Bombentrichter

Archiv => Fernstudium => Topic started by: Anni13 on September 01, 2015, 11:43:56 am

Title: Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
Post by: Anni13 on September 01, 2015, 11:43:56 am
Also zurückmelden als Nebenhörer geht als Fernstudent, aber es scheint  so, als haben sie die Regelung geändert (zum 01.02.2014)... Das Formular vor 2 Jahren  hatte die Klausel bzgl Teilzeit/Fernstudium noch nicht drinnen... Ich würde also auch vermuten, dass es nicht mehr geht, aber sonst einfach bei Fr. Mäke nachfragen
Title: Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
Post by: subbi on August 31, 2015, 12:34:14 am
Hallo,
weiß jemand ob es möglich ist sich im Fernstudium Maschinenbau einzuschreiben wenn man schon an einer anderen Universität eingeschrieben ist?
Bin nämlich schon an einer Uni im anderen Bundesland eingeschrieben und würde gerne Maschinenbau im Fernstudium studieren,nur für mich siehts so aus als würde das nicht mehr gehen(wurde zuletzt was geändert?).
Denn nach den Gesetzen müsste man sich wohl als Nebenhörer einschreiben,(oder ist eine Immatrikulation bei 2 Unis beim Fernstudium möglich?) ,doch in dem verlinkten Formular vom Threadersteller(http://tu-dresden.de/studium/organisation/bewerbung_und_immatrikulation/pdf_dateien/nebenhoerer.pdf) steht,dass das fürs Fernstudium leider nicht geht;-(.Es wird sich auf die Ordnung des Teilzeitstudium berufen(http://www.verw.tu-dresden.de/AmtBek/PDF-Dateien/2014-02/sonstO01.02.2014.pdf),wo steht: Die Beantragung eines Parallelstudiums gemäß § 8 Immatrikulationsordnung der Technischen
Universität Dresden ist für Studierende im Teilzeitstudium nicht möglich.
Doch leider fällt das Studium als Nebenhörer unter Paragraph 8 der Immatrikulationordnung,oder?(http://www.verw.tu-dresden.de/AmtBek/PDF-Dateien/2012-03/immao01.06.2012.pdf),denn dort steht: Studierende, die bereits an einer anderen deutschen Hochschule studieren, werden bei Vorliegen
aller Immatrikulationsvoraussetzungen und der Voraussetzungen für die Aufnahme eines
Parallelstudiums an der Technischen Universität Dresden als Nebenhörer immatrikuliert.

Sieht so aus als sei es nicht möglich,oder?weis jemand mehr.wäre echt schade wenn das nicht gehen würde
Title: Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
Post by: Fouriertrafo on June 29, 2014, 01:30:28 pm
Hallo zusammen,

ich interessiere mich für das Maschinenbaudiplomfernstudium, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich es auch als Zweit-/Nebenhörer (oder wie es offiziell an der TU Dresden heißt) beginnen kann. Da ich als Doktorand an meiner 'Heimathochschule' als Ersthörer eingeschrieben sein muss, fällt diese Option für mich weg. Zur Nebenhörerschaft finde ich jedoch nur widersprüchliche Infos. Daher: Ist es möglich, sich als Nebenhörer einzuschreiben? Bei der Suche ist mir dieses Formular (http://tu-dresden.de/studium/organisation/bewerbung_und_immatrikulation/pdf_dateien/nebenhoerer.pdf) in die Hände gefallen - reicht es aus, das an das zuständige Prüfungsamt zu schicken und zu warten, bis man Rückmeldung hat? Und ändert sich durch die Beantragung der Nebenhörerschaft etwas an der Immatrikulationsfrist?

