Author Topic: Prüfungsleistung darf entfallen?  (Read 4845 times)

Bennyy

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Prüfungsleistung darf entfallen?
« on: May 16, 2016, 02:27:58 pm »
Hi Leute,
 ich bin vor kurzem von einem Kommilitonen darauf aufmerksam gemacht worden, dass ein Professor bei uns damals im Grundstudium erwähnt hat, dass eine Prüfungsleistung "fehlen" darf und man trotzdem das Diplom erhält (und damit das Studium erfolgreich absolviert). Der Professor hätte dann auch empfohlen das Grundpraktikum als Prüfungsleistung "wegzulassen".
Ich habe zwar schon versucht mich durch die Prüfungsordnung zu lesen aber bin dort irgendwie zu keinem ähnlichen Punkt gekommen und deswegen wollte ich hier mal nachfragen, ob jemand von euch das Gerücht bestätigen kann bzw. erklären kann.

Vielen dank!
Benny

Black Dragon

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Prüfungsleistung darf entfallen?
« Reply #1 on: May 16, 2016, 04:51:21 pm »
Weißt du, welcher Professor das war?

Es stimmt, dass du mit einer fehlenden Prüfungsleistung aus dem Grundstudium damals deine Zulassung zum Hauptstudium bekommen hast. Es ist auch möglich, mit einer offenen Prüfungsleistung die DA anzugehen.

Aber: Dein Diplom und somit den erfolgreichen Abschluss bekommst du erst, wenn du alles bestanden hast, was deine PO vorgibt.
It’s not that I’m not a “morning person”. I love mornings.
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Bennyy

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Prüfungsleistung darf entfallen?
« Reply #2 on: May 16, 2016, 06:02:57 pm »
Danke für die Antwort.

Ich glaube, dass die Kommilitonen den Herrn Füssel erwähnt hatten, aber da bin ich mir nicht mehr sicher.
Dass man mit einer offenen Prüfungsleistung die Diplomarbeit beginnen darf erscheint mir schon eher plausibel, als dass man eine Leistung komplett weglassen kann.
Schade :D