Author Topic: Drittversuch - Krankheit?  (Read 10967 times)

emerica

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Drittversuch - Krankheit?
« on: July 18, 2014, 11:32:11 am »
Hallo,

was macht man, wenn man beim Drittversuch gesundheitlich nicht zur Prüfung antreten kann?
Krankenschein und den Antrag ist klar. Aber wie läuft das dann mit der Prüfung? Ich habe davon nichts explizit in der Prüfungsordnung gesehen.

Black Dragon

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Drittversuch - Krankheit?
« Reply #1 on: July 18, 2014, 01:15:52 pm »
Du gehst zum Prüfungsamt, gibst Antrag auf Fristverlängerung wegen Krankheit ab und tritts zum nächsten Prüfungstermin an.

Lass dich dazu auch vom Prüfungsamt beraten.
It’s not that I’m not a “morning person”. I love mornings.
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emerica

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Drittversuch - Krankheit?
« Reply #2 on: July 22, 2014, 09:12:31 am »
Bekomme ich den Antrag vor Ort?
Auf der Homepage habe ich nämlich nichts gefunden...

Grüße

DraonArukas

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Drittversuch - Krankheit?
« Reply #3 on: July 22, 2014, 10:18:52 am »
Der Antrag ist eigentlich formlos zu verfassen, frag aber nochmal nach, falls sich daran etwas geändert hat.
mafg

Florian Brückmann

ehemaliger Ehemaliger
11. Semester Maschinenbau AKM
Fachschaftsrat Maschinenwesen

tiefenbass

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Drittversuch - Krankheit?
« Reply #4 on: July 22, 2014, 11:52:17 pm »
Quote from: emerica
Bekomme ich den Antrag vor Ort?
Auf der Homepage habe ich nämlich nichts gefunden...

Schau mal auf der TU Seite beim Prüfungsamt MW rein, da ist im Menü links ein Submenü "Formulare und Infos" auf, wo du dieses fesche minimalistische Formblatt benutzen kannst und du dort nur noch nach dem Ausfüllen das Attest (das Teil, was für den Arbeitgeber bestimmt ist) anheften brauchst... darfst natürlich trotzdem noch formlos ein paar Zeilen extra dazu schreiben... müssen tust du es nicht ;)

wenn du partout keine Formulare magst: kannst auch hingehen und dich vor Beginn der Prüfung von der Aufsicht in das Prüfprotokoll als Krank eintragen lassen (Attest  musst du trotzdem noch dem Prüfungsamt zeitnah zukommen lassen).

Begründete Rücktritte sind wie normale Rücktritte, das P-Amt macht da keinen Unterschied, außer eben dem Begründungen einsammeln.

die Fristenregelung bleiben daher unberührt:
  • wenn es dein 1. Versuch ist, dann kannst du die schreiben, wenn du dich dafür wieder anmeldest
  • ist es dein 2. Versuch, so solltest du spätestens nach einem Jahr nach dem ersten Fail die Wiederholung schreiben. wenn das Jahr verstrichen ist und du z.B. wegen Krankheit nicht in der Jahresfrist geprüft werden kannst, dann gilt automatisch der nächstbeste (reguläre) Termin.
  • ist es dein 3. Versuch, dann trittst du automatisch zum nächstmöglichen Prüfungs-Termin an
Quote from: DraonArukas
Der Antrag ist eigentlich formlos zu  verfassen, frag aber nochmal nach, falls sich daran etwas geändert  hat.
Eigentlich muss die Wiederholungsprüfung seit 2009 nicht mehr gesondert beantragt werden (ist ein Ritual aus vergangen Zeiten, als Wiederholungsprüfungen wie Weihnachtsgeschenke nur an artige Studenten verteilt wurden), da seit der Novelle des Hochschulgesetzes von Dez. 2008 grundsätzlich für alle Prüfungen (übrigens auch für die Diplomprüfung) zwei Wiederholungsmöglichkeiten eingeräumt werden müssen und somit die Rechtsgrundlage für einen derartigen Antrag entfallen ist.

I.d.R. bedeutet das also im worst case: nächste Chance ist in einem Jahr (wenn die Prüfung eben nur 1x im Jahr angeboten wird)

Meist passt dies mit den Fristen, da das Prüfungsamt auf die Einhaltung der Kernprüfungszeit besteht... bei den Mündlichen kriegst du - wenn du mit dem Prof. redest - auch mal außerhalb der Kernprüfungszeiten einen Termin.

LG, Matthias
[align=center]Füllhöhe des Textes technisch bedingt!

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Matthias Zagermann
Jünger der polyphonen PVC/PVAc-Scheiben

[/align]
 
Quote
Jede Entscheidung ist der Tod von Milliarden von Möglichkeiten

Schlomo Goldberg

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Drittversuch - Krankheit?
« Reply #5 on: February 28, 2018, 01:07:44 pm »
Erstmal vielen Dank für den nützlichen Beitrag aber irgendwie hat er auch gleich eine neue Frage aufgeworfen. Wenn man krankheitsbedingt nicht an einem Drittversuch teilgenommen hat, ist es dann möglich, dass ein extra Prüfungstermin anberaumt wird? An anderen Hochschulen scheint das ja gängige Praxis zu sein, aber wird das bei uns auch so praktiziert?


"die Fristenregelung bleiben daher unberührt:
  • wenn es dein 1. Versuch ist, dann kannst du die schreiben, wenn du dich dafür wieder anmeldest
  • ist es dein 2. Versuch, so solltest du spätestens nach einem Jahr nach dem ersten Fail die Wiederholung schreiben. wenn das Jahr verstrichen ist und du z.B. wegen Krankheit nicht in der Jahresfrist geprüft werden kannst, dann gilt automatisch der nächstbeste (reguläre) Termin.

  • ist es dein 3. Versuch, dann trittst du automatisch zum nächstmöglichen Prüfungs-Termin an"
Scheiße am Reifen gibt beim Bremsen braune Streifen.

Black Dragon

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Drittversuch - Krankheit?
« Reply #6 on: February 28, 2018, 07:59:35 pm »
In der Ordnung steht "nächstmöglicher Termin". In der Regel ist das der nächste reguläre Termin.
Ob es zusätzliche Termine für einzelne Kandidaten gibt liegt eher am Prüfer. Von daher wird keine allgemeine Aussage dazu möglich sein.

Sollte es sich um einen Beleg oder Ähnliches handeln, was keinen regulären Termin hat, streiten sich momentan die Geister über die Bedeutung der Formulierung.
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