Vielleicht weiß jemand Rat und mag etwas Licht ins Dunkel bringen. Würde mich freuen.:)

PS: Ach ja: Der Diplomaufbaustudiengang setzt vermutlich, so wie es schwarz auf weiß geschrieben steht, ein abgeschlossenes Maschinenbaustudium voraus - weiß jemand, ob auch naturwissenschaftliche oder andere technische Studiengänge als Voraussetzung anerkannt werden?
Title: Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
Post by: m1ra on June 29, 2014, 06:07:15 pm
Ich war bis zum Abschluss meiner Promotion als Nebenhörer in Dresden eingeschrieben. Das war kein Problem, man muss nur einen halbwegs schlüssigen Antrag schreiben, warum das Doppelstudium zweckmäßig ist. Rückmeldung erfolgt dann durch Vorlage der Imma-Bescheinigung von der Ersthochschule, Rückmeldegebühren gibt es nicht. Zuletzt gab es Stress und Exmatrikulationen wegen verspäteter Überweisungen der Rückmeldegebühren. Inwieweit das auch die Vorlage der Imma-Bescheinigung betrifft, kann ich nicht beurteilen. Da würde ich mal im Imma-Amt nachfragen, genauso, was die Frist zur Einschreibung betrifft.
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Post by: tiefenbass on June 29, 2014, 11:33:24 pm
Für die Immatrikulation als Nebenhörer gelten die gleichen Fristen wie für die Direktstudenten. Der Rest ist in der Immatrikulationsordnung  (http://www.verw.tu-dresden.de/AmtBek/PDF-Dateien/2012-03/immao01.06.2012.pdf)unter §9 - Parallelstudium - geregelt.

LG, Matthias
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Post by: TasmDevil on July 02, 2014, 11:22:21 am
Ich hab den normalen Imma-Antrag (mit Kreuzchen auf Nebenhörer)  und den Zusatzbogen Nebenhörer plus Erklärung "warum ich es will"  abgegeben.
Meine Voraussetzungen waren damals Berufsausbildung, Student der Fernuni-Hagen und momentane Technikerausbildung, aber kein Abi.  
Das hat schon gereicht. Damit sollten Deine Voraussetzungen fürsMB-Diplom locker durch gehen.
Ob Du gleich in den Aufbaustudiengang kommst, wird da Imma-Amt Dir sagen können.
Kommt halt drauf an was Du schon vorher gemacht hast.
Ansonsten kann man sich auch Scheine anerkennen lassen (scheint aber immer spannend zu sein).
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Post by: AufbauWS13 on July 03, 2014, 06:09:44 pm
Für das Parallelstudium: füll das Formular aus und reiche es bei der AG Fernstudium ein.
Ich habe mich eingeschrieben und mit den Immatrikulationsunterlagen kam dieses Formular. Ausfüllen und zurück schicken. Kein Problem, kann nur etwas dauern. Für die Begründung hast du eh nicht viel Platz, da sollte sich wohl etwas finden. Ansonsten bin ich laut Studentenausweis als regulärer Student im Aufbaustudiengang eingeschrieben. Nichts von wegen Zweithörerstatus.
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Post by: Fouriertrafo on July 04, 2014, 12:41:14 pm
Danke schon (wobei, schon ist gut, ich hätte ruhig früher mehr schreiben können, anstatt nur auf "Danke" zu drücken) einmal für die vielen Antworten! Insbesondere die PNs. :)

Die Onlineeinschreibung ist durch, der Antrag auf Nebenhörerschaft geht nun heute oder morgen zur Post - kommt der zu mir zurück oder wird der, nachdem der Gutachter unterschrieben hat, direkt zum Imma.-amt weitergeleitet? Davon hängt ja auch ab, ob ich meine restlichen Unterlagen schon auf den Weg schicke.

