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Messages - Quickley

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Fragen an den Prüfungsausschuss / Fragen an den Prüfungsausschuß
« on: July 06, 2012, 08:53:42 am »
Quote
es sind 20 normale wochen. also 100 arbeitstage. musst also feiertage/urlaub nacharbeiten.

Das stimmt so nicht bzw. bei mir war es nicht so. Ich hatte einige Urlaubstage sowieso einige Krankheitsbedingte Ausfälle und ich musste nichts nacharbeiten. Ich bin auf weniger als 100 Arbeitstage gekommen, wenn auch nur geringfügig. Mein Praktikumsbericht wurde anerkannt. Vielleicht hatte ich Glück...das will ich nicht bestreiten. ;)

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Für die IPA und das Fachpraktikum schreibt man sich nicht ein. Die IPA wird von deinem Betreuer an der Uni weitergeleitet und das Fachpraktikum erscheint nach Abgabe im Praktikumsamt (wie beim Grundpraktikum). Der Termin für die Abgabe der IPA richtet sich nach deinen Betreuern. Den Praktikumsbericht kannst du hingegen auch viel später abgeben.

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Fachschaftsrat / Wechsel nach Dresden
« on: March 09, 2012, 08:18:26 pm »
Ah achso, dann habe ich das falsch verstanden...weiter machen ;) Btw weiss ich, dass von unseren Energietechnikern 2 Leute auch von der Uni Kaiserslautern kamen. Da gabs wohl keine großen Probleme, was die Anerkennung anging. Ich kann mich erinnern, dass wohl in Kaiserslautern im Grundstudium keine Strömungslehre existiert. Das mussten die 2 dann hier in Dresden zusätzlich belegen. Ist das so? Wenn ja, kommt das bei dir noch dazu.

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Fachschaftsrat / Wechsel nach Dresden
« on: March 09, 2012, 07:30:54 pm »
Versteh ich das gerade richtig? Du hast einen Drittversuch abzulegen und wechselst vorher die Uni? Wenn dem so ist, dann würde ich davon abraten und deinen Drittversuch erstmal in Kaiserslautern vollbringen, weil du da ja ungefähr wissen müsstest, was auf dich zukommt. In Dresden kann der Klausurstil ja wieder vollkommen anders sein. Maschinenelemente habe ich noch sehr straff in Erinnerung. Die Klausur war in 3 große Teile unterteilt und ging sehr lange. Ich weiss nicht, ob das immer noch so ist, aber auf die leichte Schulter würde ich die Prüfung nicht nehmen.

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Belege 5./6. Semester / Wärmeübertrager Beleg 10/11
« on: January 12, 2012, 12:02:24 am »

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Links /Lehrmaterialien 5./6. Semester / FluidExl
« on: November 04, 2011, 10:48:11 pm »
Suchmaschinen speziell für das Internet kennst du? :shifty: FluidEXL und andere nützliche Sachen mit der gleichen Funktion (z.B. für Mathcad) findest du hier --> Klick. An deiner Stelle würde ich den Beleg mit Mathcad machen. Excel ist viel zu umständlich, aber das ist Ansichtssache.

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Fragen an den Prüfungsausschuss / Fragen an den Prüfungsausschuß
« on: October 20, 2011, 10:27:07 pm »
Das habe ich ja gemeint, mit dem was ich geschrieben habe. Also die 5,0 verschwinden lassen durch den Tausch mit einer anderen Leistung aus diesem Modul.

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Fragen an den Prüfungsausschuss / Fragen an den Prüfungsausschuß
« on: October 20, 2011, 12:25:09 pm »
Moin,
so ich habe nun mit dem Prüfungsamt Kontakt aufgenommen und würde meine Erkenntnis nun gerne mit euch teilen.

Es ist in der Tat so, dass man eine Prüfung, die sich innerhalb eines Vertiefungsmoduls befinden, trotz "nicht bestanden" nicht wiederholen darf (Modulregelung). Es ist also nicht möglich diese Prüfung später als eine Zusatzleistung auszusondern. Die einzige Möglichkeit, wäre ein Tausch dieser Fehlleistung durch eine andere Leistung aus diesem Modul (sofern diese nicht obligatorisch mit eingebracht werden muss). Soll also heissen, dass man eine 5,0 nur verschwinden lassen kann, jedoch nicht in eine bessere Note umwandeln kann.

Diese Angaben ohne Gewähr und Garantie. Das ist lediglich meine Interpretation der Information vom Prüfungsamt.

Grüße
Quickley

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Fragen an den Prüfungsausschuss / Fragen an den Prüfungsausschuß
« on: October 19, 2011, 11:23:33 am »
Wenn ich diese Prüfung nochmal schreiben darf, indem ich sie als Zusatzleistung einbringe, geht sie ja nicht in die Wertung ein. Das würde Sinn machen und hätte keinen Einfluss auf meinen Durchschnitt. Es würde nur etwas meine Kompetenz erweitern. Das geht natürlich nur, wenn es sich bei dieser Prüfung um keine obligatorische Sache handelt. Ein paar Prüfungen muss man ja in das Vertiefungsmodul einbringen. Aber wie gesagt...die genaue Regelung kenne ich auch noch nicht, aber ich mache mich gerade schlau. Wenn ich da genaueres weiss, werde ich es hier Kund tun.

