Author Topic: Prüfung endgültig nicht bestanden  (Read 31157 times)

Kernspalter

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Prüfung endgültig nicht bestanden
« Reply #15 on: November 03, 2010, 06:28:09 pm »
Quote
Ich will dich nicht belehren oder hier auf irgendeine Form arrogant  rüberkommen...

Warum tust dus dann? Ich wollte hier ein paar Ratschläge bekommen und mich nicht noch blödmachen lassen...Desweiteren hatte ich schon erwähnt, dass ich alle anderen Prüfungen geschafft habe und das größtenteils nichtmal schlecht. Warum ich zu TM keinen rechten Zugang finde, weiß ich ehrlich gesagt selber nicht.

@Kurt: ich weiß eigentlich, dass bei ner 2. W extra gründlich geschaut wird, ob noch irgendwo nen Punkt steckt aber woher wissen denn die einzelnen Kontrolleure dass es eine is? Ich mein, auf dem Deckblatt hatte ichs vermerkt aber das sieht ja nicht jeder...

Hab jetzt zumindest erstmal Termine für Einsichten.

Danke an diejenigen, die etwas konstruktives beizutragen hatten.

Immö

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Prüfung endgültig nicht bestanden
« Reply #16 on: November 09, 2010, 11:32:44 pm »
I Machinenwesen wären auch noch CIW und Werkstofftechnik ohne Probleme möglich, woebi man bei Werkstofftechnik sehr viela us dem Grunstudium anrechnen kann und nur noch dann TM+Chemie+ein bißchen Werkstofftechnik schreiben müsste.

Und nein, so schön es auch wäre, eine 3.W für jeden, der mit einem Hundeblick zum Prüfungsamt geht gibt es einfach nicht, das ist der Sinn von der FOrmulierung "Endgültig nicht bestanden" heißt ja nicht "EIgentlich haben sie noch 5 Versuche, aber weil wir fies sind haben wir sie einfach mal geext, hat spaß gebracht".

Viel Spaß beim Wechsel, ich würd zu den Werkstoffwissenschaften raten.
\"Slash and Burn!\" Aber nur unter der Voraussetzung ds > 0

Manche sagen ich hätte kein Nivea in diesem Forum... Dafür hab ich aber Vaseline und WD40, das ist beides nützlicher

quidde

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« Reply #17 on: November 10, 2010, 11:16:11 am »
Wenn er TM engültig nich bestanden hat, was will er dann bei nem Fach wo man TM schreibt? Raff ich net...Oder sind das wieder Verwindungen von irgendwelchen Regeln und Vorschriften, dass das geht?




[EDIT: Zitat entfernt - Steht doch direkt oben drüber :sleep: -- Caipiranha]
///[SIZE=\"2\"]500px[/SIZE]

ciw-olé

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« Reply #18 on: November 10, 2010, 11:27:46 am »
das gleiche hab ich mich auch gefragt.
ciw hat nur zwei semester tm, das würde sicher gehen, aber bei den anderen wirds bestimmt nicht möglich sein.
ciw hat zwar nicht so viel chemie, wie es vielleicht klingt, aber nachzuholen hättest du sicher dennoch ganz paar prüfungen.
allerdings gibt es bei ciw auch die vertiefung prozess- und energietechnik, und du scheinst dich ja laut deinem profil für energietechnik zu interessieren. ist zwar dann nicht ganz das gleiche wie MB-ET aber evtl. eine option für dich.

baya

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« Reply #19 on: November 11, 2010, 08:01:33 pm »
WW hat auch weniger TM, wir schreiben die Klausur ohne den Kinetik-Teil.
Kernspalter wäre auch nicht der erste Maschinenbauer der nach einem endgültig nicht bestanden in TM zu den Werkstoffwissenschaftlern geht. Das muss also möglich sein.
Dabei sollte man als Energietechniker aber bedenken, dass der Schwerpunkt bei den WeWis wirklich auf dem Wertkstoff und alle darin ablaufenden Prozesse liegt. Wem das schon im Grundstudium nicht besonders gelegen hat der sollte wirklich überlegen ob er das den Rest seines Lebens machen will.
Vielleicht ist es nicht die schlechteste Idee Maschinenbau oder ein Studiengang in Richtung Energietechnik an einer anderen Uni zu wählen.
Sabine Apelt

MT/Bler

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« Reply #20 on: January 26, 2011, 11:51:08 am »
Ich knüpf mal an Bayas Post an: ich wurde auch dieser Tage mal gefragt, wie es nach ner endgültig nicht bestandenen Prüfung in Sachen Exma weitergeht. Die betroffene Person hat schon nen Brief von Prof. Modler bzw. dem PA bekommen, dass die Exma eingeleitet wird und hat diesem erstmal gemäß Rechtsbehelfserklärung widersprochen. Das ist wohl noch vor Weihnachten geschehen doch bisher gab es keine Reaktion seitens des PA darauf. Wär jetzt also die erste Frage, wie verhält man sich nun? PA und/oder Prof. Modler solange nerven, bis man was von ihnen hört?
 
Nächste Überlegung in dem Zusammenhang ist der Unterschied zwischen freiwilliger und erzwungener Exma. Sprich, wo liegt der Unterschied im geext werden und sich selber zu exen? Konkret gehts darum, dass die Möglichkeit eines Höhereinstieges an einer sächsischen FH besteht, weil das endgültig nicht bestandene Modul dort anders bzw. in geringerem Umfang gelehrt wird und es sich um einen Bachelor-Studiengang handelt. Ich glaub, es ging wohl sogar auch um TM B.
 