Ach ja, stimmt es, dass ich als Nebenhörer nichts (keinen Semesterbeitrag...) zu zahlen habe? Gibt es (abgesehen von zusätzlichen Skripten) noch irgendeine Gebühr, die ich zahlen muss? Ich möchte alles möglichst schnell erledigen, damit ich gerade bei den Grundmodulen weiß, welche ich belegen muss - die Anrechnunganträge können sich ja, wie ich hier lese, *lange* hinziehen... :laugh:
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Post by: AufbauWS13 on July 05, 2014, 09:13:56 am
Da kommt gar nichts zurück. Irgendwann bist du eingeschrieben und erhälst deine Unterlagen. Das wars. Ich muss die regulären Gebühren zahlen. Nichts von wegen Zweithörerstatus Ermässigung. Habe aber auch den regulären Studentenstatus bekommen. Heißt 176€ ab diesem Semester.
Ja, Anrechnungsanträge können sich ewig hinziehen...:nudelholz:
Title: Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
Post by: Fouriertrafo on July 05, 2014, 11:18:22 am
Quote from: AufbauWS13
Da kommt gar nichts zurück. Irgendwann bist du eingeschrieben und erhälst deine Unterlagen. Das wars. Ich muss die regulären Gebühren zahlen. Nichts von wegen Zweithörerstatus Ermässigung. Habe aber auch den regulären Studentenstatus bekommen. Heißt 176€ ab diesem Semester.
Ja, Anrechnungsanträge können sich ewig hinziehen...:nudelholz:

 Ok, jetzt bin ich etwas verwirrt: Ich dachte, ich müsste erst den Antrag auf Nebenhörerschaft dem Prüfungsausschuss über die AG Fernstudium zukommen lassen, diesen bestätigt zurückerhalten und dann meine Unterlagen im Gesamten an das Imma.-amt schicken?  Und den regulären Studentenstatus möchte ich ja nicht (das kann auch rechtliche Konsequenzen haben, wenn man als regulärer Ersthörer an zwei Hochschulen eingeschrieben ist).
Title: Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
Post by: m1ra on July 05, 2014, 03:28:48 pm
Im Formular Antrag auf Immatrikulation als Nebenhörer - Technische Universität ...
steht, dass für Nebenhörer keine Rückmeldebeträge zu entrichten sind. @AufbauWS13, möglicherweise hast du die umsonst bezahlt?
Title: Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
Post by: TasmDevil on July 06, 2014, 03:36:35 pm
Als Nebenhörer braucht man keinen Semesterbeitrag bezahlen. Ich hatte auch erst brav gezahlt. Im Telefonat mit Frau Woischwill ist das dann zufällig aufgefallen und das Geld wurde zurücküberwiesen.

Als Fernstudent, der vermutlich nicht in Dresden oder Nähe wohnt, solltest Du aber Kosten wie Anfahrt und Unterkunft einkalkulieren. Teilweise kann das ziemlich teuer werden.  

Du bekommst auch als Nebenstudent einen normalen Studentenausweis der TU Dresden. Dieser ermöglicht dann auch die speziellen Angebote der TUD in Anspruch zu nehmen zB Slub und Mensaermässigung. Das steht jetzt auch nicht in Konflikt mit zweimal Student.
Das ich Nebenstudent bin merke ich nur einmal im Semester wenn ich mich rückmelde, sonst ist alles wie bei den anderen.

Ansonsten soltest Du vielleicht mal direkt mit Frau Woischwill oder Frau Mäke telefonisch die Formalitäten abklären, was sie jetzt noch an Unterlagen brauchen. Die beiden Damen kann ich Dir nur sehr ans Herz legen, sind beide sehr angagiert und hilfsbereit.
Title: Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
Post by: Fouriertrafo on July 06, 2014, 09:44:14 pm
Danke, dann frage ich da noch einmal nach.

Für die Kosten gibt es glücklicherweise noch die Steuererklärung, die das Ganze ein wenig wieder ausgleichen dürfte. :happy:
Title: Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
Post by: Fouriertrafo on August 22, 2014, 09:38:09 am
So, mittlerweile habe ich meine Immatrikulationsunterlagen hier liegen und beschäftige mich mit der Organisation für das erste Semester.

Da ich leider an der Einführungsveranstaltung nicht teilnehmen kann:

Ist es möglich, (auch für Präsenzstudenten) mehrsemestrige Kurse wie Konstruktionslehre in einem Semester zu bearbeiten und abzuschließen - oder stellen sich Hürden wie nicht zur Verfügung stehende Lehrmaterialien, fehlendes Prüfungsangebot oder Ähnliches in den Weg?

