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Topics - dob

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Marktplatz / Tischgruppe & WLan-Router
« on: October 03, 2013, 12:22:53 pm »
Wegen WG-Auflösung habe ich die unten stehenden Dinge abzugeben. Bei Interesse einfach eine "Private Nachricht" an mich.
Die Teile können in Dresden-Friedrichstadt noch bis zum 29.10.2013 abgeholt werden, danach ziehen sie mit um.
Sofern ein Teil verkauft ist, werde ich es entsprechend markieren.


1. Tischgruppe (Esstisch + 2 Sitzbänke) ideal für die WG-Küche
Quote
  • Tischgruppe in Kernnnussbaum-Nachbildung,
  • Esstisch: B/H/T: ca. 160 x 75 x 90 cm,
  • 2x Sitzbank: B/H/T: ca. 160 x 45 x 37 cm
  • Info: Ohne Sitzkissen, ohne Deko, ein kleiner Kratzer vorhanden, Teile miteinander verschraubt
VB: 80€

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2. WLan-Router Congstar Komplett Box alias Speedport W 503V (Typ A) (Speedport-Äquivalent)
Quote
  • Router ist nicht auf Congstar begrenzt. Beliebiger anderer Provider verwendbar.
  • Logindaten eingeben und lossurfen
  • Abmessungen von Congstar Komplett Box alias Speedport W503V: ca. 15,5 x 23 x 7 cm.  
  • 4 Computer sind direkt per Netzwerkkabel anschließbar.  
  • Unterstützt WLAN N Standard mit bis zu 300 Mbit/s.
  • WLAN nach 802.11a 802.11b, 802.11g, 802.11n
  • WLan Einschalttimer vorhanden
  • MAC-Filterung vorhanden
  • WPS wirklich deaktivierbar
  • Integrierte Firewall & gängige WLAN Verschlüsselungen möglich. (WEP/WPA/WPA2)
  • Rechner kabellos per WLAN anschließbar. WLAN ist jederzeit abschaltbar.  
  • Bis zu 2 analoge Telefone anschließbar (einfache integrierte Telefonanlage).  
  • Unterstützt Voice-over-IP
  • (VoIP) (wird z.B. bei congstar verwendet).

Router funktioniert einwandfrei, keine Macken, inklusive Originalverpackung, Kabel und Zubehör
VB: 45€



Beispielbilder:



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Laberecke / GEZ-Steuer kreativ verweigern?!
« on: February 02, 2013, 03:48:19 pm »
Eventuell will es ja mal jemand probieren :whistling:

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Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und Religion

MÜNCHEN. (hpd) Das Grundgesetz ist eine große Quelle der Freude. Es schützt - siehe vor allem Artikel 3 und 4 - die Freiheit des Glaubens, der Weltanschauung und die freie Religionsausübung. Und so steht im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, dass „gottesdienstliche“ Betriebsstätten nichts zu zahlen haben. Und weil niemand benachteiligt werden darf, gilt das sogar für Agnostiker und Atheisten.


 Das ist schön, vor allem da Politiker sehr gerne Sonderregelungen für Religionsausübende beschließen. Davon kann jeder profitieren, der sich auf die oben genannten Grundrechte beruft.

Aktuell kann man als Religiöser vom neuen Rundfunkbeitragstaatsvertrag profitieren. Zwar müsste man für jede sogenannte Betriebsstätte Abgaben an die Nachfolgeorganisation der GEZ bezahlen, außer die Betriebsstätte ist „gottesdienstlichen Zwecken gewidmet“, nachzulesen in Artikel 5 des Staatsvertrages.

Nicht vorgeschrieben sind die Art der Religion oder die Gestaltung der Gottesdienste, darauf weist beispielsweise sogar der Bayerische Landtag ausdrücklich hin (Drucksache 16/7001, S.19): „Diese Bestimmung ist im Lichte von Artikel 3 des Grundgesetzes auszulegen und gilt nicht nur für christliche Kirchen.“ Allerdings sind zwei Dinge zu beachten: „Erforderlich ist ein religionstypischer Widmungsakt.“ und „Gelegentlich abgehaltene Gottesdienste begründen keine Ausnahme von einer im Übrigen bestehenden Beitragspflicht.“
 Religionstypische Widmung

Prüfen wir einmal die erste Bedingung: Die Betriebsstätte muss „religionstypisch gewidmet“ werden, man kann auch von einer Weihe sprechen. Bei Tausenden von Religionen die es auf der Welt gab, gibt und immer wieder neu entstehen, sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Ob nun ein Pfarrer, ein Rabbi, ein Mullah, ein Brahmane, ein Schamane oder ein Priester der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters die Räume weiht, ist mit Blick auf das Grundgesetz egal und erfüllt ohne Unterschied die erste Bedingung zur Freiheit von Rundfunkabgaben.
 Was Gottesdienst ist...

