Author Topic: [ORG] Fragen zu Nachprüfungen  (Read 5697 times)

d3k

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[ORG] Fragen zu Nachprüfungen
« on: April 19, 2005, 05:17:35 pm »
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Einschreibung über die Liste aus dem ersten Semester, diese muß im Prüfungsamt abgegeben werden.

welche liste? diese einschreibung zur prüfung die in den briefkasten beim prüfungsamt kam? wenn ja soll ich die einfach nochmal ausdrucken oder wie?

Aerowing

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[ORG] Fragen zu Nachprüfungen
« Reply #1 on: April 19, 2005, 08:12:39 pm »
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Originally posted by Schwamm1@19.4. 2005 - 15:47
Also,

Mathe Nachprüfung am 11 Mai

Tech. Darstellung und Chemie werden in der SS- Prüfungsperiode nachgeprüft. Termin wird noch bekannt gegeben.

!! Achtung, Prüfungen  müssen  innerhalb eines Jahres nachgeholt und bestanden werden, sonst droht die Exmatrikulation!! :(

Einschreibung über die Liste aus dem ersten Semester, diese muß im Prüfungsamt abgegeben werden.
Kann man demnach Chemie und TD im 3.Sem schreiben oder nicht?Im Prüfungsamt haben die Damen nichts über dieses"Jahr"gesagt,als ich wegen Chemie fragen war.Die meinten,man könne die im 3.mitschreiben.

P-J

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[ORG] Fragen zu Nachprüfungen
« Reply #2 on: April 19, 2005, 10:17:58 pm »
also das mit diesem "einen jahr" hab ich auch noch nie gehört! ist mir neu.

Mad

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[ORG] Fragen zu Nachprüfungen
« Reply #3 on: April 19, 2005, 11:06:56 pm »
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Originally posted by P-J@19.4. 2005 - 22:17
also das mit diesem "einen jahr" hab ich auch noch nie gehört! ist mir neu.
man muss die erste wiederholung spätestens nach einem jahr antreten, das kann ich dir garantieren, allerdings dachte ich, danach habe man nochmal ein jahr zeit bis man die 2te gemacht haben muss
Chemie-Ingenieurwesen

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nyphis

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[ORG] Fragen zu Nachprüfungen
« Reply #4 on: April 20, 2005, 01:22:05 pm »
Leute, Leute ... lest doch mal Eure Studienordnungen ...
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Originally posted by "Diplomprüfungsordnung"
§ 13

Wiederholung der Modulprüfungen

(1) Nicht bestandene Modulprüfungen können innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten sie als endgültig nicht bestanden. Eine zweite Wiederholungsprüfung kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden.
Die zweite Wiederholungsprüfung ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Bekanntgabe des Nichtbestehens der ersten Wiederholungsprüfung beim Prüfungsausschuss zu beantragen.
Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung ist, abgesehen von dem in §12 Abs. 2 geregelten Fall, nicht zulässig. Fehlversuche an anderen Universitäten und gleichgestellten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland sind anzurechnen.

(2) Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, so sind nur die nicht mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewerteten Prüfungsleistungen zu wiederholen.
schöne Grüße,
Martin Heinze[INDENT][align=left]Eine Frau sagt mehr als tausend Worte ...
[/align]
 
[/INDENT]

Aerowing

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[ORG] Fragen zu Nachprüfungen
« Reply #5 on: April 20, 2005, 01:54:56 pm »
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Originally posted by nyphis+20.4. 2005 - 13:22-->
QUOTE (nyphis @ 20.4. 2005 - 13:22)
Leute, Leute ... lest doch mal Eure Studienordnungen ...
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