Bombentrichter

Archiv => Fachschaftsrat => Topic started by: Tody on January 26, 2007, 11:20:10 am

Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Tody on January 26, 2007, 11:20:10 am
Hallo,

wie ja bekannt sein sollte, kann man ohne Probleme 3 Tage vor einer Prüfung zurücktreten.
Was zählt genau zu diesen 3 Tagen? Nur Werktage, oder auch Wochenende?

Mein konkretes Problem:
Der Prof gibt erst am Donnerstag bekannt, was in der Prüfung so dran kommt und wie sie  in etwa aussieht. Davon möchte ich meine Teilnahme abhängig machen. Die Prüfung findet aber schon am Montag darauf statt. Reicht da noch ein Rücktritt am Donnerstag nach Bekanntgabe der Prüfungsschwerpunkte?

Danke

Tody
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Alex on January 26, 2007, 11:30:21 am
Quote from: Tody
Hallo,
 
wie ja bekannt sein sollte, kann man ohne Probleme 3 Tage vor einer Prüfung zurücktreten.
Was zählt genau zu diesen 3 Tagen? Nur Werktage, oder auch Wochenende?
 
Mein konkretes Problem:
Der Prof gibt erst am Donnerstag bekannt, was in der Prüfung so dran kommt und wie sie in etwa aussieht. Davon möchte ich meine Teilnahme abhängig machen. Die Prüfung findet aber schon am Montag darauf statt. Reicht da noch ein Rücktritt am Donnerstag nach Bekanntgabe der Prüfungsschwerpunkte?
 
Danke
 
Tody

Ich glaube man braucht drei Werktage und als Werktage gelten die Tage Mo-Sa. Aber ob der Tag der Prüfung und/oder der Tag des Rücktritts mit reinzählt weiss ich auch nicht. ... Würde mich auch mal interessieren.
 
MfG Alex :)
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Kane on January 26, 2007, 11:34:04 am
Ja stimmt es zählen nur Werktage. Der Tag der Prüfung gehört natürlich nicht dazu, nur die Tage davor. Aber wenn Sa, Fr und Do gelten würde es gehen. Oder müssen das volle Tage sein, also späteste Abmeldung Mi?
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Alex on January 26, 2007, 12:56:57 pm
Quote from: Kane
Ja stimmt es zählen nur Werktage. Der Tag der Prüfung gehört natürlich nicht dazu, ....

Weisst du das genau? ... Ich würde es auch so sehen, vom normalen Menschenverstand her. Aber bei den Bürokraten weiss man ja nie.
 
 
MfG Alex :)
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Kane on January 26, 2007, 01:19:55 pm
Naja in der Aufforderung zur Einschreibung steht: "bis drei Arbeitstage vor der Prüfung"
Ich denke das trifft also zu.
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Alex on January 26, 2007, 02:19:17 pm
Quote from: Kane
Naja in der Aufforderung zur Einschreibung steht: "bis drei Arbeitstage vor der Prüfung"
Ich denke das trifft also zu.

Ok verstehe. Steht also nur noch die Frage im Raum ob der Tag des Rücktritts mitzählt oder nicht. Weiss das wer?
 
MfG Alex :)
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: ChrisW on January 26, 2007, 03:19:15 pm
Der iterative Lösungsweg ergibt, dass Donnerstag reicht.
Donnerstag = 1 Tag vor Freitag = 2 Tage vor Sonnabend = 3 Arbeitstage vor Montag.

Dass das Prüfungsamt das auch so sieht kann ich aber leider nicht garantieren.
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Tody on January 29, 2007, 03:36:18 pm
Ich habe eine mail ans Prüfungsamt geschickt. Wenn ich eine Antwort habe, werde ich es hier rein schreiben.
Hoffe, die antworten mir überhaupt.... die letzte mail wurde nicht beantwortet :(
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Alex on January 29, 2007, 04:01:10 pm
Quote from: Tody
Ich habe eine mail ans Prüfungsamt geschickt. Wenn ich eine Antwort habe, werde ich es hier rein schreiben.
Hoffe, die Antworten mir überhaupt.... die letzte mail wurde nicht beantwortet :(

Und hoffentlich kommt sie nicht zu spät. :wallbash:
 
MfG Alex :)
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Tody on January 30, 2007, 10:39:46 am
So das ging doch schnell. Die Antwort lautet, dass Samstag kein Arbeitstag und somit kein Werktag ist.
Mehr wurde nicht in der Antwort mitgeteilt. Daraus schließe ich, dass Donnerstag zu kurz wäre.