Nun zur zweiten Bedingung: Die Nutzung der Betriebsstätte zu Gottesdiensten sollte nicht die Ausnahme sondern eher die Regel sein. Auch das ist leicht zu erfüllen, da ja jede Religion - siehe Grundgesetz - frei und geschützt ist in ihrer Religionsausübung. Anders gesagt: Was als Gottesdienst gilt, bestimmt jede Religionsgemeinschaft selbst! Idealerweise gilt schon Arbeit als Gottesdienst - so wie Luther das definiert hat. Aber auch aus katholischer Sicht gibt es hier massive Rückendeckung, z.B. Chronik 19,11, 2 Korinther 6,4, Epheser 6,6 und ganz besonders Kolosser 3,23: „Tut eure Arbeit gern, als wäre sie für den Herrn ...“. Manche Religionsgemeinschaften sehen sogar das ganze Leben als Gottesdienst, vgl. z.B. Römer 12, 1-2.

Verlassen wir nun den vertrauten aber auch umgrenzten Horizont der christlichen und der monotheistischen Kirchen, so stehen uns noch viel mehr Möglichkeiten offen: Künstler huldigen mit ihrer Arbeit der Ästhetik, Juristen dienen der Göttin Justitia, Bacchus und Lukullus sind die Götter des Gastgewerbes, Taxi-, Bus-, Trambahnfahrer und Piloten sind Jünger des Apollon, Kapitäne dienen dem Neptun, Sonnenstudios sind Gotteshäuser für Echnaton, Parfümerien besprengen Gläubige mit ihre heiligen Essenzen zu Ehren der Aphrodite. Diese Aufzählung kann man endlos fortsetzen. Viele Religionen kennen keine höheren Wesen, die sie anbeten und halten dennoch anerkanntermaßen Gottesdienste ab. Damit fallen natürlich auch Atheisten unter die Religionsfreiheit des Grundgesetzes und können Gottesdienste abhalten; denn auch Humanismus, Wissenschaft und Wahrheit sind göttlich!

In letzter Konsequenz bedeutet das, dass man jede Sonderregelung, die sich auf die Religionsfreiheit bezieht, jedem Menschen zugestehen muss, der sich darauf beruft.

Pasta Fari 66

Weitere Tipps, Links zum Abmeldeformular für die Rundfunkabgabe und die Aufzeichnung einer Radiosendung mit einer einschlägigen Weihe des Senders durch einen ordinierten Priester des Fliegenden Spaghettimonsters findet man hier.
Quelle

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Laberecke / Bankkingsoftware 1 Jahr kostenlos
« on: January 30, 2013, 10:46:26 pm »
Falls noch jemand eine Bankingsoftware sucht, hier könnt ihr euch 1 Jahr lang (bis 26.01.2014) Starmoney 8 schießen.

Einfach die "60 Tage gratis" Version laden und nach der Installation den Key eingeben, den man per Email zugeschickt bekommen hat.

P.S. es gehen auch Fakedaten bei der Anmeldung. Nur die Email Adresse sollte unter eurer Kontrolle sein.

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Laberecke / Bitdefender®Internet Security 2013 kostenlos (nur heute)
« on: January 28, 2013, 02:20:01 pm »
http://www.bitdefender.de/media/html/de/pcwelt/index_2013.html

Falls noch jemand einen kostenlosen Schutz (für 1 Jahr) sucht, kann sich (nur) heute Bitdefender®Internet Security 2013 schießen.



Viel Spaß.

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Laberecke / Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln
« on: October 25, 2012, 01:49:06 pm »
Das passt wunderbar zu dem Dropboxthema von neulich.
(Hervorhebung von mir)

Quote

Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der die Auskunft über Bestandsdaten wie Name oder Anschrift von Inhabern eines Telekommunikationsanschlusses auf eine neue Rechtsgrundlage stellen will. Erstmals sollen davon ausdrücklich auch dynamische IP-Adressen erfasst sein. Es wird klargestellt, dass Provider die Netzkennungen den Inhabern von Internetzugängen automatisiert zuordnen dürfen – was einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis bedeutet – und die entsprechenden Informationen im sogenannten manuellen Auskunftsverfahren an Sicherheitsbehörden herausgeben müssen.

