Author Topic: Umfang des kleinen bzw grossen Belges  (Read 17769 times)

Jesse

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Umfang des kleinen bzw grossen Belges
« on: November 30, 2009, 07:35:14 pm »
aso,mir fiel noch was ein, mir hat dr. wessely gesagt das er meinen praktikumsbericht bekommt, hängt vll vom betreuer ab, u.u. bekommt vll das prak-amt gar nicht den bericht sondern nur noch die bestätigung?.
ehemals FSR-MW

Tüdelü...:innocent:


ponchoman

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Umfang des kleinen bzw grossen Belges
« Reply #1 on: September 24, 2009, 12:13:25 pm »
Hallo
 
ich bin gerade auf der Suche, wie viel Zeit in einen kleinen bzw grossen Beleg zu investieren ist? Und desweiteren noch wie viel ECTS-Punkten dies enspricht.
Ich befinde mich der Zeit in einem ERASMUS-Semester und moechte waehrend meines Auslandsaufenthaltes einen Belegarbeit ableisten...
 
Danke im Voraus fuer die Infos
 
 
Gruesse aus Schottland
 
ponchoman

Langa

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Umfang des kleinen bzw grossen Belges
« Reply #2 on: September 24, 2009, 01:33:33 pm »
Bezüglich des Umfangs gibt es eigentlich nur die Auflage nicht über 100Seiten. Ansonsten leigt der Umfang a) am Thema und b) auch etwas am Betreuer was er in dem Beleg haben möchte.
Also zur Orientierung:

mein kleiner Beleg hatte 74 Seiten Text.
ein Beleg den ich zum orientieren hatte hatte 45 Seiten.

Also es schwankt auch etwas zwischen den Instituten.
Mein Betreuer an der Uni sagte: "Ich gebe keine Seitenzahl vor manche können kurz und knapp erklären und manche schreiben halt etwas mehr."

Bezüglich des ERASMUS-Programm kann ich dir leider keine Auskunft geben.

Jesse

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Umfang des kleinen bzw grossen Belges
« Reply #3 on: September 24, 2009, 02:19:25 pm »
ich glaub der kleine muss 300h und der große 500h umfassen (auch heimarbeit zählt dazu)
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Tüdelü...:innocent:


aemkey

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Umfang des kleinen bzw grossen Belges
« Reply #4 on: September 24, 2009, 05:08:04 pm »
gibt es irgendwie eine möglichkeit an so einen beleg ranzukommen?
mein betreuer jetzt in meinem praktikum würde gern mal einen sehen damit er weiß wie der aussehen soll.
vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
vielen dank.
MfG
 Markus

quidde

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Umfang des kleinen bzw grossen Belges
« Reply #5 on: September 25, 2009, 12:44:14 am »
die hauptsache ist, du hast ne aufgabe mit der du dich längerfristig beschäftigen kannst...also sowas wie aufschreiben, was man da, da und da gemacht hat, was die aufgabe dafür war usw. reicht nicht, muss halt irgendwas zusammenhängendes, leidlich komplexes sein. Deswegen ist sowas im praktikum unter Umständen schwierig zu managen, da man je nach Praktikum eher da mitmacht wos brennt (denke ich).
Die Geschichte sollte halt aus Recherche/Vorarbeit, Konzeptentwicklung, Konzeptverfeinerung und optimalerweise auch Konzeptumsetzung sowie Fazit oder sogar Auswertung (wenn man sich das getane in Betrieb anschauen kann und ergebnisse greifbar hat)...zudem musst du auch einen Professor finden, der das ganze kontrolliert, das dürfte aber eigentlich noch recht einfach zu managen sein, da es ja für jede Richtung Maschinenbau irgendjemanden an der Uni gibt...
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Lasse Bierström

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Umfang des kleinen bzw grossen Belges
« Reply #6 on: September 25, 2009, 06:42:34 am »
Quote from: aemkey
gibt es irgendwie eine möglichkeit an so einen beleg ranzukommen?
mein betreuer jetzt in meinem praktikum würde gern mal einen sehen damit er weiß wie der aussehen soll.
vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
vielen dank.
MfG
 Markus


Einfach mal bei den Instituten (am besten vielleicht bei dem, bei dem du deinen Beleg schreiben willst) anfragen. Während ich meinen großen Beleg geschrieben habe, habe ich auch immer mal Einblicke in frühere Belege bekommen. Beim kleinen Beleg war das leider nicht möglich, da ich den im Ausland gemacht habe.

Sowohl den kleinen, als auch den großen Beleg kannst du dir eigentlich, von Form und Inhalt her, als eine Art Diplomarbeit vorstellen, die (zumindest theoretisch) im Umfang etwas kleiner ist. Sie dienen auch als Übung für die richtige Diplomarbeit, weshalb einige Professoren auch gern möchten, dass man die Belege ebenfalls verteidigt.

