Author Topic: Praktikum (Wiederholung nötig)  (Read 2039 times)

Körperklaus

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Praktikum (Wiederholung nötig)
« on: October 12, 2009, 10:17:15 am »
folgendes: ich weis, das man alle sachen nachholen kann, die in einem modul nicht bestanden wurden, sobald die modulnote gebildet wurde. wie sieht das nun bei praktika aus. beispiel infoII, praktiikum 5 und prüfung 5, bzw. beides nb, weil angemeldet aber nicht teilgenommen. reicht es nun dir prüfung gut genug zu widerholen und das modul dadurch zu bestehen oder ist in jedem falle eine neuanmeldung zum praktikum erforderlich. also wenn die prüfung gut genug bestanden ist, ist das modul ja eh bestanden, muss man nun das praktikum wenigstens neu anmelden oder reicht dann das "alte" nicht bestanden????
 
 
Edit DIGIT: Titel korrigiert. Weil nicht Widerholung sondern Wiederholung;)

ASW28-18

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Praktikum (Wiederholung nötig)
« Reply #1 on: October 12, 2009, 10:25:08 am »
In der Modulbeschreibung steht "Im Lehrgebiet „Software- und Programmiertechnik im Maschinenwesen“ ist ein Praktikum zu absolvieren."

Genau das Problem hatten wir im vergangenen Semester mit dem Herrn Kumichel. Er meldet dem Prüfungsamt das du das Praktikum absolviert hast, wenn du auf den abzugebenden Beleg mindestens eine 4 bekommen hast.
Also egal wie gut du die Prüfung geschrieben hast, du musst auf alle Fälle erfolgreich (mit mindestens einer 4) am praktikum teilnehmen. So hat er es mir im letzten Semester ins Gesicht gesagt.

Körperklaus

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Praktikum (Wiederholung nötig)
« Reply #2 on: October 12, 2009, 10:36:35 am »
ok stark...heißt soviel wie, ich kann dieses semester die prüfung schreiben und ich muss jetz noch n semester warten und muss mir dann ne neue gruppe suchen, wo ich das praktikum neu mache???

aber hieß es nicht es wird verrechnet und die gesamtpunktzahl zählt???