeweiligen Semester geforderten Leistungen nachweisen. Also z.B. nach dem 6. Sem. das Vordiplom und alle Prüfungen aus dem 5. und 6. Semester.
@ nardo
aber nicht wenn du einmal nach 48.2 gefördert worden bist, da dies dir ein semester aufschub gewährt
so ich nehme mal an das die leute die die letzten 3 beiträge gelesen haben evtl. mal wieder total durcheinander sind???!!!???? :huh:
so ich nehme mal an das die leute die die letzten 3 beiträge gelesen haben evtl. mal wieder total durcheinander sind???!!!???? nu genau:D aber egal, ich frag nachm semester dann meine bafög tante
ich bitte noch zu bedenken: eine WÜ-Durchfaller ist keine Fehlleistung, wenn du in der Energielehre im 3. Semester eine 3.0 hattest... dann ist das Modul nämlich mit 4.0 bestanden und du besitzt keine Fehlleistung. Das Modul muss bestanden werden, erst wenn dies nicht der Fall ist kannst du Prüfungen aus dem Modul nachschreiben. Selbst, wenn du eine 5 in WÜ hättest, aber das Modul bestanden ist, dann könntest du zur Notenverbesserung die WÜ trotzdem nicht nachschreiben. Unter Modul versteht man z.b. Energielehre und WÜ, die bilden eins.
Habe mal an die Studienberatung geschrieben, und nachgefragt was is, wenn man mehr als 2 offene Prüfungsleistungen hat. Das war die Antwort:
"bitte stellen Sie Anfang des 5. Semesters (Wenn die Noten vorliegen!) den Antrag auf Verlängerung des Grundstudiums. Prof. Klöden wird darüber entscheiden und meistens zugusten des Studenten!
Mit freundlichen Grüßen"
was heißt zugunsten des studenten? dass man froh sein kann nicht geext zu werden oder dass man auch mit 2 offenen leistungen im 5. Semester prüfungen mitschreiben darf?
prüfungen vom hauptstudium dürfen nicht mit geschrieben werden !
alle anderen prüfungen schon
und der antrag is formlos zu stellen
mal im prüfungsamt fragen was da alles drauf muss, is eigentlich nix anderes als dass du bescheid gibst "eh leute, ich brauch für`s vordiplom noch etwas zeit"
Außerdem, mal logisch überlegen : ihr schreibt z.B. Mathe,ME,WÜ,TM/B usw. und fallt durch! dann waren das doch eure ersten versuche, d.h. ihr habt doch noch mind. einen für die durchgefallenen fächer + zwei 2. Wdhg. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
und da sollen die euch EX`EN ?????????:huh:
dat gäbe aber ne fette klage vor gericht mit saftigem gewinn für die studenten
richtig ... ums mal kurz zu formulieren ...
eigentlich kannst Du mit 2 offenen Prüfungsleistungen nicht an den Prüfungen des Hauptstudiums teilnehmen ... zugunsten des Studenten heißt, die Faklutät wird langsam weich und lässt jetzt auch schon Studenten mit 2 offenen Prüfungsleistung im Hauptstudium zu (nix gegen Euch - war bei uns aber noch nicht so) ...
an den Prüfungen aus dem Grundstudium kannst (und sollst) Du Dich weiterhin versuchen ... Vorlesungen, Praktika und Belege im Hauptstudium kannst Du auch mitmachen (wenn Du jede Prüfung aus dem Grundstudium schon mal versucht hast - so jedenfalls Prof. Klöden) ...
Hallo,
da ich noch eine offene Leistung aus dem Grundstudium habe, muss ich ja jetzt einen formlosen Antrag für die Prüfungszulassung im 5. Semester stellen. Gibt es dafür einen Vordruck? Wenn nicht, dann würde ich gern wissen, was ich dort alles draufschreiben muss.
Adresse Studiengang Semester warum vllt noch ein schöner Satz, dass du dich beeilst und das übliche: Matrikelnr, Name, ...
Hallo!
Ich habe jetzt schon von 2 Leuten unabhängig voneinander folgendes gehört:
Beide haben den Grundpraktikumsbericht noch nicht abgegeben, haben sonst aber keine offene Prüfungsleistung. Sie wollten nun den formlosen Antrag abgeben, dass sie trotz einer offenen Prüfungsleistung an den Prüfungen des Hauptstudiums teilnehmen können. Die Dame aus dem Prüfungsamt meinte jedoch, dass das Grundpraktikum nicht als Prüfungsleistung zählt. Der Bericht sollte auf jeden Fall ebenso bis mitte Dezember vorliegen. Ist dies nicht der Fall, würde der formlose Antrag abgelehnt werden. Das widerspricht sich total mit allem was wir bisher eingetrichtert bekommen haben. Es wurde immer gesagt, das Grundpraktikum zählt als Prüfungsleistung....
Kann da einer vom FSR genaueres sagen?
Gruß, Ramon
mir wurde gesagt das das praktikum eine prüfungsleistung ist, deswegen wollte die nette dame mir auch nicht den bafög antrag ausfüllen( muss dazu sagen eine prüfung hab ich noch net geschriebn). da hätte das nach deiner info ja eigentlich schneller gehen müssen und ich würde quasi im geld schwimmen xD
Eine Anmeldung zur Prüfung kann nur für das jeweils aktuelle Semester erfolgen. Zur Auswahl stehen Ihnen die aktuell angebotenen Prüfungen für Ihren Studiengang. Für das Studium Generale und Zusatzprüfungen sind an der Fakultät Maschinenwesen keine Anmeldungen erforderlich.
Das ist neu, oder? D. h. wir schreiben ca. 10 Prüfungen im Studium Generale, bis mal ne 1,0 dabei ist und geben das dann ab? Wie wird denn aber so sichergestellt, dass der Prüfer weiß, wie viele Klausuren er drucken soll?!
Du musst dann beim Beantragen des Vordiploms den Schein mit abgeben ... damit sollten auch 10 Versuche ausgeschlossen sein (außer Du fängst im 1. Semester mit dem Spaß an und hörst erst im 6. Semester damit auf) ...
Nee, das mein ich nicht. Hast mich wohl mit dem K***** verwechselt?! Ich hab nämlich schon ein Vordiplom! Aber beim Studium Generale im Hauptstudium wirds dann auch ni anders sein, einfach Zettel abgeben.
im Hauptstudium heißt das ja auch technisches und nichttechnisches Wahlpflichtfach ... und dafür muss man sich anmelden ... wenn Du da ein Fach angerechtnet haben willst, musst Du das Fach vorher als TWF/NTWF angeben - das macht man mit so einem manuellen Einschreibezettel (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/dokumente/pruefung_formulare_infos/Anmeldeformular_HS.pdf) innerhalb der Einschreibezeit ...
Sehr geehrter Herr [*****], vielen Dank nochmals für die Info. Ich habe bereits alles eingeleitet und der Text wird ein wenig geändert (hoffentlich verständlicher für Studenten). MfG Chr. Schubert D.h. doch einschreiben.
mal kurz mein senf dazu (eigentlich gings um astro als ntwf), heute als mail-antwort bekommen: Sehr geehrter Herr [********], dazu verwenden Sie bitte das Einschreibeformular und stecken es in den Briefkasten. Es müssen immer alle Prüfungen angemeldet werden. MfG S. Damm
irgendwie steht da ein wort IMMER drin, d.h. wohl immer, also auch im grundstudium... mfg, rhavin
Ich hätte einige Fragen zur Berechnung der Noten im technischen und nichttechnischen Wahlpflichtfach. In der Infoschrift zu TWF und NTWF steht folgendes: "wird in 2 und 2 SWS aufgeteilt, ist für mindestens eins der Fächer eine Prüfung, für das andere ein Leistungsnachweis abzugeben" 1. Was ist unter Leistungsnachweis zu verstehen,ein benoteter oder unbenoteter Schein? 2. Wie wird die Note berechnet, wenn ich nur für 2 SWS eine Prüfungsnote bekomme und auf die anderen 2 keine. Zur Bildung der Gesamtnote wird ja mit 4 SWS gerechnet. Z.B. wenn ich eine zwei bekomme, habe ich dann für die anderen 2 SWS auch als ob eine zwei bekommen? 3. Wie wird gerechnet, wenn ich zur Prüfungsnote(für zwei SWS) noch einen anderen benoteten Schein einreiche? Wird die Note vom Schein ignoriert, weil es keine angemeldete Prüfung war und ist dann für das Modul nur die Prüfungsnote maßgebend?
Ich frage deshalb, weil ich in dem Glauben, dass es als Studium Generale (Grundstudium) anerkannt wird, den BWL Kurs bei Dresden-exists belegt habe. Da dem aber nicht so ist, würde ich den Schein gerne im Hauptstudium zum Auffüllen der SWS im NTWF nehmen. Ich hoffe das geht! Aber die Note würde ich lieber nicht einbringen, das wird wohl keine eins werden. Ich hoffe, jemand von euch hat mehr Durchblick und kann mir meine Fragen beantworten.
Also.... Du musst leider, zumindest theoretisch, vor der Klausur beim Pamt angeben ob das Fach als Leistungsnachweis (nur bestanden) oder Prüfung (mit Note) gezählt werden soll. Damit sollte also das klar sein! Ich empfehle direkt ein Fach mit den geforderten SWS, dann hat man es weg. Machst du 2 verschiedene Fächer dann setzt sich die Note aus der Wichtung der SWS zusammen. Belegst du 2 Fächer mit je 2 SWS, dann 50:50. Machst du nur 1 Fach mit Note, das andere mit L, dann zählt halt die eine Note.
also es sieht so ähnlich aus, wie Caschu das schon geschrieben hat ...
Leistungsnachweis = bestanden / nicht bestanden Prüfung = Note
Du kannst 4 SWS mit Prüfung machen - dann gilt die Note eben ... wenn Du 2 SWS mit LN und 2 SWS mit Prüfung machst, dann musst Du *vorher* (bei der Prüfungseinschreibung) angeben, welches Fach als Prüfung gewertet werden soll ... wenn Du ein Fach mit 1 SWS und ein Fach mit 3 SWS machst, dann *musst* Du das 3-SWS-Fach mit einer Prüfung abschließen ...
ob Dein Dresden Exists als NTWF anerkannt wird, solltest Du im P-Amt nachfragen ... dass das Fach anerkannt wird, ist klar ... aber rein theoretisch musst Du Dich vorher dafür einschreiben ...
Vielen Dank für die Antworten. Eine Frage noch, wie schreibt man sich im HISQIS für ein Fach ein, für das es nur einen Leistungsschein gibt. Die Einschreibfächer sind doch immer vorgegeben und bei den Wahlfächern gibt es unendlich viele Fächer, die man belegen kann, die stehen doch sicher nicht alle da. Nochmal zu dem sich vorher einschreiben müssen. Das weiß ich ja, aber an verschiedenen Stellen im Bombentrichter habe ich gelesen, dass man einen Leistungsschein ins Hauptstudium mitnehmen kann. Oder stimmt das nicht?
da gibt es ein Formular. Das musst du ausfüllen und da kannst du TW und NTW angeben. Das Formular gibst du dann im PA ab. Mit dem Schein, den du jetzt schon hast, gehst du am Besten hin und fragst ganz lieb ;)
die Formulare findest Du auf der Seite des Prüfungsamtes ... http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pa_formulare_informationen
Nochmal zu dem sich vorher einschreiben müssen. Das weiß ich ja, aber an verschiedenen Stellen im Bombentrichter habe ich gelesen, dass man einen Leistungsschein ins Hauptstudium mitnehmen kann. Oder stimmt das nicht? das erfragst Du am Besten mal im Prüfungsamt ... mich würde da auch mal eine "Aussage" der Damen interessieren ...
Danke. Ich habe schon eine Mail hingeschickt, über die Antwort werde ich berichten.
Wie versprochen, hier die Antwort: ... ja das ist möglich; bringen Sie den Schein, wenn Sie im Hauptstudium sind!
Hallo
Am Anfang dieses Themas steht u.a.:
"Fristen für Vordiplom und Diplom
Wenn die Prüfungen des Vordiploms nicht in der Regelstudienzeit von 4 Semestern angetreten worden sind, ist ein formloser Antrag auf Verlängerung der Frist zum Ablegen des Vordiploms zu stellen, damit der Prüfungsanspruch erhalten bleibt. Eine Verlängerung um 2 Semester wird nur dann gewährt, wenn die Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss des Vordiploms besteht. Einschließlich der Zeit von 2 Semestern für Wiederholungsprüfungen ist dann das Vordiplom bis zum Ende des 8. Semesters zu erreichen. Verlängerungen über das 8. Semester hinaus sind nur in ganz besonders begründeten Aus-nahmefällen möglich."
Ist dies noch aktuell? Oder gibts da schon wieder neue Regelungen?
Sollte noch aktuell sein - Habe zumindest noch nichts anders lautendes gehört.
hab da mal ne frage. und zwar würd ich gerne wissen was passiert, wenn man zu einer Prüfung eingeschrieben ist aber dort nicht erscheint. Bekomme ich dann die Note 5 und das wars ? Weil hier oft davon die Rede ist, nach 5min ein leeres Blatt abzugeben, um dann die in Kauf genommene 5 zu erhalten. Bloß das ist wahrscheinlich doch ein wenig unangenehm, nach 5 min den Professor das Blatt in die Hand zu drücken. Darum würd ich gern mal um Rat bitten, was denn nun passiert wenn man einfach nicht erscheint. :innocent:
Wenn du nicht da bist bekommst du ne 5, durchgefallen. Naja bei uns in der Info2 Prüfung haben welche ihr Blatt sofort wieder abgegeben und sind gegangen ;)
das "erscheinen" wollt derjenige vermeinden :whistling:, aber danke dir, dann weiss ich bescheid :happy:
Hallo,
die Frage wurde vielleicht schon gestellt, konnte aber nichts konkretes finden... Darf ich an der HTW Maschinenbau studieren wenn ich an der TUD zwangsexmatrikuliert wurde? Es gibt ja den Spruch 1.W, 2.W, HTW, LKW aber stimmt der wirklich?
Ja es stimmt wirklich, du darfst nur an keiner Universität MB studieren.
Ich würde gern nochmal wissen wie es mit dem Studium Generale und dessen Wertigkeit im Vordiplom aussieht.
In der Modulbeschreibung ist ja der gesamte Komplex (Fremdsprache/Umweltschutz /Sozi) mit 6 LP angegeben. Wenn ist aber einem Beitrag hier aus dem Forum richtig entnehmen konnte gibt es auf Umweltschutz und eine der Sozialwissenschaften keine Noten.
Wie kommt das dann zustande oder entfällt das Modul einfach?
das sind nur scheine, die aufn vordipl. auf der 2. seite mit bestanden stehen. in die rechnung der note mit den entsprechenden SWS geht das nicht ein. bei uns sind das zB 92SWS (CIW), die auf dem wisch stehen, also ohne scheine (BC..), englisch und SG.
demzufolge geht weder eine eventuelle note, noch die SWS mit in die rechnung ein :smart:
Hallo,
nach dem WS habe ich folgendes Problem. Ich bin in zwei 1. Wiederholungsprüfungen durchgefallen, brauche also zwei 2.te Wiederholungsprüfungen und will diese beantragen. Bei der ersten 2.Wdh. muss ich ja einen formlosen Antrag stellen, bei der zweiten 2.Wdh., so hatte ich es im Forum gelesen, muss dieser begründet sein.(?) Jetzt war ich heute beim Prüfungsamt und die Dame sagte mir das ich beide beantragen muss, und wenn ich Gründe habe soll ich diese reinschreiben, wenn nicht soll ich keine angeben. Und das die meisten an der Fakultät das genauso machen und einen Antrag ohne Angabe von Gründen stellen.
Was soll ich nun machen? Ich würde jetzt einen formlosen Antrag für beide stellen und die Woche abgeben. Muss ich den nun begründen oder nicht, ist es besser wenn ich ihn trotzdem begründe? Und wenn ja was kann ich bestmöglich als Begründung reinschreiben, das er bewilligt wird, ohne das ich damit nen komischen Eindruck erwecke?
Sorry wenns ich dumm frage, aber ich will unbedingt weiterstudieren und das Studium erfolgreich abschließen und bin auch von überzeugt das ich das schaffe, nur will ich nicht das es jetzt daran scheitert das ich zu doof bin einen richtigen Antrag zu stellen.
vielen Dank schonmal
Ich sag's mal so: Solange es sich um "normale" Gründe handelt werden diese wohl bei der Entscheidung nicht übermäßig ins Gewicht fallen - Aber es kann sicher auch nicht schaden welche anzugeben. Was du reinschreiben sollst kann man nicht pauschal sagen. Am besten natürlich die Wahrheit - Die ist meistens am authentischsten... ;)
wobei es manchmal geschickter ist statt eigener Faulheit was anderes zu schreiben.
Wie sieht es aus mit einer nachträglichen Einsicht von Klausuren? Möglich / nicht möglich? Wo beantragen? Prof. / Prüfungsamt?
Siehe: http://bombentrichter.de/showthread.php?t=9947&page=11
Ich glaube nicht das nur zwei Mann den Termin verpasst haben, aber gern wahrgenommen hätten.
Laut Eurer Prüfungsordnung (PO 2006) §22 könnt Ihr innerhalb eines Jahres eine Einsicht beantragen ... siehe hier ... (http://www.tu-dresden.de/mw/dokumente/ordnung_2006/DPO_MB_Text.pdf#page=15)
allerdings sollte man bei der "angemessenen Frist" schon mit 1 bis 2 Monaten Bearbeitungszeit rechnen ...
sollte sich der Professor bei der mündlichen Anfrage quer stellen, würde ich das Ganze danach als formlosen Antrag direkt an die Professur gestalten ...
Sehr geehrter Professor NAME,
hiermit beantrage ich eine Einsicht in meine Prüfung vom DATUM.[INDENT][INDENT]Name: NAME Studiengang: Maschinenbau Imma-Jahr: JAHR Martikel-Nr: NUMMER [/INDENT][/INDENT]Als rechtliche Grundlage beziehe ich mich auf §22 der Prüfungsordnung für den Studiengang Maschinenbau an der TU Dresden (Fassung vom 27.09.2006).
Mit freundlichen Grüßen, NAME
servus! die neue studienordnung (änderung/ergänzung) ist da! weis jemand was sich geändert hat (hab die mir durchgelesen und keine änderung gefunden)? hat sich etwas bezüglich elektrotechnik-modul geändert, oder reicht es immer noch wenn man das praktikum mit 2,0 besteht?
Bei ET und Physik bleibt alles wie gehabt. Bei WT und ME wurden die Prozente so angepasst, dass man auch mit einer 1.0 im Praktikum die Klausur bestehen muss.
Beeinflusst das jetzt rückwirkend auch die für mich schon abgeschlossene Modulnote in WT? Und beschweren muss ich mich darüber auch! Warum straft man jetzt diejenigen ab, die in die ME-Belge viel Mühe und viel Zeit investiert und sich gute Noten erarbeitet haben? Durch diese Umstellung der Prozente werden die Belge im Hinblick auf die Gesamtnote überhaupt nichts mehr wert sein, wo ich mir dann schon die Frage stelle, ob sich der riesen Aufwand überhaupt noch lohnt. Das Argument, mit einer guten Note in den Vornoten nicht mehr bestehen zu können, ist für mich sinnlos, denn wer schon gute Noten hat, wird auch in der Prüfung ohne große Probleme gut abschneiden. Ich bin auch absolut dafür, dass man die Modul-Prüfung bestehen muss. Ich bin mir auch bewusst, das die Belege zur Prüfungsvorbereitung notwendig sind, aber ich bin im Moment richtig sauer, dass meine bisherigen guten Belegnoten nicht mehr in der Wertigkeit anerkannt werden.
Also die Belege sind in meinen Augen ein Klax gegen über der Prüfung. In der Klausur musst du durch den Fragenteil, eine Zeichnung vervollständigen (z.B. einen Riementrieb, was du dir vorher noch nie angeschaut hast) und das ganze in 1,5h. Dann darfst du noch unter Zeitdruck rechnen und das ganze ALLEINE :blink:.
Ich finde, dass die Regelung die Module aufwertet, da man nun das ganze durch eine Einzelleistung bestätigen muss und nicht durch Gruppenarbeit das Fach besteht.
Und warum findest du es schlimmt, wenn deine Belegnoten nicht mehr mit der großen Wertigkeit eingehen.
Das Argument, mit einer guten Note in den Vornoten nicht mehr bestehen zu können, ist für mich sinnlos, denn wer schon gute Noten hat, wird auch in der Prüfung ohne große Probleme gut abschneiden. Damit sagst du doch selbst, dass du keine Probleme hast die Note in der Klausur zu bestätigen. Wo liegt das Problem? Ob deine 2 in den Belegen nun mit 20% zu deiner 2 in der Klausur oder nun mit 10% dazu gerechnet wird kann dir doch eigentlich egal sein?
Bei ET und Physik bleibt alles wie gehabt. Bei WT und ME wurden die Prozente so angepasst, dass man auch mit einer 1.0 im Praktikum die Klausur bestehen muss. Wo genau kann man das denn nachlesen?
Normalerweise steht so etwas in der Modulbeschreibung. Es wird dort aber vermutlich erst beim IJ 08 zu finden sein, da die neue Regelung meines Wissens nach erst im kommenden WS in Kraft tritt.
Wenn ich dich also richtig verstehe, tritt diese Regelung also erst mit dem neuen Imma-Jahrgang in Kraft, betrifft IJ 2006 und IJ 2007 also nicht?
Ja, vermutlich. Aber spätestens im neuen Semester sollte man ja sehen, ob es eine neue DPO08 gibt oder ob nur die 06er angepasst wird - Momentan steht dort jedenfalls noch die 33% Regelung drin, also gaaanz ruhig. :happy:
Ich hätte eine Frage zu NTWF Prüfungsanmeldung. Zwei unbenotete SWS habe ich bereits, jetzt brauche ich noch zwei mit Note. Muss es denn eine Prüfungsnote sein, die man in der Prüfungsperiode bekommt, oder reicht ein benoteter Leistungsschein? Ich habe mir nämlich eine Architekturveranstaltung ausgesucht, bei der man an zwei Vorlesungen , danach an einer Blockveranstaltung teilnimmt und am Ende macht man einen Beleg, der auch mit benotet wird. Das Problem ist, dass man den Beleg schon Anfang November abgibt, es gibt also keine Prüfung in der Prüfungszeit. Auf den Prüfungseinschreibungszettel für NTWF muss man aber das Datum der Prüfung schreiben. Vom Prüfungsamt bekomme ich leider keine Antwort, ob die Lehrveranstaltung als benotete NTWF SWS anerkannt wird.
Moin,
ich mache gerade mein Fachpraktikum. Der Praktikumsbetrieb wollte gerne, dass ich mehr als die 20 Wochen da bin (insgesamt so knapp acht Monate haben wir angesetzt). Den Vertrag dafür habe ich im September letzten Jahres unterschrieben und mein Praktikum geht bis Ende Mai.
Die Praktikumsordnung besagt: "Die Gesamtdauer des Praktikums beträgt mindestens 26 Wochen. Davon entfallen auf das Grundpraktikum mindestens 6 Wochen und auf das Fachpraktikum mindestens 20 Wochen."
Ist es echt so, dass gilt:"mindestens" heißt eigentlich "höchstens", wenn es darum geht, ob das Praktikum als Pflichtpraktikum gilt?
Das heißt bei Praktika länger als 20 Wochen: Mindestlohn und Lohnnebenkosten?
Wieso kann mir das Prüfungsamt/Praktikantenamt, mit Unterschrift vom Prüfungsausschussvorsitzenden, nicht einen Wisch ausstellen, der besagt: "Student XY absolviert vom XX.XX.2014 bis zum YY.YY.2015 sein Pflichpraktikum bei der Fa. XYZ"?
Wäre das nicht im Sinne von Freiheit von Forschung und Lehre machbar?
Grüße
Wenn die Prüfung für das Studium Generale angemeldet war, ist die Note leider in Stein gemeißelt. Du kannst aber trotzdem weitere Fächer belegen - am Ende wird der Durchschnitt aus den Noten gebildet.
Frage 3: Muss ich bei Teilfachprüfungen immer beide Teile bestanden haben, um eine Endnote zu erhalten? Antwort 3: Nein, wenn das arithmetische Mittel der Noten eine 4 ergibt (also z.B. eine 5 und eine 3) hast Du trotzdem bestanden. Du darfst die erste Teilfachprüfung bei Nichtbestehen auch nicht nachschreiben, solange Du nicht alle Teile geschrieben hast. Ausnahme: Im Modul "Konstruktion und Fertigung" (Grundstudium MB: Technische Darstellung / Gestaltungslehre / Fertigungstechnik I) müssen alle Teile einzeln bestanden werden!
Paul Tischer
tut mir Leid das ich so ne dumme Frage :blink: stellen, aber
wenn ich das richtig verstanden habe, gilt das nicht für die VT'ler wenn ich also in Konstruktionslehre durch die nächsten zwei Prüfungen und Belege fallen sollte (hab ich nicht vor), habe ich trotzdem das Modul bestanden, steht ja nicht anders in der Modulbeschreibung. Ja?
sag ja Dumme Frage :whistling:, trotzdem danke
Wie ist das eigentlich mit Klausuren im "Praktikumssemester", gibt es da irgendwelche Einschränkungen?
Nein, Solange du kein Urlaubssemester machst, kannst du auch im "Praxissemester" Klausuren schreiben
ich habe gerade ein problem, wollte mich soeben für die wiederholung von technischer darstellung anmelden. allerdings kam da eine meldung das dies nicht möglich sei!? ich dachte zuerst ok, das liegt daran das man eine prüfung erst dann wiederholen darf wenn das modul insgesamt nicht bestanden ist. aber danach fiel mir ein mal irgendwo gelesen zu haben das man technische darstellung auf jeden fall bestehen muss. und wenn ich diese prüfung nicht jetzt wiederholen kann ist die 1-jahres-frist um. meine frage ist was man nun tun sollte? ich vermute mal direkt zum prüfungsamt gehen. hat denn noch jemand ähnliche probleme?
und noch eine weitere frage, wird die wiederholung des ln2 fertigungstechnik in diesem semester nicht angeboten? sprich in dieser prüfungsperiode?
hmmm ... das ist eine sehr gute Frage ... ich rate Dir, damit zum Prüfungsamt zu gehen ... anscheinend gibt es hier eine Unstimmigkeit zwischen §11 (1) und (2) der Diplomprüfungsordnung (http://www.tu-dresden.de/mw/dokumente/ordnung_2006/DPO_MB_Text.pdf#page=7) ...
die Vorgehensweise in so einem Fall würde mich auch mal interessieren (bitte hier posten - das gehört in den Fragenkatalog (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/fragenkatalog) auf der MW-Homepage) ...
eigentlich sollte der LN2 in Fertigungstechnik angeboten werden - den Prüfungsrahmenplan (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/fsr/fsr/kf-dateien/Kolbenfresser_ESE_2008.pdf#page=10) gibt's ja nicht umsonst ... frag' das doch bitte gleich mit ...
Warum kann eigentlich der Große Beleg nicht vor dem kleinen (bzw. der Interdisziplinaren Projektarbeit) geschrieben und eingereicht werden? Angeblich sperrt sich das Prüfungsamt dagegen...
Also ich habe erst den großen Beleg gemacht und dann den kleinen. Das Pamt meckert dann ein wenig mit dir rum, weil es angeblich keine interdisziplinäre Arbeit mehr ist. Warum auch, man macht ja nur noch mehr und wird zusätzlich mit einem 16-Wochen-Bericht bestraft. Ich habe den Schritt zum Großen Beleg mit unvorhersehbarem Arbeitsaufwand erklärt und das ging auch soweit durch. Die Institute sehen es scheinbar nicht so gern, weil die Studenten im Kleinen Beleg angeblich viele Fehler machen, die dann aber nicht so hart bewertet werden. Da der Große Beleg die letzte Probe vor der Dipl.Arbeit sei, gäbe es hier angeblich keine Gnade. :D
Fazit: Einfach machen :P
zu der sache mit Technischer Darstellung: das ist im moment ein problem was versucht wird zu beheben und man soll ende der woche nochmal probieren sich einzuschreiben, sie hoffen es bis dahin in den griff bekommen zu haben. sollte das nicht der fall sein wurde mir geraten nächste woche noch einmal im prüfungsamt zu erscheinen.
und der ln2 in fertigungstechnik wird diese prüfungsperiode nicht angeboten da es im november bereits eine wiederholungsprüfung gab...
Ich hab mal eine Frage zum Chemie Modul bei VT.
Wie verhält es sich mit Prüfungswiederholung von Allg. Anorganischer u. Organischer Chemie. Laut Prüfungsordnung müssen Wiederholung spätestens 1 Jahr nach ablegen der Klausur wiederholt werden. Aber anderer seits darf man noch garnicht wiederholen weil ja noch Biochemie/Naturstoffe offen ist(theoretisch 2.0 oder besser), was bei uns erst im 4. Semester geschrieben wird, statt im 3.
Bedeutet es nun das man Chemie 1 erst im 5. Semester frühstens wiederholen darf oder geht es auch jetzt schon im 3. Semester?
ein modul darf erst dann wiederholt werden wenn alle leistungen dieses moduls geschrieben wurden sind. das eine klausur innerhalb 1 jahres wiederholt werden muss gilt im modul nicht.
Hallo alle zusammen...
Ich hab ein Problem mit meiner Java Prüfung... Ich hab in der Prüfung 54 von 107 Punkten (51%). Doch der Verantwortliche hat mir in dieser Prüfung eine 5 gegeben. Als ich zur Einsicht war, sagte er mir dass das Praktikum im 2. Semester mit in die Prüfungsnote rein zählt.
Als ich das hinterfragte schrieb er mir folgende Email:
"Sehr geehrter Herr Heymann ,
die Noten werden aus den erzielten Punkten für Klausur (2/3) und Beleg (1/3) gebildet. Einzelne Noten für die Bestandteile gibt es nicht! In der Klausur konnten 105 Punkte erreicht werden, im Beleg dann (das ergibt sich) 52 Punkte. Die maximale Punktantahl der Prüfung liegt also nicht bei 107 sondern bei 157. Die Note 4 beginnt mit 55 Punkten. Das sind 35% der Gesamt-Punktzahl. Die Note wird von uns aufgrund der Punktzahl gebildet und als Prüfungs- wie als Praktikumsnote an Ihr Prüfungsamt gesandt.
Mit freundlichem Gruß"
Wenn man aber jetzt in die Modulbeschreibung schaut, dann steht dort:
"Für das Modul können 8 Leistungspunkte erworben werden. Die Modulnote F berechnet sich aus der Klausurnote des 1. Semesters K1, der Klausurnote aus dem 2. Semester K2 und der Note Pr für das Praktikum im 2. Semester zu F = 0,5 (K1 + 2/3 K2 + 1/3 Pr)"
Somit wäre doch die Bewerung des Verantwortlichen nicht Rechtens!? Oder? Weil ich hab im ersten Semester in INFO 1 eine 3,7 und mir würde in der java Prüfung eine 4 reichen (nach der Formel der Modulbeschreibung) um das Modul zu bestehen. ich hab aber 51% der Gesamtpunktzahl (107 Punkte) in der Prüfung erreicht und damit müsste er mir in der Klausur eine 4 geben und darf nicht beide Noten einfach zusammen ziehen.... Weil meine Belegnote ist eine 5 gewesen. Ober hab da was falsch verstanden oder übersehen?
Was kann ich nun machen? Und wie hoch sind die Erfolgschancen, da Recht zu bekommen?
Bitte helft mir. Danke und Gruß
doch das ist rechtens,ob du erst am ende alles zusammenzählst oder deine infoII note schon vorher zusammengerechnet wird ist egal. würdest du die belegnote und die prüfungsnote einzeln haben würde das p-amt die trotzdem zu 1/3 und 2/3 zusammenziehen und das ganze dann mit infoI zusammenziehen. ist doch genau die gleiche rechnung wie sie in der modulbeschreibung steht:happy:
also nach meinem mathematischen verständnis macht es einen unterschied ob ich erst die Note der INFO 2 Prüfung und des Belegs zusammen addiere nach dieser drittelung oder ob ich alle noten seperat also Info + 2/3 INFO 2 Prüfung + 1/3 INFO 2 Beleg zusammen rechne.
Bsp.
Jede Note einzeln: F = 0,5 (3,7 + 2/3 * 4 + 1/3 * 5) = 4,016 (bestanden)
nun zusammengefasst wie es die Fakultät macht:
F= 0,5 ( 3,7+ x)= 4,35 (=> nicht bestanden)
x= 2/3 * 4 + 1/3 * 5 = 5 (nicht bestanden) (weil das sind die Punkte aus der Prüfung und dem Beleg und da gibt es keine 4,...)
Und dann ärgert mich noch, dass ich nicht mal eine Note auf meine Prüfung bekomme, sondern die gleich mit dem Praktikum verrechnet wird!!!!! Weil sonst unterstelle ich einfach mal, dass ich mit 51% der Punkte in der Prüung mindestens eine 4 bekommen hätte... und damit hätte ich das Modul bestanden!
du kannst dich ja nochmal damit an hr kumichel oder (falls du es per email schon so gefragt hattest)an den prüfungsausschuss wenden wenn du an den prüfungsausschuss herantreten möchtest, solltest du zuerst mit hr. prof. klöden reden, er ist der vorsitzende, und dich beraten lassen, wie deine aussichten sind
*randnotiz* solltest du erfolg haben, wird wahrscheinlich für die nächsten jahrgänge einfach die punktzahl geändert
@ASW28-18: Kann sein, dass ich das jetzt überlesen habe, aber woher weißt du, dass du mit 51% eine 4 bekommen hättest? Vielleicht gibt es die 4 ja erst am 60%?
Mal von der Berechnung abgesehen...
ja von der seite gesehen habt ihr recht!
aber wie soll ich das wissen, wenn es nur für die Klausur keinen Bewertungsmaßstab gibt. Also rein Notentechnisch gesehen. Hätte mir der Verantwortliche gesagt, sie haben in der Pürfung ne 5 weil sie halt die 55 Punkte um einen Punkt verfehlt haben dann wäre das okay. aber er hat gesagt, dass es Ingesamt 157 Punkte gab und ich 55 punkte zum bestehen brauch... und es GAB NUR 107 Punkte in der Prüfung!
und das steht so nicht in der Modulbeschreibung!!!!!!!! da steht, dass mit jeder Note einzeln gerechnet wird...
Nochmal zur Prüfungseinschreibung TD: Da sich die Sache noch immer nicht geklärt hat, hab ich mich heute mal 2h am Prüfungsamt angestellt... Es wird weiter an dem Problem gearbeitet. Sie "versuchen" es bis Freitag hinzubekommen...
Es betrifft die Wiederholungen der Fächer Technische Darstellung und Gestaltungslehre. Eine Anmeldung per Formular funktioniert nicht! Also Geduld haben und warten bis es im HISQIS funktioniert :unsure:
seid aber vorsichtig bei der Sache ... wenn das Freitagmorgen noch nicht geht, gleich wieder beim Prüfungsamt anstellen!
denn die Einschreibung endet rein offiziell Freitag um 12:00 Uhr!
Wie sollte man denn an die Sachen mit dem Prüfungsausschuss rangehen???
sollte man erst hr. prof. klöden eine Email schreiben oder sollte man einen termin vereinbaren??
hat das jemand schon mal durch?
am besten mit seiner sekretärin einen termin vereinbaren, entweder du gehst selber vorbei (merkelbau gleich EG links) oder schreibst an ihn ne mail (empfehlenswert) mit der bitte um einen termin.
Momentan funktioniert die Einschreibung TD noch immer nicht. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass es Morgen nicht funktionieren wird. :nudelholz:
Morgen habe ich keine Zeit habe mich am Prüfungsamt anzustellen. (zumindest nicht, wenn ich die FT-Übung und die Belegkonsultation wahrnehmen möchte...) Außerdem ist keine Sprechstunde...
Deswegen werde ich einfach das Anmeldeformular Klick (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pa_formulare_informationen), was die Dame im Prüfungsamt am Dienstag nicht haben wollte, in den Briefkasten werfen.
Prüfungsanmeldung mit Anmeldeformular nur für Sonderfälle, in denen keine Online-Einschreibung möglich ist. Anmeldeformulare zum Ausdrucken; nur mit gültiger neuer Prüfungsnummer abgeben. Der Fall ist ja gegeben, also dürfte es ja nicht schaden das Formular abzugeben.
Damit habe ich meiner Meinung alles getan, was in meiner Macht steht. Oder hat noch jemand einen Vorschlag? :unsure:
also hier nochmal für alle war heute bei der netten frau damm,
sie meinte wenn man noch nicht alle prüfungen dieses moduls (in dem fall noch fertigungstechnik und gestaltungslehre) nicht probiert hat darf man technische darstellung noch nicht wiederholen, da im normalfall nur das modul bestanden werden muss. sie meinte das geht rein rechtlich nicht, auch wenn es sehr sinnlos ist das jetzt noch hinausschieben zu müssen und ich sehe das als reine schikane an. sie meinte aber auch das hr. prof klöden sich stark dafür eingesetzt hat diese hürde aus dem weg zu schaffen, aber gescheitert sei. und die 1-jahres-frist zum wiederholen einer prüfung beginnt erst wenn das gesamte modul erstmals als nicht bestanden im hisqis steht...
Servus,
ich hab zwar jetzt schon so ein bissl im Forum gewühl bezüglich der Einschreibung für Klausuren und der lfd. Nr. aber so wirklich schlau werde ich daraus nicht. (Fernstudent) Kleines Beispiel und da bitte ich um bestätigung. :)
1. Semester lfd.Nr. 1 Thermodynimak (Klausur durchgefallen) 2 Technische Mechanik A
2. Semester 3 Thermodynamik 4 Mathe II 5 Technische Mechanik B
Also im ersten Semester schreibe ich Beispielsweise die angegebenen zwei Klausuren. Fall ich bei einer durch bekommt das Fach eine neue Nr. oder gibts für diese laufenden Nr. für jedes Fach eine feste Nummer ?
Jede Prüfung hat eine eigene Nummer, diese ändern sich auch bei Nichtbestehen nicht. Die Nummer findest du auf der Seite des Prüfungsamtes als Excelfile. Die Nummer haben den Hintergrund, dass manche Prüfungen im Hauptstudium unter dem gleichen Namen bei verschiedenen Dozenten geschrieben werden (z.B. Wärme-und Stoffübertragung bei Prof. Mollekopf und Prof. Beckmann).
Hallo
ich denke mal es geht hier nach einer dieser Excel-Tabellen.
Klick (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pruefungsnummern)
Danke für die Info.
Grüße
:wallbash: Hallo, habe eine dringende Frage. Was kann ich machen wenn die Wiederholungsfrist einer Fachprüfung von einem Jahr abgelaufen ist, habe ich dann noch irgend eine Möglichkeit die Prüfung doch noch nachzuholen oder wars das dann. (Zählen Urlaubssemester bei der Wiederholungsfrist mit?) Danke, VG
Urlaubssemester zählen bei der Frist mit, deswegen kann man während des Urlaubssemesters auch Prüfungen wiederholen.
Ob du noch ne Chance hast, kann ich dir nich sagen. Wende dich bitte direkt (und schnellstmöglich) an Prof. Klöden. Wenn es einen wichtigen Grund dafür gibt, dass du nicht mitgeschrieben hast, hast du vielleicht Glück.
Kann mir jemand mal kurz diese Sache mit der "Einjahresfrist" erklären? :huh:
Mit der Einjahresfrist hat es folgendes aufsich: Wenn du eine Prüfung zum ersten mal nicht bestehst, hast du ein Jahr oder 2 Semester Zeit diese Prüfung nach zu schreiben und zu bestehen.
Hallo Komilitonen,
ich habe heute mit dem Prüfungsausschuss-Vorsitzenden, Prof. Klöden, wegen des TD und GL-Nachschreibe-Problems gesprochen.
Folgendes ist dabei herausgekommen: - das Problem liegt nicht am Prüfungsamt - die Entwickler des Hisqis haben einfach die Regeln zur Anmeldung der (von Ihnen so interpretierten) Prüfungsordnung geändert, weshalb man sich jetzt nicht anmelden kann - Prüfungsamt kann die Anmeldeformalitäten am Hisqis nicht selbst ändern - Prof. Klöden hat die Justiziarin der TU vor zwei Wochen beauftragt, schnellstmöglich die rechtliche Lage zu klären, bisher aber noch keine Rückmeldung erhalten
Eure Möglichkeiten: - erst später mitschreiben - Klagen -> bei den Prüfern nachfragen, ob es (unter der Hand) geregelt werden könnte (dazu dann am besten gesammelt einen Termin beim Prüfer ausmachen, damit nicht jeder einzeln dorthin geht!)
Viel Erfolg!
Nochmal zur Prüfungseinschreibung TD: ... Es betrifft die Wiederholungen der Fächer Technische Darstellung und Gestaltungslehre. Eine Anmeldung per Formular funktioniert nicht! Also Geduld haben und warten bis es im HISQIS funktioniert :unsure:
Hab mal zum Rücktritt von Prüfungen: Zählt für die TU der Samstag nicht mit zu den Werktagen, wie sonst eigentlich üblich? Wenns ne eigene Definition gibt, wo findet man die? Wollte vorhin von einer Prüfung am Montag zurücktreten, wurde dann aber vom HISQIS mit der Meldung begrüsst, der Rücktrittszeitraum hätte gestern geendet.
War mir ziemlich sicher, dass ein Rücktritt in einer ähnlichen Situation schonmal geklappt hat - ich hab hier im Board auch nen entsprechenden Thread gefunden, aber da wurde das auch nicht endgültig geklärt.
Oder heisst die Formulierung "bis 3 Werktage vor der Prüfung" etwa, dass zwischen dem Tag des Rücktritts und dem Tag der Prüfung 3 volle Werktage liegen müssen? Glaub zwar nicht, dass ich für Montag was drehen kann, aber zumindest für die Zukunft wärs mal interessant zu wissen.
da das Prüfungsamt am Samstag nicht anwesend ist, würde ich nicht von Werktagen (Mo.-Sa.) sondern von Arbeitstagen (Mo.-Fr.) ausgehen ...
geh' lieber davon aus, dass der Samstag nicht zu den Werktagen zählt - da bist Du auf der sicheren Seite ...
genau so ist es, bei denen sind werktage: mo-fr
Also ich bin verwirrt! Bitte um eine Klarstellung!
Gilt bei TD jetzt die Einjahrespflicht oder das Modulsystem!?
Quasi muss ich jetzt doch im Februar TD mitschreiben oder darf ich es auch noch später, wenn ich FT mitgeschrieben habe!?
Vom Prüfungsamt wurde mir während der Einschreibung gesagt, dass das Modulsystem hier einspringt! Eure beiträge oben verunsichern mich jetzt wieder, ob ich nicht doch jetzt mitschreiben kann und muss!!?
Hilfe!:)
slat3r mir geht es ähnlich. ich habe mich auf die aussagen des prüfungsamtes verlassen und mich jetzt nicht auf td vorbereitet und da ich e-technik in der woche von vorherein nicht schreiben wollte den umstand das ich die woche dann frei hab genutzt und mir nen winterurlaub gebucht. und jetzt bin ich arg verunsichert, ich hab keine lust wegen diesem hin und her mein studium aufs spiel zu setzen...
Also ich hab ne offizielle Email von Frau Damme bekommen, dass die Modulordnung vor geht und erst nach Berechnung udn Schließung des Modul (also nach der FT - Klausur) die Jahresfrist einsetzt. Sollte das nicht der Fall sein gibts Mordsärger und den Hinweis auf diese Email - zumal ich auch nen schriftlichen Antrag auf die Prüfungen abgegeben hatte der abgelehnt wurde mit genau dieser Begründung.
vG
gut dann bewahre die mail mal gut auf werd mich morgen aber trotzdem nochmal im prüfungsamt genau versichern und wenn möglich versuchen was schriftliches zu bekommen aber danke erstmal
offensichtlich kannst du TD jetzt mitschreiben:
http://www.bombentrichter.de/showthread.php?p=118947#post118947
Quasi muss ich jetzt doch im Februar TD mitschreiben oder darf ich es auch noch später, wenn ich FT mitgeschrieben habe!?
Ich ruf da morgen mal an und klär die Sache - danach gibts sofort na Ansage, weil 1 Jahr nach nicht bestehen ja nachgeschrieben sein muss da sonst die EXMA droht und das muss ja vermieden werden.:mad: vG
Hallo an Alle!
Also ich habe eben mit dem Prüfungsamt telefoniert, dass gab folgendes Ergebnis. Die Aussage von Mermaid ist richtig, man KANN die Prüfungen mit schreiben. Diese Reglungen wurden allerdings institutsintern arrangiert. Die Fakultät Maschinenwesen (in Form von Prof. Klöden) sagt das eine Mitschrift jetzt rechtlich nicht ganz korrekt aber geduldet ist, jedoch alle die jetzt NICHT mitschreiben sich um die Exma, zwecks der 1-Jahresfrist, keine Gedanken machen brauchen. Diese Frist beginnt erst mit der Berechnung und Schließung des Moduls "Konstruktion und Fertigung", also mit der Eintrgaung der FT Prüfung.
vlG
Kann man eine im 4.Semester nicht bestandene Prüfung, die auch im 6.Semester nicht bestanden wurde, dann im 7.Semester als 2. Wiederholung schreiben? Also gilt die Einjahresfrist auch für die 2.Wiederholung?
thx
Ja, die Jahresfrist gilt für die 2.W - Du kannst diese in dem Fall also im 7. oder 8. schreiben. Ich glaub da ist ein Fehlerchen, weil die 2.W muss man in der nächsten PP schreiben, nicht wahr? Die Jahresfrist gilt für die 1. (erste) W
richtig, die 1 Jahres Frist gilt nur für die 1.W. Die zweite W musst du sofort zum nächstmöglichen Prüfungszeitpunkt wiederholen (und vor allem formlos beantragen!)
hab irgendwie gehört, dass, durch das neue hochschulgesetzt, man prüfungen schreiben kann so oft man will!! also prüfungen bei denen es noten gibt! stimmt das?? ich dachte man hat nur 1. w dann 2. w und wenn man dann nicht bestanden hat, muss man das studium beenden!?!?!
Du darfst pro Fach nur eine 1. W und eine 2. W haben. Aber mittlerweile kannst du dir das in jedem Fach leisten. Das war vorher nicht so.
wie siehts denn da mit studienleistungen aus (Bezug: exma (http://www.exmatrikulationsamt.de/index.php?showtopic=1919&view=findpost&p=1047909212)), zB großem Beleg. kann der nun sozusagen auch im urlaubssemester "erledigt" werden!?
€: ok, scheint wirklich so zu sein GesetzestextSächsHSG.pdf (http://www.bombentrichter.de/attachment.php?attachmentid=4368&d=1232980230%5D) falls es noch jemanden interessiert:
§ 20 (3) Beurlaubten Studenten soll ermöglicht werden, an der Hochschule, von der die Beurlaubung ausgesprochen wurde, Studienund Prüfungsleistungen zu erbringen.
dann könnte man, wenn man die regelstudienzeit überschritten hat, das ganze durch urlaubssemster ausgleichen, also prüfungen schreiben etc??? das würde den sinn der sache aber doch auf den kopf stellen...naja
Lies dir das mal durch: Beurlaubung (http://tu-dresden.de/studium/organisation/beurlaubung)
Man darf in der Regel nur 2 Urlaubssemster einbauen und muss das entsprechend begründen.
@user: das gleiche hab ich mir auch gedacht.
@jleu: hm, die frage, die sich mir jetzt stellt ist, wie das genau in dem neuen gesetz drinsteht. auf der seite vom p-amt wird das ganze auf das gesetz von 99 bezogen. es wäre schön, falls es irgendwo ne übersicht geben würde, wie es bisher war und wie es jetzt ist.
vllt könnten sich die leute, die sich schon länger damit auseinander gesetzt haben, mal äußern!?
bisher hab ich nur §20(2) gefunden
(2) Auf Antrag können Studenten aus wichtigem Grund vom Studium beurlaubt werden. das wäre nun eine definitionssache, was ein wichtiger grund ist.... (erfahrung im berufsfeld während des studiums sammeln in zufälliger verbindung mit nem großen beleg, etc.)
hmmm..da hab ich wohl nicht richtig hingeschaut. Ich geh in die Ecke und schäme mich. :(
Ich hab da mal eine Frage, wenn ich von einer Prüfung zurücktrete, verhält sich das dann wie als ob ich mich nie eingeschrieben hätte oder zählt das wie ein nicht bestandener versuch?
verhält sich wie nie eingeschrieben.
btw was hätte der Rücktritt für einen Sinn, wenn man damit trotzdem durchfällt??:unsure:
Hi, In der Prüfungsordnung steht, dass eine zweite Wiederholung nur in Ausnahmefällen bei besonderen Gründen gewährt wird. Ist das Vorziehen einer Prüfung solch ein besonderer Grund? Oder wird das eh ein wenig lax gehandhabt und jeder kann eine 2. Wiederholung machen?
edit: so nen quatsch, der da stand
ich dachte im Grundstudium gibt es die Freiversuch-regel nicht?
edit: war imma no nich besser
Also ich war eben bei Prüfungsamt.
Zum Freiversuch meinte Frau Damme, dass müsste Prof Klöden entscheiden, aber sie schien recht zuversichtlich, dass es auch im Grundstudium ginge. Die entscheidendere Frage war eher ob ich es mitschreiben darf.
Zum Mitschreiben gibt es eine gesonderte Einschreibungsfrist, die eigentlich für die Studenten des 3. Semesters ist, die jetzt ihr Mathe Testat bestanden haben. Morgen bekommt sie von mir einen formlosen Antrag auf Prüfungseinschreibung von mir.
@caipiranha Das Modul um das es geht ist Mathe 1. In diesem Modul gibt es lediglich eine Prüfungsleistung. Wenn ich nun alle Prüfungsleistungen des Moduls vorziehen muss, dann ist das lediglich die Prüfung des 2. Semesters nach meinem Verständnis, da das Testat nur eine Prüfungsvorleistung, aber keine Modulprüfung ist.
Nebenbei gefragt, hat das FSR Büro auch während der Vorlesungsfreien Zeit auf? Ich würde mir gerne ein paar MAthe 1 Altklausuren abholen. Natürlich bekommt auch das Gönneschwein was zu naschen ;).
Nach Chemie am 24.02 hätte ich noch gut Zeit für Mathe zu lernen. Wenn ich teilnehmen darf habe ich realistische Chancen Die Klausur zu bestehen. Und wenn es nicht klappen sollte, dann eben beim nächsten mal. :)
So, damit keine Missverständnisse entstehen, hier nochmal in fett und rot:
Der Freiversuch gilt nur im Hauptstudium!
Und wie schon erwähnt bezieht sich diese Regelung auch nur auf komplette Module und nicht auf einzelne Prüfungen - Also bitte genau informieren, falls jemand einen Freiversuch probieren möchte und im Zweifel bei Prof. Klöden nachfragen.
DPO § 12 Freiversuch (1) Modulprüfungen der Diplomprüfung können bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen auch vor den in dieser Ordnung festgelegten Fristen abgelegt werden. In diesem Fall gilt eine nicht bestandene Modulprüfung als nicht durchgeführt (Freiversuch). Prüfungsleistungen, die mindestens mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertet wurden, können in einem neuen Prüfungsverfahren angerechnet werden. Die Diplomprüfung umfast per Definition nur die Module des Hauptstudiums. Das Grundstudium dagegen wird mit der sogenannten "Diplom-Vorprüfung" abgeschlossen. Mein Hinweis auf die Module war übrigens nicht auf deinen Fall bezogen, sondern allgemein.
Hi, ich habe heute die 1.Wdh von Elektrotechnik geschrieben. Kommenden Montag steht Mathe II-Wdh an. Kann man notfalls auch 2 zweite Wdhs haben? Ich meine, angenommen, ich sollte beides nicht bestehen, bin ich dann automatisch geext? Oder darf ich auch regulär in zwei Fächern die zweite Wdh beantragen?! Ich bitte um eine schnelle Antwort, es eilt wirklich sehr! Danke danke!
