Author Topic: Interdisziplinäre Projektarbeit /Fachpraktikum  (Read 123567 times)

djforge

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Interdisziplinäre Projektarbeit /Fachpraktikum
« Reply #45 on: September 26, 2011, 01:59:13 pm »
Hi,
du hast das Richtig erfasst.
Schreibe die 22 WOchen hin, dann bisse auf der Sicheren Seite.

IPA dann 16 Wochen und die anderen 6 Wochen verteilste dann auf die 4 Bereiche die du gemacht hast.

Christian S.

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Interdisziplinäre Projektarbeit /Fachpraktikum
« Reply #46 on: January 10, 2012, 01:02:00 pm »
Hallo!
 
Ich möchte nochmal ganz explizit nachfragen, da mir das nicht gänzlich klar ist:
 
Nachdem ich ein konstruktives Projekt während meines Fachpraktikums bearbeite bzw. fertig bearbeitet habe, ist weiterhin unsicher, ob ich einen Betreuer von der Uni dafür bekomme. Die einen haben schon gesagt, dass sie zu viele Studenten zu betreuen haben und die anderen melden sich nicht zurück nach meiner Anfrage+Themenbeschreibung. Jedenfalls kann ich möglicherweise keine IPA mehr dazu schreiben, wenn das so weitergeht.
 
Frage: Zählen die 16 Wochen in der Entwicklungs/Konstruktion nun trotzdem ins Praktikum rein, wenn ich dazu komplett Berichte abliefere? Oder darf man 16 Wochen in der Tätigkeitsart 12 nur dann anrechnen, wenn währenddessen auch eine IPA geschrieben wird?
 
Ich werde aus der Praktikumsordnung nämlich nicht ganz schlau. Einerseits steht für Tätigkeit 12 ein Maximum von 4 Wochen drin. Andererseits steht direkt untendrunter:
Quote
Wird das Fachpraktikum in einem zusammenhängenden Abschnitt von 16 Wochen Dauer mit einem eindeutigen Fachbezug zur gewählten Studienrichtung im Studiengang nach Tätigkeitsarten 12 oder 13 durchgeführt, dann sind weiterhin 4 Tätigkeitsarten nachzuweisen.
Das klingt für mich eindeutig danach, dass ich 16 Wochen nach Tätigkeitsart 12 arbeiten - also konstruieren - darf. Ganz ohne verpflichtende IPA.
 
Aber dann kommt wieder was, bei den Beispielen für die einzelnen Tätigkeitsarten. Unter 12. steht nämlich zusätzlich folgendes:
Quote
[/SIZE]
Für einen zusammenhängenden Praktikumsabschnitt gelten die Regelungen für eine Studienarbeit nach folgender Tätigkeitsart 13.

Daraus lese ich nicht direkt, dass man eine Arbeit schreiben muss - aber das kann man sich auch wieder auslegen, wie man will.
 
Und unter 13 steht dann auch wieder, dass man eine Aufgabenstellung bearbeiten "kann" und nicht "muss".
 
Ich bitte um Erklärungen, vielen Dank. Ich seh es halt nicht gern, wenn ich hier ein knappes halbes Jahr ein Projekt bearbeite und dann aus Ermangelung eines TU-Betreuers statt 16 Wochen nur 4 anerkannt würden. Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine.
Danke.

[/SIZE]

Maschinist

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Interdisziplinäre Projektarbeit /Fachpraktikum
« Reply #47 on: January 10, 2012, 08:06:25 pm »
Moin, nach meinem Kenntnisstand muss man nach Seite 6 der aktuellen PrakOrdnung aus den Tätigkeiten 5-11 sowie 12-13 jeweils mindestens 4 Wochen wählen.
Man kann auch die kompletten 20 Wochen und mehr daraus wählen ohne einen eindeutigen Fachbezug nachweisen zu können. Dann kann man sich eben keine IPA anerkennen lassen, sondern nur die mindestens 26 Wochen Industriepraktikum (einschließlich die 6 Wochen Grundpraktikum des Grundstudiums).
 
