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[Vordiplom] Bafög und Vordiplom, etc.

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n-w:
Hat es einen Sinn, den Bafögantrag schon vor Erhalt des Vordiploms zu stellen? Oder kann man auch warten?

Und wann sollte man das Vordiplom beantragen? Erst wenn man alle Prüfungsergebnisse kennt, oder schon "vorsorglich"?

Luke:

--- Quote ---Originally posted by n-w@14.8.2006 - 20:33
Hat es einen Sinn, den Bafögantrag schon vor Erhalt des Vordiploms zu stellen? Oder kann man auch warten?

Und wann sollte man das Vordiplom beantragen? Erst wenn man alle Prüfungsergebnisse kennt, oder schon "vorsorglich"?
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Das frage ich mich auch derzeit. Fakt ist aber eins: Du kannst Ansprüche auf Bafög nur ab Datum des Antrags geltend machen. Wenn du erst im November den Antrag stellst, geht Dir auf jeden Fall das Bafög für Oktober flöten und wird auch nicht nachgezahlt. Ich werde meinen Antrag jetzt stellen, damit ich alle Fristen wahre. Kommen dann halt wieder so nette Zettelchen ins Haus, was alles noch nachzureichen ist.  :rolleyes:

Aber wie lange dauert es eigentlich von der Beantragung des Vordiploms bis zu dessen Erhalt??? Bekomme ich das noch bis Dezember???

n-w:
Genau, ich stell den Bafögantrag auch mal glei sofort. Da hab ichs weg.  :flower:

Den Antrag für die Ausfertigung des Vordiplomzeugnisses hab ich mir auch gleich mal mitgenommen, weiß blos nicht, ob man den schon vorher abgeben darf ...

Luke:
In den Bafög-Richtlinien findet sich folgender Satz:
"Vom 5. Fachsemester an wird Ausbildungsförderung für den Besuch einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule nur von dem Zeitpunkt an geleistet, in dem der Auszubildende vorgelegt hat
1. ein Zeugnis über eine bestandene Zwischenprüfung, die nach den Ausbildungsbestimmungen erst vom Ende des 3. Fachsemesters an abgeschlossen werden kann und vor dem Ende des 4. Fachsemesters abgeschlossen worden ist, oder
2. eine nach Beginn des 4. Fachsemesters ausgestellte Bescheinigung der Ausbildungsstätte darüber, dass er die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hat (s. auch Formblatt 5 - Rückseite -§ 48-)."

Hat jemand von den höheren Semester mit Punkt 2 Erfahrung? Wenn ich das richtig sehe kann man damit schon im Oktober Anschlussförderung erhalten.


--- Quote ---Originally posted by n-w@14.8.2006 - 21:33
Den Antrag für die Ausfertigung des Vordiplomzeugnisses hab ich mir auch gleich mal mitgenommen, weiß blos nicht, ob man den schon vorher abgeben darf ...
--- End quote ---
Du wirst Frau Damm und Frau Schubert wahrscheinlich das Blut in die Augen und den Schaum vor den Mund treiben, Dir das zu erlauben!! ;)
Aber bitte, wenn Du im schwarzen Hefter ganz hinten landen willst...

Kessel:
Also du solltest den Bafögantrag bis zum 31. Oktober gestellt haben. Ich hatte zu meiner Zeit bis Ende Januar Zeit das Formblatt 5 abzugeben. Kann sein dass sich das geändert hat. Fragen kostet nichts :D.

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