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Zulässigkeit von Anwesenheitslisten

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tiefenbass:
Guten Morgen Mitstudenten,

Prof. Dr. Lenz,  Prorektor für Bildung, hat in einem Schreiben an alle Studiendekane noch einmal darauf hingewiesen, das Anwesenheitslisten nicht als Prüfungszulassung und/oder als Prüfungsleistung verwendet werden dürfen. Ebenso geht er auf die Möglichkeiten ein, in denen eine derartige Anwesenheitsliste relevant sein kann (z.B. durch Sicherheitsbestimmungen).

Im Anhang steht euch nun das offizielles Schreiben zur Verfügung, damit ihr argumentativ nicht im Regen steht ;)

LG Matthias

Black Dragon:
*push*
Da das immer mal wieder ein beliebtes Streitthema ist.

Polrimbacar:
gilt dies auch für die Sprachkurse, weil ich da kontroverse ansichten gehört habe

Caipiranha:
Ja.

Black Dragon:
*push*

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