Author Topic: Fragen an den Prüfungsausschuß  (Read 662636 times)

matze_dd

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #285 on: September 06, 2009, 11:47:50 pm »
Ich hab mal ne Frage zum Thema Großer Beleg.

Was passiert, wenn die Bearbeitungszeit von einem halben Jahr rum ist und man nicht damit fertig ist? Ich habe auch schon eine Verlängerung erbeten, welche mittlerweile auch verstrichen ist.

Kann ich das Thema zurückgeben und mir ein neues bei einem anderen Betreuer suchen? Denn ich glaube nicht, dass ich bei dem gestellten Thema noch in absehbarer Zeit so etwas zu Stande bekomme, mit dem ich selbst zufrieden sein kann. Ist auch von meiner zeitlichen Planung und der  Betreuung durch den Lehrstuhl nicht gut gelaufen.

Muss ich den Wechsel des Themas begründen? Gibt es dafür irgendwelche Fristen?

wurstkopf

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #286 on: October 21, 2009, 08:15:18 am »
mh da haenge ich mich mit meiner Frage doch gleich mal mit dran...

wie war das jetzt mit den Themengebieten, ich habe mal gehoert man darf im Grossen Beleg nicht das selbe Thema bearbeiten wie in der Projektarbeit (Kleiner Beleg) oder war das Grosser Beleg und Diplomarbeit wo die Themen nicht gleich sein durften? Habe dazu in den Ordnungen nichts gefunden.

Caipiranha

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #287 on: October 21, 2009, 08:27:40 am »
Von dieser Regelung habe ich noch nichts gehört. Am besten mal bei deinem Institut nachfragen.
Toni Steinke

Save the Earth, it\'s the only planet with chocolate

Caschu

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« Reply #288 on: October 21, 2009, 08:49:45 am »
Diese Forderung gibt es in der Tat, allerdings wohl nur auf dem geduldigen Papier. Dennoch ist es auch für das Ablegen der Scheuklappen sehr geeignet, wenn man sich auch mal mit anderen Programmen oder Themengebieten beschäftigt. Solltest du dennoch alle 3 Belege beispielsweise mit FEM lösen, dann wird das Pamt mit sehr großer Sicherheit nichts davon mitbekommen.

Dragonheart

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« Reply #289 on: October 21, 2009, 05:15:00 pm »
Hab mal ne Frage. Bin im Hauptstudium 9. Semester. Hab mein technisches Wahlpflichtfach schon absolviert und mach dieses Semester die letzten beiden SWS für das nicht-technische Wahlpflichtfach. Außerdem beleg ich gerade Kostenrechnung für Nichtwirtschaftswissenschaftler.

Hier jetzt das Problem. Kostenrechnung ist recht anspruchsvoll, aber wenn die Prüfung gut läuft würde ich es gerne in meinem Diplomzeugnis stehen haben. Falls es mies läuft dann natürlich nicht. Muss ich das vor der Prüfung entscheiden oder kann ich die Note abwarten und dann einfach danach zum Prüfungsamt gehen. Weil bei den benoteten Wahlpflichtfächern musste man ja immer vorher anmelden, ob diese Prüfung als benotet eingehen soll.

Für ne Auskunft wäre ich sehr dankbar.
Alles was nach unserem Tode auf Erden zurück bleibt sind die Folgen unseres Handelns. Also: Trau Dich!

Stöpselinchen

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« Reply #290 on: October 22, 2009, 04:15:40 pm »
Meines Wissens nach, muss du das vorher auf den Zettel angeben!

weitere Informationen
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FaTaMa 2010

JimPanse

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« Reply #291 on: October 23, 2009, 02:18:43 pm »
Hallo!

Ich habe den beleg Fertigungsstättenplanung II vor einem Jahr nicht abgegeben. Das ist allerdings kein Problem, da ich ihn dieses Jahr auch noch abgeben kann. Nun meine Frage:

In meinem Kontoauszug steht drin: NZ-Nicht zugelassen (Für Fertigungsstättenplanung II)

Was bedeutet das? Was lässt sich dagegen machen?

Danke!

Corenten

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« Reply #292 on: November 21, 2015, 12:59:19 pm »
Hi,
also ich habe mal gehört dass man so viele Prüfungen auf einmal schreiben kann wie man will, nur wenn diese am selben Tag geschrieben werden geht das ja schlecht. Deshalb meine Fragen: Gäbe es da trotzdem Wege wie man beides schreibt (oder ist sowas sowieso unwahrscheinlich?), wann kommt raus wann diese Prüfungstermine sind und gibt es Einschränkungen bei den Prüfungsanmeldungen?

