Archiv > Fragen an den Prüfungsausschuss

Wie viele Prüfungen dürfen nach dem Grundstudium noch offen sein

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DrKiller:
Hallo,

ich komme nun ins 5. Semester (Maschinenbau) und habe noch ein paar Prüfungen offen.
In der alten PO war es ja so geregelt, dass man maximal eine Prüfung offen haben und trotzdem das Hauptstudium anfangen konnte.
Diesen Punkt habe ich leider in der aktuellen PO nicht mehr gefunden.
Wie wird das aktuell geregelt, darf ich auch mit mehreren offenen Prüfungen das Hauptstudium antreten, wenn ich das Grundstudium verlängern lasse?

Vielen Dank schon mal!

Black Dragon:
Ich antworte mal mit einer Mitteilung des Prüfungsamtes zu einem ähnlichen Anliegen:


--- Quote ---[FONT="]Sehr geehrter X,[/FONT]

[FONT="] [/FONT]
[FONT="]im  Gegensatz zu dem Vordiplom ist das Zwischenzeugnis laut Sächsischem  Hochschulfreiheitsgesetz keine „Grenze“ mehr, an welcher Sie bei  Nichterreichen bzw. früher nur mit einer offenen Leistung Ihr Studium im  Hauptstudium fortsetzen dürfen. Das Zwischenzeugnis innerhalb Ihrer  Prüfungsordnung ist lediglich die erste Ausweisung eines  Studienabschnittes und einer Zwischennote. Weiterhin gibt es in Ihrer  Prüfungsordnung keine Zulassungsbeschränkung für das Diplomverfahren und  rein theoretisch könnte zu jedem Zeitpunkt die Diplomarbeit begonnen  werden.
…[/FONT]

[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Mit freundlichen Grüßen[/FONT]
[FONT="]Ivonne-Herzog-Schaudick[/FONT]
--- End quote ---

DrKiller:
Ich bedanke mich! :)

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