Ich wollte mich für das kommende Semester auf
TM - Statik, Konstruktionslehre und Chemie stürzen - und zwar komplett. Für letztere scheint es zumindest keine gedruckten Unterlagen bei der AG Fern zu geben. Für Chemie gibt es ja allerdings ein Skript, von dem ich ohne das Posting im Forum wohl nicht erfahren hätte.
Wie stelle ich sicher, von allen Skripten zu erfahren? Vor Semesterbeginn bei der AG Fern anfragen, OPAL zum Semesterstart durchwühlen, FSR in den Wahnsinn treiben...? :whistling:

Ach ja, stimmt es, dass alle drei Veranstaltungen mit "nur" einer PL am Ende abgeschlossen werden? Wo schaut man das am besten nach - das Modulhandbuch reicht hierfür ja nicht vollständig.
Und wie stark ist der Arbeitsaufwand für die gewählten Veranstaltungen?
Und wie viele Monate sollte ich für die Anrechnungsanträge einplanen? Aus dem Erststudium habe ich noch ein paar Dinge, von denen ich zwar glaube, dass sie angerechnet werden könnten - aber das scheint ein Unterfangen mit vielen Überraschungen zu sein, wenn man das hier so im Forum liest.

Viele Grüße!
Title: Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
Post by: TasmDevil on August 22, 2014, 12:07:48 pm
Die Einführungsveranstaltung ist sicher interessant, aber ich habs auch ohne geschafft..;-)

Theoretisch kannste die Prüfungstermine frei wählen, wenn Du Dich fit fühlst.
Der Studienplan ist mehr eine Empfehlung.

Chemie und TM-Statik ist aufjedenfall im ersten Semester ohne Präsenz zu packen.
Für Chemie schnapp dir den Riedel, das Skript und die Musterklausur vom FSR...
Für Statik wird der Balke empfohlen. Ich bin mit dem allerdings nicht so gut zu Recht gekommen und hab andere Literatur genutzt.

Bei Konstruktionslehre kommt es sicher auf deine Vorkenntnisse an. Ich bin da ein unbeschriebenes Blatt, vermutlich ist es deshalb viel Stoff für mich..Aber sich schonmal draufstürzen kann ja nicht schaden..
Ob du dann schon mitschreiben willst, wirste dann ja schnall merken.

"Wie stelle ich sicher, von allen Skripten zu erfahren? " , ja das würde ich auch gern wissen..
Opal hat einiges, Kommunitionen haben meist noch irgentwo was anders her..
Also alle Möglichkeiten nutzen .. Bombentrichter, Mitstudies, Opal, Präsenzveranstaltungen, .....

Ich schick Dir gleich noch mal ein PN...
Title: Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
Post by: Fouriertrafo on August 23, 2014, 10:28:58 am
Danke. Wie komme ich denn an die Unterlagen, wenn ich z.B. Konstruktionslehre belegen möchte? Bei OPAL werden ja vermutlich nur die semesterweisen Unterlagen hochgeladen - oder liege ich da falsch? Oder gibt es da auch ein Skript, von dem ich gerade nichts weiß? :laugh:
Title: Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
Post by: TopGun on August 23, 2014, 11:39:12 am
Es gibt auch Skripte die man im Copy Shop Copy Cabana käuflich erwerben kann. Dazu gehört auch das Chemie-Skript von Prof. Gloe.

Allerdings musst Du dafür nach Dresden kommen. Es empfiehlt sich auch, sich in der SLUB einzutragen, da kann man sich auch online (E-Books) ausleihen bei Bedarf.
Title: Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
Post by: Peggy87 on August 23, 2014, 01:16:22 pm
Falls du für bestimmte Fächer noch Skripte brauchst, schick am besten gleich den zuständigen Dozenten eine Mail und frag nach Skripten, Internetseiten und Passwörtern.
Das schicken sie dir dann normalerweise zu (klappt zum Beispiel beim Chemie-Skript;)) und du kannst dir das zu Hause ausdrucken.

