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Messages - dob

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Laberecke / Laptop über TU?
« on: February 06, 2013, 11:05:39 am »
Quote from: tiefenbass
zunächst: Mitarbeiter != Student || SHK != Mitarbeiter
...leider... daher werden selten Rahmenverträge für Mitarbeiter auch für Studenten nutzbar sein (Beispiel: Software vom ZIH kaufen), denn es gibt ja auch für Hardware diverse Rahmenverträge mit Händler/Lieferanten an der Uni.

Es gibt keine zentralen Rabattverträge für Studenten, jedoch existieren vereinzelte Kooperationen in Dresden. Diverse Portale und Läden (notebooksbilliger.de, M&M, Winner etc) und viele Hersteller selbst (z.B. Lenovo) bieten auch Sonderkonditionen für Studenten in ihren Shops an.
Zu den bereits genannten sollte noch für Fallobst-Fans die Info nicht fehlen, dass bei den Fakultät Architektur ein Professor (ich hab den Namen nicht, aber der FSR Architektur könnte es wissen) sich für mehr Fallobst in der Lehre einsetzt. Wenn du Fallobst suchst, so hat er vielleicht das richtige Vitamin B.

LG, Matthias

PS: bei "normalen" Notebooks lohnt es sich, auch Aktionsangebote bei den Handelsketten (Media Markt usw.) zu begutachten, diese liegen manchmal preislich gleichauf oder sogar unter den Studentenpreisen. Beispiel:
Samsung 350V5C-S0C, bei notebooksbilliger.de wollte man inkl. Studentenrabatt 759 €, bei Media Markt zum gleichen Zeitpunkt für 749 €.


Dann aber lieber vorher nochmal bei Amazon schauen dort kostet das Beispiel 729€ und die Rückgaberechte bei Amazon sind unschlagbar. Geh mal ein paar Tage später zum Blödmarkt und versuch deine schonmal eingeschaltete Hardware zurückzugeben. :whistling:

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Laberecke / Laptop über TU?
« on: February 05, 2013, 02:11:25 pm »
Lenovo = http://www.ok1.de Mußt allerdings einen Nachweis per Post schicken.

Ähnliche Programme gibt/gab es auch mal bei Dell, HP oder mal bei Seiten wie "Notebooks for students" schauen (google).

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Laberecke / GEZ-Steuer kreativ verweigern?!
« on: February 02, 2013, 03:48:19 pm »
Eventuell will es ja mal jemand probieren :whistling:

Quote
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und Religion

MÜNCHEN. (hpd) Das Grundgesetz ist eine große Quelle der Freude. Es schützt - siehe vor allem Artikel 3 und 4 - die Freiheit des Glaubens, der Weltanschauung und die freie Religionsausübung. Und so steht im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, dass „gottesdienstliche“ Betriebsstätten nichts zu zahlen haben. Und weil niemand benachteiligt werden darf, gilt das sogar für Agnostiker und Atheisten.


 Das ist schön, vor allem da Politiker sehr gerne Sonderregelungen für Religionsausübende beschließen. Davon kann jeder profitieren, der sich auf die oben genannten Grundrechte beruft.

Aktuell kann man als Religiöser vom neuen Rundfunkbeitragstaatsvertrag profitieren. Zwar müsste man für jede sogenannte Betriebsstätte Abgaben an die Nachfolgeorganisation der GEZ bezahlen, außer die Betriebsstätte ist „gottesdienstlichen Zwecken gewidmet“, nachzulesen in Artikel 5 des Staatsvertrages.

Nicht vorgeschrieben sind die Art der Religion oder die Gestaltung der Gottesdienste, darauf weist beispielsweise sogar der Bayerische Landtag ausdrücklich hin (Drucksache 16/7001, S.19): „Diese Bestimmung ist im Lichte von Artikel 3 des Grundgesetzes auszulegen und gilt nicht nur für christliche Kirchen.“ Allerdings sind zwei Dinge zu beachten: „Erforderlich ist ein religionstypischer Widmungsakt.“ und „Gelegentlich abgehaltene Gottesdienste begründen keine Ausnahme von einer im Übrigen bestehenden Beitragspflicht.“
 Religionstypische Widmung

Prüfen wir einmal die erste Bedingung: Die Betriebsstätte muss „religionstypisch gewidmet“ werden, man kann auch von einer Weihe sprechen. Bei Tausenden von Religionen die es auf der Welt gab, gibt und immer wieder neu entstehen, sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Ob nun ein Pfarrer, ein Rabbi, ein Mullah, ein Brahmane, ein Schamane oder ein Priester der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters die Räume weiht, ist mit Blick auf das Grundgesetz egal und erfüllt ohne Unterschied die erste Bedingung zur Freiheit von Rundfunkabgaben.
 Was Gottesdienst ist...

