Bombentrichter
Sonstiges => Jobs, Praktika und Auslandsstudium => Topic started by: Torsten on September 12, 2007, 08:37:47 am
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Richtig, es geht um die im Praktikum geschriebene Projektarbeit (kleiner Beleg). Dazu bedarf es keines speziellen Antrages.
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Also liebe Mitstreiter, vlt war es ja vor einigen Jahren noch so, aber inzwischen gibt es nichts mehr mit einem formlosen Antrag wegen eines speziellen Fachpraktikums. Genau diesen hatte ich nämlich heute geschrieben und wollte ihn der Frau Höfer geben, aber sie hat gemeint, dass man so etwas nicht braucht und es schien auch net so, als ob es schon mal so gewesen wäre. Man muß dann nur auf die Praktikumsbescheinigung das Thema draufschreiben, damit man die 16 Wochen dann anerkannt bekommt, die Arbeit selber ist ja dann Sache des Institutes.
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Also es geht bei deinem Beitrag um eine evtl geschriebene Projektarbeit, oder wie?! DAfür muss jetzt nicht noch ein extra Antrag gestellt werden? Wäre ja nicht schlecht...
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Hallo an alle die ihr Fachpraktikum schon hinter sich haben,
ich beschäftige mich im Moment intensiv mit dem Praktikumssemester und frage mich, wie sich das Praktikum am besten mit der Projektarbeit verbinden lässt.
Vielleicht kann einer, der die 16 Wochen am Stück als Praktikum im Bereich "12 - Entwicklung, Konstruktion, Arbeitsvorbereitung, Industrielle Forschung" oder "13 - Fachspezifische praktische Tätigkeit entsprechend gewählter Studienrichtung" gemacht hat, mal kurz sagen, was dabei geht und was für Probleme eventuell auftauchen können. Wie ernst nehmen die im Praktikantenamt denn dann diese Einteilung in die Tätigkeitsbereiche ?
Mir geht es hauptsächlich darum, wie das ganze organisatorisch am günstigsten geregelt werden kann. Denn nach meiner Vorstellung müsste ich mir ja dann nochmals für die 4 restlichen Wochen je einen anderen Praktikumsplatz suchen, um die anderen Tätigkeitsbereiche (1 bis 11) abzudecken. Ist das wirklich so ?
Kann jemand dahingehend eine kompetente Stelle empfehlen, die einen berät ? Ich meine, meine Erfahrungen mit der Studienberatung sind da eher schlecht und Lust auf einen stundenlangen Vortrag im Prüfungsamt habe ich auch nicht ...
Ich bin für jede Antwort dankbar,
Gruß, der_andere
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Moinsen,
also bei mir war das so, dass ich vor Antritt des Fachsemesters beim Amt einen formlosen Antrag auf Ableistung eines speziellen Fachpraktikums stellte. Der wird meistens ohne Probleme gebilligt. Damit hast du die Berechtigung, waehrend des Praktikums den kleinen Beleg als studienbezogene Projektarbeit zu schreiben. In der Praktikumsordnung steht dann noch zusaetzlich, dass sich fuer diesen Fall die Taetigkeiten auf 4 Wochen beschraenken, die auch als Betriebsdurchlauf durchgefuehrt werden koennen. Dafuer kannst du dann auch den Betrieb wechseln, was jedoch auf die Zeit schlaegt.
Ich hab einfach angefangen zu arbeiten, mir ein Thema gesucht, das mit einem zustaendigen Professor hier in DD abgeklaert und den Beleg verfasst. Am Ende der Arbeitszeit hab ich dann noch 4 Wochen in der Firma rumgeschaut und darueber dann einen Bericht geschrieben. Das reicht dem Praktikantenamt, solange der Bericht auch das ist, was sie erwarten :D
Mach dir mal keine Sorgen. Soweit ich das aus deinem Immajahr erkennen kann, hast du noch ein Semester Zeit, dir das genau zu ueberlegen.
Solltest du noch weitere Fragen haben, dann stell sie einfach.
