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Antrag auf Urlaubssemster

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Elsbietta:
Hallo, ich bin im 12. Semester und möchte gern mein erstes Urlaubssemester einlegen und habe auch schon einen Antrag eingereicht. Mit der Begründung "sonstige das Studium fördernde Gründe". Als nähere Begründung habe ich angegeben, das ich die Zeit brauche um restliche Prüfungen abzulegen. Leider habe ich gerade die Rückmail erhalten das dies nicht ausreicht. Was könnt ihr mir raten? Ich möchte ungern das Diplom im 14. Semester schreiben.

Black Dragon:
Früher war "Wiederholen von Prüfungen" mal ein anerkannter Grund. Früher hat man auch zwei Urlaubssemester mit 'nem Wischi-Waschi-Grund bekommen.

Versuchs mal damit, dass du deinen großen Beleg schreiben möchtest und damit nicht an der Uni bist. Oder im nächsten Semester mit DA schreiben begründen.

Strombert:
Kann man während eines Urlaubssemesters eigentlich als SHK beschäftigt werden?

aadas123:

--- Quote from: Black Dragon ---Urlaubssemester einzulegen ist in deinem Fall eine gute Idee.

Die Regelstudienzeit kann max. 4 Semester überschritten werden. Falls du mehr benötigst, stell bitte einen Antrag auf Verlängerung beim Prüfungsausschuss.

Solltest du die 14 Fachsemester überschreiten dürfen, musst du 500 € Studiengebühren zusätzlich zahlen.
--- End quote ---


Grüße,

kann mir das hier vielleicht nochmal jemand bestätigen? Ich habe immer gedacht, dass man nach dem 14. Semester automatisch exmatrikuliert wird und bis dahin dementsprechend fertig sein MUSS. Ich bin zwar erst im 9. und habe noch kein Urlaubssemester genommen, doch wäre es ggf. doch interessant zu wissen wie genau da die Vorgaben sind. 500€ Studiengebühren zusätzlich zahlen ist sicher nicht schön aber definitiv einer Exmatrikulation vorzuziehen.

Danke schonmal

TasmDevil:
Kann mir hier jemand verraten wo ich den Antrag fürs Urlaubssemester finde.. Im Selma aufjedenfall bei mir nicht....:blink:

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