Bombentrichter

Archiv => 7./8. Semester => Praktikumssemester 7./8. Semester => Topic started by: Jesse on November 30, 2009, 07:35:14 pm

Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: Jesse on November 30, 2009, 07:35:14 pm
aso,mir fiel noch was ein, mir hat dr. wessely gesagt das er meinen praktikumsbericht bekommt, hängt vll vom betreuer ab, u.u. bekommt vll das prak-amt gar nicht den bericht sondern nur noch die bestätigung?.
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: ponchoman on September 24, 2009, 12:13:25 pm
Hallo
 
ich bin gerade auf der Suche, wie viel Zeit in einen kleinen bzw grossen Beleg zu investieren ist? Und desweiteren noch wie viel ECTS-Punkten dies enspricht.
Ich befinde mich der Zeit in einem ERASMUS-Semester und moechte waehrend meines Auslandsaufenthaltes einen Belegarbeit ableisten...
 
Danke im Voraus fuer die Infos
 
 
Gruesse aus Schottland
 
ponchoman
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: Langa on September 24, 2009, 01:33:33 pm
Bezüglich des Umfangs gibt es eigentlich nur die Auflage nicht über 100Seiten. Ansonsten leigt der Umfang a) am Thema und b) auch etwas am Betreuer was er in dem Beleg haben möchte.
Also zur Orientierung:

mein kleiner Beleg hatte 74 Seiten Text.
ein Beleg den ich zum orientieren hatte hatte 45 Seiten.

Also es schwankt auch etwas zwischen den Instituten.
Mein Betreuer an der Uni sagte: "Ich gebe keine Seitenzahl vor manche können kurz und knapp erklären und manche schreiben halt etwas mehr."

Bezüglich des ERASMUS-Programm kann ich dir leider keine Auskunft geben.
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: Jesse on September 24, 2009, 02:19:25 pm
ich glaub der kleine muss 300h und der große 500h umfassen (auch heimarbeit zählt dazu)
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: aemkey on September 24, 2009, 05:08:04 pm
gibt es irgendwie eine möglichkeit an so einen beleg ranzukommen?
mein betreuer jetzt in meinem praktikum würde gern mal einen sehen damit er weiß wie der aussehen soll.
vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
vielen dank.
MfG
 Markus
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: quidde on September 25, 2009, 12:44:14 am
die hauptsache ist, du hast ne aufgabe mit der du dich längerfristig beschäftigen kannst...also sowas wie aufschreiben, was man da, da und da gemacht hat, was die aufgabe dafür war usw. reicht nicht, muss halt irgendwas zusammenhängendes, leidlich komplexes sein. Deswegen ist sowas im praktikum unter Umständen schwierig zu managen, da man je nach Praktikum eher da mitmacht wos brennt (denke ich).
Die Geschichte sollte halt aus Recherche/Vorarbeit, Konzeptentwicklung, Konzeptverfeinerung und optimalerweise auch Konzeptumsetzung sowie Fazit oder sogar Auswertung (wenn man sich das getane in Betrieb anschauen kann und ergebnisse greifbar hat)...zudem musst du auch einen Professor finden, der das ganze kontrolliert, das dürfte aber eigentlich noch recht einfach zu managen sein, da es ja für jede Richtung Maschinenbau irgendjemanden an der Uni gibt...
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: Lasse Bierström on September 25, 2009, 06:42:34 am
Quote from: aemkey
gibt es irgendwie eine möglichkeit an so einen beleg ranzukommen?
mein betreuer jetzt in meinem praktikum würde gern mal einen sehen damit er weiß wie der aussehen soll.
vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
vielen dank.
MfG
 Markus


Einfach mal bei den Instituten (am besten vielleicht bei dem, bei dem du deinen Beleg schreiben willst) anfragen. Während ich meinen großen Beleg geschrieben habe, habe ich auch immer mal Einblicke in frühere Belege bekommen. Beim kleinen Beleg war das leider nicht möglich, da ich den im Ausland gemacht habe.

Sowohl den kleinen, als auch den großen Beleg kannst du dir eigentlich, von Form und Inhalt her, als eine Art Diplomarbeit vorstellen, die (zumindest theoretisch) im Umfang etwas kleiner ist. Sie dienen auch als Übung für die richtige Diplomarbeit, weshalb einige Professoren auch gern möchten, dass man die Belege ebenfalls verteidigt.