Nach dem neuen SächsHG darfst du in jedem Fach eine 2. W machen wenn benötigt.
alles klar, ich danke dir!:D
Hi,
habe jetz die 1.W in E-technik geschrieben. Der 1. Versuch liegt jedoch 2 Semester zurück. Wäre jetz die Wiederholungsfrist oder die Chance für eine 2.W vorbei?
Wenn du die 1.W diesmal nicht bestanden hast, dass kannst du innerhalb des kommenden Semesters einen Antrag auf eine 2.W stellen - Der wird dann auch genehmigt. Die Prüfung müsstest du dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt mitschreiben.
hey ich hab folgende frage. ich bin jetzt im 5.sem und hab aber noch nicht mein vordiplom. tm b werde ich auch erst nächstes sem schreiben und hab ich auch noch nicht versucht. muss ich da nun wieder einen antrag auf verlängerung der vordiplomsfrist stellen wie ich das letztes sem machen musste oder ist das diesmal nicht nötig?!
danke schonmal im voraus
musst den antrag jedes semester aufs neue stellen. ging mir auch so.
Hi, weiß jemand, wie viel zeit das prüfungsamt ungefähr benötigt, um das vordiplom auszustellen...? hab grad dazu bissl das forum durchsucht, aber nix gefunden...
2 bis 4 Wochen, je nachdem wann es durch den Verantwortlichen (Prof. Klöden) unterschrieben werden kann. Im übrigen, einfach in den Briefkasten einwerfen und dann auf gut Glück probieren obs schon fertig ist. Aber im Minimum sind das 2 Wochen.
hab mal ne frage zur chemieklausur und dem praktikum. muss man die klausur bestehen um am praktikum teilnehmen zu dürfen oder kann man die bei nicht bestehen auch später nachschreiben?
den eingangstest musst du bestehen um am praktikum teilnehmen zu dürfen, die klausur selber kannst du dennoch ohne praktikum mitschreiben. eine wiederholung des eingangstestes ist erst nach 1 jahr möglich und somit kannst du erst nächstes wintersemester einen neuen versuch starten und somit bei bestehen auch das praktikum machen. (das mit dem 1 jahr ist zumindest bei ciw so,bei euch kann das abweichen)
Also laut Frau Lucas darf man die Abschlussklausur nicht mitschreiben. Ich hatte auch bei Frau Senkovska angefragt aber bis heute keine Antwort bekommen. Ich habe mich daraufhin lieber wieder ausgetragen.
Meiner Meinung nach solltet ihr euch persönlich noch mal erkundigen, da hier jeder etwas anderes erzählt. Lieber austragen, als dann ein nicht bestanden drin stehen haben. Nebenbei gesagt, ist das Praktikumg Prüfungsvorleistung und somit Zugangsvoraussetzung.
bei uns haben auch welche die klausur mitgeschrieben ohne das praktikum gemacht zu haben
Soweit ich weiß war das bei uns letztes Jahr auch so.
Also laut Frau Lucas ... :whistling: das sagt alles
Hallo,
ich habe im Modul "Allgemeine und Fachübergreifende Qualifikation" eine Prüfung abgelgt bin aber mit der Note nicht wirklich zufrieden. Ist es jetzt möglich einfach eine Prüfung zusätzlich abzulegen, sodass die schlecht Note nicht mit einbezogen wird ?
Ich habe bereits die gute Frau vom Prüfungsamt angeschrieben, glaube die hat mich aber missverstanden, Sie meinte das Fach wäre verbindlich und wenn ein Modul seine SWS voll hat wird es berechnet und geschlossen.
Hat vielleicht jemand das selbe Problem und kann etwas dazu sagen
besten Dank
Hallöchen! Ich habe mal ne Frage zu den Nachschreibeterminen. Ich war bei einer Prüfung krankgeschrieben, nun weiß ich nicht wie ich raussbekommen, wann ich diese Nachschreiben muss. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen, das wäre nett :) Danke, Liebe Grüße
Es gibt an dieser Fakultät keine extra Nachschreibetermine bei Krankheit (wahrscheinlich müsste man da auch den Durchfallern ne Chance zum Mitschreiben geben und meist dauern die Kontrollen ja länger). Du schreibst die Klausur in der nächsten Prüfungsperiode mit.
Hallo, ich weiß nicht ob in den weiten des Forums die Frage schon einmal kam, hab mit der Suchfunktion jedenfalls nichts in der Richtung gefunden. Ich hab mich für ein technisches Wahlpflichtfach mit Note eingeschrieben, jedoch bin ich mit der Note nicht zufrieden:( . Wie is das nun, erscheint die Note nun auf meinem Abschlusszeugniss oder kann ich mich noch für ein anderes Fach dieses Semester einschreiben, erziel dort hoffentlich nen besseres Ergebniss, und kann mir dann aussuchen welche der Noten ich für dieses Modul nehmen möchte. Danke schonmal
solltest du alle sws mit dieser veranstaltung erbracht und die veranstaltung (wie gefordert) beim prüfungsamt als TWF angemeldet haben, wirst du wohl mit der note leben müssen
Soviel ich weiß, kann man sich, wenn man mehrere TWF gemacht hat sich die Note am Ende aussuchen. Also einfach noch ein anderes TWF machen (und auch so anmelden). Bei der Diplombeantragung legst du dann fest, welches mit Note eingeht, mit Note erscheint oder garnicht erscheint.
Wenn man die TWF Note für ein vorher beim Prüfungsamt angemeldetes Fach bekommen hat, kann man sie später nur mit anderen Noten für weitere vorher angemeldete TWF ausbessern. Die Noten werden nach den SWS gewichtet, die dann daraus errechnete Endnote wird mit 4 SWS in die Diplomnote eingebracht. Die TWF Fächer kann man sich also nicht aussuchen, weil man sich schon vorher bei der Prüfungsanmeldung (Zettel) festgelegt hat. Man kann sich aber die Noten für die nicht obligatorischen Vertiefungsfächer aussuchen, vorausgesetzt man hat mehr SWS gemacht, als man einbringen muss.
Tagchen bin viertes Semester Maschinenbau und wollt mal fragen ob es wirklich keine Möglichkeit gibt das TmA Testat und die große Modulprüfung TmB in einer Prüfungsperiode abzuleisten. Sind ja fast 3 Wochen Zeit da das Testat immer am Anfang der Prüfungsperiode geschrieben wird und so eine Schnellkorrektur ja theoretisch möglich ist! Für helfende Antworten schonmal Danke im vorraus!!!
hallo ich hab ne frage zum mathe testat. ich bin durchs erste durchgefallen und wollte jetzt das nachschreibetestat mitschreiben. hab jetzt erst gelesen, dass man sich nochmal anmelden muss fürs testat. bei hisqis funktioniert das aber nicht. muss ich jetzt aufs nächste semester warten oder kann ich mich noch irgenwo anders anmelden? oder kann ich einfach hingehen und schreiben, würde das dann gewertet werden?
für die wiederholungsprüfung mathematik-testat l/1 am 29.05.09 beginnt die Online-Einschreibung über Hisqis erst am 04.05.09. bis 15.05.09
@cooler Typ
* Prüfungen dürfen nur mitgeschrieben werden, wenn notwendige Prüfungsvorleistungen (PVL) erbracht wurden.
* Sogenannte "Schnellkorrekturen" für PVL gibt es nicht!
Quelle: Professur Nichtlineare Festkörpermechanik (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/ifkm/nlfkm/pruefungen)
was dir Black Dragon damit sagen möchte :D du kannst natürlich auch zwei Prüfungen an einem Tag schreiben wenn du dir das zu traust und sie sich zeitlich nicht überschneiden! Das hisquis ist bestimmt auch das Letzte das dich daran hindert, dich für mehrere Prüfungen anzumelden die zur gleichen Zeit statt finden! :P
Hallo, da ich gern den Schweißfachingenieur machen will und somit div. Fächer aus der Produnktionstechnik machen muss, stellt sich mir die Frage, wie ich diese Fächer anmelde. Sind glaube ich 5-6 Fächer oder so...kann ich die alle als Zusatzfach anmelden und mir dann 2 oder 3 raussuchen(bis die geforderten SWS voll sind), die als Technisches Wahlpflichtfach anerkannt werden können. Oder muss ich von vornherein bestimmen, welche TWPF sind und welche nicht?
Wie melde ich das TWPF und die Zusatzprüfungen an? Über HISQIS? Für Antworten wäre ich sehr dankbar
Zum Anmelden der Prüfungen gibt es auf der Seite des Prüfungsamtes einen Vordruck (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pa_infos_formulare/Anmeldeformular_HS.pdf) und für Wahlpflichtfächer mit Note musst du dich vor der Prüfung entscheiden und diese auch als solche anmelden.
Hi Leute, folgende Fragen: [list=1]- Warum gibt es keine Veröffentlichung vom dem letzen Beschluss (Änderung Prüfungsgeschehen) des Prüfungsausschusses CIW?
- In diesem Beschluss steht drin, dass alle Prüfungen im Fach Chemie bestehen muss (und das würde laut Beschluss auch für Immajahr 2007 gelten) und somit die Modulregelung für dieses Fach nicht mehr gilt. Warum dürfen, wenn eine Pflicht zum Bestehen aller drei Prüfungen besteht, sich Studenten nicht für die entsprechenden WP anmelden (z.B. Organische Chemie) bzw. warum werden entsprechende Anträge von betroffenen Studenten abgelehnt, obwohl diese Modulregelung (man darf erst eine WP einer Prüfungsleistung machen, wenn man das Fach insgesamt nicht bestanden hat - siehe Informatik) ja vom Prüfungsausschuss ausser Kraft gesetzt wurde?
LG, Matthias
vll gilt ja bei euch noch die alte DPO und die Änderungen sind erst ab dem nächsten Jahrgang wirksam
zu 1. Warscheinlich weil es keiner geschaft hat ... (Frag den Prüfungsausschuß selber). Weil das noch nicht veröffentlich ist, ist das meiner Meinung nach nicht Rechtskräftig (musst du mal nen Anwalt fragen, aber bei Gesetzen ist das so)
Ich wollt mal fragen wie das mit der Abmeldung von Technischen Wahlpflichtfächern aussieht. Muss ich da auch den Anmeldezettel nehmen und hinten bei Rücktritt was reinschreiben?
mfG
Weiß dazu jemand was? Wäre echt wichtig !!!! :huh: :huh: :huh: mfG
Ich wollt mal fragen wie das mit der Abmeldung von Technischen Wahlpflichtfächern aussieht. Muss ich da auch den Anmeldezettel nehmen und hinten bei Rücktritt was reinschreiben?mfG Wenn du dich per Zettel angemeldet hast, meldest du dich auch per Zettel wieder ab. Und denk an die Rücktrittsfrist (3 Tage). Am besten du gibts den Zettel gleich persönlich im Prüfungsamt ab.
hallo alle zusammen, ich hab mal ne frage was die Bewertungsgrundlagen des JAVA Belegs im 2. Semester angeht...
-auf der einen seite hat mir die dame vom prüfungsamt gesagt: sie bekommt 2 noten = eine beleg und eine klausur. daraus berechnet sie dann nach der offiziellen formel die modulnote
-auf der anderen seite die aussage der INFO fakultät: "die Noten werden aus den erzielten Punkten für Klausur (2/3) und Beleg (1/3) gebildet. Einzelne Noten für die Bestandteile gibt es nicht! In der Klausur konnten 105 Punkte erreicht werden, im Beleg dann (das ergibt sich) 52 Punkte. Die maximale Punktantahl der Prüfung liegt also nicht bei 107 sondern bei 157. Die Note 4 beginnt mit 55 Punkten. Das sind 35% der Gesamt-Punktzahl. Die Note wird von uns aufgrund der Punktzahl gebildet und als Prüfungs- wie als Praktikumsnote an Ihr Prüfungsamt gesandt."
nun meine frage: ist das nicht "ungesetztlich"(wenn man das so nennen darf)?
Danke für eure Hilfe
nein es ist nicht ungesetzlich, da die prozentuale Wertung von Beleg und Praktikum gegeben ist und das Prüfungsamt bekommt auch 2 Noten, es sind halt nur die selben, nämlich die Zusammengefasste Modulnote. Sie wollen halt nur umgehen, dass man mit nem guten Beleg die Prüfung besteht, was ich wirklich gut finde.
p.s. und ich würde mir diese art der bewertung gern auch für ander praktikas wünschen.
Hallo, ich hab mal eine Frage zu den technischen und nichttechnischen Wahlpflichtfächern im Hauptstudium. Man hat ja eine Gewichtung von jeweils 4 SWS, wo mindesten eine Note mit 2 SWS enhalten sein muss. Es gibt jeweils 6 Leistungspunkte zu vergeben. Wenn ich nun also einmal (z.B.) in Astro 1 eine 1,0 bekomme und dann noch irgendein Fach mit unbewerteter Prüfung belege... dann hab ich quasi eine 1,0 mit 6 LP bewertet?? Das scheint mit arg hoch... wenn man mal bedenkt, dass es bei MAT 1 z.B. für die Prüfung nur 3 Leistunspunkte vergeben werden (weil 2 SWS). Sollte man sich quasi hier richtig bei den Lalliprüfungen anstrengen damit man ein gutes Diplomszeugnis bekommt?
Die 2te Frage, beim Pflichtpraktikum erhält man ja auch massig Leistungspunkte aber keine Note. Geht das irgendwie in die Berechnung der Diplomsnote ein? Also z.B. wird das Grundfachstudium dadurch mehr gewichtet und anhand der Noten eine Art "Grundfachstudiummodul" gebildet? Fände ich irgendwie unfair wenn man im 8/9 Semester besser abschneidet als im Grundfachstudium und einen das Fachpraktikum runterreißen würde. Irre ich mich da? Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
Hallo, ist es nach dem neuen Hochschulgesetz möglich, eine 2.W vom grundstudium, im 7.Sem. zu schreiben?
Die 2. W muss zum nächst möglichen Termin nach dem nichtbestehen der 1. W geschrieben werden. Also wenn du die 1. W im 6. Semester nicht bestehst, musst du sie höchst wahrscheinlich zum 7. Semester schreiben. Da is es erstmal egal ob Grund- oder Hauptstudium.
Also könnte man durch eine 2.W die Vordiplomsfrist aufs 7. Semester verschieben ?
Durch das neue sächs. Hochschulgesetz gibt es diese Frist offiziell nicht mehr.
Also wären die Erfolgschancen auf eine Verlängerung dadurch größer ?
Also wären die Erfolgschancen auf eine Verlängerung dadurch größer ? Wenn du die Verlängerung des Grundstudiums beim Prüfungsamt meinst, die kommt auf alle fälle durch.
Echt?...aufs 7. semeseter?! Wärre Irre !
Durch das neue sächs. Hochschulgesetz gibt es diese Frist offiziell nicht mehr. Es gibt jetzt also keine weiteren Fristen mehr als die, dass man maximal 14 Semester im aktuellen Studiengang studieren darf?
Ab welchem Jahrgang und unter welchen Bedingungen gilt dies denn?
naja, mit keine weiteren fristen ist das doch etwas weitläuffig gegriffen! es heißt immernoch, wenn du eine prüfung das erste mal nicht bestehst, musst du die 1. W innerhalb eines Studienjahren, sprich 2 sem. machen und wenn du die versemmelst, dann die 2. W innerhalb eines halben Jahres und mal soll sich bei der Studienberatung melden! An diese beiden Fristen bist du trotzdem noch gebunden.
*kann gelöscht werden*
wer lesen kann ist klar im Vorteil -.-
Und was hab ich geschrieben? Ein halbes Jahr ist für mich ein Semester!
Heyho! das Problem werd ich mal zur nächsten Sitzung des Prüfungsaussschusses vortragen!
Hallo zusammen, Mich würde interessieren ob es verbindliche Richtlinien für den Zeitraum der Korrktur von Belegen gibt. Folgender Sachverhalt: In der Vertiefung Kraft- und Schienenfahrzeugtechnik muss im 5. Sem ein Konstruktionsbeleg (Getriebebeleg) angefertigt werden. Dieser muss dann auch in der Prüfungsphase des 5. Sem abgegeben werden. Soweit so gut. Allerdings warten wir KST-Leute noch immer auf unsere Noten! Zudem ist auch der Termin für die Verteidigung des Beleges nun schon zum 3. Mal verschoben worden ohne Angabe von Gründen. Daraus ergibts sich für viele folgendes Problem: Die Termine für die Verteidigung liegen jetzt im September! Da sind allerdings viele schon im Fachpraktikum und können diesen Termin nicht mehr wahrnehmen! Außerdem kann es nicht sein dass sich die Bewertung über ein halbes Jahr hinzieht. Wär super wenn jemand was zu der Thematik sagen könnte. Danke!
Hab mal ne Frage: Wie oft tagt denn der Prüfungsausschuss bzw. wann tagt er das nächste mal?
Er tagt dann, wenn Bedarf ist, sprich wenn Anträge an den Prüfungsausschuss gestellt werden, die bearbeitet werden müssen! Ich denke, dass wird Anfang nächstes Semester der Fall sein. Es gibt keine regelmäßigen Zeiten dafür, falls du das meinst!
aber kann der FSR nicht auch eine Einberufung des PA beantragen? je nach dem, wieviele Themen von den Studenten schon bei Euch angelaufen sind?
Hallo, ich hab da mal ne Frage zum Thema der mit 8 SWS gewichteten Note aus meinem 2. Vertiefungsmodul. Und zwar, wenn ich mein Nebenmodul mit 8 SWS belegt habe und aber eine Note dabei ist, die mir nicht so richtig gefällt, kann ich dann ein weiteres Fach aus dem Modul belegen und dafür die schlechtere Note aus dem anderen Fach dann weglassen? (Quasi ich belege 5 Fächer mit jeweils 2 SWS, komm also auf 10 SWS insgesamt, brauch aber nur 8, kann ich das Schlechteste Fach weglassen oder geht das trotzdem mit ein?)
Wie schaut das denn aus, wenn man einem im 6 Semester noch 2 Wochen Grundpraktikum fehlen? KAnn ich da gleich meine KOffer packen? Oo
wenns sonst nix is mach die doch schnell. schnapp dir das telefonbuch und telefonier die schlossereien und Metallverarbeiteten Betriebe etc durch... da findet sich sicher was. wäre ja wirklich schade wenn es daran scheitert. gruß yogi
hi bin jetzt im 8. semester und immer noch im grundstudium - habe zwar alle prüfungen mittlerweile bestanden aber noch nicht meinen grundpraktikumsbericht abgegeben - ist also sozusagen noch nicht anerkannt worden. mir wurde aber meine letzte prüfung genehmigt und ich hab sie bestanden ohne das jemand irgendwie gesagt hätte, dass ich erst zur letzten prüfung zugelassen werde wenn ich auch das grundpraktikum anerkannt bekommen hab. mein grundpraktikum ist aber schon 5 jahre her und ich wusste damals nicht dass man einen bericht schreiben muss. zwischen grundpraktikum und studium lag mein zivi-dienst. bericht nach 6 wochen abgeben konnte ich also auch nicht. das vordiplom zeugnis hab ich auch noch nicht. das muss ich erst beantragen. wie sollte ich mich verhalten? nachfragen wie es mit dem vordiplom steht oder einfach vordiplom anfordern weil sie den bericht vor meiner letzten prüfung nicht sehen wollten? ich hab jetzt noch bis ende september und weiß nicht weiter. entweder ich finde eine lösung für die anerkennung des berichts oder ich bin raus. wäre euch dankbar für jeden schnellen und vor allem richtigen ratschlag oder tipp. danke bereits im voraus.
p.s. letzte prüfung war natürlich die 2. wiederholung.
Ich schätze mal die wollten den Bericht nicht vor deiner letzten Prüfung sehen, weil du nach der alten Studienordnung (edit: ohne diese Klausel) studierst bzw. studiert hast. Richtet sich ja nach dem Imma-Jahr.
Den Bericht brauchst du definitiv für das Vordiplom. Schreib ihn doch "einfach"? Ist vielleicht nicht so genehm nach so langer Zeit, da musst du eben mit den Inhalten und Formulierungen bisschen kreativ sein :) und deine Firma wird dir das schon noch unterschreiben, wenn du denen dein Anliegen erklärst.
ja das ist eben auch das problem... ob ich die unterschrift nach 5 jahren noch bekomme. der bericht ist mittlerweile fast fertig. ich bräuchte nur noch eine bestätigung per stempel und unterschrift vom betrieb. dass ich dann das praktikum von 6 wochen "teilweise innerhalb der vorlesungszeit gemacht habe"...;)...dürfte doch dann nicht DAS problem werden oder? also probier ich es erst beim betrieb dass sie sozusagen zusätzlich noch das datum ändern?! ich meine ich studiere genau die richtung in der der betrieb tätig ist und der sucht immer maschinenbauer - haben letztens wie ich gehört habe 2 jahre lang nach einem gesucht bis sie einen gefunden haben....
Naja das Datum dürfen und werden die nicht ändern. Einfach weil das rechtliche Konsequenzen haben könnte. Müssen sie ja aber auch nicht ändern. Ich denke nicht, dass es Probleme gibt, weil das Praktikum bis in die Vorlesungszeit hineinreichte. Wieso denkst du könnte das so sein?
Und wie gesagt, das mit der Unterschrift sollte schon klappen. Kannst ja mal da anrufen und das Problem erläutern. Du wusstest es zu der Zeit nicht, und jetzt brauchst du das für das Vordiplom. Und da du ja in den Akten auftauchen wirst, unterschreiben die das dann schon (wenn der Bericht i. O. ist). Warum auch nicht :).
naja wie gesagt ich hab das praktikum schon vor 5 jahren gemacht. und jetzt komm ich auf einmal an wegen einer unterschrift. datum ändern meinte ich nur weil wir eine frist haben von 6 wochen. innerhalb von 6 wochen muss der bericht nach beendigung des praktikums vorliegen. entweder es gibt das problem dass die uni es nicht anerkennt weil zwischen praktikum und berichtabgabe 5 jahre vergangen sind bzw es gibt das problem dass die firma das datum des praktikums nicht ändern kann...(aus rechtlichen gründen wie du sagst)????
wer sagt denn, dass du den bericht 6 wochen nach beendigung abgeben musst? die firma, in der du warst? hatte einen teil meines grundpraktikums auch erst ein jahr nach durchführung abgegeben!
die praktikumsordnung besagt es leider bei mir
imma 05? :blink:
Ich mein, das wird ja alles genau aufgeführt, belegt und hinterlegt, wer wann in einer Firma beschäftigt ist. Das hängt ja auch mit Arbeitsschutz (Versicherung), Sozialversicherungsbeiträgen und solchen Sachen zusammen. Deswegen solltest du auch nicht anderweitig irgendwo auftauchen, wo du in Wahrheit gar nicht da warst, und das würdest du ja, indem du deinen Bericht offiziell abgibst - in fremde Hände. An für sich kräht da aller Wahrscheinlichkeit kein Hahn danach. Nur WENN, dann kann das schon Konsequenzen mit sich ziehen, weswegen die sowas mit Sicherheit nicht machen werden.
Das mit 6 Wochen Abgabefrist muss neu sein. Vielleicht haben die das deswegen gemacht, weil eine Vielzahl an Studenten damit rumtrödelt? Wo steht das denn genau? Ich (auch Imma 05) habe meinen Bericht auch erst nach einem Jahr abgegeben, problemlos.
edit:
ja aber nicht DD ;) sondern the FG-town Du willst dir doch aber das Praktikum hier in DD anerkennen lassen, also zählen auch die Verordnungen hier.
ja aber nicht DD ;) sondern the FG-town
nee ich hab mich nur bei euch angemeldet weil ich damit nicht in FG mit der tür ins haus platzen will. wer weiß wer da was liest. dachte nur FG und DD habend die gleichen praktikumsordnungen - is ja zumindest auch das selbe hochschulgesetz. wollte mich mal erkundigen wie es so aussieht - auch wenn es hier um die TU DD geht.
habe gehofft ihr könntet mir trotzdem weiterhelfen
Dann geh mal zu eurer Studienberatung. Die sollte ja so veranlagt sein, im Wohle des Studenten zu handeln, d. h. in diesem Fall, dich im Falle eines Falles nicht zu verpfeiffen. Da fragste mal wie das ist, wenn man das Praktikum vor dem Studium absolviert hat und erst jetzt, beim Beantragen des Vordiploms, gemerkt hat, dass man sich dazu nen Bericht anerkennen lassen muss - wie das dann ist, mit den ominösen 6 Wochen.
Da wird ja wohl ein Weg drin sein? Kann mir nicht vorstellen, dass man wegen so etwas geext bzw. nochmal ins Praktikum geschickt wird?
laut neuem hsg musst du das vordiplom lediglich vor dem diplom machen (also ohne festgelegte frist), also könntest du glück haben und noch zeit haben für die berichtanerkennung. geh am besten zur studienberatung und frag, 1. ob in einer eurer ordnungen eine frist festgelegt wurde, die trotz neuem hsg gilt 2. ob in deinem fall ne einzelfallentscheidung zu deinen gunsten getroffen werden kann, dass der bericht auch jetzt noch anerkannt werden kann bzw. ob du noch zeit für ein neues praktikum + bericht bekommst Ich denke nicht, dass sie jemanden exen, der alle prüfungen bestanden hat, nur weil eine leitung fehlt. Ihr habt doch auch eine studentenvertretung. Geh doch auch mal da hin und frag, ob es einen ähnlichen fall schon mal gab und wie das ausging. Oder schreib ne eMail oder ruf an.
Eine Frage : War bei der Prüfungseinsicht INFO 1 um zu schauen warum ich ne 4 hab. Siehe da, man hatte einfach den Mathcad- Teil von mir komplett verbummelt. Angeblich gibt es ne History in der zu sehen ist, dass ich die Datei richtig gespeichert habe, aber die Datei selbst ist merkwürdigerweise nicht aufzufinden und wurde deshalb schlichtweg mal mit ner 5 benotet. Mir hat keiner was gesagt, der Fehler wurde vertuscht und jetzt das tolle Angebot: wenn ich mag, darf ich die komplette Prüfung nochmal schreiben ( nicht nur den Mathcad teil, sondern alle 4 Teile ) und dann wird diese Note auch noch mit der 4 verrechnet ??? Sind die noch ganz dicht ? Was ich kann ich denn tun ? Der Korrekteur hat meine Datei versielt und ich hab hier das Nachsehen? Schreit ja echt schon nach Anwalt.... mir wurde gesagt, dass das Cadlabor in 2 Wochen angeblich wieder offen ist und man nach der Datei sucht ..so richtig seh ich das nicht ein, das hätte bereits im März passieren müssen, und das Ergebnis der Suche ist ja eh ungewiss...würde mich freuen wenn jemand nen Rat für mich hat!! Danke
Hallo, habe da mal ne Frage bzgl. der Vertiefungen (8./9. Semester) Da steht ja bei meiner Richtung (Leichtbau), dass aus den 3 Verteifungsrichtungen 2 auszuwählen sind mit jeweils 12 SWS. Kann ich das pro Vertiefungsrichtung variieren? Also das ich z.B. in der 1. 14 SWS mache und in der 2. dann nur 10 SWS. Oder muss es 12:12SWS sein?
Hallo, habe da mal ne Frage bzgl. der Vertiefungen (8./9. Semester) Da steht ja bei meiner Richtung (Leichtbau), dass aus den 3 Verteifungsrichtungen 2 auszuwählen sind mit jeweils 12 SWS. Kann ich das pro Vertiefungsrichtung variieren? Also das ich z.B. in der 1. 14 SWS mache und in der 2. dann nur 10 SWS. Oder muss es 12:12SWS sein? Du musst 12:12 machen, weil die Formulierung "jeweils 12 SWS" eindeutig ist und keine Interpretation zuläßt.
Ich hab mal ne Frage zum Thema Großer Beleg.
Was passiert, wenn die Bearbeitungszeit von einem halben Jahr rum ist und man nicht damit fertig ist? Ich habe auch schon eine Verlängerung erbeten, welche mittlerweile auch verstrichen ist.
Kann ich das Thema zurückgeben und mir ein neues bei einem anderen Betreuer suchen? Denn ich glaube nicht, dass ich bei dem gestellten Thema noch in absehbarer Zeit so etwas zu Stande bekomme, mit dem ich selbst zufrieden sein kann. Ist auch von meiner zeitlichen Planung und der Betreuung durch den Lehrstuhl nicht gut gelaufen.
Muss ich den Wechsel des Themas begründen? Gibt es dafür irgendwelche Fristen?
mh da haenge ich mich mit meiner Frage doch gleich mal mit dran...
wie war das jetzt mit den Themengebieten, ich habe mal gehoert man darf im Grossen Beleg nicht das selbe Thema bearbeiten wie in der Projektarbeit (Kleiner Beleg) oder war das Grosser Beleg und Diplomarbeit wo die Themen nicht gleich sein durften? Habe dazu in den Ordnungen nichts gefunden.
Von dieser Regelung habe ich noch nichts gehört. Am besten mal bei deinem Institut nachfragen.
Diese Forderung gibt es in der Tat, allerdings wohl nur auf dem geduldigen Papier. Dennoch ist es auch für das Ablegen der Scheuklappen sehr geeignet, wenn man sich auch mal mit anderen Programmen oder Themengebieten beschäftigt. Solltest du dennoch alle 3 Belege beispielsweise mit FEM lösen, dann wird das Pamt mit sehr großer Sicherheit nichts davon mitbekommen.
Hab mal ne Frage. Bin im Hauptstudium 9. Semester. Hab mein technisches Wahlpflichtfach schon absolviert und mach dieses Semester die letzten beiden SWS für das nicht-technische Wahlpflichtfach. Außerdem beleg ich gerade Kostenrechnung für Nichtwirtschaftswissenschaftler.
Hier jetzt das Problem. Kostenrechnung ist recht anspruchsvoll, aber wenn die Prüfung gut läuft würde ich es gerne in meinem Diplomzeugnis stehen haben. Falls es mies läuft dann natürlich nicht. Muss ich das vor der Prüfung entscheiden oder kann ich die Note abwarten und dann einfach danach zum Prüfungsamt gehen. Weil bei den benoteten Wahlpflichtfächern musste man ja immer vorher anmelden, ob diese Prüfung als benotet eingehen soll.
Für ne Auskunft wäre ich sehr dankbar.
Meines Wissens nach, muss du das vorher auf den Zettel angeben!
weitere Informationen (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pa_infos_formulare/TWF-NTWF-Aushang.pdf)
Hallo!
Ich habe den beleg Fertigungsstättenplanung II vor einem Jahr nicht abgegeben. Das ist allerdings kein Problem, da ich ihn dieses Jahr auch noch abgeben kann. Nun meine Frage:
In meinem Kontoauszug steht drin: NZ-Nicht zugelassen (Für Fertigungsstättenplanung II)
Was bedeutet das? Was lässt sich dagegen machen?
Danke!
Hi, also ich habe mal gehört dass man so viele Prüfungen auf einmal schreiben kann wie man will, nur wenn diese am selben Tag geschrieben werden geht das ja schlecht. Deshalb meine Fragen: Gäbe es da trotzdem Wege wie man beides schreibt (oder ist sowas sowieso unwahrscheinlich?), wann kommt raus wann diese Prüfungstermine sind und gibt es Einschränkungen bei den Prüfungsanmeldungen?
Lg
Du kannst an alle Prüfungen teilnehmen, für die du dich fit genug hältst. Einschränkungen gibt es nur bei denen mit Zulassungsvoraussetzungen. Wenn du es schaffst, an zwei Orten gleichzeitig geprüft zu werden, kannst du das auch machen.
Prüfungstermine werden meistens 4 Wochen vor den Prüfungen bekannt gegeben.
@ asdf.:
1) Da du vorher festgelegt hast, welche Prüfungen du wie benotet werden möchtest, glaube ich wirst du wenig Chancen haben das zu wiederholen zumal du das ja bestanden hast. Bei nicht bestehen, sieht das sicher anders aus.
2) Das ist ne gute frage, ich lese mal nach!
kann ich als IJ 09 an der Prüfung teilnehmen die ne wiederholungsprüfung von dem IJ 08 ist? nicht das ich dann einfach nich mitschreiben darf... eingeschrieben bin ich aber schon in die Prüfung...
Vom Prinzip her ist das möglich! Meine Frage jetzt an dich, wie kann das sein, dass du da schon eingeschrieben bist, die Einschreibfrist geht doch erst im Januar los?
2 Fragen:
1) Wenn ich mit meiner TWF/NTWF-Note nicht zufrieden bin, gäbs dann die Möglichkeit, einfach nochmal 2 (benotete) SWS TWF/NTWF zu machen und die stattdessen anerkennen zu lassen oder ist die Sache fix, sobald 4 SWS komplett gemeldet sind?
2) Kann ich nicht bestandene (=5) Prüfungsleistungen der Vertiefungsmodule wiederholen oder nicht? Ich dachte eigentlich immer, dass man Module nur als Ganzes wiederholen könnte, aber ich finde keinen direkten Ausschluss in der DPO. Hat sich da vielleicht durch das Hochschulgesetz was geändert?
Edit: Danke schonmal.
das ist die nachhol und wiederholungsprüfung für die IJ 08 wie ich heute gelesen habe. und das war im hisqis zum einschreiben möglich. ist das Testat von FT
hi asdf.,
2) Kann ich nicht bestandene (=5) Prüfungsleistungen der Vertiefungsmodule wiederholen oder nicht? Ich dachte eigentlich immer, dass man Module nur als Ganzes wiederholen könnte, aber ich finde keinen direkten Ausschluss in der DPO. §13 der DPO MB ist den nicht bestandenen Prüfungen gewidmet:
(2) Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, so sind nur die nicht mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewerteten Prüfungsleistungen zu wiederholen. Demnach würde ich folgende Aussage wagen: Du wirst wohl nur die Prüfungsleistungen wiederholen dürfen, die du nicht bestanden hast, sofern du nicht bereits das Modul bestanden hast. Einzige Ausnahme sind bei euch MBler die in §11 (2) DPO genannten Fächer und Module:
- Konstruktion und Fertigung mit den Fächern "Technische Darstellung" und "Gestaltungslehre"
- Arbeitswissenschaft/Betriebswirtschaftslehre mit den Fächern "Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre" und "Betriebswirtschaftslehre/Energiewirtschaft"
- Arbeitswissenschaft/BWL/Energiewirtschaft, ebenfalls mit den Fächern "Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre" und "Betriebswirtschaftslehre/Energiewirtschaft"
Ansonsten machen DPO MB noch SO MB für Module im Punkt "bestehen/nicht bestehen" keiner Stelle Unterschied zwischen Modul, Vertiefungsmodul oder Wahlpflichtmodul.
LG, Matthias
Ja, den § hatte ich auch gelesen, nur steht für mich da nicht eindeutig drin, dass man nur dann eine nicht bestandene Prüfungsleistung wiederholen kann, wenn man das Modul als Ganzes nicht bestanden hat.
Ich lese aus §13 eigentlich nur raus, dass man bei einem nicht bestandenen Modul lediglich die nicht bestandenen Prüfungsleistungen wiederholen kann. Der Fall eines bestandenen Moduls trotz nicht bestandener Prüfungsleistungen wird ja abgesehen von den Ausnahmen (in denen man die einzelnen Prüfungen bestehen muss und nicht nur das Modul als Ganzes) überhaupt nicht erwähnt.
Fänds irgendwie auch fairer, wenn man nicht bestandene Prüfungen wiederholen kann - im Hauptstudium hätte man ja sonst nur noch die Möglichkeit, alle anderen Prüfungen des Moduls zu schmeissen, um dann eben alle wiederholen zu können. Am Ende käme dabei ja das gleiche raus, aber blöd wärs allemal...
@asdf. in der DPO am Ende von Seite 8 und am Anfang von Seite 9 (§13 Absatz 1) steht eindeutig geschrieben:
Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung ist, abgesehen von dem in § 12, Abs. 2 geregelten Fall, nicht zulässig. und §12 regelt nur Freiversuche, also darf man bestandene Module nicht verbessern, da das schreiben einer nichtbestanden Prüfung als wiederholung des Moduls zählt.
@asdf. in der DPO am Ende von Seite 8 und am Anfang von Seite 9 (§13 Absatz 1) steht eindeutig geschrieben:
und §12 regelt nur Freiversuche, also darf man bestandene Module nicht verbessern, da das schreiben einer nichtbestanden Prüfung als wiederholung des Moduls zählt.
Hmm, also wenn das Wiederholen einer (von 5-6?) Prüfungsleistung als Wiederholen der kompletten dazugehörigen Modulprüfung zählt, dann ist die Sache ja klar. :sleep:
Trotzdem seltsame Regelung irgendwie. Wenn man jetzt einfach alle offenen Modulprüfungen nicht besteht, kann man ja trotzdem alles nachschreiben.
Danke jedenfalls.
Hallo Leute, ich habe gehört das Fächer aus der eigenen Vertiefungsrichtung nicht als Technisches Wahlpflichtfach anerkannt werden. Ich hab das aber so gemacht (Luftfahrtantriebe 2) und bei mir steht das auch als TWF im HISQIS drinn. Jetzt wollt ich mal wissen ob ich das als vom Prüfunsamt akzepiert verstehen kann. Oder kommt das dicke Ende erst (Sie haben ja gar kein TWF) wenn ich meine Diplomarbeit anmelden will? Danke im Vorraus.
ja, so wird es wahrscheinlich werden. Es ist ja angedacht, dass man andere Veranstaltungen besucht um über den Tellerrand zu schauen. Und da ist die eigene Vertiefung ja nicht gerade günstig.
ja, so wird es wahrscheinlich werden. Es ist ja angedacht, dass man andere Veranstaltungen besucht um über den Tellerrand zu schauen. Und da ist die eigene Vertiefung ja nicht gerade günstig. Auszug aus der Info des P-Amtes zu TWF und NTWF: "Als TWF[FONT=FGILNF+Arial,Arial][FONT=FGILNF+Arial,Arial]werden technische und naturwissenschaftliche Fächer aus dem Lehrangebot der TU Dresden gezählt, die Studieninhalt eines technischen oder naturwissenschaftlichen Studiums sind. Sie sollen den Studenten in die Lage versetzen, sich auf dem von ihm gewünschten Gebiet weiter zu spezialisieren oder auch breiter angelegte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben, die über den Pflicht-Lehrinhalt seines Hauptstudiums hinausgehen."[/FONT][/FONT][FONT=FGILKL+CourierNewPSMT,Courier New PSMT][FONT=FGILKL+CourierNewPSMT,Courier New PSMT] [/FONT][/FONT] Link: http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pa_infos_formulare/TWF-NTWF-Aushang.pdf wenn ich mir das so angucke steht davon aber nichts drinn.
Das Fächer aus der eigenen Vertiefung nicht möglich sind, ist meiner Meinung nach erst seit kurzem der Fall. Eine Eintragung ins HISQIS würde ich persönlich als vom Prüfungsamt akzeptiert interpretieren. Du solltest aber vorsichtshalber mal nachfragen.
wenn das Fach nicht explizit in Deinen gewählten Vertiefungsmodulen (8./9. Semester) auftaucht, dann könnte es eigentlich durchgehen ...
falls das Prüfungsamt das Fach nicht akzeptiert, solltest Du Dir persönlich vor Ort eine Begründung dafür abholen!
und wenn Dich die Begründung nicht milde stimmt, empfehle ich einfach bei Prüfungsausschuss Einspruch einzulegen ... denn das Zitat, dass Du da aus dem Aushang gezogen hast, kommt ja von offizieller Seite und sollte auch berücksichtigt werden!
gibt es eigtl. irgendwelche Fristen im Hauptstudium wann ein angefangenes Modul abgeschlossen sein muss?
Es gelten die selben Fristen wie im Grundstudium. Falls du das meinst, wie das bei Wiederholungen ist. Sonst sollte ein Modul möglichst hintereinander weg absolviert werden. Vielleicht könntest du deine Frage etwas präzisieren, da lässt es sich auch besser nachforschen... Danke
Hallo,
Wie genau ist der Satz aus der Information zum Technischen und Nichttechnischen Wahlpflichtfach zu verstehen:
...Zum Auffüllen auf 4 SWS kann jedoch ein Fach ohne Prüfungsnote nachträglich benannt werden.
Lässt sich damit ein Fach welches zusätzlich abgelegt wurde (Prüfung+Note), nachträglich zum Auffüllen auf 4 SWS anerkennen wenn man die Note weglässt?
Ja, müsste gehen. Insofern du ein anderes, mind. 2-SWS-wertiges Fach mit Note hast (Anmeldung als TWF/NTWF vor der Prüfung), quasi als Auffüllgrundlage, und dein zusätzliches Fach nicht als Zusatzfach angemeldet war oder anderweitig Anerkennung fand.
Hallo, danke für die Antwort...ich wills mal an einem Bsp. erklären:
z.B. BWL Prüfung geschrieben, wann muss ich spätestens die AWI Prüfung geschrieben haben? (nach 1 Jahr?) oder musses lediglich bis zum Diplom erledigt sein?
@Jule: wo stehtn das, dass ein TW auf Note mindestens 2SWS haben muss? Ich mach dieses Sem nämlich ein TW auf Note mit nur 1SWS...wird die dann nich anerkannt?
Letzteres. Ich wüsste keine Frist, die modulinterne Regelungen trifft (also abseits von Fehlleistungen/Wiederholungsfristen).
Wegen TWF/NTWF:
Ausschnitt aus dem Info-Pdf (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pa_infos_formulare/TWF-NTWF-Aushang.pdf):
Sofern das entsprechende Stundenvolumen von 4 SWS nicht vollständig durch eine Lehrveran-staltung allein gedeckt wird, muss eine weitere Lehrveranstaltung absolviert werden. Dazu wird festgelegt: - Wird in 3 und 1 SWS aufgeteilt, ist für das Lehrfach mit dem größeren SWS-Anteil eine Prüfungsnote, für den Rest mindestens ein Leistungsnachweis zu erbringen. - Wird in 2 und 2 SWS aufgeteilt, ist für mindestens eines der Fächer eine Prüfung, für das andere mindestens ein Leistungsnachweis abzulegen.
hier (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pa_infos_formulare/TWF-NTWF-Aushang.pdf) findest du einiges dazu
Hallo, und wie sieht im HS die Frist für die Wiederholung einer nicht-bestandenen Modulprüfung aus, wenn diese nur alle 2 Semester angeboten wird? Gilt trotzdem die 1 Jahresfrist? Die andere Prüfung des Moduls, mit deren Note man ausgleichen könnte, muss ja theoretisch vorher geschrieben werden, was jedoch zB. aufgrund des Fachpraktikums nicht möglich ist...
Zitat von der ersten Seite:
Fragen an den Prüfungsausschuss "Wiederholung von Prüfungen Nichtbestandene Prüfungsleistungen sind dann zu wiederholen, wenn die Note für das Modul schlechter als 4 ist. Setzt sich die Modulnote aus mehreren Prüfungsleistungen zusammen, müssen erst alle Prüfungsleistungen einmal versucht worden sein, bevor eine Wiederholung erfolgen kann. Es können nur die nicht bestandenen Prüfungsleistungen wiederholt werden. Die Wiederholung der Prüfungsleistungen muss innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Modulnote erfolgen. Erfolgt die Wiederholung der Prüfungsleistung nicht innerhalb eines Jahres (bis zum Ende der übernächsten Prüfungsperiode) gilt die Prüfung als endgültig nicht bestanden, was zur Exmatrikulation führt."
Wenn du es aber nach einem Semester schreiben musst, muss dir der Professor die Möglichkeit dazu geben. Schließlich will es das Gesetz so. Hingehen und Fragen. So denke ich mir das jeden Falls. In ein bis zwei Wochen kann ich dir dazu mehr sagen.
Dein Zitat besagt, dass die Frist erst beginnt, nachdem alle Teilleistungen angetreten wurden.
Bsp.: Modul = Prüfung 1 + Prüfung 2 Prüfung 1: 02/10 teilgenommen -- 5 Prüfung 2: 07/11 teilgenommen -- 4 Modulnote = 4,5 > 4,0 Prüfung 1 muss bis 07/12 wiederholt werden.
So verstehe ich das jedenfalls.
Am Besten P-Amt fragen!
So habe ich mir das jetzt auch zusammengereimt, eine vollständig nachvollziehbare Aussage für diesen Fall habe ich leider nicht gefunden...
P.amt schreibt lediglich: "Sie müssen erst alle Fächer belegen, die zu dem Modul gehören"
Danke!
Meines Wissens nach ist es vollkommen egal wie du zurücktrittst. Wird nirgendwo vermerkt. Aber in der momentanen Situation im PAmt wäre es besser den Weg übers HISQIS zu gehen. Die Damen sind zurzeit Überlastet.
Okay. In den Kontoauszügen ist es allerdings vermerkt. "KR=krank, RR=Regulärer Rücktritt, RM=Rücktritt mit anerkanntem Grund".
Edit: Sorry, dumme Frage. Ich KANN die als einzelne Modulprüfung ja gar nicht wiederholen. Verdammte Prüfungszeit bringt mich komplett durcheinander.
Noch ein Edit: Nicht ins Vertiefungsmodul eingebrachte, aber mitgeschriebene und evtl. nicht bestandene Modulprüfungen tauchen später nirgendwo mehr auf und sind dementsprechend gleichbedeutend mit Prüfungen, die ich gar nicht erst mitgeschrieben habe, sehe ich das richtig?
Okay, danke! Ich kann krankheitsbedingt dieses Semester nicht antreten. Da ich aber z.Z. auch noch regulär zurücktreten könnte, frage ich mich, ob es sinnvoller ist, selbst zurückzutreten und den Damen im Prüfungsamt die Arbeit zu ersparen, mich da auszutragen oder trotzdem einen Krankenschein einzureichen. Gibts da Erfahrungen?
Und ohne Krankenschein? Es geht ja um die erste Wiederholung, also zweiter Versuch. Erster Versuch war im SoSe 14 (nicht bestanden), zweiten Versuch (nicht zweite Wiederholung) muss ich im SoSe 15 machen. Wäre das so prüfungsordnungskonform?
Da du die im SS14 nicht bestanden hast, MUSST du sie im SS15 schreiben, KANNST sie aber auch eher also im WS 14/15 schreiben.
Wie schon erwähnt gilt hier das Studienjahr. Ein Studienjahr besteht aus 2 Semestern. d.h. du hast die zwei darauf folgenden Semester Zeit diese Prüfung abzulegen.
Solltest du im SS15 aus unerwarteten Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen können. Musst du begründet zurücktreten. Dies wäre z.B. weil du gesundheitlich nicht in der Lage bist.
mit jahr ist studienjahr gemeint, anders ginge es auch gar nicht z.b. prüfung wäre an einem freitag - nach 365 tagen wäre dies ein samstag und damit bei uns unzulässig
Muss denn eigentlich für ne 2. W immernoch ein Antrag gestellt werden nach dem neuen HSG? und gibt es eine noch maxzahl an 2.Ws..früher waren das ja mal 2, aber so wie ich hörte, ist man in jedem fach zu ner 2.w berechtigt jetzt...stimmt das?
Alles klar...habs schon gefunden. Also man darf in jedem Fach schrieben und muss formlosen Antrag stellen.
Ja, es sollte ein Antrag gestellt werden! Unsere Fakultät hätte das gern, dass die Leute mit zu vielen 2. W's zur Studienbersatung eingeladen werden könnten um eine sinnvolle Planung des Studiums vorzunehmen! Wenn man so einen Antrag stellt, wird man automatisch im HisQIS in die Prüfung eingetragen!
hab da mal noch eine Frage zum NTWF. Wie wird die Note des NTWF in die Diplomnote eingerechnet, wenn ich 2 SWS benotet habe und 2 SWS unbenotet? Zählt die Note der Prüfung dann mit 4 SWS weils ein "Modul" ist, oder 2 SWS.
Grundsätzlich 4 SWS NTWF-/TWF-Modul. Wie sich die zugehörige Note ergibt bzw. ergeben kann, steht im Pdf vom P-Amt.
Danke für den Hinweis. Ich lern auch noch dazu :P
Dann ist es deine persönliche Entscheidung was du da stehen haben willst. Das Ergebnis bleibt das gleiche. Du trittst zurück. Und ich habe noch nichts davon gehört, dass irgendwem mal aus Rücktrittsgründen ein Strick gedreht wurde.
Wie ist das mit der Bewertung der 2.W eines Faches? Es gibt Gerüchte, die sagen, eine 2.W wird entweder als nicht bestanden (5,0) oder bestanden (4,0) gewertet.
Stimmt das, oder gibt es stinknormale Noten?
es gibt ganz normale noten
Alles klar danke. Hätte mich irgendwie auch gewundert. derjenige meinte halt, sonst könne man ja alles mehrmals schrieben um ne Top-Note zu bekommen...aber wer will schon ewig studieren
das geht ja schon deswegen nicht, weil man bestandene leistungen nicht nochmal ablegen kann
An manchen Unis ist das so. Also dass man, im 1. Versuch durchgefallen und unabhängig davon wie gut man die 1. bzw. 2.W schreibt, maximal noch eine 4,0 erreichen kann. Bei uns ist das nicht so. Aber wie meinst du das mit dem "Schieben" bis man "eine gute Note" hat? Man kriegt die Note, die man erreicht, wenn man die Prüfung erstmalig besteht. Wiederholen/Verbessern ist nicht.
Aber wie meinst du das mit dem "Schieben" bis man "eine gute Note" hat? Er meinte Schreiben... ;)
hey
ich hab nochmal eine frage zu dem sachverhalt mit den fristen. und zwar habe ich schon gelesen, dass man bei nicht bestehen einer prüfung diese innerhalb 1 jahres wiederholen muss und dann die 2.w das darauffolgende semester. ich wollte nun fragen, ob man sein vordiplom immernoch innerhalb von 8 semestern haben muss und wenn man das nicht packt ob man automatisch geext wird?! weil ich vor der wahl stehe tm dieses sem mitzuschreiben (bin7. fachsemester) und dann falls ich nicht bestehe im nächsten semester meine 2.w hab oder eventuell nochmal zu schieben, sodass ich die 2. w falls ich nicht bestehe im 9. haben könnte?! könnt ihr eure antwort auch mit nem entsprechenden gesetzestext belegen bzw habt ihr sichere quellen?!
danke für eure antwort
Soweit ich weis ist die Grundstudiumsverlängerung bis maximal 8.semester! Wenn du bis dahin erst 2mal ne Prüfung versucht hats, ist es dein Pech!
falls es jmd interessiert, ich hab mal das prüfungsamt gefragt. diese frist besteht weiterhin. wenn man aber eine 2.w im 9. semester hat, liegt es am prüfungsausschuss ob man noch ein semester fristverlängerung bekommt. ich denke mal wenn das die einzige noch offene prüfung ist dann sollte das stattgegeben werden. ich leg aber dafür nicht meine hand ins feuer!
grüße
Ich habe mal eine Frage zu den Vertiefungsmodulen:
Ich habe als 2. Verteifeungsmodul Mobile Arbeitsmaschinen gewählt. Es sind 8 SWS erforderlich. Ich habe 5 Fächer mit je 2SWS belegt und habe in einem der Fächer eine für mich nicht zufriedenstellende Note. Kann ich dieses Fach aus dem Modul streichen lassen, bzw. als Zusatzleistung umtragen lassen, oder wird einfach die Gesamtnote gebildet und diese mit 8 SWS berechnet?
Danke, hat sich allerdings bereits erledigt. :)
Aber sicher ist es ja für andere interessant, die nächstes Semester vor der Fragestellung stehen. :)
falls es jmd interessiert, ich hab mal das prüfungsamt gefragt. diese frist besteht weiterhin. wenn man aber eine 2.w im 9. semester hat, liegt es am prüfungsausschuss ob man noch ein semester fristverlängerung bekommt. ich denke mal wenn das die einzige noch offene prüfung ist dann sollte das stattgegeben werden. ich leg aber dafür nicht meine hand ins feuer!
grüße
Die Fristen sollten sich eigentlich notfalls auch mit nem Urlaubssemester noch strecken lassen.
