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Folgen der neuen Prüfungsordnung 2019
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Topic: Folgen der neuen Prüfungsordnung 2019 (Read 11752 times)
run
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Folgen der neuen Prüfungsordnung 2019
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August 02, 2019, 10:06:57 am »
Hallo,
mir sind bzgl. der Prüfungsordnung 2019 einige Dinge unklar, vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Ich studiere aktuell im achten Semester Produktionstechnik nach PO2015 und bin durch Auslandsaufenthalt die nächsten zwei Semester im Urlaubssemester.
In der neuen
Prüfungsordnung
findet sich unter § 30 (5) :
"Diese Prüfungsordnung gilt zum Wintersemester 2020/2021 für alle im DiplomstudiengangMaschinenbau immatrikulierten Studierenden."
Dies würde mich also definitiv betreffen.
Soweit so gut, weiter geht es in (6):
"Im Falle des Übertritts nach Absatz 3 oder Absatz 5 werden inklusive der Noten primär diebereits erbrachten Modulprüfungen und nachrangig auch einzelne Prüfungsleistungen auf derBasis von
Äquivalenztabellen
, die durch den Prüfungsausschuss festgelegt und fakultätsüblich bekannt gegeben werden, von Amts wegen übernommen."
Nun unterscheiden sich die Gewichtungen der Module teils deutlich nach dem
Modulkatalog
(ab S.456) deutlich, so sind z. B. die Module im achten Semester nur noch mit 6 anstatt 7LP gewichtet, die Module im 5ten Semester sind komplett anders (PO2012: 2*10, PO2019: 3*7), das Forschungsseminar gibt es nicht mehr und das Forschungspraktikum wurde von 11LP auf 16LP erhöht.
Nun habe ich einen Großteil der Module bereits geschrieben, wie geht es nun konkret dort weiter?
Was sagen die Äquivalenztabellen aus?
Werden die Module mit den Gewichtungen 1:1 übertragen, oder werden dann aus dem entsprechenden 7LP Modul eins mit 6LP?
Wie läuft das mit den Modulen, bei denen der Aufwand vergrößert wurde, wie bspw. das Forschungspraktikum? Muss das dann erneut geschrieben werden?!
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Falls das woanders besser aufgehoben ist bitte ich darum, es zu verschieben; ich gehe nur davon aus, dass es noch mehr Leute interessiert.
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bz-mof
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Folgen der neuen Prüfungsordnung 2019
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Reply #1 on:
September 08, 2019, 03:26:45 pm »
Hey "run",
ich kenne deinen konkreten Fall, die PO/SO, usw nicht. Was ich allerdings weiß, ist, dass im Studiengang Maschinenbau uni-seitig seltsame Dinge passieren, frei nach "Wo kein Kläger, da kein Richter". So wurden z.B. in die vorherige PO jahrelang Studenten eingeschrieben, ohne dass sie offiziell akkreditiert war. Meines Wissens gab es sogar schon Abschlussjahrgänge vor der Akkreditierung, d.h. eigentlich haben diese Studenten gar keinen offiziellen Abschluss.
Normalerweise gilt: Du studierst in der PO fertig, in die du dich immatrikuliert hast. Die Uni kann sie nicht einseitig ändern, deine Zustimmung ist nötig. Du kannst nicht automatisch in eine neue PO "überschrieben" werden, ebenso können nicht Prüfungsleistungen nachträglich verändert werden. Bitte verlasse dich bezüglich Informationen zu diesem Thema
nicht
einseitig aufs Prüfungsamt oder den Prüfungsausschuss. Letzterer hat mir zu meiner Unizeit schriftlich bestätigt, dass sie sich weder an die PO noch an geltendes Recht halten. War vermutlich ein Versehen, aber hat mir sehr geholfen
Daher: FSR und Anwalt fragen. Falls es den StuRa-Anwalt noch gibt bekommst du sogar kostenlose Beratung.
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paula25
Newbie
Posts: 2
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Folgen der neuen Prüfungsordnung 2019
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Reply #2 on:
September 21, 2019, 03:37:49 pm »
Hallo run,
derzeit sind die Äquivalenztabellen noch nicht fertig gestellt. Dem Fachschaftsrat wurde aber mehrmals zugesichert, dass niemand durch die neue Prüfungsordnung schlechter gestellt werden soll, das bedeutet, dass die Anerkennung der Module so erfolgt, dass du keinen Mehraufwand befürchten musst. Alle Verantwortlichen im Fachschaftsrat werden da auch drauf achten. Das bedeutet für dich, dass du dir keine Sorgen machen musst, zum Beispiel Belegarbeiten oder Modulprüfungen wiederholen zu müssen.
Sobald der Fachschaftsrat die Tabellen vorliegen hat, das kann aber auch erst im nächsten Sommersemester sein, wird es noch einmal eine Rundmail an allle Studierenden mit weiteren Informationen geben. Bis dahin kannst du dich bei konkreten Modulen an Frau Herzog-Schaudick oder Herrn Schön wenden, aber das ist eigentlich nicht nötig.
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