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Drittversuch - Krankheit?

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Schlomo Goldberg:
Erstmal vielen Dank für den nützlichen Beitrag aber irgendwie hat er auch gleich eine neue Frage aufgeworfen. Wenn man krankheitsbedingt nicht an einem Drittversuch teilgenommen hat, ist es dann möglich, dass ein extra Prüfungstermin anberaumt wird? An anderen Hochschulen scheint das ja gängige Praxis zu sein, aber wird das bei uns auch so praktiziert?


"die Fristenregelung bleiben daher unberührt:
[*]wenn es dein 1. Versuch ist, dann kannst du die schreiben, wenn du dich dafür wieder anmeldest
[*]ist es dein 2. Versuch, so solltest du spätestens nach einem Jahr nach dem ersten Fail die Wiederholung schreiben. wenn das Jahr verstrichen ist und du z.B. wegen Krankheit nicht in der Jahresfrist geprüft werden kannst, dann gilt automatisch der nächstbeste (reguläre) Termin.

[*]ist es dein 3. Versuch, dann trittst du automatisch zum nächstmöglichen Prüfungs-Termin an"
[/LIST]

Black Dragon:
In der Ordnung steht "nächstmöglicher Termin". In der Regel ist das der nächste reguläre Termin.
Ob es zusätzliche Termine für einzelne Kandidaten gibt liegt eher am Prüfer. Von daher wird keine allgemeine Aussage dazu möglich sein.

Sollte es sich um einen Beleg oder Ähnliches handeln, was keinen regulären Termin hat, streiten sich momentan die Geister über die Bedeutung der Formulierung.

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