Gruesse
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Ich hab leider die Erfahrung gemacht, dass der Bericht über die 5 Wochen doch mehr Probleme bereitet, als gedacht. Die wollen wirklich zu jedem Bereich eine Abhandlung über 1-2 Seiten, aber jeder Bereich für sich getrennt. Ich war so "frech" und hatte die Bereich im Text etwas vermischt, weil die bei mir einfach zusammen hingen. Obwohl ich eindeutig drüber geschrieben hatte welche Bereich in den Abschnitt geklärt werden muß ich es noch mal machen :pinch:
MfG
Paul Tischer
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Hallo,
ich habe jetzt mein Fachpraktikum begonnen und möchte auch gern meinen kleinen Beleg während des Praktikums abhandeln.
Muss ich den Antrag zur Ableistung eines "speziellen Fachpraktikums" unbedingt stellen? Und was schreibe ich denn in diesen Antrag rein? Aus der Praktikumsanleitung geht das irgendwie nicht richtig hervor.
Wie ist das, wenn ich während des Fachpraktikums keine Projektarbeit schreibe? Muss ich dann für das komplette Praktikum einen Bericht schreiben?
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Formloser Antrag reicht "Adressen...Hiermit beantrage ich .... bei der Firma xy...MfG"
Ja, du mußt über alle 20 Wochen schreiben, wenn du keine zusammenhängende Arbeit nach §12 oder §13 machst.
Es stimmt auch, dass man den Bericht so schreiben muss, als hätte man eine Woche nur Tätigkeit a gemacht und die nächste nur Tätigkeit b usw. Da muss der angehende Dipl.Ing. halt ein bißchen kreativ werden. Zusammenhänge lassen sich gut in einer Einleitung mit Beschreibung der Firmanstruktur etc. darstellen.
Das P.Amt hat, denke ich, nur Zeit zum Überfliegen der Arbeit, d.h. je übersichtlicher ihr das darstellt, desto eher wird es auch angenommen.
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Das heisst ich geb im März dann meinen kleinen Beleg und nen Bericht, fein säuberlich gegliedert, über 4 Wochen "Nebentätigkeiten" ab? Und wofür bekomm ich ne Bestätigung? Beides oder nur die 4 Wochen?
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Dein Beleg wird benotet und ans PAmt gemeldet, das ist deine Bestätigung dafür. Den Praktikumsbericht gibst du wieder ab und mit höchster Sorgfalt wird dann geprüft ob du nicht geschumelt hast und auch schön brav gezeichnet hast. ;)
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Hi Leute!
Darf ich mal fragen was ihr alle so huebsches als kleinen Beleg macht bzw. gemacht hab?
Bin naemlich z.Z. in Australien und hab mir eine kleine Auszeit vom Studium genommen. Aber vielleicht suche ich mir hier noch eine Praktikumsstelle!!!
Waere lieb wenn ich paar Antworten dadrauf bekomme...
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Hi Leute!
Darf ich mal fragen was ihr alle so huebsches als kleinen Beleg macht bzw. gemacht hab? [...]
Nix! Bei mir hat sich im Praktikum nichts als Beleg ergeben, wie ich mir das anfangs mal so vorgestellt hatte. Daher mache ich jetzt nur Praktikum und dann im 8.Semester den Beleg am Institut. Hatte ich auch schonmal am Institut angefragt, scheint absolut kein Problem zu sein.
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Echt findest kein Thema, was nicht wenigstens paar Wochen geht und halbwegs in die konstruktive Schiene paßt - das ist nat. blöd, weil dann fängst du noch mal an, aber na ja, da kann man nix machen. Ich konstruiere bzw. verbessere eine Einstiegshilfe für Schienenfahrzeuge (Spaltüberbrückung), ist ganz okay.
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Hallo alle zusammen,
zum Thema kleiner Beleg hab ich auch mal n paar fragen.
ich bin zur Zeit in Neuseeland und arbeite dort an der uni als wissenschaftlicher mitarbeiter.
Wie muss denn der kleine beleg aussehen. soll der schon hochwissenschaftlich sein oder reicht da eine abhandlung oder beschreibung der thematik mit der man sich beschäftigt hat?