@zwinsch: wenn ich richtig informiert bin kannst du dir beim beantragen des diploms aussuchen aus welchen leistungen die note des vertiefungsmoduls gebildet wird, wenn du mehr als 8 sws belegt hast.
Hallo, ich musste dieses Semester eine Physikprüfung vom Sommer wiederholen und hab diese bestanden. Im qiz stehen jetzt beide Prüfungen (die bestandene und die nicht bestandene) drin, aber das Modul ist immernoch nicht bestanden. Ist das nur ein Fehler im System, braucht das Prüfungsamt noch Zeit oder zählt meine alte Prüfung immer noch irgendwie mit, sodass die Note der wiederholten Klausur nicht reicht?
Das beide Prüfungen drin stehen ist richtig, es zählt aber nur die bestandene. Es kann allerdings manchmal ziemlich lange dauern, bis das Modul als bestanden angezeigt wird.
oder die im Prüfungsamt haben vergessen, dass Modul neu zu berechnen - einfach ins P-Amt gehen und die freundlich bitten, das Modul doch mal neu zu berechnen.
Hallo,
laut Prüfungsordnung 2006 muss man eine erstmals nicht bestandene Prüfung ja innerhalb eines Jahres wiederholen.
Nicht bestandene Modulprüfungen können innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten sie als endgültig nicht bestanden. Eine zweite Wiederholungsprüfung kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden. Angenommen, ich hatte bspw. am 3.8.14 eine Prüfung und habe diese nicht bestanden. Jetzt im WS 14/15 kann ich aus bestimmten Gründen nicht antreten. Kann ich dann die erste Wiederholung in der Prüfungsphase SoSe 15 schreiben, auch wenn die Prüfung dann bspw am 10.8.15 ist? Dann läge sie genau ein Studienjahr später, aber nicht ein Kalenderjahr. Gilt die Frist damit als eingehalten oder nicht?
Danke für eure Hilfe!
Hallo Meine Frage: Muss man alle Prüfungen bis zum 6. Semester einmal versucht haben? Ich habe das mittlerweile von mehreren Mitstudenten gehört, aber nix offizielles/schriftliches gefunden.
Mein Problem: Ich bin im 5.Semester und habe heute gesehen, dass ich das TM-Testat nicht bestanden habe. Ich darf somit in meinem 6 Semestern die TM B Prüfung nicht mitschreiben. Demnach würde ich nach der Regelung zwangsläufig exmatrikuliert werden? Kann ich mich in dem Fall durch eine Beurlaubung retten? Wäre um schnelle Hilfe dankbar. Lg InkA
die 6.-semester-sperrfrist gibt es nicht mehr, du hast 8 semester zeit um dein vordiplom zu erwerben sonst wirst du geext. einfach einen antrag auf verlängerung des grundstudiums stellen und anstrengen ;)
Hallo an den Prüfungsausschuss.
Es geht um ein Problem mit dem Technischen Wahlpflichtfach. Ich habe Eines absolviert und in Erwartung einer guten Note beim Prüfungsamt angemeldet. Ich habe mich zwar vorher über die PDFs des Prüfungsamtes informiert, war mir aber über den Unterschied Leistungsschein/ Prüfung nicht ganz im klaren und habe daher zunächst keines von beiden angekreuzt.
Den Vorwurf, ich hätte nachfragen können nehme ich an, doch habe ich damit schon schlechte Erfahrung gemacht (Vorwürfe man müsste dieses oder jenes als Student doch wissen, harscher Tonfall usw...) und daher den Entschluss gefasst die Resourcen des Prüfungsamtes diesmal zu schonen.
Mein Gedanke:
- wird eine Note an das Prüfungsamt gemeldet = Benotetes TWF
- wird keine Note an das Prüfungsamt gemeldet = Bestandenes TWF
Und für Zweifel steht der Mitarbeiterin die EMAILADRESSE, die bei der Anmeldung angegeben werden sollte zur Verfügung.
Doch weit gefehlt das Fach wurde von der Prüfungsamtmitarbeiterin willkürlich als Leistungsschein (trotz eingegangener Note) eingestuft und ist somit selbst in Hinblick auf eine erneute Prüfung für eine Note verloren.
Mein persönlicher Besuch im Prüfungsamt und die Eräuterung, dass damit ein halbes Jahr Arbeit auf einen Schlag vernichtet würde wurde mit einem schlichten "Pech gehabt" abgetan (soviel auch den "guten" Erfahrungen mit dem PA)
Meine Frage an den Prüfungsausschuss: =========================
Ist es rechtens das die PA-Mitarbeiterin eigenwillig die Entscheidung Prüfung/ Leistungsschein ohne Rückfrage beim Studenten trifft? Und wie ist es in diesem Fall (es betrifft mehrere Studenten) möglich, dass eine Einigung im Sinne der Studenten und über bürokratische Unvernunft hinweg erzielt werden kann? Schließlich studieren wir (fast) alle zum ersten Mal und würden uns bei unvollkommenen Entscheidungen wie diesen gern auf die Unterstützung der langjährig erfahrenen PA-Mitarbeiter stützen statt nachträglichen Argwohn zu erfahren.
Vielen Dank für die Auskunft
Stern
Ich wüsste jetzt nicht, nach welchem Paragraph der Studienordnung das rechtens sein soll. Aber zur weiteren Klärung musst du einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen.
Beantragen tust du das Ergebnis, was du haben möchtest. Über weitere Sachen muss dann der Prüfungsausschuss entscheiden.
Einen Antrag an wen ganz konkret? Und soll die Situation im Antrag geschildert werden oder die Anerkennung der Note beantragt werden?
Viele Dank
Antrag an Professor Modler, seines Zeichens Vorsitzender des Prüfungsausschusses.
Du beantragst was du haben willst- die Note, es kann aber denke ich nicht schaden, wenn du die Situation wie es dazu gekommen ist mit schilderst (sonst fragt man sich, warum du den Antrag überhaupt stellst ;))
Ich hoffe das hilft dir erst mal weiter.
Hallo, wie schon aus dem Titel erkenntlich, würde mich mal interessieren, ob es überhaupt eine Beschränkung der Prüfungsanzahl im Urlaubssemester gibt und falls ja, wo diese liegt. Bin MB/Imma 06. In der zugehörigen Studienordnung hab ich nix dazu gefunden und nen direkt als "Prüfungsordnung" ausgewiesenes Dokument auch nicht. Kann mich irren aber mir schwirrt was von 4 oder 5 Prüfungen im Hitnerkopf rum..? :huh:
Das wird durch das Hochschulgesetzt geregelt und von einer Beschränkung hab ich noch nie was gehört/gelesen.
Hallo,
ich bin gerade ziemlich verzweifelt, nachdem ich vorhin probiert habe, mich im HisQis zur 2. Wiederholung der MaII-Prüfung einzuschreiben. Wider erwarten, war eine Anmeldung nicht möglich.
Ich bin im 6. Fachsemester und habe nur noch die MaII-Prüfung offen. Nach meiner Recherche hätte ich wohl einen Antrag auf Grundstudiumsverlängerung stellen müssen, oder? Ist das auch jetzt noch möglich? Gibt es dafür einen Vordruck? Was kann ich tun um doch noch zu einem Vordiplom zu kommen?
Danke schon mal für eure Hilfe.
Da du die Prüfung ja schon mind. einmal geschrieben hast brauchst du keinen Antrag auf Grundstudiumsverlängerung stellen. Das einzige was du machen musst ist einen schriftlichen, formlosen! Antrag an deinen Prüfungsausschussvorsitzenden zu stellen (Abgabe möglich im Prüfungsamt), dass du eine 2. W in der Prüfung beantragst. Dieser Antrag wird immer positiv bestätigt. Damit wirst du dann automatisch für die 2.W im Hisqis eingetragen.
Erstmal nochmal Danke für deine Hilfe, sanileo!
Ich hab noch eine weitere Frage: Als ich die Studien- und Prüfungsordnung nach einer Antwort auf meine erste Frage durchforstet habe, bin ich auch auf den Punkt Studienberatung gestoßen. In diesem (§10) steht unter Abschnitt 3, dass Studenten die vor dem 5.Semester die Diplom-Vorprüfung nicht bestanden haben, am Anfang diesen Semesters an einer Studienberatung teilnehmen müssen. Davon habe ich bis jetzt nichts gewusst und so stellt sich mir die Frage nach den Konsequenzen? Erhalte ich jetzt, bestandene MaII-Prüfung vorausgesetzt, wegen einer versäumten Studienberatung kein Vordiplom? Oder lässt sich das noch nachholen?
Danke nochmals für die Hilfe und großes Kompliment an alle, die dieses Forum mit Wissen füllen. Da ich im Moment nicht in Dresden wohne, seid ihr mein erster Ansprechpartner und habt mir immer aus der Klemme geholfen. *THUMBS UP*
Als Studienberatung zählt auch die (total persönliche ;) )Einführungsveranstaltung Studienrichtungen, die im 4. Semester am Freitag stattfindet und zu der man ja gehen soll. Das taucht aber nicht im HISQIS auf und sollte kein Problem für dich sein, sonst gehst du halt mal zur Studienberatung (bzw. telefonierst kurz), informierst dich und lässt dir die Beratung quittieren ...
würde mich schwer wundern, wenn deine Zeitersparnis Konsequenzen hätte - zumindest ist mir bisher kein derartiger Fall bekannt ;)
Hallo Miteinander,
ich bin vorhin auf das gleiche Problem wie GyO gestoßen, nun wurde ja nun schon geklärt das ein formloser Antrag reich um sich für die Prüfungen anzumalden (also die 2te W). Ich hoffe mal das das Morgen noch geht... is ja da letzte Tag der Einschreibung. Was ich mich allerdings noch frage, auf der ersten Seite steht das es maximal 2. zweite Ws gibt, heißt das das ich maximal 2 offene Fächer haben darf? Weil ich grad mehr als 2 Fächer hab in den ich ne 2te W bräuchte...
Edit: Ok ne Seite weiter vorne steht das man in jedem Fach ne 2te W machen kann wenn ich das richtig verstehe. Also jetzt einfach nur ein formlosen Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden mit den Prüfungen die ich brauch?
Ja, das war früher wirklich so. Dank des neuen Hochschulgesetz (gegen das viele Studenten protestiert haben), kannst du jetzt in so vielen Fächern 2.Ws beantragen, wie du willst - Dies sollte man natürlich möglichst nicht übermäßig nutzen ;)
Was heißt den in dem Falle übermäßig? Weil ich zZt in der Verlängerung vom Grundstudium bin (6tes Semester) und noch recht viel offen hab, um genau zu sein 5 Prüfungen (alles 2te W.... ja ich bin zu doof für das Fach ;)). Gibts da ab ner bestimmten Anzahl Probleme?
Nein es gibt keine Probleme. Aber mal ganz abgesehen davon, dass sich das Studium verzögert - je mehr 2.Ws man hat, desto größer die Gefahr, dass eine davon nicht klappt und dann war's das.
Hallo,
ich bin gerade dabei mich um den großen Beleg zu kümmern. Dazu habe ich grad mal alle Ordnungen durchgeschaut. Ich habe aber keine Grundlage dazu gefunden, was im großen Beleg gefordert ist (außer dem 500h Aufwand). Weil ich theoretisch, wenn der Prof dazu nichts sagt, ja einfach nur nen Zettel abgeben könnte.
Klar kannst du nur nen Zettel abgeben - Aber der wird ja von deinem Betreuer bewertet. Also am besten mal bei deinem Institut nachfragen, welche Anforderungen dort an einen großen Beleg gestellt werden.
Ich habe soeben gemerkt das ich mich vergessen habe für das ET Praktikum im Hisqis anzumelden. Da ich die Prüfung schon bestanden hatte habe ich überhaupt nicht daran gedacht und mir ist es erst heute Nachmittag gesagt worden als das Prüfungsamt schon zu war. Kann ich nächste Woche Montag hingehen und mich einfach nachtragen lassen. Denn um mal ganz ehrlich zu sein ich krieg mein Vordiplom dieses Semester und hab überhaupt keine Lust wegen ET ein 5. und 6. Semester im Grundstudium zu gammeln bzw es im Hauptstudium noch einmal machen zu müssen.
Weiss da jemand näheres? Ob es eine Frist nach der Einschreibung gibt in der man in der Regel noch was nachtragen kann?
Schonmal im Voraus Danke
Eine Frist ist ja dazu da um eingehalten zu werden. Ich persönlich kenne keinen Fall, wo nachträglich ein Eintrag möglich war. Aber versuchen kannst du es natürlich. Sollte dir nur das ETpraktikum fehlen, kannst du trotzdem im 5. und 6. Semester alle Prüfungen und Praktika mitmachen.
ja aber alle 8 Praktika nochmal neu machen?...Es kann doch auch nicht sein das es sich als unmöglich erweißt nur die Anmeldung für ein Praktikum zu machen. Ich meine es ist mein Fehler und dafür trage auch nur ich die verantwortung aber die Note steht ja und ist sogar ordentlich geworden und kann ja dann nicht unmöglich sein das evtl doch noch nachzutragen!?
Muss ich mich da eigentlich an die Damen im Prüfungsamt wenden oder direkt an den Prüfungsauschuss? Falls letzteres, kontaktiere ich diesen über die Studienberatung?!
Also du solltest das auf jeden Fall versuchen das Nachzumelden, insbesondere da du die Praktika ja schon gemacht hast. Wenn das nicht funktioniert, kannst du noch einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen. Wär ja blöd, wenn's daran scheitert.
Naja ich werde morgen früh zur Studienberatung gehen(steht als Kontakt bei Prüfungsausschuss) und dort anfragen. Spätestens Dienstag werde ich dann ganz klein in das Prüfungsamt gehen;) Wie es ausgeht werde ich dann mal berichten für spätere Generationen
Ich hab hab bezüglich der Grundstudienordnung auch nochmal eine Frage: Muss ich bis um 6. Semester alle Prüfungen aus dem Grundstudium mindestens einmal geschrieben haben?(Befinde mich noch im Grundstudium). Ich musste aus Gesundheitlichen Gründen einige Prüfungen schieben und wollte nun nach dem 6. Semester ein Urlaubssemster dran hängen um die letzten beiden Prüfungen für das Vordiplom zu machen. Hab mich nun für TM/B eingeschrieben - werd den Stoff aber nicht schaffen aufzuholen. Ist es möglich die TM/B Prüfung jetzt noch einmal zu schieben?
wenn du ein urlaubssemester machst sollte das möglich sein, da ja der "semesterzähler" angehalten wird.
Ich hätte auch nochmal 2 Fragen:
Wie schauts eigentlich bei WÜ aus...wenn ich in EL eine 3.0 habe ist das Modul ja mit 5,0 in WÜ bestanden. Ich bin auch zu dieser Prüfung angemeldet( ;) ). Muss ich nun hingehen oder kriege ich die 5 auch wenn ich nicht erscheine?
Falls mir 2 Prüfungsleistungen fehlen darf ich im 5. Semester dennoch die Praktika und Belege mitmachen?
Schonmal im Voraus Danke
1. Ja, auch bei Nichterscheinen gibt's ne 5 und das Modul ist bestanden. Die Moralpredigt spar ich mir mal ;)
2. Ja, das geht.
DPO §27(1):
[...]Die Anmeldung zu den sonstigen Prüfungsleistungen gemäß § 8a des fünften und sechsten Fachsemesters ist auch mit mehr als einer fehlenden Modulprüfung der Diplom-Vorprüfung möglich.
Hallo,
ich hab ein Problem. Ich wollte mich trotz einer Fehlleistung im Grundstudium für Prüfungen im Hauptstudium anmelden und dachte mir da auf der Seite des Prüfungsamtes/Studienordnung nix weiteres dazu steht(oder ich konnte es einfach nicht finden), reicht das Anmeldeforumlar. Als ich letzte Woche das Prüfungsamt besuchte erklärte man mir das dies nicht reicht und ich einen formlosen Antrag noch abgeben muss um mich im hisqis eintragen zu können. Hab ich dann auch gleich gemacht, aber der kommt ja zuspät. Die Frau vom Prüfungsamt sagte mir sie guckt was sie machen kann. Naja, da ich aber immer noch keine Information erhalten habe ob das nu geht oder nicht, mach ich mir jetzt Sorgen. Ich meine ich hab ja den Antrag zur richtigen Zeit abgegeben bloss nicht in der Form, die die gerne hätten. Ist mir da noch zu helfen, schliesslich verliere ich so ein Semester...
In Ausnahmefällen können auf Antrag des Kandidaten Modulprüfungen der Diplomprüfung auch dann abgelegt werden, wenn zur vollständigen Diplom-Vorprüfung höchstens eine Modulprüfung fehlt Hm... das ist jetzt so spät natürlich schwierig. Die einzigen Möglichkeiten, die ich sehe sind: Nochmal nett beim P-Amt nachfragen, eventuell Antrag an Prüfungsausschuss stellen und bei den Profs nachfragen, ob du unter Vorbehalt mitschreiben darfst.
Hi. Wenn ich eine Prüfung meines Vertiefungsmoduls nicht bestehe, aber mit anderen Prüfungen trotzdem auf meine benötigten SWS komme, taucht dann die 5 irgendwo auf dem Diplomzeugnis oder sonstwo auf? Schönes Wochenende noch.
Nein die 5 sieht man nicht. Wie auch beim Vordiplom stehen auf dem Zeugnis nur die Modulnoten insgesamt, siehe hier: Diplomzeugnis (http://www.bombentrichter.de/attachment.php?attachmentid=6061&d=1279632075)
Der einzige Ort wo die Note auftaucht ist dein HISQIS-Notenauszug.
Danke. Ich hab das auch richtig verstanden, dass das Fach auch nicht mit eingerechnet wird, wenn ichs nicht im Diplomeröffnungsantrag als Teil der Vertiefungsmodule bzw zusätzliche Prüfung melde?
Geht mir nur darum, dass ich aus der Anmeldung nicht mehr rauskomme, aber mit anderen Fächern auch problemlos auf meine SWS komme. Würde meine Zeit lieber fürs Lernen für andere Prüfungen aufwenden. Danke nochmal.
Soweit ich weiß kann man sich am Ende einfach aussuchen, welche Prüfungen gezählt werden sollen - 100% kann ich dir das allerdings nicht bestätigen, da ich das Problem selbst noch nicht hatte.
Hallo, ich würde mich für das nächste Semester gerne wegen Krankheit beurlauben lassen. Ist das richtig, dass dann kein Kindergeld mehr gezahlt wird, auch wenn fest steht, dass ich nach dem einen Semester mein Studium sofort wieder aufnehme?
Danke
Laut diesem Artikel (http://www.studis-online.de/StudInfo/kindergeld.php?seite=2#p2c) von studis-online benötigst du bei Beurlaubung wegen einer Krankheit ein amtsärztliches Attest, das besagt, dass du wieder studieren kannst und bekommst dann auch im Urlaubssemester Kindergeld. Am besten mal durchlesen, da steht auch drinn, was man sonst noch beachten muss und wie es bei anderen Beurlaubungsgründen aussieht.
Hallo,
in dem Merkblatt zu den TW und NTW steht folgendes:
"Ein schon abgelegtes Fach mit Prüfung, bei dem zur Einschreibung diese Festlegung nicht erfolgte, kann nachträglich nicht als TWF oder NTWF anerkannt werden. Zum Auffüllen auf 4 SWS kann jedoch ein Fach ohne Prüfungsnote nachträglich benannt werden."
Ich habe schon mehrere Zusatzprüfungen gemacht. Kann ich eins davon mit 2 SWS als TW OHNE Note im Nachhinein anmelden? Der letzte Satz von obigen Zitat deute ich so, dass ich das kann? Oder wie ist dieser Satz zu interpretieren?
Ja, Leistungsscheine können nachbenannt werden. Und natürlich steht eine benotete Prüfung auch für eine erbrachte Leistung.
Es geht ja mit deiner angeführten Festlegung nur darum, dass du nicht so lange Prüfungen schreibst, bis dir die Note passt, und diese dann einbringst.
Hallo, gibt es irgendwo die Möglichkeit die voraussichtliche Diplomnote einzusehen. Habe einen Freund der Verkehrswirtschaft studiert und der meinte, dass bei denen der aktuelle Durchschnitt immer im Hisqis steht. Bei mir finde ich allerdings nichts. Oder muss ich in der Studienordnung bzw. Diplomordnung, wie jedes Modul gewertet wird und dann das selbst ausrechnen? Vielen Dank. MfG Markus
Ist mir nicht bekannt, dass das im HISQIS steht. Aber in der Prüfungsordnung/Studienordnung sollte beschrieben sein, wie sich die Note berechnet.
Bei uns Mechatronikern ist es einfach das arithmetische Mittel aus allen Modulnoten inklusive gewichteter Diplomarbeit. Denke mal, groß anders wirds bei euch nicht sein.
@nuke993: Etwas anders ist es schon. So werden z.Bsp. die Module mit den Leistungspunkten gewichtet (entspricht weitestgehend 1,5 * SWS-Anzahl). Der große und kleine Beleg (jeweils gewichtet) machen zusammen 10% und die Diplomarbeit 20% der Endnote. Was man auch nicht vergessen sollte ist die sehr studierendenfreundliche Regelung, dass Modulnoten nach der ersten Nachkommastelle "abgeschnitten" werden :happy:.
Wenn man da mal richtig durchsteigen will sollte man sich mal eine Tabellenkalkulation machen und die Prüfungsordnung sehr genau lesen.
Grüße karndasch
P.S. Trotz sehr genauem Studiums der Ordnungen ist mir aber auch noch nicht alles bis ins letzte Detail klar geworden.
Man füllt dann noch ein Extra-Blatt aus, in dem steht seit wann man die Fehlleistungen hat, welchen Grund es für die Fehlleistungen gibt und wann man die Fehlleistungen das nächste mal nachschreiben kann. hey,
ich habe dieses extra blatt auch bekommen, da ich zwei fehlleistungen aus dem 4. semester habe. meine bafög tante meinte die chancen stehen trotz negativen formblatt gut das ich weitergefordert werde.
was sollte man denn als grund für die fehlleistungen hinschreiben? mir fällt da irgendwie nix sinnvolles ein
Ich habe glaube Erstmaliges nicht bestehen hinbeschrieben. Aber da sollte deine Bafögberaterin doch auch etwas zu sagen können.
Hey, ich hab die 2.W der TM-B-Prüfung versaut (bereits in nem anderen thread erwähnt) und wollte nun fragen, wie man in dieser situation den prüfungsausschuss konsultieren kann. ich war schon bei beiden einsichten und hab einen teil bestanden, den anderen nicht. leider hat es für das gesamtverhältnis eben nicht ganz gereicht. den tip mit dem prüfungsausschuss hab ich sogar bei der einen einsicht bekommen... danke schonmal
Also ohne jetzt den genauen Hintergrund zu kennen, kann ich dir schon mal sagen, dass es fast nicht möglich ist da jetzt noch was zu reißen.
Da es keine 3.W gibt, besteht die einzige Chance darin die 2.W zu annullieren. Und dafür braucht es schon sehr gute Gründe.
Erschwerend kommt hinzu, dass du bis zur Bekanntgabe der Note gewartet hast. Denn sollte wirklich ein triftiger Grund vorgelegen haben, der eine Annullierung deiner Prüfung rechtfertigt, so hätte man erwarten können, dass du damit sofort zum Prüfungsamt/Prüfungsausschuss gehst und nicht wartest, ob es vielleicht doch geklappt hat.
Um die Frage nach der Konsultierung zu beantworten: Du müsstest einen formlosen Antrag beim Prüfungsamt stellen, der wird dann weitergeleitet. Aber wie gesagt: Mach dir da lieber keine Hoffnungen.
Ich hab nichts wirkliches über die Suche gefunden und weiß auch nicht ob es vielleicht schon irgendwo steht:
Wenn man eine attestierte Prüfungsangst hat - welche "Vorteile" bekommt man damit und wo muss ich das abklären. Muss ich da jedes Mal zum Prüfer hin laufen oder irgendwo abgeben, die dann entscheiden, was passiert?
Gibt es dazu irgendwo Informationen?
Hallo Vakuole,
ich selber kenne nur eine Kommilitonin, die Prüfungsangst hat und das auch attestiert hat. Weiß z.B. das sie bei den Klausuren mehr Zeit bekommt. (Wäre ja ein Vorteil.)Bei mündlichen kann man glaube ich, anstatt dessen auch eine schriftliche Schreiben, aber da bin ich mir nicht ganz sicher. der arzt muss die aufjedenfall bestätigen, dass du das hast. (gibt dazu im inet auch nen foermlosen antrag. http://www.tu-dresden.de/biw/studium/pruefungen/formulare/Attest.pdf) infos habe ich dazu leider auch nicht gefunden, aber kannst dich ja mal dahin wenden: http://www.studentenwerk-dresden.de/soziales/psychosoziale-beratung.html die werden dir bestimmt weiter helfen können und dir auch alle deine fragen benatworten können, ob du nun zu jedem prof einzeln rennen musst oder ob du das nur einmal beim prüfungsausschuss vortragen musst.
Ich glaube §5 der DPO ist das, was du suchst (speziell die rot markierten Stellen):
§ 5 Arten der Prüfungsleistungen (1) Prüfungsleistungen sind 1.m ündlich (§ 6) und/oder 2. durch Klausurarbeiten und sonstige schriftliche Arbeiten (§ 7) 3. durch Projektarbeiten (§ 8) und/oder 4. sonstige Prüfungsleistungen (§8a) zu erbringen. Auf Antrag des Kandidaten können alternative Prüfungsleistungen, z. B. in Form von Beleg, Referat, Rechenprogramm, experimenteller Arbeit, erbracht werden. Alternative Prüfungsleistungen können nur dann anerkannt werden, wenn sie nach gleichen Maßstäben wie Prüfungsleistungen (Zulassung, Kontrolle, Benotung, Versäumnis, Wiederholbarkeit) durchgeführt werden. Es darf sich dabei nicht um Studienleistungen im Sinne von Prüfungsvorleistungen handeln. Schriftliche Prüfungen nach dem Multiple-Choice-Verfahren sind in der Regel ausge-schlossen. Multimedial gestützte Prüfungsleistungen können als Teile einer Prüfungsleistung erbracht werden. In diesem Fall ist der Kandidat rechtzeitig über die Art der Prüfungsleistung zu informieren.
(2) Macht der Kandidat glaubhaft, dass er wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so wird dem Kandidaten gestattet, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen. Dazu kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Entsprechendes gilt für Studienleistungen.
Also musst du einen Antrag stellen. Ob das für jede seperat erfolgen muss (was ich vermute) oder der Prüfungsausschuss einmalig darüber entscheidet, weiß ich leider nicht. Dazu befragst du wohl besser unsere Studienberaterin, Frau Friedrich (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/studienberatung).
Okay, danke werde mich mal mit Frau Friedrich in Verbindung setzten.
Hi, ich habe eine Frage zu folgendem Paragraphen aus der DPO Maschinenbau (2006)
Freiversuch §12(2):
Auf Antrag des Kandidaten können in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 bestandene Modulprüfungen oder Prüfungsleistungen, die mindestens mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertet wurden, zur Aufbesserung der Note zum nächsten regulären Prüfungstermin einmal wiederholt werden. In diesen Fällen zählt die bessere Note.
Folgende Situation ist mir nicht ganz klar:
- Modul X wird laut Studienablaufplan im Wintersemester (9.Sem) beendet - Student beendet Modul X erfolgreich im Sommersemester (8.Sem) - Prüfung Y, als Teil des Modul X, wird 1x jährlich und ausschließlich im Sommersemester angeboten
Darf der Student den nächsten regulären Prüfungstermin 12 Monate später als Freiversuch wahrnehmen? Für die Prüfung Y sind Prüfungsvoraussetzungen zu erbringen, müssen diese bei Inanspruchnahme des Freiversuchs nochmal erbracht werden (der Student hat sie bereits beim regulären Versuch erfüllt)?
Besten Dank schonmal im Voraus
hallo,
zählen Fachpraktikumsbericht und Interdisziplinäre Projektarbeit als eine Leistung oder zwei Leistungen?
Hintergrund ist, dass ich meinen Bericht noch nicht abgegeben habe aber mir vom Betreuer schon eine Note für die Arbeit mitgeteilt wurde, die ich aber im Hisqis nicht finden kann.
grüße
Ich habe meinen Bericht auch noch nicht abgegeben, die Note für die IPA steht aber schon lange im HISQIS. Ergo: Einfach mal im P-Amt nachfragen oder den Betreuen, ob er es auch schon dorthin weitergeleitet hat.
Ich bin jetzt das zweite Mal durch die Chemie-Prüfung durchgerasselt. :cry: Hab ich noch die Chance auf eine 3. WP?
Ist jetzt die Frage: Bist du durch die 2. Wiederholung geflogen (heißt: Prüfung insgesamt 3 mal geschrieben) oder bist du durch die 1. Wiederholung geflogen (heißt: Prüfung insgesamt zum zweiten mal geschrieben)? Fall 1: Dann sieht es schlecht aus und du solltest dich nach etwas anderem umschauen. Fall 2: Dann hast du automatisch eine 2. Wiederholung in der nächsten Prüfungszeit.
Zum Punkt was anderes umschauen: wie wäre es mit VT oder CIW oder WW? Da die Chemieprüfung nicht die selbe ist, sollte es möglich sein, in den anderen Studiengängen weiterstudieren zu können. Und eventuell könntest du eine Fächer mitnehmen!
Hi, den Antrag für die 2. Wiederholungsprüfung muss ich an Prof. Modler richten (auch als ciw)?? Er ist laut Fakultätsseite Prüfungsausschussvorsitzer...bei Kontakt zu ihm in der Funktion des Prüfungsausschusses steht dann aber Studienberatung, was Frau Friedrich ist.
Sollte ich den Antrag jetzt bei Frau Friedrich oder bei der Sekretärin von Prof Modler abgeben? Danke für eure Hilfe
als CIW´ler geht der an Prof. Lange und es reicht, wenn du denn im Kasten beim Prüfungsamt reinsteckst
Hallo Prüfungsausschuß:
Ich wollte meine Diplomarbeit bei BMW schreiben.
Ich habe Vorort einen Betreuer und mit einem Uni-Betreuer siehts auch gut aus. Nun muss die Aufgabenstellung noch vom Prüfungsausschuß anerkannt werden.
Wie sehen da die Chancen aus?
und was ist mit rechtzeitiger Ausgabe gemeint! DPO § 19 (3) Kann ich da einen Termin angeben, an dem mir dann Diplom-Aufgabenstellung ausgehändigt werden soll!? Also mein Wunsch-Start-Termin!
Und kann man auch einen Universitäts-Professor einer anderen Uni als Betreuer wählen!?
Ja das wärs schon:huh: :huh:
Hallo, ich studiere Maschinenbau im 6. Fachsemester und bin im Grundstudium. Mein Problem: Ich habe im 5.& 6. Semester keinen Antrag auf Verlängerung des Grundstudiums gestellt, allerdings habe ich 2 Module offen (TMB und Strö), die ich bisjetzt noch garnicht geschrieben/versucht habe und zur kommenden Prüfungsperiode schreiben möchte....gibt es da Konflikte? Grüße
im grunde ist der antrag auf verlängerung nicht mehr nötig. es sollte daher keine probleme geben
Hallo zusammen, ich hab demnächst meine Verteidigung der DA und somit das Ende meines Studiums erreicht. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich mich am Tag der Verteidigung bzw. danach arbeitslos melden muss... Nach Aussagen des PA gilt ab dem Tag der Verteidigung eine "Arbeitsberechtigung" als Dipl-Ing wodurch man sich arbeitslos melden müsste. Allerdings wird der Status als Student noch bis Ende des laufenden Semesters von der TU aufrechterhalten. Wie kann ich also gleichzeitig noch Student sein, wenn ich mich arbeitslos melden muss??? (das ganze Thema betrifft ja auch Zahlungen für Krankenkasse etc.) Hoffe es weiß jemand Rat. Danke schonmal dafür!
du wirst am tag deiner verteidigung (sofern du nicht duchfällst :happy: ) geext, ganz automatisch. das wird dir dann rückwirkend per post mitgeteilt
du musst dich also dem entsprechend rechtzeitig arbeitslos melden, wenn du leistung vom amt erhalten willst.
Mir gehts gar nicht so sehr um Leistungen vom Amt sondern eher um Beiträge für Versicherungen, Rente etc. ... Laut §21 des SächsHG von 2008 wird man erst zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert. Demnach wird man weiter als Student geführt und hat auch den Status... Also brauch ich mich doch bei keinem Amt melden!?
Was ist denn nun richtig?!
(1) Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Mit der Exmatrikulation endet die Mitgliedschaft des Studenten in der Hochschule.
diese tolle formulierung "in der regel" lässt der uni im prinzip völlige narrenfreiheit :happy:
ich kenne leider nur welche, die ihr diplom vor 2008 bekommen haben. vielleicht war es da wirklich anders als jetzt. dir bleibt wohl jetzt leider nur übrig, beim imma-amt nachzufragen. die sollten ja wissen, zu welchen zeitpunkt die von ihnen ausgesprochene exma gültigkeit bekommt
wär nett, wenn du uns danach übers ergebnis informierst
das Thema hatte ich gerade heute auch, ich würde dir empfehlen dich nicht beim Arbeitsamt zu melden, denn dann musst du sogar 1€ Jobs annehmen u die gehen dir mit Bewerbungen auf die nerven. Du bist eig noch Student bis zum Ende des Sem, dann musst du dich melden beim Arbeitsamt. (Kenne einen Bau-Ing der im Dez. Verteidigung hatte und noch bis Ende März Student war u dadurch auch versichert etc.)
Nachtrag: Also erst einmal hat Jesse vollkommen recht. Du behälst den Studentenstatus bis Ende des Semesters. D.h. du bist kannst auch als solcher versichert bleiben. Für ALG II (aka H4) musst du dich natürlich arbeitslos melden. Damit steigen aber auch die Krankenkassenbeiträge (aufs Doppelte!). Solltest du nicht darauf angewiesen sein, würde ich es lassen (sofern in absehbarer Zeit ein Arbeitsverhältnis entsteht). ABER: Sobald du in ein festes Arbeitsverhältnis eintrittst, das über den Freibetrag für Studenten entlohnt wird, musst du dich bei Krankenkasse als Arbeitnehmer melden. Das passiert normalerweise ohnehin automatisch, aber man kann ja nie wissen. Ohne den Versicherungsnachweis wirst du wahrscheinlich gar nicht arbeiten können und ich würds auch nicht machen.
Hallo, ich dachte ich kann mich nach im 6 semester ganz normal zur 2 W im grundstudium einschreiben. Das geht heut aber nicht. Musste ich da noch ein antrag abgegben? Und wenn ja geht das jetzt noch? ODer hab ich mich hierdurch jetzt selbstgeext? Anmeldung 2. Wiederholung - formloser Antrag innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe im Hisquis
- genehmigter Antrag ist gleichzeitig Anmeldung zur nächsten Prüfung (keine Online-Einschreibung erforderlich. Man muss nächsten Termin wahrnehmen.)
Frage und Antwort in einem Post?
ja, du kannst jetzt noch einen formlosen Antrag stellen. Das mit den 4 Wochen gibt es nicht mehr durch das neue Hochschulgesetz
Naja die 4 wochen waren halt grad mein schock.Also renn ich morgen ins prüfungsamt mit einem antrag und alles ist schick?
Ja, wenn du den Antrag abgibst, ist alles ok. [COLOR="SlateGray"] Es ist für den Bearbeiter (Hr. Modler) natürlich schöner, wenn alle Anträge schnellstmöglich, abgegeben werden, da er ja alle formal bewilligt/ unterschreibt. [/COLOR]
Hallo FSR,
ich hab mal ne Frage in wie weit bin ich Verpflichtet mich Online für die Prüfungen einzuschreiben.
In der Ordung steht drin das die Art und Weise der Anmeldung durch das Prüfungsamt vorgegeben wird und die sagt, dass das über Hisqis geschehen muss.
ABER die Benutzerbedingungen sagen: Der Betrieb des HISQIS-Systems für Studierende an der TU Dresden erfolgt zunächst als Pilotprojekt und unter Vorbehalt. (könnte man ja noch mit leben)
UND ganz wichtig
Die Nutzung des Systems ist FREIWILLIG und erfolgt auf EIGENES Risiko. Die Technische Universität Dresden übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen.
Quelle: https://qis.dez.tu-dresden.de/qisserver/servlet/de.his.servlet.RequestDispatcherServlet?state=template&template=user/news
Klar das ganze Studium ist freiwillig aber so wie ich das sehe gibt es keine ordentliche Möglichkeit sich für Prüfungen anzumelden.
Das Prüfungsamt bietet aber auch die Möglichkeit sich per Formular zu den Prüfungen anzumelden, auch der Rücktritt von Prüfungen ist per Formular möglich. Ich denke, dass ist doch eine vernünftige Möglichkeit, wenn man das HISQIS nicht nutzen möchte, aber es entfallen die Vorteile, dass man sich selbst bestimmte Dinge ausdrucken kann.
beim hisgis kannst (und vor allem SOLLTEST) du dir auch sofort eine Bestätigung ausdrucken oder auf dem Rechner speichern, um für deine angemeldeten Prüfungen einen Nachweis zu haben.
bei Anmeldung durch das Formular hast du keine Möglichkeit, dir eine Bestätigung einzuholen
@Schmali richtig kannst du machen aber wer garantiert mir das dies anerkannt wird? Das steht nirgendswo und von mündlichen oder nicht verbindlichen Aussagen halte ich nicht viel.
@mermaid nein es ist nicht per Formular möglich, die Diskussion hatte ich bereits mit dem Prüfungsamt. Da entstanden meine Probleme, da ich genau das selbe dachte.
ich bin im Prüfungsausschuss und kann dir das aus meiner Erfahrung heraus guten Gewissens garantieren!
Ist es richtig, dass man sich zu den einzelnen Prüfungen erstmal normal einschreiben kann und, sofern man am Ende mehr belegt hat als die 12 (8) SWS, man im Nachhinein seine Modulprüfungen zusammenstellt (und den Rest als Zusatzfächer deklariert)? Oder muss man sich da vorher festlegen?
soweit ich weiß ja. aber wäre nett, wenn sich jemand mit bestanden diplom dazu äußern könnte :happy:
und gleich noch ne frage hinterher, weils zum thema passt. wie siehts aus, wenn man 3 (oder mehr) vertiefungsmodule vollständig abgeschlossen hat. kann man dann auch wählen, welche man ins diplom eingehen lassen möchte und welche als zusatzmodul gelten sollen?
hab zwar noch kein diplom, aber antworte dennoch mal: man kann erstmal alles mögliche belegen. vor dem beginn der diplomarbeit füllt man dann so nen antrag auf eröffnung des diplomverfahrens aus (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pa_infos_formulare/Antrag_Eroeffnung_Diplomverfahren_PO2003.pdf) (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pa_infos_formulare/Antrag_Eroeffnung_Diplomverfahren_PO2003.pdf%29). da werden die wahlpflichtfächer und die einzubringenden fächer aus den vertiefungsmodulen eingetragen. und der rest dann eben unter zusatzfächer. man sucht sich also selbst das bessere raus. muss halt nur die anforderungen mit den sws und pflichtfächern erfüllen.
erst selbst unterschreiben, dann vom studienrichtungsleiter (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/studienrichtungsleiter) unterschreiben lassen, dann ins p-amt bringen. die erstellen dann so ein protokoll für alles weitere zum abschluss des diploms.
@moeringer
3 oder mehr Vertiefungsmodule????
also du kannst selbst wählen. eins der beiden gewählten vertiefungsmodul muss aus der deiner vertiefungsrichtung stammen
Hallo ihr Lieben, wollte hier nochmal nachfragen, ob man, um seine DA abzugeben, im Fachsemester sein muss oder ein Urlaubssemester haben kann? Heißen Dank für die Antwort! Euer Pegaso
Mir wurde vor nem Jahr vom PA gesagt, dass das auch im Urlaubssemester geht. Wenn du aber nochmal sicher gehen willst ruf am besten an.
hab zwar noch kein diplom, aber antworte dennoch mal: man kann erstmal alles mögliche belegen. Und wie trägt man sich dazu ein? Im HISQIS unter Vertiefungsstudium? Allerdings stehen einem dann nur 2 Vertiefungsmodule zur Verfügung.* Den Rest über den Zettel (P)? Oder alles über den Zettel, um sich nicht festlegen zu müssen?
* Oder kann man sich unter dem Baum Vertiefungsmodul 1 bzw. 2, trotz Einschreibungen für ein Modul, auch noch für Prüfungen anderer Module einschreiben?
ja, ich würde das alles online im HISQIS machen, egal in welchem Baum. Die 2 Bäume für die 2 Vertiefungsmodule sind sicher nicht so bindend. Bei uns gabs z.B. auch Fächer, die in beiden meiner Module aufgetaucht sind. Da hab ichs erstmal willkürlich in einem angemeldet. Denke aber, man kann es dann auch zu dem anderen zählen. Aber wenn du wirklich sicher gehen willst, musst halt im P-Amt fragen oder hoffen, dass jemand mit Diplom sich hierher verirrt.
Ja, oder auch jemand der kurz vor dem Diplom steht. Die Frage ist ja sicher vor mir schon mal jemandem aufgekommen.
also ich weiß, dass wenn ein Fach in beiden Modulen auftaucht man das nicht einfach ins andere schieben kann nach der Anmeldung. Da gabs jetzt schon bei einigen Probleme, die das auch dachten und dann gesagt wurde, dass die Einschreibung ja keine Willkür ist und man sich das vorher überlegen sollte. Bezüglich der Zusatzleistungen muss man das auf dem Prüfungszettel extra angeben, angeblich kann man die Leistungen die als Prüfung regulär geschrieben wurde nicht als Zusatzleistung führen. Aber man kann sich die Fächer raussuchen die man einbringen möchte, hauptsache die SWS stimmen.
angeblich kann man die Leistungen die als Prüfung regulär geschrieben wurde nicht als Zusatzleistung führen Wie meinst du das? Meinst du, man kann nur Leistungen als Zusatzleistung angeben, wenn sie nicht in den eigenen Modulen auftauchen? Das glaube ich nicht!
Ich weiß zwar nicht, ob das jetzt in diesen Thread gehört, aber ich wollte mal fragen, ob andere auch Probleme bei der Prüfungsanmeldung im HISQIS haben?!
Ich versuche seit gestern abend mich anzumelden (jaja, ich weiß, dass das nicht gerade früh ist), komme auch normal in den Baum mit den ganzen Prüfungen, aber sobald ich eine auswähle und auf "Ja" klicke, kommt "Bitte warten, Ihr Vorgang wird bearbeitet..." und dann steht da nach einiger Zeit "Der Vorgang konnte innerhalb von 15 Sekunden nicht abgeschlossen werden!". Auch danach ist die Prüfung nirgendwo eingeschrieben. Das Problem is, dass die Anmeldezeit ja bald abläuft und ich mich nicht anmelden kann und nicht glaube, dass das Problem jetzt über's Wochenende gelöst wird...
Ja ich habe das gleiche Problem. Sehr ärgerlich das ganze! Eigentlich müsste man sich ja bis morgen problemlos einschreiben können...
ok, habe exakt das selbe Problem. Falls ihr noch nicht selbst drauf gekommen seid:
1. Don't panic! :mad: 2. Nette E-mail ans Prüfungsamt mit Fehlermeldung und Prüfungen für die man sich anmelden wollte (wenn die einen haufen davon kriegen sehen die ja, das man sich das nicht ausgedacht hat) 3. Da letzteres nicht rechtsverbindlich, Anmeldung per ausgedruckten Papierformular bis spätestens morgen Abend in Briefkasten vom Prüfungsamt (und hoffen das das Gebäude nicht zu ist... naja vielleicht geht notfalls auch ein Briefkasten draußen vor dem Gebäude) 4. Viellicht wird letzteres unnötig wenn die auf die technischen Probleme mit einer Fristverlängerung reagieren.
edit: GEHT DOCH! (siehe unten)
Woher bekommt man solch ein Papierformular? Einfach individuell erstellen??
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pa_infos_formulare/Anmeldeformular%20GS%20aktualisiert.pdf
auf der homepage des prüfungsamtes (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pa_formulare_informationen) gibt es die formulare zum download
habe gerade in das HISQIS geguckt: die Prüfungen, die ich probiert habe, stehen als angemeldet drin und auch im PDF-Ausdruck!
Offenbar gehen die Anfragen die man schickt nicht verloren, das System hatte "bloß" momentan ne Panne (aufgehängt?), die verhindert hat, dass Anfragen sofort bearbeitet werden.:wallbash:
Tatsache. Auch die Anmeldung funktioniert nun wieder problemlos. Scheint doch noch jemand dort gewerkelt zu haben...
Hallo, ich hab eine Problem bei der Anmeldung im Hiqis. Wollte so eben eine Prüfung im Vertiefungsmodul2 anmelden. Hatte das schon mal getan und mich ausversehen wieder abgemeldet, nun also nur wieder anmelden. Da sag mal das System: Studentfehler und das ich noch nicht alle Leistungen erfüllt hätte. bin mIr sciher das aber nicht mehr als mein Vordiplom zur Anmeldung erforderlich ist und ich konnte es ja schon mal (am Mittwoch) anmelden. Im Ausdruck zu den angemeldeten Prüfungen steht nun "Rücktirtt".
Was kann ich da machen? vielen Dank im Voraus..
hatte ich auch. prf. im vertiefungmodul angemledet, wieder abgemeldet, wiederangemeldet => Fehler wie bei dir... war deswegen im amt und hab mich für die prf "manuell" eintragen lassen. die konnten sogar meinen wiederanmeldungsversuch mit einer art chronik-liste nachweisen.
mfg
auf der suche nach einem thema für den großen beleg im nächsten semester wurde mir gesagt, dass der große beleg und die diplomarbeit an verschiedenen professuren absolviert werden müssen ... ist das so korrekt? ich habe nichts dergleichen in der prüfungsordnung gefunden. bitte um hilfe !
Nein, dem ist nicht so. Vermutlich hat das jemand damit verwechselt, das GB und DA unterschiedliche Themen haben sollen.
Hallo, Ich hoffe mal das ich in dem thread richtig bin. Studiere CIW im 6.Semester und habe das Modul Technische Thermodynamik noch offen. Den Teil Energielehre habe ich schon mit 4 bestanden, allerdings den Teil Wärmeübertragung habe ich als 2.W geschrieben und nach dem Gefühl nicht bestanden.
Bevor ich jetzt geext werde, habe ich denn die Möglichkeit meine Note in Energielehre in ein nicht bestehen umzuwandeln und die Prüfung als 2. Versuch nochmal zu schreiben, sodass ich die Möglichkeit habe das Modul insgesamt zu bestehen?
Oder gibts es irgendwelche Möglichkeiten, sodass ich Verfahrenstechnik als alternative an der Tu-DD studieren könnte? (keine ahnung mich selbst exmatrikulieren oder?)
und gleich noch eine Frage hinter her... ich habe gehört, das wenn man 7 Semester ohne einen Zwischenabschluss studiert hat, ich keine Möglichkeit mehr habe noch ein Studium anzufangen. Stimmt das noch so?
Viele Dank schonmal!
Nein, eine bestandene Prüfung kann nicht nachträglich zu ungültig gemacht werden.
Du kannst dann nur ein Studium wählen, welches nicht die durchgefallene Prüfung hat. Dies gilt für ein Studium in gesamt Deutschland. Falls du in der Fakultät bleiben willst, bleibt dir somit nur noch Werkstoffwissenschaft. Du müsstest dann aber auch alle Prüfungen im Grundstudium, die in dem Studienfach neu wären, ebenfalls schreiben und bestehen. Die, welche gleich sind, können übernommen werden.
Ich hab noch nie davon gehört, dass man nie wieder studieren kann, wenn man nach 7 Semestern kein Zwischenabschluss hat. Was derjenige vielleicht meinte ist, dass man nach 8 Semestern sein "Vordiplom" haben soll. Aber selbst da gibt es Ausnahmen, z.B. Krankheit oder sonstige Gründe.
Ich hab noch nie davon gehört, dass man nie wieder studieren kann, wenn man nach 7 Semestern kein Zwischenabschluss hat Es gab mal die Regelung im Sächsischen Hochschulgesetz, dass eine Immatrikulation verweigert werden muss, wenn ein Antragsteller bereits insgesamt 8 Semester in einem oder mehreren Studiengängen studiert hat, ohne eine Zwischenprüfung zu bestehen, vielleicht ist das gemeint.
Diese Regelung wurde allerdings soweit ich weiß (Aussage der Studienfachberatung der TU) schon vor einiger Zeit im Rahmen der HSG-Novelle abgeschafft.
Vielleicht hab ich ja doch noch Glück und bestehe... wie sieht es denn mit der Regelung aus:
Im SS2010 habe ich eine Prüfung geschrieben und nicht bestanden und im WS(1.W) geschoben ... Muss ich die Prüfung dieses Semester schreiben? da ich irgendwo gelesen hatte, man muss eine FehlPrüfungsleistung innerhalb eines Jahres nachholen... oder könnt ich die doch nochmal schieben?
Eine Wiederholungsprüfung MUSS innerhalb eines Jahres geschrieben werden.
War es nicht so, dass wenn die Prüfung nach einem Jahr nicht wiederholt wurde, der nächste Versuch als W2 gewertet wird? Und dementsprechend zur nächsten Prüfungsmöglichkeit abgelegt werden muss.
Prüfungsordnung:
§ 13 Wiederholung der Fachprüfungen (1) Nicht bestandene Fachprüfungen können innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten sie als endgültig nicht bestanden. Eine zweite Wiederholungsprüfung kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden. Die zweite Wiederholungsprüfung ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Bekanntgabe des Nichtbestehens der ersten Wiederholungsprüfung beim Prüfungsausschuss zu beantragen. Die Wiederholung einer bestandenen Fachprüfung ist, abgesehen von dem in § 12 Abs. 2 geregelten Fall, nicht zulässig. Fehlversuche an anderen Universitäten und gleichgestellten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland sind anzurechnen. Endgültig nicht bestanden heißt so viel wie du darfst es nicht noch mal machen... Auch wenn es gerade die 1.W war die du gemacht bzw. nicht gemacht hast... Oder versteh ich da jez irgendwas nich richtig?
Ich glaube, das hatte sich mit dem Wegfall der besonderen Ausnahmefälle für die 2. W damals auch geändert. Die 1. W zählt wie gesagt nach Ablauf des Jahres als nicht bestanden, weil die 2. W früher aber nicht frei für alle gewesen ist, hatte man somit endgültig nicht bestanden.
Ich habe gehört, man kann sich bei Krankheitszeiten in der Diplomphase (nach Anmeldung der DA) den Abgabetermin um die entsprechende Zeit verschieben lassen. Wie mach ich das? Muss man dazu einen bestimmten Antrag stellen, oder die Krankenscheine beim P-Amt einreichen, oder wie?
Grüße,
ich möchte meine Praüfungsleistung Mathematik II schieben und erst im 5.Semester schreiben. Ich bin schon im 4.Semester und dies wird vorraussichtlich meine einzige offene Prüfungsleistung. Ich habe gelesen, dass man einen formlosen Antrag auf Verlängerung des Grundstudiums stellen muss, wenn man eine Prüfung noch gar nicht probiert hat. Nun meine Frage: Trifft dies auch zu, wenn man nur eine offene Prüfungsleistung hat und wenn ja, bis wann muss ich diesen formlosen Antrag abgeben??
Mir hat vor nem Jahr das Prüfungsamt gesagt, es gibt den formlosen Antrag nicht mehr und du studierst einfach weiter wie gehabt... das heißt du brauchst soweit ich weiß keinen Antrag mehr stellen, egal ob du noch eine oder mehrere offene Prüfungen hast und auch egal ob du die Prüfung schon einmal probiert hast oder nicht.
zu wie viel prozent bist du dir da sicher und gibt es da nun wirklich schwierigkeiten mit den prüfungen im Hauptstudium??
mfg
Ich kann Elsbiettas Aussage bestätigen. Das Prüfungsamt möchte nichts weiter, wenn man einfach noch ein bisschen im Grundstudium weiter studieren will. Wichtig ist nur, dass man jede Prüfung bis zum Ende des 6. Studiensemesters mindestens einmal probiert hat. [War dieses Semester deshalb beim PA, weil ich E-Technik erst nächstes Jahr schreiben werde.]
