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Zeitpunkt der Diplomverfahrenseröffnung

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chocola:
Liebe Alle,

mir ist der Zeitpunkt der Diplomeröffnung nicht ganz klar, bzw. habe ich nichts eindeutiges dazu gefunden:

Wenn ich alle Module abgeschlossen habe, wie bald muss ich dann die Diplomarbeit eröffnen? Wäre es möglich, in dem Zeitraum dazwischen noch ein freiwilliges Praktikum von drei/vier Monaten zu machen und erst dann anzufangen?

In der Prüfungsordnung habe ich nur unter § 20 (3) den Satz gefunden: "Das Thema wird spätestens zu Beginn des auf den Abschluss der letzten Modulprüfung folgenden Semesters ausgegeben." Hat dort jemand praktische Erfahrungen?
Je nachdem, wie streng das gesehen wird: Ergibt es Sinn, z. B. das Pflichtpraktikum so zu legen, dass es gerade in das nächste Semester rein geht um mehr Zeit zu haben?

Vielen Dank!

SvenH:
Hallo chocola,
wir müssen dich leider auf das Prüfungsamt verweisen, da wir alle nicht so im Thema sind was Diplomarbeiten angeht.

Mit freundlichen Grüßen
Sven

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