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Antrag auf Urlaubssemster

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tiefenbass:
Im StuRa gibt es eine Papier-Version. Am Montag bitte mal zum Service-Büro tippeln und mit Frau Lippmann sprechen.

LG, Matthias

PS: Im Gegensatz zu den Prüfungs- und Studienordnungen gilt eine neue Imma-Ordnung stets für alle immatrikulierten Studenten, da der Student sich jeweils nur für ein Semester immatrikuliert (also entweder durch Neuimmatrikulation oder Immatrikulation durch Rückmeldung)

tiefenbass:

--- Quote from: Raaf ---Er ging persönlich zu einer Mitarbeiterin und die sagte direkt: "Ohne einen Vertrag (sprich Praktikumsvertrag o.ä.) brauche er erst gar nicht seinen Antrag abgeben. Das Praktikum darf zudem nicht im Zusammenhang mit einer Uni-Studienleistung stehen (z.B. Fachpraktikum).

--- End quote ---

Wenn er einen Antrag stellen möchte, dann sollte er ihn auch abgeben, unabhängig was jemand meint. Wenn der Antrag nicht gestellt wird, dann heisst es später "hätten sie den Antrag gestellt, dann könnten sie sich darauf berufen, aber so leider nicht".
Wenn ein Antrag abgelehnt wird, dann ist auch ein Widerspruch möglich. Und wenn kein Antrag existiert.... Genaues siehe unten.


--- Quote from: Raaf ---Gibt es denn keine Ausnahmeregelung für welche, die seit IJ 2007 an der Uni sind??? Ist doch eine Frechheit das einfach abzuschaffen und es so manchen Studenten nun extra schwierig zu machen, da er unter Zeitdruck steht. :cry:
--- End quote ---

Grundsätzlich zählt die im Rückmeldezeitraum gültige Immatrikulationsordnung (rechtlich immatrikuliert man sich ja immer nur für ein Semester), ist also unabhängig vom Jahr- und Studiengang. Die Imma-Ordnung findest du hier.
Ich zitiere mal aus dem § 12:

--- Quote ---(2) Als wichtiger Grund im Sinne des Absatzes 1 gelten Umstände, die das Studium zeitweilig erheblich beeinträchtigen und vom Studierenden nicht zu vertreten sind oder die einer Förderung des Studiums dienen. Dies sind insbesondere:
1. eigene Krankheit des Studierenden, durch die er an der ordnungsgemäßen Durchführung seines Studiums während eines gesamten Semesters oder jedenfalls in einem Umfang gehindert ist, der einem vollständigen Ausfall des Studiums während des betroffenen Semesters gleich kommt; ausgeschlossen sind Erkankungen, die dauerhaft bestehen,
2. gesetzlicher Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit,
3. Betreuung eines eigenen Kindes bis zu dessen 14. Lebensjahr, sofern nicht bereits eine Beurlaubung nach Nr. 2 vorliegt,
4. ein dem Studium dienendes Praktikum,
5. Studienaufenthalt im Ausland.

(4) Der förmliche Antrag auf Beurlaubung ist innerhalb der Rückmeldefrist zu stellen; eine rückwirkende Beurlaubung ist in der Regel ausgeschlossen. Der Beurlaubungsgrund ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Die Ablehnung der Beurlaubung erfolgt durch rechtsmittelfähigen Bescheid.

--- End quote ---
Was haben wir hier also jetzt: [*]Die reguläre Frist für SoSe 2013 lief am 05.03. ab
[*]Steht nix drin mit Prüfungen nachholen.
[*]Praktikum wäre wohl ok gewesen.[/LIST]
Ich persönlich würde mich nicht abschrecken lassen von und den Antrag grundsätzlich stellen, vor allem, da das übergeordnete Gesetz (hier sächsHSFG) lediglich festlegt, dass Studenten sich aus wichtigen Grund beurlauben lassen können und explizit keine "Liste" der Gründe aufführt. ich empfehle dir, mal den Herrn Groschek hierzu zu konsultieren (Rechtsberatung des StuRa)