Du musst also keinen Antrag stellen.
Wichtig ist nur, dass man jede Prüfung bis zum Ende des 6. Studiensemesters mindestens einmal probiert hat.
Da muss ich jetzt nochmal nachfragen. Mir hat damals das PA gesagt, das ich 8 Semester fürs Grundstudium zeit hätte und dabei nichts mehr beachten müsse...
Früher musste man alle Prüfungen des Grundstudiums bis zum 4. Semester (einschließlich) einmal versucht haben und hatte bei offenen Leistungen automatisch ein Jahr länger Zeit (ab Zeitpunkt des Erstversuchs), die zu wiederholen.
Hatte man Prüfungen innerhalb der 4 Semester noch nicht versucht, musste man für diese Antrag auf Verlängerung des Grundstudiums stellen. Aber bis zum 6. musste man dann jede Prüfung wenigstens versucht haben, sonst war zick.
Heute, mit dem neuen HSG, entfällt alles. Du hast nachwievor 8 Semester für das Grundstudium Zeit (das leitet sich aus den 14 Semestern für das gesamte Studium ab), aber wie man das nun für sich regelt, ist eigene Sache.
Ich hätte da auch mal eine Frage. Muss/ kann man sich irgendwo für die Vertiefungsrichtung einschreiben? Wenn nein, dann heißt das ja, dass ich mir dann Studenpläne selber holen/ zusammenstellen muss, da ich mich dann ja nicht mehr in meiner Seminargruppe befinde.
Bei den Vertiefungsrichtungen im 8./9. ist es so, dass es immernoch Stundenpläne gibt, wo dann im Schnitt 2 Vertiefungen zu einem plan zusammengefasst wurden. Da musst du dann nur schauen, was du machen musst und was nicht notwendig ist und nur fakultastiv ist. Die eigentliche Wahl der Vertiefungen passiert dann durch die Prüfungseinschreibung. Du schreibst dich in deine Vertiefungsprüfungen ein und danach tauchen deine beiden Vertiefungen im Hisquis auf.
Danke für die schnelle Auskunft. Aber ich habe mich wohl etwas falsch ausgedrückt. Ich meine eigentlich die wahl der Fachrichtung nach dem 4. Semster. Geschieht die Auswahl auch wieder über die Prüfungseinschreibung?
soweit ich weiß, muss man sich in Listen im Prüfungsamt einschreiben. habe es selber noch nicht gemacht, aber ich habe es gelesen und gehört.
mfg
Die Einschreibung in die Vertiefungsrichtungen läuft offiziell erst, wenn du dich für die Prüfungen einschreibst auch im fünften Semester. Das Prüfungsamt bittet aber darum sich vorher in die LIsten einzutragen, damit sie besser planen können wegen der Raumvergabe. Der Stundenplan ist dann jeweils auf die Vertiefung zugeschnitten und deine Seminargruppe hat dann so gut wie keine Aussagekraft mehr.
Wegen den Stundenplänen (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/fsr/studium/stundenplaene/2011-ss/semester_6)kannst du ja auch einfach mal im sechsten Semester stöbern wie die aufgebaut sind.
Hat man all diese Vorlesungen und Übungen bei denen ein O dahinter steht oder sind das auch wieder welche für z.B.: Kraftfahrzeugler oder Schinenfahrzeugler?
Das O steht wie immer für obligatorisch, heißt da musst du hin gehen wenn du diese Vertiefung belegt hast. Natürlich kann es sein, dass manche Vorlesungen mehrere Vertiefungen besuchen z.B. BWL.
Hallo, schreibe aktuell mein Diplomarbeit. Jetzt habe ich in der Diplom-Prüfungsordnung gelesen, dass in der Diplomarbeit Thesen aufgestellt werden müssen (§19/5). Wie kann ich mir das vorstellen, muss ich einfach noch ein Blatt in die Arbeit einfügen wo ein paar Thesen drauf stehen? Vielen Dank. Grüße Markus
Über sowas solltest du eventuell mit dem Betreuer deiner Diplomarbeit reden!?
grundsätzlich musst du in deiner dipliomarbeit etwas bearbeiten, was neu ist, was noch kein anderer gemacht hat, sprich: forschung betreiben ^^
zu jeder forschung gehört natürlich eine zielstellung. du machst deine experimente mit einer gewissen absicht. du stellst dir ja ein gewisse ergebniss vor, damit das später für eine anwendung taugt. das sind dann deine thesen. ich denke das gehört in den bereich "motivation", der nunmal zu so einer arbeit gehört :happy:
ich weiß nicht, ob das vll auch so gemeint ist: war bis jetzt bei 2 diplomverteidigungen und da gabs immer ein blatt wo kurz das ziel der arbeit drauf stand und dann eben thesen zu dem thema.
Hat man bei einer Wiederholungsprüfung eigentlich ein Anrecht auf eine mündliche Prüfung?
Nein. Du hättest nur ein Anrecht darauf, dass die Wiederholung in der selben Form (schriftlich, mündlich,...) wie der erste Versuch stattfindet. Du kannst ja mal nett mit dem Prüfer reden - Aber das ist natürlich immer ein deutlicher Mehraufwand für die Professoren. Gibt's nen bestimmten Grund, dass du das mündlich machen möchtest?
War das nicht mal so, dass die 2.W mündlich sein muss?
definitiv nein, eine solche regelung existiert nicht
das würde die mathe-, tm- und strömiprofs an die grenzen des möglichen treiben...
Ok, vielen Dank! Ein Kommilitone hatte dies behauptet und ich wollte hier nochmal nachfragen.
Ich habe gehört, man kann sich bei Krankheitszeiten in der Diplomphase (nach Anmeldung der DA) den Abgabetermin um die entsprechende Zeit verschieben lassen. Wie mach ich das? Muss man dazu einen bestimmten Antrag stellen, oder die Krankenscheine beim P-Amt einreichen, oder wie? Zur allgemeinen Information hier die Antwort vom Prüfungsamt:
[FONT="]Sie benötigen nur den Krankenschein, den bringen Sie zur Abgabe der DA mit. Die Zahl der Krankentage werden dann zum Abgabetermin dazugerechnet. [/SIZE][/FONT]
Edit: Kopie vom Krankenschein genügt. [/FONT][/COLOR][/SIZE][/FONT]
hallo ... um gleich zur sache zu kommen ... ich glaub ich hab heut meine strömungslehre I 2. wdh versaut .... könnte zwar für ne 4.0 reichen aber sicher bin ich mir auf keinen fall!!!!
jetzt die frage: ist es möglich, dass die prüfung auf grund mildernder umstände irgendwie nicht gewertet wird und ich quasi noch nen versuch bekomme? hab vor n paar tagen nen vorfall in der familie gehabt und war deshalb auch nich sonderlich gut vorbereitet und konzentriert.
danke schonmal für antworten ...
die chance besteht, dass der versuch bei dir annuliert wird. schreib einen formlosen antrag an den prüfungsausschuss auf annulierung und begründe darin, was dich behindert hat. das ganze so schnell wie möglich! spätestens wenn die noten raus sind, ist es definitiv zu spät
den antrag schmeißt du einfach beim prüfungsamt in den briefkasten
der prüfungsausschuss entscheidet dann bei seiner nächsten sitzung darüber
Ist es nicht so das der Prüfungsausschuss erst ab Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses über die betreffende Annulierung entscheidet ?
Was ja dann bei manchen Prüfungen erst im Oktober wäre wo dann schon ein neues Semester angefangen hätte.
Bitte um Aufklärung.
[EDIT: Zitat entfernt - Steht direkt oben drüber :sleep: -- Caipiranha (http://www.bombentrichter.de/member.php?u=526)]
Für die Entscheidung des Prüfungsausschusses ist das Ergebnis der Prüfung unerheblich.
Wann über einen solchen Antrag entschieden wird, richtet sich nur danach, wann die nächste Sitzung ist.
Hallo, ich benötige eine beglaubigte Leistungsübersicht. Die sollte es ja im Prüfungsamt geben oder? Muss ich da extra ein Antrag stellen oder reicht es, wenn ich einfach in der Sprechzeit vorbeigehe? Ich bin allerdings ab nächster Woche bis Ende September im Ausland und kann zeitnah kein Sprechzeittermin mehr wahrnehmen. Hat jemand Erfahrung, wie lange es dauert bis diese Leistungsübersicht erstellt ist?
Vielen Dank im Vorraus.
gehste ins P-Amt, sagste willst ne aktuelle Notenübersicht und die drucken dir das sofort aus, unterschreiben das noch und fertig...
hallo, ich bin vermutlich durch die erste wiederholung von mathe 2 geflogen und frage mich nun, ob ich "normal" weiterstudieren kann, oder ein urlaubssemester nehmen muss um die fehlende leistung und somit das vordiplom zu machen. so richtig explizit steht das für mich nicht in der prüfungsordnung, da man ja theoretisch 8 semester zeit für das vordiplom hat. da ich grad nicht in dresden bin kann ich leider nicht zum prüfungsamt und selber fragen, also wenn jemand ahnung hat, oder das problem kennt, wäre ich über eine antwort sehr dankbar. grüße
du hast 8 semester für dein vordiplom zeit musst dich den halt im hauptstudium ranhalten des du dein studium innerhalb von 14 semestern schaffst
das mit den 8 Semestern für das Vordiplom ist nicht mehr ganz richtig. Man hat jetzt bis zum Diplom Zeit das zu machen. Da das HSG für Modularisierte Studiengänge keine Zwischenprüfung vorschreibt. Aber das ist erstmal egal und auch das Urlaubssemester bringt dir nichts, da du deine 2. Wioederholung zum nächst möglichen Prüfungstermin, also zur Prüfungszeit im Wintersemester, schreiben musst.
ein urlaubs semester wäre vielleicht aber trotzdem nicht falsch, da der semesterzähler angehalten wird ;)
Hallo,
ich habe ein großes Problem: Ich habe jetzt soweit alle Prüfungen des Grundstudiums bestanden. Jetzt rief ich gerade im Prüfungsamt an. Ich wollte mich erkundigen, warum beim Modul Technische Thermodynamik bei mir immernoch einer 5,0 steht, obwohl ich Energielehre mit 2,0 bestanden habe. Mir wurde dann mitgeteilt, dass ich erst noch einmal Wärmeübertragung schreiben muss, bevor mir das Modul anerkannt wird.
Ich verstehe das nicht. Ich musste damals extra Wärmeübertragung schreiben, damit ich die Prüfung Energielehre wiederholen konnte. Jetzt muss ich da nochmal hingehen, mich wieder durchfallen lassen(habe keine Motivation das zu bestehen), damit mir das Modul anerkannt wird?
Vor allem, ich bin jetzt im 8. Semester, habe eigentlich alle Prüfungen bestanden und nach 8 Semestern ist es ja auch Pflicht das Vordiplom zu haben. Der nächste Prüfungsausschuss tagt auch erst im Oktober?! Die Frau am Telefon meinte, ich muss bis zum Wintersemester warten, dann wieder zur Prüfung gehen und erst dann kann ich mein Vordiplom beantragen.
Droht mir wegen so einem Mist jetzt meine Exmatrikulation? Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht? Bin gerade echt ratlos, was ich jetzt machen soll!
Rein nach DPO darfst du die Prüfung gar nicht wiederholen, da das Modul ja insgesamt bestanden ist. Druck dir diese Seite aus und geh persönlich beim P-Amt vorbei. Vielleicht haben die das am Telefon auch bloß nicht geschnackelt. Vielleicht reicht auch eine Mail in der du die Aktualisierung der Modulnote "beantragst".
gab es denn schon mal nen fall wo jemand von maschinenbau (wegen einem e.n.b.) zu mechatronik gewechselt hat?
Geht es um Anerkennung von Leistungen? Oder allgemeine Fragen? Letztere kannst du gerne an mich richten, bin (fast) fertiger Mechatroniker ;)
geht darum ob das überhaupt geht, weil mechatronik ja auch zum teil von der fakultät maschinenwesen geleitet wird. oder ist man dann dafür auch gesperrt?
Welche Fakultäten am Studiengang beteiligt sind ist irrelevant. Was von Bedeutung ist: das Fach, durch welches du durchgefallen ist, darf in der Art und Weise nicht in dem neuen Studiengang vorhanden sein. Alles andere ist kein Problem.
grundsätzlich kannst du noch wechseln, wenn du etwas entgültig nicht bestanden hast. das ist unabhängig davon, ob der neue studiengang an der selben fakultät angeboten wird. das modul, das du nicht bestanden hast. darf aber nicht in selber oder ähnlicher form im neuen studiengang enthalten sein
z.b. kann man von maschinenbau zu werkstoffwissenschaft wechseln, wenn man strömi verkackt hat
ob du wechseln darfst, entscheidet erstmal das imma-amt. wenn du abgelehnt wirst, kannst du widerspruch einlegen und der fall kommt vor den prüfungsausschuss der mechantroniker
Man könnte sogar wegen Mathe und TM wechseln, da das zwar beide Studiengänge haben, aber unterschiedliche Arten von Lehrveranstaltungen. Soweit ich weiß, geht der Wechsel, solange nicht die EXAKT GLEICHE Lehrveranstaltung besucht werden muss.
wie sieht es eigentlich aus, wenn man zur 2.Wiederholung krank war und ordnungsgemäß das Attest beim P-Amt eingereicht hat, muss man erneut einen Antrag auf die 2. Wiederholung stellen?
Welche Fakultäten am Studiengang beteiligt sind ist irrelevant. Was von Bedeutung ist: das Fach, durch welches du durchgefallen ist, darf in der Art und Weise nicht in dem neuen Studiengang vorhanden sein. Alles andere ist kein Problem.
was bedeutet denn genau art und weise? wenns zum beispiel physik ist..gehts da um denn inhalt der vorlesung oder von wem sie gehalten wird oder kann man da nichts mehr studieren, wo physik allgemein vorkommt?
@ ondrej: einen antrag musst du nicht stellen, aber du soltlest mit p-amt und dem prof abklären, wann du die prüfung nachholen kannst und sollst
@ onthestorm: da gibt es keine genaue antwort. aber ja, wahrscheinlich kann du dann nichts mehr studieren, was physik als fach enthält. natürlich kann man dann noch widerspruch einlegen, wodurch der fall vor den jeweiligen prüfungsausschuss kommt. danach bleibt auch noch der gang vor gericht
nein das ist nicht so ganz richtig. Man kann noch was studieren, wo zum beispiel physik vorkommt. Das Fach selbst, also mit diesem Inhalt und in dieser Modul-Variante geht nicht mehr. Ansonsten drfte man ja auch keine Ingenieurswissenschaft mehr machen, nur weil man durch Mathe durchgefallen ist.
letztendlich ist das auslegungssache, da die formulierung im hsg mal wieder recht unscharf ist.
wie gesagt, es ist entscheidung von imma-amt und prüfungsausschuss. im zweifel einfach bewerben und es ausprobiern. da die fakultäten im normalfall so viel studenten haben wollen wie möglich.
außerdem kann man sich auch mal darüber informieren, wie es in anderen bundesländern aussieht
zum selbst nach lesen:
sächsisches hochschulgesetz
§ 18 Immatrikulation
(2)Einem Studienbewerber ist die Immatrikulation in einen Studiengang zu versagen, wenn ... 6. er eine für den Abschluss des gewählten Studienganges erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat, ...
Kann man mit 2 offenen modulen regulär am hauptstudium teilnehmen ? Oder kann man das nur mit maximal einem offenen modul? Ansonsten nur über absprachen mit professoren und rückstellung und sowas?
nein. maximal ein offenes modul ist gestattet. du kannst bei den profs nachfragen ob sie sich unter vorbehalt mitschreiben lassen und die prüfung erst dann dem prf-amt melden wenn du regulär teilnehmen darfst.
Das mit unter Vorbehalt Mitschreiben wird wahrscheinlich nicht mehr funktionieren - Gibt ne Vorgabe von der Fakultät das zu unterbinden. Das einzige was du machen kannst sind die Praktika (z.B. MAT).
Angenommen, ich habe eine Prüfungen mitgeschrieben aber gespickt. Habe die Prüfung bestanden... Kann ich im Nachhinein zum Prof. gehen und mich so zu sagen selber Anzeigen und somit eine 5 bekommen?
Schlechtes Gewissen oder schlechte Note? ;)
Natürlich kannst du zum Prof hingehen und das ganze mit ihm besprechen. Damit nachträglich noch eine 5 zu bekommen sollte eigentlich auch möglich sein.
die frage ist doch vielmehr: MUSS er mir eine 5 geben?
wenn du zugibst, dass du gespickt hast, dann definitiv ja. Da ein Betrugsversuch nichts anderes als ne 5 nach sich zieht
also ich glaube nicht, dass das so einfach funktionert... könnte ja dann jeder ankommen, der mit seiner note nicht zufrieden ist.
wer aus gewissenbissen heraus plötzlich ein problem mit dem betrügen hat, sollte es einfach zukünftig unterlassen
also ich glaube nicht, dass das so einfach funktionert... könnte ja dann jeder ankommen, der mit seiner note nicht zufrieden ist. Jup, da könnte jeder kommen - Aber wenn die DPO es nicht anders hergibt, dann muss man sich halt danach richten.
DPO §10(3)
Versucht der Kandidat, das Ergebnis seiner Prüfungsleistungen durch Täuschung oder Benut-zung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Anders sieht es nach Ausstellung des Zeugnisses (Vordiplom, Diplom) aus:
DPO §21(1)
Hat der Kandidat bei einer Prüfungsleistung getäuscht und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so kann die Note der Prüfungsleistung entsprechend § 10, Abs. 3 berichtigt werden. Der Prof kann natürlich darüber hinwegsehen und die Sache nicht weitermelden. Im Fall das du eine Wiederholung willst, bin ich der Meinung die 5 muss gegeben werden, aber im Streitfall entscheidet letztlich der Prüfungsausschuss.
Die Frage wäre dann aber: Möchte man wirklich auf diese unfeine Art eine Wiederholungsprüfung gegen den Willen des Prof durchsetzen, der diese ja letzten Endes bewertet...?
Ich hätte mal eine Frage zu der SWS Anzahl von "Bahnmechanik für Raumfahrzeuge". Undzwar steht auf der Homepage des ILR Institutes 1 SWS und das wurde uns auch immer gesagt. Jetzt steht aber in der Hisquiz Notenliste auf einmal 2 SWS ... welches ist nun richtig?
Ich hätte mal eine Frage zu der SWS Anzahl von "Bahnmechanik für Raumfahrzeuge". Undzwar steht auf der Homepage des ILR Institutes 1 SWS und das wurde uns auch immer gesagt. Jetzt steht aber in der Hisquiz Notenliste auf einmal 2 SWS ... welches ist nun richtig? Hier gilt die momentan gültige Modulordnung für den Maschinenbau. In Vertiefungsmodulen stehen für das Fach 2 SWS eingetragen. Damit wäre nur das gültig.
Zum Vergleich hier (http://www.tu-dresden.de/mw/dokumente/ordnung_2006/SO_MB_Vertiefungsmodule.pdf) der Link.
Moin, das wurde sicherlich schon mal gefragt, aber ich frage trotzdem nochmal. Kann man mit "Zusatzleistungen", also Leistungen außerhalb seiner vorgeschriebenen Module seine Diplomnote aufpolieren? Oder gehen diese Leistungen, die nicht in einem Modul sind gar nicht in die Wertung mit ein?
Dann würde ich noch gerne wissen, ob man auch nachträglich die "Fächer" in den Vertiefungsmodulen tauschen kann. Oder hat man bei der Prüfungsanmeldungen dies unwiederruflich festgelegt?
Gehen die NTWF und TWF eigentlich als vollwertige Note in den Enddurchschnitt ein? Wenn ich das richtig verstanden habe, werden zur Bildung des Durchschnitts nur die Noten aus dem Hauptstudium (Mittelwert und prozentuale Anteile der Belege und Diplomarbeit) berücksichtigt. Ist das so richtig?
Grüße Quickley
Zusatzleistungen (alles außerhalb deiner Pflichtfächer/-module) gehen nicht in die Notenbildung ein, sondern finden lediglich Erwähnung auf dem Zeugnis. Man kann damit also sein Imange aufpolieren, nicht aber den Notendurchschnitt.
TWF/NTWF gehen entpsrechend der Leistungspunkte in die Diplomnote ein.
Du kannst dich im Hauptstudium erstmal wie du lustig bist für Prüfungen einschreiben und kannst am Ende (beim Diplom-Antrag) deine Module aus dem "Pool" zusammenstellen. Was übrig bleibt, landet bei den Zusatzleistungen, sofern du dies wünschst (entweder mit Note oder ohne Note, oder gar nicht).
Danke für deine Antwort ;) Wie ist es denn, wenn ich innerhalb meiner Pflichtmodule eine Leistung nicht bestanden habe. Kann ich diese irgendwie aussortieren? Das Modul an sich wäre trotz dieser Fehlleistung bestanden. Innerhalb dieses Modul kann ich diese ja nicht wiederholen, oder etwa doch? Wenn ich darauf nun das anwenden, was du geschrieben hast, würde das ja bedeuten, dass ich dieses Fach auch als Zusatzleistung einbringen kann, aber diese Leistung wäre dann ja "nicht bestanden". Bei dem Fach handelt es sich um ein Wahlfach innerhalb eines meiner Vertiefungsmodul, dass aber laut Modulbeschreibung nicht als Pflicht gilt. Muss ich dieses eigentlich nach einem Fehlversuch wiederholen, oder kann mir das auch egal sein, weil es ja "nur" ein Wahlfach ist?
Ich habe letztes Semester bei RAJU die Prüfung mitgeschrieben und wollte das als nichttechnisches Wahlpflichtfach eintragen lassen. Die Note wurde aber als Zusatzleistung eingetragen und als ich dort angerufen habe und das berichtigen lassen wollte, meinte die Dame, dass es nicht möglich ist. Dementsprechend habe ich die Prüfung, im Hinblick auf meine Diplomnote, völlig umsonst mitgeschrieben. Gibt es keine Möglichkeit die Note nachträglich einfach als nichttechnisches Wahlpflichtfach einzutragen? Immerhin handelt es sich hier nur um eine Formalität!
Hast du dich VOR der Prüfung ordnungsgemäß eingeschrieben, d. h. über das Formular unter "Nichttechnisches Wahlpflichtfach" mit einem Kreuz bei "P"? Wenn ja, liegt der Fehler nicht bei dir und ich würde auf ein Umtragen bestehen. Wenn nicht, kann nichts umgetragen werden. Nachbenennungen zu den NTWF/TWF gehen nur als unbenoteter Leistungsschein (zum SWS auffüllen). Da könnte ja jeder wie er lustig ist Prüfungen schreiben und sich am Ende die 1er rauspicken ;)
Das Problem bei der Sache ist, dass wir vorher bei der Dozentin von RAJU nachgefragt haben,ob es denn als nichttechnisches Wahlpflichtfach an unser Prüfungsamt weitergeleitet wird. Sie sagte, dass es ordnungsgemäß übertragen wird und wir sind nicht auf die Idee gekommen, dass man da nen Formular braucht. Wir wollten von vornherein diese Note, egal wie sie ausfällt, als nichttechnisches Wahlpflichtfach. Jetzt kann doch nen halbes Jahr "Arbeit" nicht für umsonst gewesen sein?
Hast du dich VOR der Prüfung ordnungsgemäß eingeschrieben, d. h. über das Formular unter "Nichttechnisches Wahlpflichtfach" mit einem Kreuz bei "P"? Wenn ja, liegt der Fehler nicht bei dir und ich würde auf ein Umtragen bestehen. Wenn nicht, kann nichts umgetragen werden. Nachbenennungen zu den NTWF/TWF gehen nur als unbenoteter Leistungsschein (zum SWS auffüllen). Da könnte ja jeder wie er lustig ist Prüfungen schreiben und sich am Ende die 1er rauspicken ;) also verstehe ich das auch richtig, dass die veranstaltung "grundlagen des MB", die ich letztes WS mitgeschrieben und bestanden habe, welche bei mir jetzt komischerweise unter Fremdsprachen aufgeführt ist, nicht als TWF genommen werden darf..?!
@Lodhur Ja, das mag ja sein, aber so sind nunmal die Regeln. Da hättet ihr euch vorher richtig informieren müssen bzw. hätte man ja auch von selbst drauf kommen können, dass man sich vorher einschreiben muss (wie bei jeder anderen Prüfung auch).
@dizZzl "Grundlagen des MB" war zu meiner Zeit noch unbenotet, also ein Leistungsschein. Wie gesagt können unbenotete Leistungen nachbenannt werden. Lodhur kann sein RAJU auch als NTWF einbringen, nur eben nicht mit Note.
Man kann das auch alles auf den Seiten des Prüfungsamtes nachlesen, dauert vielleicht 5min.: http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pa_formulare_informationen
Danke für deine Antwort ;) Wie ist es denn, wenn ich innerhalb meiner Pflichtmodule eine Leistung nicht bestanden habe. Kann ich diese irgendwie aussortieren? Das Modul an sich wäre trotz dieser Fehlleistung bestanden. Innerhalb dieses Modul kann ich diese ja nicht wiederholen, oder etwa doch? Wenn ich darauf nun das anwenden, was du geschrieben hast, würde das ja bedeuten, dass ich dieses Fach auch als Zusatzleistung einbringen kann, aber diese Leistung wäre dann ja "nicht bestanden". Bei dem Fach handelt es sich um ein Wahlfach innerhalb eines meiner Vertiefungsmodul, dass aber laut Modulbeschreibung nicht als Pflicht gilt. Muss ich dieses eigentlich nach einem Fehlversuch wiederholen, oder kann mir das auch egal sein, weil es ja "nur" ein Wahlfach ist? Weiß das niemand? Eigentlich würde mich dabei nur die Frage interessieren, ob man eine Leistung, die "nicht bestanden" ist und als Zusatzleistung ins Auge gefasst wurde, überhaupt wiederholen (bestehen) muss?
Wissen tu ich es nicht, nein. Am Besten wendest du dich damit vertrauensvoll an unser Prüfungsamt :D
Meine VERMUTUNG ist aber wie folgt:
Solange deine Modulnote besser gleich 4,0 ist, geht gar nichts zu wiederholen. Weder ein Pflichtfach noch ein Wahlfach. Beim Wahlfach ist der Vorteil, dass du die 5 nicht nehmen musst, sondern das Fach einfach durch ein anderes aus dem Modul ersetzen kannst (insofern genügend Wahlmöglichkeiten mit entsprechenden SWS zur Verfügung stehen). Eine 5 im Pflichtfach muss man mitnehmen.
Wie gesagt, man kann sich erstmal quer Beet im HISQIS einschreiben, Hauptsache es ist irgendwie vermerkt. Das hat mir das Prüfungsamt bestätigt, nachdem in meinem "Vertiefungsmodul 1" mittlerweile Prüfungen aus 3 verschiedenen Modulen auftauchen. Eine Ordnung kann auch erst am Ende (beim Diplom-Antrag) erfolgen, wobei nicht eingebrachte Leistungen zu den Zusatzleistungen wandern (mit oder ohne Notenvermerk (oder sinnloser Weise auch gar nicht) - wie man möchte). Selbstverständlich ist eine nicht bestandene Prüfung keine ZusatzLEISTUNG... Wird dann wohl zur Karteileiche oder so ;)
Aber wie gesagt: Wenn du das nächste Mal im Zeunerbau bist, schau mal im Prüfungsamt vorbei. Nur um sicher zu sein. Und anschließend bitte hier für die Nachwelt festhalten :happy:
Lieber Prüfungsausschuss, ich habe jetzt schon eine Menge Leute gefragt, auch schon diverse Stunden in allen möglichen Suchen verbracht und möchte nun doch noch einmal hier Folgendes erfragen. Meine Situation: derzeit 9. Semester, ET Für mein erstes Vertiefungsmodul brauche ich noch eine Leistung, das andere ist bereits fertig. An sich steht meiner Diplomarbeit im 10. nichts im Weg. Leider habe ich das abgeschlossene Modul in den Sand gesetzt (3;3,3;5) und würde es gern durch ein anderes ersetzen. An sich kein Problem: neues Modul im 10. machen und die Diplomarbeit im 11. schreiben. Dann büße ich jedoch ein Semester ein. Mein Plan: Ich melde meine Diplomarbeit mit meinen bisherigen Leistungen anfangs des 10. an (mit schlechten Modul) und schreibe parallel zu meiner Diplomarbeit ein 3. Modul. Die Frage ist nun, wann dich die Noten für die Diplomnote festlegen muss. Wenn ich sie mit der Abgabe der Diplomarbeit festlegen kann könnte ich im 10. mit hoffentlich guter Note fertig werden.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet und einen kurzen Kommentar hinterlassen würdet! Danke!
Kannst du die Prüfung, die du versemmelt hast, nicht einfach in diesem Semester wiederholen? Falls diese nur alle 2 Semester abgehalten wird, könntest du mal deinen Prof. fragen, ob er eine Ausnahme machen könnte und dich schon in dieser Prüfungsphase nochmal prüfen kann. Da es ja sonst dein Studium unnötig verlängern würde, machen die das in der Regel auch.
Ich ging bisher davon aus, dass ich Prüfungen eines Moduls nur wiederholen darf, wenn ich das gesamte Modul nicht bestanden habe. Das Modul ist jedoch mit 3,8 bestanden. Bitte korrigiere mich, fall ich mich geirrt haben sollte.
Hallo Heusch,
ich bin und war zwar nie studentisches Mitglied im Prüfungsausschuss, trotzdem möchte ich hier kurz meine Erfahrung kund tun. (eine Rechtsverbindlichkeit o.ä. übernehme ich also nicht)
Zur Eröffnung deines Diplomverfahrens musst du einen formellen Antrag beim Püfungsamt (P-Amt) stellen (Vordruck (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pa_formulare_informationen/Antrag_Eroeffnung_Diplomverfahren_PO2003.pdf)). In diesem Formular müssen die Wahlpflichtfächer und die Module (und Fächer darin) benannt werden, die du einbringen willst. Mit diesem Antrag gehst du dann zu deinem Studienrichtungsleiter, der schaut dann dass formell alles passt (z.B. Anzahl SWS) und signiert den Antrag. Erst wenn dieser Antrag dann vom P-Amt angenommen wurde, kannst du eine Diplomarbeit (DA) anmelden. Eine nachträgliche Änderung der festgelegten Module oder Fächer ist meines Wissens nur sehr schwer bzw. gar nicht möglich.
Dein Plan wie du ihn oben schilderst ist also so nicht umsetzbar. Des Weiteren solltest du den Aufwand für eine DA nicht unterschätzen. DA, Vorlesungen und Prüfungen würde ich mir nicht antun (mein Rat).
Nun gibt es aber verschiedene Alternativen. Eine wäre, einfach ein Semester dran zu hängen für die DA (machen Viele). Du musst auch kein komplett neues Modul belegen, du könntest auch schauen ob es noch ein paar Fächer in dem "versauten" Modul gibt, die mehr Erfolg versprechen und diese dann anstelle der schlechten im Antrag benennen. Hauptsache die SWS-Anzahl für das Modul stimmt, die restlichen Fächer bleiben dann unberücksichtig.
Man kann die DA auch in einem Urlaubssemester schreiben nach dem aktuellen Hochschulgesetzt (kenne da auch ein paar Leute die das machen), dann zählt das Semester nicht zu den Fachsemestern (nur Hochschulsemester).
Wie du siehst, gibt es ein paar Möglichkeiten. Am besten wäre es aber wohl, wenn du mal bei der Studienberatung (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/studienberatung) vorbei schaust.
Ich hoffe ich konnte etwas weiter helfen.
Edit hinzu: Nichtbestandene Prüfungen dürfen in der Tat nur dann wiederholt werden, wenn das Modul nichtbestanden ist.
Vielen lieben Dank karandasch für die ausführliche Erklärung! Ich denke, ich werde einmal zur Studienberatung reisen und zwecks Urlaubssemester fragen.
Nochmals Danke!
Ich ging bisher davon aus, dass ich Prüfungen eines Moduls nur wiederholen darf, wenn ich das gesamte Modul nicht bestanden habe. Das Modul ist jedoch mit 3,8 bestanden. Bitte korrigiere mich, fall ich mich geirrt haben sollte. Ich hätte natürlich mal selbst rechnen können. Dachte du wärst durchgefallen. Im Text kam es so rüber.
Also bei mir sieht es so ähnlich mit einem Modul aus. Ich habe auch eine 5 dabei. Ich bin gerade dabei herauszufinden, ob ich dieses Fach nicht einfach durch ein anderes ersetzen kann. Und dann das "nicht bestandene" Fach einfach nochmal wiederhole um es als Zusatzleistung einzubingen. Zum Prüfungsamt habe ich es noch nicht geschafft, aber eine email habe ich verfasst. Mal gucken ob es geht.
@Quickley: Wie gesagt, in den Vertiefungsmodulen kannst du mehr Fächer belegen als du brauchst und dann im Antrag entscheiden welche du einbringen willst (hauptsache SWS-Anzahl passt).
Wie das mit den Zusatzleistunegn läuft, bin ich mir nicht ganz sicher, aber nochmal wirst du eine Prüfung vermutlich nicht schreiben dürfen. (dann könnte ja jedeR so lange schreiben bis ein Ergebnis passt)
Wenn ich diese Prüfung nochmal schreiben darf, indem ich sie als Zusatzleistung einbringe, geht sie ja nicht in die Wertung ein. Das würde Sinn machen und hätte keinen Einfluss auf meinen Durchschnitt. Es würde nur etwas meine Kompetenz erweitern. Das geht natürlich nur, wenn es sich bei dieser Prüfung um keine obligatorische Sache handelt. Ein paar Prüfungen muss man ja in das Vertiefungsmodul einbringen. Aber wie gesagt...die genaue Regelung kenne ich auch noch nicht, aber ich mache mich gerade schlau. Wenn ich da genaueres weiss, werde ich es hier Kund tun.
Ich denke, ich werde einmal zur Studienberatung reisen und zwecks Urlaubssemester fragen. Also daran soll's nicht scheitern. Die Fachsemester sind doch schnuppe, solange du dein Studium innerhalb von 14 in diesem Studiumgang abschließt. Später wird dich keiner danach fragen. Die Studienzeit im Lebenslauf wird auch nicht zurückgedreht, als dass man das Semester unter den Tisch kehren könnte. Oder willst du danach noch etwas Anderes studieren? Dann macht es natürlich Sinn.
Moin, so ich habe nun mit dem Prüfungsamt Kontakt aufgenommen und würde meine Erkenntnis nun gerne mit euch teilen.
Es ist in der Tat so, dass man eine Prüfung, die sich innerhalb eines Vertiefungsmoduls befinden, trotz "nicht bestanden" nicht wiederholen darf (Modulregelung). Es ist also nicht möglich diese Prüfung später als eine Zusatzleistung auszusondern. Die einzige Möglichkeit, wäre ein Tausch dieser Fehlleistung durch eine andere Leistung aus diesem Modul (sofern diese nicht obligatorisch mit eingebracht werden muss). Soll also heissen, dass man eine 5,0 nur verschwinden lassen kann, jedoch nicht in eine bessere Note umwandeln kann.
Diese Angaben ohne Gewähr und Garantie. Das ist lediglich meine Interpretation der Information vom Prüfungsamt.
Grüße Quickley
Kannst du denn nicht einfach ein anderes Fach deines Moduls schreiben und das Fach mit der 5 bei der Eröffnung des Diplomverfahrens einfach unterm Tisch fallen lassen, als ob du es nie geschrieben hättest?
Das habe ich ja gemeint, mit dem was ich geschrieben habe. Also die 5,0 verschwinden lassen durch den Tausch mit einer anderen Leistung aus diesem Modul.
Dieser schöne Gedanke funktioniert nur, wenn hinter dem Fach mit der 5 keine "o" steht.
Hallo zusammen,
hat jemand von euch Erfahrung mit den Studienbuchblättern? Ich hab meine noch nie gebraucht (nur gesammelt eben) und hab mein Studium inzwischen abgeschlossen. Also würde ich die Blätter jetzt einfach wegwerfen - spricht irgendwas dagegen? D.h. wozu brauchen wir die überhaupt?
Danke!
die stammen aus der zeit vor hisqis. da jetzt aber dort alle noten und fächer aufgelistet sind, sind die studienblätter überflüssig
offiziell läuft hisqis bis um heutigen tag aber nur als "versuch" und ist theoretisch nicht rechtsverbindlich, daher gibts noch diese lustigen studienblätter
da deine blätter aber bestimmt wie bei jedem anderen nicht ausgefüllt sind, besitzen sie keinen wert. also weg damit
Hi Freunde, ich plane nach dem 6. FS zwei Urlaubssemester zu nehmen. Doch jetzt ist meine Frage wie es sich mit der Frist für die erste Wiederholungsprüfung verhält. Angenommen ich schaffe im 6.FS eine Prüfung nicht und muss diese wiederholen, so sagt ja das Reglement, dass ich dies innerhalb eines Jahres tun muss. Doch wenn ich ein Jahr nicht da bin, wie soll ich das dann machen. Gilt diese Frist auch in diesem Fall für mich?
Liebe Grüße & Danke
Brami
P.S.: Ich hab noch eine zweite Frage: Ich bin jetzt im 5.Sem und ich habe nur noch das Grundpraktikum als offene Prüfungsleistung; kann also einen "Antrag auf zulassung zu den Prüfungen des Hauptstudiums mit einer offenen Prüfungsleitung stellen" - muss ich zusätzlich noch einen "Antrag auf Verlängerung des Grundpraktikums" stellen?
die 1 Jahresfrist zur wiederholung kann nur wegen eines von dir nicht verschuldeten Grundes (z.b. krankheit) geändert werden. einfach eine auszeit nehmen zu wollen zählt da wohl nicht dazu.
ein antrag auf verlängerung des grundstudiums ist nicht notwendig
Vielen dank für deine kompetente Antwort. Aber wie soll ich denn dann in diesem fall einen einjährigen auslandsaufenthalt verwirklichen (was einem ja nahezu jeder empfiehlt).
Ligrü
Brami
Schreibe die Prüfung(en), wo ein Bestehen in Frage steht, einfach nicht mit, sondern erst später, wenn du wieder da bist!
du könntest auch versuchen mit deinem prüfer zu reden,ob es eine individuelle lösung für dich gibt
alternativ dazu: nicht ein ganze jahr ins ausland, die meisten machen nur ein semester
Hallo liebe Leute,
ich habe folgendes Problem: Ich wollte gerade mein Vordiplom beantragen, kann aber das Formular nicht mehr finden. In älteren Posts heisst es, dass man dieses auf folgender Seite herrunterladen kann
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pa_formulare_informationen/Antrag_Zeugnis_Diplom-Vorpruefung.pdf
Leider tritt dort ein Fehler auf ... kann mir bitte jemand weiterhelfen?!
Vielen Dank im Voraus
Also auf der Seite:
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/pruefungsamt/pa_formulare_informationen
solltest du das Formular finden,
der direktlink ist dann
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/pruefungsamt/pa_formulare_informationen/Antrag_Zeugnis_Diplom-Vorpruefung.pdf
Grüße
Da die nächste Einschreibeperiode naht, eine Frage (eigentlich zwei). Hoffentlich kann jemand Klarheit schaffen :)
Ich bin vergangenes Semester (SoSe 2011) rechtzeitig von einer Prüfung zurück getreten. Zählt der Rücktritt als Versuch? Muss ich mich dann dieses Semester für die Prüfung einschreiben? Ich würde sie aus diversen Gründen lieber erst im SoSe 2012 mitschreiben... :unsure:
Ein rechtzeitiger Rücktritt zählt nicht als Versuch. Demzufolge musst du dich dieses Semester auch nicht für die Prüfung einschreiben. Nach meiner Erfahrung raus bringt es nur nichts Prüfungen immer wieder zu schieben, außer man besucht nochmal die Vorlesung/Übung.
Hallo,
hätte eine kurze Frage, für meine zwei Vertiefungsmodule stehen mir jeweils 5 Fächer mit 4 SWS zur verfügung. Ich muss also je 3 Fächer wählen.
Ist es möglich alle 10 Fächer zu belegen & sich darin prüfen zu lassen und erst danach die 6 Fächer auszuwählen, die in die Diplomnote eingehen sollen? Oder muss man das irgendwie im voraus festlegen?
Und ist es irgendwie möglich die Note des TWF auszugleichen?
Ja, du kannst dich erstmal für alles Mögliche einschreiben. Bei der Eröffnung des Diplomverfahrens bestimmst du denn deine Module und Fächer und das was übrig bleibt, kommt zu den Zusätzfächern (ohne Einfluss auf die Diplomnote).
Das TWF-/NTWF-Modul kann nicht direkt ausgeglichen werden, es gibt nur die Pflichtmodule-Module und so wie sie sind. Bzw. wie meinst du das? Es steht dir frei, wieviele Fächer du belegst. Du kannst statt der 4 SWS auch beispielsweise 10 absolvieren. Die Note wird dann gemäß der SWS-Anteile gemittelt, angerechnet für's Diplom werden am Ende aber nach wie vor die 4 SWS. Du kannst aber nicht bereits belegte Fächer mit Note austauschen.
Moin Zusammen, habe folgende Frage.
Ich mache gerade mein FP in Flensburg bei Kornes und möchte im Anschluss meinen Großen Beleg schreiben. Kann ich den Beleg auch im Urlaubssemester schreiben?
Mfg Matthias
Ja kannst du.
wollte mich gerade zur 2.W mathe1 eintragen und da kommt das:
' LSF-Verbindungsaufbau fehlgeschlagen LSF-Verbindungsaufbau fehlgeschlagen Voraussetzungsfehler : 3110 Mathematik I (Prüfungsleistung, PF) '
TT hat funktioniert...doofe frage: muss ich bei der 2.w was anders machen, außer dass ich sie gleich im darauffolgenden semester absolvieren muss? :blink:
Ja musst du, du hättest dich vier Wochen nach bekannt werden, der Note (durchgefallen) schriftlich im Prüfungsamt anmelden müssen. Die Damen dort tragen die Prüfung für dich dann ein. Jetzt heißt es also auf den Knien rutschend mit dem formlosen Schreiben dort nett nachzufragen.
verdamned -.-
die aussage ist falsch!!!!!
eine 2.W muss immer mit einem formlosen Schreiben beantragt werden und kann nie über das HISQIS angemeldet werden.
Dafür hat man aber inzwischen das gesamte Semester Zeit. Die 4-Wochen-Regelung gibt es nicht mehr! Also jetzt formlosen Antrag schreiben an Prüfungsausschuss und abgeben.
hab ich von meinem kollega auch schon gehört, dem wurde gestern im p-amt gesagt dasser einfach den schriftlichen antrag stellen muss
added: und gleich die nächste frage. ich bin im 4. fachsemester und grad im urlaubssemester um mein vordipl fürs bafög noch 'pünktlich' im 4. fachsem. zu bekommen. damit nicht allzuviel langeweile aufkommt mach ich grad noch praktikum MAT und den KEP beleg vom 5. semester. dafür kann ich mich natürlich auch nicht einschreiben, weil ich ja nominell noch im grundstudium bin. muss ich die herren von KEP und MAT darauf hinweisen dass die meine noten ein jahr aufheben sollen oder muss ich auch nen antrag auf anerkennung der prüfungsleistung beim p-amt stellen oder sowas?
hab ich von meinem kollega auch schon gehört, dem wurde gestern im p-amt gesagt dasser einfach den schriftlichen antrag stellen muss
Gibt es da ein bestimmten Vordruck den man verwenden muss, oder reicht es wenn man hier einen formlosen Antrag stellt?
VGF
siehe
die aussage ist falsch!!!!!
eine 2.W muss immer mit einem formlosen Schreiben beantragt werden und kann nie über das HISQIS angemeldet werden.
Dafür hat man aber inzwischen das gesamte Semester Zeit. Die 4-Wochen-Regelung gibt es nicht mehr! Also jetzt formlosen Antrag schreiben an Prüfungsausschuss und abgeben.
Kurze Frage noch. Der Antrag kommt wie gewohnt, ohne Umschlag und einmal gefaltet, in den Briefkasten vor dem Prüfungsamt?
VGF
dafür kann ich mich natürlich auch nicht einschreiben, weil ich ja nominell noch im grundstudium bin. Komisch...ich konnte mich dafür anmelden, trotz mehreren offenen Modulen. Einschreiben kannst du dich (falls das Hisqis das nicht zulässt) einfach schriftlich. Das MAT-Praktikum hat eine eigene Prüfngsnummer.
Zum Thema formloser Antrag: Genau, schreiben und ab in den Breifkasten.
Edit: Falls du nicht weißt, wie das mit dem schriftlichen Anmelden geht: Thread mit Anleitung (http://bombentrichter.de/showthread.php?p=165956#post165956) Achso...das entsprechende Formular natürlich für das Hauptstudium und nicht fürs Grundstudium. Die findet man alle auf PA Webseite.
da war er wieder betriebsblind
dachte das funzt nicht weil ich nur nen reiter 'grundstudium' zur auswahl hatte, aber darin befinden sich auch die belege & praktika vom 5./6. semester
alles klar, dann wird nachher nur fix der zettel mit der anmeldung zur matheprüfung eingeworfen
danke!
ich hätte da noch einmal eine Frage. Und zwar zu folgenden Sachverhalt. Wenn man eine Prüfung beim ersten Mal schreiben nicht besteht, hat man ja noch zwei Versuche. Aber ist es richtig, dass die 1. Wiederholung innerhalb von einem Jahr nach dem ersten Mal schreiben stattfinden muss? Also nach spätestens zwei Prüfungsperioden.
Ich setze jetzt einmal voraus, dass es sich bei der Klausr nicht um eine Modulnote handelt, die mit irgendwelchen anderen Klausuren gebildet werden muss.
1.W innerhalb von einem Jahr 2.W zum nächstmöglichen Prüfungstermin
Hallo,
ich habe dieses Semester freiwillig :whistling: eine Lehrveranstaltung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften besucht. Ich wollte dort eigentlich keine Prüfung schreiben doch wenn ich nun nicht mit schreibe wird automatisch ein „nicht bestanden“ ans Prüfungsamt gemeldet:nudelholz:. Ich bin im 9. Semester und frage mich nun ob das Auswirkungen auf meine Diplomanmeldung haben kann?:cry:
Nun meine eigentliche Frage: Welche Folgen hat eine Prüfung die ans Prüfungsamt als „nicht bestanden“ gemeldet wird wenn sie weder angemeldet wurde (nicht im HISQIS und nicht als Wahlfach) noch für meine Diplomnote von Bedeutung ist.
Vielen Dank Roll
1.W innerhalb von einem Jahr 2.W zum nächstmöglichen Prüfungstermin gilt dies auch, wenn man sich um Urlaubssemester befindet?
jap
@Roll Auf welcher Grundlage soll denn diese Prüfung als n.b. gewertet und ans Prüfungsamt gemeldet werden, wenn du diese nicht absolvieren wolltest und du dich auch nicht dafür bei unserem Prüfungsamt angemeldet hast?
gilt dies auch, wenn man sich um Urlaubssemester befindet? jap Das möchte ich jetzt aber aufgeklärt haben. Mir wurde mal die Teilnahme an ner W1 verweigert, weil ich im Urlaubssemester (1 Jahr wegen Bund) war. Nachholen konnte ich die aber ganz normal im Jahr darauf, ohne dass sie als W2 galt.
komisch, aber die Fristen galten schon immer, auch im Urlaubssemester. nur konnte man früher nicht neue Prüfungen anfangen, das hat sich geändert um welche prüfung ging es den?
Idee: du warst bestimmt in dem jahr nicht immatrikuliert - dann gelten auch die fristen nicht
(Nachzulesen: §20 Absatz 3 - Studenten dürfen während des Urlaubsemesters Prüfungen mitschreiben (sowohl Wiederholungen als auch noch nie geschriebene) siehe auch in diesem Thread Seite 8 Beitrag 178)
Wie gesagt, ich hatte 2 Urlaubssemester beansprucht. Aber liegt auch schon einige Jahre zurück.
@Roll Auf welcher Grundlage soll denn diese Prüfung als n.b. gewertet und ans Prüfungsamt gemeldet werden, wenn du diese nicht absolvieren wolltest und du dich auch nicht dafür bei unserem Prüfungsamt angemeldet hast? @ mermaid Nun ich habe mich leider zu Beginn des Semesters in eine Liste eingetragen. Der Verantwortlichen dieser Veranstaltung habe ich auch gesagt das es für uns beide einfacher wäre mich einfach aus ihrer Liste zu streichen...aber sie meinte nur dass sie "für mich keine Ausnahme macht und die 5 an mein Prüfungsamt meldet"... da sonst auch andere Studenten diese Veranstaltung noch verlassen würden...:glare:
Sehe ich das also richtig ...dem Prüfungsamt ist egal was da irgendwer meldet solange ich diese Veranstaltung nicht angemeldet habe? Weil umgedreht geht's ja auch nicht(eine Note nachträglich nehmen ohne Anmeldung)
hoffe man versteht was ich meine:whistling:sonst gehe ich einfach mal zum Prüfungsamt die solltens ja wissen :happy:
Gruß Roll
du hast ja praktisch nen nachweis, dass du dich nicht zur prüfung angemeldet hast (druck dir die übersicht angemeldeter prüfungen aus). sollte der prof nun ein nicht bestanden ans prüfungsamt melden wird dieses natürlich nicht eingetragen, falls doch gehst du mit dem ausdruck hin und klärst das. rein rechtlich darf der prof dir die note gar nicht geben.
Hallo,
ich habe vor meinen Studiengang zu wechseln, habe allerdings bisher einige Prüfungen nicht bestanden.
Bleibt die ein Jahresfrist zum bestehen der Prüfung auch nach einem Studienwechsel bestehen?
ja, wenn es diese prüfung auch im neuen studiengang gibt
Hi,
ich wollte mal fragen wie oft ich von einer Prüfung zurücktreten kann. Bin letztes Jahr schonmal von einer bestimmten Prüfung zurückgetreten was ich jetzt wieder machen will um lieber dann besonnen in einem Jahr das ganze angehen zu können. (möchte mir den Diplomschnitt wegen sowas nicht versauen). Ist das Problemlos möglich? Soweit ich weiss ist ja erst wenn man eine Prüfung geschrieben hat(durchgefallen) eine Frist von einem Jahr für die 1. W gesetzt...aber jetzt irgendwie nen Termin wann man ne Prüfung zum ersten mal schreibne muss gibts nicht oder?
Du solltest die Maximaldauer des Studiums nicht überziehen. Aber ansonsten kannst du so oft zurücktreten wie es dir beliebt.
Hallo, ich konnte es leider im bisherigen Thread nicht finden... wie sieht das nun aus mit der Überziehung der Regelstudienzeit (Hauptstudium). Was ich bisher rausgefunden habe:
Man kann erstmal nicht wegen Überziehung alleine exmatrikuliert werden!! Folgendes geht aber: (SächsHSG) § 21 Abs. 2 Punkt 7 gilt:
wird exmatrikuliert wenn: ...er die Abschlussprüfung oder einen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis, der für das Bestehen der Abschlussprüfung erforderlich ist, endgültig nicht bestanden hat und nicht in einem anderen Studiengang immatrikuliert ist...
damit zu sehen ist folgender Punkt:
(SächsHSG) § 35 Abs. 4 gilt: Eine Abschlussprüfung, die nicht innerhalb von 4 Semestern nach Abschluss der Regelstudienzeit abgelegt worden ist, gilt als nicht bestanden. Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt sie als nicht bestanden; die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung ist nur auf Antrag zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich. Eine weitere Wiederholungsprüfung ist nicht zulässig. Kurz: (10 Semester + 4 Semester + 2 Semester)
Jetzt die Frage: Ich hab das Problem, dass ich bisse gebummelt habe. Ich bin gerade im aktuellen 15. Semester und bin nächsten Monat mit dem großen Beleg fertig und hab sonst auch alles geschafft! Im Prüfungsamt wurde mir gesagt, ich müsse unbedingt Antrag auf Verlängerung stellen. Das werde ich auch machen. Es könnte aber passieren, dass ich erst im Juli/August mit der Dipl.-Arbeit beginnen kann. Somit würde ich evtl. erst im November (also schon in meinem 17. Semester) fertig. Bis heute habe ich aber noch kein Hinweis auf Nichtbestehen meiner Abschlussprüfung bekommen... und wenn ich es das gesetz richtig interpretiere, muss das ich erstmal einen Hinweis auf eine Diplomsnote 5 bekommen und hätte dann noch 1 Jahr, um diese zu wiederholen bzw. nochmal auf Antrag eine Chance auf Wdh. der Prüfung. Also die Frage ist, muss ich mir irgendwelche Sorgen machen, nicht plötzlich zwangsexmatrikuliert zu werden oder wie seht ihr die Sache. Ich stelle jetzt erstmal Antrag für die Verlängerung um 1. Semester. Hoffe halt, dass es kein Problem wird, sofern die Arbeit eben nicht nächstes Semester fertig wird...