Es bietet sich eben nur an, die IPA während des PrakSemesters gleich mitzumachen.
 
Wenn das bei jemanden nicht während des Praktikumssemesters klappt, dann muss er die 16 Wochen IPA eben noch zusätzlich machen, z.B. am institut oder so oder eben in nem anderen Betrieb.

hergser

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Interdisziplinäre Projektarbeit /Fachpraktikum
« Reply #48 on: January 11, 2012, 07:01:46 am »
...verstehe ich das also richtig, dass man die 16 wochen für die IPA nur für tätigkeitsart 13 anwenden kann un die restlichen wochen entsprechend der vorgaben verteilt?
vielen dank im voraus wenn jemand was konkretes weiß ;)

Christian S.

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Interdisziplinäre Projektarbeit /Fachpraktikum
« Reply #49 on: January 11, 2012, 07:57:14 am »
Hallo.
Das beantwortet beides nicht meine Frage.
 
@Maschinist: Warum steht dann hinter jeder Tätigkeitsart "Maximal 4 Wochen"? So könnte man ja auch 16 Wochen Montage machen, was wohl eher nicht so Sinn macht.
Nochmal:
- auch hinter Tätigkeitsart 12 und 13 steht "max. 4 Wochen"
- darunter kommt dann gleich der Satz, dass man auch zusammenhängend 16 Wochen nach Tätigkeit 12 oder 13 arbeiten darf
- merkwürdiger Satz, dass für einen zusammenhängenden Abschnitt "Regelungen" für eine Studienarbeit nach Tätigkeitsart 13 gelten (?!?!)
- und Tätigkeitsart 13 sagt auch nur, dass eine Aufgabenstellung bearbeitet werden "KANN"
 
 
Eigentlich genau diese Frage und genau diese Antwort.
Und das hätte ich gern bestätigt.
 
Danke.

Tommy1211

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Interdisziplinäre Projektarbeit /Fachpraktikum
« Reply #50 on: January 11, 2012, 10:35:16 am »
@hergser: die ipa kann aus dem tätigkeitsbereich 12 oder 13 sein
zusätzlich sind noch 4 weitere tätigkeitsbereiche erforderlich
steht auch so eindeutig in der po:


"Wird das Fachpraktikum in einem zusammenhängenden Abschnitt von 16 Wochen Dauer mit einem eindeutigen Fach-bezug zur gewählten Studienrichtung im Studiengang nach Tätigkeitsarten 12 oder 13 durchgeführt, dann sind weiterhin 4 Tätigkeitsarten nachzuweisen."

hergser

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Interdisziplinäre Projektarbeit /Fachpraktikum
« Reply #51 on: January 11, 2012, 08:28:22 pm »
Ich verstehe es mittlerweile so:
der satz mit den 16 wochen zusammenhängend bezieht sich darauf, dass die dauer von 4 wochen bei tätigkeitsart 12 und 13 überschritten werden darf, die
IPA jedoch nur als tätigkeitsart 13 angerechnet werden kann



ach so klare formulierungen sin schon immer klasse:nudelholz:, bin ja immerhin noch zweieinhalb wochen im praktikum wo sich das alles klären kann ;)

Tommy1211

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« Reply #52 on: January 12, 2012, 05:52:59 pm »
die ipa kann aus tätigkeitsbereich 12 oder 13 sein

Jenny146

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Interdisziplinäre Projektarbeit /Fachpraktikum
« Reply #53 on: January 31, 2012, 01:08:50 pm »
Muss man überhaupt eine IPA schreiben? Oder dient die wirklich nur als Ersatz für diese 16 Wochen arbeiten? Mit anderen Worten, könnte ich auch einfach 20 wochen arbeiten gehen, die 5 Bereiche abdecken und einen Praktikumsbericht schreiben. Dafür brauch ich keine IPA, oder was?

Jule

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« Reply #54 on: January 31, 2012, 01:17:34 pm »
Nein, du musst die IPA nicht mit dem Fachpraktikum verbinden. Es bietet sich halt nur an, da du erstens 16 Wochen Tätigkeitsbericht einsparst und zweitens nach dem Betriebspraktikum nicht nur das Fachpraktikum in der Tasche hast, sondern auch die IPA, die du sonst zusätzlich noch bearbeiten musst (Zeit!).