Gruß

Tody
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Samy on March 14, 2007, 01:07:02 am
Hallo,

ich hatte am 5.03.07 eine Chemie Prüfung.
Konnte nicht teilnehmen , da ich krank war.Hab dafür alle Formalitäten erledigt.
Meine Frage lautet nun, woher ich erfahre, wann ich diese Chemie Prüfung nach schreibe bzw. woher erhalte ich weitere Informationen.

Danke im voraus.

mfg
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Trääcks on March 14, 2007, 01:50:24 am
nächster termin sollte auf jeden fall in der nächsten prüf-periode sein. sollte dann auf der chemieseite irgendwo zu finden sein.
oder besser: gleich ne email an den prof und ihn direkt fragen, vllt. stellt sich ja sogar heraus, dass es im sem. eine geben wird
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: tigerente on March 15, 2007, 11:47:24 pm
Und falls es so aussehen sollte als ob es selbst in der nächsten Prüfungsperiode keinen Wiederholungstermin gibt, muss man sich einfach nur freundlich aber bestimmt an den Prof wenden und schon ist das Problem geklärt... sollte es jedenfalls:P
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Dennis on March 16, 2007, 03:45:07 am
Quote from: Kane
Ja stimmt es zählen nur Werktage. Der Tag der Prüfung gehört natürlich nicht dazu


Drei Werktage, Montag - Freitag, einschließlich Prüfungstag
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: interroma on June 18, 2007, 03:37:45 pm
HE!Ich hab auch mal ne frage!wir mussten ja dieses semester die physik-praktika absolvieren!und dafür müssen wir uns jetzt einschreiben im hisquis!wenn ich aber die physik-prüfung dieses semester nicht mit schreiben will muss ich mich dann trotzdem für die praktika einschreiben oder nicht?danke schonmal!
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: nyphis on June 18, 2007, 04:12:55 pm
Quote from: interroma
wenn ich aber die physik-prüfung dieses semester nicht mit schreiben will muss ich mich dann trotzdem für die praktika einschreiben oder nicht?
JA! Du musst Dich für beides separat einschreiben! Hat den Vorteil, dass Du die Praktika dann auf jeden Fall schon mal auf dem Papier stehen hast - auch wenn Du die Prüfung jetzt noch nicht schreibst/schreiben willst.
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Bommis on June 18, 2007, 07:15:22 pm
...Nochmal für die ganz unsicheren: Die Einschreibung für Prüfungen und Praktika läuft ja seit heute. Soll ich mich dann jetzt schon für beide Praktika einschreiben, auch wenn ich noch nicht alle gemacht habe, oder noch warten, bis alle durch sind. Sollte ja eigentlich klar sein, dass man das jetzt schon machen muss, weil die Einschreibefrist ja nicht so lange ist. Aber ich hab mir gerade gedacht, ich geh lieber nochmal auf Nummer sicher :-)
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: n-w on June 18, 2007, 07:24:09 pm
schreib dich jetzt ein :flower:
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Bommis on June 18, 2007, 07:45:25 pm
Ok, danke
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: NuffNuff on July 11, 2007, 03:48:27 pm
jetzt sind ja alle völlig ab vom thema!

Reicht es nun wenn man sich Do. von ner Prüfung am Mo. austrägt oder nicht?