Vielen Dank schon im voraus für eure Antworten!
stell einfach einen antrag an den prüfungsauschuss. würde mich sehr wundern, wenn der abgelehnt würde, da du ja sonst alle leistung hast. eine gute begründung zum antrag kann natürlich aber nie schaden
Auch wenn die Frage bestimmt leider schon des öfteren gestellt wurde, aber ich benötige Klarheit im Paragraphen Dschungel. Ich habe meine zweite W (Physik) sehr wahrscheinlich versämmelt. Dies würde bedeuten, dass ich an der TU Dresden Fachrichtung MB exmatrikuliert werden. Soweit ist mir das klar. Aber wie weiß ich, was ich stattdessen studieren könnte (an der TU). Eine andere Möglichkeit wäre an die HTW zu wechseln, doch dort gibt es keine Möglichkeit im Bereich Luftfahrt etwas zu erlernen. Wenn ich die zweite W. nicht bestehe, gibt es überhaut keine Möglichkeit weiter MB zu studieren. Welche Studiengänge würden damit dann noch ausfallen?
Zentrale Studienberatung (http://tu-dresden.de/studium/beratung/zentrale_studienberatung)
Die Damen da sind sehr freundlich und gut informiert, am besten 'nen Termin vereinbaren und das Problem schildern, da wird einem professionell geholfen.
Danke, an diese Stelle habe ich gar nicht gedacht. Danke
Ich wollte mal kurz fragen, ob mir jemand sagen kann, ob ein Modul, wenn es insgesamt die Note 4,025 hat, noch als bestanden gilt. Wird an der Stelle schon aufgerundet? Ich habe mir vorhin mal die erwartet Modulnote ausgerechnet und kam leider auf das Ergebnis.
Nach der ersten Kommastelle wird abgeschnitten unaghänig von der 2. Nachkommastelle
Hab mal ne Frage zum GRundpraktikum (hoffentlich hier richtig), undzwar habe ich mich beworben und als antwort folgendes bekommen:
Wir bitten Sie allerdings, vorab abzuklären, ob es ausreicht, dass Sie bei uns lediglich in folgenden Bereichen tätig sein können: - Montage und Wartung von Wasserstrahlschneidanlagen - Durchführung von Versuchsschnitten mittels Wasserstrahlschneiden - allgemeine betriebliche Abläufe im Office-Bereich Wir haben keine mechanische Fertigung, sodass wir Sie nicht in den grundlegenden Fertigkeiten der mechanischen Bearbeitung unterweisen können.
jetz frage ich mich ob sowas anerkannt wird?
Gruß
Die Frage kannst du dir ganz leicht hier (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/praktikantenamt/praktikantenamt_dokumente/Ttigkeitsbeispiele%20fr%20das%20Grundpraktikum.pdf) selbst beantworten...
ein einfaches "ja" oder "nein" hätte gereicht, die pdf hab ich auch schon gelesen und bin so schlau als wie zuvor!
Zerspan- und Abtragtechnik kannst du damit abdecken. Bei den restlichen Teilen wird es vermutlich schwierig. "Inoffiziell" kann man sich natürlich immer was aus den Fingern saugen und hoffen das der Betrieb es trotzdem abzeichnet. Ich habe damals mein Praktikum aufgeteilt auf 2 x 3 Wochen in verschiedenen Betrieben (Gießerei und Sondermaschinenbau) und konnte damit alles weitgehend abdecken.
Wir haben keine mechanische Fertigung...
dh ich kann wohl nur alles in der theorie machen und wartung oder verstehe ich das falsch? falls ja zählt das trotzdem?
das bedeutet im endeffekt dass der betrieb für das grundpraktikum ungeeignet ist, da du die erforderlichen fachgebiete nicht alle abdecken kannst...
naja ich kanns ja aufteilen, dort 3 wochen trennen und dann 3 wochen 2 andre gebiete, aber kann mri jemand klipp und klar sagen ob Trennen anerkannt wird auch wenn keine meachnische fertigung da ist
Die freundliche Dame am anderen Ende dieser Email-Adresse weiß dir bestimmt zu helfen: praktikantenamt.mw@mailbox.tu-dresden.de (praktikantenamt.mw@mailbox.tu-dresden.de)
Falls dein PC streikt: Tel.: +49 (0)351 463-33354 (von Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr zum Ortstarif)
Hallo habe Mathe 1 anscheinend die 2. Wdh verpasst (bisher sthen nur Punkte drin, reicht aber nicht). Einsicht war ich noch nicht. Gibt es irgendwass was ich tun kann um der Exmatrikulation zu entgehen (Gericht, 3. w etc.) das einzige was ich bisher gefunden habe ist das ich das Recht habe das die Klausur von 2 Leuten korrigiert wurde. Das hilft mir aber auch nicht weiter
der erste schritt wäre, rauszufinden, warum da irgendwelche punkte drinstehen. erst wenn klar ist, ob bestanden oder nicht bestanden, kann man weiter was machen. du solltest dahingehend beim prüfer und beim prüfungsamt nachfragen.
wenn du nicht bestanden hast, kannst du antrag an den prüfungsausschuss stellen, die 2.w annullieren zu lassen. damit das durch kommt, musst du aber gründe für dein nichtbestehen vorlegen, die du selbst nicht zu verantworten hast.
wenn der antrag abglehnt wird, hast du natürlich die möglichkeit vor gericht dagegen zu klagen. mir ist aber nicht bekannt, dass das an unserer fakultät schon mal vorkam. ich habe also keine ahnung, ob das überhaupt erfolgsaussicht hat
Sieht leider sehr schlecht aus. Selbst wenn du einen triftigen(!) Grund hättest, die 2.W zu anulieren, sind die Erfolgsaussichten recht gering, da du dies gleich nach der Klausur hättest einbringen müssen und nicht erst das Ergebnis abwarten. Für ein Gerichtsverfahren sehe ich keine Grundlage. Es gab mal ein erfolgreiches Verfahren, aber das basierte auf einer alten Studienordnung. Und selbst dort hat die Entscheidung so lange gedauert, dass man in der Zwischenzeit ein halbes neues Studium abschließen konnte.
...in Mathe 1 und im HISQIS spielt zur Zeit sowieso alles verrückt... Im entsprechenden Thread von Mathe 1 gibt es schon ein paar Leute, bei denen "endgültig nicht bestanden" drinnen steht, obwohl sie bestanden haben.
Sie haben Herrn Scheithauer eine Mail geschrieben und die Info direkt von ihm bekommen:
http://www.math.tu-dresden.de/~scheith/
(Ich persönlich bevorzuge es ihm nicht zu schreiben, da er momentan wahrscheinlich in Emails untergeht...)
Bei mir stand drinnen, dass ich mit 3,0 und 20 Punkten bestanden habe. Jetzt ist alles weg und ich hoffe, dass es sich nicht noch zum ganz Negativen wendet... (es war meine 1. W....)!
...Also nicht verzagen...! Erstmal Wochenende ohne darüber nachzudenken überstehen und dann nächste Woche weiterschauen...
ja wie der titel es schon besagt: ich stehe nun kurz vor meinem diplom und werde wohl anfang mai oder mitte mai damit beginnen und werde wohl damit die verteidigung erst im oktober haben. oktober beginnt ja immer das nächste semester und da wollte ich mal wissen, ob ich mich dann trotzdem nochmal zu diesem semester rückmelden muss und den vollen betrag bezahlen muss.
wäre sehr nett, wenn mir das einer vielleicht sogar mit einer quelle beantworten könnte.
danke sehr !!!
Wenn deine Verteidigung im neuen Semester stattfindet, musst du dich auch dafür zurückmelden. Rückerstattungen von Beiträgen währe nach bestandenem Diplom zu erhalten, wäre das Einzige, was du versuchen könntest.
Du kannst natürlich auch die Verteidigung schon eher im September machen, wenn du früher fertif wirst.
Wenn du das Diplom bis zum 30.09. abgegeben hast, musst du dich nicht mehr zurückmelden. Zur Verteidigung muss man anscheinend nicht mehr immatrikuliert sein.
erstmal danke für das feedback ! was ist denn nun richtig ?
vielleicht sollte ich einfach das prüfungsamt fragen.
Laut Auskunft vom Prüfungsamt muss man nicht immatrikuliert sein um sein Diplom zu verteidigen!
Sonst wäre man ja abhängig von dem Terminkalender der Profs & co!
Hallo, kann der kleine Beleg auch von einem Professor einer anderen Fakultät bzw. einer anderen Fachrichtung wie Physik oder Chemie betreut und bewertet werden? Ich finde dazu nichts in den Studienordnungen.
Habe folgendes Problem und hoffe sehr dass ihr mir weiterhelfen könnt :
Habe im 2. Semester den Beleg Informatik gemacht und die Prüfung Info 2 mitgeschrieben.beleg wurde anerkannt,allerdings steht eine 5,0 ,da bei der endabgabe was schiefgelaufen ist.im hisquis steht zweimal diese Note als Gesamtnote für Info II.
Nun meine frage,da ich info 1 nachgeschrieben hab und weiss ,ich bekomm keine 3,um das INFO-Modul auszugleichen.Muss ich jetzt in diesem semester den bleg nochmal anfertigen bzw. die info 2 nochmal schreiben?oder wie jetzt ,ich bin ratlos...
vielen dank schonmal für eure hilfe.
Hallo,
ich hätte mal eine Frage zur Beantragung der Diplomarbeit. In der Prüfungsordnung steht folgendes:
"Der Prüfungsausschuss kann einen Kandidaten auch dann zur Diplomarbeit zulassen, wenn noch nicht alle Modulprüfungen bestanden bzw. nicht alle Leistungen erbracht sind. Dieses setzt voraus, dass eine Nachholung der fehlenden Leistungen ohne Beeinträchtigung der Anfertigung der Diplomarbeit innerhalb eines Semesters erwartet werden kann. Die Verteidigung der Diplomarbeit kann in diesem Fall erst nach Erbringung der fehlenden Leistungen erfolgen."
Bedeutet das, dass ich trotz zweier offener Leistungen (die ich innerhalb des Semesters noch abschließen werde) meine Diplomarbeit schon anmelden kann oder gibt es da noch irgend einen Haken? Ich hatte nämlich in Erinnerung, dass man maximal eine offene Leistung haben darf.
Vielen Dank für die Hilfe.
das, was du meinst, handelt sich um das "umiehen" ins hauptstudium. wenn du vom grundstudium mehr als 1 offene leistung offen hast, dann darf man ne das hauptstudium beginnen bzw. man darf dort eigentlich keine prüfungen schreiben.
wenn in der prüfungsordnung steht "offene leistungen", dann kannst du das sicher auch mit 2 offen prüfungen beantragen.
angaben ohne gewähr !!!
@Dovav: Mit der fehlenden 3 hast du das Informatik-Modul nicht bestanden. Damit gilt, dass du beide Prüfungen nachholen darfst/musst. Das gilt an sich auch für die jeweiligen Teilleistungen, also das Praktikum. Möglicherweise kannst du jedoch mit Verantwortlichen der Informatiker aushandeln, dass deine Belegnote ein weiteres Mal an das Prüfungsamt gemeldet wird.
@Jimmy: Ja, da steht "der Prüfungsausschuss kann...", d.h. du musst dementsprechend einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen, dieser entscheidet dann, ob du zugelassen wirst. Die Entscheidung wird mit der Schwierigkeit der noch ausstehenden Prüfungen zusammenhängen, also ob davon ausgegangen werden kann, dass du diese Prüfungen auch wirklich bestehst. Ich werde mal an entsprechender Stelle nachhorchen, wie das gehandhabt wird. Ich schreibe dir dann eine PN, wenn ich mehr weiß.
schreib doch das ergebis vom horchen hier her, dann haben alle etwas davon ;)
Hallo, darf man während des Fachpraktikums normal an Prüfungen teilnehmen, wenn man frei kriegt? Danke
Ja das geht. Du kannst sogar im Urlaubssemester an Prüfungen teilnehmen.
@Dovav: Mit der fehlenden 3 hast du das Informatik-Modul nicht bestanden. Damit gilt, dass du beide Prüfungen nachholen darfst/musst. Das gilt an sich auch für die jeweiligen Teilleistungen, also das Praktikum. Möglicherweise kannst du jedoch mit Verantwortlichen der Informatiker aushandeln, dass deine Belegnote ein weiteres Mal an das Prüfungsamt gemeldet wird.
@Vertigo (http://www.bombentrichter.de/member.php?u=12169) Ich darf beide prüfungen nachholen?Ich versuch gerade mich für INFO I anzumelden aber HISQIS verweigert sich ,weisst du vlt WARUM?
@dovav: Du hast das Modul nicht bestanden, also darfst du es komplett nachholen. Geh in diesem Fall mal zum Prüfungsamt und schildere dein Problem, wahrscheinlich liegt es am HISQIS, dass es nicht geht.
Achtung: hast du in einem der fächer ne 4 darfst du nur die nachholen, wo du ne 5 hast, und auch nur dann, wenn dass gesamte Modul schlechter als 4 ist
Muss man im Fachpraktikum Feiertage nacharbeiten um auf volle 20 Woche zukommen? Oder reichen einfach nur 20 Kalenderwochen inklusive der Feiertage für das Fachpraktikum? Vielen Dank
es sind 20 normale wochen. also 100 arbeitstage. musst also feiertage/urlaub nacharbeiten.
Hey,
wieso wird das Fach "Grundlagen der Meteorologie" nicht als NTWF anerkannt? Anzumerken ist, dass "Grundlagen der Hydrologie" als NTWF angeboten wird.
Die Liste des Prüfungsamtes erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie ist nur eine Liste mit Beispielen von Fächern, welche auf jeden Fall anerkannt werden oder eben nicht. Taucht dein Fach nicht in dieser Liste auf, musst du also einen entsprechenden Antrag stellen, dann wird entschieden, ob das Fach zugelassen wird, oder nicht.
Hey,
danke für die Antwort. Ich habe einen Antrag gestellt; inklusive kurzem Abriss des Vorlesungsinhaltes. Er wurde abgelehnt - ohne Begründung. Nun ist meine Frage tatsächlich, wieso das Fach nicht anerkannt werden sollte.
Schon merkwürdig, dass die keine Begründung dazu schreiben. Spekulationen werden da nicht viel weiterhelfen - Da bleibt dir wohl nur anzurufen oder direkt hin zu gehen.
Hey,
das Problem an der Sache ist eigentlich, dass ich schon bei allen "Verantwortlichen" war. Effektiv wird ja nur gesagt, "ja - der oder die hat es abgelehnt, ist halt so... steht nicht in der Liste" (naja, deswegen ja der Antrag ;) ).
Vor der Prüfung bin ich eben davon ausgegangen, dass es schon funktionieren müsste. Ja, immer vorher informieren, aber das Fach als NTWF zu nehmen, ist nun auch nicht all zu weit hergeholt.
Achja, natürlich frage ich auch aus Eigennutz, da ich keine richtige Lust habe, nun noch eine Prüfung zu schreiben.
es sind 20 normale wochen. also 100 arbeitstage. musst also feiertage/urlaub nacharbeiten. Das stimmt so nicht bzw. bei mir war es nicht so. Ich hatte einige Urlaubstage sowieso einige Krankheitsbedingte Ausfälle und ich musste nichts nacharbeiten. Ich bin auf weniger als 100 Arbeitstage gekommen, wenn auch nur geringfügig. Mein Praktikumsbericht wurde anerkannt. Vielleicht hatte ich Glück...das will ich nicht bestreiten. ;)
Ich hatte einige Urlaubstage... Urlaub darf laut Praktikumsordnung nicht gegeben werden.
Das ist interessant...dann bin ich da wohl unter dem Schirm durchgerutscht. Es war auch so, dass die Urlaubstage bereits im Arbeitsvertrag vereinbart wurden. Im Praktikum selbst war dann Gleitzeit angesagt.
Die Frage ist: War dein Vertrag nach nach unserer Praktikantenordnung abgeschlossen, in der nur Urlaubstage als Ausnahme erlaubt sind, oder war es ein regulärer Arbeitsvertrag, in dem gesetzlich Urlaubstage angerechnet werden?
Ich tippe auf das zweite. Die Praktikumsordnung kam erst ins Spiel, als ich schon im Praktikum war. Vielleicht darf man das mit der Praktikumsordnung auch nicht so eng sehen. Die Uni wird wohl kaum sagen, dass man die paar Tage Urlaub nach dem Praktikum dann noch in einem anderen Betrieb nachholen muss, weil man es nicht wusste. In der Regel sitzen da ja auch nur Menschen, die sich das durchlesen, wenn überhaupt. Wenn der Bericht stimmt und ggf. die IPA komplett und fristgerecht abgegeben wurde, wird das schon passen.
Ich habe da einmal ein Anliegen. Und zwar wollte ich vor meinen Prüfungen noch einmal die Klausuren einsehen, in denen ich daneben gegriffen habe. Bei ET war dieses überhaupt kein Problem. Jedoch wurde mir die erneute Einsicht von Team der Strömungsmechanik nicht gestattet. Mit der Begründung, dass ich bereits eine Einsicht hatte und das reichen muss. Wenn Ich Fragen habe, könnte ich zur Konsultation kommen.
Die Klausur wollte ich eigentlich nur noch einmal sehen, damit ich mir ins Gedächtnis rufen kann, was ich falsch gemacht hatte. Ist denn das korrekt, dass ich diese nur einmal sehen darf. Ich dachte, man kann diese ein Jahr lang einsehen?!
Hallo,
dazu ist in der Diplomprüfungsordnung folgendes zu finden: DPO § 22: Einsicht in die Prüfungsakten
Innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Prüfungsverfahrens wird dem Kandidaten auf Antrag in angemessener Frist Einsicht in seine schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten und in die Prüfungsprotokolle gewährt. Ich lese daraus, dass du sogar noch ein Jahr nach Abschluss deiner Diplomprüfung Einsicht in alle relevanten schriftlichen Prüfungen nehmen darfst.
Seitens der Strömungsmechanik wurde dir diese Einsicht bereits gewährt. Ob man nun hieraus lesen kann, dass eine weitere Einsicht erlaubt ist, kann ich leider nicht wirklich einschätzen.
Du musst aber auch bedenken, dass deine Prüfungen jetzt in einem riesigen Stapel irgendwo in einem Raum voller abgelegter Prüfungen steckt und dass das Raussuchen ein enormer Aufwand ist, den jeder gerne vermeidet. Reichen die Konsultationen wirklich nicht?
Klar muss sich schon. Es wäre nur die schönere Variante gewesen. So wie in ET. Konnte mir noch mal alle Fehler mit nun dem nötigen Wissen ansehen.
Aber naja. Danke für die Information. Das nächste Mal schreibe ich einfach einen Brief mit einem Vorlauf von 14 Wochen. Das sollte doch ausreichen.
Müssen in dem Modul: "16800 Produktionssysteme - Automatisierung und Messtechnik" alle Teile bestanden werden oder ist eine Modulnote von <4 ausreichend?
Laut Prüfungsordnung musst du nach meinem Wissen nur jedes Modul bestehen.
Hi, ich hätte da auch mal eine Frage. Muss ich zu Prüfungen anwesend sein und mich dort in die Listen eintragen? oder reicht es zum erreichen einer 5 nicht anwesend zu sein?? Ich frage, da i ein Modul bereits bestanden habe und mich nciht mehr auf eine weitere Prf. in diesem Modul vorbereiten werde.
Mfg Popokopp
Abwesenheit genügt.
nichts für ungut celesta, aber "meines wissens" ist mir bissl zu schwammig... an wen kann ich mich wenden um gewissheit in der sache zu haben? weil wenn die fünf bestehen bleibt muss ich die sache anders angehen ;)
@sieben: In den Modulbeschreibungen steht unter MH30, was das betreffende Modul ist, folgendes:
Für das Modul können 7,5 Leistungspunkte erworben werden. Die Modulnote F berechnet sich mit den Noten K1 für die Klausurarbeit und B für die Belegarbeit in PA und den Noten für die Klausurarbeit K2 und das Praktikum Pr in FTMQ nach der Formel F = 0,4 (0,75 K1 + 0,25 B) + 0,6 (2/3 K2 + 1/3 Pr). Da hier nichts davon steht, dass eine Prüfung bestanden werden muss, heißt das, das du eine Modulnote mit besser als 4,0 haben musst. Wenn das anders wär, muss es hier stehen.
Hi,
ich hätte auch mal eine Frage zu dem Modul Informatik...
bekannt ist ja das die Wichtung 50:50 ist und bei Info 2 dies noch unterteilt wird in 2/3 Klausur und 1/3-Belegnote....wenn ich schon Info 1 bestanden hab mit 3,0 oder besser könnt ich ja auf Info 2 ganz verzichten (Note 5,0),ich muss ja auch Beleg und Klausur beides extra anmelden aber wenn der Beleg in der Gruppe nur angemeldet wurde (ohne Zwischen und Endabgabe) wird er dann auch als 5,0 gewertet oder überhaupt nicht anerkannt (keine Note) ohne Selbstständigkeitserklärung?...denn ohne Beleg wird ja die Klausur auch nicht gewertet auch wenn es nur ne 5,0 ist,muss ich da extra noch diese Erklärung einreichen?
Hi! Wollt mal fragen ob das noch bestätigt werden kann, dass eine zweite 2.Wiederholung ohne Probleme zugelassen wird?! Hatte bereits eine zweite 2. Wiederholung und die dann auch bestanden. Jetzt siehts aber so aus als bräuchte ich in einem anderen Fach nochmal diesen zweiten 2. Wiederholversuch.... Oder muss ich mir Sorgen machen und mich lieber schonmal irgendwoanders bewerben?! :huh:
is kein problem in einem anderen fach ne 2.W zu schreiben (hatte ein kommilitone von mir auch :D ). einfach wie gewohnt formlosen antrag stellen und fertig
Eine zweite 2. Wiederholung wäre der vierte Versuch und sowas gibt's nicht - Denke daher mal, du meinst nur 2. Wiederholung. Diese kannst du in so vielen Fächern schreiben, wie du willst. Das war zwar mal anders, ist aber schon ne ganze Weile her.
@ Caipi: Nein das meinte ich anders... Man darf ja jede Prüfung ohne Probleme einmal wiederholen. Falls das aber auch schief geht, dann muss man für eine 2. Wiederholung nen formlosen Schriftlichen Antrag stellen. Das ging bei mir auch einmal gut, ích brauchte diesen 2. Widerholversuch (Physik) und habe bestanden. Jetzt sieht es allerdings so aus, als bräuchte ich auch einen 2. Wiederholversuch für Mathe. Und da war meine Frage, ob ich darauf setzen kann, dass der auch nochmal genehmigt wird. Also ein zweites mal, der 2. Wiederholversuch, nur in einem anderen Fach bzw Modul. Das es keinen 3. Wiederholversuch für ein Fach gibt, weiß ich ja...
@ Fuchse: Caipi hat es doch gesagt, solltest kein probleme haben
... 2. Wiederholung. Diese kannst du in so vielen Fächern schreiben, wie du willst. ...
es ist möglich (aber nicht anstrebbar) in jedem Fach eine nötige 2te W. zu schreiben, egal wie viele Fächer du vorher schon an 2.te W. geschreiben hast
@ (http://www.bombentrichter.de/member.php?u=4117)Mind Eraser: ja hab das erst nich richtig wahr haben wollen wär zu schön...weils doch früher immer hieß, ne 2. wiederholung is nur ne ausnahme...
@all, okay vielen dank für die schnellen antworten,dann glaub ich euch das mal! habt mir meine Sommerferien gerettet!!!! ;) :cheers:
Ich habe ne Frage zum Verhalten während Prüfungen. Es wird ja fast immer am Anfang drauf hingewiesen dass man bei Krankheit sofort gehen sollte. Was passiert, wenn man während der laufenden Prüfung krank wird? 5.0?
dann gehst du zum arzt, holst dir ein atest und kannst es bis 3 tage nach der prüfung annulieren lassen. Bin mir grad nur nich sicher wie schnell du zum prüfungsamt musst, das sollte aber in der DPO stehen
Hallo,
ich schreibe gerade meine Diplomarbeit. Auf Wunsch meines Betreuers schreibe ich sie in Englisch, was prinzipiell kein Problem darstellt. Das ist mir sogar lieber, da ich danach eh nach England gehe.
Mit dem Titel meine ich, ob es schon irgendwelche englischen Vorlagen für das Titelblatt und die Selbstständigkeitserklärung gibt? Man muss ja nichts zweimal übersetzten, zumal ja jeder anderes übersetzt.
Nette Grüße Kiki
Update Ich hab noch einmal Frau Schubert gefragt:
Sehr geehrte Frau ---, Sie können alles* in Deutsch belassen. Das Thema aber sollte in Englisch sein, wenn es auch in Englisch vefasst wird. Mit freundlichen Grüßen Christine Schubert
*Titelblatt und Selbstständigkeitserklärung
...falls Du LaTeX für Deine Diplom-Arbeit nutzt, kann man sich in der Diplom-Arbeit-Vorlage der TU Dresden alles automatisch in Englisch generieren lassen...
http://tu-dresden.de/service/cd/4_latex
Gibt auch eine Anleitung im Paket, falls man es nicht weiß wie das geht... ;)
Außerdem sollte diese Seite in Deinem Fall interessant sein:
http://tu-dresden.de/service/tud_engl
...Viel Erfolg! :)
dann gehst du zum arzt, holst dir ein atest und kannst es bis 3 tage nach der prüfung annulieren lassen. Bin mir grad nur nich sicher wie schnell du zum prüfungsamt musst, das sollte aber in der DPO stehen In diesem Falle war es so, dass *vor* der Prüfung gesagt wurde, dass man bei Krankheit gleich nicht mitschreiben sollte und falls man erst mal die Aufgaben in der Hand hat, alles zu spät ist und die Klausur auf jeden Fall gewertet wird. Ich habe deswegen nicht mitgeschrieben weil ich Schiss hatte, dass die Medikamentenwirkung nachlässt und ich dann mit Krämpfen da sitze und die Klausur zu ende durchboxen muss.
In diesem Falle war es so, dass *vor* der Prüfung gesagt wurde, dass man bei Krankheit gleich nicht mitschreiben sollte und falls man erst mal die Aufgaben in der Hand hat, alles zu spät ist und die Klausur auf jeden Fall gewertet wird. Na geht's denen noch ganz gut? Wer hat das behauptet?
In der DPO §10(2) steht:
Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte Grund muss unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des Kandidaten kann die Vor-lage eines ärztlichen Attestes und in Zweifelsfällen eines amtsärztlichen Attestes verlangt werden.
Aus §10(1) geht hervor, dass sich "Rücktritt" auf den Rücktritt von einer bereits angetretenen Prüfung bezieht - Also den Fall, den du beschrieben hast.
Ist also definitiv ne Falschinformation die euch da gegeben wurde und ich hoffe nicht auch noch eine vorsätzliche.
Es ist egal, ob du vor oder während der Prüfung auf die Bank vomierst. Solange du ein Attest bekommst. [strike]Wenn der Arzt zu dir in die Prüfung kommen muss, solltest du schon etwas vorzuweisen haben. Zumindest lege ich den Teil mit "unverzüglich" glaubhaft machen so aus. Und das ist bereits bei Sachen wie Migräne schwer genug. Sinnlose Anreisen musst du aus eigener Tasche bezahlen und es stört alle anderen, die die Prüfung im selben Raum schreiben ungemein.[/strike]
Nur solltest du dir, wenn du schon Medikamente nehmen musst, vorher überlegen, ob du das Risiko überhaupt eingehen möchtest.
@autofokus: Wenn dir das erst während der Anfahrt passiert, ist das natürlich was anderes. :)
"unverzüglich" heißt nur, dass du sofort zu einem Arzt gehen sollst und nicht erst nen Tag später, wenn die Prüfung schon vorbei ist. Ob man nun vor der Prüfung oder innerhalb der Prüfung zum Arzt geht ist davon unabhänig. Dass heißt nicht, dass du nen Notarzt rufen musst.
Black Dragon, klar kann ich mir das vorher überlegen. Nur haben die Probleme halt auf der Hinfahrt angefangen (bin Fernstudent mit knapp 4h Anreise). Ich hab ne Schmerztablette geschluckt und es ging nach einiger Zeit besser. Kannst mir glauben, dass ich mich schon alleine genug darüber ärgere, Tag Urlaub weg, mehr als 100 Euro Sprit verblasen - für nix. Und die nächste Prüfungsperiode wird nicht schöner mit der nachzuholenden Klausur.
Bitte Ordnungen und Co immer gaaaaanz langsam und möglichst 3x lesen...
Unverzüglich bezieht sich nur auf die schriftliche Mitteilung an das Prüfungsamt, wobei zunächst einmal nicht zwingend ein Attest zur Glaubhaftmachung erforderlich ist. Selbiges sollte man dann aber möglichst bald nachreichen. Wann man zum Arzt geht ist daher erstmal zweitrangig, solange er bescheinigt, dass du an dem Tag nicht prüfungstauglich warst. Natürlich ist es sinnvoll gleich noch am Prüfungstag einen Medizinmann aufzusuchen.
Und es muss auch definitiv kein Artzt extra dafür in die Prüfung kommen! So entstehen Gerüchte... ;)
Hallo Zusammen,
ich wollte was fragen und zwar möchte ein freund von mir von TUD an eine andere UNI wechseln.Er hat sich dort beworben und wurde angenommen.
Danach musste er eine 2.Wiederholung in ET schreiben ,hat sie aber nicht bestanden.
Da ET im neuen Studiengang wieder vorkommt ist meine Frage : was soll er jetzt machen? sich schnell exmatrikulieren lassen vor Zwangsexmatrikulation ??
Ich freue mich auf Eure Antworten.
theoretisch dürfte ihm dass auch nichts bringen, er hat die prüfung ja angetreten und das ergebnis erhalten...verspielt würde ich sagen
Wenn das ET seines neuen Studiengang sich von dem, was er nicht bestanden hat, unterscheidet (Referenz: Modulbeschreibungen altes und neues ET), dann hat er Glück und darf neu studieren. Klarheit bringt hier nur ein Nachfragen beim Prüfungsausschuss des neuen Studienganges, da es in dessen Entscheidungshoheit fällt.
LG, Matthias
Danke für eure schnellen antworten.
Ich möchte den Fall noch erklären,er studiert Mechatronik und will Maschinenbau wechseln.Wie soll er jetzt vorgehen?
Ich hab nur mal eine Frage zum Verständins. Sind normale Prüfungen (also ET Prüfung) Zwischenprüfungen /Diplomvorprüfungen?
Nein. Die "Zwischenprüfung" ist das Vordiplom. Bei uns an der Fakultät ist sie keine gesonderte Prüfung, sondern sondern stellt einen gewichteten Schnitt über ausgewählte Modulnoten dar. Modulnoten wiederum werden durch Prüfungsleistungen gebildet, welche quasi unter anderem die eigentlichen Prüfungen (wie ET-Prüfung) sind.
LG, Matthias
Es kursiert das Gerücht das es bald eine neue Diplomprüfungs Ordnung geben wird.
Es soll nun möglich sein Prüfungen des Hauptstudiums mit MEHR als einer Fehlleistung aus dem Grundstudium zu schreiben.
In wie weit entspricht das der Wahrheit?
mfg.Hannes
In wie weit entspricht das der Wahrheit?
mfg.Hannes
Im sächsischen Hochschulgesetzt gab es eine Änderung, die eine Zwischenprüfung nicht mehr vorsieht. Da das HSG als Landesgesetz über der DPO steht, wird es in unsere DPO eingepflegt.
Auch für Leute Immajahrgang 2010?
... Da das HSG als Landesgesetz über der DPO steht, wird es in unsere DPO eingepflegt. ...
nein es muss möglich sein!!!! so sehr sich die Mathematiker auch streuben.
Du hast das Recht und die Uni die Pflicht Prüfungen abzulegen, die der PO, in die du immatrikuliert wurdest, entsprechen. Bedeutet, dass selbst wenn du der letzte Mensch auf Erden bist, der diese Prüfung noch braucht, musst du sie ablegen können. Im Zweifel als Sondertermin.
Die Übergangsregelung sollte sicherstellen, dass die große Masse der Studenten einheitlich ihre Prüfung ablegen kann.
Worauf du kein Recht hast, ist dass sie eine extra Vorlesung oder Übung halten.
Mein Tipp: Wenn du schreiben willst, mit dem in diesem Semester vortragenden Mathematiker frühzeitig Kontakt aufzunehmen und nach einer Möglichkeit die Prüfung abzulegen zu fragen
Liebe Studentinnen und Studenten,
wir informieren Sie hiermit, dass entsprechend dem geltenden Saechs. HSG ab dem WS 2012/2013 nachfolgende Regelungen gelten:
1. fuer alle immatrikulierten Studenten (außer CIW IJ 2010 und 2011) ohne abgeschlossenes Vordiplom gilt: Pruefungen im Hauptstudium koennen abgelegt werden, auch wenn die Diplom-Vorpruefung noch nicht vollstaendig abgeschlossen ist.
Zur organisatorischen Abwicklung im Pruefungsamt ist es erforderlich bis zum 30.11.2012, schriftlich dazu einen Antrag zu stellen, der Auskunft darueber gibt, welche Studienrichtung im Hauptstudium Sie waehlen wollen (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/pruefungsamt/pa_formulare_informationen/AntragTNHS.pdf) .
Es sind keine Online-Antraege moeglich.
Wir machen Sie aber auf folgendes aufmerksam:
- Die Regelung zur Ausstellung der BafoeG-Bescheide bleibt davon unberuehrt, d.h. die Bescheide werden nach dem 3. oder 4. Semester nur positiv beschieden, wenn laut geltenden Studienplan alle Module erbracht worden sind oder max. ein Modul offen ist.
- Mit der Umsetzung dieser Regelungen wird es moeglich sein, Pruefungen im Hauptstudium anzutreten, auch wenn noch mehr als eine Pruefungsleistung im Grundstudium offen ist. Bitte bedenken Sie aber, dass der im Studienplan vorgegebene Ablauf aufeinander abgestimmt ist und die Fristen fuer eventuelle Wiederholungspruefungen zwingend eingehalten werden muessen, die Teilnahme an 2. Wiederholungspruefungen ist weiterhin nur auf schriftlichen Antrag moeglich.
2. Fuer alle immatrikulierten Studenten muessen ab dem WS 2012/2013 im Rahmen des Technischen und des Nichttechnischen Wahlpflichtmoduls, sofern das Modul noch nicht geschlossen ist, alle Pruefungsleistungen benotet werden. Leistungsnachweise, Sitzscheine, Teilnahmescheine u.ä. sind nicht mehr moeglich. Damit kann auch fuer diese Module eine Online-Pruefungseinschreibung im HISQIS erfolgen. Die Kataloge für die zu belegenden Faecher wird die Studienkommission in ihrer Sitzung Ende Oktober beschließen. Eine erste Vorinformation mit Empfehlungen wird Ihnen mit Lehrveranstaltungsbeginn im Internet unter den Informationen des Pruefungsamtes zur Verfuegung gestellt. Bis zum 19.10.2012 haben alle betreffenden Studenten die Moeglichkeit, die Aufnahme weiterer Faecher fuer diesen Katalog zu beantragen. Die Antraege sind schriftlich mit Angabe des Titels der Lehrveranstaltung, des Namens des Verantwortlichen, einer kurzen Inhaltsangabe mit SWS oder LP im Pruefungsamt einzureichen. Danach besteht keine Moeglichkeit mehr, Ausnahmeregelungen ueber Antraege an den Pruefungsausschuss zu erwirken. Die bisherigen Faecherkataloge haben keine Gueltigkeit mehr.
3. Informationen zur Durchfuehrung des Praktikums MAT fuer die Studenten des IJ 2010 VT und CIW und ggf. für IJ 2009 CIW und VT Das Praktikum Mess- und Automatisierungstechnik, welches lt. Ihrem Studienplan im SS (6. FS) vorgesehen ist, wird beginnend ab dem WS 2012/2013, im 5. FS von Herrn Prof. Odenbach durchgefuehrt. Ab dem SS 2013 ist im SS kein Praktikum MAT mehr moeglich. Die Pruefung MAT wird sowohl im WS als auch im SS angeboten. Studenten aus dem IJ 2009, die im SS 2012 nicht an dem Praktikum teilgenommen haben, koennen ebenfalls nur noch im WS das Praktikum absolvieren.
Mit freundlichen Gruessen Die Studiendekane der Fakultaet Maschinenwesen
jetzt meine Frage zu Punkt 2:
bedeutet das, dass die bisher anerkannten unbenoteten NTW/TW nicht mehr berücksichtigt werden, wenn ich das Modul nicht abgeschlossen habe? oder zählt das nur für die künftigen unbenoteten? weil dann wäre alles im arsch und anstelle von einem benoteten NTW, muss ich dann zwei benotete dieses Semester machen. das unbenotete war dann also fürn arsch!?!? :nudelholz:
Wow...Punkt 2 interessiert mich auch. Ich brauche noch ein TWF und wollte das eigentlich aus einer Prüfungsleistung anerkennnen lassen, die ich vor vielen Jahren schon mal an einer anderen Fakultät eingebracht habe (anderer Studiengang). Dieses Fach wurde auch schon auf den "älteren" Listen als anerkannt deklariert. Das Problem ist nur, dass ich damals keine Note auf dieses Fach bekommen habe.
Jetzt plötzlich darf ich das nicht mehr einbringen? Ich wollte das eigentlich im neuen Semester gemütlich zum Prüfungsamt bringen und dann endlich mal mein Diplom anmelden. Muss ich jetzt etwa extra noch ein TWF benotet neu machen?
Ich habe das PA kontaktiert. Sie haben mir mitgeteilt, dass bereits eingetragene Fächer gezählt werden. (Bestandsschutz) :laugh:
Hoffen wir, dass das am Ende auch wirklich mitgezählt wird, wenn ich mein Modul abschließe...
Ich konnte auch noch jemanden erreichen. Schon abgelegte Leistungen können wohl noch eingebracht werden. Wie annoP3 schon geschrieben hat. Ich habe zur Sicherheit heute noch einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen in den Briefkasten geworfen.
Weiß jemand etwas über die Gründe, warum man es nun für nötig gesehen hat da etwas zu verändern? Auf den ersten Blick sehe ich weder Vorteile fürs Prüfungsamt noch für uns in der Neuregelung.
Laut Prüfungsamt ist das keine Neuregelung. Die vorherige Handhabung war nur zwischenzeitlich eingeführt wurden. Warum auch immer.
An sich wär das mit den zwei benoteten Fächern ja auch kein Problem solange auch mal interessante Sachen dabei wären. Aber wenn ich mir die Grütze mal anschaue, die bspw. im generale-Heftchen so steht, könnt ich kotzen (entschuldigt den Ausdruck). Und dann gehts ja weiter, dass da einiges übers OPAL angemeldet werden muss. Ich hab jetzt noch nicht explizit nachgeprüft, wie da die Fristen gelegt sind aber unser PA bequemt sich ja eh erst Anfang Oktober dazu, die Liste mit den genehmigte Vorlesungen zu veröffentlichen.
Hofft man mal, dass für bereits eingereichte Sachen wirklich der Bestandsschutz gilt, denn ich hab auch nur noch ein Semester und würde ungern im März/April erfahren, dass ich mein Diplomverfahren wegen nem NTW nicht eröffnen kann. Ich vermute mal, dass ich da ein wenig ungehalten reagieren würde :mad:
Zur organisatorischen Abwicklung im Pruefungsamt ist es erforderlich bis zum 30.11.2012, schriftlich dazu einen Antrag zu stellen, der Auskunft darueber gibt, welche Studienrichtung im Hauptstudium Sie waehlen wollen
Gilt das auch für WW da diese ja erst im 8. Sem sich vertiefen?
Kann ich Module die ich zusätzlich geschrieben habe auch aufs Diplom einbringen oder gilt dies nur für Zusatzprüfungen? Wenn ja wo ist der Unterschied zwischen beiden?
Wenn man eine ganze Vertiefungsrichtung kommplett zusätzlich absolviert absolviert kann man dann wählen welche man nimmt?
Gilt das auch für WW da diese ja erst im 8. Sem sich vertiefen? Ist so nicht ganz richtig. Theoretisch vertieft man auch schon ab dem 5. Semester aber man hat trotzdem noch alle Vorlesungen zusammen, weil die Sachen aus dem 5. und 6. eben jeder machen muss. Vom PA wird das in der Zeit aber so gehandhabt, dass prinzipiell erstmal jeder in die Konstruktionswerkstoffe geschoben wird, weil im Hisqis schlichtweg irgendeine Vertiefung stehen muss. Nach dem 6. oder spätestens 7. Semester muss man dann nochmal bescheid geben, was man ab dem 8. weitermacht. (Hab die Info direkt aus dem PA, weil ich da auch mal nachgefragt hatte, wann man das melden muss usw.)
Moin, woher weiß ich denn überhaupt, welche Fächer vorzuschlagen Sinn hat, wenn ich nicht weiß, wann diese angeboten werden/in die Stundenpläne passen? - Oder wird die LV nach unseren Stundenplänen ausgerichtet? Gibt es also keine VL in den gewöhnlichen AQUA/ STD Generale Fächern in den ersten Wochen bis der Katalog raus ist? Checke nicht, weshalb der Katalog nach Beginn des Semesters veröffentlicht wird... LG
Hallo, ich würde gern mein Vordiplom beantragen. Jetzt lese ich auf dem Antrags-Zettel unten den Vermerk: "Antrag mit allen Unterlagen eingereicht". Was genau sind das für Unterlagen die dazu gehören? Muss man diese Leistungsübersicht beilegen?
Jenny
Man muss garnichts dazu abgeben. Die haben doch alle deine Noten und Scheine. Der Antragszettel ist einfach mal schweinealt und da musste man in seinem Studiumbuch noch alle Leistungszettel sammeln. Es gab auch noch Zeite ohne HISQIS ;-)
Also einfach deinen Antrag abgeben und fertig.
Weiß einer von euch noch, wie man sich einen Schein anerkennen lassen kann?. Hab auf der Seite vom Prüfungsamt nach entsprechenden Formularen gekuckt, da gibt es aber nichts mehr, hätte gedacht früher gab's da mal was...
Konkret handelt es sich um den Schein (schriftlicher Leistungsnachweis) "Verkehr gestern - heute - morgen. Einführung in die Geschichte des Verkehrswesens" (2 SWS). Hab die Prüfung letztes Jahr kurz vor Weihnachten geschrieben, im April waren dann die Noten fertig, konnte den Schein aber jetzt erst abholen weil ich im Praktikum war. Wollte mir das, wie viele andere Studenten auch, als Technisches Wahlpflichtfach anrechnen lassen.
@Herbert: ich hab meinen Leistungsschein (war allerdings nur Studium Generale im Grundstudium) einfach in den Pruefungsamt-Briefkasten geschmissen. Hat funktioniert und stand dann im qis.
In deinem Fall vielleicht einfach einen formlosen Zettel dazu abgeben mit deinen Daten und einem Satz, dass du es als TW abrechnen lassen willst. So wuerde ich es jedenfalls handhaben. Vielleicht weiss jemand was genaueres...
Im aktuellen Kolbenfresser habe ich gelesen, dass es möglich ist sich in die neue Studienordung umimatrikulieren zu lassen.
Habe ich es richtig verstanden, dass man dann alle Leistungen, bei denen es Änderungen gab, wiederholen/nachholen müsste? (also z.B. Studienkompetenzen , Mathe-Prüfungen nach dem 1. und 2. Semester, ET-Prüfungen nach dem 2. und 3. Semester, Thermodyn. nach dem 3. und 4.)
Oder geht es einfacher?
Hallo, hat jemand schon Erfahrung gesammelt bzgl. des Antragstellens an den Prüfungsausschuss? Gibt´s da ein spezielles Formular zum Download oder ist das ein formloses Schreiben, das ich selber erstelle? Wo muss ich dieses dann abgeben und wie läuft das darauffolgende Prozedere ab?
Danke für eure Antworten:).
Hallo Maschinist, Anträge an den Prüfungsausschuss können formlos gestellt werden. Generell gilt aber: je freundlicher und besser/aussagekräftiger begründet, desto besser die Aussicht auf Erfolg... Am besten richtest Du Dein Schreiben an den Vorsitzenden (aktuell Prof. Modler):
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/zentrale_einrichtungen
Das Schreiben kannst Du bei den Damen im Prüfungsamt abgeben bzw. in den Briefkaten werfen. Wenn Du eine (dringende) Antwort brauchst, schreibe es mit rein. Der letzte Prüfungsausschuss war jetzt am Donnerstag (18.10.2012) erst, also könnte es etwas länger dauern. Geantwortet wird in der Regel per Post.
Viel Erfolg!
Da jetzt offenbar immernoch Unklarheiten bestehen:
Für alle Immatrikulationsjahrgänge 2009 und früher gilt folgende Übergangsregelung. Schon begonnene Wahlpflichmodule haben Bestandsschutz und können auch mit einer unbenoteten Leistung abgeschlossen werden. Ein Formular mit dem man sich einschreiben kann, ist bei uns im Büro erhältlich.
An das Prüfungsamt ging eine Anweisung alle betroffenen Studenten so zu behandeln und die Übergangsregelung anzuerkennen. Ist das nicht der Fall solltet ihr euch noch einmal an den Fachschaftsrat wenden.
Hi, ich plane ab nächstem Semester meine Diplomarbeit in einem Unternehmen außerhalb von Dresden zu schreiben. Kann mir jemand sagen, was ich im allgemeinen vorher dafür klären muss? Also mal abgesehen natürlich von einem Unternehmen, dass mir ein Thema anbietet... Für evtl. Hinweise oder bereits gesammelte Erfahrungen wäre ich sehr dankbar!
Eigentlich brauchst du nur einen Prof. und einen Betreuer an der TU. Ansonsten solltest du höchstens noch mal prüfen, ob du alle Prüfungsleistungen zusammen hast.
Danke für die Antwort! Allerdings bin ich auf der Suche nach einem Betreuer auf ein neues Problem gestoßen: Da es in der Ausgeschriebenen Diplomarbeit um Verbrennungsmotoren geht, hab ich zuerst beim Lehrstuhl für Verbrennungsmotoren nachgefragt. Dort sagte man mir, man würde prinzipiell keine externen Arbeiten betreuen. Soweit ist das ja noch kein Problem... Man kann ja woanders nachfragen... ABER: Mir wurde weiterhin mittgeteilt, dass ich mir diese Arbeit ohnehin aus dem Kopf schlagen soll, da der Lehrstuhl für Verbrennuungsmotoren eine Betreuung von Arbeiten im Bereich der Verbrennungsmotoren auch durch andere Lehrstühle/Professoren blockiert!!! :nudelholz: Jetzt frage ich mich natürlich, geht das überhaupt oder wurde einfach nur versucht mich durch dreistes Lügen daran zu hindern meine Arbeit außerhalb der TU Dresden zu schreiben??? Hat vielleicht jemand von euch schonmal Erfahrungen in der Hinsicht gemacht?
Es kann durchaus sein, dass es dazu Absprachen unter den Lehrstühlen gibt. Letztlich bleibt dir nur mal bei anderen Instituten nachzufragen.
so ein Lehrstuhl hat nunmal leider mehr davon, Diplomarbeiten aus dem eigenen Tätigkeits-/Forschungsfeld bearbeiten zu lassen. Billige Arbeitskräfte und so.....
Aber es gibt auch Lehrstühle an der TU, die sowas nicht ablehnen.
"2. Fuer alle immatrikulierten Studenten muessen ab dem WS 2012/2013 im Rahmen des Technischen und des Nichttechnischen Wahlpflichtmoduls, sofern das Modul noch nicht geschlossen ist, alle Pruefungsleistungen benotet werden"
Das ist doch Mist! Kann man sich dagegen wehren? Hab je ein technisches und nichttechnisches Wahlfach auf Note gemacht und wollte dieses Semester ganz gechillt 2 unbenotete machen. Auf dieser Grundlage habe ich mir das Semester zusammengestellt.
@ P€AT: Ich hab's sooo verstanden, dass das bei dir kein Problem sein sollte, die restlichen Sachen unbenotet zu erledigen.
[...] Ausgenommen von dieser Regelung sind Module, die schon begonnen wurden. Hat z. B. ein Student im letzten Sommersemester das Modul „technisches Wahlpflichtfach“ begonnen und darin schon eine Leistung eingebracht, so gilt für ihn die alte Regelung. [...]
hast du richtig verstanden tobi.
für alle, die das modul schon begonnen haben: alte regelung (1 benotet, 1 unbenotet) für alle, die das modul noch machen müssen: neue regelung (beides benotet)
danke für diese beruhigende Antwort. Aber gibt es das irgendwo offiziell nachzulesen? Die gute Frau Damm im Prüfungsamt wusste davon nämlich nix, als ich sie genau danach gefragt habe.
dann erinner sie am besten an bestandsschutz und planungssicherheit. vll fällt es ihr dann wieder ein. ich selber habe es von FSRlern, die in der Sitzung saßen.
Mandys Aussage ist korrekt und im Übrigen auch durch eine juristische Meinung untermauert worden.
Ich habe im Juli die BWL-Klausur im Grundfachstudium AKM geschrieben. Hier gab es zumindest in dem Teil der AWI-Professur eine Multiple Choice Aufgabe, zwar von kleinem Umfang, aber dies ist doch in der DPO explizit ausgeschlossen. Wieso kann der Lehrstuhl dann trotzdem solche Aufgaben stellen? Außerdem wundere ich mich darüber, dass es Minuspunkte gab, wenn man eine falsche Antwort gegeben hat. Dieses Vorgehen ist doch schon seit 2008 von verschiedenen Gerichten als rechtswidrig eingestuft worden.
Gibt es zu diesen beiden Problemen bereits eine Stellungnahme vom Prüfungsausschuss oder FSR? Ich konnte leider über die Suche nichts finden.
Im Theorieteil von Energielehre kam das 2010 immer noch so vor. DPO ist auch nicht gleich DPO. Es zählt immer diejenige, mit der man immatrikuliert wurde. Wenn es Abweichungen dazu gibt, sind diese auch irgendwo festgehalten.
Ich habe natürlich in der DPO nachgeschaut, die in meinem Immajahr gültig war (2006). Vermutlich wird der Satz "Schriftliche Prüfungen nach dem Multiple-Choice-Verfahren sind in der Regel ausgeschlossen." dahingehend ausgelegt, dass eine komplette Prüfung nicht nur aus MC-Fragen bestehen darf (und nicht, wie ich es auslegen würde, dass MC-Fragen grundsätzlich ausgeschlossen sind). Es geht mir allerdings vorrangig um die Maluspunkte-Regelung, nach der Punkte aus korrekt beantworteten Fragen hinfällig sind, sobald man bei einer anderen Frage falsch antwortet.
Im Theorieteil von Energielehre kam das 2010 immer noch so vor und in der vergangenen prüfung wurden die minuspunkte expliziti NICHT mehr verteilt. als grund wurden jene gerichtsentscheidungen genannt. hatte auf der bwl klausur auch 'nen kurzen dreizeiler bezüglich des punktabzuges hinterlassen.