Ich hab keine ahnung von gar nix, wie ich das machen soll und bin über jegliche hilfe dankbar.
wie viel zeit braucht man für den kleinen beleg. reichen da 4 monate?
danke
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Servus,
also wissenschaftlich sollte der schon sein, also schön im Präsens und unpersönlich und halt so weiter. Vom Umfang her so zwischen 20 und 40 Seiten für den kleinen Beleg. Aber du musst den vorher an deinem Institut anmelden, damit dir auch ein Betreuer an der Uni zugewiesen werden kann. Ich weis zum Beispiel, dass die Fahrzeugtechniker da sehr genau sind. Wenn du den dort nicht vorher anmeldest, dann war die ganze Arbeit umsonst.
Ansonsten viel Spaß.
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Echt findest kein Thema, was nicht wenigstens paar Wochen geht und halbwegs in die konstruktive Schiene paßt - das ist nat. blöd, weil dann fängst du noch mal an, aber na ja, da kann man nix machen. Ich konstruiere bzw. verbessere eine Einstiegshilfe für Schienenfahrzeuge (Spaltüberbrückung), ist ganz okay.
Ne, da geht im Moment nichts in die Richtung :mellow:
Ist eben Produktion, dafür aber beim Daimler in Peking :sorcerer:
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Hallo alle zusammen,
zum Thema kleiner Beleg hab ich auch mal n paar fragen.
ich bin zur Zeit in Neuseeland und arbeite dort an der uni als wissenschaftlicher mitarbeiter.
Wie muss denn der kleine beleg aussehen. soll der schon hochwissenschaftlich sein oder reicht da eine abhandlung oder beschreibung der thematik mit der man sich beschäftigt hat?
Ich hab keine ahnung von gar nix, wie ich das machen soll und bin über jegliche hilfe dankbar.
wie viel zeit braucht man für den kleinen beleg. reichen da 4 monate?
danke
Also ich würde auch sagen: das Aussehen und der Umfang und diese ganzen Details für den Kleinen Beleg richtet sich danach, wie das dein Betreuer an der TU Dresden haben möchte. DA hat auch jedes Institut unter Umständen andere Vorstellungen - vor allem bezüglich Formatierung und so. Also ich würde auch als allererstes hier einen Betreuer klar machen und mit dem klärst du dann alles weitere.
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Also ich würde auch als allererstes hier einen Betreuer klar machen und mit dem klärst du dann alles weitere.
Für eine Belegarbeit brauchst du einen betreuenden Hochschullehrer und einen Betreuer. Der Prof segnet das Thema ab, und der Betreuer betreut dich während der Erstellung des Berichtes.
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Danke fuer eure Beitraege. Ich hab auch schon einen Betreuer. Dieser handhabt das aber so, dass mein Betreuer im Praktikumsbetrieb meine arbeit kontrollieren soll und er nur einschreitet, wenn ich zu bewertet werde.
Deswegen hab ich da nicht so die richtige Ahnung wie ich anfangen soll. Muss man ueberhaupt ein komplett neues Problem bearbeiten oder kann man auch einen Prozess der schon total erforscht ist einfach noch mal beschreiben (bei mir zum beispiel Messungen von Schallabsorbtionskoeffizienten)?
Wie ist das ueberhaupt mit dem Praktikum und dem kleinen Beleg? Wenn ich den kleinen Beleg gemacht hab, brauch ich dann kein Fachpraktikum mehr absolvieren, oder umgedreht?
danke schon mal im vorraus
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Also zunächst zum Praktikum: wenn du während deines 20-wöchigen Pflichtpraktikums eine Projektarbeit schreibst, brauchst kannst du dafür 16 Wochen verwenden und brauchst über diese keinen Bericht schreiben. Außerdem fallen dann noch 4mal eine Woche aus anderen Bereichen an - aber das steht ja eigentlich auch ganz eindeutig und gut verständlich in der PRaktikumsordnung!
Und Zwecks Betreuung: also ich finde, da macht es sich dein Uni-betreuer aber sehr leicht. Da würde ich mich gegebenfalls nach jemand anderem umschauen, schließlich gibt er dir dann die Note und wenn du vorher noch nicht mal weißt, ob ihm die Arbeit so passt, dann finde ich das etwas fragwürdig. Stell dir vor dein Betreuer im Betrieb macht Luftsprünge, weil du es genauso geschrieben hast, wie er das wollte und der Betreuer an der Uni sagt: so ein Scheiß - dafür gibts höchstens eine 3... Naja, aber ist ja deine Sache...