Lg

Black Dragon

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« Reply #293 on: November 21, 2015, 01:33:55 pm »
Du kannst an alle Prüfungen teilnehmen, für die du dich fit genug hältst. Einschränkungen gibt es nur bei denen mit Zulassungsvoraussetzungen.
Wenn du es schaffst, an zwei Orten gleichzeitig geprüft zu werden, kannst du das auch machen.

Prüfungstermine werden meistens 4 Wochen vor den Prüfungen bekannt gegeben.
It’s not that I’m not a “morning person”. I love mornings.
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Stöpselinchen

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« Reply #294 on: November 04, 2009, 05:00:28 pm »
@ asdf.:

1) Da du vorher festgelegt hast, welche Prüfungen du wie benotet werden möchtest, glaube ich wirst du wenig Chancen haben das zu wiederholen zumal du das ja bestanden hast. Bei nicht bestehen, sieht das sicher anders aus.

2) Das ist ne gute frage, ich lese mal nach!
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Meil

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« Reply #295 on: November 04, 2009, 03:55:02 pm »
kann ich als IJ 09 an der Prüfung teilnehmen die ne wiederholungsprüfung von dem IJ 08 ist? nicht das ich dann einfach nich mitschreiben darf... eingeschrieben bin ich aber schon in die Prüfung...

Stöpselinchen

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #296 on: November 04, 2009, 04:22:29 pm »
Vom Prinzip her ist das möglich! Meine Frage jetzt an dich, wie kann das sein, dass du da schon eingeschrieben bist, die Einschreibfrist geht doch erst im Januar los?
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FaTaMa 2010

asdf.

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #297 on: November 04, 2009, 04:26:25 pm »
2 Fragen:

1) Wenn ich mit meiner TWF/NTWF-Note nicht zufrieden bin, gäbs dann die Möglichkeit, einfach nochmal 2 (benotete) SWS TWF/NTWF zu machen und die stattdessen anerkennen zu lassen oder ist die Sache fix, sobald 4 SWS komplett gemeldet sind?

2) Kann ich nicht bestandene (=5) Prüfungsleistungen der Vertiefungsmodule wiederholen oder nicht? Ich dachte eigentlich immer, dass man Module nur als Ganzes wiederholen könnte, aber ich finde keinen direkten Ausschluss in der DPO. Hat sich da vielleicht durch das Hochschulgesetz was geändert?

Edit: Danke schonmal.

Meil

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #298 on: November 04, 2009, 04:27:10 pm »
das ist die nachhol und wiederholungsprüfung für die IJ 08 wie ich heute gelesen habe. und das war im hisqis zum einschreiben möglich. ist das Testat von FT

tiefenbass

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Fragen an den Prüfungsausschuß
« Reply #299 on: November 04, 2009, 05:50:58 pm »
hi asdf.,
Quote from: asdf.
2) Kann ich nicht bestandene (=5) Prüfungsleistungen der Vertiefungsmodule wiederholen oder nicht? Ich dachte eigentlich immer, dass man Module nur als Ganzes wiederholen könnte, aber ich finde keinen direkten Ausschluss in der DPO.

§13 der DPO MB ist den nicht bestandenen Prüfungen gewidmet:
Quote
(2) Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, so sind nur die nicht mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewerteten Prüfungsleistungen zu wiederholen.

Demnach würde ich folgende Aussage wagen:
Du wirst wohl nur die Prüfungsleistungen wiederholen dürfen, die du nicht bestanden hast, sofern du nicht bereits das Modul bestanden hast. Einzige Ausnahme sind bei euch MBler die in §11 (2) DPO genannten Fächer und Module:
  • Konstruktion und Fertigung mit den Fächern "Technische Darstellung" und "Gestaltungslehre"
  • Arbeitswissenschaft/Betriebswirtschaftslehre mit den Fächern "Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre" und "Betriebswirtschaftslehre/Energiewirtschaft"
  • Arbeitswissenschaft/BWL/Energiewirtschaft, ebenfalls mit den Fächern "Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre" und "Betriebswirtschaftslehre/Energiewirtschaft"
Ansonsten machen DPO MB noch SO MB für Module im Punkt "bestehen/nicht bestehen" keiner Stelle Unterschied zwischen Modul, Vertiefungsmodul oder Wahlpflichtmodul.

LG, Matthias
[align=center]Füllhöhe des Textes technisch bedingt!

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Matthias Zagermann
Jünger der polyphonen PVC/PVAc-Scheiben

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Quote
Jede Entscheidung ist der Tod von Milliarden von Möglichkeiten