Wenn ein Dozent Maluspunkte bei einem Multiple Choice Test vergeben sollte:- sprecht ihn darauf an dass es rechtswidrig ist und - wenn er sich bei einer Neubewertung ziert - droht ihm ein bisschen mit Beschwerde und Mehraufwand durch Wiederholung des Tests
- Wenn er nicht einlenkt, dann schriftliche Beschwerde unter Benennnung Dozent, Prüfung und Prüfungstag beim Prüfungsausschuss und der Bitte um Würdigung des benannten Vorganges.
Wenn in den Ordnungen MC-Test in den DPOs (alt) nicht erlaubt sind, dann sind sie eigentlich auch keine zulässigen Prüfungsmethoden. Und da sich keiner beschwert, mache die Dozenten auch fleissig weiter damit...
LG, Matthias
@Steven: Weißt du noch, ob bei dem anderen Teil der Prüfung auch MC Aufgaben enthalten waren?
@Tiefenbass: Soll das heißen, man soll den Dozenten auffordern, die eigene Prüfung zu korrigieren und falls er sich weigert, dann damit drohen, dass alle korrigiert werden müssen? Sollten nicht lieber gleich alle Klausuren korrigiert werden? Das wäre doch nur fair. Beschäftigt sich ja nicht jeder mit Prüfungsrecht. Ich denke mal, die meisten wissen gar nicht bescheid über sowas.
Seit einer ganzen Weile hängt neben dem P-Amt ein Zettel, dass Multiple-Choice-Fragen ausdrücklich erlaubt sind.
MC- Test sind mittelerweile erlaubt, es gibt sogar mittlerweile eine eigene Ordnung dafür. Es geht hier, um es nochmal klarzustellen, nicht um MC-Test im Allgemeinen, sonder um MC-Tests in denen Minuspunkte für falsche Antworten verteilt werden. Daraus resultiert eine doppelte Bestrafung und dies ist rechtswidrig.
Sollte soetwas vorkommen:
Wenn ein Dozent Maluspunkte bei einem Multiple Choice Test vergeben sollte:- sprecht ihn darauf an dass es rechtswidrig ist und - wenn er sich bei einer Neubewertung ziert - droht ihm ein bisschen mit Beschwerde und Mehraufwand durch Wiederholung des Tests
- Wenn er nicht einlenkt, dann schriftliche Beschwerde unter Benennnung Dozent, Prüfung und Prüfungstag beim Prüfungsausschuss und der Bitte um Würdigung des benannten Vorganges.
quote: tiefenbass
@m1ra: So wie ich tiefenbass verstanden habe, muss hier die komplette Klausr neu bewertet werden, nicht nur die persönliche. Aber es ist immer noch weniger Aufwand, als wenn er diese Klausur komplett neu schreiben lassen müsste.
Danke für die Klarstellung. MC-Fragen sind in der neuen DPO (2012) erlaubt. Ich studiere aber nach der von 2006. Da ist es doch egal, was für ein Zettel neben dem P-Amt hängt...? Bin dort sowieso noch nie gewesen da ich fernstudiere!
Also müssen alle Klausuren neu bewertet werden. Ich glaube kaum, dass Prof. Schmauder das veranlassen wird, wenn ihm ein unbekannter Fernstudent das per Email mitteilt. Könnte sich da bitte der FSR für einsetzen, oder einen Antrag an den Prüfungsausschuss schreiben?
Hallo zusammen,
es geht nochmal um die neue Handhabung von TWF und NTWF. Ihr schreibt hier immer was von Bestandsschutz und Planungssicherheit für schon eröffnete Module. Auf Nachfrage beim Prüfungsamt könnte mir das jedoch nicht bestätigt werden. Die Damen sind dort der Meinung, dass es nur für unbenotete Leistungen Bestandsschutz gibt.
Es scheint da also verschiedene Auslegungen der Gesetzeslage zu geben. Wäre es nicht sinnvoll, mit dem Prüfungsamt eine allgemein gültige Regelung zu finden? Hinterher ist das Geschrei dann groß, wenn sich Leute auf das hier geschriebene verlassen und unbenotete Leistungen nicht anerkannt werden. Auf welches Gesetz beruft ihr euch eigentlich genau, wenn es um Planungssicherheit geht?
Grüße
Ich war bezüglich TWF/NTWF grad mal bei Frau Friedrich. Sie möchte das auf dem kurzen Dienstweg klären und nächste Woche Bescheid geben.
ich wollte fragen,da bis morgen die fristen zur einschreibung fürs hauptstudium sind.ist das überhaupt ein muss.wenn man nur belege und praktika in diesem Semester machen möchte?
Hallo, weiß hier jemand, ob der Prüfungsausschuss dieses Jahr noch einmal tagt? Ich hatte Ende Oktober einen Antrag eingereicht, jedoch hat sich bis jetzt noch nicht´s getan:unsure:. (Hatte auch einen "Eilt-Vermerk" drauf notiert)
Danke Euch....
zum Thema TWF/NTWF gibts leider nix neues. Alle Leistungsnachweise müssen lt. Prüfungsamt und Studienberatung mit Note gemacht werden.
Gibt es denn hier noch mehr Leute, die das absolut nicht einsehen?
Ich habe nämlich das Gefühl, das Thema wird einfach so abgetan, weil der Protest sich in Grenzen hält.
Ich sehe es nicht ein, dass ich jetzt alle Wahlfächer auf Note machen soll, obwohl in beiden Modulen schon ne Note vorhanden ist. Diese Änderung einfach zu Semesterbeginn durchzusetzen ist das Letzte!
Wenn man es eher mitgeteilt hätte, hätte ich meine Module letztes Semester beendet. Ich wusste es nicht und soll jetzt einfach "Pech gehabt haben"??? Das k*tzt mich mega an!!! :mad:
Das ist noch nicht der Gipfel des Eisberges. Hatte ein TWF rechtzeitig angemeldet und abgelegt, bevor ich zum Hauptstudium zugelassen war. Mir wurde es aber nicht wie beantragt als benoteter Leistungsschein eingetragen, sondern nur als unbenotet bestanden. Als Grund wurde mir genannt: TFW/NTWF darf man erst im Hauptstudium machen. Und so wurde ich vor die Wahl gestellt, ob unbenotet, oder als Zusatzfach. Wenn das geht, warum nicht auch benotet? Nach geschätzen Drölfhunderttausend Fragen WO das bitte stünde (TWF/NTWF haben keine Prüfungsvorleistung als Voraussetzung!) erhielt ich immer wieder die Antwort: "Das weiß doch jeder". Schade um die sehr gute Note, aber die Damen im Prüfungsamt haben weder Arbeitsmoral (Tür geht viertel nach Sprechstundenbeginn auf), noch Lust oder gar den Willen, den Studierenden zu helfen. Ein benötigter Leistungsnachweis wurde mir von den Damen auch nicht unterschrieben (angeblich falscher Zeitpunkt), da die Damen ja sowieso alles besser wissen.
Das sind Zustände, die meinetwegen an einer Waldorfschule herrschen können! An einer Universität sollten in so einem wichtigen Amt aber Menschen sitzen, die ein µ mehr Kompetenz haben.
Amt halt...
Wie du bei P€AT sehen kannst, halten die sich nicht mal an Abmachungen, die wir in µevoller Arbeit mit ihnen getroffen (zu) haben (glaubten). Die Begründung mit "weil erst im Hauptstudium" ist seit 2009 hinfällig, weil das keine Zwischenprüfung (Vordiplom) zur Zulassung mehr benötigt. (nur modularisierte Studiengänge) Und wenn ihr jetzt sagt "aber das muss doch irgendwo stehen, wie das mit den un-/benoteten Scheinen zu handhaben ist" - das steht leider in keiner Ordnung. Das Prüfungsamt kann hier leider quasi willkürlich handeln.
Der Fachschaftsrat wir der Sache nachgehen, aber schnelle Lösungen wird es wohl nicht geben.
Ich hoffe ja, dass sich hier noch ein paar mehr Leute mit dem selben Problem melden. Ich bezweifle, dass nur 2 Personen aktuell dieses Problem mit ihren Wahlpflichtmodulen haben. Einen einzelnen Studenten abzubügeln ist doch leichter, als ne kleine widerspenstige Gruppe.
Das ist ja ein Scheiß was die sich da leisten. Eventuell mal die Profs fragen, ob sie eure Note nachdatieren, sprich das ihr sie erst mit Erhalt des Hauptstudiums erhalten habt. Die haben eventuell Verständnis für den Schmarn, der euch da aufgetischt wird
Mich würde auch brennend interessieren, ob ich mein bereits begonnenes und mit einer perfekten Note gefülltes TWF-Modul nun ganz entspannt unbenoten nach Hause schaukeln kann oder mir auf Biegen und Brechen noch ne Note reinhauen muss.
Lt. FSR genießen bereits begonnene Module Bestandsschutz, lt. dem hier (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/pruefungsamt/pruefungsausschuss/Rundmail%20der%20Studiendekane%20an%20alle%20Studenten.pdf) gilt es für alle nicht geschlossenen Modul. Was ist denn nun richtig? Und vor allem: wie läuft das mit der Prüfungseinschreibung dann ab?
erstmal zur Prüfungseinschreibung: es soll so sein, dass alle anerkannten Wahlpflichtfächer im HISQIS auftauchen und man sich zur normalen Einschreibefrist dafür mit einträgt.
Zum Rest: Erstmal vorweg, dies ist meine EIGENE MEINUNG und repräsentiert nicht die Meinung des FSR`s, da wir da noch in Beratungen sind, ich euren Ärger verstehen kann und wenigstens es etwas kommentieren möchte.
Ich denke, dass es da ein Kommuniktionsproblem gab. Deren Bestandsschutz beinhaltet alle Module, die bereits abgeschlossen sind. Wäre das nicht so müssen alle die schon eine unbenotete Leistung anerkannt bekommen haben, diese benotet neu machen. (überhaupt nicht unter keinen Umständen tragbar). Nach meiner Auffassung und so wie ich es nach der StoKo-Sitzung verstanden habe, sollten nicht nur die abgeschlossenen Module unter den Bestandsschutz fallen, sondern auch die Module bei denen jemand schon eine Teilleistung anerkannt eingereicht hat. Diese zweite Bedingung scheint irgentwie untergegangen zu sein. Das könnte zum einen so sein, dass dies während der Diskussion in der StoKo etwas diffus dargestellt wurde. Zum anderen wurde es wegignoriert.
Wie auch immer da muss etwas getan werden, aber nur rummeckern hilft da gar nicht. Deswegen mein Vorschlag: Fragt bei euch rum, wer noch damit Probleme hat und meldet euch bei uns. Wenn jeder da einzeln hingeht, haben die auch keine Bock mehr. Lieber koordiniert als eine gut vorbereite Gruppe hingehen. Diese Regelung traf uns am Anfang des Semesters auch ziemlich überaschend und Probleme waren vorherzusehen. Ich kann zum jetzigen Zeitpunkt nur eines Sagen: Gebt uns ein paar Tage Zeit uns zu organisieren und positionieren und an euch: findet alle Personen die auch dieses Problem haben. schreibt dieses genau auf und schickt es uns per Mail, dann haben wir konkrete Anfragen und eine bessere Grundlage in den Gesprächen.
Hi, ich hätte mal ein Frage bezüglich des Studienganges CIW. Ich bin Student aus dem Imma-Jahr 2011 und somit aus dem letzten Jahrgang der für CIW immatrikuliert wurde. Ich plane eventuell nach dem 4. Semester ein Jahr ins Ausland zu gehen. Jetzt meine Frage: Könnte es da zu Problemen kommen, zum Beispiel, dass Lehrveranstalltungen bzw. Prüfungen nach diesem Jahr dann nicht mehr angeboten werden? Wäre dankbar für eure Meinung!
Grüße HappyViking!
es kann dazu kommen, dass Lehrveranstungen offiziell nicht mehr angeboten werden. ABER....
1.) ist es unwahrscheinlich, da die Lerninhalte im Studiengang VNT übernommen wurden.
2.) Die Lehrveranstaltung wird nur einmal für dein Studienjahr angeboten. Was aber auf alle Fälle sein muss, ist dass du die Prüfugen unter den in deiner Modulordnung stehenden Bedingungen schreiben musst.
Ok, sollte also keine größeren Probleme geben, danke für die Antwort! Nur noch kurz zu den Prüfungen, dass die Bedingungen passen, klär ich dann immer mit dem entsprechenden Prof. oder?
ja.
Im Urlaubssemester kann man ja Prüfungen mitschreiben. Ist es auch möglich die Diplomarbeit in einem Urlaubssemester zu schreiben? Die Frage wäre für mich wegen der max. möglichen Semesteranzahl interessant.
Hallo, ich habe eure Diskusion nur mal kurz überflogen und da ich gerade im Fachpraktikum bin und nicht in Dresden bekomme ich nicht so viel mit:blink: Ich werde an mein Praktikum gleich meine Diplomarbeit anschließen. Ich habe in meiner Studienrichtung alle drei Module belegt und wollte mir ein Fach als unbenotetes TWF anerkennen lassen aus dem Modul was ich nicht nehme. Im Sommer habe ich deswegen extra im Prüfungsamt nachgefragt, ob das möglich ist und die Dame meinte ja kein Problem, aber das machen wir dann erst wenn sie die Diplomarbeit anmelden. Das ist im März. Könnte ich jetzt Probleme bekommen weil es ein unbenotetes TWF ist?:(
nein es bleibt beim Bestandsschutz! bei mir wird Grundlagen des Maschinenbaus aus dem 3. Semester auch anerkannt. war deswegen extra beim Prüfungsamt und die gute Frau hat es auch gleich richtig eingetragen damit ruhe ist. haben sich wohl schon mehr an sie gewendet
Wie schaut das denn jetzt mit den Studium Generale-Fächern aus. Für Umweltschutz kann man sich ja im HISQIS einschreiben. Für die restlichen reicht es, wenn ich die neue Regelung richtig verstanden habe, nicht mehr aus einfach den Schein abzugeben... Muss ich da jetzt die Einschreibung für die Sozialwissenschaftliche Prüfung noch analog per Zettel beim Prüfungsamt einreichen?
Auch eine Frage zu Studium Generale: -Ich kann mich online für die Prüfungen aus dem Bereich Studium Generale anmelden, aber da stand ja vorher folgender Hinsweis: - Verfahrensänderung: Prüfungen für Studium Generale und Zusatzprüfungen sind online nicht anzumelden, sondern per Formular beim Prüfungsamt Maschinenwesen einzureichen.
Reicht es nun online oder doch noch mit einem Zettel zum Prüfungsamt?
Gilt nur für diejenigen, die das NTW bzw TW Modul in den letzten Semester bereits mit einer Leistung auf Note angefangen haben und nur noch Leistungsscheine benötigen:
Im HISQIS sind nur Prüfungsanmeldungen auf Note möglich und das Prüfungsamt sieht sich offensichtlich nicht imstande, das zur Anmeldung notwendige Formular für TWs/NTWs auf Leistungsschein zu de-depublizieren. Wie haben dieses jetzt wieder ausgegraben: ihr könnt euch das notwendige Formular ab heute im FSR-Büro abholen. Denkt bitte immer daran, die Abgabe beim Prüfungsamt euch quittieren zu lassen bzw. den Einwurf in den Briefkasten vorm Prüfungsamt in Anwesenheit von Zeugen zu tätigen.
LG, Matthias
Weiß jemand, wie ich mich für Zusatzprüfungen anmelde? Trotzdem per Formular, obwohl sie in meinem Falle auch bei den TWF/NTWF mit gelistet sind? Vielen Dank für die Antwort :innocent:
Im Urlaubssemester kann man ja Prüfungen mitschreiben. Ist es auch möglich die Diplomarbeit in einem Urlaubssemester zu schreiben? Die Frage wäre für mich wegen der max. möglichen Semesteranzahl interessant. Kann dazu jemand was sagen?
Also nochmal zur Nachfrage, da immernoch keine genau Aussage zu dem Verfahren TWF/NTWF gemacht wurde, bzw. Polrimbacar noch keine Einigung mit dem Prüfungsamt gepostet hat. Ich habe ein TWF auf Note vor 2 semestern gemacht und wollte jetzt ein TWF unbenotet machen. Ist dies nun definitiv möglich, da ich und Kumpel vor einem Monat im Prüfungsamt nachgefragt haben, explizit mit dieser Frage und es hieß wir müssten das jetzige TWF auf Note machen.
Nach der neuen Regelung muss jedes Wahlpflichtfach, das belegt wird, mit einer benoteten Prüfung abgeschlossen werden. Dabei ist es egal, ob es eine Klausur, Beleg oder eine andere Form der Bewertung ist. Wichtig ist nur, dass ihr eine Note braucht. Sitzscheine oder unbenotete Leistungsscheine (ein einfaches „bestanden“) zählen nicht mehr. Ausgenommen von dieser Regelung sind Module, die schon begonnen wurden. Hat z. B. ein Student im letzten Sommersemester das Modul „technisches Wahlpflichtfach“ begonnen und darin schon eine Leistung eingebracht, so gilt für ihn die alte Regelung.
Quelle (http://bombentrichter.de/showpost.php?p=175290&postcount=1) nach meiner auslegung solltest du, da du das modul ja schon begonnen hast, mit einem leistungsschein dein modul abhaken können. das musst du aber übers papierformular anmelden, da im hisqis nur anmeldung auf note möglich ist. das anmeldeformular geistert hier im bombentrichter aus junger vergangenheit noch rum. nutz einfach mal die suche edit von paar posts weiter oben:
Gilt nur für diejenigen, die das NTW bzw TW Modul in den letzten Semester bereits mit einer Leistung auf Note angefangen haben und nur noch Leistungsscheine benötigen: Im HISQIS sind nur Prüfungsanmeldungen auf Note möglich und das Prüfungsamt sieht sich offensichtlich nicht imstande, das zur Anmeldung notwendige Formular für TWs/NTWs auf Leistungsschein zu de-depublizieren. Wie haben dieses jetzt wieder ausgegraben: ihr könnt euch das notwendige Formular ab heute im FSR-Büro abholen. Denkt bitte immer daran, die Abgabe beim Prüfungsamt euch quittieren zu lassen bzw. den Einwurf in den Briefkasten vorm Prüfungsamt in Anwesenheit von Zeugen zu tätigen. LG, Matthias
Also ich war heut bei Frau Herzog-Schaudick und wollte mein unbenotetes Technisches Wahlpflichtfach anmelden. Diese meinte dann allerdings zu mir, dass dies nicht mehr möglich sei. Auf meine Nachfrage hin, dass der FSR meinte dies ginge für all jene die ihr Modul schon begonnen hatten, so wie ich, meinte Sie nur das sei Falsch. Also was ist nun richtig?!
oh man, hier weiß doch die linke hand nicht, was die rechte macht.:down: is ja schon fast so, wie im "Haus das Verrückte macht":Pklick (http://www.youtube.com/watch?v=3L8aFkOXjb8)
Komm bitte mit dem lila Formular zu uns ins Büro und beantrage mit diesem das gelbe Formular, mit dem wir die erneute Suche nach dem Beschwerdeformular fürs Prüfungsamt starten.
Spaß beiseite...um 13 Uhr haben wir heute ein Gespräch mit den Frauen vom Prüfungsamt...was da raus kommt, erfahrt ihr dann hier
Bis jetzt hat es ja nicht so wirklich funktioniert, dass sich das Prüfungsamt an die mit euch getroffenen Absprachen hält und gibt immernoch die Information raus, dass alle Fächer auf Note gemacht werden müssen. Da die Prüfungsanmeldung ja nur noch bis Sonntag läuft, sollte es meiner Meinung nach auch bis dahin eine offizielle Stellungnahme vom Prüfungsamt geben. Könntet ihr das bitte bei dem Termin heute mit ansprechen?
So, wir hatten gerade ein klärendes Gespräch mit den Damen vom Prüfungsamt und es kam folgende Sachen raus:
- Es gibt keine unbenoteten NTW/TW mehr, d.h. egal ob man das Modul schon begonnen hat oder nicht, muss eine benotete Prüfung ablegen. - Der Bestandsschutz, von dem so oft die Rede war, meint nur, dass alle die ein unbenotetes Fach schon im Modul haben, das stehen bleibt. - Alle die sich schon per Zettel angemeldet haben für NTW/TW brauchen sich nicht noch einmal per HISQIS anmelden. Die Anmeldung per Zettel wird in einen benoteten umgewandelt und im HISQIS eingetragen (in den nächsten 2 Wochen). Bis Sonntag können sich noch alle anmelden, die bis jetzt gewartet haben mit der Anmeldung.
Es ist fraglich ob juristische Schritte etwas bringen. In den Prüfungsordnungen (auch vor 2012) sind keine Testatprüfung vorgesehen (Ausnahmen wie Mathe, TM, FT sind im Studienablaufplan extra verzeichnet).
@ Martin: Die offizielle Stellungnahme vom Prüfungsamt ist die Email vom 28. September 2012. Daran hat sich nichts geändert.
Tim Hoffmann (kutscher) und Mandy Schulz (celesta)
also heißt das mit dem Bestandsschutz auch, dass ich ein TWF aus meinem nicht eingebrachten Vertiefungmodul wählen darf was ich letztes Jahr abgeschlossen habe? Ich habe keine Zeit um noch ein TWF zu machen...
alle fächer, die im katalog stehen, darfst du wählen. wenn dein fach dadrunter ist, dann kannst du es als twf nehmen, wenn es da nicht drin steht, dann nicht. deine leistung ist trotzdem nicht verloren, sondern kannst du als zusatzleistung auf dein diplom schreiben lassen.
Schade, bleibt eine absolut unverständliche Entscheidung. Kennt jemand paar gute Fächer für leichte 1sen? Denn leider werden die Fächer, welche ich mir aus Interesse ausgesucht habe, meine Noten zu sehr ruinieren...
Danke an alle die sich in der Sache eingesetzt haben!
Moin Moin,
ich weiß nicht genau, ob meine Frage in dieses Thema gehört. Falls nicht, bitte ich darum, dass das Thema verschoben wird.
Hat zufällig jemand Erfahrung bzw. Informationen darüber, ob man als eingeschriebener Student der TU-Dresden im Studiengang Maschinenbau sein Diplom auch an einer anderen Universität schreiben kann und welche Kriterien dafür erfüllt sein müssen?
Ich denke gerade darüber nach mein Diplom an der TU-Darmstadt zu schreiben. Für mich selbst habe ich dazu auch einige Gründe. Ist also keine fixe Idee von mir. ;) Die Studienberatung der TU-Darmstadt hat mir mitgeteilt, dass es aus Sicht dieser Uni kein Problem ist. Wenn ein Student der TU-Darmstadt eine Diplomarbeit an einer anderen Uni schreiben möchte, braucht er lediglich an beiden Universitäten eine Betreuung und müsste dann einen formlosen Antrag auf Anerkennung an den Dekan stellen. Die Sache mit der Betreuung wäre dann wohl so ähnlich geregelt, wie bei einer externen Diplomarbeit in einem Unternehmen. Das größte Problem ist dann wohl die Lehrstühle der beiden Unis zu einer Zusammenarbeit zu bringen.
Geht sowas auch aus Sicht der TU-Dresden?`Weiß das jemand? Ich werde mich auch noch mit der Studienberatung der TU-Dresden in Verbindung setzen und gezielt fragen, aber vielleicht hat hier ja schon jemand ein paar Erfahrungswerte beizusteuern.
Schöne Grüße
Quickley
Hallo,
weiß jemand zufällig, wie lange die Klausuren für Immatrikulationsjahrgänge 10 und 11 noch angeboten werden? Bspw. müssen die IJ2012 ja kein TM-Testat mehr schreiben. Ist denn nun zu befürchten, dass dieses bald nicht mehr angeboten wird? Und was macht man dann, wenn man zwei Mal krank war und das Testat deshalb noch nich hat?
Danke für eure Antwort.
@ Strombert: Die Klausuren müssen so lange angeboten werden, wie es Studenten gibt, die nach dieser Prüfungsordnung studieren und das Modul noch offen haben. Im Extremfall kann es passieren, dass nur für dich allein eine Klausur angeboten wird. Du brauchst dir also keine Sorgen machen, dass du irgendwann keine Klausur mehr schreiben kannst.
Vielen Dank! Das beruhigt sehr. :)
Hallo,
ich weiß leider nicht ob ich morgen Mathe 1. Semester mitschreiben kann, da ich ziemlich krank bin. Um von der Prüfung zurückzutreten brauch ich ja einen Attest, den ich mir dann auch holen werde. Das Formular ist richtig:
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/pruefungsamt/pa_formulare_informationen/Formblatt%20zur%20Krankschreibung.pdf
, oder?
Wie ist es eigentlich dann im 2. Semester zur Wiederholungsprüfung, kann ich da Mathe 1 schreiben und zusätzlich meine reguläre Mathe Prüfung, also die vom 2. Semester, oder ist die 1. bestandene Mathe Vorraussetzung dafür.
Mfg Alex
Ich wollte einmal nachfragen ob es im Hauptstudium irgendwelche fristen gibt bis wann man spätestens eine Prüfung zum 1. mal zu schreiben hat. Da mein Studium definitiv 12 Semester dauern wird plane ich 2 Prüfungen aus dem normalerweise 5. in meinem 10. Semester(ja werden angeboten) zu schreiben. Aufgrund von Krankheitbedingter Abmeldung und nun fehlender Zeit konnte ich sie bisher nicht wahrnehmen. Und eine Prüfung möchte ich zum 1. und dann letzten mal im 11. schreiben. Gibt es bei sowas irgendwelche Probleme? Irgendwelche Anträge die man stellen müsste oder ist das alles kein Problem?
Viele Grüße und schonmal im Vorraus Danke
Gibt da kein Problem. Prüfungen kannst du schreiben wann du willst.
Und mal ganz blöd gefragt...muss man zum Zeitpunkt wo man die Diplomarbeit anfängt alles fertig haben oder wo ist der Punkt wo man nicht mehr weiter kommt wenn noch nicht alle PRüfungen oder Leistungen wie Exkursionen etc. fertig sind!?
Bei der Diplomanmeldugn darfst du max. eine offene Fehlleistung haben.
Stimmt es eigentlich, dass man sein Vordiplom nicht mehr bis zum sechsten Semester fertig haben muss? Bei mir wird sich mind. eine Prüfung bis ins 7. Semester verschieben. Muss man nur die "Zwangsexmatrikulation" fürchten? Obwohl die Gerüchte nun ein halbes Jahr alt sind, finde ich irgendwie nirgends eine offizielle Bestätigung, die aussagt, dass es keine Vordiplomsfrist mehr gibt.
Bin übrigens Imma-Jahrgang 2010.
Welches Vordiplom? ;)
Also bei uns haben alle, die "pünktlich" fertig wurden, bisher ein Vordiplomszeugnis bekommen.
Die Sache ist die, dass es bis auf wenige Ausnahmen keine Zwischenprüfung aka "Vordiplom" mehr gibt. Du musst also nur in den höchstens 14 Fachsemestern mit dem Studium fertig werden.
Ok. Was wären denn das für "wenige Ausnahmen"? ^^
Und in meiner Prüfungsordnung steht nachwievor:
"(1) Die Diplom-Vorprüfung soll spätestens bis zum Beginn des fünften (FS neunten) Semesters abgelegt werden. Eine nicht bestandene Diplom-Vorprüfung kann nur innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt sie als endgültig nicht bestanden.
Im sächsischen Hochschulgesetz steht in §35 Prüfungen
(3) In nicht modularisierten Studiengängen mit einer Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern findet eine Zwischenprüfung statt, soweit in Studiengängen, die mit einer staatlichen oder kirchlichen Prüfung abgeschlossen werden, nichts anderes bestimmt ist. Diese ist spätestens bis zum Beginn des fünften Semesters abzulegen. Wer sie nicht innerhalb der Frist nach Satz 2 besteht, muss im fünften Semester an einer Studienberatung teilnehmen. Die Zwischenprüfung kann innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt sie als nicht bestanden; die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung ist nur auf Antrag zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich. Eine weitere Wiederholungsprüfung ist nicht zulässig. Die Prüfung, die da in der DPO referenziert wird, existiert also gar nicht.
Hallo ich habe auch mal eine Frage. Gilt für mich immer die Prüfungsordnung mit der ich auch immatrikuliert wurde? Weil es ja eine neuere Version gibt.
Es gilt die DPO, mit der du dich ins 1. Semester immatrikuliert hast. Es kann jedoch passieren, dass durch übergeordnetes Recht (z.B. ein Landesgesetz wie das SächsHSFG) einzelne Punkte dieser DPO unwirksam werden. Beispielsweise ist 2009 durch das Hochschulgesetz der Aufstiegscharakter der Vordiplomsprüfung in modularisierten Studiengängen gefallen (Bedeutung siehe weiter oben).
Weiterhin hat der Student die Möglichkeit, sich in die aktuellste DPO seines Studienganges um zu immatrikulieren. Da jedoch bei einer neuen DPO neue Studienfächer drinstehen und andere entfallen, solltest du vorher dich von der Studienfachberaterin beraten lassen.
LG, Matthias
Hi, ich hab da auch mal ne Frage: Bin im 9.Semester und habe alle Noten, die ich für meine Vertiefungsmodule benötige schon geschrieben und gut genug bestanden. Hab aber jetzt ein Fach dieses Semester zusätzlich gewählt (was auch in meinem Vertiefungsmodul ist) und es kann sein, dass ich das nicht bestehe. Muss ich dieses jetzt nochmal schreiben,wenn ich durchfalle, oder kann ich mir das auch schenken????? Danke schonmal!!!
Kannst du dir schenken. Du gibst dann eh an, welche Fächer du in deinen Modulen haben willst und da nimmst du dann einfach die anderen.
Ich habe mal die Frage ob ich ein Modul bei einer Durchschnittsnote von 4,075 bestanden habe oder nicht. In der Prüfungsordnung steht, dass man bis einschließlich 4,0 bestanden und ab 4,1 nicht mehr bestanden hat. Wird die 4,075 jetzt zu einer 4,1 aufgerundet? Danke im voraus!
Im Normalfall wird alles nach der ersten Kommastelle abgeschnitten, also in dem Fall wäre es eine 4,0 und damit bestanden. Aber ob das auch bei Werten über 4 zählt weiß ich nicht.
Die Grenze liegt tatsächlich bei glatt 4,0!
In der 2006 Prüfungsordnung steht aber eindeutig, dass erst ab der Note 4.1 das Ganze nicht bestanden ist. Also muss das dann doch trotzdem von der Rundung abhängen, oder?
Edit: Ich habe jetzt mal beim Prüfungsamt nachgefragt und folgende Antwort erhalten: "Die Ergebnisse werden nicht gerundet, sondern bis auf eine Stelle nach dem Komma gestrichen. Die Modulnote 4,0 wäre damit bestanden."
Schönen Guten Morgen,
meine Frage lautet: wie viele Prüfungen darf ich maximal noch offen haben wenn ich meinen Antrag auf Eröffnung des Diplomverfahrens abgebe? Ich frage weil ich Direkt einen Tag nach meiner letzten Prüfung mit dem Diplom starten möchte zu diesem Zeitpunkt aber noch nciht alle Noten im Hisqis eingetragen sind. Des weiteren wüsste ich gerne ob es auch möglich ist die DA dann vor dem eigentlichen Termin abzugeben oder ob es da irgendwelche Komplikationen gibt. Dann würde ich nämlich einfach schon mal anfangen und den Antrag erst abgeben, wenn alle Noten online sind.
BTW: für mich gelten die 2006 Ordnungen
Hi Koma,
du darfst max. eine Prüfungsleistung offen haben bei der Benantragung (Prüfung, Praktiumsbereicht etc.). Ab Beantragung hast du dann 4 Monate Zeit bis zur Abgabe. Da das relativ knapp ist, beantragen deswegen erst manche später ihr Diplom und fangen schon einfach an. Vor dem Termin abgeben? Hmmm, denke nicht das es da ein Problem gibt. Wenn du eben fertig bist, bist du fertig.
Lg Mandy
Gruß, Die Frage war warscheinlich auch schon drann, gab es fälle wo reguläre(erste) 2.Wiederholungen ohne Grundangabe abgelehnt wurden? oder hat absolut jeder ein recht auf die reguläre(erste) 2.Wiederholungsprüfung?
§ 13 Wiederholung der Modulprüfungen
(1) Nicht bestandene Modulprüfungen können innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten sie als endgültig nicht bestanden. Eine zweite Wiederholungsprüfung kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden. Die zweite Wiederholungsprüfung ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Bekanntgabe des Nichtbestehens der ersten Wiederholungsprüfung beim Prüfungsausschuss zu beantragen.
Also das sichere Recht, dass jemanden eine zweite Wiederholungsprüfung hat, ist durch die Prüfungsordnung nicht gesichert. Aber die Erfahrung zeigt, dass alle die eine 2te W machen wollen, diese auch machen können.
Das Recht auf eine 2. Wiederholungsprüfung in bei beliebig vielen Fächern wird durch das Hochschulgesetz gewährt. Der von Arne zitierte Paragraf der DPO wurde 2009 also durch höheres Recht unwirksam, und seitdem wird auch jedem Antrag auf 2. W stattgegeben.
LG, Matthias
Kann es sein, dass man aus Gründen wie Studienleistungen aufholen/nachholen kein Urlaubsemester mehr anerkannt bekommt? Hab was davon gehört, dass man nur noch ein Betriebspraktikum mit Vertrag und nicht in Verbindung mit Fachpraktikum als anerkannter Grund zählt??? Das wäre schlecht für mich im 11. Semester, der noch 2 Belege schreiben muss.
@ Koma: Ich habe gerade noch einmal die Dplomordnung gelesen.
§ 27 Nr. 3: Der Prüfungsausschuss kann einen Kandidaten auch dann zur Diplomarbeit zulassen, wenn noch nicht alle Modulprüfungen bestanden bzw. nicht alle Leistungen erbracht sind. Dieses setzt voraus, dass eine Nachholung der fehlenden Leistungen ohne Beeinträchtigung der Anfertigung der Diplomarbeit innerhalb eines Semesters erwartet werden kann. Die Verteidigung der Diplomarbeit kann in diesem Fall erst nach Erbringung der fehlenden Leistungen erfolgen.
Würde ich jetzt also so interpretieren, dass du sogar noch mehr als eine Leistung offen haben kannst.
ich bin gerade kurz vor dem abschluss meines großen beleges und muss dann nur noch die diplomarbeit schreiben. was mir bisher noch nicht ganz klar ist, wann muss man denn im prüfungsamt angeben, welche leistungen alles ins diplom einfließen sollen? Vor beginn der diplomarbeit oder kann man das beliebig irgendwann während der bearbeitungszeit machen?
Bei Antrag auf Eröffnung deines Diplomverfahrens:
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/pruefungsamt/pa_formulare_informationen/Ant._Erff._Dipl.verf.030406.pdf
vielen dank. und dieses dokument muss man vor beginn der DA abgeben, oder?
Jap, an sich schon. Du kannst auch mit deiner DA anfangen und es erst später abgeben, weil ab Abgabe beginnen nun mal deine 4 Monate. Und das ist ein sehr enges Zeitfenster. Deswegen fangen viele erst einmal an und geben es später ab.
Hey, ich habe ein Problem.
Aufgrund persönlicher Probleme habe ich letztes und dieses Semester keine Prüfungsleistungen erbracht, außer ME-Beleg und ET-Praktika. An manchen Unis kann man zwangsexmatrikuliert werden, wenn man über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen erbringt. Wisst ihr, wie das hier geregelt ist? Zwei Semester keine Klausuren. Ich mache mir echt sorgen.
LG.
Es wird nicht exmatrikuliert. Jedoch kann dir die Immatrikulation (also quasi die Rückmeldung) verweigert werden, wenn du in den letzten vier Semester in deinem Studiengang keine Prüfungsleistungen absolviert hast. siehe hierzu Punkt 7 in § 18 (2) SächsHSFG (Link (http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lexsoft/bundesrecht24.cgi?t=136157148337667993&sessionID=401378208296396317&source=link&highlighting=off&xid=3486996,20#jurabs_2)).
LG, Matthias
Hallo und guten Morgen,
ich habe noch einmal eine Frage zum Thema "Einjahresfrist bei nicht-bestehen einer Prüfung": folgendes Problem: Ich bin nun im 3. Semester und habe vor einem Jahr die Chemie-Prüfung in den Sand gesetzt... Nun wollte ich sie dieses Semester nachschreiben, bin aber eine Woche vorher krank geworden. Da ich zu diesem Zeitpunkt nicht in Dresden war, dachte ich mir, es ist einfacher und unkomplizierter, wenn ich mich einfach wieder abmelde (fristgerecht...) Mittlerweilen wurde ich jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass ich eine Prüfung bei Nichtbestehen spätestens ein Jahr danach nachholen MUSS... Nun zu meiner Frage: Zählt die Prüfung nun automatisch als nicht bestanden, heißt ich hab meinen 1. Wiederholungsversuch auch vergeigt? Hab ich in so einem Fall überhaupt noch einen zweiten? Falls ja, wäre der dann gezwungenermaßen im nächsten Semester bzw. in der nächsten Prüfungsperiode? Oder gibt es eine Möglichkeit sich jetzt noch ein Attest zu holen, wenn ich einen Arzt finde, der mir jetzt noch bestätigt, dass ich zu diesem Zeitpunkt krank war (falls sowas dann überhaupt gültig ist)?
Danke schonmal für die Antworten und entschuldigt bitte, dass ich nochmal so doof frag, aber das Durchlesen der ganzen Prüfungsordnungen und Posts hier hat mich nur noch mehr verwirrt
Hallo! Ich habe ein Frage bezüglich der Wiederholungsfrist von Nichtbestandenen Prüfungen bzw Modulprüfungen. Folgender Sachverhalt: Vor einem Jahr (Prüfungsperiode WS 11/12) habe ich die Prüfung TT-Energielehre nicht bestanden und im letzten SS die zur Modulnote dazugehörige TT-Wärmeübertragungsprüfung auch nicht bestanden (bzw. mich angemeldet aber nicht teilgenommen um mit Absicht durchzufallen und nochmal beide Prüfungen TTE und TTW zu versuchen). Also die Prüfungen TTE und TTW bilden zusammen eine Modulnote. Die Frist zur Wiederholung von Prüfungen besagt ja, dass spätestens nach einem Jahr nichtbestanden Prüfungen erneut versucht werden müssen, ansonsten sind sie endgptlit nicht bestanden. Also hier meine Frage: Ab wann hat dieses Jahr in meinem Fall begonnen?! Ab Nichtbestehen des ersten Versuches von TTE vor eben einem Jahr, oder erst nach dem Ich auch TTW nicht bestanden habe und somit das gesamte Modul nicht bestanden ist, was dann erst vor einem halben Jahr der Fall war? Morgen wollte ich nämlich wieder TTE schreiben, aber bin leider Krank geworden und würde von der Prüfung zurücktreten wollen (mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - wird die noch akzeptiert? ja oder?!). Überschreite ich dann mein Fristjahr, oder ist erst ein halbes Jahr laut dieser Frist vergangen? Oder besteht bei Krankschreigung sowieso ein Sonderrücktrittsrecht über die Frist hinaus?
Ich bedanke mich schonmal für schnelle Antworten! :)
spätestens ein Jahr, nachdem du das Modul abgeschlossen, aber nicht bestanden hast (also zweiteres). Wenn du krank bist, dann kannst du keine Prüfung schreiben. Wirst dann auch nicht geext, sofern du deine Krankschreibung nachweist (für P-Amt Formular ausfüllen und zusammen mit dem Schein für den Arbeitgeber [das ist der, wo die Diagnose NICHT draufsteht] abgeben oder in den Briefkasten einwerfen).
Moin, kann mir bitte jemand nochmal schnell erklären, wie das aktuell mit der maximalen Anzahl an Semestern für das Maschinenbaustudium gehandhabt wird? Ich habe im Hinterkopf, dass man maximal 14 Semester brachen darf. Müssen sich innerhalb dieser Semester die 2 Urlaubssemester befinden? Also 12 Semester Präsenzstudium und 2 Semester Urlaub? Oder ist das egal?
Und wie verhält sich dies mit dem Start der Diplomphase? Des öfteren habe ich gelesen, dass man zum Ende der Diplomarbeit hin nicht mehr immatrikuliert sein muss. Beispielsweise kann die Verteidigung auch im April stattfinden, wenn man im März abgegeben hat und man sich nicht extra rückgemeldet hat. Stimmt das so?
Schöne Grüße Quickley
zu ersterem: 14 präsenz + 2 urlaubssemester funktioniert.
bei zweiterem würd mich eine belastbare aussage auch intertessieren.
Wie schon oft in diesem Forum zu lesen:
Zur Verteidigung der Diplomarbeit muss man nichtimmatrikuliert sein.
Bei Krankheit reicht in der Regel der Krankenschein vom Hausarzt. Außer es gibt begründete Zweifel. Und richtig, wenn du nur 3 Tage vorher zurücktrittst, zählt das als endgültig nicht bestanden, weil du die Wiederholungsfrist verstreichen hast lassen.
Bei sowas wärs durchaus angebracht, am Donnerstag mal persönlich im Prüfungsamt vorstellig zu werden, als sich auf etwas Halbwissen zu berufen.
persönlich im Prüfungsamt mich würde es interessieren,was sich ergeben hat?
Hey ihr,
in meiner ersten Prüfung dieses Semester hat mir ein Prof. gesagt, dass es möglich ist auch nach der Prüfung (diese ist bereits abgegben) einen Krankenschein beim Prüfungsamt einzureichen und somit die Prüfung anulieren zu lassen. Er sagte, dass soll bis zum nächsten Tag geschehen.
Ist das korrekt?
Ja, prinzipiell ist das möglich. Dazu musst du einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen - Der entscheidet dann darüber.
Hallo zusammen, wer sollte eurer Meinung nach eine Verschwiegenheitserklärung für eine externe DA unterschreiben? Das Institut oder Prüfungsamt/-ausschuss?
Danke.
Allgemein wird das doch zwischen den beteiligten Parteien durchgeführt, also dir und der Institution für die du irgendetwas gemacht hast. Das Prüfungsamt sieht aber bestenfalls nur die unterschriebene Erklärung.
Das ist meine Ansicht dazu.
Ja das ist die Verschwiegenheitserklärung die in die DA kommt, aber die Uni bekommt ja zwei Exemplare der DA und darf diese fünf Jahre nicht weiterreichen und muss dafür unterschreiben...
Hey, ich hab vor kommendes Semester meine Diplomarbeit zu schreiben. Ich hab aber auch noch vor in dem Semester ne Klausur mit zu schreiben um meine Modulnote verbessern zu können. Ich hab natürlich schon alle Mindestvorausetzungen (Prüfungsleistungen) abgeschlossen. Kann man nachdem man den Antrag auf Eröffnung des Diplomverfahrens abgegeben hat und darauf alle Prüfungsleistungen schon angegeben hat da noch Veränderungen vornehmen? Also eine Prüfungsleistung austauschen, oder ist das dann fest ? Ich hoffe ihr könnt mir da helfen! Danke!
Musste denn hier noch nie jemand eine Verschwiegenheitserklärung der Uni abgeben wenn er seine DA extern geschrieben hat? Die möchte mir keiner unterschreiben, aber ohne Erklärung kein Arbeitsvertrag :nudelholz:
eigentlich sollte dir der betreuende lehrstuhl das ding unterschreiben. die sind nur leider nicht dazu verpflichtet, deine da zu betreuen oder die erklärung zu unterschreiben.
Moin,
weiß einer von euch mit wie viel sws der große Beleg eingeht? Hier (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/fsr/interessierte/studienablauf) steht ja auch noch, dass der große Beleg mehr zählt als die DA laut PO 2006 gehen die beiden Belege aber zusammen nur mit 10% ein und die DA mit 20%. Wo ist da der Fehler? Vllt sollte man die Seite mal aktualisieren. In der PO ist ja immer von Leistungspunkten die Rede, das sind bei uns ja einfach die SWS, die die Wichtung bestimmen, oder?
Grüße Koma
In der PO ist ja immer von Leistungspunkten die Rede, das sind bei uns ja einfach die SWS, die die Wichtung bestimmen, oder? Nein. 'Bonus' nennt sich das im Hisqis. Weicht wenn dann nur gering von den SWS ab.
Nein. 'Bonus' nennt sich das im Hisqis. Weicht wenn dann nur gering von den SWS ab. In der Studienordnung (Details Vertiefungsmodul MB) steht aber: "Die Modulnote berechnet sich aus dem Durchschnitt der SWS-gewichteten Noten in den gewählten Lehrveranstaltungen."
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/ordnungen_studium/studienordnung_mb/mb_2006
es geht hier aber um die Diplomnote, nicht die Modulnote. Modulnoten bestehen beispielsweise aus: Praktika und Klausuren die Modulnote erhält dann den "Zusatz" Bonus welcher die Wichtung für die Diplomnote darstellt.
Frage: Weiß nun jemeand wie viel SWS oder Bonus der große Beleg zählt?
Antwort: 17 Bonus oder 33 SWS
Eine Berechnung der Abschlußnote bzw. Diplomnote findet ihr hier (http://bombentrichter.de/showthread.php?p=178270#post178270).
Wie schon oft in diesem Forum zu lesen:
Zur Verteidigung der Diplomarbeit muss man nichtimmatrikuliert sein.
heißt das im umkehrschluss, ich kann mich nach der abgabe der diplomarbeit exen?
1. Ist der Katalog für das NTW bindend oder kann man noch zum PA gehen und fragen nach einer Genehmigung für ein anderes fach wie bspw. Prozessmanagement.
2. Wenn zwei Prüfungen zum gleichen Termin stattfinden... Ist das dann Pech oder kann man auf die Freundlichkeit der Profs vertrauen in einem Fach mündlich geprüft zu werden ?
2. Wenn zwei Prüfungen zum gleichen Termin stattfinden... Ist das dann Pech oder kann man auf die Freundlichkeit der Profs vertrauen in einem Fach mündlich geprüft zu werden ? Das liegt ganz im Ermessen des Prüfenden. Jeder sieht das anders. Kulanterweise kann man dann für dich einen Ersatztermin suchen und eine Mündliche stattfinden lassen. Ist aber kein Pflicht der Prüfenden. Einfach ganz nett und freundlich uuund am besten persönlich anfragen und hoffen ;-)
1. Ist der Katalog für das NTW bindend oder kann man noch zum PA gehen und fragen nach einer Genehmigung für ein anderes fach wie bspw. Prozessmanagement. Noch ist der Katalog nicht bindend. Erst wenn die Studienkommisionen am Ende des Monats diesen Katalog beschliessen, dann ist er bindend. ABER....
Zitat aus einer Rundmail des P-Amt:
Eine erste Vorinformation mit Empfehlungen steht Ihnen ab sofort im Internet unter den Informationen des Prüfungsamtes zur Verfuegung. Bis zum 17.04.2013 haben alle betreffenden Studenten die Moeglichkeit, die Aufnahme weiterer Faecher fuer diesen Katalog zu beantragen. Bitte nutzen Sie dazu folgendes Formular "Antrag Faecherkataloge", welches Angaben zum Titel der Lehrveranstaltung, des Namens der Verantwortlichen, eine kurze Inhaltsangabe mit SWS oder LP enthaelt und im Pruefungsamt bis 17.04.2013 einzureichen ist. Danach besteht keine Moeglichkeit mehr, Ausnahmeregelungen ueber Antraege an den Pruefungsausschuss zu erwirken. d.h. wenn du dein NTW-Wunschfach bis zum 17.04. beantragst, werden die Studienkommisionen darüber entscheiden, ob dieses Fach in den Katalog aufgenommen wird oder nicht.
heißt das im umkehrschluss, ich kann mich nach der abgabe der diplomarbeit exen?
die dame im pamt hats bei der abgabe bestätigt
Ich hab einmal eine Frage an euch.
Und zwar habe ich letztes Semester eine Prüfung geschrieben, die eigentlich erst in einem Jahr auf meinem Regelstudiunplan stehen habe. Diese Prüfung ist jedoch nicht so ausgegangen, wie ich es mir gehofft haben. Daher möchte ich gern wissen, ob es möglich ist diese Prüfung noch nachträglich als Freiversuch werten zu lassen?
mhh. du kannst noch versuchen einen Antrag beim Prüfungsausschuss zu stellen, jedoch sind imho die Chancen sehr gering, da dem Text unserer DPOs nach die Anzeige von Freiversuchen mit der Prüfungs-Einschreibung zu erfolgen hat.
LG, Matthias
Hallo zusammen,
ich bin studiere Maschinenbau im 8 Semester und habe noch eine Vordiplomsprüfung TMB offen. Ich bin theoretisch gesehen im 6ten Semester und habe letztes WS Prüfungen meiner Vertiefungsrichtung mitgeschrieben.
Heute habe ich gehört das man nach dem 8ten Semester exmatrikuliert wird, wenn man noch nicht das Vordiplom abgeschlossen hat. Jetzt bin ich etwas panisch da ich TMB noch nie geschrieben habe und alle 3 versuche offen habe. Droht mir jetzt die Exmatrikulation?
Das Vordiplom gibt es seit dem Hochschulgesetz von 2008 für den Maschinenbau hier nicht mehr. Du musst also "nur" noch innerhalb von 14 Fachsemestern deine Diplomarbeit einreichen.
Ich bin jetzt im 4ten Semester, wenn ich jetzt zum Abschluss Mathe und TM nicht bestehen sollte, wären ja 2 Module offen. Aber um ins Hauptstudium wechseln zu können, darf ja nur 1 Modul offen sein. Im Falle des Falles, gibt es da evtl. eine Sonderregelung um dennoch seine Vertiefungsrichtung studieren zu können (+Prüfungen mitschreiben) und zusätzlich noch die offenen Module aus dem Grundstudium absolvieren zu können?
Für dich gilt dasselbe: Da es kein Vordiplom mehr gibt, was als Zulassungs-Beschränkung wirkt, kannst du auch mit mehreren offenen Modulen aus dem Grundstudium an Prüfungen des Hauptstudiums teilnehmen.
alles klar, muss man dann noch einen Antrag ausfüllen oder läuft das von selbst?
Dort gibts den Antrag:
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/pruefungsamt/pa_formulare_informationen
einfach ausfüllen und in den Briefkasten werfen oder direkt abgeben.
Hallo, ich hab 2 Fragen zwecks meiner Englisch Note EBW1.
Laut meiner Englisch Lehrerin war es nicht notwendig sich im HISQUIS zu einer Englisch-Prüfung einzuschreiben... das hab ich auch nicht gemacht, wie bekomm ich nun meine Englisch Note ins HISQUIS?
Und ist die Englisch Note auf dem Vordiplom ersichtlich? Wenn ja, kann ich die durch eine bessere ersetzen falls ich später nochmal den gleichen Kurs wiederhole? Meine war nämlich nicht so überragend...
Wenn ich mich recht Entsinne, mussten wir den Leistungsschnein aus dem TUDIAS dann einfach im Prüfungsamt abgeben. Demnach könntest du einfach einen anderen Kurs machen und somit nachweisen. Aber wen kümmert schon die Sprachnote des Vordiploms?
Hallo,
Ist es möglich als Vollzeitstudent 2 LV als Fernstudium zu absolvieren? Ich wäre sonst wegen 2 LV ein ganzes Semester hier vor Ort, was ich ein bissl sinnlos finde. Ich könnte diese doch auch mit Hilfe der Fernstudium's Unterlagen lernen und zu diesen Präsenzterminen hier erscheinen (da es auch Belege gibt in diesen LV) und an anderer Stelle 6 Monate arbeiten gehen. Kann mir jemand darüber eine Auskunft geben?
Danke im Voraus Jenny
@snowmountainer: Ich hatte dieses Wintersemester das gleiche Problem: Note bekommen, aber nicht eingeschrieben. Du machst folgendes: - drucke dir im LSK-Online unter Scheine dein Teilnehmerzertifikat aus.
