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Fragen an den Prüfungsausschuss / Fragen an den Prüfungsausschuß
« on: January 16, 2013, 05:23:22 pm »
Da jetzt offenbar immernoch Unklarheiten bestehen:
Für alle Immatrikulationsjahrgänge 2009 und früher gilt folgende Übergangsregelung. Schon begonnene Wahlpflichmodule haben Bestandsschutz und können auch mit einer unbenoteten Leistung abgeschlossen werden.
Ein Formular mit dem man sich einschreiben kann, ist bei uns im Büro erhältlich.
An das Prüfungsamt ging eine Anweisung alle betroffenen Studenten so zu behandeln und die Übergangsregelung anzuerkennen.
Ist das nicht der Fall solltet ihr euch noch einmal an den Fachschaftsrat wenden.
Für alle Immatrikulationsjahrgänge 2009 und früher gilt folgende Übergangsregelung. Schon begonnene Wahlpflichmodule haben Bestandsschutz und können auch mit einer unbenoteten Leistung abgeschlossen werden.
Ein Formular mit dem man sich einschreiben kann, ist bei uns im Büro erhältlich.
An das Prüfungsamt ging eine Anweisung alle betroffenen Studenten so zu behandeln und die Übergangsregelung anzuerkennen.
Ist das nicht der Fall solltet ihr euch noch einmal an den Fachschaftsrat wenden.