Nun zur zweiten Bedingung: Die Nutzung der Betriebsstätte zu Gottesdiensten sollte nicht die Ausnahme sondern eher die Regel sein. Auch das ist leicht zu erfüllen, da ja jede Religion - siehe Grundgesetz - frei und geschützt ist in ihrer Religionsausübung. Anders gesagt: Was als Gottesdienst gilt, bestimmt jede Religionsgemeinschaft selbst! Idealerweise gilt schon Arbeit als Gottesdienst - so wie Luther das definiert hat. Aber auch aus katholischer Sicht gibt es hier massive Rückendeckung, z.B. Chronik 19,11, 2 Korinther 6,4, Epheser 6,6 und ganz besonders Kolosser 3,23: „Tut eure Arbeit gern, als wäre sie für den Herrn ...“. Manche Religionsgemeinschaften sehen sogar das ganze Leben als Gottesdienst, vgl. z.B. Römer 12, 1-2.

Verlassen wir nun den vertrauten aber auch umgrenzten Horizont der christlichen und der monotheistischen Kirchen, so stehen uns noch viel mehr Möglichkeiten offen: Künstler huldigen mit ihrer Arbeit der Ästhetik, Juristen dienen der Göttin Justitia, Bacchus und Lukullus sind die Götter des Gastgewerbes, Taxi-, Bus-, Trambahnfahrer und Piloten sind Jünger des Apollon, Kapitäne dienen dem Neptun, Sonnenstudios sind Gotteshäuser für Echnaton, Parfümerien besprengen Gläubige mit ihre heiligen Essenzen zu Ehren der Aphrodite. Diese Aufzählung kann man endlos fortsetzen. Viele Religionen kennen keine höheren Wesen, die sie anbeten und halten dennoch anerkanntermaßen Gottesdienste ab. Damit fallen natürlich auch Atheisten unter die Religionsfreiheit des Grundgesetzes und können Gottesdienste abhalten; denn auch Humanismus, Wissenschaft und Wahrheit sind göttlich!

In letzter Konsequenz bedeutet das, dass man jede Sonderregelung, die sich auf die Religionsfreiheit bezieht, jedem Menschen zugestehen muss, der sich darauf beruft.

Pasta Fari 66

Weitere Tipps, Links zum Abmeldeformular für die Rundfunkabgabe und die Aufzeichnung einer Radiosendung mit einer einschlägigen Weihe des Senders durch einen ordinierten Priester des Fliegenden Spaghettimonsters findet man hier.
Quelle

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Laberecke / Bankkingsoftware 1 Jahr kostenlos
« on: January 30, 2013, 10:46:26 pm »
Falls noch jemand eine Bankingsoftware sucht, hier könnt ihr euch 1 Jahr lang (bis 26.01.2014) Starmoney 8 schießen.

Einfach die "60 Tage gratis" Version laden und nach der Installation den Key eingeben, den man per Email zugeschickt bekommen hat.

P.S. es gehen auch Fakedaten bei der Anmeldung. Nur die Email Adresse sollte unter eurer Kontrolle sein.

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Laberecke / Bitdefender®Internet Security 2013 kostenlos (nur heute)
« on: January 28, 2013, 02:20:01 pm »
http://www.bitdefender.de/media/html/de/pcwelt/index_2013.html

Falls noch jemand einen kostenlosen Schutz (für 1 Jahr) sucht, kann sich (nur) heute Bitdefender®Internet Security 2013 schießen.



Viel Spaß.

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Laberecke / Lustige Bilder
« on: January 22, 2013, 12:24:09 pm »

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Marktplatz / Jemanden, der sich gut mit Strömungslehre auskennt
« on: December 13, 2012, 12:03:59 pm »
Schau mal beim Professor Fröhlich in der Abteilung vorbei besonders bei dem Mitarbeiter. Ich bin der Meinung er hat mal erwähnt das er sich in seiner Promotion mit Kavitation befasst. Ansonsten wäre wohl Dr. Rüdiger noch dein Ansprechpartner, da er Gasdynamik hält.

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Laberecke / Lustige Bilder
« on: November 13, 2012, 09:44:59 pm »

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Fachveranstaltungen / Formel 1 Vorlesung
« on: November 02, 2012, 05:14:42 pm »
Welche Vorlesung im Audimax kann so wichtig sein, dass man da keinen F1 Wagen mit Vortrag unterbringen kann? :innocent:

Ich  wette da würden trotzdem mindestens die hälfte der Leute sitzen bleiben + nochmal doppelt soviele  dazu kommen :D

P.S. Werden Studenten mit Studienausweis auf dem Maschinenbau steht bevorzugt oder muss man einen Tag vorher schon sein Zelt aufschlagen? :whistling:

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Fachveranstaltungen / Formel 1 Vorlesung
« on: November 01, 2012, 10:05:16 pm »
ähhh eine Frage hab ich noch. Wie soll das Ding in den Bombentrichter passen??? :blink:


P.S. Sollte das stimmen, warum nehmen die nicht grad den AUDIMAX?