Gruß
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: Fanta on October 20, 2009, 10:34:14 am
Hey, ich hab nunr ne kurze Frage. Ist die interdisziplinäre Projektabreit und der kleine Beleg das gleiche? Find da nirgends eine Aussage zu. Vielen Dank
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: Nebukadnezzar on October 20, 2009, 10:36:24 am
...wenn du ihn in einem zusammenhängenden zeitabschnitt von min. 16 wochen bearbeitet hast und ihn entsprechend als KB beim praktikantenamt anmeldest ....jap
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: JimPanse on October 20, 2009, 11:30:27 am
Wie läuft das denn eigentlich mit der Anmeldung da?

Muss ich da einfach hin und bescheid sagen, ich hab mein kleinen Beleg geschrieben, oder wollen die noch irgendwelche Formulare haben?

Danke
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: Nebukadnezzar on October 20, 2009, 01:06:14 pm
salut, nun zuerst muss das thema samt aufgabenstellung von deinem betreuer genehmigt, sprich vom verantwortlichen institutsleiter gegengezeichnet sein (formblatt der tud...aufgabenstellung...termin...betreuer...chef des institutes).

dann wird geschrieben bis zum abgabetermin. dann wird abgegeben. wichtig: wenn du die IP extern schreibst, dann benötigst du dazu die im prak-amt ausliegenden formulare, auf welchen dann der genaue zeitraum für das anfertigen der arbeit vermerkt und von deinem dortigen betreuer bestätgt wird (firmenstempel unterschrift). dann gibt es auf dem unteren abschnitt dieses formblattes einen teil, auf welchem dein unibetreuer dies ebenfalls nochmal bestätigen muss. "...der student müller hat eine ip mit thema x im zeitraum bla angefertigt. unterschrift. ...". (arbeit beim unibetreuer termingerecht einreichen. er übermittelt nach einsicht die note ans pa.)

nun geht es ins prak-amt + tätigkeitsbericht für das fachprakt. (min. 4 wo, also 8 seiten bericht) + die ausgefüllten formblätter (oder praktikumsbescheinigungen) + evtl. schachtel pralinen und dann bangen und warten.

so sollte es werden
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: mike on October 27, 2009, 08:22:47 am
Wer bewertet eigentlich den kleinen Beleg, der Betreuer mit dem man jeden Tag in der Firma zu tun hat oder der von der Uni, weil der ja eigentlich die Arbeit nicht so gut einschätzen kann? Oder beide?

Gruß
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: Stefan on October 23, 2009, 11:03:18 am
Hat irgendwer Ahnung wie das mit dem zeitlichen Ablauf des kleinen Beleges verläuft?  In der Richtlinie zur Anfertigung und Gestaltung der Studienarbeiten steht nur drin: Für die Bearbeitung der Interpisziplinären Projektarbeit stehen maximal sechs Monate zur Verfügung. Da ich ja nur 5 Monate arbeite, könnte ich mir ja für die entgültige Abgabe theoretisch noch einen Monat zeit lassen.  Nun weiß ich halt nicht ob das so ganz rechtens ist. Muss denn der Abgabetermin gleich dem letzten Arbeitstag in der Firma sein oder kann ich den einfach nen Monat später legen?
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: DeLang on October 23, 2009, 02:30:55 pm
ja, das müsste dir eigentlich dein betreuer am institut gesagt haben...weil das schreibst du nämlich auf die aufgabenstellung die dein betreuer prüft und der professor des instituts unterschreibt...aber um die frage zu beantworten, im allgemeinen meldest du den beleg an, dann hast du 6 monate zeit um den zu schreiben, und wie gesagt das abgabedatum wird festgelegt und muss nicht unbeding wärend deiner arbeitszeit sein (ist zumindest bei mir so)
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: quidde on October 23, 2009, 02:40:25 pm
das Abgabedatum für den kleinen Beleg ist auch nicht unbedingt bindend, eher eine Richtlinie, wenn du durch was auch immer zeitliche Probleme bekommst (z.B. wenn du auf Zuarbeit von andrer Seite angewiesen bist, oder auf irgendwas warten musst, oder halt persönliche Gründe für Zeitverzug), dann reicht meiner Meinung nach ein freundliches Anfragen + Begründung um die Frist zu verlängern, bzw. im Prüfungsamt ist das glaube ich eh nicht weiter von Interesse, eher bei dem, der deinen Beleg bewertet und auf die Abgabe wartet, eine Fristverlängerung ist das geringste Problem.
Anders wohl beim Großen Beleg, da soll man durch seine Erfahrungen vom Anfertigen des Kleinen Belegs und als noch vorbereitendere Vorbereitung auf das Diplom mehr in der Frist bleiben, da wird eine Verlängerung dann vielleicht mit Argusaugen betrachtet.
Soweit meine Erfahrungen bisher...beim kleinen durch Dritte in Verzug gekommen, mehrmals verlängert, beim großen bis jetzt fester Termin und auch immer mal wieder der Hinweis, dass es dann und dann fertig sein sollte, wenn auch deswegen vielleicht manche Dinge vereinfacht werden müssen...
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: leebruce on October 25, 2009, 01:09:12 pm
bei der Bakkalaureatsarbeit sollte man ein Thema selbst auswählen oder gibt es beim Institut eine Liste, aus der kann wählen?
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: Ramon Miel on October 25, 2009, 07:44:28 pm
Quote from: Nebukadnezzar
salut, nun zuerst muss das thema samt aufgabenstellung von deinem betreuer genehmigt, sprich vom verantwortlichen institutsleiter gegengezeichnet sein (formblatt der tud...aufgabenstellung...termin...betreuer...chef des institutes).