Im heise online vorliegenden Entwurf wird betont, dass die Auskunftspflicht auch für Daten wie PIN-Codes und Passwörter gilt, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder damit verknüpfte Speichereinrichtungen geschützt wird. Dies könnte sich etwa auf Mailboxen oder in der Cloud vorgehaltene Informationen beziehen.

Telecom-Anbieter müssen die erwünschten Daten "unverzüglich und vollständig übermitteln". Über derlei Maßnahmen haben sie gegenüber ihren Kunden sowie Dritten Stillschweigen zu wahren. Provider, die über 100.000 Kunden haben, müssen für die Abwicklung der Anfragen zudem "eine gesicherte elektronische Schnittstelle" bereithalten. Dabei sei dafür Sorge zu tragen, dass jedes Auskunftsverlangen durch eine verantwortliche Fachkraft formal geprüft werde.

Die vorgeschlagenen Änderungen, denen Bundesrat und Bundestag noch zustimmen müssen, beziehen sich insbesondere auf Paragraph 113 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Zudem soll in die Strafprozessordnung ein Paragraph 100 j neu eingefügt werden. Demnach wäre Auskunft zu erteilen, soweit dies für die Erforschung eines Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts eines Beschuldigten erforderlich ist. Darüber hinaus sollen die einschlägigen Gesetze für das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, den Zollfahndungsdienst, den Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst angepasst werden, da Mitarbeiter all dieser Behörden als Auskunftsberechtigte vorgesehen sind.

Erforderlich wird die Novelle durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar. Karlsruhe hatte die bisherigen Bestimmungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PINs an Strafverfolger und Geheimdienste als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Die Richter hatten etwa befunden, dass Paragraph 113 TKG in seiner jetzigen Form entgegen einer weitverbreiteten Praxis nicht auch für Auskünfte über den Inhaber einer IP-Adresse heranzuziehen ist. Sie gaben dem Gesetzgeber hier bis Juni 2013 Zeit, eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage zu schaffen. Das Gericht kassierte zudem die Auskunftspflicht über Zugangssicherungscodes, da diese unverhältnismäßig und nicht mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar sei.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Vorstoß, bei dem das Bundesinnenministerium (BMI) federführend ist, nun die von Karlsruhe geforderten "spezifischen Erhebungsbefugnisse in den jeweiligen Fachgesetzen" schafft. Die Anpassung der Landespolizeigesetze bliebe den dortigen Gesetzgebern überlassen. Für die "etwa 16 größten Dienstleister" entstehe durch die Vorschrift zur Einführung der neuen Überwachungsschnittstelle ein zusätzlicher Mehraufwand. Dieser könne aber "durch Einsparungen infolge einer zügigeren und Personalaufwand einsparenden Abwicklung der Auskunftsersuchen kompensiert werden".

Ein Sprecher des BMI betonte gegenüber heise online, dass mit der Neufassung keine "neuen Befugnisse für Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden geschaffen werden". Es würden allein die erforderlichen eigenständigen Kompetenzen zur Erhebung und Auswertung der Bestandsdaten bei den Diensteanbietern in die einschlägigen Gesetze eingefügt. Eingriffe ins Grundgesetz erfolgten "normenklar", Anforderungen an spezielle Auskünfte würden "unter besonderer Berücksichtigung der damit einhergehenden Grundrechtseingriffe festgelegt".

In Providerkreisen wird der Vorstoß dagegen als problematisch eingestuft. Angesichts der Tatsache, dass ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis erfolge, seien nur unzureichende grundrechtssichernde Regelungen enthalten, warnen Branchenvertreter. So sei einerseits die Zahl der abfragenden Stellen nicht überschaubar, anderseits gebe es keine Beschränkung auf bestimmte Delikte. So könne nach Landesrecht eine Vielzahl weiterer Behörden Auskünfte verlangen, um bei Ordnungswidrigkeiten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit tätig zu werden. Sonst übliche Schutzvorkehrungen wie ein Richtervorbehalt oder zumindest eine staatsanwaltliche Anordnung seien nicht vorgesehen. Es sei zu befürchten, dass die Initiative so erneut den Anforderungen des Verfassungsgerichts nicht gerecht werde.