Bauch das auch ganz dringent!!!
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Zaubi on July 11, 2007, 04:05:41 pm
Reicht, aber weiß nicht wozu du das brauchst. da Montag nur das Testat geschrieben wird. Würde mich da nur austragen wenn du nen dringenden Grund hast da nicht zu erscheinen. Wenn du aber den Stoff nicht kannst probier es trotzdem. Kannst ja oft wiederholen. So hast wenigsten nen Übungsmöglichkeit.
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: nyphis on July 11, 2007, 04:53:48 pm
ich bin der Meinung, das reicht nicht ... Du musst Dich meiner Meinung Dienstag schon abmelden (Mi + Do + Fr = 3 Werktage)

schau mal ins HISQuiz ... da sollte im Prüfungsanmeldungsbaum mittlerweile ein Datum *vor* dem Prüfungstermin stehen - und zwar genau drei Werktage (bei den Prüfungen für die Du bis jetzt eingetragen bist) ...
das Datum was jetzt dasteht ist der spätestmögliche Rücktrittstermin!
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Luke on July 11, 2007, 10:56:04 pm
Laut deutschem Arbeitsrecht (Quelle: Wikipedia) gilt der Samstag als Werktag. Immerhin liegen auch Prüfungen mitunter auf einem Samstag, Geschäfte haben geöffnet, etc. Lediglich Sonn- und Feiertage zählen nicht als Werktage. Meiner Meinung nach reicht es daher, sich donnerstags für eine Prüfung am Montag auszutragen!
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Zaubi on July 12, 2007, 08:31:15 am
Dachte auch es geht, da ich im 2 Semester von GL zurücktreten mußte. Habe es Do gemacht und war heil froh das es ging. Aber um sicher zu gehen findet sich sicher jemand der am Montag ne Prüfung hat und heute zu experimentellen Zwecken zurücktritt. :-D
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Freakkiller on February 07, 2008, 12:46:03 pm
Hi, ich habe zwei Fragen zum Prüfungsrücktritt.

1. Ich habe mich heute für die ME-Klausur nächste Woche Di ausgetragen. Ist das rechtzeitig? (Do + Fr + Mo = 3 Werktage vor der Prüfung???)

2. Bekommt man im HISQIS irgendeine Meldung ala "es sind weniger als 3 Werktage vor Prüfung, sie können von dieser Prüfung nicht mehr zurücktreten" wenn ein Rücktritt nicht mehr erlaubt ist?

bye Freakkiller
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Maschinen-Wesen on February 07, 2008, 01:11:47 pm
Also eigentlich solltest du es ausreichend vorher gemeldet haben. Ich habe mich letztens mit einer ähnlichen Konstallation von TAgen ausgetragen. Allerdings habe ich erst heute die Rückmeldung bekommen, wobei heute die Prüfung gewesen wäre...

Du kannst ja mal bei den angemeldeten Prüfungen schauen, ob es da schon vermerkt ist. Theoretisch müsste das ja automatisch laufen. Ansonsten musst du warten, bis die zuständige DAme das umgestellt hat. Aber wie gesagt: eigentlich sollte es geklappt haben :)
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Freakkiller on February 07, 2008, 01:34:54 pm
Danke für die schnelle Antwort. :)

Im HISQIS (unter angemeldete Prüfungen und auch beim Kontoauszug) steht schon bei der Prüfung der Vermerk "Rücktritt". Ich war mir halt nicht sicher, ob das immer automatisch kommt und ob dann jemand vom Prüfungsamt checkt ob das auch so okay ist. Oder ob das HISQIS so programmiert ist das es selber überprüft ob so ein Rücktritt zulässig ist.

bye Freakkiller
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Caschu on February 07, 2008, 03:37:12 pm
Wenn du nicht mehr zurücktreten kannst, dann geht auch diese Option weg meine ich. So wars zumindest bei mir einma und ich musste dann halt ran.
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: schnuer on February 25, 2008, 05:26:00 pm
Hallo,
 
hab da folgendes Problem:
 
ich suche die genaue postanschrift, wo man seine krankmeldungen an das prüfungsamt hinschicken kann. Da ich zurzeit in meinem Heimatort bin und das in paar kilometer sind, muss ich die Unterlagen hinschicken.
Daher wollte ich fragen ob folgendes zutrifft:
 
TU Dresden
Fakultät Maschinenwesen
Georg-Bähr-Str 3c ( Zeunerbau)
Zi 214 (bei Fr C. Schubert)
01062 Dresden (stimmt die PLZ?)
 