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Laberecke / Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln
« on: October 25, 2012, 01:49:06 pm »
Das passt wunderbar zu dem Dropboxthema von neulich.
(Hervorhebung von mir)

Quote

Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der die Auskunft über Bestandsdaten wie Name oder Anschrift von Inhabern eines Telekommunikationsanschlusses auf eine neue Rechtsgrundlage stellen will. Erstmals sollen davon ausdrücklich auch dynamische IP-Adressen erfasst sein. Es wird klargestellt, dass Provider die Netzkennungen den Inhabern von Internetzugängen automatisiert zuordnen dürfen – was einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis bedeutet – und die entsprechenden Informationen im sogenannten manuellen Auskunftsverfahren an Sicherheitsbehörden herausgeben müssen.

Im heise online vorliegenden Entwurf wird betont, dass die Auskunftspflicht auch für Daten wie PIN-Codes und Passwörter gilt, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder damit verknüpfte Speichereinrichtungen geschützt wird. Dies könnte sich etwa auf Mailboxen oder in der Cloud vorgehaltene Informationen beziehen.

Telecom-Anbieter müssen die erwünschten Daten "unverzüglich und vollständig übermitteln". Über derlei Maßnahmen haben sie gegenüber ihren Kunden sowie Dritten Stillschweigen zu wahren. Provider, die über 100.000 Kunden haben, müssen für die Abwicklung der Anfragen zudem "eine gesicherte elektronische Schnittstelle" bereithalten. Dabei sei dafür Sorge zu tragen, dass jedes Auskunftsverlangen durch eine verantwortliche Fachkraft formal geprüft werde.

Die vorgeschlagenen Änderungen, denen Bundesrat und Bundestag noch zustimmen müssen, beziehen sich insbesondere auf Paragraph 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Zudem soll in die Strafprozessordnung ein Paragraph 100 j neu eingefügt werden. Demnach wäre Auskunft zu erteilen, soweit dies für die Erforschung eines Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts eines Beschuldigten erforderlich ist. Darüber hinaus sollen die einschlägigen Gesetze für das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, den Zollfahndungsdienst, den Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst angepasst werden, da Mitarbeiter all dieser Behörden als Auskunftsberechtigte vorgesehen sind.

Erforderlich wird die Novelle durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar. Karlsruhe hatte die bisherigen Bestimmungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PINs an Strafverfolger und Geheimdienste als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Die Richter hatten etwa befunden, dass Paragraph 113 TKG in seiner jetzigen Form entgegen einer weitverbreiteten Praxis nicht auch für Auskünfte über den Inhaber einer IP-Adresse heranzuziehen ist. Sie gaben dem Gesetzgeber hier bis Juni 2013 Zeit, eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage zu schaffen. Das Gericht kassierte zudem die Auskunftspflicht über Zugangssicherungscodes, da diese unverhältnismäßig und nicht mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar sei.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Vorstoß, bei dem das Bundesinnenministerium (BMI) federführend ist, nun die von Karlsruhe geforderten "spezifischen Erhebungsbefugnisse in den jeweiligen Fachgesetzen" schafft. Die Anpassung der Landespolizeigesetze bliebe den dortigen Gesetzgebern überlassen. Für die "etwa 16 größten Dienstleister" entstehe durch die Vorschrift zur Einführung der neuen Überwachungsschnittstelle ein zusätzlicher Mehraufwand. Dieser könne aber "durch Einsparungen infolge einer zügigeren und Personalaufwand einsparenden Abwicklung der Auskunftsersuchen kompensiert werden".

Ein Sprecher des BMI betonte gegenüber heise online, dass mit der Neufassung keine "neuen Befugnisse für Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden geschaffen werden". Es würden allein die erforderlichen eigenständigen Kompetenzen zur Erhebung und Auswertung der Bestandsdaten bei den Diensteanbietern in die einschlägigen Gesetze eingefügt. Eingriffe ins Grundgesetz erfolgten "normenklar", Anforderungen an spezielle Auskünfte würden "unter besonderer Berücksichtigung der damit einhergehenden Grundrechtseingriffe festgelegt".