Die Namen der Dozenten findest du entweder auf der Seite der AG Fern bei den Lehrfachbeschreibungen oder du fragst Herrn Schön, der ist bei sowas immer hilfsbereit.
Title: Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
Post by: m1ra on August 24, 2014, 06:33:48 pm
Ebooks gibt es auch ohne Slubzugang per WebVPN über die TU. Aber evtl reicht ja schon der Zugang deiner Heimathochschule zu Springer, Hanser & Co.

Ich kann dir empfehlen, regelmäßig die Opal und Webseiten der Veranstaltungen zu besuchen, möglichst schon ein zwei Semester vorher. Manche Unterlagen sind nur im Winter, manche nur im Sommer zugänglich. Typischerweise sind die Dozenten aber recht hilfsbereit wenn man sie nach Unterlagen fragt und gleichzeitig erwähnt, dass man Fernstudi ist.

Ich vermute, Konstruktionslehre ist der Nachfolger von Gestaltungslehre? Dafür gab es zwei sehr hilfreiche Skripte über die AG Fern.
Title: Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
Post by: Fouriertrafo on August 24, 2014, 07:23:10 pm
Danke für die Antworten!   :)

Quote from: m1ra
Ich vermute, Konstruktionslehre ist der Nachfolger von Gestaltungslehre? Dafür gab es zwei sehr hilfreiche Skripte über die AG Fern.

Ich hatte dem Plan der AG Fern (http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/agfern/grundstudium/studienplan_pdf/Grund_MB_13.pdf) entnommen, dass die Veranstaltung so heißen müsse - vermutlich setzt sich das Modul dann doch anders zusammen?
Title: Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
Post by: risob on August 26, 2014, 03:57:42 pm
Konstruktionslehre ist der Nachfolger von Gestaltungslehre. Skripte habe ich keine verwendet, wir hatten die Folien zum Download.
Ich denke der beste Weg zum Abgreifen von Info ist der Austausch mit anderen Fernstudenten, die bereits weiter sind. Also hier im Forum nachfragen.
Title: Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
Post by: Cautic on October 10, 2014, 03:47:18 pm
Hallo :)

Bei meinen Recherchen im Internet bin ich zufällig auf diesen Thread und damit dieses Forum gestoßen und habe mich sofort registriert, da ich eine ganz ähnliche Frage habe.

Ich studiere derzeit an einer Universität in Baden-Württemberg. Dort schreibt das Landesrecht vor, dass man nur an einer Hochschule als ordentlicher Student immatrikuliert sein darf.
Wenn ich das richtig sehe, ist man als Zweithörer in Nordrhein-Westfalen kein ordentlicher Student. Daher studiere ich nebenher an der FernUni Hagen.
Nun würde ich gerne auch noch an der TU Dresden Maschinenbau im Fernstudium studieren. Leider finde ich im Internet keinerlei Informationen über diesen Status. Ich gehe mal davon aus, man ist ebenfalls kein ordentlicher Student und daher gibt es keine Probleme mit der Uni Stuttgart.
An der FernUni gibt es einen Absatz in der Immatrikulationsordnung:
"Zweithörerinnen oder Zweithörer können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 und 2 für das Studium eines weiteren Studienganges zugelassen werden." D.h. ich kann an der FernUni nur einen Studiengang als Zweithörer belegen. Allerdings sollte es dann trotzdem unproblematisch sein, mich in Dresden für Studiengang Nummer 3 zu immatrikulieren?
Würde es als Begründung ausreichen, dass sich meine Berufsziele verändert haben? Aktuell studiere ich im Bachelor Chemie, möchte aber nicht in die Forschung. Nebenher im Bachelor Rechtswissenschaft, das aber rein aus Interesse. Ich würde nun gerne Lehrerin werden (Chemie und Naturwissenschaft und Technik am Gymnasium, eventuell auch an einer Berufsschule) und da käme mir das Maschinenbau-Studium für eine spätere Anrechnung im Lehramt-Studium oder einen Quereinstieg (bin mir noch unsicher) sehr recht.

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand antworten würde. Ich möchte alles richtig machen und nachher nicht ohne Studienabschluss und mit viel Ärger da stehen :(
Title: Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
Post by: tiefenbass on October 12, 2014, 04:07:06 pm
"Dritthörer" gibt es im dem Sinne nicht, was du meinst ist eine Nebenhörerschaft (Bezeichnung bezieht sich auf eine oder mehrere Immatrikulationen neben einem bestehenden Direktstudium).