Wäre über schnelle Antworten dankbar
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: foo on February 25, 2008, 06:57:45 pm
Hier solltest du fündig werden:
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pruefungsamt  (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pruefungsamt)Ich denke das muss eher an c/o Frau G. Höfer da diese ja Maschinenbau Grundstudium ab IJ 2005 zuständig ist?? Aber ich weiß es jetzt auch nicht.  (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pruefungsamt)
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Miri on February 25, 2008, 08:33:11 pm
da die frau höfer die frau vom praktikantenamt ist, wage ich zu bezweifeln, dass ein prüfungsrücktritt an sie zu schicken ist...

ist es schon zu spät um dich online abzumelden???
ansonsten würde ich es an deiner stelle an die dame schicken, die für dich zuständig ist. wenn die zeit schon etwas knapper ist, würde ich es evtl sogar faxen, mit den vermerk, dass du es so schnell wie möglich im original zukommen lässt...

€: und vergiss nicht das formular hier:
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/studium/zentrale_einrichtungen/pa_formulare_informationen
(bzw das dort angegebene)
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: foo on February 25, 2008, 08:41:55 pm
Wieso sthet unter Frau Höfer aber Maschinenbau Alle ab IJ 05 und bei den anderen nur bis IJ 05
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Miri on February 25, 2008, 10:41:45 pm
ui, da hast du recht... muss neu sein...
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: foo on February 25, 2008, 11:16:44 pm
Quote
Stand: 07.02.2008 10:51                      
                      Autor:                                                 Rudolf J. Fischer (http://tu-dresden.de/Members/rudolf.fischer)
is bestimmt neu :D
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: nyphis on February 26, 2008, 01:30:56 am
bei der Adresse bitte die Straße weglassen!

die Uni hat eine "Großkundenpostleitzahl" - da braucht man keine Straße angeben ...

also entweder die "offizielle" Adresse:
Quote
TU Dresden
Fakultät Maschinenwesen
Prüfungsamt
01062 Dresden

oder die stinknormale Postadresse mit der PLZ für die Südvorstadt ...
Quote
TU Dresden
Fakultät Maschinenwesen
Prüfungsamt
Georg-Bähr-Str. 3c
01069 Dresden

wobei ich aber die erstere empfehlen würde ...




aso ... und ich würde auch keine bestimmte Person draufschreiben - die sollten alle in der Lage sein, eine Krankschreibung zu bearbeiten ... nicht, dass dann wieder eine im Urlaub ist und das dauert bis ins nächste Jahr ...
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Luise on April 05, 2008, 06:11:07 pm
Ich hab auch ne Frage:
 
Ich habe mich von der Informatikprüfung erfolgreich abgemeldet, wenn ich jetzt allerdings in die Notenübersicht reinschaue, steht da, dass meine Prüfung vorhanden ist und bei "Versuche" steht "1". Was hat das zu bedeuten?
 
Und wie läuft das eigentlich mit "Konstruktion und Fertigung"? Zählen da die FT-Testate UND TD rein? Ist das ein Modul?
 
Und außerdem steht in der Notenübersich 2 mal Mathe I. Und beide male mit "Prüfung vorhanden". Ich hab ja aber nur das erste Testat geschrieben...
:blink: :blink: :blink:
 
Vielen Dank im Voraus.
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: mermaid on April 05, 2008, 06:26:50 pm
Du hast dir bestimmt diew html-Übersicht angesehen. Wenn du dir dagegen den pdf-Kontoauszug ansiehst, wirst du dort ein "RR" für "regulärer Rücktritt" finden. Bei der html-Version gibt es leider immer wieder die gleichen Anzeige-Probleme.

DieModulbeschreibungen (http://www.tu-dresden.de/mw/dokumente/ordnung_2006/SO_MB_Module.pdf), also was gehört zusammen, etc., findet man bei all den anderen Studiendokumenten auf der Fakultätsseite.

