Bombentrichter

Archiv => Erstsemester-Unterstützung => Topic started by: mArKuZZZ on December 02, 2009, 03:22:02 pm

Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: mArKuZZZ on December 02, 2009, 03:22:02 pm
wieso haben die diese regelung nicht schon vor 2 jahren einführen können? -.- wieso kommt diese regel erst wenn ich gerade fertig bin mit englisch -.-
wengistens habts ihr jetzt besser. ich habe drei semester lang jede woche wertvolle 1,5h meines lebens im sprachengebäude verloren und dabei aufgrund meiner bereits vorhandenen vorqualifikation in englisch null dazugelernt :(
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: mermaid on December 05, 2009, 07:04:58 pm
Hägar spielt darauf an, dass man als mb´ler englisch nicht machen muss ... ;)
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: mArKuZZZ on December 05, 2009, 07:45:18 pm
dessen war ich mir durchaus bewusst^^ aber da ich auch, wie oben bereits erläutert, keine lust hatte mich mit einer anderen sprache auseinanderzusetzen habe ich halt die lange weile in kauf genommen ;)
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: robin89 on December 02, 2009, 03:16:22 pm
Ihr seid die Glücklichen, bei denen das nun nicht mehr der Fall ist. ;)

Nachzulesen hier: http://bombentrichter.de/showthread.php?t=15636
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: mArKuZZZ on December 05, 2009, 06:34:44 pm
habe englisch und französisch gelernt. letzteres hab ich nicht so gern dass ichs nochmal machen wöllte und ne neue sprache war aus zeitaufwandsgründen keine option. also englisch reinsetzen und langweilen
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: schmiddl on December 02, 2009, 03:08:08 pm
Um die allgemeine Unsicherheit zu klären, ist die 80%-Regelung nun Pflicht oder nicht?
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: Hägar on December 05, 2009, 05:46:54 pm
Quote from: mArKuZZZ
wieso haben die diese regelung nicht schon vor 2 jahren einführen können? -.- wieso kommt diese regel erst wenn ich gerade fertig bin mit englisch -.-
wengistens habts ihr jetzt besser. ich habe drei semester lang jede woche wertvolle 1,5h meines lebens im sprachengebäude verloren und dabei aufgrund meiner bereits vorhandenen vorqualifikation in englisch null dazugelernt :(
Warum hast du nicht eine andere Sprache gewählt? Hätteste die Zeit sinnvoller genutzt...
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: heppy on January 08, 2010, 04:11:09 pm
tjo, so richtig funktioniert das hier auch noch net:

war jetzt 3 mal net bei englisch, konnte mich auch net nachtragen, weil die lehrerin das total ernst sieht und diejenigen sofort durchstreicht in der liste. auch von anderen kann man sich net eintragen lassen, weil sie jedesmal nachzählt. so:

kommt die nach der stunde zu mir und meinte so, dass ich halt 3 mal gefehlt habe und sie mich deshalb wahrscheinlich nicht bestehen lassen kann, denn es handelt sich bei EBW1 nicht um einen kurs, der von dem neuem gesetz betroffen ist, ihre begründung: es zählt nur dann, wenn am ende des kurses eine prüfung stattfindet, aber bei EBW1 ist die "Prüfung" 80% teilgenommen zu haben und bei EBW2 ist dann die Prüfung. :nudelholz:

Also versucht doch lieber 80% da zu sein, das erspart euch zumindest im 1. Teil ärger, ich muss da nomma weiter recherchieren, oder vllt weiß jemand von euch da genauer bescheid.

sie meint nur, dass sie es überdenkt, mich durchfallen zu lassen, wenn ich die letzten kurstage jedesmal da bin :blink:
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: tiefenbass on January 10, 2010, 08:10:49 pm
komm bitte mal mit deinem Anliegen im FSR-Büro vorbei, dann schauen wir mal was man da machen kann.
Ansonsten sprich noch mal mit der Dozentin. Da die Leitung TUDIAS das Schreiben des Prorektors auch für die Sprachkurse als bindend ansieht, kannst du ja - wenn es nicht anders geht - mit einer entsprechenden Beschwerde bei ihrem Vorgesetzten/ bei der Leitung TUDIAS drohen. Sollte sie einen Selbsterhaltungstrieb haben, dürfte allein die Drohung bereits reichen.

Es ist ja schon eine Schweinerei, dass Dozenten es trotz Stellungnahme TUDIAS-Leitung mit den Anwesenheitslisten als Prüfungsgrundlage versuchen :nudelholz:

LG, Matthias
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: reini128 on January 11, 2010, 12:48:31 am
Hallo!
Hätte mal ne Frage: Muss man EBW1 und EBW2 direkt in zwei aufeinander folgenden Semestern absolvieren? Ich habe im 2. Sem. EBW 1 absolviert, kam aber leider im 3. nicht dazu, EBW 2 zu machen.
Ist jetzt der EBW1 Abschluss immer noch gültig?