Vertreter der Internetwirtschaft sehen Verbesserungsbedarf etwa bei der Auskunftserteilung unter Einschluss von Verbindungsdaten, der Verwendung von Zugriffscodes oder der besonderen Eilbedürftigkeit. Die Schnittstellenklausel bedeute für die betroffenen Unternehmen einen erheblichen finanziellen Aufwand, ohne dass eine Kostenerstattung vorgesehen sei. Die Möglichkeit müsse von den Behörden aber gar nicht genutzt werden, sodass parallel Kapazitäten für die Entgegennahme und Beantwortung von Anfragen vorzuhalten seien. Die vorgesehene Pflicht, Gesuche zu prüfen, bürde den Anbietern zudem ein hohes Haftungsrisiko auf. (Stefan Krempl) / (ssu)

Quelle

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Laberecke / Demokratie kurz erklärt (in 57 Sekunden)
« on: July 08, 2012, 06:12:19 pm »
zum Youtube Video


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Bundestag verkauft Bürgerrechte in nur 57 Sekunden

 Ein Video entlarvt die Heuchelei der Politik: Die Abstimmung darüber, dass Meldeämter alle Bürgerdaten an Adresshändler und Werbetreibende weitergeben dürfen, ist ein Tiefpunkt des Parlamentarismus.


Dieses Video ist eine Groteske und eines der wertvollsten Dokumente unserer Demokratie zugleich. Es zeigt, wie der Bundestag eines der folgenschwersten und umstrittensten Gesetze der letzten Jahre beschließt, nämlich das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens.

Dieses Gesetz erlaubt es den Einwohnermeldeämtern, sämtliche Bürgerdaten an Adresshändler und Werbetreibende herauszugeben. Dieses Gesetz betrifft jeden Bürger, es nimmt ihm das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es ist, wie viele Politiker heute zu Recht feststellen, ein Skandal. [...]



Quelle



EDIT: Zitat gekürzt um Urheberrechtsprobleme zu vermeiden. Der komplette Artikel findet sich unter dem oben genannten Link. -- Caipiranha

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Laberecke / Fachkräftemangel? Das Problem ist die Bezahlung
« on: May 09, 2012, 11:19:24 am »
Falls es hier jemanden interessiert.

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Fachkräftemangel? Das Problem ist die Bezahlung

 Das Märchen vom Mangel: Noch gibt es genügend Fachkräfte. Die Firmen müssen ihre Angebote für Ingenieure verbessern und statt des Managements den Innovationsgeist stärker fördern.


Noch nie war die Ingenieurslücke in Deutschland so groß: 105.700 offene Stellen vermeldet der Verband der Deutschen Ingenieure (Vdi) in seinem aktuellen Ingenieurmonitor. Ein Rekordhoch, seit Beginn der Erhebung im Jahr 2000.

Allein im vergangenen Jahr habe Deutschlands Wirtschaft dadurch acht Milliarden Euro verloren. Die deutsche Innovationskultur sei in Gefahr, warnen Experten und Unternehmenschefs wie Siemens-Chef Peter Löscher: "Deutschland bleibt ein Land der Techniker und Bastler, aber uns geht der Nachwuchs aus." Dabei gehe es laut Löscher um die "Basis für unseren Wohlstand und für den Klang ‚Made in Germany‘".

Schon seit Jahren lässt die Politik deswegen nichts unversucht, junge Menschen für den Ingenieurberuf zu begeistern. MINT-Initiativen, Girl’s Days, Projekte wie Think Ing, sie alle sollen dazu beitragen, das Interesse junger Menschen für Fächer wie Maschinenbau, Elektrotechnik oder Informatik zu wecken. Die Unternehmen versprechen dem Nachwuchs dabei beste Berufsaussichten, ordentliches Gehalt und Karriereperspektiven.

Kein guter Job trotz guter Qualifikation


Davon ließ sich auch Martin Fell (Name von der Redaktion geändert) locken. Der junge Hamburger Ingenieur erforscht Materialien, die Autos leichter machen können. In seiner Diplomarbeit hat er ein innovatives Konzept für einen großen Autobauer entwickelt.

Sechs Jahre Studium liegen hinter ihm, Praktika bei großen Konzernen, Auslandssemester in Großbritannien. "Ich würde schon sagen, dass ich gut qualifiziert bin", sagt Fell. Denn eigentlich hat er alles, was sich die Industrie von einem Absolventen wünscht.

Einen guten Job findet er trotzdem nicht. "Hätte ich gewusst, was mich nach meinem Studium erwartet, hätte ich mich sicher für eine andere Ausbildung entschieden", sagt Fell. Seit einem halben Jahr ist er mit dem Studium fertig, er wollte bei einem der großen Autobauer anfangen.