Und noch ein Tipp: Wenn ein Amtsmitarbeiter (egal ob Imma-Amt, StuWe, AA uswusf.) einen Antrag nicht annehmen will, dann reicht diesen entweder gegen Quittierung an der Rezeption ein oder schickt ihn mit der Post. In der Regel sind die annahmeunwilligen Mitarbeiter nicht die Entscheidungsträger bei nicht glasklaren Sachverhalten, sondern deren Vorgesetzte ;)  

LG, Matthias

Fuchse:
Ich habe vor für das kommende SS einen Antrag auf Beurlaubung wegen Prüfungsvorbereitung zu stellen. Allerdings steht dies nicht mehr als Graund auf dem offiziellen Antragsformular mit dabei (falls er da mal stand). Kann es sein dass diese Begründung neuerdings nicht mehr anerkannt wird?

Bzw steht dafür aber als letzte Ankreuzmöglichkeit: "sonstige das Studium fördernde Gründe (Erklärung und geeignete Nachweise)"

Ich hoffe dort kann ich meinen Prüfungsvorbereitungsgrund mitunterbringen?!  Wenn ja, reicht dann ein beigelegter Zettel mit der Begründung Prüfungsvorbereitung aus oder müssen noch weitere Nachweise erbracht werden..sind ja auch  noch allerhand Prüfungen offen... :pinch:

Danke

Raaf:

--- Quote from: Fuchse ---Ich habe vor für das kommende SS einen Antrag auf Beurlaubung wegen Prüfungsvorbereitung zu stellen. Allerdings steht dies nicht mehr als Graund auf dem offiziellen Antragsformular mit dabei (falls er da mal stand). Kann es sein dass diese Begründung neuerdings nicht mehr anerkannt wird?

Bzw steht dafür aber als letzte Ankreuzmöglichkeit: "sonstige das Studium fördernde Gründe (Erklärung und geeignete Nachweise)"

Ich hoffe dort kann ich meinen Prüfungsvorbereitungsgrund mitunterbringen?!  Wenn ja, reicht dann ein beigelegter Zettel mit der Begründung Prüfungsvorbereitung aus oder müssen noch weitere Nachweise erbracht werden..sind ja auch  noch allerhand Prüfungen offen... :pinch:

Danke
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Hallo, ich hatte auch schon mal eine ähnliche Anfrage und hab leider keine Antwort erhalten:

--- Quote from: Raaf ---Kann es sein, dass man aus Gründen wie  Studienleistungen aufholen/nachholen kein Urlaubsemester mehr anerkannt  bekommt?
Hab was davon gehört, dass man nur noch ein Betriebspraktikum mit  Vertrag und nicht in Verbindung mit Fachpraktikum als anerkannter Grund  zählt??? Das wäre schlecht für mich im 11. Semester, der noch 2 Belege  schreiben muss.
http://www.bombentrichter.de/showthread.php?p=177841#post177841

--- End quote ---



Also ein Studienkommilitone hatte folgendes Erlebnis:
Er ist mit dem neuen Formular zum Imma-Amt. Er hat als Begründung "Prüfungsleistung nachholen/aufholen" und "Arbeit um Lebensunterhalt zu sichern" angegeben.
Er ging persönlich zu einer Mitarbeiterin und die sagte direkt: "Ohne einen Vertrag (sprich Praktikumsvertrag o.ä.) brauche er erst gar nicht seinen Antrag abgeben. Das Praktikum darf zudem nicht im Zusammenhang mit einer Uni-Studienleistung stehen (z.B. Fachpraktikum).


Gibt es denn keine Ausnahmeregelung für welche, die seit IJ 2007 an der Uni sind??? Ist doch eine Frechheit das einfach abzuschaffen und es so manchen Studenten nun extra schwierig zu machen, da er unter Zeitdruck steht. :cry:

Markus S.:
Also Fachpraktikum zählt definitiv als Grund und meine DA schreibe ich jetzt auch in einem Urlaubssemester und habe keinen Vertrag eingereicht...

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