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
A. Warzecha

Leviathan

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« Reply #21 on: January 26, 2011, 02:47:07 pm »
Ich kenne mich mit der Angelegenheit nicht sehr gut aus, aber so weit ich das Mal gehört habe, verhält es sich so:
Wenn du geext wirst, dann darfst du diesen Studiengang an keinen deutschen Universität mehr studieren.
Wenn du dich selber ausschreibst, kannst du dich für diesen Studiengang wieder einschreiben, zum Beispiel, wenn du die Uni wechseln willst.
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Heinrich Uhlmann
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mArKuZZZ

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« Reply #22 on: January 26, 2011, 05:11:16 pm »
ja, aber wie is das mit nem fail in der 2.W? klar, wenn das ergebnis draußen is wirst du geext und kannst es dann nicht mehr studieren. aber was is wenn man sich selber nach geschrieber prf und VOR herausgabe der ergebnisse ext?
Fear the beard!

Leviathan

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« Reply #23 on: January 26, 2011, 05:27:46 pm »
Puh, da kann ich leider nicht viel dazu sagen. Hab nur ne Geschichte von nem ehemaligen Kommilitonen.
Der hatte seine 2.W Organische Chemie auch verhauen. Ist dann zum  Prüfungsamt und hat sich den Wisch ausdrucken lassen, was er schon  geschafft hat. Und sich selber geext, bevor der Prüfungsausschuss sich  gemeldet hatte, einfacherweise durch das Nichtzahlen des  Semesterbeitrages. Und hat sich bei ner anderen Uni (Freiberg) für den  gleichen angemeldet und für OC einfach "nicht bestanden angegeben". Und  da die nur die kontrollieren, die du dir anerkennen lassen willst, war  das kein Ding.

Wenn du dir also die Notenbestätigung holst, BEVOR das P-amt sie hat, kann sie ja auch nicht draufstehen, oder?

Ich empfehle trotzdem nochmal die Gesetzestexte zu wälzen, oder das jemand etwas postet, der sich damit besser auskennt als ich. Sorry:unsure:
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KleinerHugo

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« Reply #24 on: January 26, 2011, 06:04:00 pm »
Ich würde einfach persönlich mit Prof. Modler reden, nicht per Telefon oder E-Mail, weil er derjenige der in dieser Sache der kompetenteste Ansprechpartner ist. Er kann bestimmt auch sagen, wie es sich mit den Noten läuft wenn man sich selbst exst oder den Semesterbeitrag nicht bezahlt. Dem Prüfungsamt würde ich in dieser heiklen Sache nicht unbedingt vertrauen.
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Fachschaftsrat Maschinenwesen
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Kessel

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« Reply #25 on: January 26, 2011, 08:24:00 pm »
Quote from: mArKuZZZ
ja, aber wie is das mit nem fail in der 2.W? klar, wenn das ergebnis draußen is wirst du geext und kannst es dann nicht mehr studieren. aber was is wenn man sich selber nach geschrieber prf und VOR herausgabe der ergebnisse ext?
Das ändert nichts an der Tatsache, dass man die Prüfung nicht bestanden hat. Datum für die Prüfungsleistung ist ja auch nicht der Termin, an dem du die Note bekommst, sondern der Termin an dem du die Prunfung geschrieben hast.
schöne Grüße,
Martin Keßler

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Kernspalter

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« Reply #26 on: February 15, 2011, 11:13:44 am »
so, ich werd dann zum semesterende geext. entsprechender widerspruch wurde abgelehnt. ich kann aber an ner fh weitermachen und mich dort wohl auch gleich zum kommenden SoSe höher einstufen lassen. gibt dann zwar nen bätschelorr aber man nimmt, was man kriegen kann :happy:  die betreffende fh ist im übrigen nicht die blöde htw, weil die einen schon aus prinzip nicht nehmen, wenn man von der tu kommt und dort etwas endgültig nicht bestanden hat...
 
eine frage hab ich aber trotzdem noch: ich sollte doch vom PA im normalfall eine art "abgangszeugnis" mit meinen erbrachten studienleistungen erhalten oder? muss ich das beantragen oder kommt das mit der exma-bescheinigung automatisch? wäre nämlich auch mal interessant, ob dann nen modul, was ich im SoSe 2008 abgeschlossen hab dort auch mal berechnet wird. steht im hisquis seitdem schon als "prüfung vorhanden" drin...

Leviathan

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« Reply #27 on: February 15, 2011, 11:29:16 am »
Ich habe mich damals selber exmatrikuliert und musste es aber selber abholen. Aber da die die Daten ja ne ganze Weile speichern, ging das auch noch später. Wie das ist, wenn du geext wirst, weiß ich nicht. Ich würde einfach dem PA ne Mail schreiben und dann zum Abholen vorbei kommen. Sind ja nur ein paar Blätter, ein Stempel und ne Tackerklammer. ;)
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mermaid

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« Reply #28 on: February 15, 2011, 12:12:24 pm »
Wenn man von Amt wegen geext wird, bekommt man nicht automatisch ´ne Notenübersicht, da sie nicht jeder benötigt. Geh einfach zum P-Amt und frage nach einer offiziellen Notenübersicht -> offiziell heißt dabei nur, dass sie da auch ihren Stempel drauf packen.

Viel Erfolg beim weiteren Studium!

mArKuZZZ

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« Reply #29 on: February 15, 2011, 06:11:20 pm »
gibts eig ein bundesland an dem man nicht an ne FH muss sondern an der uni weitermachen kann?
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