Bei Mathe steht die eine Zeile für das Testat und die andere für das angefangene Modul, welches ja erst mit der Mathe-I-Prüfung abgschlossen ist.
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Selli on August 09, 2009, 02:50:33 pm
Hab da auchmal ne Frage zu Rücktritt von Prüfung wegen Krankheit.
Und zwar hab ich mir gestern das Schlüsselbein gebrochen und hätte morgen Prüfung, wird nu allerdings nix.
Wo kann ich denn den Krankenschein + das Formular persönlich abgeben?
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: tiefenbass on August 09, 2009, 03:57:24 pm
Persönlich: Prüfungsamt!

Ich würde diesbezüglich auch nicht woanders hingehen/abgeben (z.b. die die die Prüfung durchführen), da ev. nicht gesichert ist, dass die Krankmeldung im Prüfungsamt (da muss die nämlich hinne) auch ankommt.

LG, Matthias
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Selli on August 09, 2009, 05:07:34 pm
Alles klar, da werd ich das morgen mal machen.
Dankeschön.
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Quickley on June 28, 2010, 11:38:14 am
Moin Moin,

wie isn das, wenn ich mich in eine mündliche Prüfung im Hisqis eingetragen habe. Gilt dann da auch die 3-Werktage-Rücktrittsfrist? Ich habe da so richtig nichts in den Ordnungen finden können. Falls es doch drinne steht, wäre ich für jeden Hinweis dankbar. ;)

Grüß

Quickley
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Schmali on June 28, 2010, 05:24:46 pm
die Frist gilt in diesem Fall genauso, da sich diese Regel nicht speziell auf schriftliche Leistungen beschränkt, sondern allgemein gilt. Du solltest aber auch mit deinem Prüfer darüber reden! Vielleicht findet sich ja auch ein Ersatztermin.

DPO §4

Quote
(2) Der Kandidat hat sich für jede Prüfungsleistung in der vom Prüfungsausschuss festgelegten Form beim Prüfungsamt der Fakultät Maschinenwesen anzumelden. Dabei ist der Nachweis der jeweils geforderten Prüfungsvorleistungen und weiteren fachlichen Zulassungsvoraussetzungen (§ 25 und 27) zu belegen. Der Anmeldungszeitraum beträgt mindestens zwei Wochen und wird vom Prüfungsausschuss spätestens 4 Wochen vorher bekannt gegeben. Überschreitet der Kan-didat den Anmeldungszeitraum aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen, so entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag über eine Nachmeldung. Der Kandidat kann durch Streichen der Anmeldung bis drei Arbeitstage vor dem Prüfungstermin von der Prüfung zurücktreten.
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: JoRo on July 16, 2010, 01:50:27 pm
weiß jemand wie lange es dauert bis die manuell angemeldeten Prüfungen im HISQUIS stehen?
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: USER on July 16, 2010, 02:31:40 pm
gute frage, eigentlich hätten sie schon drin stehen sollen...wer weiss mehr?
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: personalmarkus on July 16, 2010, 06:14:48 pm
Hey,
 
zählt der Rückttritt einer Prüfung nun eigentlich in irgendeiner Form als Versuch? Sprich; bin ich verpflichtet nach dem Rücktritt von einer Prüfung diese spätestens ein Jahr nach der ersten Einschreibung anzutreten oder kann ich von Prüfungen konsequenzenlos bis ans Ende meiner Studienzeit (waren doch irgendwas mit 14 oder 16 Semester richtig?) zurücktreten?
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Bommis on July 16, 2010, 06:45:24 pm
Ich hoffe ich verstehe deine Frage richtig. Wenn du zurückgetreten bist hast du natürlich nicht die Verpflichtung, die Prüfung im nächsten Jahr mitzuschreiben. Aber wenn du dich 1 Jahr später erneut anmeldest, darfst du es, wenn du willst.
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: kopfstand on July 18, 2010, 09:54:48 pm
Hallo,  ich hab auch mal ne frage zum Prüfungsrücktritt. Wie ist das mit den Praktika wenn ich z.B, von der Werkstofftechnik Klausur zurücktreten möchte? Muss ich dann auch meine Praktka abmelden bzw. bleiben die Noten bestehen?
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: celesta on July 19, 2010, 07:56:19 pm
Hallo Kopfstand,

