Author Topic: Rückmeldung für Verteidigung  (Read 5377 times)

knatterkurt

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Rückmeldung für Verteidigung
« on: October 19, 2015, 12:06:42 pm »
Genauso kann ich das auch bestätigen. Zur Verteidigung muss man nicht immatrikuliert sein.

TheoS

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Rückmeldung für Verteidigung
« Reply #1 on: March 19, 2014, 11:47:21 pm »
Hallo liebe Kommilitonen,

ich habe vor kurzen meine Diplomarbeit abgegeben, werde meine Verteidigung allerdings erst im April, also nach Ende des aktuellen Semesters, haben. Anhand der meiner bisherigen Informationen ging ich davon aus, dass eine Rückmeldung aus Sicht des Prüfungsamtes nicht mehr nötig ist. Studienunabhängige sachen wie Versicherung sind geklärt. Nun haben mich allerdings ein paar Leute deshalb nervös gemacht.

Hat jemand von euch Erfahrung damit? Sollte ich mich doch noch zurückmelden? (Wäre zwar knapp, aber müsste noch gehen).

Danke schon mal für eure Hilfe
Wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten.

Nick

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Rückmeldung für Verteidigung
« Reply #2 on: March 21, 2014, 12:12:10 pm »
Ganz klar: Sprich mit deinem Betreuer und/oder zuständigen Professor.
Wenn dir die entsprechende Antwort nicht zusagt, dann lass es dir schriftlich geben.

Alles was hier geschrieben wird, kann nur auf einzelnen Erfahrungen basieren und sind demnach nie und nimmer als verlässlich zu betrachten.

Ich persönlich habe bereits erlebt, dass die Verteidigung der Diplomarbeit ein Jahr nach der Abgabe stattfand und der Absolvent bereits in einem Unternehmen angestellt war.

Viel Erfolg
Die Bloeden sind doch immer die Dummen!

botanik

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Rückmeldung für Verteidigung
« Reply #3 on: March 26, 2014, 01:30:08 am »
Also ich war neulich mit dem gleichen Problem im Prüfungsamt und es ist kein Problem das du erst nach deiner Exmatrikulation verteidigst. Du musst dich also nicht zurückmelden und kannst verteidigen wann du willst.

VG

Dean

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Rückmeldung für Verteidigung
« Reply #4 on: March 26, 2014, 10:04:01 am »
du kannst dich ab dem offiziellen abgabedatum der arbeit exmatrikulieren lassen. insofern MUSS es ja auch möglich sein nach der exmatrikulation zu verteidigen.

wichtig ist hier eigentlich nur das datum der abgabe. an diesem tag musst du noch eingeschriebener student sein.

TheoS

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Rückmeldung für Verteidigung
« Reply #5 on: April 27, 2014, 04:46:51 pm »
Danke noch mal an alle, die sich gemeldet hatten, ich hatte eure Antworten gelesen und sie haben mich in meiner Vermutung bestätigt.

Für alle die sich in Zukunft die selbe Frage stellen:

Ich kann erneut bestätigen, dass man zur Verteidigung nicht immatrikuliert sein muss. Entscheidend ist der Termin der Diplomabgabe, an diesem muss man ordnungsgemäß eingeschriebener Student sein.

Bei mir hat alles gut geklappt, ich wünsche denen, die noch dabei sind, weiterhin viel Erfolg mit ihrem Studium. :innocent:

Da wir aber in komischen Zeiten leben, möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Information ohne Gewähr erfolgt.
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