Danke für alle Antworten!
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: mArKuZZZ on January 11, 2010, 02:58:59 am
du kannste deine kursteilnahmen terminieren wie du möchtest. musst halt nur 2 semester sprachen gemacht haben bis zum vordiplom
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: heppy on January 11, 2010, 10:02:28 pm
jo, danke matthias. werde erstmal abwarten, wie sich das jetzt weiter entwickelt. sollte sie sich am ende quer stellen, würde ich mir das eh net einfach so gefallen lassen. bin ja da auch net alleine, bei mir im kurs alleine trifft das glaube ich 3 oder 4 Leute.

mfg
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: Sonny Frank on February 08, 2010, 12:44:46 pm
Ich war gerade bei LSKonline und musste mit Schrecken feststellen, dass mein EBW1 Kurs als nicht bestanden aufgeführt ist. Als einzige Voraussetzung zum Bestehen war die Anwesenheit genannt, aber die gilt doch eigentlich nicht mehr?! Bin unsicher was ich jetzt machen soll...
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: mermaid on February 08, 2010, 12:58:35 pm
Ich würde bei Frau Hantke oder Frau Morbitzer vorsprechen: klick mich (http://sprachausbildung.tu-dresden.de/templates/tySPATUD_standard.php?topic=spa_kontakte_organisation)
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: mArKuZZZ on February 08, 2010, 01:05:12 pm
Quote from: Sonny Frank
Als einzige Voraussetzung zum Bestehen war die Anwesenheit genannt, aber die gilt doch eigentlich nicht mehr?!

ööh... die hauptvoraussetzuung zum bestehen des kurses ist das bestehen des schriftlichen tests in der vorletzten unterrichtsstunde. ich hoffe du hast den nicht verpennt und hast regelgerecht am test teilgenommen. wenn du den test bestanden hast sollte der kurs eig bestanden sein
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: Sonny Frank on February 08, 2010, 01:23:20 pm
Verdammt, da hab ich tatsächlich gefehlt :blink:
Aber ich hatte das so verstanden, dass das ein unbenoteter Test ist, den man im Prinzip nur für sich selbst macht...
Heißt das, ich habs jetzt verbockt?
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: XFire on February 08, 2010, 01:27:30 pm
Wenn ich mich nicht ganz irre wurde doch die Prüfungsorganisation geändert. EBW 1 ist de facto ein Sitzschein. Die "Lese und Verstehen" Prüfung wird zusammen mit dem Vortrag und der "Hören und Verstehen" Prüfung zusammen in EBW 2 (also 2. Englischsemester) geschrieben.

Falls es doch an der Prüfung liegt die, du verpennt haben solltest, dann könnte es noch die Möglichkeit geben einfach mal beim Nachschreibetermin mit zumachen. Da müsstest du einfach mal deine/n Englischlehrer/in fragen ob so etwas angeboten wird.

Ach ja noch ne Frage am Rande. Warst du denn regelmäßig da, oder haste eher geschwänzt?
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: Sonny Frank on February 08, 2010, 01:34:45 pm
ich war relativ regelmäßig da, hab insgesamt 5 mal gefehlt, aber bis auf eine Ausnahme war das kein schwänzen ;).
Ich werd erstmal mal die Frau Wittberger kontaktieren um wenigstens zu wissen, was denn der Grund ist.
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: tiefenbass on February 08, 2010, 01:49:38 pm
Quote from: Sonny Frank
Aber ich hatte das so verstanden, dass das ein unbenoteter Test ist, den man im Prinzip nur für sich selbst macht...
Heißt das, ich habs jetzt verbockt?


Unbenoteter Test = bestanden/nicht bestanden
daraus folgt, dass dies kein Sitzschein war(Sitzschein: du bist nur körperlich anwesend, ohne irgendwelche Tests etc.)

Wenn es diesen Test tatsächlich gab, dann ist die Anwesenheitsliste irrelevant.

Da du nicht an diesem Test teilgenommen hast, solltest du schleunigst mit den Betreuern entweder einen Nachholetermin vereinbaren oder - falls es nicht klappt - mit denen eine Vereinbarung erzielen, so dass du dann nächstes Semester am Test ohne weitere Anrechnung von Stunden teilnehmen darfst.