Geklappt hat das nicht. Nach vielen Bewerbungen und ebenso vielen Absagen arbeitet Fell jetzt bei einem kleinen Zulieferer. "Dort bekomme ich natürlich ein deutlich niedrigeres Gehalt. Das macht man eigentlich nur, wenn man sonst keine Option hat", sagt Fell.

Oft schon in Personalabteilung abgewimmelt


Für ihn fängt das Problem schon damit an, dass die Chefs in den Firmen seine Bewerbung gar nicht erst vorgelegt bekommen. "Man wird schon in der Personalabteilung abgewimmelt. Doch die Mitarbeiter dort können oft gar nicht erkennen, dass ein Maschinenbauer fachlich auch andere Bereiche abdecken kann.

Das kann eigentlich nur ein Fachmann beurteilen", sagt Fell. "Wenn ich dann höre, dass derzeit besonders in meinem Spezialgebiet viele Experten gesucht werden, dann kann ich mich nur wundern." Geärgert haben ihn vor allem sogenannte Dummy-Ausschreibungen von Firmen, wie er sagt.

"Die Unternehmen schreiben Stellen aus, die es so noch gar nicht gibt. Damit wollen sie den Markt sondieren und sehen, wer sich potenziell bewerben würde", sagt Fell. Einen Job hat er damit allerdings nicht bekommen.

Martin Fell ist keine Ausnahme. Auf Fachforen und Studienblogs im Internet, auf denen sich Berufseinsteiger und Absolventen austauschen, mischt sich Frust mit Angst und Ärger: "Da wird zur Lohndrückerei wieder das Märchen vom Fachkräftemangel aufgetischt", schreibt ein Betroffener.

Lohndrückerei und die Mär vom Fachkräftemangel


Es sei höchste Zeit, "dass der Verein Deutscher Ingenieure keine falschen Zahlen mehr veröffentlicht". Ein anderer Ingenieur beklagt, dass Absolventen meist nicht mehr von den Unternehmen direkt eingestellt werden: "Leiharbeitsfirmen sprießen seit vielen Jahren wie Unkraut aus dem Boden und vermitteln Ingenieure zur Umgehung des Kündigungsschutzes und der Tarifverträge an Firmen zu Dumpinglöhnen weiter." Zunehmende Arbeitslosigkeit sei für Ingenieure inzwischen Realität.

Der Berliner Wissenschaftler Karl Brenke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung zweifelt an den Zahlen des VDI, nach denen es schon heute einen jährlichen Bedarf von 40.000 Ingenieuren geben soll, nur um die Ruheständler zu ersetzen. Brenke erwartet in seiner Studie maximal 20.000 Ingenieure, die jährlich in Rente gehen. Eine Anzahl, die laut Brenke von den derzeitigen Abgängern der Universitäten gut gedeckt werden könnte.

Brenke befürchtet sogar eher eine Absolventenschwemme. "Der gegenwärtige Run auf ingenieurwissenschaftliche Studienplätze lässt eher ein Überangebot an solchen Fachkräften erwarten." Allein im Jahr 2010 hätten 50.000 Studenten einen industrienahen Ingenieursstudiengang absolviert.

Kein Ingenieurmangel


Für Hamburg hält auch der Chef der Arbeitsagentur, Sönke Fock, fest: "In Hamburg können wir derzeit nicht von einem Ingenieurmangel sprechen." Von den 7300 freien Ingenieursstellen, die derzeit in der Hansestadt, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zu besetzen sind, wie zumindest der VDI berichtet, ist auf den Karriereseiten und Stellenbörsen der großen Hamburger Firmen jedenfalls nichts zu spüren.

Am Standort Hamburg ist im Engineering bei Lufthansa Technik gar keine Stelle zu besetzen, bei der HHLA drei Stellen, nur für die hauseigene Beratungsfirma werden mehrere Manager mit Ingenieursstudium gesucht.

Beim Gabelstapelhersteller Still gibt es auch keine freien Stellen für Ingenieure, bei Jungheinrich eine. "Wir wachsen planvoll und organisch", sagt der Sprecher von Jungheinrich. "Da werden nicht plötzlich auf einen Schlag 30 Stellen für Ingenieure neu geschaffen." Aber er betont: "Bei Jungheinrich spüren wir jedenfalls noch nichts von einem generellen Ingenieurmangel."