wenn du von der Prüfung zurück trittst, bleibt das Praktikum erhalten, solange du das auch im Hisqis angemeldet hast. Du musst dich ja sowohl für Prüfung als auch für das Praktikum einschreiben. Ist also an sich unabhängig von einander. Die Praktikumsnote bleibt also nach dem Rücktritt bestehen.

Lg, celesta
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: kopfstand on July 21, 2010, 08:49:33 am
aha ok, vielen Dank!!!
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Schäfchen on July 22, 2010, 11:58:58 pm
moin,

würd mich gern aus info ausschreiben (beleg und klausur), geht das?
laut prüfungsordnung kann man den beleg ja nich nachträglich machen, also klausur jetzte schreiben und beleg im 4., geht anscheinend nich.
denk ma klausur ausschreiben is kein problem...
aber geht das auch beim beleg? weil da gabs ja schon ne zwischenabgabe....

vielen dank schonma
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: TopGun on July 23, 2010, 12:22:39 pm
Ich hoffe das Du für den Beleg nur mit Java zu tun gehabt hast. Falls Du noch mit Delphi angefangen hast, kann es passieren, das Du den Beleg nochmal in Java schreiben mußt. Das gilt auch für die Prüfung Info II, die nächsten die jetzt kommen, haben nur noch mit Java zu tun.
Da muß man auch aufpassen und sich vorher erkundigen, bevor es zur Prüfung geht.
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Quickley on July 25, 2010, 09:24:48 am
Moin,

ich habe mich für die aktuelle Prüfungsperiode per Anmeldeformular für ein TWF (numerische Methoden II - CFD) eingeschrieben. So weit so gut. Nun würde ich mich gerne aufgrund wenig Zeit und Motivation von dieser Prüfung abmelden. Die Frage ist nun, wie man das macht, da die Prüfung zwar online gelistet ist, aber sich nicht im An-/Abmeldebaum im Hisqis befindet.

Auf den Anmeldeformularen gibt es ein Feld mit der Bezeichnung "Rücktrittsvermerk". Fülle ich einfach wieder dieses Formular aus und schreibe in den Vermerk, dass ich zurücktreten will? Oder lasse ich dem Prüfungsamt einfach einen formlosen Antrag zukommen?

Habt ihr eine Idee?

Schöne Grüße

Quickley
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Caipiranha on July 25, 2010, 10:12:40 am
Quote from: Quickley
Auf den Anmeldeformularen gibt es ein Feld mit der Bezeichnung "Rücktrittsvermerk". Fülle ich einfach wieder dieses Formular aus und schreibe in den Vermerk, dass ich zurücktreten will?
Sollte so funktionieren.
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: MtRacer on July 29, 2010, 11:06:57 pm
Hey ich hätte mal ne Frage. Wie sieht das mit dem Rücktritt von Belegen aus?
Ich meine ich kann mich zwar im Hisqis austragen, aber hat das dann den gleichen Effekt wie bei Prüfungen? Sprich kann ich den Beleg dann einfach nochmal machen ohne für die Nichtabgabe ne 5 zu fangen? Wie ist das übehaupt bei Belegen, hat man da auch 3 Versuche oder ist das anders geregelt?
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: sieben on August 08, 2010, 05:58:33 pm
Ich hab mich heut bei einem "Freundschaftsspiel" verletzt und kann nicht mehr laufen. Jetzt zu meiner Frage wie muss ich mich von der Prüfung abmelden die am Dienstag ist?Im Hisqis zurücktreten und Krankenschein abgeben reicht? oder auf was muss ich da achten?
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: USER on August 11, 2010, 04:32:45 pm
wie wärs mit krankenschein abgeben?
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: braindrop.peter on August 11, 2010, 06:04:59 pm
So schnell wie möglich Krankenschein und ANtrag aus dem I-Net abgeben dun gut isses ;-)