Die Ordnungen der Studentenschaft (Link (http://www.stura.tu-dresden.de/satzungenordnungen)) kennt nur drei Arten von Studenten: Studenten (hierzu zählen Direktstudenten im Vollzeit oder Teilzeitstudium, die Studenten in Nebenhörerschaften sowie die Promotionsstudenten), Fernstudenten sowie die Rechtlosen (aus der Studentenschaft ausgetretene Studenten).

Die Ordnungen der Universität (Link (http://www.verw.tu-dresden.de/AmtBek/)) gibt es eine detailliertere Untergliederung der Statusgruppe der Studenten, hierzu zählen beispielsweise Promotionsstudenten, Direktstudenten, beurlaubte Studenten, Nebenhörer sowie Fernstudenten (diese Aufzählung ist ohne Gewähr und wahrscheinlich gar unvollständig). Weiterhin gibt es noch nach diesen Ordnungen die Gasthörer (Gasthörer haben keinen Studentenstatus).

Deine Rechte und Pflichten an der Uni und in der Studentenschaft orientieren sich an dem, was du letztlich immatrikulierst bzw. anmeldest. Hier ein paar Beispiele:Je nachdem, was du letztlich machst, wirst du also entsprechende Rechte (Leistungen der Studentenschaft wie beispielsweise das Semesterticket) und Pflichten (beispielsweise unterschiedliche Gebühren und zusätzliche Entgelte in Abhängigkeit deines Status) haben.

Meine Empfehlung: wenn du zusätzlich zu deinem Direktstudium an der TU Dresden studieren möchtest, dann hol dir eine Nebenhörerschaft. Damit steht dir das maximale Spektrum an wahrnehmbaren Rechten an dieser Uni offen (z.B.  das Wahlrecht oder dem optionalen Nachkauf eines Semestertickets), da du die hier erworbenen Leistungen offensichtlich für einen anderen Abschluss anrechnen lassen möchtest.

LG, Matthias
Title: Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
Post by: m1ra on October 13, 2014, 07:02:42 pm
Ich glaube, in deinem Fall solltest du dich als Fernstudent immatrikulieren. Problematisch könnte es sonst mit den Fristen werden, z.B. im Diplom darf man nur eine begrenzte Anzahl von Semestern überziehen. Wenn du als Fernstudent für MB eingeschrieben bist, verdoppeln sich diese Fristen, da Teilstudium. Für einen Nebenhörer bleiben sie mW gleich, da Vollstudium. Man berichtige mich, falls erforderlich.
Title: Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
Post by: tiefenbass on October 13, 2014, 07:43:03 pm
Mhh, ich glaube nicht dass die Fristenregelungen für Nebenhörer gelten, da sie ja keinen Abschluss erlangen können, sondern gemäß Imma-Ordnung nur Leistungen ablegen dürfen, die für das Direktstudium förderlich sind..

wenn doch:
Da ja mittlerweile Teilzeitstudium möglich ist und in den aktuellen DPOs integriert wurde, kann als Nebenhörer ja ebenfalls die doppelte Fristlänge erreicht werden.
Man darf in Teilzeit dann halt maximal die Hälfte der vorgesehenen Leistungen erbringen. Dafür ist auch der Wechsel zum Vollzeit-Studium und zurück mit der Rückmeldung problemlos möglich, da es dieselben Studiendokumente und damit derselbe Studiengang ist. Man bleibt im selben Studiengang in seinen originären Studiendokumenten.

Davon mal abgesehen ist ein Fernstudium im Gegensatz zur Nebenhörerschaft mit Semester-Gebühren zu bezahlen.

LG, Matthias
Title: Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
Post by: m1ra on October 14, 2014, 09:37:56 pm
Das ist richtig, aber da der TE schon an anderen Unis eingeschrieben ist, wäre er in Dresden sowieso Nebenhörer, ohne Gebühren (Rückmeldung durch Vorlage der Imma der Ersthochschule). Dann spricht nichts dagegen, sich als Fernstudent (gleichzeitig Nebenhörer) einzuschreiben.

