Bombentrichter
Archiv => 3./4. Semester => Prüfungen/Testate 3./4. Sem. => Topic started by: Fuchse on August 10, 2013, 03:22:56 am
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Nabend!
Damals durfte man ja wohl nur in 2 verschwiedenen Modulen eine 2. Wiederholungsprüfung schreiben (nach schriftlichem Antrag), also den 3. Prüfungsversuch (nach DPO 2006?!) Nun habe ich gehört dass man mittlerweile sogar in mehr als nur 2 Modulen auch einen 3. Versuch bzw 2. Wiederholungsversuch einer Prüfung frei hat (DPO 2012?!. Ist das korrekt???! Ich bitte um schnelle Antwort, ist relativ wichtig....danke!!!
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du kannst so viele 2.Ws haben wie du lust hast
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okay top, danke! Aber das war nicht immer so oder?!
Und kann das vllt noch jemand anderes bestätigen?
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das ist mindestens seit 2007 so (also auch DPO 2006)