dann wird geschrieben bis zum abgabetermin. dann wird abgegeben. wichtig: wenn du die IP extern schreibst, dann benötigst du dazu die im prak-amt ausliegenden formulare, auf welchen dann der genaue zeitraum für das anfertigen der arbeit vermerkt und von deinem dortigen betreuer bestätgt wird (firmenstempel unterschrift). dann gibt es auf dem unteren abschnitt dieses formblattes einen teil, auf welchem dein unibetreuer dies ebenfalls nochmal bestätigen muss. "...der student müller hat eine ip mit thema x im zeitraum bla angefertigt. unterschrift. ...". (arbeit beim unibetreuer termingerecht einreichen. er übermittelt nach einsicht die note ans pa.)

nun geht es ins prak-amt + tätigkeitsbericht für das fachprakt. (min. 4 wo, also 8 seiten bericht) + die ausgefüllten formblätter (oder praktikumsbescheinigungen) + evtl. schachtel pralinen und dann bangen und warten.

so sollte es werden

Hi!
Kannst du bitte mal einen Link zu diesem oben genannten Formular geben?
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: Nebukadnezzar on October 26, 2009, 08:23:26 am
salut,

hier der link (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/praktikum_formulare_ordnungen) zu den formalblättern des PA.
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: Nebukadnezzar on October 27, 2009, 08:35:00 am
salut, dein unibetreuer liest korrektur und macht einen "bewertungsvorschalg", quasi erstkorrektur. dann geht des dings nochmal in die hände deines betriebsbetreuers und danach zum betreuenden hochschullehrer. dieser segnet und dann final ans prüfungsamt. die note bekommst du meist erst nach annahme der praktikumsberichte im hisqis mitgeteilt.

so in der art und weise
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: Waldmeister on October 27, 2009, 12:13:10 pm
Quote from: ponchoman
Hallo
 
ich bin gerade auf der Suche, wie viel Zeit in einen kleinen bzw grossen Beleg zu investieren ist? Und desweiteren noch wie viel ECTS-Punkten dies enspricht.
Ich befinde mich der Zeit in einem ERASMUS-Semester und moechte waehrend meines Auslandsaufenthaltes einen Belegarbeit ableisten...
 
Danke im Voraus fuer die Infos
 
 
Gruesse aus Schottland
 
ponchoman

 
Hallo,
 
also soweit ich weiß, werden für den großen Beleg ca. 500h veranschlagt. Bin gerade in Frankreich mit ERASMUS und wollte dort ebenfalls diesen dort schreiben. Sind 15 ECTS. Musst aber aufpassen, dass es wirklich was mit deiner Vertiefungsrichtung zu tun hat. Ein anderes Problem ist vielleicht, dass du das scheinbar gar nicht in den Learning Agrrement geschrieben hast, da dann am Ende über das Formblatt Changes deinen Prof in Deutschland davon überzeugen musst, was du in Schottland gemacht hast, dass das also anerkannt wird. Am besten mal vorher am Institut in DD deswegen nochmal versichern! Ich hoffe, dass man in Schottland versteht, was ein Großer Beleg ist. Ich habe mich leider in Frankreich vergeblich damit abgemüht, weil es so was ähnliches dort leider nicht gibt.
Viel Spaß in Schottland!
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: Waldmeister on October 27, 2009, 12:35:12 pm
Hallo,
 