Außerdem hast du bei den Bewerbungen sicherlich mehr Chancen, wenn du dich auch als Ingenieur anbietest (und nur 4 Wochen Betriebsdurchlauf). Wenn du jetzt irgendwo 5 Monate in der Fertigung arbeiten willst, ohne Ausbildung für irgendwas, werden das sicher die wenigsten Firmen bieten, da sie ja an dir wenig bis keinen Nutzen haben.
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Jenny146

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Interdisziplinäre Projektarbeit /Fachpraktikum
« Reply #55 on: January 31, 2012, 01:22:29 pm »
Achso, also muss ich die IPA so oder so schreiben.....naja, und wegen dem Betrieb...ich hätt ja einen der so ein Praktikum direkt anbietet über einen längeren Zeitraum wo ich auch diese 5 Bereiche abdecken könnte, deshalb wäre das schon interessant gewesen. Aber wenn ich dann trotzdem noch diese IPA schreiben muss ist das wirklich doof.

stonk

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Interdisziplinäre Projektarbeit /Fachpraktikum
« Reply #56 on: February 04, 2012, 02:06:55 pm »
Es tut mir Leid dich zu enttäuschen, aber du kommst weder um die IPA noch um die 5 Bereiche drumherum.
Du musst im Fachpraktikum mind. 5 Bereiche nachweisen - mit oder ohne IPA! Der Vorteil der IPA gestaltet sich lediglich darin, dass du weniger Bericht schreiben musst.
Nochmal kurz zusammengefasst:
Eigentlich sollte man bei den 5 Bereichen jeden jeweils mind. 1 Woche und max. 4 Wochen lang belegen. Eine andere Möglichkeit ist es, 16 Wochen den Bereich 12 (Entwicklung, Konstruktion, etc.) zu belegen, dann wird die Regel von max. 4 Wochen  außer Kraft gesetzt und die "darfst" die übrigen 4 Bereiche in jeweils 1 Woche im Schnelldurchlauf abhaken. In beiden Fällen musst du über alle 20 Wochen Bericht schreiben.
Wenn du nun die IPA schreibst, entspricht dies 16 Wochen dem Tätigkeitsbereich 13, d.h. du "darfst" dir mehr als 4 Wochen in dem Bereich anrechnen lassen, musst aber wieder 4 weitere Bereiche abdecken und nur über diese Bericht schreiben.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

P.S.: Es ist auch für Maschinenbauer möglich, die Bereiche für Werkstoffwissenschaftler zu belegen, solange es im Rahmen bleibt.

bjodda

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Interdisziplinäre Projektarbeit /Fachpraktikum
« Reply #57 on: February 13, 2012, 02:39:32 pm »
Ich habe mal eine formale Frage: Muss dieses Blatt mit der Aufgabenstellung (das von der Uni kommt) mit rein in die Textfassung meines kleinen Belegs?

RZA

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Interdisziplinäre Projektarbeit /Fachpraktikum
« Reply #58 on: February 13, 2012, 04:42:28 pm »
selbstverständlich muss die aufgabenstellung mit rein!:D d.h. du nimmst das original und machst  ggf. eine entsprechende anzahl von kopien, für deine exemplare. einfach mit einbinden.

Jenny146

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Interdisziplinäre Projektarbeit /Fachpraktikum
« Reply #59 on: February 29, 2012, 11:58:22 am »
Nochmal für ganz blöde wie mich :-)

Ich mache eine IPA und brauch dann nur mind 4Wochen Praktikum in 4 Bereichen arbeiten und darüber Bericht erstatten.
(Ich würd natürlich versuchen mehr Wochen zu arbeiten, da mir der Betrieb das anbietet)

Wird zu dem Thema nochmal an der Uni was gesagt? Gibts da ne Vorlesung zu dem Thema? Ich find das sehr verwirrend -.-