Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 661640 times)

mädchen5

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #870 on: September 18, 2013, 05:06:42 pm »
Das heißt Exmatrikulation nach 8 Semestern wenn mann es noch nicht hat gibt es auch nicht mehr?

Strombert

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #871 on: October 15, 2013, 08:12:46 pm »
Hej, ich habe zwei Fragen.

1. Wann tagt der Prüfungsausschuss das nächste mal?
2. Einen Antrag, gerichtet an den Prüfungsausschuss, reicht man am besten wo ein? FSR, Prof. Rödel oder Frau Friedrich?

Danke für eure Hilfe! :)

Skuller

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #872 on: October 15, 2013, 11:02:22 pm »
1. Der Prüfungsausschuss tagt schon übermorgen (!!), also Donnerstag 17.10.2013 um 07:30 Uhr.

2. bei Frau Friedrich abgeben, am besten noch morgen Früh...! Sonst kommt das sicher nicht mehr auf die Tagesordnung.

3. Viel Erfolg! ;)
[align=center]\"Groß ist derjenige, der jedem Menschen auf Augenhöhe begegnen kann.\"  [/align]
Michael Keschka
11. Semester (Lebensmittel-)Verfahrenstechnik
Fachschaftsrat Maschinenwesen Imma. \'10 - SoSe13
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mädchen5

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #873 on: October 16, 2013, 08:24:47 am »
Quote from: mädchen5
Das heißt Exmatrikulation nach 8 Semestern wenn mann es noch nicht hat gibt es auch nicht mehr?

Weis das keiner?

Polrimbacar

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #874 on: October 16, 2013, 02:52:55 pm »
so weit ich es weiß, ist die Regelung abgeschafft und es gibt diesen Exma grund nicht mehr
[align=left]Arne Pospiech


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
[/align]

Kat

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #875 on: October 16, 2013, 08:19:50 pm »
Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei meinen "Antrag auf Eröffnung des Diplomverfahrens" zu stellen.

Nun habe ich das "Problem", dass ich statt 12 SWS etwas mehr SWS in meinem Vertiefungsmodul habe.

Ich hätte im Antrag beim Vertiefungsmodul jetzt die Fächer eingetragen, die mit den 12 SWS in die Modulnote sollen. Die anderen hätte ich als Zusatzfächer, die dann extra raufgeschrieben werden sollen, aufgeführt.

Ist das so richtig, oder gehen die Fächer alle in die Modulnote ein?
Kann ich mir also quasi nach einem Best-of-Prinzip die Noten "aussuchen" (unter der Berücksichtigung der Pflichtfächer selbstverständlich...)?

Viele Grüße,
Kat

PS: Bin im Aufbaustudium falls das von Belang ist. ;) In der PO hab ich dazu auf den ersten Blick nichts gefunden...

Strombert

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #876 on: November 04, 2013, 03:49:16 pm »
In dem Info-Blatt zur Sondersprechstunde bzgl. des PO-Wechsels (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/pruefungsamt/Sondersprechzeit%20PO_Wechsel.pdf) ist von sogenannten "Fristenregelungen" die Rede.
 
Quote

Die Prüfungsleistungen nach PO 2006 werden trotz der Umstellung entsprechend der Fristenregelungen noch angeboten.

Was hat man unter diesen Fristenregelungen zu verstehen und sind diese irgendwo einsehbar? Danke für eure Hilfe! :)

sanileo

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« Reply #877 on: November 04, 2013, 03:56:39 pm »
es geht darum, dass fächer, die es in den neuen Ordnungen nicht mehr gibt, trotzdem noch so lange angeboten werden, wie es die fristen ergeben
-> hat jemand ne prüfung geschrieben und nicht bestanden, die es nach der neuen Ordnung nicht mehr gibt, wird diese prüfung noch so lange angeboten, dass er die 1.te und 2-te Wiederholung schreiben kann.
also 1.te W innerhalb eines Jahres und 2.te W zum nächsten möglichen Termin (Modulregelung beachten)
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Luise

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #878 on: November 21, 2013, 09:14:41 pm »
Quote
Vorher ist mit dem „Antrag auf Eröffnung des Diplomverfahrens“ eine so genannte Kontenklärung durchzuführen. Als Voraussetzungen müssen alle Prüfungen sowie [...] nachgewiesen werden. [...] Mit der Bearbeitung der Diplomarbeit (Ausgabedatum) sollte spätestens 4 Wochen nach Vorliegen aller Voraussetzungen begonnen werden.


