Archiv > Praktikumssemester 7./8. Semester

Auslandsprakikum

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Vakuole:
Ich habe noch mal meine Praktikumsordnung durch gewälzt und diesen Abschnitt gefunden
 
(7.5 Auslandspraktikum)

--- Quote ---                                           Die beabsichtigten Praktikumsabschnitte in ausländischen Unternehmen müssen vor Beginn des Praktikums vom Praktikantenamt der Fakultät Maschinenwesen bestätigt werden.
--- End quote ---
Was genau soll das heißen? Muss ich jetzt noch irgendwas beim Praktikumsamt einreichen. Ich weiß doch noch gar nicht genau (bis auf meinen kleinen Beleg) was die Firma mit mir vorhat.
Hat damit schon jemand Erfahrung?

Caipiranha:
Da gab's ein Formular beim Praktikantenamt, das man ausfüllen muss. Dazu muss man auch noch nicht die Tätigkeiten wissen. Es geht eher um eine allgemeine Bestätigung des PA, dass der Betrieb generell für ein Praktikum geeignet ist.

Koma2812:
Sicher das es da ein Formular gibt? ich habe damals ein formloses Schreiben beim P-Amt eingereicht das hat vollkommen ausgereicht.

Stöpselinchen:
Mir war auch so, dass es da einen Vordruck gibt, bei mir musste das zusätzlich der Institutsleiter unterzeichnen...

Kiki07:
Echt? Also ich hab damals ein formloses Schreiben ohne Rohm's Unterschrift abgegeben und anerkannt bekommen.
Ich hab allerdings auch reingeschrieben, dass ich nach vorheriger Absprache (hat nie wirklich stattgefunden) mit der Firma folgende Themengebiete bearbeiten werde.. und dann diese aufgelistet.
Instandhaltung, Wartung/Messen,Prüfen, Qualitätskontrolle/Produktionssteuerung passen z.B. immer irgendwie rein. Wenn du das Thema vom kleinen Beleg schon weist, findest du doch bestimmt auch die Punkte, die dazu passen könnten.

Aber ich finde es doch schon mal sehr lustig, dass das so unterschiedlich gehandhabt wird bzw. akzeptiert wird.

Viel Spaß in ferner Länder

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