Selbst bei den großen Energieunternehmen, die ihre Windsparte im Norden erheblich ausbauen wollen und als Motor auf dem Arbeitsmarkt im Norden gelten, sieht es düster aus: Bei RWE auf der Karriereseite ist es eine Stelle, bei Vattenfall für Berufseinsteiger keine, für Berufserfahrene zwei Stellen, bei Siemens immerhin neun aktuell ausgeschriebene Jobs im Ingenieurwesen in der Hansestadt.

Horch prognostiziert Fachkräftemangel


Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch sagt: "Welches Ausmaß der Fachkräftemangel insbesondere bei den Ingenieuren bereits heute hat, darüber gibt es unterschiedliche Studien, Prognosen und auch Meinungen." Nach Horchs Meinung dürfte es unstrittig sein, dass es die Unternehmen in wenigen Jahren mit einem deutlichen Ingenieurmangel zu tun haben werden.

"Nicht zuletzt bedingt durch den demographischen Wandel", so Horch, und betont: "Doch einem drohenden Mangel entgegenzuwirken ist nicht allein Aufgabe der Politik. Auch die Unternehmen selbst müssen ihren Teil beitragen, indem sie die jungen Ingenieure angemessen bezahlen, sie fördern und ihnen eine Vision für ihre berufliche Zukunft aufzeigen.

Es kann nicht sein, dass der Ingenieursnachwuchs sich für eine andere berufliche Richtung entscheidet, weil er am Ende nicht den Lohn für seine Mühen bekommt und eine Familie nicht ernähren kann."

Der Berliner Arbeitsmarktexperte Brenke erklärt das Phänomen so: "Wir haben ja auch keinen Benzinmangel, weil wir den Liter nicht für einen Euro kriegen." Genauso bekommen Firmen keine Ingenieure, wenn sie ihnen nichts bieten.

40.000 Euro Durchschnittsgehalt


Der Verband Deutscher Maschinen und Anlagenbau (VDMA) geht von einem Durchschnittsgehalt von 40.000 bis 45.000 Euro für einen Diplomingenieur aus, der in den Beruf einsteigt. Natürlich gebe es Unterschiede. Größere Firmen könnten mehr bezahlen als kleinere Betriebe. Laut Verband müsste man also annehmen, die Einstiegsgehälter für Ingenieure sind in Ordnung.

Die meisten Firmen schweigen zu diesem Thema. Weder Repower, Nordex oder Strabag wollen eine Angabe dazu machen, welches Gehalt sie einem Berufseinsteiger aus dem Ingenieurbereich zahlen. Das Unternehmen Ferchau, das nach eigenen Angaben in Norddeutschland derzeit 300 Stellen zu besetzen hat, sieht nach wie vor einen großen Bedarf an Ingenieuren und Technikern: "Gerade in den für Ferchau Engineering wichtigsten Branchen im Norden wie Windkraft/Offshoretechnik, IT sowie Luft- und Raumfahrt werden verstärkt Fachkräfte gesucht", so Frank Ferchau, geschäftsführender Gesellschafter der GmbH.

Soeben hat Ferchau, dessen Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen liegt, einen Tarifvertrag mit der IG Metall geschlossen. Ab Juli 2013 sollen die Ingenieure, die dort arbeiten, gleiches Geld für gleiche Arbeit erhalten. "Damit ist das Gehalt des Mitarbeiters auf verbindlichem und transparentem Niveau geregelt. Das Einstiegsgehalt für einen jungen Ingenieur liegt um 3500 Euro brutto", so Ferchau. Hinzu kämen Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Gehälter im Norden fallen oft geringer aus


Es geht also offensichtlich auch anders. Dass die Gehälter aber bei den Firmen im Norden oft geringer ausfallen, weiß Philipp Paul (Name von der Redaktion geändert). Der promovierte Ingenieur ist 31 Jahre alt. Insgesamt elf Jahre hat er in seine Ausbildung investiert, allein die Promotion in einem der schwersten Fachgebiete im Ingenieurswesen verschlang fünf Jahre.

"Ich habe selbstständig Projekte akquiriert, durchgeführt, eine Arbeitsgruppe geleitet", so Paul. Von null würde er also nicht anfangen, wenn er jetzt in die Industrie wechselt. Als er sich vor Kurzem auf Jobsuche machte, war der Ingenieur aber ernüchtert.

"Es ist nicht so, dass ich gar keine Angebote bekam", so Paul. "Aber es gab Firmen, die mir nicht einmal 3000 Euro brutto im Monat gezahlt hätten", so Paul. Jetzt verdient der Universitätsabsolvent zwar etwas mehr, "doch der Vertrag ist befristet, die Urlaubstage nach unten gedrückt und die Bezahlung notwendiger Überstunden wird durch das Modell ‚Vertrauensarbeitszeit‘ umgangen", so Paul.