Übrigens war mir nicht klar, dass man als Nebenhörer keinen Abschluss machen darf? Wo finde ich dazu was verbindliches? Bin nämlich selber Nebenhörer im Fernstudium. Kann es sein, dass du das mit Doppelimmatrikulation, also zwei Fächer gleichzeitig an der TU, verwechselst?
Title: Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
Post by: Tafel on October 14, 2014, 10:08:08 pm
Quote from: Cautic
Hallo :)
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand antworten würde. Ich möchte alles richtig machen und nachher nicht ohne Studienabschluss und mit viel Ärger da stehen :(


Das was du vor hast ist genau das falsche. Du bist dir nicht wirklich sicher was du machen willst und studierst von allem ein bisschen, das geht nicht gut und ist schade um die Zeit und das Geld das du investierst. Und am Ende stehst du ohne Studienabschluss da weil es zu viel geworden ist, für zig verschiedene Prüfungen zu lernen. Am Ende fällst du in jeder 2ten Prüfung durch, kannst Fristen nicht einhalten und wirst Zwangsexmatrikuliert.

Überleg lieber mal nen Masterplan was du machen willst und das machst du dann zu 100%:nudelholz:
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Post by: m1ra on October 15, 2014, 04:29:38 pm
Tafel, schön, dass du offenbar telepathische Fähigkeiten hast, und die Fähigkeiten des TE von weitem beurteilen kannst. Falls nicht: Geht's noch??! Lass doch bitte jeden machen, wie er/sie gedenkt. Hier wurde um Hilfe in Einschreibungsfragen gebeten und nicht um Lebenshilfe. Ich bin auch in zwei Fernstudiengängen eingeschrieben und arbeite "nebenbei" Vollzeit in der Industrie. Studieren ist eben eins meiner Hobbies, so what?!!
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Post by: Cautic on November 05, 2014, 06:02:20 pm
Hallo und danke für die Antworten!

@m1ra: Genau so wollte ich es machen - Fernstudent und Nebenhörer. Deswegen schließe ich mich deiner Frage an: Kann man als Nebenhörer wirklich keinen Abschluss machen?
@tiefenbass: Das Semesterticket benötige ich genauso wenig wie das Wahlrecht - beides habe ich an der FernUni in Hagen auch nicht. Die Semestergebühren sind natürlich eine andere Sache, aber da man dafür auch entsprechende Unterlagen bekommt, durchaus gerechtfertigt. An der FernUni bezahle ich mehr.
@Tafel: Danke auch für deine Einschätzung. Ich sehe ein Studium nicht als Mittel zum Zweck, sondern als Wissenserwerb und Selbstverwirklichung. Mir ist bis jetzt nichts zu viel geworden, überall habe ich sehr gute bis gute Noten und der erste Abschluss ist auch nicht mehr weit.

Sollte das mit der Nebenhörerschaft so funktionieren, muss ich dann eigentlich auch noch der Uni Stuttgart Bescheid sagen und müssen die das auch genehmigen? Ansonsten sieht es nämlich eher schlecht aus.
Title: Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
Post by: Cautic on November 06, 2014, 01:33:31 pm
Hallo :)

Aus Neugier und wegen des verzwickten Falles habe ich nun bei der TU selbst nachgefragt. Ausschließlich die TU selbst muss das Parallelstudium genehmigen, nicht die Haupt-Uni und auch nicht die FernUni. Dazu muss man eine Begründung abgeben, man kann sich auch nur als Nebenhörer einschreiben, aber selbstverständlich auch seinen Abschluss machen.
Title: Fragen vor Einschreibung - Zweit-/Nebenhörerschaft u. andere Fragen
Post by: Cautic on November 09, 2014, 08:38:19 pm
Hallo :) Ich hab jetzt mal bei der Uni direkt nachgefragt und eine sehr nette Antwort erhalten :) Wers genauer wissen will, kann sich gern bei mir melden ;)