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Messages - vitzgerd

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Prüfungen/Testate 1./2. Sem. / Prüfungen schieben, Bafög
« on: July 01, 2012, 06:52:20 pm »
Quote from: panda1384
Wenn man bis Ende des 4. Semesters nicht alle bis dahin vorgesehenen Prüfungen geschrieben (teilgenommen oder bestanden sei mal dahingestellt) hat, ergo das Vordiplom nicht nach dem 4. Semester bekommt, ist man damit automatisch für den Bafög-Erhalt ausgeschlossen, wenn man keine nachweislich lange Krankheitsperiode hatte?
Oder hat man da ggf. etwas Puffer? Die meisten Statistiken sagen ja dass ~50% der Studierten länger als die Regelstudienzeit gebraucht haben bis zu ihrem Abschluss - hatten die alle monatelange Krankheiten und mussten ihre Kinder erziehen?


Du musst nicht die Prüfungen des 4. Semesters nachweisen um im 5. Semester Bafög zu bekommen.
Du kannst während des 4. Semesters deine Leistungen des 3. Semesters nachweisen und bekommst dann auch erneut das bafög genehmigt.
Zu beachten ist, dass du maximal 1 Prüfungsleistung des 3. Semesters offen haben darfst, zum Beispiel Mathe I. (Studium Generale musst du auch schon haben. Fremdsprache aber noch nicht.)

Man darf jedoch im 4. Semester nicht zu lange warten, sonst darfst du nicht mehr die Leistungen des 3. Semesters "vorlegen". Die Frau im Prüfungsamt hat glaube gesagt, dass das bis zu irgendeinem Tag im Juli noch geht, kann mich nicht genau erinnern.

Diese Informationen beruhen auf eigenem Nachfragen im Prüfungsamt :)

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Hallo,

wir hatten heute dieses Praktikum.
Beim Eingangstest bekamen zumindest Leute, die direkt nebeneinander saßen, alle unterschiedliche Testvarianten.
Ich hatte "Variante 3", einer meiner Nebensitzer hatte "Variante 2", die aber mit der ebenfalls verteilten "Variante F" übereinstimmt.
Die Variante 3 stimmte inhaltlich mit den Varianten A, B und C auf der ersten Seite dieses Threads überein. Variante 2 und F waren ähnlich der Variante aus Post #46.

Die Praktikumsleiterin ist, wie schon mehrfach erwähnt, sehr hilfbereit. Sie kontrolliert das Praktikum recht gründlich aber auch fair.

Noch ein paar Hinweise zu den Wertetabellen von s320lang aus Post #54

- 1. Tabelle zu Aufgabe 1.2.: es war (zumindest heute?) NICHT nötig U_N, U_C und die dazu gehörigen Messfehler zu berechnen

- 2. Tabelle zu Aufgabe 1.2.: es muss U_2/U_N heißen

- 1. Tabelle zu Aufgabe 2.2.: es war NICHT nötig U_N, U_R (nicht 100% sicher ob es die beiden waren) und die dazu gehörigen Messfehler zu berechnen

- 2. Tabelle zu Aufgabe 2.2.: es muss U_2/U_N heißen

- zu Aufgabe 3.2.: bei Messfehler ist natürlich der Messfehler vom gemessenen U_2 im Vergleich zu U_2err gemeint :)

- zu Aufgabe 4: es heißt nicht Z_U sondern U_Z (nur damit in der Hektik des Praktikums keine Verwirrung aufkommt^^)

- zu Aufgabe 5: stimmt so.

Sicher stellt mein geschätzter Kommilitone s320lang bald eine aktualisierte Variante seiner sehr hilfreichen Tabellen hier in den Trichter :)


So weit so gut, euch weiterhin viel Erfolg.

EDIT: die erste Frage in meinem Eingangstest lautete ungefähr folgendermaßen:
Erklären Sie die Begriffe "elektrische Resonanz" und "Resonanzkatastrophe".

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Übungsaufgaben 3./4. Semester / Übungsklausuren Dittmann
« on: February 24, 2012, 11:12:34 am »
Quote from: skatoon
also ich komm mit dem gleichen lösungsweg genau aufs ergebnis...


okay ich jetzt auch, hab mich vertippt. nun, dann ist jetzt wenigstens der lösungsweg mal gepostet worden :)

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Übungsaufgaben 3./4. Semester / Übungsklausuren Dittmann
« on: February 23, 2012, 07:05:42 pm »
Hi, hat schon jemand Aufgabe c) von 4.07 berechnet?

Also unsere kleine Lerngruppe hatte die Idee Formel 69 aus der Formelsammlung zu nutzen.
Die Umgebungstemperatur Tu ist gegeben. Sirr12 ersetzt man durch Formel 62, wobei Sq12=0 ist, weil die Turbine eine adiabate Hülle hat.
Es bleibt für die Bestimmung vom Exergieverluststrom Ev12:

Ev12=Tu*m*(s2-s1)

so, jetzt ersetzen wir (s2-s1) mit der Formel 27

Als Ergebnis erhalten wir 160,438 kW. Das sind reichlich 3kW mehr als in der Lösung.
Hat jemand eine Idee woran das liegt?

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Quote from: Biren
so wie ich das verstanden hatte, rennst du mit dem "offline"-Einschreibe-Wisch sofort, nach dem du gesehen hast, dass du Testat I bestanden hast zum Prüfungsamt und kannst dann Mathe I mitschreiben...


war heute bei Übungsleiter Dr. rer. nat. G. Scheithauer und im Prüfungsamt fragen und dort wurde mir das genauso gesagt.

1. Testat Mathe I schreiben.
2. warten, dass es online als bestanden auftaucht (laut Dr. Scheithauer sollte die Korrektur maximal 1 Woche dauern, nach einer Schnellkorrektur muss man nicht fragen).
3. zum Prüfungsamt gehen und sagen, dass man das Testat jetzt bestanden hat und man noch die Klausur mitschreiben will.
Fertig.

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