Industrie fördert das Management


Seiner Meinung nach fördert die Industrie nicht den Innovationsgeist, sondern das Management. "Ingenieure, die wirklich fachlich arbeiten und technische Probleme lösen, werden als austauschbare Ressource behandelt. Diejenigen, die koordinieren und managen werden deutlich besser bezahlt", so Paul.

An der Technischen Universität Hamburg-Harburg ist die Begeisterung für das Ingenieursstudium ungebrochen. Die Universität verzeichnet ein Rekordhoch: 1480 junge Menschen beginnen dort ein Studium in den Ingenieurswissenschaften.

"Die meisten unserer Studierenden kommen gut unter, manche sofort, andere suchen einige Wochen, bis sie das Gewünschte finden", so Pressechefin Jutta Katharina Werner. Arbeit bekämen aber alle. Es bleibt die Frage, zu welchen Bedingungen.

Quelle

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Computerlösung partieller Differentialgleichungen mit MATLAB
0+0+2
Zielgruppe: Interessenten
Klassifizierung:
   
Vorkenntnisse: Numerische Mathematik, möglichst auch Numerik gewöhnlicher und partieller Differentialgleichungen
Inhalt   Computerpraktikum mit MATLAB zur FEM und FVM insbesondere bei elliptischen und parabolischen Differentialgleichungen


Leistungsnachweis: Prüfungsvorleistung
Einschreibung: per E-Mail an Dr. Vanselow
Dozent/Zeit/Ort: Vanselow      Ü       Di       2. DS      WIL A222


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Prüfungen/Testate 3./4. Sem. / Klausurtermin?
« on: January 11, 2012, 03:50:22 pm »
Hi,
ich habe leider keine Einsicht in das Grundstudium im HISQIS und auf der Homepage steht auch noch nichts. Kann mir bitte jemand mal den Termin für die Klausur nennen?

Vielen Dank.

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Vorlesungen/Übungen 5./6. Semester / Übungsaufgaben
« on: November 12, 2011, 01:41:48 pm »
Hallo Leute,
ich bräuchte mal eure Hilfe.

1. Bei der letzten Übung wurde ein Aufgabenbuch benötigt. Woher bekomme ich dieses Aufgabenbuch? Gibt es das als Download? Hat jemand einen Link am besten mit Lösung?

2. Bin ich irgendwie zu blöd das PW einzugeben um mich auf der Maschdyn-Seite einzuloggen.  Ich habe schon das geänderte PW benutzt mit dem Wintersemesterzeichen und dem Klammeraffen. Aber irgendwie funktioniert es nicht. Ich habe es schon in Opera, IE und Firefox probiert. Muss ich dafür im Netzwerk der Uni sein oder warum funktioniert es nicht? Hat noch wer Probleme damit?  

Danke für eure Hilfe.

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Der Kurs fängt nächste Woche 18.10.2011 an und es sind noch genug Plätze frei. Dr. Vanselow hat um etwas Werbung gebeten, da die Professoren wohl die Kursinfo nicht weiter gereicht haben.

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Inhalt:

 Computer-Praktikum mit MATLAB zu Finite-Elemente- und Finite-Volumen-Methoden bei ausgewählten Aufgabensstellungen
 Poisson-Gleichung
 Konvektions-Diffusions-Gleichungen
 Wärmeleitungsgleichung
 Stokes-Gleichung
 Falls gewünscht, dann auch
 Lame-Gleichung
 optimale Steuerung
 Bereitstellen der notwendigen theoretischen Grundkenntnisse

 Im räumlich 2-D Fall u.a. Implementierung von

 Netzverfeinerungen
 unterschiedlichen Ansatzfunktionen
 adaptiven Fehlerschätzern
 unterschiedlichen zeitlichen Diskretisierungen (bei parabolischen pDGLn)
 unterschiedlichen räumlichen Diskretisierungen (bei Konvektions-Diffusions-Gleichungen)

Zielgruppe: Ingenieure und Naturwissenschaftler



Quelle
PDF dazu

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Laberecke / Finanzamt muss Studenten sponsern
« on: August 17, 2011, 09:22:46 pm »
Quote

Es ist ein Paradigmenwechsel im deutschen Steuerrecht: Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs ermöglicht es jungen Leuten, ihre Studien- und Ausbildungskosten von der Steuer abzusetzen. FOCUS Online erklärt, wie das funktionieren kann.
 