Hallo, wozu dient denn der o.g. Antrag genau? Dient der nur dem im Zitat erwähnten "Kontenabgleich" oder ist der Antrag gleichzusetzen mit der Anmeldung der Arbeit, d.h. Beginn der Bearbeitungsfrist von 4 Monaten? Wo steht in der DPO, wann mit der Bearbeitung der DA begonnen werden "sollte"? Und was heißt "sollte"? Muss? Oder sind auch 8, 10, 12 Wochen möglich?

Und: Wie erfolgt die eigentliche Anmeldung des Diploms? Ich habs einfach noch nicht verstanden..

Danke und viele Grüße

celesta

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #879 on: November 23, 2013, 06:39:45 pm »
Hallo Luise,

der Antrag dient wirklich nur dem Kontenabgleich. Wenn du dann die Bestätigung hast, dass du alles hast, kannst du die Diplomarbeit anmelden. Wenn das Diplomverfahren dann eröffnet ist, hast du 4 Monate Zeit für deine DA. Ich weiß nicht wie du in 8 Wochen eine ganze Diplomarbeit schreiben möchtest. Normalerweise brauchst du mehr Zeit als weniger. Das Prüfungsamt würde es glaube sehr komisch finden, wenn du nach 8 Wochen deine DA abgibst.

Also folgendes Vorgehen (Eigentlich traurig, dass euch sowas nicht dein Unibetreuer sagt. An der Professur haben wir so einen Ablaufzettel, wo drauf steht, wie das alles vor sich geht):
- Antrag auf Eröffnung des Diplomverfahrens  ---> Zettel an Prüfungsamt, Vordruck findest du auf der Prüfungsamtseite
- Ok vom Prüfungsamt, dass alle Leistungen vorhanden sind
- Diplomarbeit anmelden (ab jetzt laufen die 4 Monate)
- 4 Monate Diplomarbeit schreiben
- Abgabe der Dilplomarbeit
- Verteidigung der Diplomarbeit

Ich hoffe, dass ich ein bisschen Lichts in Dunkle bringen konnte.
Liebe Grüße
Mandy Schulz

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Luise

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #880 on: November 26, 2013, 10:20:23 am »
Vielen Dank, das war sehr hilfreich. Mit den 8 Wochen war nicht die Zeit zum Schreiben der Arbeit gemeint. Ich wollte wissen, ob es eine Vorgabe gibt, wie viel Zeit zwischen dem Antrag auf Eröffnung und der eigentlichen Anmeldung vergehen kann.

celesta

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #881 on: November 26, 2013, 06:43:12 pm »
Glaube da gibt es keine Frist.
Mandy Schulz

ehemaliges FSR-Mitglied

prinzpoldi

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #882 on: November 27, 2013, 01:12:49 pm »
Ist eine nicht-öffentliche Verteidigung auf Wunsch der betreuenden Firma bei der Diplomarbeit möglich?

Die Prüfungsordnung (Version 2006) trifft darüber keine genaue Aussage:

§29, Absatz 2:
"Der Kandidat hat die Ergebnisse seiner Diplomarbeit vor einer Prüfungskommission zu verteidigen. Die gesamte Verteidigung dauert ca. 60 Minuten. Die Verteidigung sollte innerhalb von acht Wochen nach Abgabe der Diplomarbeit erfolgen. Für die Teilnahme von Studierenden an der Verteidigung gilt § 6, Abs. 5 entsprechend."

§6, Absatz 5 wiederrum besagt, dass bei Widerspruch des Kandidaten andere Studierende nicht teilnehmen dürfen.

Wäre für Erfahrungswerte sehr dankbar, da das Thema bei mir gerade sehr aktuell ist, danke.

celesta

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #883 on: November 27, 2013, 02:44:10 pm »
Kenn mehrere die eine nicht-öffentliche Verteidigung hatten (bei den allgemeinen Verfahrenstechikenr und CIWlern). Sollte also kein Problem sein.
Mandy Schulz

ehemaliges FSR-Mitglied

Caipiranha

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #884 on: December 09, 2013, 08:32:37 am »
Ich hatte auch eine nicht-öffentliche Verteidigung. Da sind dann nur der 1. und 2. Korrektor (Prof./Betreuer) und der eine Externe dabei. Der Lehrstuhl musste auch noch eine Vertraulichkeitserklärung für die Firma unterschreiben.
Toni Steinke

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