- Damit gehst du zur TUDIAS entweder im WTC Freiberger Str. 37 oder ins Sprachengebäude SE 1 am Zelleschen Weg. Je nach dem in welchem Gebäude sich die Frau Hankte befindet.
- Von ihr lässt du dir dieses Zertifikat unterschreiben und schmeisst es danach beim Prüfungsamt in den Briefkasten
Zum anderen: ich weiß nicht ob LSK-Online es zulässt, dass du dich in den selben Kurs nochmal einschreibst. Falls ja kannst du ihn nochmal machen. Da du dich ja letztes Semester nicht eingeschrieben hast, glaube ich, dass das P-Amt gar nicht weiß dass du diesen Kurs belegt hast.
@jenny146: Ich kenne jetzt die gesetzlichen Regularien nicht, wieviel ein Vollzeitstudent neben dem Studium verdienen darf (Es geht da um steuerliche Regelungen), aber aus Sicht des Studiums ist es eher kein Problem. Sich als Fernstudent für 1 Semester zu immatrikulieren ist so eine Sache, aber es gibt im Studium keine Anwesenheitspflicht, außer zu Präsenzterminen wie Praktika, Klausuren oder Belegabgaben. d.h. wenn du dich richtig im Vorfeld informierst, wie diese zwei LV strukturiert und terminlich organisiert sind, dann kannst du sehr genau planen, an welchen Tagen du tatsächlich an der Uni sein solltest und an welchen nicht. Und das sogar als Direktstudent.
@jenny146: Ergänzend zu Polrimbacar:
Am besten wendest du dich an den Herrn Schön: http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/agfern/d
Der Betreut die Fernstudenten und kann dir sicher alle Möglichkeiten aufzeigen. Abgesehen davon wird es aber meiner Meinung nach schwierig, sich für das aktuelle Semester noch "ummatrikulieren" zu lassen, da man sich sicher vor der Rückmeldung dazu entscheiden muss...
...Ich kenne jetzt die gesetzlichen Regularien nicht, wieviel ein Vollzeitstudent neben dem Studium verdienen darf (Es geht da um steuerliche Regelungen), ...Sich als Fernstudent für 1 Semester zu immatrikulieren ist so eine Sache, ...
Also wegen dem Verdienst mach ich mir keine Gedanken, da ich mein Praktikumssemester da machen wollte und nebenher quasi diese 2 LV abfrühstücken wollte. Und ich meinte auch nicht das ich mich als Fernstudent immatrikulieren lassen wollt sondern wie du schon sagtest geschickt Planung und Organisation. Also werde ich mich mal mit dem verantwortlichen Prof. zusammensetzen. Vielen Dank :-)
...Der Betreut die Fernstudenten und kann dir sicher alle Möglichkeiten aufzeigen. Abgesehen davon wird es aber meiner Meinung nach schwierig, sich für das aktuelle Semester noch "ummatrikulieren" zu lassen, da man sich sicher vor der Rückmeldung dazu entscheiden muss...
Also wie schon erwähnt möchte ich mich nicht ummatrikulieren lassen und es geht auch gar nicht um das aktuelle Semester. Nur mit den Unterlagen für Fernstudenten wärs halt einfacher mit lernen. Nur die Prüfung ist die Selbe...
Ich hab eine Frage zu Freiversuchen, hab bisher keine Antwort finden können.
Wenn ich mein Vordiplom erst nach 6 Semestern erreicht habe kann ich dann wenn ich im 6. Semester bin, also schon 8 Studiere, Prüfungen aus dem regulären 8. Semester als Freiversuch schreiben, oder geht das nicht, weil ich ja schon eigentlich damit dran wäre? Ganz schön verwirrend, aber vielleicht versteht ja jemand was ich meine.
Grüße
Hab's verstanden und nein, das geht nicht.
Mal ganz davon abgesehen, dass es sowieso kaum möglich ist einen Freiversuch geltend zu machen, da sich die PO bei diesem Thema auf ganze Module und nicht auf einzelne Prüfungen bezieht.
Gibt es ein offizielles Formular zur Verlängerung des Diplomverfahrens, oder ist das ganze formlos zu stellen?
Antwort: Der Antrag hat formlos aber fristgerecht und mit Unterschrift des betreuenden Hochschullehrers zu erfolgen. Das ganze ist dann inklusive Prüfungsprotokoll an das Prüfungsamt zu reichen.
Kann mir jemand sagen, ob es einem Professor nachträglich möglich ist, eine Note, die bereits im Hisqis steht, zu verschlechtern? Es geht um eine schriftliche Seminararbeit. Ich wollte nur erfahren, was ich falsch gemacht habe und statt einer Antwort kam eine indirekte Drohung, dass er sich die Arbeit nochmal angucken und prüfen will, ob ich evtl. eine Note oder noch schlechter bekomme. Hallo!!! Das war nichtmal eine Einsicht, sondern nur eine Frage meinerseits nach Fehlern in meiner Arbeit. Ist das jetzt eine leere Drohung, weil ich ihn nerve und er mich abwimmeln will oder darf er tatsächlich die Note noch ändern?
Darf er natürlich. Denn das gleiche passiert ja auch, wenn bei deiner Prüfungseinsicht noch ein paar Punkte auftauchen. Soweit mir bekannt, darf er sie aber nicht verschlechtern. Jedenfalls nicht, ohne das ein Zweit- bzw. Drittkorrektor darüber gesehen hat.
Schreib mir doch bitte via PN oder als Mail an den FSR, um wen genau es sich bei welcher Prüfungsleistung handelt. Angst, dass die Note signifikant schlechter wird, solltest du aber nicht haben, Typischerweise schwanken diese Notenkorrekturen ja nur um 0,3 - 0,4.
Wenn man Wikipedia glauben darf: Die Prüfungseinsicht (Rechtsmittel) darf nicht zur Verschlechterung der Note führen:
"Es gilt weitreichend der Grundsatz der Chancengleichheit. Für vergleichbare Prüflinge müssen vergleichbare Anforderungen gelten. Die Bewertung einer Prüfungsleistung muss im Verhältnis zu anderen Bewertungen derselben Prüfung stehen. Aus diesem Grundsatz folgt außerdem das Verschlechterungsverbot: Das Rechtsmittel des Prüflings kann nicht zu einer schlechteren Note führen, ist also bezüglich der Bewertung risikolos."
aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%BCfungsrecht_%28Deutschland%29
Leider hat man an der TU einen eigenwilligen Umgang damit. Bei der Einsicht zur BWL Prüfung wurde auch gesagt, dass eine Verschlechterung möglich ist. Außerdem gefunden auf der Seite des Prüfungsamts Wiwi:
"Hinweis zur Notenverschlechterung nach Klausureinsicht
Wenn anlässlich einer Klausureinsicht festgestellt wird, dass die Punkte einer Klausur schlicht falsch zusammengerechnet wurden und die Bewertung daher offensichtlich falsch ist, ist der Prüfer nicht an die ursprüngliche Bewertung gebunden. Er hat die Möglichkeit, das Prüfungsergebnis auch zum Nachteil des Geprüften zu korrigieren. Dies ist nach pflichtgemäßem Ermessen des Prüfers möglich. Rechtlich gesehen, ist dies eine teilweise Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes mittels eines Bescheides durch den Prüfungsausschuss unter kurzer Darlegung der Abwägung. (abgestimmt mit SG Rechtsangelegenheit der TU Dresden und Sitzung Prüfungsausschuss der Fakultät am 12.10.2011) "
siehe http://wiwi.file3.wcms.tu-dresden.de/index.php?id=287&open=287
Nach Recherche im sächs. HSFG (http://www.studieren.sachsen.de/download/Hochschulgesetz%282%29.pdf) und unserer DPO (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/ordnungen_studium/ordnung_2006/DPO_MB_Text.pdf)bin ich nicht auf einen regelnden Paragraphen gestoßen.
Im Zweifelsfall musst du einen Antrag an den Prüfungsausschuss richten und dann kann das dort entschieden werden.
Dazu solltest du aber vorher mit dem FSR Rücksprache halten, damit wir dich auch gut vorbereiten/beraten können. Mein obiges Angebot steht dir (und allen anderen natürlich auch) noch immer zur Verfügung.
Gibt es irgendwo eine Übersicht über die Termine, zu denen der Prüfungsausschuss tagt? In welcher Frist beschäftigt sich der Ausschuss in der Regel mit Anträgen?
Der Ausschuss tagt, wenn es nötig ist. Das heißt, wenn Anträge vorliegen. Mindestens aber einmal pro Semester. Feste Termine gibt es nicht, typischerweise ist es aber ein Mittwoch. Dazu können euch - im Büro oder via E- Mail an den FSR - die Mitglieder des Ausschusses mehr sagen.
Hallo,
kann mir einer vielleicht einen Link zu einer Übersicht schicken, auf der man sieht, ob eine Prüfung sowohl im WS als auch im SS oder eben nur in einem von beiden angeboten wird? Müsste etwas in der Art geben, wenn ich mich recht erinnere. Habe auf sowas schonmal -nachdem ich durch Krankheit ausgefallen bin- nachgeguckt, wann ich nachholen könnte. Habe allerdings bei der Forensuche und Suche auf der Fakultätsseite diesmal leider nichts gefunden.
Vielen Dank im Voraus!
Hey ihr,
ich möchte nächstes Semester in mein Fachpraktikum gehen. Nun habe ich einige Bewerbungen abgeschickt und leider bis dato keine Zusage erhalten. Nun habe ich gestern von einer Firma, die sich mit dem Bau von Laserstrahlanlagen beschäftigt ein Angebot bekommen für eine Stelle. Dabei geht es darum eine Tool für eine frühe Kostenschätzung zu entwickeln.
Diese Aufgabe passt nun nicht direkt in den Bereich Luft- und Raumfahrttechnik, in dem ich ja studiere.
Sollte ich die Stelle annehmen, bekomme ich dann Probleme bei der Anerkennung? Und wurde mir dann eine interdisziplinäre Projektarbeit anerkannt werden, die ich ggf. schreiben könnte?
zum einen musst du abklären ob du anderweitige Tätigkeiten entsprechend der Prakt.-Ordnung ableisten oder aus den Fingern sagen kannts und zum anderen kannst du dir auch an einem anderen Lehrstuhl außerhalb LRT einen Betreuer für die IPA suchen.
Falls du zeitlich nicht flexibel bist, also das Praktikum nicht verschieben willst um auf eine bessere Stelle zu warten dann nimm sie an. Andrerseits brauchst du auch keine Skrupel haben, dem Arbeitsgeber wenige Wochen vor Antritt noch abzusagen, falls du was besseres hast.
Wenn ich die Stelle bei der Firma für Laserstrahlanlagen annehme, dann kann ich nicht mehr davon zurück treten, denn diese Stelle würde nur mir angeboten werden.
Wie sucht man sich denn einen Betreuer für die IPA?
Schreib einfach einen Lehrstuhl an, der sich mit deinem Thema beschäftigt. Frag, ob sich ein Betreuer für deine IPA finden lässt bzw. an wen du dich wenden kannst. Es wird dir dann jemand zugewiesen, solange das Thema passt und die Aufgabenstellung ergiebig ist.
Kann mir jemand sagen, ob Praktikumsnoten (Physik, oder E-Technik) eine begrenzte Gültigkeit haben, normal nicht oder?
Im Prinzip laufen die Noten nicht aus, immerhin hast du die Leistung erbracht. Es kann aber im Einzelfall andere Vorgehensweisen geben. Bei Physik und ET ist dem aber nicht so, sollte demnach kein Problem sein.
Im Prinzip laufen die Noten nicht aus, immerhin hast du die Leistung erbracht. Es kann aber im Einzelfall andere Vorgehensweisen geben. Bei Physik und ET ist dem aber nicht so, sollte demnach kein Problem sein. danke, dann ist anscheinend nur bei Info-Beleg diese Begrenzung
Moin, ich befinde mich gerade zwar noch nicht in Zeitnot, aber wie sieht die Gesetzeslage in Bezug auf einer Verlängerung des Diplomverfahrens aus? Gibt es da Möglichkeiten oder Schlupflöcher? Bei den Belegen war es größtenteils kein Problem, wobei meine Betreuer damals meinten, dass das bei der Diplomarbeit nicht mehr möglich ist. Grüße Quickley
Hallo, schau doch einfach mal in deine DPO rein... Du kannst die Bearbeitungszeit verlängern, wenn du einen vom Studienrichtungsleiter unterstützten Verlängerungsantrag mindestens 3 Wochen vor dem eigentlichen Abgabetermin beim Prüfungsausschuss-Vorsitzenden einreichst und dieser ihn bewilligt.
Der Abgabetermin bei DA ist nicht so weich wie bei den anderen Studienarbeiten...
Hallo liebe Mitstudierende,
Hat jemand Erfahrungen damit was passiert, wenn das Diplomthema vom Studienrichtungsleiter abgelehnt worden ist und ein Antrag an den Pruefungsausschuss gestellt werden muss? Manchmal ist das echt zum Verzweifeln.
Gruesse.
Wie kann das Diplomthema denn vom Studienrichtungsleiter abgelehnt werden? Mein Thema hat mein Studienrichtungsleiter wahrscheinlich noch gar nicht zu Gesicht bekommen. Das läuft bis jetzt alles über meinen Betreuer in der entsprechenden Professur. Der Studienrichtungsleiter hat nur meinen Antrag für das Diplomverfahren bekommen.
Erfahrungen habe ich leider keine. Aber das klingt auch wieder nach einem formlosen Antrag an den P- Ausschuss. Einfach in kurzen und präzisen Worten dein Problem beschreiben und beantragen, dass deine Thema zugelassen wird. Du solltest dich aber vorher mit den studentischen Vertretern des P- Ausschusses treffen und die Sache erklären, macht sich dann in der Sitzung des P- Ausschusses einfacher. Die Frage meines Vorredners bleibt aber: Wie und vorallem Warum ist das abgelehnt worden?
Hallo lieber FSR,
ich habe ein großes Problem. Aufgrund persönlicher und gesundheitlicher Probleme habe ich jetzt im 6. Semester immer noch ca. die Hälfte meines Grundstudiums offen. Werde es wohl vor dem 8. auch nicht abschließen können. Nur habe ich ja dann schon meine 4 Überziehungssemester ausgereizt. Und ich kann ja nicht garantieren, dass im Hauptstudium dann alles wie geschmiert verläuft, auch aufgrund chronischer Krankheit. Und so habe ich natürlich Angst, irgendwann zwangsexmatrikuliert zu werden. Wisst ihr, ob es Möglichkeiten gibt, entweder die Frist von 14 Semestern zu verlängern oder sich nochmal neu immatrikulieren zu lassen und bereits erbrachte Leistungen zu übernehmen?
Danke für eure Hilfe!
zum einen kannst du ohne begründung max 2 urlaubssemester nehmen.
zum anderen solltest du abklären inwiefern du dich infolge der krankheiten im laufenden semester beurlauben lassen kannst, um den "semsesterzähler" anzuhalten. evtl ist dies sogar rückwirkend möglich, sofern du es nachweisen kannst - da üwrd ich mal beim immaamt anklopfen...
viel erfolg
Dankeschön schonmal. Und wie ist das mit Klausuren schreiben, Leistungen erbringen in Urlaubssemestern? Kann man da jede beliebige Klausur schreiben oder nur die, die man schonmal versucht hat?
Mittlerweile kannst du jede Klausur im Urlaubssemester schreiben.
Und wie läuft das jetzt mit den verschiedenen Prüfungsordnungen? Ich bin ja noch mit DPO 2006 immatrikuliert. Wenn ich jetzt bspw. noch das 7. und 8. Semester fürs Grundstudium bräuchte, dann werden in meinem 9. Semester ja die, laut DPO 2006, vorgesehenen Hauptstudiumsvorlesungen nicht mehr angeboten, sondern nur noch die neuen für die Studenten am IJ 2012.
...du bist in der DPO 2006 immatrikuliert und dort bleibst du auch - es sei denn, du möchtest freiwillig wechseln. Die in deiner DPO vorgeschrieben Prüfungen müssen dir angeboten werden. (Ähnlich verhält es sich ja zur Zeit mit Mathe 1 - der neue IJ schreibt sie als Klausur, die "alten Hasen", die diese noch schreiben müssen, schreiben die gleiche Arbeit mit, diese wird für sie aber als Testat gewertet...)
Zu deiner ursprünglichen Frage: Wie USER schon sagte: du kannst 2 Urlaubssemester nehmen. Ansonsten kannst du, wenn es später zum Diplom hin knapp wird, einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen. Der sollte gut begründet sein und nicht nur "Ich beantrage ein weiteres Semester..." enthalten. Denn auch obwohl im Prüfungsausschuss keine Unmenschen sitzen, wird generell - aus verschiedenen Gründen heraus - eine harte Linie gefahren. Härtefälle haben jedoch bessere Chancen...
Bei allem gilt aber: Du solltest dich jetzt ran halten und deutlich machen, dass du das Studium zügig abschließen willst. Du tust sonst weder dir, noch dem Prüfungsausschuss einen Gefallen.
Viel Erfolg noch...!
Danke schonmal für die Antworten. Kann man denn irgendwo einen Nachteilsausgleich o.ä. wegen der chronischen Krankheit beantragen? Wenn ja, wo? Immaamt? Prüfungsausschuss? Und wie könnte sowas aussehen? Verlängerung der Regelstudienzeit, mehr Zeit bei Prüfungen? Ich hatte sowas im Abi. Anfangs im Studium gings ohne, aber in den letzten Semestern setzt mir die Krankheit doch wieder zu und der Stress ist so kaum zu bewältigen.
Für Nachteilsausgleiche im Sinne der Prüfungsordnung (also für die Prüfungen selbst) ist der Prüfungsausschuss zuständig. Bei Regelstudienzeit ist mir persönlich - bis eben die bekannten Urlaubssemester nehmen - nix weiter bekannt. Solltest hierzu aber sicherheitshalber mal beim Referenten IbS des StuRa nachfragen (ibs@stura.tu-dresden.de).
LG, Matthias
Kann man denn irgendwo einen Nachteilsausgleich o.ä. wegen der chronischen Krankheit beantragen? Wenn ja, wo? Immaamt? Prüfungsausschuss? Und wie könnte sowas aussehen? Verlängerung der Regelstudienzeit, mehr Zeit bei Prüfungen? Ich hatte sowas im Abi. Ja, solche Möglichkeiten kann der Prüfungsausschuss gewähren. Wenn ich mich recht erinnere hatten wir vor einigen Jahren mal so einen Fall. Am besten machst du ein Schreiben an den Prüfungsausschuss fertig, in dem du deine Situation schilderst. Dabei wäre es hilfreich, wenn du dir gleich mal überlegst, welche Maßnahmen dir am ehesten entgegen kommen würden. Diese kannst du dann gleich vorschlagen, bzw. nach anderen Möglichkeiten fragen.
Hallo alle zusammen,
ich habe dieses Semester alle meine Prüfungsleistungen abgehakt. Nun möchte ich allerdings vor Beantragung meiner DA noch ein wenig reisen, ohne ein Urlaubssemester zu nehmen.
Gibt es da eine Frist zwischen letzter Prüfungsleistung und Ausgabe des DA-Themas?
§ 19 Abs. 3 der DPO vom MW sagt dazu: "Das Thema der Diplomarbeit ist spätestens vier Wochen nach Beginn des Semesters, das auf das Semester mit der letzten Prüfungsleistung zur Zulassung zur Diplomarbeit folgt, auszugeben."
Die Damen vom Prüfungsamt sagen, ich hätte die vollen 13, 14 Semester Zeit bis zur Beantragung.
Also widerspricht sich das nun?
Beste Grüße und Danke für die Mühen Why
Ui, gute Frage. Wüßte nicht, dass da schon mal jemand ein Problem mit bekommen hat, geschweige denn, dass es die Uni interessiert.
Mal ganz formal gesehen lese ich aus dem Artikel eine Bringschuld der Fakultät. Sprich: Wenn dir niemand ein Thema gibt, kann man dir auch keinen Vorwurf machen. Und wenn die Damen im Prüfungsamt nichts gegenteiliges behaupten, solltest du auf der sicheren Seite sein.
An dem Thema wäre ich auch interessiert. Halte uns doch bitte auf dem Laufenden, falls es dazu handfeste Informationen gibt.
Nach der Regelung der DPO 2006 (Maschinenbau) wird die Note für Technische Thermodynamik ja gemittelt aus den Noten der Klausuren in Energielehre und Wärmeübertragung. D.h. eine 3.0 in einer der beiden kann eine 5.0 der anderen ausgleichen. Jetzt sind wir hier aber gerade am diskutieren. Man nehme an, man hat eine 5.0 in Energielehre, aber eine 3.0 oder besser in WÜ. Darf man dann in Energielehre trotzdem nochmal ran, da man ansich ja das Modul schon bestanden hat? Denn die Einzelklausur Energielehre dagegen hat man ja nicht bestanden. Und vielleicht möchte man ja seine Note noch verbessern.
Mit 5 und 3 ist das Modul bestanden und damit erledigt. Das heißt, die 5 kann auch nicht freiwillig wiederholt werden.
Leider habe ich ein kleines Problem, deswegen schreibe ich ja auch hier:( Dieses Semester habe ich mich für mein 2. Vertiefungsmodul entschieden und leider. gleich die erste Prüfung in den Sand gesetzt, also nicht bestanden.
Nun wollte ich meine Alternativen kennen. Kann ich mich einfach im Hisqis nächstes Semester für ein anderes 2. Vertiefungsmodul einschreiben und da alle geforderten Prüfungen schreiben? Oder kann ich einfach noch 3 weitere Prüfungen in meinem jetzigen Modul schreiben und mir dann die besten, also bestandenen raussuchen, bis ich die geforderten sws in dem Modul habe ohne dass die 5 mit reingerechnet wird? (studiere AKM)
Danke schonmal für eine Antwort
Soweit mir das bekannt ist, werden am Ende soviele deiner abgeleisteten Fächer für das Modul genommen, wie für die vorgegebene SWS-Zahl notwendig sind. Ob die restlichen Noten verfallen oder anderweitig in die Gesamtnote eingehen (z.B. als Studium Generale), weiß ich aber nicht.
Für deine Vertiefung entscheidest du dich genau dann, wenn du dein Diplomverfahren eröffnest. Den Rest kann man als Zusatzfach aufs Zeugnis schreiben lassen. (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/pruefungsamt/pa_formulare_informationen/Ant._Erff._Dipl.verf.030406.pdf)
Ich finde nirgends dazu etwas schriftliches aber meine zu wissen, dass jede Prüfung die im Hauptstudium angemeldet wurde, auch bestanden werden muss. Selbst wenn du sie später nicht aufs Diplom haben möchtest. Da könnte ja jeder lustig zwischen den Vertiefungen hin und her springen bis er irgendwann mal was packt...
es muss nicht jede prf bestanden werden, ich habe leider eine drin die NB ist... hier zieht die modulregelung, wenn der schnitt <4,0 modul bestanden. (die einzige prf die laut modulbeschreibung zwingend bestanden werden muss ist ironischerweise BWL)
und ja, du kannst zwischen den modulen springen wie du willst, bilanz wird erst gemacht wenn du DA anmeldest
Markuzzz hat recht. Es muss nicht jede Prüfung bestanden werden. Es sei denn es steht explizit in der Modulbeschreibung drin. Ansonsten wird das arithmetische Mittel gebildet. Fächer die nicht zu deiner Vertiefung gehören, können mit aufs Zeugnis. Müssen aber nicht. Und es spielt dabei keine Rolle ob sie bestanden sind oder nicht.
Hallo, :) ich habe mal ein paar Fragen, die ich dringend geklärt haben möchte: (1) Darf sich die Bearbeitungszeit von der interdisziplinären Projektarbeit (IPA) und dem Großen Beleg überschneiden? (2) Wen muss ich die Bearbeitungszeit überhaupt mitteilen? (3) Da es für mich vorteilhaft wäre: darf man im Urlaubssemester einen Beleg schreiben evtl. trotz SHK-Vertrag? (4) Wider Erwarten habe ich eine schlechte Note in einem Fach erhalten, welches ich fachlich annähernd im Auslandsstudium sehr gut absolvierte. Könnte ich generell immer noch diese bessere Note vom Auslandssemester anerkennen lassen? Danke für eure schnelle Hilfe im Voraus. :rolleyes: Beste grüße
@dingsda08
zu (1): Weder IPA noch Großer Beleg haben irgendwelche Zulassungsbeschränkungen. Demnach können beide gleichzeitig oder auch in umgekehrter Reihenfolge geschrieben werden.
zu (2): Du musst auf jeden Fall einen Betreuer von Uni-Seite haben. Der ist auch dafür verantwortlich, dass dein Thema für IPA/Großen Beleg anerkannt wird. Das heißt im Umkehrschluss aber auch: Wenn du ein Thema von einer Firma bekommen hast, muss das eventuell angepasst/erweitert werden, um den Anforderungen der Uni zu genügen. Damit also der Beleg auf jeden Fall anerkannt wird, sollte schon zu Beginn ein Betreuer von Uni-Seite einbezogen werden. Wann der sich dann dazu entschließt, die Arbeit offiziell anzumelden - wann also die offizielle Bearbeitungszeit beginnt -, ist von Person zu Person und Institut zu Institut unterschiedlich.
zu (3): So wie es hier im Forum schon öfters kommuniziert wurde, ist es für Prüfungsleistungen (und damit wohl auch für Belege) unerheblich, ob man sich in einem normalen Semester oder einem Urlaubssemester befindet.
Bei (4) kann ich leider nicht helfen, da kenne ich mich nicht aus.
wenn man in EBW2 ein NT eingetragen bekommen hat (bedeutet ja eigtl. 5) aber in EBW1 gengug war, dass man insgesamt auf mindestens 4,0 kommt. Müsste das doch bestanden sein für das Grundstudium. Könnte mir jemand eine Adresse sagen, an wen ich mich da wenden muss, danke.
Falls du nicht weißt, warum du als "nicht teilgenommen" bewertet wurdest, dann wendest du dich an LSK (deinen Sprachlehrer bzw. das Sekretariat). Ansonsten müsste das Prüfungsamt MW zuständig sein.
Allerdings bezweifle ich, dass du dort etwas erreichst. Denn im Grundstudium werden zwei Semester Englisch gefordert, die jeweils nur mit bestanden/nicht bestanden gewertet werden. Damit gibt es keine Möglichkeit, ein "nicht bestanden" auszugleichen. Die genauen Noten Spielen nur für die Zertifikate eine Rolle.
EBW1 ist ein Leistungsnachweis/Testat. EBW2 wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Da mittelt sich nichts. Und um die SWS anerkannt zu bekommen, musst du EBW2 bestehen.
doch weil EBW 1 mit 2/3 und EBW2 mit 1/3 reingeht
und NT = 5
Dann haben die daran was geändert. Ich hatte noch das erste Semester als benoteten Teilnahmeschein / Zulasungsvoraussetzung für den 2. Kurs. Und im zweiten Semester gabs ne Klausur mit 2/3 und nen Vortrag mit 1/3 Anteil an der Gesamtnote.
Wir reden aber beide von Englisch und nicht Französisch oder Hindi?
ja Englisch:P
Ebw1 ist vorraussetzung für Ebw2, habe ich auch. Jetzt bildet aber aber Ebw1 und Ebw2 zusammen (2/3 EBW1 und 1/3 EBW2) das "Sprachen Modul" für das Vordiplom.
Ähm... "Nein." Das Modul wird mit 4 absolvierten (benoteten) SWS eier beliebigen Fremdsprache erfüllt.
Hab mir jetz mal wieder die Seite zu Gemüte geführt und bin eztwas überrascht von den Änderungen. Wenn du NT hast, müsste das demzufolge aber bedeuten, dass du keinen Vortrag gehalten hast? Oder warst du so schlecht dabei?
ja habe den Vortrag nicht gehalten, denn wenn man in Ebw1 gut genug war müsste es ja zum bestehen reichen.
wenn man in EBW2 ein NT eingetragen bekommen hat (bedeutet ja eigtl. 5) aber in EBW1 gengug war, dass man insgesamt auf mindestens 4,0 kommt. Müsste das doch bestanden sein für das Grundstudium. Könnte mir jemand eine Adresse sagen, an wen ich mich da wenden muss, danke. Für dich ist die Modulbeschreibung 2006 verbindlich. D.h. Sprache ist eben wie die anderen SG-Fächer für das Grundstudium nur bestanden/nicht bestanden (siehe MG14). Somit kannst du dich auch nicht auf eine Verrechnungsklausel für Modulprüfungen berufen: es gibt nichts zu verrechnen, da keine Prüfungen im Sinne der deiner DPO, sondern nur Leistungsnachweise im Sinne der DPO erbracht werden müssen,die wiederum nicht benotet eingehen (was Dozenten nicht davon abhalten wird, trotzdem zu benoten, wobei alles andere als 5 gleichwertig als bestanden zu werten ist). Da nicht genau geregelt wurde, wie dass Modul zu bestehen ist, hat der Dozent hier eine freie Gestaltungsmöglichkeit, wie die Studenten zum Leistungsnachweis kommen. Schau mal auf die Regelungen zum Vordiplom in der DPO, da gibt es keine Berücksichtigung irgend welcher Noten vom SG. Durch diese Wurst mussten wir "alten" CIWler auch: Noten für Praktika warn für die Katz', da alles auf bestanden/nicht bestanden heruntergebrochen wurde und aufgrund der DPO dies leider rechtens war.
LG, TB
Für dich ist die Modulbeschreibung 2006 verbindlich. D.h. Sprache ist eben wie die anderen SG-Fächer für das Grundstudium nur bestanden/nicht bestanden (siehe MG14). Somit kannst du dich auch nicht auf eine Verrechnungsklausel für Modulprüfungen berufen: es gibt nichts zu verrechnen, da keine Prüfungen im Sinne der deiner DPO, sondern nur Leistungsnachweise im Sinne der DPO erbracht werden müssen,die wiederum nicht benotet eingehen (was Dozenten nicht davon abhalten wird, trotzdem zu benoten, wobei alles andere als 5 gleichwertig als bestanden zu werten ist). Da nicht genau geregelt wurde, wie dass Modul zu bestehen ist, hat der Dozent hier eine freie Gestaltungsmöglichkeit, wie die Studenten zum Leistungsnachweis kommen. Schau mal auf die Regelungen zum Vordiplom in der DPO, da gibt es keine Berücksichtigung irgend welcher Noten vom SG. Durch diese Wurst mussten wir "alten" CIWler auch: Noten für Praktika warn für die Katz', da alles auf bestanden/nicht bestanden heruntergebrochen wurde und aufgrund der DPO dies leider rechtens war.
LG, TB hm, ok. Ein Kommilitone hatte eben in EBW2 eine 5 und hat insgesamt die Sprache in Hisqis als bestanden eingeschrieben bekommen. Man kriegt ja auch in LSK Noten und die werden dann mit ihrer jeweiligen Gewichtung verrechnet.
ja habe den Vortrag nicht gehalten, denn wenn man in Ebw1 gut genug war müsste es ja zum bestehen reichen. Das heißt, du hast die Leistung für dieses Semester nicht erbracht. Da die Kurse separat sind, kannst du auch nichts zum Bestehen zusammenrechnen lassen. Somit hast du 2 SWS Sprachausbildung verpfeffert und musst noch mal einen Sprachkurs mit Leistungsnachweis (reine Teilnahmenachweise - sprich Sitzscheine - nützen dir nichts, siehe auch den Beitrag oben) belegen.
Die Note, die du für den EBW-Kurs oder andere Sprachen bekommst, brauchst du nicht fürs Studium direkt. Meistens ist sie nur zum Einrahmen und an die Wand hängen, in einigen Fällen könnte sie dir beim Finden eines Jobs helfen.
Hatte der Komillitone auch keine Präsentation abgeliefert? Dann könnte es doch interessant werden.
Das heißt, du hast die Leistung für dieses Semester nicht erbracht. Da die Kurse separat sind, kannst du auch nichts zum Bestehen zusammenrechnen lassen. Somit hast du 2 SWS Sprachausbildung verpfeffert und musst noch mal einen Sprachkurs mit Leistungsnachweis (reine Teilnahmenachweise - sprich Sitzscheine - nützen dir nichts, siehe auch den Beitrag oben) belegen.
Die Note, die du für den EBW-Kurs oder andere Sprachen bekommst, brauchst du nicht fürs Studium direkt. Meistens ist sie nur zum Einrahmen und an die Wand hängen, in einigen Fällen könnte sie dir beim Finden eines Jobs helfen.
Hatte der Komillitone auch keine Präsentation abgeliefert? Dann könnte es doch interessant werden. nein, derjenige hat es gehalten und eine 5 bekommen. Bin eben davon ausgegangen, dass mit NT = 5 ist.
ok, dann nochmal bzw. kann ich auch bspw. auch Russisch für Anfänger belegen? Wird das anerkannt, oder muss unbedingt EBW 2 belegt werden? Danke
Es ist egal, welche Sprache du belegst oder auf welchem Niveau, Hauptsache du bekommst ein "bestanden" am Ende des Semesters. Einzige Ausahmen davon sind Englisch und wahrscheinlich die Fremdsprachen, die du schon in der Schule hattest. Da solltest du entsprechend nicht gerade den Anfängerkurs wählen. ;)
Das Vordiplom gibt es seit dem Hochschulgesetz von 2008 für den Maschinenbau hier nicht mehr. Du musst also "nur" noch innerhalb von 14 Fachsemestern deine Diplomarbeit einreichen. Gilt das auch für Werkstoffwissenschaft?
Es gibt das Vordiplom schon noch, sofern es in deiner für dich geltende DPO drinsteht (das ist die Version der DPO, die in deinem ersten Semester galt), entfaltet jedoch keine Wirkung seit 2008, es hat also keinen Status als "Zwischenprüfung mit Aufstiegscharakter" und damit keine blockierende Wirkung für das Hauptstudium mehr. Du kannst dadurch Prüfungen des Hauptstudiums ohne bestandenes Vordiplom ablegen.
LG, Matthias
Das heißt Exmatrikulation nach 8 Semestern wenn mann es noch nicht hat gibt es auch nicht mehr?
Hej, ich habe zwei Fragen.
1. Wann tagt der Prüfungsausschuss das nächste mal? 2. Einen Antrag, gerichtet an den Prüfungsausschuss, reicht man am besten wo ein? FSR, Prof. Rödel oder Frau Friedrich?
Danke für eure Hilfe! :)
1. Der Prüfungsausschuss tagt schon übermorgen (!!), also Donnerstag 17.10.2013 um 07:30 Uhr.
2. bei Frau Friedrich abgeben, am besten noch morgen Früh...! Sonst kommt das sicher nicht mehr auf die Tagesordnung.
3. Viel Erfolg! ;)
Das heißt Exmatrikulation nach 8 Semestern wenn mann es noch nicht hat gibt es auch nicht mehr? Weis das keiner?
so weit ich es weiß, ist die Regelung abgeschafft und es gibt diesen Exma grund nicht mehr
Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei meinen "Antrag auf Eröffnung des Diplomverfahrens" zu stellen.
Nun habe ich das "Problem", dass ich statt 12 SWS etwas mehr SWS in meinem Vertiefungsmodul habe.
Ich hätte im Antrag beim Vertiefungsmodul jetzt die Fächer eingetragen, die mit den 12 SWS in die Modulnote sollen. Die anderen hätte ich als Zusatzfächer, die dann extra raufgeschrieben werden sollen, aufgeführt.
Ist das so richtig, oder gehen die Fächer alle in die Modulnote ein? Kann ich mir also quasi nach einem Best-of-Prinzip die Noten "aussuchen" (unter der Berücksichtigung der Pflichtfächer selbstverständlich...)?
Viele Grüße, Kat
PS: Bin im Aufbaustudium falls das von Belang ist. ;) In der PO hab ich dazu auf den ersten Blick nichts gefunden...
In dem Info-Blatt zur Sondersprechstunde bzgl. des PO-Wechsels (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/pruefungsamt/Sondersprechzeit%20PO_Wechsel.pdf) ist von sogenannten "Fristenregelungen" die Rede.
Die Prüfungsleistungen nach PO 2006 werden trotz der Umstellung entsprechend der Fristenregelungen noch angeboten.
Was hat man unter diesen Fristenregelungen zu verstehen und sind diese irgendwo einsehbar? Danke für eure Hilfe! :)
es geht darum, dass fächer, die es in den neuen Ordnungen nicht mehr gibt, trotzdem noch so lange angeboten werden, wie es die fristen ergeben -> hat jemand ne prüfung geschrieben und nicht bestanden, die es nach der neuen Ordnung nicht mehr gibt, wird diese prüfung noch so lange angeboten, dass er die 1.te und 2-te Wiederholung schreiben kann. also 1.te W innerhalb eines Jahres und 2.te W zum nächsten möglichen Termin (Modulregelung beachten)
Vorher ist mit dem „Antrag auf Eröffnung des Diplomverfahrens“ eine so genannte Kontenklärung durchzuführen. Als Voraussetzungen müssen alle Prüfungen sowie [...] nachgewiesen werden. [...] Mit der Bearbeitung der Diplomarbeit (Ausgabedatum) sollte spätestens 4 Wochen nach Vorliegen aller Voraussetzungen begonnen werden.
Hallo, wozu dient denn der o.g. Antrag genau? Dient der nur dem im Zitat erwähnten "Kontenabgleich" oder ist der Antrag gleichzusetzen mit der Anmeldung der Arbeit, d.h. Beginn der Bearbeitungsfrist von 4 Monaten? Wo steht in der DPO, wann mit der Bearbeitung der DA begonnen werden "sollte"? Und was heißt "sollte"? Muss? Oder sind auch 8, 10, 12 Wochen möglich?
Und: Wie erfolgt die eigentliche Anmeldung des Diploms? Ich habs einfach noch nicht verstanden..
Danke und viele Grüße
Hallo Luise,
der Antrag dient wirklich nur dem Kontenabgleich. Wenn du dann die Bestätigung hast, dass du alles hast, kannst du die Diplomarbeit anmelden. Wenn das Diplomverfahren dann eröffnet ist, hast du 4 Monate Zeit für deine DA. Ich weiß nicht wie du in 8 Wochen eine ganze Diplomarbeit schreiben möchtest. Normalerweise brauchst du mehr Zeit als weniger. Das Prüfungsamt würde es glaube sehr komisch finden, wenn du nach 8 Wochen deine DA abgibst.
Also folgendes Vorgehen (Eigentlich traurig, dass euch sowas nicht dein Unibetreuer sagt. An der Professur haben wir so einen Ablaufzettel, wo drauf steht, wie das alles vor sich geht): - Antrag auf Eröffnung des Diplomverfahrens ---> Zettel an Prüfungsamt, Vordruck findest du auf der Prüfungsamtseite - Ok vom Prüfungsamt, dass alle Leistungen vorhanden sind - Diplomarbeit anmelden (ab jetzt laufen die 4 Monate) - 4 Monate Diplomarbeit schreiben - Abgabe der Dilplomarbeit - Verteidigung der Diplomarbeit
Ich hoffe, dass ich ein bisschen Lichts in Dunkle bringen konnte. Liebe Grüße
Vielen Dank, das war sehr hilfreich. Mit den 8 Wochen war nicht die Zeit zum Schreiben der Arbeit gemeint. Ich wollte wissen, ob es eine Vorgabe gibt, wie viel Zeit zwischen dem Antrag auf Eröffnung und der eigentlichen Anmeldung vergehen kann.
Glaube da gibt es keine Frist.
Ist eine nicht-öffentliche Verteidigung auf Wunsch der betreuenden Firma bei der Diplomarbeit möglich?
Die Prüfungsordnung (Version 2006) trifft darüber keine genaue Aussage:
§29, Absatz 2: "Der Kandidat hat die Ergebnisse seiner Diplomarbeit vor einer Prüfungskommission zu verteidigen. Die gesamte Verteidigung dauert ca. 60 Minuten. Die Verteidigung sollte innerhalb von acht Wochen nach Abgabe der Diplomarbeit erfolgen. Für die Teilnahme von Studierenden an der Verteidigung gilt § 6, Abs. 5 entsprechend."
§6, Absatz 5 wiederrum besagt, dass bei Widerspruch des Kandidaten andere Studierende nicht teilnehmen dürfen.
Wäre für Erfahrungswerte sehr dankbar, da das Thema bei mir gerade sehr aktuell ist, danke.
Kenn mehrere die eine nicht-öffentliche Verteidigung hatten (bei den allgemeinen Verfahrenstechikenr und CIWlern). Sollte also kein Problem sein.
Ich hatte auch eine nicht-öffentliche Verteidigung. Da sind dann nur der 1. und 2. Korrektor (Prof./Betreuer) und der eine Externe dabei. Der Lehrstuhl musste auch noch eine Vertraulichkeitserklärung für die Firma unterschreiben.
Hallo zusammen,
ich hab mir im nichttechnischen Wahlpflichtfach eine Note eingefangen, die mir nicht zusagt. Kann ich die irgendwie loswerden?
Kann ich zwei weitere Fächer aus dem Bereich belegen und das alte somit aus dem NTWF "Modul" herausfallen lassen? (was bei fachlichen Modulen ja möglich wäre!)
Es ist auch so, dass die Prüfung mitten in diesem Semester geschrieben wurde. Ich habe mich schriftlich eingeschrieben, aber noch nicht im HISQIS (das geht erst im Februar). Kann ich das im Zweifel einfach sein lassen...?
Dankeschön & viele Grüße!
Hallo zusammen,
ich hab mir im nichttechnischen Wahlpflichtfach eine Note eingefangen, die mir nicht zusagt. Kann ich die irgendwie loswerden?
Kann ich zwei weitere Fächer aus dem Bereich belegen und das alte somit aus dem NTWF "Modul" herausfallen lassen? (was bei fachlichen Modulen ja möglich wäre!) Nein.
Es ist auch so, dass die Prüfung mitten in diesem Semester geschrieben wurde. Ich habe mich schriftlich eingeschrieben, aber noch nicht im HISQIS (das geht erst im Februar). Kann ich das im Zweifel einfach sein lassen...? Wo kein Kläger, da kein Richter. ;)
Hallo, um in einem Vertiefungsmodul die erforderliche Anzahl von 12 SWS zu erreichen, muss ich noch mindestens 2 SWS einbringen. Habe 2 Vorlesungen mit je 2 SWS besucht, weiß aber noch nicht, ob ich auch 2 Prüfungen machen möchte. Darf ich mich zunächst für beide Prüfungen anmelden und bei einer (fristgerecht) wieder zurücktreten? Oder muss ich die Prüfung, von der ich zurückgetreten bin, dann irgendwann auf jeden Fall ablegen?
Kannst du, hab' ich letztes Semester genauso gemacht. Hatte zunächst 2 Prüfungen angemeldet, von der die eine terminlich deutlich vor der anderen lag. Glücklicherweise war die erste sogar mündlich, sodass ich direkt meine Note erhalten habe. Mit ruhigem Gewissen habe ich mich dann von der zweiten Prüfung abgemeldet.
Ist es irgendwie möglich, eine Prüfung (außerhalb der eigenen Fachrichtung) mitzuschreiben, aber von vornherein aus dem Modul für Studium Generale auszuschließen?
Eigentlich habe ich alle Prüfungsleistungen bereits erbracht. Aber dieses Semester habe ich noch eine Vorlesung der Juristen aus reinem Interesse (fürs Allgemeinwissen) besucht und muss mich jetzt entscheiden, ob ich eine Prüfung mitschreibe. Eigentlich wäre es ja schade, überhaupt keinen Nachweis darüber zu haben (auch wenn es nur ein "ich-war-da"-Dokument ist). Aber ich weiß jetzt schon, dass ich keine besonders gute Note erreichen kann und mir nur das Modul versauen würde. Deshalb suche ich nach einer Möglichkeit, am Ende ein Dokument "am Prüfungsamt vorbei" zu erhalten. Bei Sitzscheinen ist das kein Problem, da man sich die sowieso direkt bei den Veranstaltern ausstellen lässt. Das geht hier allerdings nicht. Sobald ich mich für eine Prüfung einschreibe, weiß das PA natürlich bescheid und wird die Note auch anfordern und eintragen. Und als Testat (bestanden/nicht bestanden) kann ich die Prüfung auch nicht anmelden (abgesehen davon würde dann auch ein mögliches "nicht bestanden" im Zeugnis stehen).
Gibt es also eine Möglichkeit, am besten ohne Wissen des PA eine Prüfung an einer anderen Fakultät zu schreiben?
Danke für eure Hilfe :)
frag doch einfach den dozenten ob er dir nen sitzschein/teilnahmezertifikat ausstellt, den du dir dann persönlich abholst.
Ich hab mal eine Frage:
Wenn ich jetzt den die Semstergebühr für das nächste Semster überweise,aber nach den Prüfungen(sagen wir im April/Mai) erst die Ergebnisse kommen und ich rausfliege oder einsehe,dass es mit vielen verpatzten Prüfungen keinen Sinn mehr macht.Bekomm ich dann die bezhalte Semstergebühr für das Semster zurück?
Das ist an sich kein Problem. Du kannst auch erst nachdem du die Prüfungen geschrieben hast, überweisen...so je nach Gefühl. Aber wenn du noch ein wenig Spaß an dem Studium, oder an den Möglichkeiten, die es dir eröffnet, hast, dann knie dich rein. Bei mir sah es auch zwischendurch wirklich bescheiden aus, aber mittlerweile bin ich heilfroh, dass ich mich durch dieses besch****** Grundstudium durchgeboxt habe und genau das machen kann, was ich möchte und wirklich Spaß dran habe. Das klingt jetzt belehrend, find ich eigentlich doof sowas, aber ich wünsche einfach jedem die gleiche Möglichkeit, die ich auch bekommen habe.
Ich knie mich auch rein,keine Sorge.Nur für den Fall,dass ich halt zu doof bin und die Prüfungen versiebe.Bekommt man das Geld nun zurück und schießt man es quasi in den Wind?Nach den Prüfungen einschreiben geht zwar,Ergebnisse werd ich aber bis dahin keine haben.
Das ist an sich kein Problem. Nochmal, das geht schon, keine Sorge.
Ich habe eine Frage bzgl. der Zulassung zur Diplomarbeit: Ich habe die DPO 2006 und möchte kommendes Wintersemester Diplomarbeit schreiben. Leider werde ich 2 offene Prüfungsleistungen mitbringen (2 Klausuren, welche nur im WS angeboten werden), somit wäre es nicht möglich zur Diplomarbeit zugelassen zu werden? Wie sieht es nun aus, wenn ich die DPO 2012 beantrage? Laut dieser kann man doch mit mehreren offenen Prüfungsleistungen die Diplomarbeit schreiben. Bin etwas verzweifelt, da ich nicht wegen 2 Prüfungen ein Semester verlieren möchte.
Ic...2 Klausuren, welche nur im WS angeboten werden... Gehören die zufälligerweise zum gleichen Modul?
dann kennst du zwar die DPO MB nach 2012, aber nicht deine eigene nach 2006: §27 Abs. 2:
Der Prüfungsausschuss kann einen Kandidaten auch dann zur Diplomarbeit zulassen, wenn noch nicht alle Modulprüfungen bestanden bzw. nicht alle Leistungen erbracht sind. Dieses setzt voraus, dass eine Nachholung der fehlenden Leistungen ohne Beeinträchtigung der Anfertigung der Diplomarbeit innerhalb eines Semesters erwartet werden kann. Die Verteidigung der Diplomar beit kann in diesem Fall erst nach Erbringung der fehlenden Leistungen erfolgen.
@ Steven
Es sind offene Prüfungsleistungen aus 2 unterschiedlichen Modulen...
@sanileo
Danke! Inwieweit werden solche Ausnahmen mit mehr als einer offenen Prüfung genehmigt ? Prüfungsamt sagt auf seiner Seite:
"Eröffnung des Diplomverfahrens mit einer offenen Leistung möglich, zusätzlicher formloser Antrag notwendig, Fachpraktikumsunterlagen müssen eingereicht sein, Interdisziplinäre Projektarbeit und Großer Beleg müssen wenigstens positiv bestätigt sein durch Hochschullehre"
da in der Ordnung von mehreren Leistungen die rede ist würde ich einfach einen antrag stellen und sehen was passiert, mehr als ein negativbescheid kann ja nicht passieren.
außerdem ist der prüfungsausschuss nicht das prüfungsamt -> der kann also ganz anders endscheiden
Hallo ihr kompetenten Menschen,
ich bin CIW DPO 2004 und habe mir in einem NTWF eine Note eingehandelt, die ich lieber nicht möchte. Ich habe hier im Forum bereits rausgefunden, dass man wohl seine Wahlpflichtfächer nicht nachträglich ändern kann. Doch mal ganz ehrlich, wer hat sich denn diese Regelung ausgedacht? Wo steht das denn in der DPO...ich hab die jetzt mehrfach durchgearbeitet und kann es nicht finden. Für mich heißt das: Wenn es nicht in der DPO drinsteht, dann hat dieses "Dogma" auch keine Gültigkeit.
Wie seht ihr das?
Grüße
Brami
Ich sehe eigentlich auch die DPO und die Hochschulgesetze als verbindliche Basis. Leider kämpft man mit dieser Meinung oft gegen Windmühlen, einen Versuch ist es aber trotzdem wert, denn du hast ja nix zu verlieren.
Mag sein, dass es in der DPO nicht geregelt ist. Vielleicht hast du sogar zwar Recht. Solange jedoch keiner aufmuckt, wird sich auch nichts ändern.
Ich persönlich würde folgendermaßen vorgehen: [LIST=1]
- nen Anwalt fragen, wie der es sieht und ggf. eine erste Abschätzung, ob es sich lohnt (Wenn Aussichten für deine Interpretation gering sind, dann die Zeit lieber in die anderen Prüfungen investieren)
- weitere Prüfungen für das Fach schreiben, so dass du eine Wahlmöglichkeit hast
- dann Antrag den Prüfungsausschuss schreiben, der folgende Punkte abhandeln sollte
[LIST=1]
- welche der Prüfungsleistungen du im Endeffekt anrechnen willst
- Ausweisung der SWS und der Noten des Faches NTWF (um darzulegen, dass du die Leistungen für dieses Fach zusammen hast)
[/LIST]
Wenn du Mitglied der Studentenschaft bist: Sicherheitshalber kannst du einen Anwalt fragen, eine kostenlose Beratung gibt es bei dem im StuRa -> Rechtsberatung (http://www.stura.tu-dresden.de/beratung). Eine Konsultation des Referates Lehre und Studioum ist vielleicht ebenfalls hilfreich.
"Computer sagt nein" ist übrigens keine Lösung: du bist mit der DPO "verheiratet", nicht mit dem Algorithmus einer Beta-Version von Prüfungsverwaltung.
LG, Matthias
Mir ist leider aufgefallen, dass ich meine Prüfungen aus meinem zweiten Vertiefungsmodul mit beim ersten Modul mit angemeldet habe. (Flugantriebe mit im ersten Modul, statt im zweiten Vertiefungsmodul). Hat jemand Erfahrung damit, ob es möglich ist die Prüfung (noch nicht geschrieben) in das zweite Vertiefungsmodul zu bekommen?
Vielen Dank für eure Antworten!
Das ist eher ein Fehler im Hisqis. Habe auch alle Hauptfachstudiumsprüfungen unter Modul 1 stehen. In Modul 2 waren bei der Anmeldung nur vertiefungsfremde Vorlesungen zu finden. Einige meinen, die Damen im Prüfungsamt würden das auf Anfrage umändern. Ich für meinen Teil hatte aber wie üblich keinerlei Erfolg bei der verantwortlichen Dame - wäre ja auch ein Novum, dass einem dort geholfen wird.
In welchem Modul die Prüfung im HISQIS eingetragen ist, spielt keine Rolle. Ich hatte vor einiger Zeit (letztes oder vorletztes Jahr) beim Prüfungsamt angefragt, weil auch bei mir ein Fach in das andere Modul sollte. Die Antwort war sinngemäß, dass das egal ist, weil letztendlich nur das zählt, was bei der Einleitung des Diplomverfahrens angegeben wird.