Gute Besserung
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Steven on February 16, 2012, 06:05:21 pm
Wie genau werden die Tage denn nun gezählt? Wollte mich gerade für eine Prüfung am Montag (20.01.) abmelden. Hisqis aber wollte das bis gestern.
Schließlich liegen ja noch 3 Arbeitstage dazwischen (Heute, Freitag, Samstag). Was tun? Formlosen Brief und schriftlich abmelden und noch heute in den Briefkasten einwerfen?
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: sanileo on February 16, 2012, 06:13:31 pm
samstag zählt nicht als arbeitsag
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Steven on February 16, 2012, 06:42:32 pm
Und nach der Gesetzgebung welchen Landes geht das Prüfungsamt? Deutsches Recht besagt: " Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind."
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: Steven on February 17, 2012, 09:16:26 am
Update: Habe gestern Abend noch eine schriftliche Abmeldung in den Briefkasten vom Prüfungsamt geschmissen, mit der Begründung dass Samstag auch ein Werktag ist und somit noch 3 Tage verbleiben.

Und heute morgen dann ... Hisqis bestätigt Rücktritt ;)
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: lulz on February 17, 2012, 06:22:12 pm
Guten Abend,

mir ist gerade aufgefallen, dass ich automatisch vom Beleg in Info2 im letzten Semester ausgetragen wurde und natürlich bin ich jetzt nur für die Klausur angemeldet...

Ist das schon mal jemandem passiert? Wird die Praktikumsnote nachgetragen im nächsten Semester. Oder wäre es sinnvoll sich noch von der Klausur Info2 auszutragen und sich im nächsten wieder für beides anzumelden?

Grüße
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: celesta on February 17, 2012, 06:46:56 pm
Würde die Klausur mitschreiben, denn was du hast, hast du. bringt nichts alles zu schieben.
und wieso wurde automatisch dein beleg ausgetragen? das versteh ich nicht.
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: lulz on February 17, 2012, 06:50:32 pm
Naja ich hatte den Beleg letztes Semester erledigt und wollte die Klausur einfach im 3. Semester schreiben, also ein Semester danach.

Und heute ist mir aufgefallen, dass bei dem Info Beleg Rücktritt steht. Obwohl ich mich dort nicht ausgetragen hatte.
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: celesta on February 18, 2012, 10:26:37 am
find ich merkwürdig.
aber so lange du eine note auf den beleg hast, müsste es gehen, dass sie dir die note nächste prüfungsperiode eintragen. kannst dich ja sonst mal an die betreffenden stellen wenden und nachfragen.
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: wilk on February 21, 2012, 02:06:35 pm
Ist es möglich mehrfach von Prüfungen zurückzutreten oder gibt es da in der Anzahl Beschränkungen oder andere Konsequenzen? Die Diplomordnung trifft darüber keine Aussage.
Konkret geht es um die ProE-Belegverteidigung. Ich bin letztes Semester aus Zeitmangel zurückgetreten und hätte diese Woche Prüfung. Aufgrund eines nicht mehr verschiebbaren Termin für ein Vorstellungsgespräch kann das Prüfungsdatum nicht wahrnehmen und die späteren Termine (Eintragung läuft über OPAL) sind schon ausgebucht. Nun ist es mir relativ egal ob ich die fertige Belegarbeit jetzt oder nächstes Semester präsentiere, da die Thematik sowieso selbstgewählt ist und sich die Prüfungskonditionen nicht ändern.

Besten Dank schonmal
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: celesta on February 21, 2012, 03:41:08 pm
hab bis jetzt noch nicht gehört bzw. gelesen, das es eine maximale rücktrittanzahl gibt.
Title: Rücktritt von Prüfungen
Post by: nuke993 on February 21, 2012, 08:55:40 pm
Evtl. einfach mal dort anfragen, ob ein Termin außer der Reihe geht...hast ja einen guten Grund. Ansonsten wär es mir auch neu, dass es eine Beschränkung dafür gibt.