vielleicht könntet ihr mir bitte einen kleinen Tipp geben. Wie schätzt ihr die Arbeitsbelastung im 9. Semester mit Großen Beleg und ca. 6 Vorlesungen ein, ist das locker zu schaffen, so dass ich nächstes Semester im Ausland bleibe oder ist es aufgrund der hohen Arbeitsbelastung anzuraten, so wie es theorethisch aufgrund meines Auslandssemesters im 9. Semesters möglich wäre, nächstes Semester nur den Großen Beleg zu schreiben (es gibt für das Sommersemester einfach keine Vorlesungen mehr, die ich besuchen könnte) und im folgenden Wintersemester nur die Vorlesungen aus dem 9. zu besuchen und dann im 10. die Diplomarbeit zu schreiben?

Vielen Dank
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: Moffi on October 29, 2009, 05:08:41 pm
etwas noch zu der bewertung... korrigiert mich falls ich mich täusche... aber der kleine beleg wird doch nur ausschließlich vom uni betreuer korregiert
Also ich kenn das so das die Projektarbeit nur Angelegenheit zwischen UNi und Student ist...denn man kann ja auch die Projektarbeit sonst wann in einem Semester schreiben...man brauch bloß ein Thema.

Oder etwa nicht ?!
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: Nebukadnezzar on October 29, 2009, 09:10:09 pm
salut,

wenn die ip extern, sprich in einem unternehmen geschrieben wird und das thema aus deren aufgabenpool entstammt, dann korrigieren zwei.

erst der betriebsbetreuer, der schwärzt die seiten, die die uni nicht sehen soll /darf ...und den rest der arbeit dann dein unibetreuer.

aber du hast recht. bei internen arbeiten selbstverfreilich nur der eine...
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: jleu on October 29, 2009, 09:47:27 pm
Den kleinen Beleg kannst du schreiben wann du willst, musst halt wie gesagt nur ein Betreuer und ein Thema finden. Die Zusammenarbeit mit einem Unternehmen ist dabei nicht unbedingt erforderlich.
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: TermyLucky on November 27, 2009, 03:35:54 pm
Ich hatte gerade ein interessantes Gespräch mit Herrn Prof. Klöden zu der Frage Interdiszipläre Projektarbeit oder großer Beleg während des Praxissemesters (die mich jetzt gerade vor ein Entscheidungs-Problem mittlerer Größe stellt).

Also:
Es kann nur eine Anrechnung auf das Praxissemester erfolgen wenn die IP im echtem, praktischen Bezug erstellt wird.
Es ist ebenso möglich den großen Beleg zu schreiben. Dieser beinhaltet allerdings größere Literaturrecherche, ausführliche theoretische Grundlagen sowie eine deutlich höhere akademische Tiefe!

Der Unterschied zwischen beiden Arbeiten ist also Umfang und Themengebiet.

ABER: Diese Arbeit kann nicht auf das Praxissemester angerechnet werden. Diese Möglichkeit der Anrechnung von 16 Wochen gemäß Praktikantenordnung ist nur für die IP gegeben. Im Zweifelsfall kann nur die Zeit vor dem offiziellen Beginn des Belegs als Praktikum gewertet werden!

Er meinte, ihm seie bekannt, dass diese Information unter Studenten nicht sehr verbreitet sei, aber es sein nun einmal fakt und so in der Praktikumsordnung geregelt.

Sollte hier jemand andere Erfahrungen haben, bitte lasst es mich wissen.

In diesem Sinne ein angenehmes Wochenende.
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: Wills on November 27, 2009, 03:48:39 pm
oh man...ich wollte den großen beleg mit praxissemester verbinden
hatten doch auch schon mehrfach leute gesagt, dass sie das gemacht haben (auch wenn es offiziell wohl nicht gehen sollte...)
n kumpel macht das auch grad so, aber ich frag ihn wohl nochmal
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: Jesse on November 27, 2009, 04:54:36 pm
also ich kenn auch jemanden der seinen großen beleg im praxissem gemacht hat u mein prof hat auch gesagt das das geht u ich den machen soll
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: TermyLucky on November 28, 2009, 01:30:09 pm
Hm, irgendwie kam die Problematik noch nicht ganz rüber.