In Providerkreisen wird der Vorstoß dagegen als problematisch eingestuft. Angesichts der Tatsache, dass ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis erfolge, seien nur unzureichende grundrechtssichernde Regelungen enthalten, warnen Branchenvertreter. So sei einerseits die Zahl der abfragenden Stellen nicht überschaubar, anderseits gebe es keine Beschränkung auf bestimmte Delikte. So könne nach Landesrecht eine Vielzahl weiterer Behörden Auskünfte verlangen, um bei Ordnungswidrigkeiten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit tätig zu werden. Sonst übliche Schutzvorkehrungen wie ein Richtervorbehalt oder zumindest eine staatsanwaltliche Anordnung seien nicht vorgesehen. Es sei zu befürchten, dass die Initiative so erneut den Anforderungen des Verfassungsgerichts nicht gerecht werde.

Vertreter der Internetwirtschaft sehen Verbesserungsbedarf etwa bei der Auskunftserteilung unter Einschluss von Verbindungsdaten, der Verwendung von Zugriffscodes oder der besonderen Eilbedürftigkeit. Die Schnittstellenklausel bedeute für die betroffenen Unternehmen einen erheblichen finanziellen Aufwand, ohne dass eine Kostenerstattung vorgesehen sei. Die Möglichkeit müsse von den Behörden aber gar nicht genutzt werden, sodass parallel Kapazitäten für die Entgegennahme und Beantwortung von Anfragen vorzuhalten seien. Die vorgesehene Pflicht, Gesuche zu prüfen, bürde den Anbietern zudem ein hohes Haftungsrisiko auf. (Stefan Krempl) / (ssu)

Quelle

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Laberecke / Mehr Dropbox Speicher für alle Studenten
« on: October 16, 2012, 10:16:08 pm »
Es ist zu bedenken, dass Dropbox ähnlich wie ICQ die Rechte an allem bekommt, was da hoch geladen wird. Private Bilder, Videos, Dokumente (geheime Diplomarbeit oder Forschungsberichte?) ...

Aber zum Glück synct die Dropbox auch Truecrypt Container zuverlässig. Kleines Gimmick hierbei ist, dass nicht jedesmal der komplette Container gesynct wird sondern das auf "Bitebene" passiert, also z.B. haben sich Bit 3000; 538985 und 77894002 im Container geändert, also werden auch nur die gesynct. Somit sind deine Daten etwas sicherer verstaut. Einfach den Container in deinen gewählten Dropboxordner erstellen, mounten und nach belieben befüllen. Die Dropboxsoftware erledigt den Rest.

Nachteil ist das leider momentan noch eine Webdav-Schnittstelle fehlt. Die bietet allerdings das Mediencenter von der Telekom und das völlig kostenlos. Einfach anmelden und 25GB Speicher erhalten. Über Webdav kann man den direkt ansprechen z.b. so:

https://webdav.mediencenter.t-online.de
User: xxx@t-online.de
PW: dein_PW

Kann man auch als Netzlaufwerk einbinden und sich die Syncronisationssoftware sparen. Truecrypordner geht auch allerdings nur bis maximal 2 GB (laut FAQ). Zugriff mit einem Androidhandy z.b. über TotalComannder App und Webdav plugin.

Hier ist der Vorteil, dass man nicht alle Daten doppelt hat sondern bestimmte zur Telekom auslagern kann.

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Laberecke / Mollier-Bau
« on: August 18, 2012, 11:04:20 am »
Haupteingang rein, dann Treppen hoch wie vorher auch schon. Dann kommst du an einen Laufsteg mit einer wahnsinns Aussicht über die Räume darunter ^^. Hier gehst du bis zur Mitte des Stegs und dann zweigt links ein kleiner Weg ab in einen Vorraum. Frau Türk sitzt 2tes Zimmer links und der Professor erste Tür rechts.

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Laberecke / Demokratie kurz erklärt (in 57 Sekunden)
« on: July 08, 2012, 06:12:19 pm »
zum Youtube Video


Quote
Bundestag verkauft Bürgerrechte in nur 57 Sekunden

 Ein Video entlarvt die Heuchelei der Politik: Die Abstimmung darüber, dass Meldeämter alle Bürgerdaten an Adresshändler und Werbetreibende weitergeben dürfen, ist ein Tiefpunkt des Parlamentarismus.


Dieses Video ist eine Groteske und eines der wertvollsten Dokumente unserer Demokratie zugleich. Es zeigt, wie der Bundestag eines der folgenschwersten und umstrittensten Gesetze der letzten Jahre beschließt, nämlich das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens.

Dieses Gesetz erlaubt es den Einwohnermeldeämtern, sämtliche Bürgerdaten an Adresshändler und Werbetreibende herauszugeben. Dieses Gesetz betrifft jeden Bürger, es nimmt ihm das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es ist, wie viele Politiker heute zu Recht feststellen, ein Skandal. [...]



Quelle



EDIT: Zitat gekürzt um Urheberrechtsprobleme zu vermeiden. Der komplette Artikel findet sich unter dem oben genannten Link. -- Caipiranha

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