Dann noch zum Thema: ich bin der Meinung, du kannst prinzipiell über alles schreiben. Folgende Vorgehensweise: dein Betrieb gibt dir eine Aufgabenstellung. Die schaffst du zu deinem engagierten UNI-Betreuer und der sagt: OK, das Thema nehme ich an (oder ich betreue es oder was wauch immer) oder er sagt: damit können wir nichts anfangen - lass dir was anderes geben.
So, nun gut. Dann viel Spaß noch beim praktischen Sein.
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Und Zwecks Betreuung: also ich finde, da macht es sich dein Uni-betreuer aber sehr leicht. Da würde ich mich gegebenfalls nach jemand anderem umschauen, schließlich gibt er dir dann die Note und wenn du vorher noch nicht mal weißt, ob ihm die Arbeit so passt, dann finde ich das etwas fragwürdig. Stell dir vor dein Betreuer im Betrieb macht Luftsprünge, weil du es genauso geschrieben hast, wie er das wollte und der Betreuer an der Uni sagt: so ein Scheiß - dafür gibts höchstens eine 3... Naja, aber ist ja deine Sache...
Das stimmt. Der Betreuer ist dazu da, wie der Name schon sagt, um dich zu betreuen. Er sagt dir, was in den Bericht muss und was nicht. Bzw was der Prof hören will.
Und es ist auch sehr hilfreich, wenn man einen Betreuer hat, mit dem man sich gut versteht. (zwecks eventueller Notenvergabe...)
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also ich mache in meinem praxissemester eine komplette konstruktion von einer Lagerungseinrichtung für bürsten... da is auch noch ein kleiner antrieb komplett mit auszulegen und so.. is schon ganz ok, aber ich hab da bei meinem betreuer mal ein paar andere berichte in der hand gehabt.... einer handelte von theortischen Schwingungen von zahnraedern.... naja.... und da hab ich gesehn, dass es doch ziemlich wissenschaftlich abgehn kann ;) ;):happy:
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Also zunächst zum Praktikum: wenn du während deines 20-wöchigen Pflichtpraktikums eine Projektarbeit schreibst, brauchst kannst du dafür 16 Wochen verwenden und brauchst über diese keinen Bericht schreiben. Außerdem fallen dann noch 4mal eine Woche aus anderen Bereichen an - aber das steht ja eigentlich auch ganz eindeutig und gut verständlich in der PRaktikumsordnung!
Das war einmal. Der kleine Beleg ersetzt nicht mehr den Praktikumsbericht! Ihr dürft also zwei Dokumente anfertigen. Siehe auch Merkblatt "Richtlinie für studentische Arbeiten", Fachrichtung Luft- und Raumfahrt. Das Euer Praktikumsbericht sich inhaltlich sehr weit mit Eurem kleinen Beleg überschneiden wird, ist eine andere Sache.
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Bist du dir da sicher, dass das nicht mehr so ist!? Vielleicht ist ja auch dein Merkblatt nicht auf dem neuesten Stand.
Wenn dem so ist, dann viel Spaß!
Und wann wurde das denn geändert? Die Praktikumsordnung sieht doch noch genauso aus...
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Soweit ich weiß entfällt der Praktikumsbericht bei Anfertigung einer int. Arbeit nicht, wird aber auch 4 Wochen reduziert. Alles andere ist doch eh nur für nachfolgende Jahrgänge änderbar, oder die sind nicht ausgelastet mit Lesen und Zeichnungen anschauen...
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der praktikumsbericht dürfte sich eigentlich nicht mit dem beleg überschneiden, da der tätigkeitsbereich der projektarbeit für die 4 wochen gesperrt ist. das praktikantenamt prüft das wohl auch nach...
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gesperrt`? in wie weit das denn? Also soweit ich das verstanden habe saug ich mir 4 Wochen was aus den Fingern und schreib über den Rest meinen Beleg. Und während der Bearbeitung des Beleges fällt ja das ein oder Andere Thema der 4 Wochen mit an.