Den großen Beleg zu schreiben, ist - sofern die Aufgabenstellung dem Dozenten passt - immer möglich. Das Praktikantenamt jedoch erkennt (offiziell) die Zeit für Anfertigung des großen Beleges nicht als Praktikumszeit an. Daran kann kein Professor was rütteln. Leider.:nudelholz:

Ich werde wohl nächste Woche mal die Frau Lucas dazu befragen.
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: Hägar on November 28, 2009, 02:58:56 pm
Quote from: TermyLucky
Hm, irgendwie kam die Problematik noch nicht ganz rüber.
 
Den großen Beleg zu schreiben, ist - sofern die Aufgabenstellung dem Dozenten passt - immer möglich. Das Praktikantenamt jedoch erkennt (offiziell) die Zeit für Anfertigung des großen Beleges nicht als Praktikumszeit an. Daran kann kein Professor was rütteln. Leider.:nudelholz:
 
Ich werde wohl nächste Woche mal die Frau Lucas dazu befragen.
Was hat das "(offiziell)" zu bedeuten? Wie auch immer... weiss jemand wie das mit Immajahr 2004 aussieht? Da gilt ja noch die Praktikumsordnung von 2001 wenn ich mich nicht täusche. Und da steht nichts vin Projektarbeit, sondern lediglich "eine Studienarbeit" drin.
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: Jesse on November 28, 2009, 06:21:28 pm
also soweit ich weiß wurde trotzdem der große beleg anerkannt im prax-sem, so dass man nur noch über die 4 wochen den bericht schreiben musste. is ja auch eig. egal ob man den großen oder kleinen macht, arbeit ist das ja trotzdem und es wäre einfach nicht sinnvoll vom p-amt noch zu verlangen zusätzlich nen praktikumsbericht abzugeben.
also wie gesagt ich weiß von einigen die das so gemacht haben u nur über die 4 wochen schreiben mussten.
Title: Umfang des kleinen bzw grossen Belges
Post by: Bogi on November 26, 2010, 11:42:46 am
Quote from: Hägar
... weiss jemand wie das mit Immajahr 2004 aussieht? Da gilt ja noch die Praktikumsordnung von 2001 wenn ich mich nicht täusche. Und da steht nichts vin Projektarbeit, sondern lediglich "eine Studienarbeit" drin.


Servus,
zunächst mal unterscheiden sich die beiden Versionen der Praktikumsordnung im Wesentlichen nicht und in der gültigen Diplomprüfungsordnung von 2006 ist der Begriff "Interdisziplinäre Projektarbeit" hinterlegt.

Macht euch doch bei der Bearbeitung der IP/GB nicht verrückt. Ich hab meine IP innerhalb des Praktikums bearbeitet, allerdings erst danach im Zusammenhang mit 4 Wochen Praktikumsbericht abgegeben. Es gab keine gesonderte Anmeldung beim PA und keinen festen Bearbeitungszeitraum. Den Betreuer hab ich mir selbstständig an der Uni gesucht, nachdem das Thema im Betrieb feststand (einfach mal am Institut angefragt). Da die IP die erste Übung bei der Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit ist, werden meiner Erfahrung nach (je nach Betreuer) mehr oder weniger Zugeständnisse gemacht.

Anders ist da der Große Beleg... Für mich hatte es den Anschein, dass dort wesentlich mehr Aufwand gefordert wird (Recherche, Bearbeitung, ...). Dabei kommt es aber auch auf die Forderungen des jeweiligen Betreuers an! Trotzdem kriegt man viele Hilfestellungen, Tipps und Tricks, usw. gezeigt.

Zum Umfang beider Arbeiten kann man keine exakten Angaben machen. Ich hab Projektarbeiten mit 35 Seiten gesehen, aber auch welche mit über 100, die beide gut bewertet waren. Es kommt immer auf das Thema, deine Schreibweise, Vorstellungen deines Betreuers, etc. an. Wenn nichts gefordert ist, schreibt man entweder wie man will, oder klärt das in mehreren Gesprächen innerhalb des Bearbeitungszeitraums (Vorgehensweise, Ansätze, nächste Schritte ...). Diese Vorgehensweise würde ich jedem empfehlen, da man somit nicht Gefahr läuft, kurz vor Abgabe seine komplette Arbeit nochmal umschreiben zu müssen oder erfährt, dass die Vorstellung eigentlich ganz anders als ausgeführt waren. Vor der endgültigen Abgabe dann eine aktuelle Version zum Betreuer geben und um Feedback bitten... Hier kriegt man gute Tipps zum Kürzen oder weiteren nötigen Erklärungen!

Viel Spaß allen, die das noch vor sich haben ^^