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Fragen an den Prüfungsausschuss / Fragen an den Prüfungsausschuß
« on: October 19, 2011, 10:57:10 am »
Quote
Ich ging bisher davon aus, dass ich Prüfungen eines Moduls nur  wiederholen darf, wenn ich das gesamte Modul nicht bestanden habe. Das  Modul ist jedoch mit 3,8 bestanden.
Bitte korrigiere mich, fall ich mich geirrt haben sollte.

Ich hätte natürlich mal selbst rechnen können. Dachte du wärst durchgefallen. Im Text kam es so rüber.

Also bei mir sieht es so ähnlich mit einem Modul aus. Ich habe auch eine 5 dabei. Ich bin gerade dabei herauszufinden, ob ich dieses Fach nicht einfach durch ein anderes ersetzen kann. Und dann das "nicht bestandene" Fach einfach nochmal wiederhole um es als Zusatzleistung einzubingen. Zum Prüfungsamt habe ich es noch nicht geschafft, aber eine email habe ich verfasst. Mal gucken ob es geht.

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Fragen an den Prüfungsausschuss / Fragen an den Prüfungsausschuß
« on: October 19, 2011, 10:35:21 am »
Kannst du die Prüfung, die du versemmelt hast, nicht einfach in diesem Semester wiederholen? Falls diese nur alle 2 Semester abgehalten wird, könntest du mal deinen Prof. fragen, ob er eine Ausnahme machen könnte und dich schon in dieser Prüfungsphase nochmal prüfen kann. Da es ja sonst dein Studium unnötig verlängern würde, machen die das in der Regel auch.

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Fragen an den Prüfungsausschuss / Fragen an den Prüfungsausschuß
« on: October 12, 2011, 12:34:25 pm »
Quote
Danke für deine Antwort ;)  Wie ist es denn, wenn ich innerhalb meiner Pflichtmodule eine Leistung  nicht bestanden habe. Kann ich diese irgendwie aussortieren? Das Modul  an sich wäre trotz dieser Fehlleistung bestanden. Innerhalb dieses Modul  kann ich diese ja nicht wiederholen, oder etwa doch? Wenn ich darauf  nun das anwenden, was du geschrieben hast, würde das ja bedeuten, dass  ich dieses Fach auch als Zusatzleistung einbringen kann, aber diese  Leistung wäre dann ja "nicht bestanden".
Bei dem Fach handelt es sich um ein Wahlfach innerhalb eines meiner  Vertiefungsmodul, dass aber laut Modulbeschreibung nicht als Pflicht  gilt. Muss ich dieses eigentlich nach einem Fehlversuch wiederholen,  oder kann mir das auch egal sein, weil es ja "nur" ein Wahlfach ist?

Weiß das niemand? Eigentlich würde mich dabei nur die Frage interessieren, ob man eine Leistung, die "nicht bestanden" ist und als Zusatzleistung ins Auge gefasst wurde, überhaupt wiederholen (bestehen) muss?

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Marktplatz / Waschmaschine
« on: October 07, 2011, 10:51:34 am »
Da würde ich dir die Ebay Kleinanzeigen empfehlen. Einfach mal in Dresden und Umgebung nach Waschmaschinen suchen. Wenn du ein auto hast, dann sollte das ja kein Problem sein, wenn nicht, dann kannst du das ja irgendwie mit deinem Umzugsauto verknüpfen. ;)

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Fragen an den Prüfungsausschuss / Fragen an den Prüfungsausschuß
« on: October 06, 2011, 02:24:05 pm »
Danke für deine Antwort ;) Wie ist es denn, wenn ich innerhalb meiner Pflichtmodule eine Leistung nicht bestanden habe. Kann ich diese irgendwie aussortieren? Das Modul an sich wäre trotz dieser Fehlleistung bestanden. Innerhalb dieses Modul kann ich diese ja nicht wiederholen, oder etwa doch? Wenn ich darauf nun das anwenden, was du geschrieben hast, würde das ja bedeuten, dass ich dieses Fach auch als Zusatzleistung einbringen kann, aber diese Leistung wäre dann ja "nicht bestanden".
Bei dem Fach handelt es sich um ein Wahlfach innerhalb eines meiner Vertiefungsmodul, dass aber laut Modulbeschreibung nicht als Pflicht gilt. Muss ich dieses eigentlich nach einem Fehlversuch wiederholen, oder kann mir das auch egal sein, weil es ja "nur" ein Wahlfach ist?

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Fragen an den Prüfungsausschuss / Fragen an den Prüfungsausschuß
« on: October 06, 2011, 12:30:29 pm »
Moin,
das wurde sicherlich schon mal gefragt, aber ich frage trotzdem nochmal. Kann man mit "Zusatzleistungen", also Leistungen außerhalb seiner vorgeschriebenen Module seine Diplomnote aufpolieren? Oder gehen diese Leistungen, die nicht in einem Modul sind gar nicht in die Wertung mit ein?

Dann würde ich noch gerne wissen, ob man auch nachträglich die "Fächer" in den Vertiefungsmodulen tauschen kann. Oder hat man bei der Prüfungsanmeldungen dies unwiederruflich festgelegt?

Gehen die NTWF und TWF eigentlich als vollwertige Note in den Enddurchschnitt ein? Wenn ich das richtig verstanden habe, werden zur Bildung des Durchschnitts nur die Noten aus dem Hauptstudium (Mittelwert und prozentuale Anteile der Belege und Diplomarbeit) berücksichtigt. Ist das so richtig?

Grüße
Quickley

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