Originally posted by n-w@14.8.2006 - 20:33Das frage ich mich auch derzeit. Fakt ist aber eins: Du kannst Ansprüche auf Bafög nur ab Datum des Antrags geltend machen. Wenn du erst im November den Antrag stellst, geht Dir auf jeden Fall das Bafög für Oktober flöten und wird auch nicht nachgezahlt. Ich werde meinen Antrag jetzt stellen, damit ich alle Fristen wahre. Kommen dann halt wieder so nette Zettelchen ins Haus, was alles noch nachzureichen ist. :rolleyes:
Hat es einen Sinn, den Bafögantrag schon vor Erhalt des Vordiploms zu stellen? Oder kann man auch warten?
Und wann sollte man das Vordiplom beantragen? Erst wenn man alle Prüfungsergebnisse kennt, oder schon "vorsorglich"?
Originally posted by n-w@14.8.2006 - 21:33Du wirst Frau Damm und Frau Schubert wahrscheinlich das Blut in die Augen und den Schaum vor den Mund treiben, Dir das zu erlauben!! ;)
Den Antrag für die Ausfertigung des Vordiplomzeugnisses hab ich mir auch gleich mal mitgenommen, weiß blos nicht, ob man den schon vorher abgeben darf ...
Originally posted by Kessel@14.8.2006 - 23:29Und wann hattest Du das erste Geld auf dem Konto?
Also du solltest den Bafögantrag bis zum 31. Oktober gestellt haben. Ich hatte zu meiner Zeit bis Ende Januar Zeit das Formblatt 5 abzugeben. Kann sein dass sich das geändert hat. Fragen kostet nichts :D.
Originally posted by Luke@15.8.2006 - 9:05Dein Geld bekommst du erst, wenn du alles abgegeben hast. Das hat sich bei mir da ein wenig hingezogen (3 Fehlleistungen, sehen wann Nachholtermine und dann gibts da noch nen extra Zettel wenn Formblatt 5 negativ ist). Ich hab dann Anfang Januar Bafög bekommen (natürlich rückwirkend).
Und wann hattest Du das erste Geld auf dem Konto?
Originally posted by Kessel+15.8.2006 - 11:02-->
QUOTE (Kessel @ 15.8.2006 - 11:02)