Und wie wollen sie das überprüfen? Anrufen und fragen: "Hat er wirklich nichts für seinen Beleg gemacht in der Zeit?" Also das glaube ich nicht so ganz... weil die Firma interessiert es nicht und somit ist die Aussage die sie von denen bekommen nicht wirklich nützlich (gehe ich mal von aus)...
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wenn du im bereich der konstruktion deinen beleg machst, mußt du in den 4 wochen was außerhalb der konstruktion machen. das prak.amt lässt sich das thema deines beleges geben und gleicht das dann mit dem prak.bericht ab...
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also hab ich 16 wochen beleg und 4 wochen Dünneff? In meinen Augen ist das ziemlich sinnlos. Zumal ich keinen Bock habe hier irgendwie in der Fertigung rumzukriechen.. das hab ich nu schon oft genug gemacht. Naja werde ich mich mal noch weiter umhören.
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Das steht doch in der Praktikumsordnung, was es noch für Bereiche gibt, die man machen muß, 4 Bereiche von 5-11 sollten es sein.
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Ob du da Bock hast, oder auch nicht, du wirst wohl nicht drumrumkommen dich noch mal vier Wochen auf das Niveau des Proletariats runterzulassen...
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Müssen diese 16 Wochen eigentlich am Stück absolviert werden? Zwischendurch mach ich ganz bestimmt auch mal eine Woche Messungen, eine Woche Reparaturen, ......
Würde bedeuten die anderen vier Wochen unterbrechen meine 16wöchige Tätigkeit halt hier und da... geht das?
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Wenn du nur über die 4 Wochen einen Bericht schreibst, ist es doch ganz egal, wie du die 16 aufteilst ?! Und selbst wenn, kannst du dir doch auch ein zusammenhängendes Praktikum bescheinigen lassen. :flower:
Das Grundpraktikum durften wir schließlich auch in einzelne Wochen aufteilen, einzelne Tage ist aber nicht erlaubt.
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Hier steht noch mal schwarz auf weiß, dass kleine Belege nicht den Praktikumsbericht ersetzen... natürlich wird Euer Praktikumsbericht zu 95% dem kleinen Beleg entsprechen. Aber es geht a) nicht automatisch, und b) werden wahrscheinlich auch an Bericht und Beleg unterschiedliche inhaltiche Anforderungen gestellt...??
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Also ich finde ihr macht euch da viel zu viel Sorgen. Wenn ihr einen Beleg schreibt dann sind nur noch die letzten 4 Wochen nachzureichen, ich habe extra nochmal nachgefragt. Das was Luke da angehangen hat sagt ja auch nix anderes aus, der Bericht entfällt nicht komplett, wird aber auf 4 Wochen reduziert. Die Belegarbeit sollte dabei 16 Wochen am Stück sein, aber das kann doch eh keiner kontrollieren. Und ob ihr die restlichen 4 Wochen irgendwo anders rumhängt, oder eurem Betreuer einfach verklickert dass ihr eine Unterschrift braucht ist eure Sache.....
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Meint ihr es ist ein Problem wenn man schon mitten in der Bearbeitung eines Projekts ist und sucht sich erst dann einen Betreuer?
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Wirst du schon rausfinden :flower:
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Das kommt auch darauf an, in was für einem Institut du bist, denn das handhabt jedes Institut etwas anders. Ich weis z.B. das das Institut für Kraft - und Schienenfahrzeugtechnik da sehr streng ist. Wenn du dort erst deinem Beleg schreibst und dann erst hingehst und sagst: "Hier, bitteschön, mein Beleg", dann wird das nix. Wie das bei den Anderen ist weis ich nicht und ob du da zwischendurch hingehen kannst, weis ich auch nicht. Wobei das für mich so den Eindruck machen würde, das du erst mal geschaut hast, ob das so geht und ob da was anständiges bei raus kommt und erst, wenn du dir sicher bist, dass das alles so stimmt , hingehst und das Ding anmeldest. Keine Ahnung was die da dazu sagen. Wirst du schon merken ;).