LG, Matthias
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: Sonny Frank on February 08, 2010, 02:39:50 pm
Dann bleibt mir wohl nix anderes übrig. War ja klar, dass mir sowas wieder passiert :pinch:
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: vorni on February 08, 2010, 03:02:37 pm
Hallo :)

Mit "unbenoteter Test" ist gemeint, dass der Test überhaupt gar keine Relevanz für das Bestehen von EBW1 hat. Das war quasi nur ein "Probetest".
Ich glaube, du hast keinen Teilnahmeschein bekommen, weil du mehr als 3 mal gefehlt hast. Zwar sollen die Anwesenheitslisten nicht mehr darüber entscheiden, ob man EBW1 besteht oder nicht, aber irgendwie ist das bei den Kursleitern nocht nicht angekommen :huh: Die behaupten nach wie vor, dass man nach 3 mal Fehlen EBW1 nicht bestanden hat.
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: Sonny Frank on February 08, 2010, 04:55:01 pm
Dann würde das aber heißen, dass ich eigentlich zu Unrecht den Schein nicht habe oder? Also müsste ich die irgendwie vom Gegenteil überzeugen...
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: Schaaf on February 08, 2010, 05:03:24 pm
naja, wenn du sagst, du warst 5 mal nicht da und bei dem Test auch nich dann würde es wohl in beiden fällen nein heißen weil du ja maximal 3 mal fehlen "darfst"
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: Sonny Frank on February 08, 2010, 06:01:34 pm
Wieder was dazugelernt :rolleyes:
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: Jule on February 08, 2010, 05:52:01 pm
Dass die Auflockerung der Anwesenheitspflicht für Sitzscheine logischer Weise nicht gilt oder besser gesagt nicht gelten kann, sollte sich jedem erschließen, nicht?
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: afm on February 09, 2010, 03:02:13 pm
meine lehrerin hat in der zweiten stunde gesagt, dass es keine anwesenheitsplficht mehr gibt, deshalb war ich auch nur 3 oder 4 mal da.

 Wenn die sich jetzt einfallen lassen, das es auf einmal doch einen "sitzschein" gibt, dann hust ich den was...
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: Sonny Frank on February 09, 2010, 04:49:42 pm
Anscheinend gibts da keine klare Linie bei den Lehrern und jeder interpretiert das nach eigenem Gutdünken. Kann ja wohl irgendwie nicht sein. Und meine Lehrerin antwortet mir auch nicht :cursing:
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: KleinerHugo on February 09, 2010, 05:37:49 pm
Ich hab mal beim Schnupper-Studium mit den Damen geredet, da war das eigentlich eindeutig geregelt, wenn man sich immer fein in die Anwesenheitsliste einträgt und maximal 3 gefehlt hat kann man den ersten Lehrgang als "Sitzschein" machen (wird nicht gern gesehen) und nach dem 2. Lehrgang musst du sowieso eine Prüfung ablegen.
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: Buchstabensuppe on February 10, 2010, 10:57:38 am
Leider liegt mir das offizielle Schreiben zu den Anwesenheitslisten nicht mehr vor, aber soweit ich mich erinnere ging es nur darum, dass Anwesenheit keine Prüfungsvorraussetzung sein darf. D.h. also für einen "Sitzschein" wie in EBW 1 sollte das keine Relevanz haben.
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: mArKuZZZ on February 10, 2010, 11:42:24 am
Quote from: Buchstabensuppe
...Anwesenheit keine Prüfungsvorraussetzung sein darf. D.h. also für einen "Sitzschein" wie in EBW 1 sollte das keine Relevanz haben.

naja also bitte! für eine methode zur leistungsfindung muss man sich  entscheiden. entweder keine anwesenheit und dafür prüfung oder man geht immer hin und holt sich seinen SITZschein (wie der name ja schon sagt) ab. herschenken tut die uni die sprachenscheine auch wieder nicht. nicht hingehen, keinen test schreiben aber trotzdem nen schein haben wollen. ein gewisses opfer muss man schon bringen für englisch

die geschichte mit der anwesenheitsliste bezieht sich wohl nur auf die lösung mit dem test am ende des semesters.
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: Ms.Bob on March 29, 2010, 11:12:40 pm
heißt das, dass ich als F Kurs Besucher sozusagen nicht anwesend sein muss? Letztes Semster waren wir uns da nämlich unsicher und haben uns immer schön brav in die Liste eingetragen.
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: Maschbär on April 26, 2012, 12:27:34 pm
Ich versteh das jetzt garnicht mehr... Dem offiziellen Schreiben entnehme ich das keine Anwesenheitspflicht besteht wenn es eine Abschlussprüfung gibt, jedoch bei einem Sitzschein. Aber bei EBW-1 steht: Klausur (Hören + Lesen) 100% Wichtung... demnach also kein Sitzschein?
Title: Anwesenheitspflicht in EBW ja oder nein?
Post by: Akkon on April 26, 2012, 02:55:16 pm
Für EBW 1 gibt's bei bestandener Klausur einen benoteten Teilnahmeschein und keinen Sitzschein, Anwesenheit ist zweitrangig, Liste gibt's zwar, da steht aber sogar nochmal explizit drauf, dass die Unterschrift freiwillig und keine Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist.