Author Topic: NTWF auch als Sitzschein?  (Read 11729 times)

badewannenchemiker86

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NTWF auch als Sitzschein?
« on: October 14, 2008, 10:04:03 pm »
Mal ne Frage. Ich mach dieses Semester eine Veranstaltung als NTWF. Ist auch alles mit Note und beim Prüfungsamt abgesegnet, dass ich es machen darf. Nun ist meine Frage: Darf ich zum Beispiel im 8. Semester was anderes machen und das nur als Sitzschein oder brauchen wir explizit einen Leistungsnachweis, sei es Hausarbeit, Beleg oder sonst was? Wäre ja extrem von Vorteil.:w00t: Und laut Studienordnung müssen wir auch nur eine Veranstaltung im Rahmen von 2 SWS mit Note machen. Beim anderen Fach ist meiner Meinung nach nicht genau beschrieben, was gebraucht wird...:unsure:



ciw-olé

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NTWF auch als Sitzschein?
« Reply #1 on: October 16, 2008, 11:05:46 am »
Das besagt die Information, die im Netz steht:

"- Wird in 3 und 1 SWS aufgeteilt, ist für das Lehrfach mit dem größeren SWS-Anteil  eine
Prüfungsnote, für den Rest mindestens ein Leistungsnachweis zu erbringen.
- Wird in 2  und 2 SWS aufgeteilt,  ist für mindestens eines der Fächer eine Prüfung, für das
andere mindestens ein Leistungsnachweis abzulegen. "


Also ein Sitzschein genügt leider in keinem Fall.



Darf ich fragen, was du als NTW besuchst?

badewannenchemiker86

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NTWF auch als Sitzschein?
« Reply #2 on: October 16, 2008, 03:57:11 pm »
Schönen Dank, hatte das zwar auch gelesen, aber anscheinend nich so genau...

Ich mach jetz erstma Astro I. Is zwar spät, aber was soll's.



salacia

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NTWF auch als Sitzschein?
« Reply #3 on: October 16, 2008, 04:34:23 pm »
Da frage ich mich aber, wieso denn auf der Liste vom Prüfungsamt als anerkanntes NTWF Ringvorlesung Medizin steht!?

http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pa_infos_formulare/NTW-neu.pdf

In dieser Vorlesung kann man in keinem Fall einen Leistungsnachweis erbringen, sondern nur einen Sitzschein bekommen.

@ badewannenchemiker86:
Da würde ich im Prüfungsamt auf jeden fall nochmal nachfragen.

Leticron

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NTWF auch als Sitzschein?
« Reply #4 on: October 16, 2008, 05:00:38 pm »
ja genau über diesen satz rätsel ich auch schon.
scheinbar muss man eine prüfung mit note schreiben und in dem anderen fach nur ein testat, bei dem es nur bestehen oder durchfallen gibt

bisher hatte ich das so interpretiert, dass man bei dem einen eine prüfung brauch und bei dem anderen nur einen sitzschein..
ich kann mir kaum vorstellen dass eine 2 sws vorlesung eine prüfung mit note anbieten wird?!

ich blick nicht durch -.-

badewannenchemiker86

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NTWF auch als Sitzschein?
« Reply #5 on: October 16, 2008, 05:08:10 pm »
Doch doch. Prof. Soffel vergibt Scheine als Sitzschein, Leistungsnachweis(also mit Erfolg bestanden) oder mit Note. Das is nich das Problem. Aber eigentlich wollte ich das andere NTWF als Sitzschein machen...

Ich frag mal im Prüfungsamt nach und sag dann hier wieder Bescheid oder ein anderer findet sich, der es ganz genau weiß.



Jesse

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NTWF auch als Sitzschein?
« Reply #6 on: October 16, 2008, 05:58:50 pm »
Sitzscheine werden nicht anerkannt, du hast nur eine Möglichkeit, wenn der Prof so nett ist und bei dir statt Sitzschein-> Leistungsschein schreibt, manche machen das
ansonsten müssen bei allen NTWF oder TWF eine Prüfung geschrieben werden, man kann sich dann raussuchen ob benotet oder nicht (je eine von beiden muss benotet sein)

Medizin bildet eine Ausnahme, da das vom Stoff her so umfangreich ist, aber ich vermute mal das man da etwas diskutieren muss mit dem Prüfungsamt damit das anerkannt wird:P
ehemals FSR-MW

Tüdelü...:innocent:


T.Flex

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NTWF auch als Sitzschein?
« Reply #7 on: October 22, 2008, 09:41:29 am »
kann man wenn mach noch offene prüfungen aus dem grundstudium hat einfach trotzdem jetzt schon das ntwf machen und dann den schein einfach zurückhalten bis man sein vordiplom hat, oder meckert da das prüfungsamt wegen dem datum rum?

starKI

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NTWF auch als Sitzschein?
« Reply #8 on: October 22, 2008, 10:03:20 am »
Mir wurde im Prüfungsamt gesagt, dass ich selbst eine Prüfung, die schon ans Amt gemeldet wurde, noch nehmen kann (würden die selbst zurückhalten). Ist bei mir nämlich mit BWL so. Ich bin deswegen einigermaßen verwirrt, weil es ja sonst immer heißt, dass man die Prüfung im ensprechenden Fach VORHER anmelden muss. Aber ich werde da nochmal nachfragen und es mir dann schriftlich geben lassen.

teddy

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NTWF auch als Sitzschein?
« Reply #9 on: October 22, 2008, 12:51:45 pm »
Mir wurde gesagt, dass ich die unangemeldete Prüfung (2SWS BWL mit Note)vom Grundstudium ins Hauptstudium nur als den nicht benoteten 2SWS Teil des NTWF nehmen kann. Ich habe es schriftlich.

starKI

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NTWF auch als Sitzschein?
« Reply #10 on: October 22, 2008, 06:34:45 pm »
Naja, wäre immerhin auch was ... Mir hat man zwar was anderes gesagt, aber ich war in dem Moment nicht so geistesgegenwärtig, es mir schriftlich geben zu lassen.

Leticron

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NTWF auch als Sitzschein?
« Reply #11 on: October 22, 2008, 11:24:19 pm »
also um das nochmal aufzurollen...

ich kann das einfach nicht glauben:
steht es fest, dass man einen NTWF/TWF Teil mit einer Prüfung mit note und den anderen mit einem testat abschließen muss? (... wenn man die 4 sws auf 2 vorlesungen aufeilt)

ein großteil der in fragekommende vorlesungen bietet ja nur auf nachfrage ein testat überhaupt an und ich kann es mir nicht vorstellen, dass man eine 2 sws vorlesung mit einer prüfung mit note abschließen kann..

ist es nicht eher so, dass man einen teil mit testat und den anderen mit sitzschein abschließen muss?

ciw-olé

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NTWF auch als Sitzschein?
« Reply #12 on: October 23, 2008, 06:46:15 am »
nein, nein, das hattest du schon richtig verstanden. Eine Prüfung und einen Leistungsschein musst du mindestens ablegen, wenn du  es auf 2 Lehrveranstaltungen aufteilst.

Ich denke und hoffe, dass es nach Absprache mit dem jeweiligen Dozenten in den meisten Fällen eine Möglichkeit gibt, eine mündliche oder schriftliche Prüfung abzulegen. Das kostet natürlich ein wenig Mühe, weil vieles einzeln erfragt werden muss.

nyphis

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NTWF auch als Sitzschein?
« Reply #13 on: October 23, 2008, 08:20:40 am »
Quote from: Leticron
steht es fest, dass man einen NTWF/TWF Teil mit einer Prüfung mit note und den anderen mit einem testat abschließen muss? (... wenn man die 4 sws auf 2 vorlesungen aufeilt)
ja ... das ist so genau richtig - das steht definitiv fest!

Quote from: Leticron
ein großteil der in fragekommende vorlesungen bietet ja nur auf nachfrage ein testat überhaupt an und ich kann es mir nicht vorstellen, dass man eine 2 sws vorlesung mit einer prüfung mit note abschließen kann..
:blink: ... AWI, BWL, Strömi ... alles 2-SWS-Vorlesungen die Du mit Note abschließen musst ... warum soll das bei anderen nicht gehen?

Quote from: Leticron
ist es nicht eher so, dass man einen teil mit testat und den anderen mit sitzschein abschließen muss?
NEIN ... definitiv nicht - damit würdest Du auf jeden Fall was umsonst machen!
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
[/align]
 
[/INDENT]

TermyLucky

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NTWF auch als Sitzschein?
« Reply #14 on: October 23, 2008, 09:56:34 am »
Uns wurde da noch ein bisschen mehr erzählt:

Ein Sitzschein reicht definitiv nicht. Es reicht aber ein unbenotetes Testat (bestanden/nicht bestanden) sofern da Leistungsnachweis (<- WICHTIG !!!)draufsteht.

Prof. Klöden hat mir vor einer halben Stunden noch gesagt, dass - sofern die Rahmenbedingung eingehalten werden (zwei nichttechnische Fächer, beide mit Leistungsnachweis, eins mit, eins ohne Note) - da nicht so viel diskutiert werden muss wie bei Studium Generale.
Johannes Zalucky

ExFSR Maschinenwesen