Hi,
ich hab mal ne Frage, von der ich hoffe, dass ihr sie mir beantworten könnt. Im Hisqis findet sich das Modul "Praktika/Belege 5./6. Fachsemester für Hauptstudium (PO-Version 2006)" und der Bemerkung "Prüfung vorhanden", was für mich so viel heißt wie "noch nicht abgeschlossen".
Bin im 9. Semester (Leichtbau) und habe die Einträge - MAT Praktikum I - MAT Praktikum II - LN Grundzüge Lichtbau
Fehlt da nun noch was?
Fehlt da nun noch was? Nope, das ist eine Art Puffer für Bobs wie uns, die im 5. Semester noch keine Zulassung fürs Hauptstudium hatten. Praktika und Belege durfte man ja regulär trotzdem mitschreiben. Die 3 Leistungen sollten sich auch unter den Modulen des Hauptstudiums finden lassen.
Gut, dachte schön ich hätte vielleicht von irgendeinem Pflichtpraktikum nichts mitbekommen :laugh:
Hi,
wann tagt denn der Prüfungsausschuss das nächste mal? Gibt es irgendwo eine öffentliche Information darüber, wie oft und vor Allem wann der Ausschuss tagt?
der prüfungsausschuss tagt nur nach Bedarf. Dies ist normalerweise zu Beginn eines Semesters, da dann diverse Anträge von Studenten behandelt werden.
Es gibt also keinen festen Termin. Wann der nächste ist kann ich also nicht sagen. Ausserdem ist dieser nicht öffentlich, daher werden normalerweise nur die Mitglieder und geladene Studenten eingeladen.
Das muss ich etwas korrigieren:
Die studentischen Mitglieder haben bei der letzten Sitzung angemerkt, dass die Sitzungstermine doch öffentlich bekannt gegeben werden sollten, da man sich so als Antragsteller auf eine Bearbeitung einstellen kann.
Bisher liegen Terminvorschläge für Ende April, Anfang Juni und Anfang Juli vor. Bei Bedarf wird einfach noch eine zusätzliche Sitzung anberaumt.
Hoffe das hilft dir weiter.
Viele Grüße
Nehmen wir an ich möchte im nächsten Semester meinem Kleinen Beleg schreiben. Gibt es da irgendwelche Fristen? Oder kläre ich das mit meinem zuständigen Betreuer ab?
@lulz: Seitens des Praktikantenamtes MW gibt es für den Kleinen Beleg keine Frist. War selber vor ein paar Wochen bei der Frau Maus und habe das u.a. erfahren. Das gilt auch, wenn man sich den Kleinen Beleg als IPA für 16 der 20 Wochen Fachpraktikum anerkennen lassen möchte und z.B. das Fachpraktikum schon absolviert hat.
Probleme könnte es nur mit Deinem Betreuer an der Uni/in der Firma geben, denn da gibt es unter 10 Betreuern 12 Meinungen... Also müsstest Du das mit ihm klären.
Viel Erfolg beim Kleinen Beleg!
Hallo, ich habe dieses Semester ein NTWF belegt, bei dem ich keine Klausur schreiben musste, sondern im Semester ein Referat gehalten habe. Dadurch habe ich vergessen, mich für die Prüfung anzumelden. Jetzt habe ich den Schein mit Note, aber die Leistung wird wegen fehlender Anmeldung nicht anerkannt. Ganz klar meine Schuld, aber wäre irgendwie Schade wenn ich das umsonst gemacht hätte. Gibt es da Möglichkeiten es anerkannt zu bekommen?
Da wirst du schlechte Chancen haben. Das Absurde bei Leistungen/Noten mitten im Semester ist, dass man tierisch auf den Deckel kriegen würde, wenn man eine schlechte Note bewusst nicht anmelden würde. Bei einer guten Leistung und versäumter Anmeldung gibt es natürlich keinen Weg. Feinste Doppelmoral!
Vielleicht mit dem Dozenten sprechen und die Prüfung im kommenden Semester anmelden?
Welche Relevanz hat eigentlich der Satz "Diese Lehrveranstaltung ist im 6. Semester zu belegen, wenn dieses Modul als 1. Modul mit 16 SWS gewählt wird. Dann gilt auch das 6. Semester als Prüfungssemester." der in dieser bzw. ähnlicher Form in den Modulbeschreibungen der Vertiefungsmodule auftaucht?
In welcher Modulbeschreibung steht das drin? Der Satz ist ja herrlich fragwürdig…
Diese Formulierung findet sich in "Details Vertiefungsmodule" als Fußnote zu nahezu jedem Modul. >> siehe hier << (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/ordnungen_studium/ordnung_2006/SO_MB_Vertiefungsmodule.pdf)
Ich vermute aber, dass diese Anmerkung keine bindende Wirkung hat und eher als Hinweis gemeint ist, dass andere Fächer auf diesen Lehrveranstaltungen aufbauen.
Sollte ich mit meiner Vermutung daneben liegen, dann habe ich selber ein Problem. Dann dürfte ich nämlich keines meiner beiden Module als Hauptmodul anmelden:cry:
Hallo,
ich habe heute erfahren, dass ich seit dem 17.03.2014 exmatrikuliert wurde, weil der Semesterbeitrag zu spät überwiesen wurde. Konkret ging die Frist zur Überweisung bis zum 05. März. Ich habe den Beitrag am 13.03. überwiesen durch ein Missverständnis mit meinen Eltern. Sonst wurde der Beitrag neun Semester immer fristgemäß überwiesen. Naja nun wurde ich 12 Tage nach Fristende direkt exmatrikuliert ohne wegliche Mahnung etc. und dabei ist das Semester noch nicht mal zu Ende. Möglich macht diese strenge Vorgehen das neue Hochschulfreiheitsgesetz, was sofort die Exmatrikulation zulässt, falls die Rückmeldung nicht rechtzeitig erfolgt.
Dies soll nur ein Hinweis für alle sein, dass man diese Frist auf keinen Fall überziehen sollte. Das Imma-Amt ist da offensichtlich sehr erbarmungslos und schickt sofort die Exmatrikulation raus.
Leg Widerspruch dagegen ein und erläuter darin, wie es zu der verspäteten Überweisung kam. Ich musste noch eine Gehaltszahlung abwarten, die erst zum 10. des Monats eintraf, bevor ich den Semesterbeitrag überweisen konnte und hab darum anfang März mal im Imma-Amt angerufen. Eine Rückstellung konnte nicht erwirkt werden, aber nach Aussage der Sachbearbeiterin am Telefon wird den Einsprüchen wohl meistens stattgegeben.
wenn du die 5.0 weg haben möchtest, könntest du natürlich irgendwann, wenn du noch die Kapazitäten hast, eine zusätzliche Leistung ablegen und dir dann diese anstatt der 5.0 anrechnen lassen. Am Ende suchst du dir sowieso nur die Prüfungen raus aus der die Modulnote berechnet werden soll. D.h. wenn das Modul mehr als die nötigen SWS beinhaltet kannst du die 5.0 noch loswerden.
Soweit ich informiert bin, musst du bei der Beantragung des Diploms irgendwann mal angeben, welche Noten eingebracht werden und welche nicht. Dort musst du dann das bessere Fach reinschreiben. Das kann ich aber auch nur vom Hörensagen berichten. Ich hab keine Ahnung, ob das irgendwo niedergeschrieben ist.
Genau das wollte ich hören :happy:, aber vielleicht reicht es ja auch.
Und wie ist das, wenn ich mich z.B. im Hisquis für Englisch 2 als Aqua eingetragen hab, hab aber woanders ne bessere Note hab, muss ich da zum Prüfungsamt gehen und denen sagen, was ich angerechnet haben will? Oder rechnen die automatisch die beste Note an?
Du kannst einfach ein anderes belegen, was dafür geeignet ist. Bei den technischen und nichttechnischen Wahlpflichfächern bietet sich sowas zum Beispiel an, wenn man eins versaut hat. Da kann man auch einfach noch eine Prüfungsleistung mehr ablegen und sich dann die beste raussuchen.
@ ronny1991: In der Prüfungsordnung ist definiert, dass du die Diplomarbeit nur verteidigen kannst, wenn du vorher alle anderen Leistungen bestanden hast. Dementsprechend müsstest du so lange warten. Wenn das tatsächlich der Fall sein sollte, kann man aber meistens mal mit dem entsprechenden Prof reden, ob er da noch ne zusätzliche Prüfung oder sowas anbieten kann. Mann kann ja in Ausnahmefällen auch Klausuren die ursprünglich schriftlich angesetzt waren mündlich ablegen. Dann sucht man sich natürlich einen individuellen Termin.
Wenn ich im Hauptstudium in einem Wahlpflichtmodul durchfalle, kann ich dann einfach ein anderes machen oder gibs da Probleme, wenn man ein Wahlpflichtmodul anfängt, nicht besteht und nicht weitermacht?
Wo muss man sich melden,um Prüfungen in Fremdsprachen ins Hisqis eintragen zu lassen?
Entweder im Hisqis selber, in der normalen Prüfungseinschreibungszeit, oder du musst zur TUDIAS laufen und dir dort ein Zertifikat über den Kurs und die Note austellen lassen und dieses ins Prüfungsamt bringen
Hallo,
bei mir stand seit zwei Wochen eine 1,7 bei einer Prüfungsleistung im Zeugnis. Als ich heute ins HISQIS geschaut habe, war es plötzlich eine 3,0. Mal angenommen, es gab einen Irrtum beim Eintragen der Noten im Prüfungsamt.
Ist es überhaupt rechtens, dass eine eigetragene Note zum negativen hin geändert wird?
Beste Grüße
Das kann sogar Jahre später noch geändert werden, wenn dir ein Betrugsversuch nachgewiesen wird.
Außerdem:
Die Inanspruchnahme der Aktionsmöglichkeiten sowie die automatisierte Ausgabe von personenbezogenen Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Dort kann also sonstwas stehen.
Geh zur Einsicht!
moin,
also wenn einmal eine Note bekannt gegeben wurde, darf sie nicht mehr verschlechtert werden, egal ob im Nachhinein Fehler gefunden werden, oder festgestellt wird, dass sie sich bei den Punkten verzählt haben usw. (Betrugsversuch ausgenommen (dann wäre es eh eine 5.0)).
Eine Veränderung von 1,7 auf 3,0 ist also 100% nicht rechtens und du solltest Nachforschungen anstellen wie das zu Stande kommt.
Die Veränderung ist aber möglich, denn die Wege des Hisqis sind unergründlich :P solltest trotzdem schaun, dass das rückgängig gemacht wird.
Im Zweifelsfall an den Prüfungsausschuss wenden.
Kann da nur zustimmen.
Ausnahme kann allerdings sein, wenn nur beim Eintragen ein Fehler passiert ist. Wenn also z.B. im Prüfungsamt beim Noten eintragen jemand in der Zeile verrutscht ist, besteht kein Anspruch auf die bessere Note, da diese Leistung ja nachweislich nie erbracht wurde. Bei inhaltlichen Änderungen ist eine nachträgliche Verschlechterung nicht rechtens.
Nachfragen schadet aber definitiv nicht.
Muss man sich im Hisqis für den ME Beleg einschreiben,auch wenn man ihn nicht gemacht/abgegeben hat?
Wenn du die 5,0 dafür haben willst, auf jeden Fall.
Wenn du dich ins hisqis einträgts und keine Leistung (z. b. Klausur mitgeschrieben) erbracht hast, wird dir für diese Prüfungsleistung eine 5,0 eingetragen mit dem Vermerk NE - nicht erschienen.
Trägst du dich nicht ein passiert dies nicht. Außerdem musst dich nicht für alle Prüfungen eintragen, sondern nur die, die du auch mitmachen willst.
ok.danke.
Was mich noch interessieren würde. Was ist mit Leuten,die den Belge gemacht aber nicht bestanden haben? Wenn die sich nicht eintragen,fällt ihre 5 quasi unter den Tisch,so als hätten sie den Belg nicht gemacht?
So sieht's aus.
moin,
also wenn einmal eine Note bekannt gegeben wurde, darf sie nicht mehr verschlechtert werden, egal ob im Nachhinein Fehler gefunden werden, oder festgestellt wird, dass sie sich bei den Punkten verzählt haben usw. Kokolores! Im Hisqis kann stehen was will, rechtswirksam ist der Notenauszug dort nicht!
Die nicht-nach-unten-korrigieren-Regel gilt im Falle einer Einsicht. Dort darf nur nach oben geändert werden.
Außerdem musst dich nicht für alle Prüfungen eintragen, sondern nur die, die du auch mitmachen willst. Ich geh mal davon aus, dass der Fragende die ME Klausur dieses Semester mitschreiben will - denn falls dem so ist, sollte man sich definitiv für den Beleg eintragen, sonst ist das Modul im Hisqis nicht vollständig!
Ich geh mal davon aus, dass der Fragende die ME Klausur dieses Semester mitschreiben will - denn falls dem so ist, sollte man sich definitiv für den Beleg eintragen, sonst ist das Modul im Hisqis nicht vollständig!
Den Beleg kann man aber auch ein Jahr danach machen,wenn man ihn braucht.
Den Beleg kann man aber auch ein Jahr danach machen,wenn man ihn braucht. Insofern man das Modul gezielt offen lassen möchte.
Insofern man das Modul gezielt offen lassen möchte.
Was ja nicht schlimm ist.
Was ja nicht schlimm ist. So lang man keinen Leistungsnachweis für Bafög o.ä. benötigt.:whistling:
Hallo,
wisst Ihr, welche Art Leistungen man in einem Urlaubssemester erbringen darf? Darf man nur Prüfungen wiederholen, die man bereits einmal nicht bestanden hat oder darf ich auch Prüfungen ablegen, in denen ich noch alle drei Versuche habe und nur wegen generellem Studienverzug hinterherrenne? Kann ich auch komplett neue Prüfungsleistungen ablegen?
Ach und noch etwas, weil es dazu hier schon verwirrende Aussagen gab. Ich werde nach meinem 8. Semester noch eine Grundstudiumsprüfung offen haben, die ich nie angetreten habe (krankheitsbedingt). Hoffentlich nicht noch irgendwo dann zusätzlich durchgefallen. Dafür aber auch schon MAT aus dem Hauptstudium. Irgendwo war zu lesen, dass man bis zum 8. Semester das Grundstudium fertig haben muss. Wie sieht das denn aus? Fliege ich jetzt?
Danke für die Antwort!
Du kannst im Urlaubssemester mittlerweile jegliche Prüfungsleistungen ablegen.
Dass die Grundstudiumsprüfungen bis zum 8. Semester abgelegt sein müssen, ist auch seit der Abschaffung des Vordiploms als Zulassungsvoraussetzung fürs Hauptstudium Geschichte.
An welche Stelle muss ich den Antrag auf Annulierung einer Prüfung (MB) schicken ?
An den Prüfungsausschuss MB. Diesen erreichst du über das Prüfungsamt oder den Vorsitzenden Prof. Rödel.
Hab den Antrag in den Briefkasten vom Prüfungsamt geworfen, werd ich davon jemals wieder was hören, bzw wie schnell wird sowas bearbeitet ?
Irgendwann, wahrscheinlich September oder Oktober, kommt ein Brief.
Gruß, ich hätte eine Frage. Leider sonst nirgends eine Antwort gefunden. Ich bin Imma 2010 und hab schon 4 SMS nichttechnisches Wahlpflichtmodul belegt. Leider ist eine Klausur etwas suboptimal ausgefallen! Kann ich einfach noch eine Vorlesung besuchen, um auf 6 SWS zu erhöhen und so den Durchschnitt zu verbessern?
Du musst jeweils "mindestens 4 SWS" in den Bereichen TWF und NTWF belegen. Eine Obergrenze gibt es nicht. Es läuft dann genauso ab, wie du vermutet hast: der Durchschnitt wird jeweils aus allen Fächern des Moduls gebildet. Es fällt also keine Note unter den Tisch, wenn ein zusätzliches Fach belegt wird.
Weiß jemand, wo man schnell die Prüfer der einzelnen Prüfungsleistungen für das Antrags-Dokument herbekommen bzw. nachlesen kann? Im HISQIS sind sie nicht gelistet. Ich stelle die Frage, da ja nicht immer der Dozent zutreffend ist (das hat man dann immer in den pdf-Belegen während der Anmeldungsperioden gesehen).
Stimmt die Frist mit der Eröffnung von 20 Wochen vor Abgabe der Diplomarbeit?
Vielen Dank schon mal!
Hallo,
wollte mal nachfragen wann der prüfungsausschuss denn mal tagt (oder dies getan hat)
Da mir das Prüfungsamt nicht antwortet ( was ich auch ne sauerei finde)
Der Prüfungsausschuss tagt kommenden Mittwoch das erste Mal wieder in diesem Semester. Das ist leider gängige Praxis bei uns an der Fakultät, dass Antragsteller keine Rückmeldung bekommen, ob ihr Antrag eingegangen ist und innerhalb welcher Frist eine Antwort zu erwarten ist. Wir können aber gern noch einmal darauf hinweisen.
@Basler: Ich hab nochmal in meinem Hisqis nachgeschaut. Wenn du auf Prüfungen anmelden klickst, kommt ja diese Baumstruktur, wo man sich durchklicken kann. Auf der untersten Stufe sieht man dann auch den Prüfer. Also entweder suchst du dir das da alles raus oder du gehst gleich damit ins Prüfungsamt. Wahrscheinlich müssen die das eh nochmal nachprüfen und da können sie das auch gleich mit raussuchen.
Zur zweiten Frage: Hab jetzt nochmal schnell über die Prüfungsordnung gelesen und auf die schnelle keine Frist gefunden. Wenn du aber eh einmal im Prüfungsamt bist, wegen den Prüfern, dann kannst du ja mal nachfragen. Kann dir da leider gerade nicht weiterhelfen.
Beiträge zusammengeführt. Schmali
Weiß jemand, wo man schnell die Prüfer der einzelnen Prüfungsleistungen für das Antrags-Dokument herbekommen bzw. nachlesen kann? https://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/ordnungen_studium/ordnung_2006/SO_MB_Vertiefungsmodule.pdf
Stimmt die Frist mit der Eröffnung von 20 Wochen vor Abgabe der Diplomarbeit? Nö. Mit dem Antrag auf Eröffnung des Diplomverfahrens geht noch gar nichts los. Sobald dieser bearbeitet wurde, wandert der samt einem Protokoll zum betreuenden Institut. Dort wird dann auf deinen Wunsch das entsprechende Startdatum eingetragen, ein Thema endgültig festgelegt und der Wisch wieder ans Prüfungsamt geschickt - ab da laufen deine 20 Wochen!
Darauf war meine Sauerei nich bezogen, hatte ja antrag auf ne annullierung der prüfungsleistung gestellt, und anscheinend wurde das an den Prof. weitergeleitet, der jetz meine klausur erstmal nicht mit kontrolliert hat (den rest des kurses schon).
Ist sowas legitium? wie soll denn da bei ner wiederholung (falls es soweit kommt) die neutralität gewahrt sein? Außerdem hatte ich ja dennoch arbeit in die klausur zur vorbereitung gesteckt und das soll jetz einfach futsch sein?
Kann mir dazu jemand paar infos / vergleichbare fälle sagen?
Danke
Darauf war meine Sauerei nich bezogen, hatte ja antrag auf ne annullierung der prüfungsleistung gestellt, und anscheinend wurde das an den Prof. weitergeleitet, der jetz meine klausur erstmal nicht mit kontrolliert hat (den rest des kurses schon).
Ist sowas legitium? wie soll denn da bei ner wiederholung (falls es soweit kommt) die neutralität gewahrt sein? Außerdem hatte ich ja dennoch arbeit in die klausur zur vorbereitung gesteckt und das soll jetz einfach futsch sein?
Kann mir dazu jemand paar infos / vergleichbare fälle sagen?
Danke Moment: Du willst die Leistung annulliert haben? Klar ist die dann futsch! 0=0 Warum soll er sich die Mühe machen (kostet Zeit = Geld) eine Arbeit zu bewerten, deren Ergebnis nicht gewertet werden soll?
Neutralität: Kennt der dich denn persönlich mit Namen, Gesicht und Matrikelnummer? Ansonsten läuft das bei der Nachprfg genauso ab, wie bei der Normal- Prfg: Du sitzt dort, füllst die Klausur aus und die wird bewertet. Ansonsten gibt es für Datenschutz Beauftragte, die sind auf TU und Fakultätsseiten nachzulesen.
Mal wieder ich: Wenn man Mathe II erstmalig nicht bestanden hat, aber nachwievor in der alten PO 2006 immatrikuliert ist, wie kann man die dann in den nächsten Semestern nachholen? Die Übergangsregelung (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/pruefungsamt/pruefungsausschuss/bergangsregelungen%20fr%20die%20Prfungen%20Mathematik%20I%20und%20II-v02.pdf) gilt ja nur bis einschließlich diesen Wintersemesters 14/15.
Ist es ab jetzt unmöglich, Mathe II noch abzulegen, obwohl man noch zwei Versuche hat?
https://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/ordnungen_studium/ordnung_2006/SO_MB_Vertiefungsmodule.pdf
Nö. Mit dem Antrag auf Eröffnung des Diplomverfahrens geht noch gar nichts los. Sobald dieser bearbeitet wurde, wandert der samt einem Protokoll zum betreuenden Institut. Dort wird dann auf deinen Wunsch das entsprechende Startdatum eingetragen, ein Thema endgültig festgelegt und der Wisch wieder ans Prüfungsamt geschickt - ab da laufen deine 20 Wochen!
Vielen Dank für deine Antwort. Bei den beiden Pflichtmodulen schreibe ich nur die obligatorischen Fächer und die von mir zur Komplettierung der geforderten SWS rein, oder? Alle anderen liste ich unter "zusätzlich abgelegte Prüfungen?"
Bei den beiden Pflichtmodulen schreibe ich nur die obligatorischen Fächer und die von mir zur Komplettierung der geforderten SWS rein, oder? Ja, was auch sonst?
Alle anderen liste ich unter "zusätzlich abgelegte Prüfungen?" Wenns auf dem Diplomzeugnis stehen soll, ja.
Wen kann ich denn kontaktieren wenn die nette prüfungsamtdame mir wiederholt auf emails nicht antwortet? Die ergebnisse zur tagung des prüfungsausschusses sollten doch nun bekannt sein?
Wen kann ich denn kontaktieren wenn die nette prüfungsamtdame mir wiederholt auf emails nicht antwortet? Die ergebnisse zur tagung des prüfungsausschusses sollten doch nun bekannt sein? Bei Mails an das Prüfungsamt ist zu beachten: 1. Immer vom TU-Mail-Konto aus senden. Sonst wird nur der Spamordner gefüllt. 2. Klare Fragen stellen, über die die Damen im Prüfungsamt nicht lange rätseln müssen.
Hast du diese Dinge befolgt, dann könnte höchstens Krankheit/Urlaub etc. ein Grund für die fehlende Antwort sein. Am besten du gehst einfach mal persönlich vorbei.
hab beide von der tu mail adresse geschrieben, mir wurde zudem vor dem 29 gesagt das ich "benachrichtigt" werde.
Ich mein auf die Frage was aus dem Antrag wurde kann man doch schnell antworten, selbst wenn man noch keine informationen hat kann man dies mitteilen. Das grenzt fast schon an arbeitsverweigerung. Werde wohl am di mal persönlich zu der Dame gehen.
Danke für die Antwort ;)
Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Diplomabgabe und Semesterbeitrag. Wenn ich am Ende des Semesters meine Diplomarbeit abgebe (30.9 oder 31.3), muss ich dann mich für das neue Semester immatrikulieren? Also kurz: Muss ich zur Diplomverteidigung noch immatrikuliert sein? (Antwort bitte mit Quelle z.B. Ordnung)
Weiterhin habe ich eine Frage zur Exmatrikulation: Ich weiß, dass man automatisch zum Ende des Semesters exmatrikuliert werden. Kann man sich auch schon im Semester exmatrikulieren, damit man einen Teil des Semesterbeitrags zurück bekommt? Wenn ja, wo muss ich da hin bzw. gibt´s irgendwo ein Formular dafür? Gibt´s mit dem Diplomzeugnis dann automatisch die Exmatrikulationsbescheinigung?
Lg Mandy
Ich hätte eine kurze Frage,muss jeder im 5.Semster den Antrag auf Teilnahme an Prüfungen der Studienrichtung (Diplom MB, VNT - PO 2012 und Aufbau MB, VNT - PO 2014) einreichen oder gelten dort gewisse Bestimmungen?
Ich hätte eine kurze Frage,muss jeder im 5.Semster den Antrag auf Teilnahme an Prüfungen der Studienrichtung einreichen [...]? Dann hätte das Prüfungsamt ja tatsächlich 'mal was zu tun! Nein.
Befindest du dich in einem Studiengang, nach dessen Prüfungsordnung eine Zwischenprüfung à la Vordiplom existiert und hast dieses noch nicht aufgrund fehlender Leistungen - Ja, dann kannst du den Antrag stellen, um zu den Klausuren des Hauptstudiums zugelassen zu werden. Dabei darfst du lediglich ein offenes Modul haben.
Mehrere Leistungen offen? Dann einfach nett die Klinke jedes Prüfenden putzen, die meisten Dozenten lassen dich trotzdem unter Vorbehalt mitschreiben und tragen die Note nach Ablegen der Zwischenprüfung in der nächstmöglichen Prüfungsphase nach.
Zählst du dich hingegen zu den Glücklichen, denen der Stein 'Zwischenprüfung' nicht mehr in den Weg gelegt wird, so darfst du munter drauf los studieren und völlig frei Klausuren des Hauptstudiums schreiben.
Ab dem Immajahr 2012 gibt es keine Vorrausetzung mehr um am Hauptstudium teilzunehmen.
@Mandy: Zitiert aus der PO 2006 VT
§1 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit umfasst das Grundstudium und das Hauptstudium (Grundfach- und Ver- tiefungsstudium) einschließlich eines Praxissemesters, der Prüfungen und der Diplomarbeit. §2 Prüfungsaufbau Die Diplom-Vorprüfung besteht aus Modulprüfungen, die Diplomprüfung aus Modulprüfungen, der Interdisziplinären Projektarbeit, dem Großen Beleg, der Diplomarbeit und deren Verteidigung §4 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen (1) Die Diplom-Vorprüfung und die Diplomprüfung kann nur ablegen, wer 1. für den Diplomstudiengang Verfahrenstechnik an der Technischen Universität Dresden eingeschrieben ist, Zur Studienzeit zählt die Diplomprüfung, die die Verteidigung der Diplomarbeit enthält. Und da man um an der Diplomprüfung teilzunehmen, du eingeschrieben sein musst, ist die Antwort auf die Frage: Ja, du musst zur Diplomverteidigung laut Prüfungsordnung eingeschrieben sein.
Wie das hingegen mit dem Semesterbeitrag aussieht. Keine Ahnung. Vielleicht ImmaAmt oder StuRa?
Hallo, ich habe eine Prüfung aus dem Grundstudium (ET 2) offen (weil geschoben). Der neue Prüfungstermin überschneidet sich mit einer Prüfung aus meiner Vertiefungsrichtung. Das Problem ist, ich wollte dieses Semester eigentlich alles mitschreiben, damit nichts mehr offen ist. ET 2 muss ich machen, damit das Grundstudium abgeschlossen ist, für meine Praktikumsbewerbung. Muss ich das jetzt hinnehmen, oder kann man da irgendwas machen? Die Termine sind ja noch etwas hin...
Es handelt sich um ET 2 am 27.02.2015 (laut Hisquis) und Fertigungstechnik 2 auch am 27.02.2015 (laut Internetpräsenz OT)
Zum einen sind die genauen Uhrzeiten ja noch nciht bekannt, könnte also sein dass ET vormittags und Fertigungstechnik nachmittags ist.
Ansonsten die Dozenten anschreiben und schauen, dass ihr gemeinsam eine Lösung findet. Wenn die nicht mitmachen, eher Pech gehabt, sry.
Folgende Fragen:
- Wann tagt der Prüfungsausschuss wieder?
- Wie erfahre ich, wann über meinen Antrag zur Eröffnung des Diplomverfahrens entschieden wurde? (bekomme ich Post oder bekommt nur mein betreuender Hochschullehrer Post)
- Wie lange kann ich mir mit dem Abholen des Diplomthemas Zeit lassen?
Frage 1: 15.1.15 (laut News des FSR) Frage 2: Du bekommst keine Post. Hast du einen Laufzettel? Da ist das dann vermerkt. Frage 3: Verstehe diese Frage nicht. Was meinst du mit "Abholen"?
Aber wieso brauchst für die Eröffnung des Diplomverfahrens den Prüfungsausschuss?? Das verstehe ich nicht ganz. Geht ja nur mit einer Fehlleistung und das sollte kein Problem sein, dass das durch geht (wenn absehbar ist, dass es z.B. in der nächsten Prüfungsphase ablegbar ist).
Also ich habe ein Diplomthema und einen betreuenden Hochschullehrer und der Antrag auf Eröffnung des Diplomverfahrens wurde zum Prüfungsamt geschickt.
Ich weiß auch, dass er angekommen ist, denn es gab eine Nachfrage bezüglich eines Sitzscheines und irgendwie im Nebensatz habe ich vernommen, dass der Antrag während der Sitzung des Prüfungsausschuss bearbeitet (unterschrieben) werden sollte.
Nun war die Frage: Wie erfahre ich davon, wann der Antrag bearbeitet ist und dieses Protokollblatt im Sekreteriat des Betreuers eingeht und man mir theoretisch mein Thema austeilen darf? Ich gehe davon aus das ich nun jede Woche 1x im Sekreteriat anrufen darf, wobei die Erreichbarkeit der guten Dame bisher sehr schwierig war ~
Einen Laufzettel habe ich nicht.
Die Frage 3 war, wie lange ich mir Zeit lassen kann, mit dem Abholen des Themas im Sekreteriat des Betreuers, weil mit der Abholung ja dann die 4 Monate laufen?
Ich glaube du machst es dir gerade komplizierter als es ist.
Fang einfach schon an mit deinem Thema und mach z.B. schon sowas wie Literaturrecherche. Dieses Semester wirst du eh nicht mehr fertig und am Ende musst du ja eh noch die Zeit für die Verteidigung dazu rechnen.
Die Frage 3 war, wie lange ich mir Zeit lassen kann, mit dem Abholen des Themas im Sekreteriat des Betreuers, weil mit der Abholung ja dann die 4 Monate laufen? Hols ab, wenn es da ist? Weiß ja nicht ab wann du es angemeldet hast. Wenn du das Thema schon kennst, dann arbeite doch einfach schon dran. So gehst du auf Nummer sicher. Bin eh erstaunt, dass du gleich anmeldest. Die meisten melden erst an, wenn du Experimente klappen. 4 Monate für die DA sind wirklcih sportlich und eigentlich nicht schaffbar.
Bei mir war es so, dass ich einen Laufzettel hatte und der immer hin und her zwischen Prüfungsamt und meiner Fakultät geschickt wurde, aber ka wie lange das gedauert hat bis das Thema ausgehändigt werden konnte. Wieso denkst du, dass es vor den Prüfungsausschuss geht? Wenn du alles Leistungen hast, geht da nichts vor dem Prüfungssausschuss. Dann würden die ja nie fertig werden.
Wie erfahre ich davon, wann der Antrag bearbeitet ist und dieses Protokollblatt im Sekreteriat des Betreuers eingeht und man mir theoretisch mein Thema austeilen darf? Wenn es vor dem Prüfungsausschuss geht, dann brauchst du vor dem Sitzungstermin + 2 Wochen garnicht erst anfragen. Wenn sie nett sind, schreiben sie dir ne Email, damit du Bescheid warst. Ich würde auch nicht jede Woche nachfragen. Glaube vor Weihnachten wird da jetzt eh nichts mehr passieren.
Wieso denkst du, dass es vor den Prüfungsausschuss geht? [align=left][align=left]Weil die gute Frau meinte, als ich sie anrief, dass ich noch einen Sitzschein noch nachliefern soll und sie mich zur Eile ermahnte, weil es am Tag des Telefonats genau zwei Tage vor der letzten Sitzung des Prüfungsausschuss war.[/align] [align=left] [/align][/align] [align=left][align=left]Eine genauere Erklärung wieso weshalb und warum wurde mir natürlich nicht gegen. Wieso auch – dachte das wäre normal so.[/align][/align] [align=left][align=left] [/align][/align] [align=left][align=left]Danke für deine Ausführungen ;)[/align][/align] [align=left][align=left]Frohes Fest dann bald.[/align][/align]
Hallo, weiß jemand wie sich das bei einer nicht bestandenen Prüfung (5,0) im Hauptstudium verhält? Wäre es möglich diese zu Wiederholen oder, gilt das gleiche wie im Grundstudium, dass man diese erst wiederholen könnte, wenn das komplette Modul als nicht bestanden gilt?
Es gilt das gleiche wie im Grundstudium
Hallo, wie der Titel ja schon sagt, würde ich gern wissen, ob es irgendwelche Beschränkungen gibt, inwieweit die Diplomarbeit auf die IPA/ den kleinen Beleg aufbauen darf? Habe gerade am Fraunhofer mit einem Praktikum angefangen und kann hier danach gleich meine Diplomarbeit schreiben. So richtig habe ich dazu nichts in den Ordnungen gefunden. Danke schon einmal! Gruß, Hans Maschinenbau; Allg. konstr. MB
Hallo Hans,
ich kann mich auch nicht erinnern, dass dazu in den Ordnungen etwas geregelt ist. Prinzipiell spricht da meiner Meinung nach nichts dagegen. Du solltest das allerdings noch einmal mit deinem Betreuer von der Uni absprechen. Kann sein, dass du von der Seite etwas Gegenwind bekommst. Aber solange es nicht irgendwo verboten ist, sollte das machbar sein.
Ich bin jetzt im 10. Semester werde aber für meine Diplomarbeit noch ein paar Monate in das 11. benötigen. Gibt es da irgendwas was ich beachten muss, außer die Standardmäßige Überweisung der Semestergebühren als Rückmeldung?
nö.
Richtig. Bafög könnte es keines mehr geben (da müssten schauen ob sie einem die letzten paar Monate noch geben), aber irgendwie hab ich das Gefühl das das nicht wichtig ist.
Hallo, in der Modulbeschreibung "Maschinenkonstruktion" finde ich, dass sich die Note aus dem Arithmetischen Mittel der Leistungen KEP, Konstruktionsbeleg und Creo zusammensetzt. Leider finde ich nirgends wie sich die Kep note aus Beleg und Prüfung zusammensetzt. Ist es 2/3 und 1/3 oder 1/2 und 1/2?
Danke!
Hey, eigentlich sollten solche Informationen in der Modulbeschreibung stehen, jedoch ist das oftmals nicht der Fall, sodass dir leider wahrscheinlich nichts anderes übrig bleibt, als den verantwortlichen Dozenten anzuschreiben oder bei deinen Kommillitonen nachzufragen. Da dein Fall leider nicht der einzige ist, wird bei zukünftigen Studiendokumenten mehr auf die Vollständigkeit der Angaben in der Modulbeschreibung geachtet werden.
Nur mal eine prinzipielle Frage: Ich habe bereits meine Diplomarbeit angemeldet und gebe diese im Oktober ab. Angenommen ich falle bei meiner letzten Prüfung in wenigen Tagen durch, muss also den Zweitversuch in ca. 6 Monaten in Anspruch nehmen, muss ich dann bis zum Bestehen dieser Prüfung warten, bis ich die DA verteidigen kann?
Vielen Dank schonmal im Vorraus für die Antwort!
Moin,
ich habe in meinen Vertiefungsmodulen mehrere Veranstaltungen zur Auswahl mit denen ich insgesamt 6 SWS füllen muss. Meist reichen 2/4 Vorlesungen die zur Auswahl stehen.
Nun habe ich mich im letzten Wintersemester zu einer Prüfung angemeldet, mich jedoch rechtzeitig (mehr als 3 Werktage vorher) wieder abgemeldet. Die Prüfung habe ich also nicht geschrieben. Ich möchte diese Prüfung jedoch gar nicht mehr schreiben und ein anderes Fach belegen.
Habe ich mir das durch mein An- und wieder Abmelden im letzten Wintersemester versaut und muss ich dieses Fach jetzt schreiben?
Die Abmeldung hat wie bereits gesagt ohne Probleme funktioniert und ich finde im Hisqis auch keine Überbleibsel (Angemeldete Prüfungen sind leer und in der Notenliste ist auch nichts vorhanden).
Vielen Dank für die Hilfe!
moin, ich gehe Aufgrund deines angegeben Imma-Jahres und deiner Aussage davon aus, dass du nach der PO 2006 studierst!? Um es kurz zu machen, nein es stellt kein Problem da! Denn erstens könntest du ja eh alle Prüfungen aus dem Modul schreiben wenn du willst. [Theoretisch darfst du ja sowieso alle Prüfungen schreiben die du möchtest, ob die irgendwo anerkannt oder es dir anderweitig irgendwas was bringt mal dahin gestellt :D ] Und zweitens wäre das his sowieso zu doof sowas zu merken :wallbash: Was natürlich er passieren kann ist, dass das hisqis dir Probleme bereitet weil es die Ordnungen nicht kennt und Dinge behauptet die nicht stimmen. Mach dir also keine Sorgen, läuft. Viel Spaß bei den Prüfungen :cool:
Hallo Leute,
folgende Information, passend zu meiner Frage/Situation unten, hab ich weiter vorn auf Seite 23 in diesem Thread gefunden:
Hallo, ich konnte es leider im bisherigen Thread nicht finden... wie sieht das nun aus mit der Überziehung der Regelstudienzeit (Hauptstudium). Was ich bisher rausgefunden habe:
Man kann erstmal nicht wegen Überziehung alleine exmatrikuliert werden!! Folgendes geht aber: (SächsHSG) § 21 Abs. 2 Punkt 7 gilt:
wird exmatrikuliert wenn: ...er die Abschlussprüfung oder einen in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungsnachweis, der für das Bestehen der Abschlussprüfung erforderlich ist, endgültig nicht bestanden hat und nicht in einem anderen Studiengang immatrikuliert ist...
damit zu sehen ist folgender Punkt:
(SächsHSG) § 35 Abs. 4 gilt: Eine Abschlussprüfung, die nicht innerhalb von 4 Semestern nach Abschluss der Regelstudienzeit abgelegt worden ist, gilt als nicht bestanden. Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt sie als nicht bestanden; die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung ist nur auf Antrag zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich. Eine weitere Wiederholungsprüfung ist nicht zulässig. Kurz: (10 Semester + 4 Semester + 2 Semester)
Jetzt die Frage: Ich hab das Problem, dass ich bisse gebummelt habe. Ich bin gerade im aktuellen 15. Semester und bin nächsten Monat mit dem großen Beleg fertig und hab sonst auch alles geschafft! Im Prüfungsamt wurde mir gesagt, ich müsse unbedingt Antrag auf Verlängerung stellen. Das werde ich auch machen. Es könnte aber passieren, dass ich erst im Juli/August mit der Dipl.-Arbeit beginnen kann. Somit würde ich evtl. erst im November (also schon in meinem 17. Semester) fertig. Bis heute habe ich aber noch kein Hinweis auf Nichtbestehen meiner Abschlussprüfung bekommen... und wenn ich es das gesetz richtig interpretiere, muss das ich erstmal einen Hinweis auf eine Diplomsnote 5 bekommen und hätte dann noch 1 Jahr, um diese zu wiederholen bzw. nochmal auf Antrag eine Chance auf Wdh. der Prüfung. Also die Frage ist, muss ich mir irgendwelche Sorgen machen, nicht plötzlich zwangsexmatrikuliert zu werden oder wie seht ihr die Sache. Ich stelle jetzt erstmal Antrag für die Verlängerung um 1. Semester. Hoffe halt, dass es kein Problem wird, sofern die Arbeit eben nicht nächstes Semester fertig wird...
Vielen Dank schon im voraus für eure Antworten!
stell einfach einen antrag an den prüfungsauschuss. würde mich sehr wundern, wenn der abgelehnt würde, da du ja sonst alle leistung hast. eine gute begründung zum antrag kann natürlich aber nie schaden Ganz ähnlich sieht es bei mir auch aus. Für mich hat gerade das 14. Fachsemester begonnen und ich hab schon beide Urlaubssemester verbraucht. Meine Leistungen habe ich so weit alle zusammen und muss nur noch den achtseitigen Praktikumsbericht abgeben und 2 Exkursionen machen. Beides regel ich gerade, was auch alles funktioniert und in kurzer Zeit machbar ist.
Allerdings frage ich mich, was passiert, wenn ich nicht sofort mit meiner Diplomarbeit anfangen kann. Mit der Frage bin ich schon ins Prüfungsamt marschiert und da hieß es, dass ich die DA auf jeden Fall bis zum 30.09.2016 abgegeben haben muss, sonst gilt der erste Versuch DA als nicht bestanden und ich bekomme noch einen Versuch + 1 Jahr.
Um das ganze für den Notfall zu entkrampfen hakte ich nach, ob man nicht zur Not noch einen Antrag beim Prüfungssauschuss stellen könnte, für ein zusätzliches Semester. Ich könnte die längere Studiendauer auch begründen und eine Strafgebühr ist auch kein Problem. Die Frauen im Prüfungsamt meinten auf die Frage, dass es so eine Möglichkeit nicht gibt. Jetzt bin ich ehrlich gesagt etwas verwirrt, da das ganze in den Zitaten von Seite 23 dieses Threads nicht zusammenpasst. Momentan bleibt mir nichts anderes übrig soll schnell wie möglich mit meiner DA anzufangen, sodass ich noch knapp 6 Monate Bearbeitungszeit zusammenbekomme.
Weiß da jemand mehr?
Vielen Dank schonmal.
Hallo zusammen.
Weiß jemand ob es möglich ist eine Lehrveranstaltung auf ein Vertiefungsmodul anrechnen zu lassen, obwohl diese laut Modulbeschreibung eigentlich nicht Teil dieses Modul ist.
Konkret brauch ich für das Modul "Entwicklung und Analyse von Antrieben" (PO 2006) noch eine LV mit einer SWS.
Falls das möglich ist, gehe ich davon aus, dass dies beantragt werden muss. Hat damit jemand Erfahrung?
Vielen Dank und Grüße.
Gibt es keine Vorlesung mehr aus dem Modul-Katalog oder aus welchem Grund möchtest du eine zusätzliches/andere Vorlesung anrechnen lassen?
Gibt es keine Vorlesung mehr aus dem Modul-Katalog oder aus welchem Grund möchtest du eine zusätzliches/andere Vorlesung anrechnen lassen? Hi!
Es ist wie folgt: In den neuen Stundenplänen sind ja aufgrund des Prüfungsordnungswechsels einige VOs nicht mit drin, die die PO 2006 berücksichtigen. Beispielsweise steht "Ausgewählte Analysen und Dimensionierungen" nicht drin, aber von der Homepage weiß ich, dass diese in diesem Semester angeboten wird also ist das safe. (edit: OK steht doch im stundenplan)
Nun fehlt mir noch eine SWS. In Frage kämen "CAE-Dynamische Analysen" oder "Schadensfallanalyse im MB". Bei beiden weiß ich im Moment nicht ob diese im SS 2016 stattfinden werden (falls ja dann is der Beitrag hinfällig).
So begründet sich meine oben genannte Frage ob man zur Not auch was anderes machen kann.
Danke und Grüße!
Nun fehlt mir noch eine SWS. In Frage kämen "CAE-Dynamische Analysen" oder "Schadensfallanalyse im MB". Bei beiden weiß ich im Moment nicht ob diese im SS 2016 stattfinden werden (falls ja dann is der Beitrag hinfällig).
So begründet sich meine oben genannte Frage ob man zur Not auch was anderes machen kann.
Danke und Grüße!
gibts mittlerweile da neues , karohemd? ich stehe nämlich vor der selben Situation, und würde gerne wissen ob diese Kurse noch stattfinden oder ob es Alternativen gibt.
Gruß Draganis
gibts mittlerweile da neues , karohemd? ich stehe nämlich vor der selben Situation, und würde gerne wissen ob diese Kurse noch stattfinden oder ob es Alternativen gibt.
Gruß Draganis Hi,
über die beiden Veranstaltungen weiß ich leider nix weiter. Vom Prüfungsamt habe ich erfahren, dass "Experimentelle Mechanik" durch "Experimentelle Festkörpermechanik" ersetzt wurde und gleichwertig belegt werden kann, somit hat sich die Sache für mich erledigt. Es klang auf dem PA auch nicht so als ob es vorgesehen ist, dass man sich andere Veranstaltungen anerkennen lassen kann.
Grüße
Hallo,
ich studiere MB in der PO2012 und habe bereits Fächer für die "Fachübergreifende technische Qualifikation" belegt.
Eines der Fächer ist allerdings in meiner gewählten Spezialierung innerhalb der Vertiefung als "Wahlpflichtmodul" für das 8. bzw. 9. Semester vorgesehen, in HISQIS ist es aber bereits als "Fachübergreifende technische Qualifikation" eingetragen.
Gibt es eine Möglichkeit dieses Fach zu übertragen bzw. anerkennen zu lassen um eine Doppelbelegung zu vermeiden?
Wenn ja, stellt man formal einen selbstgeschrieben Antrag an den Prüfungsausschuss, da für diese Problematik keine vorgefertigten Anträge existieren?
Grüße
Hallo Dr.No88,
du darfst einen Antrag an den Prüfungsausschuss auf Fristaussetzung stellen. Ob der angenommen wird, ist eine andere Frage. Das lässt sich schwer pauschalisieren. Wenn du magst, kann ich über deinen Antrag mal drüberschauen, bevor du ihn abschickst. Schick einfach mal eine Mail an fsr@fsr.mw.tu-dresden.de, dann können wir das dort klären.
Mit besten Grüßen, Alex, studentisches Mitglied im Prüfungsausschuss
Hallo Mister X, warst du mit deinem Anliegen schon einmal im Prüfungsamt? Da du sicherlich nicht der erste bist, der ein solches Problem hat, müssten die doch eigentlich eine generelle Verfahrensweise haben... Glaube ich zumindest. Einen Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen ist da als erste Instanz zu hoch gegriffen, da sich dieser eigentlich nur mit Sonder- und Einzelfällen beschäftigt. Solltest du im Prüfungsamt also eine Absage bekommen, wäre ein Antrag an den Prüfungsausschuss der nächste Schritt. Über diesen könnte ich dir, genauso wie oben schon beschrieben gern helfen. Schreib uns dazu einfach eine Mail an fsr@fsr.mw.tu-dresden.de.
Eine kleine Anmerkung noch: Die Anträge an den Prüfungsausschuss sind alle formlos schriftlich bei Frau Friedrich (ZEU/213) abzugeben.
Lg. Alex studentisches Mitglied im Prüfungsausschuss
Hallo Dr.No88,
du darfst einen Antrag an den Prüfungsausschuss auf Fristaussetzung stellen. Ob der angenommen wird, ist eine andere Frage. Das lässt sich schwer pauschalisieren. Wenn du magst, kann ich über deinen Antrag mal drüberschauen, bevor du ihn abschickst. Schick einfach mal eine Mail an fsr@fsr.mw.tu-dresden.de (fsr@fsr.mw.tu-dresden.de), dann können wir das dort klären.
Mit besten Grüßen, Alex, studentisches Mitglied im Prüfungsausschuss Vielen Dank für deine Hilfe. Ich werde erst einmal versuchen meine Diplomarbeit in der Zeit, die mir noch bleibt, zu schreiben. Sollten sich Probleme ergeben, dass ich zeitnah kein Thema finde oder irgendeine Voraussetzung fehlt, dann würde ich dein Angebot gern in Anspruch nehmen. Auf jeden Fall ist es beruhigend zu wissen, dass es doch noch die Möglichkeit mit dem Prüfungsausschuss gibt.
Hallo Leute,
Ganz ähnlich sieht es bei mir auch aus. Für mich hat gerade das 14. Fachsemester begonnen und ich hab schon beide Urlaubssemester verbraucht.
Vielen Dank schonmal.
Moin.
Man darf so viele Urlaubssemester nehmen wie man möchte. Das mit den zwei Urlaubssemestern wird wahrscheinlich immer noch gerne vom PA behauptet, da die sich Ordnungen gerne so aulegen wie es ihnen gefällt :pinch: Da besteht also keinerlei Problem. Auch darf man im Urlaubssemester munter an Prüfungen teilnehmen.
Moin.
Man darf so viele Urlaubssemester nehmen wie man möchte. Das mit den zwei Urlaubssemestern wird wahrscheinlich immer noch gerne vom PA behauptet, da die sich Ordnungen gerne so aulegen wie es ihnen gefällt :pinch: Da besteht also keinerlei Problem. Auch darf man im Urlaubssemester munter an Prüfungen teilnehmen.
Hi, danke für die Info. Da würde es auf jeden Fall Sinn machen für das laufende Semester einen verspäteten Urlaubsantrag zu stellen. Die Frage ist halt, wie ich das Urlaubssemster begründe. Bisher wurde bei allen Urlaubssemstern eine gute Begründung gefordert. Den Antrag auf Entfristung kann ich ja zur Sicherheit zusätzlich probieren.
Edit: Ich habe gerade etwas recherchiert und bin hierauf gestoßen: https://tu-dresden.de/studium/im-studium/studienorganisation/beurlaubung (https://tu-dresden.de/studium/im-studium/studienorganisation/beurlaubung)
Klingt ehrlich gesagt nicht so als würde man so einfach mehr als zwei Urlaubssemester bekommen. :unsure:
Hallo zusammen.
Wenn man sich ein Fach (in meinem Fall eine Fremdsprache) für das Modul "Allgemeine und Fachübergreifende Qualifikation" anrechnen lassen möchte, das noch nicht im Katalog des Prüfungsamts steht, muss man eine Aufnahme in den Katalog beantragen. Dann kann man sich im Hisqis für die Prüfung anmelden und die Note bekommen.
Ist damit die Wahl schon verbindlich? Es wäre natürlich praktisch, erst nachdem man die Note hat zu entscheiden, ob dieses Fach angerechnet wird und am Ende in die Diplomnote eingeht.
Und könnte man ggf. auch später den Antrag stellen, um eine bereits geschriebene Prüfung ins Hisqis zu übernehmen? Da ich sowieso mehrere Kurse beim LSK belege, müsste ich dann nicht für jeden erst eine Aufnahme in den Katalog beantragen, sondern nur am Ende für den einen, den ich mir anrechnen lassen möchte. Die Bewilligung von Sprachen für das Aqua-Modul sollte ja grundsätzlich kein Problem sein.
Grüße
Du beantragst die Aufnahme des Faches in den Katalog zum Anfang des Semesters. Erst in der Einschreibezeit schreibst du dich verbindlich in die Prüfung für das Fach ein, mit den üblichen Rücktrittfristen.
Nachträgliches Anmelden bereits abgelegter Leistungen gibt es nicht. Das war früher mal so, als man nur die Scheine als Nachweis für die bestandene Prüfungsleistung einreichen musste.
Danke erstmal. Wie sieht es aus, wenn man sich für mehrere Prüfungen mit je 4 SWS als allgemeine fachübergreifende Qualifikation im Hisqis einschreibt? Wird dann einfach die beste gewertet und ist die Einschreibung auch noch möglich, wenn man das Modul bereits bestanden hat?
Hallo, was ist, wenn man den Großen Beleg nicht besteht? Lässt er sich so einfach wiederholen wie jede andere Prüfungsleistung?
Der große Beleg ist die Modulprüfung des Moduls MB-24. Bestehst du sie nicht, kannst du sie, wie in §15 deiner Prüfungsordnung beschrieben, wiederholen.
EInfache Version: Ja du kannst ihn wiederholen mit den gleicher Fristen wie jede andere Prüfungsleistung
Hallo,
das hier sollte ursprünglich ein Sammelthread für häufige Fragen sein, aber aufgrund von Faulheit im Zusammenfassen und der Vielfalt der Themen und Wiederholungen von Fragen auf den vierzigtausend Seiten in diesem Thread, wird er geschlossen.
Bitte öffnet für eure Fragen einen neuen Thread im hiesigen gleichnamigen Unterforum.
Bitte lest auch die Zusammenfassungen auf der ersten Seite dieses Threads.
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