Author Topic: Wiederholungsprüfung nicht nach 1 jahr geschrieben  (Read 2304 times)

Gnuuud

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Wiederholungsprüfung nicht nach 1 jahr geschrieben
« on: January 23, 2013, 07:15:27 pm »
Hallo,
und zwar ich habe mal eine Frage zu der Studienordnung.
Was passiert wenn ich eine Prüfung nicht bestanden habe und diese nicht innerhalb eines Jahres wiederholt habe?

Ich habe die im Erstversuch nicht bestanden und es sind jetzt zwei Jahre vergangen...
Bitte um Antwort


MFG Gnuuud

Black Dragon

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Wiederholungsprüfung nicht nach 1 jahr geschrieben
« Reply #1 on: January 23, 2013, 09:09:55 pm »
Hast du das Modul insgesamt schon "nicht bestanden"?
It’s not that I’m not a “morning person”. I love mornings.
I’m just not a “waking up person”.

ToniMB

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Wiederholungsprüfung nicht nach 1 jahr geschrieben
« Reply #2 on: January 24, 2013, 09:38:31 am »
Theoretisch hättest du Post vom Prüfungsamt bekommen müssen :D

DraonArukas

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Wiederholungsprüfung nicht nach 1 jahr geschrieben
« Reply #3 on: February 01, 2013, 02:30:24 am »
Dies legt nahe, dass das Modul aus 2 Prüfungsleistungen besteht.
Es ist aber generell nicht ratsam, Prüfungen länger als 1 Semester zu schieben. Dann bist du einfach raus aus dem Stoff.
Letztlich musst du drauf achten, dass die Fristen für Module gelten, nicht für einzelne Prfg. [außer in deiner DPO/ SO steht was anderes :D]
Um zu vermeiden, dass die Damen vom P-Amt dir einen Brief senden:
Schreibe deine geschobenen Prfg. schnell ABER sinnvoll nach, denke an die Frist (1 Jahr, nachdem Modul nicht bestanden; erste Gelegenheit, nachdem die erste W nicht bestanden wurde).
Toi, toi, toi!
mafg

Florian Brückmann

ehemaliger Ehemaliger
11. Semester Maschinenbau AKM
Fachschaftsrat Maschinenwesen