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Das kommt auch darauf an, in was für einem Institut du bist, denn das handhabt jedes Institut etwas anders. Ich weis z.B. das das Institut für Kraft - und Schienenfahrzeugtechnik da sehr streng ist. Wenn du dort erst deinem Beleg schreibst und dann erst hingehst und sagst: "Hier, bitteschön, mein Beleg", dann wird das nix.
das kann ich so nicht bestätigen...ich hatte mein Praktikum im August angefangen und mir im November meinen Betreuer für den Beleg gesucht...war alles kein Problem...auch der Abgabetermin ist nicht unbedingt fix...kommt halt immer drauf an, wie das euer Betreuer sieht...aber zum Glück kann man den sich ja frei auswählen;)...
meistens ist es ja eh so, dass man nicht gleich am ersten Tag mit seiner Projektarbeit anfangen kann...man hat ja immer erst ne gewisse Einarbeitungszeit, die ja zum Schluss auch zu den 16 Wochen zählt
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nach dem ich diesen thread mal rein informativ durchgelesen habe, stellt sich mir mal eine frage zum dem thema auslandspraktikum:
Muss man bei der Bewerbung im Ausland sein Vordiplom übersetzen lassen und wenn ja wo und wie macht man das???
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also ich mache mein praktikum im ausland, da meine chefin aber deutsche ist, musste ich es nicht übersetzen lassen. Allerdings muss ich es für meinen Erasmus-aufenthalt übersetzen lassen. Da gehst du mit deinem Vordiplom in die Sprachgebäude der TU Dresden. Das ist nördlich von der Slub, wenn du diesen kleinen Weg bergauf gehst (son mist, mir fällt der name der straße nich mehr ein...). Ich such nochmal...
Jedenfalls musste ich nix dafür bezahlen, mag aber sein dass es nur wegen Erasmus gratis war.
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Du meinst bestimmt die Zeunerstraße!
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Brauch ich da eigentlich extra noch eine Bestätigung über mein Praktikum vom Betrieb, oder reicht die Projektarbeit und der Bericht über die restlichen 4 Wochen?
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Ich glaube man braucht noch eine Praktikumsbescheinigung, wo dann das Thema von deinem kleinen Beleg drauf steht.
Ich hätte mal ne Frage, muß ich den kleinen Beleg anmelden oder nicht?
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@ula ...
also man braucht eine ähnliche Praktikumsbescheinigung wie für's Grundpraktikum ... draufstehen muss wer, wann, wo und wie lange zu welchem Tätigkeitsbereich gearbeitet hat ...
der kleine Beleg sollte da schon draufstehen, wenn Du Dir die 16 Wochen Bericht sparen willst ...
@Torsten ...
beim P-Amt musst Du den Beleg nicht anmelden - Du brauchst aber einen Betreuer der Dir die Arbeit am Ende abnimmt ...
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was ist mit den restlichen 4 Wochen? Die "Nebentätigkeiten"? Was macht man da?
Ich hab wie einer meiner Vorredner das Problem, das mir diese restlichen 4 Tätigkeitsbereiche das ganze versauen könnten (kleiner Betrieb).
Ich meine damit, dass in der Praktikumsordnung ja steht: Wärmebehandlung, Instandhaltung, Montage, Produktionstechnik usw. Kriege ich dann für eine Woche eine Aufgabe, also wie Grundpraktikum?
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Von den restlichen vier Wochen brauchst du dir deinen kleinen Beleg wirklich nicht versauen lassen.
Hast du mal nachgerechnet, wie viele Tage du brauchst um die 300h die für den kleinen Beleg angesetzt sind in einem 8h-TAg runterzureißen? Genau, nach 7,5 Wochen bist du fertig. Ich weiß, man braucht Zeit zum Einarbeiten und blablabla.
WEnn es in dem Betrieb, bei dem du den Hauptteil machst, nicht möglich ist die vier praktischen Wochen abzureißen, dann gehst du hinterher einfach zu einem anderen. MAcht doch nicht so ein Problem daraus! Drumrum kommt ihr sowieso nicht, also Ruhe bewahren und nicht immer gleich in Panik verfallen.
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Hätte mal ne Frage bezüglich der Form des kleinen Belegs.
Mir wurde mitgeteilt, dass er sich an anderen wissenschaftlichen Arbeiten orientieren soll z.B. Diplomarbeit. Wie genau sieht denn so eine wissenschaftliche Arbeit aus, muß die irgendwie speziell sein oder von der Form her oder sowas?