Gruß
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Quote from: Christian Morgenstern
Es gibt Menschen, die  sich immer angegriffen wähnen, wenn jemand eine Meinung ausspricht.
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Fanta

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« Reply #7 on: October 20, 2009, 10:34:14 am »
Hey, ich hab nunr ne kurze Frage. Ist die interdisziplinäre Projektabreit und der kleine Beleg das gleiche? Find da nirgends eine Aussage zu. Vielen Dank

Nebukadnezzar

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« Reply #8 on: October 20, 2009, 10:36:24 am »
...wenn du ihn in einem zusammenhängenden zeitabschnitt von min. 16 wochen bearbeitet hast und ihn entsprechend als KB beim praktikantenamt anmeldest ....jap
Le monde est à nous

JimPanse

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« Reply #9 on: October 20, 2009, 11:30:27 am »
Wie läuft das denn eigentlich mit der Anmeldung da?

Muss ich da einfach hin und bescheid sagen, ich hab mein kleinen Beleg geschrieben, oder wollen die noch irgendwelche Formulare haben?

Danke

Nebukadnezzar

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Umfang des kleinen bzw grossen Belges
« Reply #10 on: October 20, 2009, 01:06:14 pm »
salut, nun zuerst muss das thema samt aufgabenstellung von deinem betreuer genehmigt, sprich vom verantwortlichen institutsleiter gegengezeichnet sein (formblatt der tud...aufgabenstellung...termin...betreuer...chef des institutes).

dann wird geschrieben bis zum abgabetermin. dann wird abgegeben. wichtig: wenn du die IP extern schreibst, dann benötigst du dazu die im prak-amt ausliegenden formulare, auf welchen dann der genaue zeitraum für das anfertigen der arbeit vermerkt und von deinem dortigen betreuer bestätgt wird (firmenstempel unterschrift). dann gibt es auf dem unteren abschnitt dieses formblattes einen teil, auf welchem dein unibetreuer dies ebenfalls nochmal bestätigen muss. "...der student müller hat eine ip mit thema x im zeitraum bla angefertigt. unterschrift. ...". (arbeit beim unibetreuer termingerecht einreichen. er übermittelt nach einsicht die note ans pa.)

nun geht es ins prak-amt + tätigkeitsbericht für das fachprakt. (min. 4 wo, also 8 seiten bericht) + die ausgefüllten formblätter (oder praktikumsbescheinigungen) + evtl. schachtel pralinen und dann bangen und warten.

so sollte es werden
Le monde est à nous

mike

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« Reply #11 on: October 27, 2009, 08:22:47 am »
Wer bewertet eigentlich den kleinen Beleg, der Betreuer mit dem man jeden Tag in der Firma zu tun hat oder der von der Uni, weil der ja eigentlich die Arbeit nicht so gut einschätzen kann? Oder beide?

Gruß

Stefan

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« Reply #12 on: October 23, 2009, 11:03:18 am »
Hat irgendwer Ahnung wie das mit dem zeitlichen Ablauf des kleinen Beleges verläuft?  In der Richtlinie zur Anfertigung und Gestaltung der Studienarbeiten steht nur drin: Für die Bearbeitung der Interpisziplinären Projektarbeit stehen maximal sechs Monate zur Verfügung. Da ich ja nur 5 Monate arbeite, könnte ich mir ja für die entgültige Abgabe theoretisch noch einen Monat zeit lassen.  Nun weiß ich halt nicht ob das so ganz rechtens ist. Muss denn der Abgabetermin gleich dem letzten Arbeitstag in der Firma sein oder kann ich den einfach nen Monat später legen?

DeLang

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« Reply #13 on: October 23, 2009, 02:30:55 pm »
ja, das müsste dir eigentlich dein betreuer am institut gesagt haben...weil das schreibst du nämlich auf die aufgabenstellung die dein betreuer prüft und der professor des instituts unterschreibt...aber um die frage zu beantworten, im allgemeinen meldest du den beleg an, dann hast du 6 monate zeit um den zu schreiben, und wie gesagt das abgabedatum wird festgelegt und muss nicht unbeding wärend deiner arbeitszeit sein (ist zumindest bei mir so)

quidde

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Umfang des kleinen bzw grossen Belges
« Reply #14 on: October 23, 2009, 02:40:25 pm »
das Abgabedatum für den kleinen Beleg ist auch nicht unbedingt bindend, eher eine Richtlinie, wenn du durch was auch immer zeitliche Probleme bekommst (z.B. wenn du auf Zuarbeit von andrer Seite angewiesen bist, oder auf irgendwas warten musst, oder halt persönliche Gründe für Zeitverzug), dann reicht meiner Meinung nach ein freundliches Anfragen + Begründung um die Frist zu verlängern, bzw. im Prüfungsamt ist das glaube ich eh nicht weiter von Interesse, eher bei dem, der deinen Beleg bewertet und auf die Abgabe wartet, eine Fristverlängerung ist das geringste Problem.
Anders wohl beim Großen Beleg, da soll man durch seine Erfahrungen vom Anfertigen des Kleinen Belegs und als noch vorbereitendere Vorbereitung auf das Diplom mehr in der Frist bleiben, da wird eine Verlängerung dann vielleicht mit Argusaugen betrachtet.
Soweit meine Erfahrungen bisher...beim kleinen durch Dritte in Verzug gekommen, mehrmals verlängert, beim großen bis jetzt fester Termin und auch immer mal wieder der Hinweis, dass es dann und dann fertig sein sollte, wenn auch deswegen vielleicht manche Dinge vereinfacht werden müssen...
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