 
Lehrjahre sind keine Herrenjahre? Von wegen. Was die Finanzausstattung von jungen Lernwilligen anbelangt, könnte schon bald ein neues Zeitalter anbrechen. Für Studenten und Lehrlinge wird es künftig wohl einfacher werden, die Kosten der Ausbildung beim Finanzamt geltend zu machen. Der Bundesfinanzhof (BFH) kassierte am Mittwoch mit zwei aktuellen Urteilen die gängige Praxis der Behörden, die Anerkennung etwa von Studiengebühren als vorweggenommene Werbungskosten abzulehnen. Es ist ein Urteil mit weitreichenden Folgen. FOCUS Online klärt die wichtigen Fragen zum neuen Richterspruch.

Gilt das Urteil für alle Studierenden?
Der Richterspruch gilt...

weiter in der Quelle


Quelle

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Links/Lehrmaterialien 3./4. Semester / Skript (digital) Prof. Breitkopf
« on: August 06, 2011, 11:31:47 am »
Hallo,
hat jemand den Skript zur Energielehre von Frau Prof. Breitkopf zufällig in digitaler Form? Ich wollte ihn mir gestern im Copyshop "Die Kopie" besorgen aber

1. Ist der Skript noch nicht verfügbar
2. soll der 12€ kosten

Wieviel 1000 Seiten hat das Ding denn? Ich könnte ihn mir zumindest quasi umsonst ausdrucken lassen und da wäre eine digitale Version super. Noch dazu habe ich gerne die Unterlagen auch digital auf dem Rechner, falls man die in der Zukunft nochmal gebrauchen kann.

Ich danke euch.

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Laberecke / Wissen von der Deutschen Bank
« on: May 27, 2011, 04:52:34 pm »
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BERLIN taz | Mitsprache in der Lehrkonzeption, Lehraufträge für Bankmitarbeiter, Vetorecht bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, gesonderte Werberechte an der Uni. Mit einem exklusiven "Sponsoren- und Kooperationsvertrag" hat die Deutsche Bank sich an zwei Berliner Universitäten weitreichende Mitspracherechte zusichern lassen. Das belegt ein Vertrag, den der Berliner Politikwissenschaftler Peter Grottian am Donnerstag veröffentlichte.

...

Besonders an der Vereinbarung sind die umfassenden Mitwirkungsrechte, die sich die Bank zusichern lässt. So heißt es: "Alle Forschungsergebnisse der Universitäten oder ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die im Rahmen der zwischen den Vertragspartnern abgestimmten Forschungsprojekte entstehen, sind der Deutschen Bank […] zur Freigabe vorzulegen." Kenntlich machen will sie ihren Einfluss ungern: "Die namentliche Erwähnung der Deutschen Bank in einer Veröffentlichung ist in jedem Fall nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Deutschen Bank zulässig."
...


Quelle

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Laberecke / Deutsche Forscher finden Datenleck in Android
« on: May 17, 2011, 11:02:57 pm »
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In Googles Handy-Betriebssystem tut sich ein mächtiges Loch auf: Wer mit einem Android-Smartphone oder -Tablet in einem offenen W-Lan unterwegs ist, öffnet damit Kalender, Kontakte und online gespeicherte Fotos für böswillige Angreifer. Betroffen sind 99 Prozent aller Android-Geräte.
 

Hamburg/Ulm - Bastian Könings hat sein Handy sicherheitshalber geknackt. Das war die einzige Möglichkeit, die große Sicherheitslücke in Googles Handy-Betriebssystem Android zu schließen, die das Team des IT-Security-Forschers gefunden hatte. Das Leck erlaubt einem Angreifer, sämtliche Daten mitzulesen, die ein Benutzer seinem Handy-Kalender, seiner Kontaktliste oder dem Android-Fotoprogramm anvertraut - sofern dieser Nutzer sein Handy in einem offenen W-Lan benutzt. Mehr noch: Die Lücke würde es sogar erlauben, "sich diesen Diensten gegenüber als der betreffende Nutzer auszugeben", erklärt Könings. Dazu müsste man nur Googles Schnittstellen für externe Entwickler benutzen.

 Schwierig sei ein solcher Angriff nicht, sagt Könings: "Dafür muss man noch nicht einmal studiert haben. Das ist von Google sehr gut dokumentiert. Diese Angriffe sind sehr einfach." ... (weiter in der Quelle)


Quelle

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