Wäre nett, wenn mal jemand was schreiben könnte, der sowas schon mal gemacht hat. thx
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http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/ifbl/baumaschinen/lehre/Richtlinien_2008.pdf
Da steht eigentlich alles drin ;-)
Viel Erfolg!
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Hm das ist ja schon mal was, gilt das auch für das Institut "Maschinenelemente und Maschinenkonstruktion"?
Punkt 3.10 finde ich allerdings komisch:
"Zeichnungen und Anlagen sind standardgerecht und kopierfähig anzufertigen und mit einer Zeichnungs- bzw. Anlagennummer zu versehen. Das Schriftfeld muss außer den üblichen Angaben enthalten: Nummer der Arbeit und Nummer der Zeichnung.
Die Zeichnungen werden der Arbeit als Anhang zum Textteil beigegeben. Zeichnungsori-ginale, deren Formate größer als A4 sind, müssen gesondert als Rolle eingereicht werden."
Ich habe jetzt meine Zeichnungen geplottet und auf A4 gefaltet. Was ist denn das mit einer Rolle, ich bin doch kein Architekt und außerdem sollen die meine Zeichnungen nicht einfach kopieren. Auch habe ich keine Nummern da drauf geschrieben, jede Zeichnung hat doch eine eindeutige Bezeichnung, das genügt doch oder?
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1) Da weiss ich auch keinen Rat, hatte das Problem nicht.
2) Du magst zwar der Autor sein, ich glaube aber die Verwertungsrechte liegen wohl bei der Uni;-)
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Aber immerhin stehen da auch betriebsinterne Sachen drin, wo ich eigentlich nicht will, dass sie jemand anders außer der Betreuer liest, erst recht nicht, dass sie öffentlich gemacht werden oder so etwas, kommt ja dann fast Industriespionage gleich.
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Das hängt vom Vetrag ab, den du zu Beginn des Belegs unterzeichnet hast.
Ansonsten mal einfach den Betreuer fragen.(Die Idee hattest du bestimmt schon selber;-))
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WElchen Vertrag denn, das ist doch so ein 0815-Prakikumsvertrag, der zwischen der Firma und mir besteht und ich glaub da steht diesbezüglich nix drin. Von der Uni-Seite her gabs halt die Aufgabenstellung, in welcher so etwas aber auch nicht steht.
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Steht da wirklich nichts über Geheimhaltung? (Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen)
Wenn nicht, läßt sich da bestimmt ein allgemeiner Zusatz einfügen, bevor du die Arbeit abgibst.
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Zur Not solltest du dich einfach mal als allererstes an den Betreuer an der Uni wenden.
Der sagt dir sicherlich auch die Details zur Formatierung und so weiter. Und die Frage mit der Zeichnung kannst du dabei auch klären. Ich denke, dass ist eine SAche, die man nur mit der betreffenden PErson absprechen kann und nicht hier, wo ja eh keiner die letztendliche Entscheidung fällt :)
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Kann mir hier jemand was über den Umfang (Seiten) sagen, den ein kleiner Beleg so haben sollte?
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50-70 Seiten bei 12pt Schrift.
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Die Richtlinie hab ich auch gelesen, aber die 50-70 Seiten beziehen sich doch auf einen großen Beleg bzw. eine Diplomarbeit, oder? Wieso würde man es kleinen Beleg nennen, wenn der Umfang der gleiche wäre? Die Arbeitsstunden für einen kleinen Beleg sind doch auch weniger.
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Also der Dr. Senf hat zu mir gesagt so 50 Seiten rum, aber nicht mehr als 100. Habe gesagt, dass ich dann viele Zeichnungen dran haben werde, da hat er gesagt, na ja dann schätzen sies ein und kürzen entsprechend.
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habe die möglichkeit bei ner wirklich namhaften firma nen tolles thema zu absolvieren, jedoch kennen die das nicht, dass die praktikanten dann noch nen betriebsdurchlauf machen
sie meinten zu mir dass das auch nich möglich ist; in dem thema hat man auch keinen kontakt mit den andern abteilungen wo man den durchlauf machen soll
wie habt ihr das problem gelöst, weil glaube nich dass man sich bei ner anderen firma für nur nen 4 wöchigen betriebsdurchlauf bewerben kann?!